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> Anruf&Mail vom Kriminalfachdezernat Beschuldigter in Unterschlagung
DMarc
Beitrag 17.09.2025, 11:12
Beitrag #1


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Moin,

Was würdet ihr raten.

Meine Tiefgarage ist bis Ende des Jahres gesperrt, habe mir über Kleinanzeigen eine neue Gesucht, per Whatsapp einen Mietvertrag von Juli-Oktober und Schlüsselpfand.

Schlüssel sollte nochmal getauscht werden. Nun wurde ich von 2.08. auf 3.08. aus der Garage geschmissen und sollte Schlüssel einschmeissen, habe ich nicht. Weil sehe ich nicht ein

Auto (Oldtimer) natürlich geholt, damit dem nichts passiert.


Ok muss weiter Ausholen über den Schlüssel, glaube es war erst ein Generalschlüssel den ich bekam, sie musste noch einen bei der Hausverwaltung nur für die Garage bestellen. Dauert halt 3 Wochen,

habe Angeboten, sie solle mir den neuen durchs gekippte Schiebedach einwerfen und ich schmeiss den anderen in den Briefkasten, sie wollte lieber persönliche Übergabe. Habe 3 möglichkeiten aufgezeigt wann ich kann

(in der einen Woche), dann kam sie und ihr Freund sogar bei mir ins Haus und haben Selfies vor meiner Wohnungstüre gemacht. Ich habe dann meine Kontonummer geschickt und gesagt sie solle überweisen, dann schmeiss ich den ein.

Habe gleich noch gesagt, dass sie und ihr Freund gern Nachts um 0:00 Uhr kommen können, dann verlasse ich immer das Haus zur Nachtschicht. Also mein wille war ja fast da.


Habe es nun fast auch so der Pöizei geschrieben, oder sollte ich gar nicht mehr reagieren und wegen dem scheiss zum Anwalt (Rechtschutz habe ich). Kündigungsfrist haben wir nichts ausgemacht, ich ging von den 4 Monaten aus.


Gruß
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AMenge
Beitrag 17.09.2025, 11:52
Beitrag #2


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Zitat (DMarc @ 17.09.2025, 11:12) *
Weil sehe ich nicht ein

Das ist immer eine gute Begründung!

Vielleicht solltest du den Sachverhalt mal vollständig und in ganzen deutschen Sätzen schildern. Vielleicht liegt es ja auch an mir, aber ich kann bei dem wirren Geschreibsel nicht nachvollziehen, was genau jetzt dein Problem ist. Davon abgesehen scheint es mir eher um Miet- denn um Verkehrsrecht gehen. Aber auch das ist nur eine Vermutung.
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thobad2001
Beitrag 17.09.2025, 12:13
Beitrag #3


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Ist ja das unterdorum Dies und Das, also über alles.

Ich verstehe aber auch nicht worum es genau geht.

Was ich verstanden habe.

1.) Garage gemietet von Juli bis Oktober

2.) Miete und Kaution bezahlt (Für alle Monate ? )

3.) Schlüssel wurden getauscht weil der erste ein Generalschlüssel war, dieses passierte bei dir zu Hause (wo Sie Selfies machten, wiso du auch meinst diese Information ist wichtig ? )

4.) Dir wurde vom 2.8 auf den 3.8 gekündigt und du hast das Auto rausgeholt.

Und ab jetzt wird es dunkel ...

--> "Habe gleich noch gesagt das Sie und Ihr Freund..."

Warum weshalb , wieso deine Kontonummer ? Rücküberweisung weil Kündigung ?? Was schmeißt du dann ein ??

--> Wie sieht der Mietvertrag aus per Whatsapp ? ich denke das die Garage weitervermietet wurde da ja ein Schlüssel nachbestellt werden musste bei der Hausverwaltung vom Eigentümer, fraglich ob das überhaupt erlaubt war, aber halt von vielen Gesellschaften Gedulded wird, wie hier bei uns z.B. bei der genazen Parkplatznot.

Ich vermute mal das hier nicht viel läuft mit 3 Monaten etc, da es eine "untervemietung ist" dazu ja wohl kein richtiger Mietvertrag besteht. etc..

