... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parken im Taxenhalteverbot
Krystel887
Beitrag 12.09.2025, 08:09
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 508
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



    
 
Hi kurze Frage.

Ich verstehe die Beschilderung hier irgendwie gar nicht.
In der Mitte steht ein Schild, Halteverbot Taxi; 2 Taxen.

Meiner Annahme nach (da nicht weiter ausgeschildert bei 4 Parkplätzen) hat sich dieses Schild auf die 2 direkt angrenzenden Parkplätze bezogen. Lieg ich da falsch?

Also ich hab auf der grünen Fläche geparkt und ein knöllchen bekommen.
Lohnt sich ein Einspruch wegen mangelhafter Ausschilderung?

Viele Grüße

Krystel

Foto:
https://www.directupload.eu/file/d/9040/4cawhvty_jpg.htm

Quelle: Apple Maps
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 12.09.2025, 08:19
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Die Antwort findest Du in §41 Abs. 2 StVO:
Zitat
Vorschriftzeichen stehen [...] dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.
Für solch eine Beschilderung mehrerer Längsparkplätze ist das ein "von wo an".

Du liegst also falsch und das Knöllchen ist leider berechtigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 12.09.2025, 08:22
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 508
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Stark.
Warum wird dann nicht das Halteverbot mit dem Richtungspfeil genommen?
Das ist doch pure abzocke.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 12.09.2025, 08:41
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Verkehrszeichen dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn sie erforderlich sind.
Und auch der Pfeil ist ein Teil eines Verkehrszeichen.
Ich persönlich empfinde es als eine absolute Unsitte, einen Beginnpfeil zu verwenden. Der bringt null zusätzliche Information und ist daher in 99,x% der Fälle überflüssig.

Für den Taxenstand (Zeichen 229) ist auch gar kein Pfeil im Schild definiert.

Sorry, ich sehe keine Abzocke, sondern eine (leider zu seltene) korrekte Beschilderung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 15.09.2025, 09:10
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 661
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Wie kann denn das Taxischild eine Wirkung auf Gehwegparkplätze haben? thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mc.Klappstuhl
Beitrag 15.09.2025, 10:10
Beitrag #6


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 27
Beigetreten: 27.08.2024
Mitglieds-Nr.: 91981




@bicionado
Wie sieht den das Parken Schild für "Gehweg" aus?
und wie sieht das Schild für "nicht Gehweg" aus?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 15.09.2025, 10:20
Beitrag #7


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 661
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Auf dem Foto ganz vorne. Angeordnetes Parken auf dem Gehweg. Ich hab nur keine Ahnung, ob das Taxistandschild auf Grund der ihm innewohnenden Eigenarten überhaupt wie ein Halteverbot zu bewerten ist und entsprechend die Regelungen für Halteverbote nicht in gleicher Weise gelten wie für "echte" Halteverbote.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.09.2025, 10:30
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Okay, Punkt für Dich. whistling.gif
Für Taxenstandplätze auf Fahrbahnen und auf Seitenstreifen sehen wir wohl alle kein Problem.

Für einen Taxenstandplatz auf einem Gehweg gehe ich im Moment mit Dir konform. Ich sehe ihn auch als nicht anordnungsfähig.
Eine Nichtigkeit würde ich aber nicht sehen, denn der eigentliche Wille ist klar erkennbar, doch es ist eine Beschilderung verwendet worden, die nicht den Gehweg umfasst.

Wegen der fehlenden Nichtigkeit ist das Knöllchen also weiterhin rechtmäßig.
Wenn man die StVB der Stadt Neu-Ulm ärgern will, kann man natürlich mal diese Beschilderung hinterfragen. Wäre aber unfair, da die sowieso dank Personalmangel kaum mit der Arbeit hinterherkommen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 15.09.2025, 13:46
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2718
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Dann werfen wir doch mal einen Blick in die StVO.

Die besagt zu Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot):
Zitat
Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten.


und zu Zeichen 229 (Taxistand):
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.


Quelle: Gesetze im Internet.de



Zeichen 229 unterscheidet also nicht zwischen Taxiständen, die am Fahrbahnrand, auf dem Seitenstreifen oder dem Gehweg angelegt sind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.09.2025, 13:53
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Das ist soweit richtig, aber eben auch komplett unsauber, da das Symbol, das im Zeichen 229 verwendet wird, alleine eine andere Bedeutung hat.
Das passt so nicht zusammen.
Leider.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 15.09.2025, 14:03
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2718
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Das sehe ich anders. Zeichen 229 ist laut Verkehrszeichenkatalog ein eigenständiges Zeichen mit eigener Bedeutung. Und diese Bedeutung beschränkt sich gem. StVO, anders als bei Zeichen 283, nicht auf die Fahrbahn.

