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> Ist der aasop nicht befugt einen VNF aushändigen?
cera02
Beitrag 13.09.2025, 11:51
Beitrag #1


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Hallo,

Weiß einer zufällig, ob der aasop keine Befugnis hat, nach einer bestandenen Prüfung, einen VNF nach Anlage 8a FeV auszuhändigen?

Als ich meinen Führerscheinantrag zur Erweiterung auf die Klasse BE stellte, habe ich beantragt, dass der neue Karten-FS erst nach bestandener pP ausgefertigt wird, damit halt das Erteilungsdatum für die Klasse BE direkt hinten in die Splate 10 eingedruckt werden kann.
Gleichzeitig wurde von der Fsst ein vorläufiger FS (der VNF) mit in Rechnung gestellt.

Ich bin dann die ganze zeit davon ausgegangen, dass der VNF mir nach bestandener Prüfung vom aasop direkt ausgehändigt wird (analog zu §§ 22 Abs. 4 Satz 6, 22a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 FeV) und der Karten-FS von der FEB dann automatisch bestellt wird (Unterschrift, Passbild wurde ja bei der Antragstellung schon entgegen genommen, Direktversand Karten-FS wurde auch mit beantragt und abgerechnet).

Ich habe nach der Prüfung jedoch nur eine formlose, weiße Prüfungsbestätigung erhalten.
Auf Nachfrage bei der FEB, teilte man mir mit, dass ein VNF vom Prüfer nicht ausgehändigt wird.
Nach Terminvereinbarung könne ich den VNF persönlich bei der FEB abholen.

Warum hat man das so kompliziert gelöst? Das ist doch alles total umständlich.

Auf dem VNF steht doch auch drauf: „ ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/ den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer“

Ich verstehe das nicht. Hat mich der SB der FEB hier schlicht angelogen und veräppelt??

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Stufentandemcaptain
Beitrag 13.09.2025, 19:54
Beitrag #2


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Als ich die Prüfung für meine Klasse BE ablegte (März 2023, Dekra Chemnitz), hat der Prüfer zu Beginn meinen bisherigen Führerschein entgegengenommen, am Ende der Prüfung aus seiner Tasche einen kleinen Drucker ausgepackt und mir damit den vorläufigen Nachweis im DIN A5-Format ausgedruckt, der bis zur Zustellung der neuen Karte (längstens jedoch für 6 Monate) gültig war. Den Führerschein habe ich dann wenige Wochen nach der Prüfung per Post erhalten, ohne, daß ich das gesondert beantragt hatte.
Das Prüfungsdatum für die BE wurde in die neue Karte genauso eingetragen, wie mein 19 Jahre älteres Prüfungsdatum für die Klasse B. Unterschrift, Paßbild und so weiter, wurde ja bei der Antragstellung schon geklärt.

Eigentlich müßte das der Prüfer daher also machen können. Wo hast Du denn Deine Prüfung gemacht? Ist man dort noch nicht mit diesen Möglichkeiten ausgestattet wie bei uns? Mit der Prüfungsbescheinigung erst noch zur Behörde rennen zu müssen, ist ja umständlich. Erst recht, wenn die Prüfung nicht direkt vor der Tür der Behörde endet.


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Tannhäuser
Beitrag 14.09.2025, 09:56
Beitrag #3


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Ich hatte meinen FS allerdings vor fast 50 Jahren unmittelbar nach der Prüfung ausgehändigt bekommen. Das Datum war vom Vorjahr,
der Text "nach bestandener Prüfung ausgehändigt." Das Aushändigungs Datum wurde mit Kugelschreiber eingetragen. Den Moped
Führerschein den ich bereits vier Jahre vorher gemacht hatte musste ich erst mal nicht abgeben. Bei der Neuerteilung nach der ersten
TF wurde aber danach gefragt und ich habe ihn abgegeben. Ob er geschreddert wurde entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
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shortie
Beitrag 15.09.2025, 06:18
Beitrag #4


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Zitat (cera02 @ 13.09.2025, 11:51) *
Ich verstehe das nicht. Hat mich der SB der FEB hier schlicht angelogen und veräppelt??

Was du geschrieben hast, ist m.M.n. alles richtig.

Die FEB hat den vorbereiteten Führerschein oder die VNF zur zuständigen Prüfstelle zu übersenden und der Prüfer kann und darf dann nach der Prüfung aushändigen.
Dumm ist nur, dass da nirgends steht, das die FEB die Unterlagen "rechtzeitig zu Prüfung" übersenden muss.

Andersrum wird ein Schuh draus. Die Prüfung sollte erst dann erfolgen, wenn alle Unterlagen beim Prüfer sind.
Der kann ja nur aushändigen, was ihm am Prüfungstag vorliegt.

Und wer macht den Termin zur Prüfung? Richtig - die Fahrschule in Absprache mit der Prüfstelle.
Man hat dich zu früh zur Prüfung zugelassen.
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