---------------------------------------

Rechtschutz hin oder her .. da ja vermutlich sowiso Selbstbeteiligung von 150 EUR , und Unterschlagung eine Straftat ist und bei Schuldig sprechung dann die Rechtschutz nicht wenn diese vorsätzlich begangen wurde.

Da ich vermute das es um die einbahltung des schlüssel geht, wäre es vorsätzlich .


Das Auto hast du draußen, also haken drann, Lehrgeld zahlen (nichts mehr ohne richtigen Schriftlichen Mietvertrag machen der von beiden Parteien unterschrieben wird) , schlüssel abgeben --> ruhe haben.


Mir wäre das schon zu stressig wegen vermutlich 200 - 300 EUR gesamt wenn überhaupt.


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ulm
Beitrag 17.09.2025, 12:34
Beitrag #4


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Zitat (DMarc @ 17.09.2025, 12:12) *
Was würdet ihr raten.

Nochmal alles in Ruhe aufschreiben.
Du siehst ja, dass Dein Eröffnungsposting durch unklare Angaben viel zu viel Spielraum zum Sachverhalt lässt und daher die Antworten nicht unbedingt zu Deinem Problem passen müssen.
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DMarc
Beitrag 17.09.2025, 21:14
Beitrag #5


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Hallo,

also für mich klingt mein Text eigentlich plausibel. Wie gesagt, Anfangs gab es einen "Generalschlüssel" glaube der könnte sogar in ihre Wohnungstüre passen. Den wollte sie natürlich tauschen. Musste aber erst bei der Hausverwaltung einen Neuen nur für die Garage bestellen, hat halt 3 Wochen gedauert. Es geht um den Juli, ergo war noch eine Woche Luft in dem Monat, in der Woche habe ich 3 mal Angeboten den persönlich zu tauschen, welches ihr Wunsch war. Weil den Ersatzschlüssel wollte Sie mir nicht durchs gekippte Schiebedach werfen, so dass ich ihren Generalschlüssel ihr in den Briefkasten einwerfe.

Ich habe nicht für die 4 Monate bezahlt.

Dann stand sie mir ihrem Freund mal vor meiner Wohnungstüre und haben Selfies gemacht (wohl Einschüchterung). Meine Klingel ist allerdings aus weil ich immer Nachtschicht habe, deswegen habe ich auch angeboten, dass die
mich bei mir jede Nacht um 0:00 antreffen können wenn ich zur Arbeit fahre.

Mir wurde dann von 2.08. auf den 3.08 gekündigt, ich solle von Samstag auf Sonntag das Auto abholen und den Schlüssel in den Briefkasten schmeissen (Oder es gibt eine Anzeige). Habe das Auto geholt und ihr dann meine Kontonummer geschrieben, dass
sie Pfand doch erst überweisen soll und ich dann den Schlüssel einwerfe, sie wollte ja erst selber ned mit Briefkasten. Seit dem 03.ß8 habe ich nichts mehr gehört, bin wohl auch Blockiert auf der Telefonnummer.


Gruß
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Ernschtl
Beitrag 17.09.2025, 21:44
Beitrag #6


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QUOTE (DMarc @ 17.09.2025, 22:14) *
also für mich klingt mein Text eigentlich plausibel.
Das ist immer so.
Es wird aber für andere nicht besser, wenn du alles nochmal wiederholst. Man blickt nicht durch...


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DMarc
Beitrag 17.09.2025, 22:22
Beitrag #7


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Ok, dann Schiebe ich das auf meine Alter Legasthenie,gepaart mit Demenz und grauen Star, geht halt schnell.

Besser kann ich es nicht umschreiben weil ich nicht wüsste was unverständlich ist.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.09.2025, 06:33
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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mir
Beitrag 18.09.2025, 01:42
Beitrag #8


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Ein auf Zeit abgeschlossener Mietvertrag kann ohne Vereinbarung nicht gekündigt werden, und ohne die Absicht, etwas dauerhaft behalten zu wollen, liegt ohnehin kein Zueigenmachen vor. Problematisch ist, ob Du gegenüber der Eigentümergemeinschaft zum Besitz berechtigt bist.


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thobad2001
Beitrag 18.09.2025, 09:22
Beitrag #9


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Also es geht hier nur um den Pfand Betrag "x" , naja da würde ich nicht zum Anwalt weil das wird zu 99,9% sowiso wegen mangels Interesse an der Öffentlichkeit eingestellt, und denen wird der hinweis gebeben , das Sie Zivilrechtlich gegen dich vorgehen können, dann kannst du immer noch zum Anwalt.