Das verwendete Symbol mag ja alleine eine andere Bedeutung haben. Bei Zeichen 229 ist es aber eben nicht alleine.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.09.2025, 15:05
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Darfst Du gerne anders sehen, immer die gleiche Meinung wäre ja langweilig. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 15.09.2025, 15:08
Beitrag #13


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 661
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Das meinte ich oben in meinem schwer verständlichen Satz. Kennt jemand die Historie von diesem Schild und warum es offenbar nie an den heute üblichen Aufbau angepasst wurde?
Mit abs. HV + Taxis frei könnte man das ja zumindest für die Fahrbahn darstellen. Oder eben gleich ein komplett eigenes Schild - ähnlich wie das Haltestellenschild.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 15.09.2025, 15:58
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24844
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Das Z 229 beendet das Gehwegparken. Daher ist, egal wie man das Z 229 nun versteht, danach jedenfalls nicht auf dem Gehweg zu parken, sondern allenfalls auf der Fahrbahn - wo der Platz für 2 Taxen freizuhalten ist.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 15.09.2025, 17:38
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7949
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (ulm @ 15.09.2025, 11:30) *
Für einen Taxenstandplatz auf einem Gehweg gehe ich im Moment mit Dir konform. Ich sehe ihn auch als nicht anordnungsfähig.
Etwas Farbe macht's möglich:
Zitat
74
Parkflächenmarkierung
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Erläuterung
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Damit hat man die Umgrenzung eines Taxenstandes, die man nur noch mit Schild verzieren muss ... thread.gif
Im übrigen werden beim 229 auch Pfeile erwähnt ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 16.09.2025, 14:58
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2718
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (ulm @ 15.09.2025, 16:05) *
Darfst Du gerne anders sehen, immer die gleiche Meinung wäre ja langweilig. wavey.gif
Wenn ich Deiner Meinung wäre, dann hätten wir ja beide unrecht. laugh2.gif

Das Sinnbild des Zeichens 283 auf der Tafel zu Zeichen 229 ist doch vollkommen unerheblich, da es sich um zwei verschiedene, im Verkehrszeichenkatalog der StVO aufgeführte Zeichen mit unterschiedlicher Bedeutung handelt. Die StVO sagt ganz klar und ausdrücklich, dass Zeichen 283 nur für die Fahrbahn gilt, und Zeichen 229 dagegen für den Bereich des Taxistandes. Dass beide Zeichen das gleiche Symbol beinhalten ist dabei unerheblich, und kein Einzelfall. Beispiel gefällig?

Zeichen 286 gilt ebenfalls ausdrücklich nur für die Fahrbahn:
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.


Das gleiche Symbol findet sich auch auf Zeichen 290.1. Doch da bestimmt die StVO dennoch einen anderen Geltungsbereich:
Zitat
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.


Also Zeichen 283 und 286 gelten, sofern nicht durch Zusatzzeichen eine andere Regelung getroffen wurde, nur für die Fahrbahn.
Bei Zeichen 229 (mit Sinnbild aus Zeichen 283) ist es vollkommen egal, ob sich der Taxistand auf der Fahrbahn, dem Seitenstreifen oder einer sonstigen Verkehrsfläche befindet. Zeichen 229 vebietet allen Nichtberechtigten (Taxis) das Halten im Bereich des Taxistandes.
Zeichen 290.1 (mit Sinnbild aus Zeichen 286) verbietet das Parken auf allen öffentlichen Verkehrsflächen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 16.09.2025, 16:51
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Zeichen 290 hatte ich bei meine Gedankengängen gar nicht auf dem Schirm.
Und das macht es ja noch schlimmer, dass auch da ein optisch gleiche Kombination aus rot und blau nochmals eine ganz andere Bedeutung hat. crybaby.gif

Unterstreicht für mich den schlimmen Zustand des Praktikantenstadel. ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 16.09.2025, 20:59
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7763
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



und dabei hatte bisher noch niemand das Zeichen 230 ins Spiel gebracht scared.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 16.09.2025, 21:24
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14271
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Bitte erinnere mich nicht an diese Dummheit des Verkehrsmysterium. ranting.gif

Auch so eine Blödsinns-Kreation.
Würde man konsequent bei Zeichen 286 ahnden, gäbe es keinen Grund für Zeichen 230.
Das gibt dann nur höhere Verwarngelder, wenn man zufällig mal kontrolliert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 02:30