Naja das wort "Pfand" man bekommt es wieder wenn der Pfandgegenstand zurück ist, und nicht vorab, entweder Persönliche übergabe, wozu aber keiner verpflichtet ist, oder halt auf den Weg, wobei es sich auch wenn es nur ein "Garagenschlüssel" ist dieser wohl aber auch zur Schließanlage gehöhrt auch wenn er nur die Garage öffnet, würde ich den nicht einfach einschmeißen.

Entweder mit Zeugen, oder per Einschreiben senden.

Und dann gibt es halt Geld zurück, aber da ja wohl schon eine Anzeige stattgefunden hat ist das Kind wohl eh in den Brunnen gefallen, da du ja auch sagt du bist vermutlich Blockiert.

Ich würde auf jedenfall bevor ich was machen würde erst mal in Ruhe abwarten was von der Staatsanwaltschaft kommt, ich denke zu 99% die EInstellung des Verfahrens.
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DMarc
Beitrag 18.09.2025, 09:44
Beitrag #10


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Danke schon mal an Ulm und Thobad2001 für die Einschätzung.


Evtl. hätte ich die Überschrift vom Thread wiederholen sollen, vielleicht hat deswegen keiner verstanden worum es geht.

Ich für meinen Teil war stinksauer genug, dass ich wieder das Garagengerenne und das Kleinanzeigen rumärgern habe, für einen Monat hätte ich dann auch in der Ferienzeit verzichten können.
Hätte den Schlüssel dann ab Oktober abgegeben weinn ich mich beruhigt hätte.
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Q-Treiberin
Beitrag 18.09.2025, 16:21
Beitrag #11


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Auch wenn ich immer noch nicht verstehe was genau das Problem ist…

Du hast scheinbar eine Vorladung der Polizei wegen Unterschlagung des Generalschlüssels bekommen, richtig?
Bist Du dieser Vorladung nachgekommen?

Dieser ominöse Vertrag, hast Du den mit dem Eigentümer der Garage geschlossen oder ist es ein Untermietvertrag mit „den beiden“?


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DMarc
Beitrag 18.09.2025, 21:08
Beitrag #12


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Hallo,

also ich habe einen Anruf von Kriminaldezernat München bekommen, wo die nette Dame von der Polizei sagte ich wäre Beschuldigter in einer Unterschlagung von einem Garagenschlüssel.

Ob ich gerne mal vorbei kommen würde um meine Sicht der Dinge zu schildern, es ginge auch Schriftlich. Aufgrund keiner Parkplätze bei der Behörde konnten wir uns sogar auf EMail einigen.

Mir wurden dann 2 PDF mit den Vorwürfen geschickt.

Den "ominösen" Vertrag habe ich wohl mit der Mieterin der Garage getroffen, war nicht mal meine Idee, ich wollte dort nur 4 Monate parken wenn frei ist. Was da an gültigkeit ist und überhaupt
nur bei Whatsapp keine Ahnung. Eigentlich eh nur mit der Mieterin, dass die dann mit ihrem Freund vor der Tür steht wusste ich nicht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.09.2025, 05:33
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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hk_do
Beitrag 18.09.2025, 22:09
Beitrag #13


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unabhängig von der strafrechtlichen Seite, nach der du eigentlich gefragt hattest:

Es gibt da noch die zivilrechtliche Seite, und die könnte für dich unangenehmer werden als die strafrechtliche!

Offensichtlich hast du ja die Kündigung sogar (mindestens konkludent) akzeptiert, ihr jedenfalls nicht widersprochen. Damit ist die Kündigung wahrscheinlich inzwischen längst rechtskräftig, und die Vermieterin (ggf. auch der Eigentümer, wenn abweichend) hat einen Herausgabeanspruch gegen dich bezüglich des Schlüssels.

Wenn die Gegenseite erkennt, dass die Polizei ihr den Schlüssel auch nicht wiederbringt, wird sie vermutlich den Zivilrechtsweg einschlagen. Das bedeutet, sie kann dir den Gerichtsvollzieher schicken (das kostet Geld!) oder vermutlich auch nach Fristablauf direkt die Schließanlage erneuern (das kostet auch Geld, viel Geld!).
Den Schadenersatz kann sie sich dann im Zweifelsfall über die Zwangsvollstreckung, also z.B. Lohnpfändung, von dir holen.

Du wirst deine Position also möglicherweise noch deutlich verschlechtern, wenn du jetzt nicht zügig den Schlüssel zurückgibst...

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mir
Beitrag 19.09.2025, 02:15
Beitrag #14


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Dass sich die Polizei in Vertragsstreitigkeiten einmischt, kommt mir bereits komisch vor. Da würde ich nachfragen, was der Anzeigeerstatter eigentlich vorgetragen hat. Auch eine derart flotte Bearbeitung bei eher geringer Strafandrohung ist merkwürdig. Entweder ist die Polizei rechtlich ahnungslos, oder es wurden wilde Dinge behauptet, oder der Vermieter hat irgendwelche persönlichen Beziehungen spielen lassen. Jede Variante dürfte den Staatsanwalt interessieren.

Das mit der zivilrechtlichen Seite wird von @hk_do sehr farbig ausgekleidet. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt nur vollstreckbare Titel, auch eine Lohnpfändung wäre nur mit einem solchen möglich.

Wir kennen hier nur die Darstellung einer Seite, und das auch nur sehr sparsam beschrieben. Was im Whatsapp nun genau für ein Vertrag abgeschlossen wurde (Mietverträge über Dinge sind formlos möglich), ist unbekannt. Wie die anderen Austauschangebote von @DMarc aussahen, wissen wir auch nicht. Insofern folgt etwas Spekulation von mir, wie sowas ausgehen könnte, wenn @DMarcs andere Angebote ähnlich unrealistisch sind wie "Treffen wir uns um Mitternacht" oder "werfen wir Schließanlagenschlüssel in den Briefkasten oder durchs Schiebedach".

Aufgrund der vertraglichen Nebenpflichten und den Grundsätze von Treu und Glauben dürfte der Vermieter schon eine Mitwirkung bei einem Schlüsselaustausch verlangen können, auch eine persönliche Übergabe ist bei Schließsystem-Schlüsseln sinnvoll. Mit dem Selfie können sie nachweisen, dass sie zumindest den Schlüsselaustausch probiert haben. Das Gegenangebot mit Mitternacht ist dagegen reichlich schnippisch.

Entsprechend berechtigt die Verweigerung den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die muss schriftlich erklärt werden; da dies gesetzlich vorgeschrieben ist, genügt eine einfache Textform nicht, es müsste schon mit qualifizierter Signatur versehen sein, was wohl kaum der Fall sein wird. Aus den kurzen Texten von @DMarc werde ich nicht schlau - ich geh mal davon aus, dass keine schriftliche Kündigung erfolgte.

Also wäre die Kündigung nicht wirksam. Dass nun wieder @DMarc mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung einverstanden sein soll, müsste der Vermieter im Streitfall beweisen. Für mich sieht es eher so aus, dass @DMarc nicht wusste, dass die einseitige Kündigung unwirksam ist, und sich nur unter diesen Umständen konziliant zeigte. Das ist keine Zustimmung - und selbst wenn man eine sähe, wäre sie anfechtbar.

Schadensersatz fordern kann der Vermieter trotzdem, schließlich hat @DMarc nicht ausreichend mitgewirkt. Da wäre allerdings eine Schadensminderungspflicht zu beachten. Der Vermieter kann nicht einfach die Schließanlage austauschen, mehr als einen Schlüssel auch für Haus- und Wohnungstür wird er nicht gehabt haben. Die Haustür ist jetzt nicht so essentiell wichtig, er könnte allenfalls die eigene Wohnungstür mit einem anderen Schloss versehen, das dann aber nicht unbedingt ein Schließanlagenschloss sein muss.

Am Ende sehe ich hier zwei Seiten, die sich beide merkwürdig und ziemlich streitsüchtig verhalten, eine sehr eigenartig agierende Polizei und einen TE, der wenig Lust hat, zu beschreiben, was eigentlich los ist. Ich schreib da nur, weil ich den Fall für eine nette Übung halte. Ernstzunehmen ist meine Darstellung nicht, schließlich entziehen sich ganz wesentliche Dinge meiner Kenntnis.




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DMarc
Beitrag 19.09.2025, 10:55
Beitrag #15


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Nochmal riesen Dank für eure langen Texte. Ich war schon länger nimmer hier und habe vergessen wieviel Herzblut manche User in die Themen stecken, wollte den Text auch nicht zu lange halten weil ich manche Fachbegriffe nicht einmal kenne.
Ich kenne nichtmal den Begriff Kriminalfachdezernat oderwas eine Staatanwaltschaft ist, wohl Polizeistation und Gericht.

Ja, gehören immer 2 Personen zu einer Streitigkeit und mich würde auch interessieren, was sich die Dame dabei Dachte und wie das nun so eskalierte.

Fakt war, ich habe es immer vorgeschlagen, Schlüssel durchs gekippte Dach, sie wusste das alte Auto ist so abgeschlossen, dass man auch die Scheiben einschlagen kann und du kannst von innen trotzdem ned den Türgriff oder Pin ziehen, würde ich gleich am nächsten Werktag hin und die Schlüssel tauschen und ihr in Briefkasten schmeissen. Sie wollte aber lieber persönliche Übergabe.

Schlüssel wurde Bestellt, hat 3 Wochen gedauert (Hausverwaltung), ergo letzte Juliwoche, Ich habe Angeboten, Mittwoch-Donnerstag-Freitag komme ich vorbei und wir tauschen, sie sagte Mittwoch-Donnerstag keine Zeit, ergo tippe ich Donnerstag Abend wieder, ob wir morgen in der früh mal gucken wollen, und legen uns darauf fest, dass wenn ich weiss wann ich da sein könnte es ihr schreibe. Sie schrieb um 11 Uhr muss sie weg.

(Hintergrund ist den sie wusste, ich bin Nachtkurier, weiß nie wann wie wo und wann ich wieder da bin) Bissl schlecht dann einen Termin auszumachen.

Schrieb ihr dann am Freitag den 1.08. um 8:40 Uhr, Navi sagt ich könnte um 9:30 bei dir sein. Gab erst 3 Stunden später eine Rückmeldung "Mist,hätten wir doch mal einen festen Termin ausmachen müssen"

Am Samstag den 2.08. kam dann, dass "Die Miete des Garagenplatzes ist gekündigt, der Stellplatz steht nicht weiter zur Verfügung.

Sonntag früh 3.08. mein Auto geholt und aus Frust natürlich nicht einfach so den Schlüssel eingeworfen, war natürlich klar dass es Konsequenzen gibt. Abends standen die dann mit den Sefies vor meiner Wohnungstüre und mit Bildanhang "ich hätte noch 15 Minuten Zeit den Schlüssel rauszurücken oder es gibt am Montag eine Anzeige". Ich habe es später gesehen, daher meinte ich dann, wie sie schon wusste, ich verlasse um 0:00 das Haus und fahre zur Arbeit, wenn sie schon unangekpndigt kommen, dann bin ich dann anzutreffen (weil meine Klingel ist aus).Aber seit dem war auch Funkstille.


Ob die nun gute Kontakte hat, kann sein, Sie hat die Leitung von einem Kindergarten, überrascht mich auch.

Aber der Tipp mit dem "befristeten Mietvertrag nicht kündbar ist Gold Wert (außer einvernehmlcih oder Sonderkündigungsrecht). Wusste ich natürlich nicht. Stillschweigend hingenommen habe ich das nicht, es gab halt seit dem Abend vom 3.08. keinen Kontakt mehr. Also doch schon 6 Wochen her vielleicht mit der Anzeige.

Meine Theorie wäre höchstens, sie erzählte Anfang Juli, auf ihren VW Bus solle ein Dachzelt kommen, vielleicht dann am Freitag den 1.08. Termin gehabt und geht ned oder zu teuer. Oder ihr wurde verraten dass mein Auto keinen Katalysator hat und schlecht für die Umwelt ist.... sonst keine Ahnung.

Falls ich dann mal Zivilrechtlich ein Schreiben vom Anwalt bekomme, sollte ich dann mit 15 Euro pro Tag unterbringungskosten für mein Auto anfordern ? Weil der Stellplatz fehlt ?

Ich wüsste auch ned ob so ein Mietvertrag ohne Unterschrift auf Whatsapp zählt..... Was eine Anzeige ist weiß ich eigentlich auch nicht, war halt zu brav die letzten 50 Jahre.

Gruß

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hk_do
Beitrag 19.09.2025, 14:55
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 19.09.2025, 03:15) *
Der Gerichtsvollzieher vollstreckt nur vollstreckbare Titel, auch eine Lohnpfändung wäre nur mit einem solchen möglich.


Ja, um den zu bekommen sind Zwischenschritte notwendig. Die aber auch wieder Geld kosten.

Und die völlig unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage zu Lasten des TE ausgehen werden, wenn er weiter so agiert wie bisher.


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mir
Beitrag 19.09.2025, 16:42
Beitrag #17


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@DMarc, wir machen hier keine Rechtsberatung. Und was Du hier gerne hättest, geht über eine allgemeine Diskussion über Rechtsfragen, wie sie in einem Forum möglich ist, definitiv hinaus.

Wenn Du wissen willst, was Du zu tun hast -> Nimm alle Unterlagen mit, schreib den Sachverhalt genau zusammen, druck alles von Whatsapp aus und geh damit zum Anwalt.

Wir hören freilich gerne, wie die Sache ausging.


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Ernschtl
Beitrag 19.09.2025, 23:25
Beitrag #18


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Es ist doch noch garnix passiert, also rein rechtlich. Macht doch nicht die Pferde scheu.
Ich lese auch nicht, dass was passieren soll oder kann.


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DMarc
Beitrag 21.09.2025, 08:52
Beitrag #19


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Zitat (Ernschtl @ 20.09.2025, 00:25) *
Es ist doch noch garnix passiert, also rein rechtlich. Macht doch nicht die Pferde scheu.
Ich lese auch nicht, dass was passieren soll oder kann.


So mache ich das jetzt auch. Glaube ich könnte die Dame über Kleinanzeigen noch anschreiben, aber ich halte meinen Rand. Habe mir noch mal meinen ganzen Whatsapp Verlauf durchgelesen und Notizen gemacht.

Am 27.07. war die noch damit Einverstanden mir den Schlüssel durchs Dach zu werfen (zur Not)

Am 01.08. (Freitag) war ich zu ihr Unterwegs und wäre um 9:30 dort gewesen (am Vortag meinte sie, sie müsse um 11 Uhr weg), habe dann noch mal den Samstag Vormittag vorgeschlagen, sie kam aber mit Freitag Abend um die Ecke, da meinte ich OK 0:00 Uhr. War a ned passend.....

Am 02.08. Samstag kündigung. Keine Ahnung warum.

Am 03.08. Sonntag Vormittag mal besser das Auto abgeholt, aber Schlüssel nicht wie verlangt eingeworfen. Rest des Tages Whatsapp-Terror und die Leute vor meiner Türe gehabt. Dann seit Abends meine Nummer blockiert.



Hat mir echt nur mal wieder aufgezeigt wie lästig und anstregend andere Mitmenschen sind. Das Garagengesuche über Kleinanzeigen genau so, Die meissten melden sich nicht zurück, manche melden sich nach 2 Wochen, andere haben noch 3 Wochen Urlaub, manche Schreiben "Heute waren schon 3 Leute zur Besichtung der Garage da, alle 3 möchten die Garage, möchten Sie denn morgen auch die Garage ansehen" A-Ha. Bei manchen bin ich VorOrt und gucke, da fahr ich nedmal freiwillig rein (Auto Alt und Tief) die wissen dann plötzlich selber nicht mehr wie wir aus der Garage kommen. Bei anderen Stellplätzen kommt mein Auto rein, aber ich kann nicht aussteigen. Bei Duplex Oben, kommt halt der Frontspoiler ned mit. Alles meine Freizeit, zwecks der komischen Kündigung.

An das Horrorszenario von User HK DO... wenn mir jemand sagt ich solle zur Strafe 300 oder 5000.- zahlen, zahle ich das, da brauch es nicht bis zum Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung kommen. Ich sehe halt diese Umstände mir gegenüber nicht ein.
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ulm
Beitrag 21.09.2025, 20:27
Beitrag #20


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Zitat (DMarc @ 21.09.2025, 09:52) *
Hat mir echt nur mal wieder aufgezeigt wie lästig und anstregend andere Mitmenschen sind.

Sorry, aber Du hast Dich auch nicht optimal verhalten.
Da haben sich eher zwei getroffen, die wenig Ahnung von Verträgen und gegenseitigen Pflichten und Aufgaben haben und sind aneinander hochgelaufen.
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DMarc
Beitrag 21.09.2025, 23:23
Beitrag #21


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Wo liegt denn bitte aus deiner Sicht mein Fehler ? (damit ich gerne dazu lernen kann).

Ich möchte halt diese Schikane der Kündigung von Samstag auf Sonntag nicht hinnehmen und behalte den Schlüssel, damit die scheinbar auch ein bissl Stress im Kopf hat.

Ich kann auch anders Eskalieren, wollte schon ihre Sefies vor meiner Wohnungstüre bei Facebook in deren Kindergartenseite teilen "Ob die nun auch Hausbesuche machen"
Ich habe mich gebremst. Ich glaube der Schlüssel passt auch zu ihrer Wohnungstüre, da gehe ich NATÜRLICH nicht ran. Ich könnte richtig gemein sein, bin ich aber nicht.

Warum soll ich soetwas hin nehmen ? Im Grunde fehlt ihr kein Schlüssel. Soll die sich mal für 3 Wochen eine Ferienhütte mieten und dann sagt der Vermieter nach einer Woche, nun Koffer packen, raus hier.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.09.2025, 09:42
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AMenge
Beitrag 22.09.2025, 07:37
Beitrag #22


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Zitat (DMarc @ 17.09.2025, 11:12) *
Weil sehe ich nicht ein


Zitat (DMarc @ 21.09.2025, 23:23) *
behalte den Schlüssel, damit die scheinbar auch ein bissl Stress im Kopf hat.

Damit bist du selbst vom Kindergarten nicht sonderlich weit entfernt.
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ulm
Beitrag 22.09.2025, 09:47
Beitrag #23


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Zitat (DMarc @ 19.09.2025, 11:55) *
Sonntag früh 3.08. mein Auto geholt und aus Frust natürlich nicht einfach so den Schlüssel eingeworfen, war natürlich klar dass es Konsequenzen gibt.

Es wäre alles so einfach gewesen...
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DMarc
Beitrag 22.09.2025, 10:57
Beitrag #24


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Mir fehlt da leider das Verständnis für eure Aussagen. Also wenn euer Wohnungsvermieter sagt "bitte bis morgen ausziehen" ruft ihr eine Umzugsfirma an und ab unter die nächste Brücke ? Weil ist halt so und macht ja nichts. Oder ich verstehe es falsch.
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mir
Beitrag 22.09.2025, 11:34
Beitrag #25


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Naja, und Dein Vermieter sagt sich, was er mit einem Mieter anfangen soll, der sich bei einem Schlüsselaustausch derart anstellt. Du denkst nur an Deine Interessen, er nur an seine, und alle beide verstehen anscheinend nicht, wozu ein Vertrag verpflichtet und wozu nicht. Tusch!

Da Du auch sonst mit Mitmenschen nicht gut auskommst, könnte das ein Hinweis auf ein generelles Problem sein.


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ulm
Beitrag 22.09.2025, 12:10
Beitrag #26


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Zitat (DMarc @ 22.09.2025, 11:57) *
Also wenn euer Wohnungsvermieter sagt "bitte bis morgen ausziehen" ruft ihr eine Umzugsfirma an und ab unter die nächste Brücke ? Weil ist halt so und macht ja nichts. Oder ich verstehe es falsch.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird zwischen einem "normalen" Mietvertrag und "Mietvertrag über Wohnraum" unterschieden. Daher kannst Du das nicht als Vergleich nehmen.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.09.2025, 15:12
Beitrag #27


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Lasst den TE doch einfach mit seinen Klötzchen und Legos alleine weiterspielen.
Er meint nun mal dass er in allem in Recht ist und gut isses…


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DMarc
Beitrag 15.10.2025, 10:49
Beitrag #28


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Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 SIPO eingestellt.


Mal gucken ob in den nächsten Tagen ein Anwaltsschreiben kommt, ansonsten bringe ich ihr den Schlüssel im Kindergarten vorbei (Nach Ablauf der Vereinbarten Mietzeit).

So lange spiele ich mal mit meinen Bauklötzen weiter.
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