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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Ich verstehe die Beschilderung hier irgendwie gar nicht. In der Mitte steht ein Schild, Halteverbot Taxi; 2 Taxen. Meiner Annahme nach (da nicht weiter ausgeschildert bei 4 Parkplätzen) hat sich dieses Schild auf die 2 direkt angrenzenden Parkplätze bezogen. Lieg ich da falsch? Also ich hab auf der grünen Fläche geparkt und ein knöllchen bekommen. Lohnt sich ein Einspruch wegen mangelhafter Ausschilderung? Viele Grüße Krystel Foto: https://www.directupload.eu/file/d/9040/4cawhvty_jpg.htm Quelle: Apple Maps |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Antwort findest Du in §41 Abs. 2 StVO:
Zitat Vorschriftzeichen stehen [...] dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Für solch eine Beschilderung mehrerer Längsparkplätze ist das ein "von wo an". Du liegst also falsch und das Knöllchen ist leider berechtigt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Stark.
Warum wird dann nicht das Halteverbot mit dem Richtungspfeil genommen? Das ist doch pure abzocke. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Verkehrszeichen dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn sie erforderlich sind.
Und auch der Pfeil ist ein Teil eines Verkehrszeichen. Ich persönlich empfinde es als eine absolute Unsitte, einen Beginnpfeil zu verwenden. Der bringt null zusätzliche Information und ist daher in 99,x% der Fälle überflüssig. Für den Taxenstand (Zeichen 229) ist auch gar kein Pfeil im Schild definiert. Sorry, ich sehe keine Abzocke, sondern eine (leider zu seltene) korrekte Beschilderung. |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Wie kann denn das Taxischild eine Wirkung auf Gehwegparkplätze haben?
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#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 27.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91981 ![]() |
@bicionado Wie sieht den das Parken Schild für "Gehweg" aus? und wie sieht das Schild für "nicht Gehweg" aus? |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Auf dem Foto ganz vorne. Angeordnetes Parken auf dem Gehweg. Ich hab nur keine Ahnung, ob das Taxistandschild auf Grund der ihm innewohnenden Eigenarten überhaupt wie ein Halteverbot zu bewerten ist und entsprechend die Regelungen für Halteverbote nicht in gleicher Weise gelten wie für "echte" Halteverbote.
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Okay, Punkt für Dich.
![]() Für Taxenstandplätze auf Fahrbahnen und auf Seitenstreifen sehen wir wohl alle kein Problem. Für einen Taxenstandplatz auf einem Gehweg gehe ich im Moment mit Dir konform. Ich sehe ihn auch als nicht anordnungsfähig. Eine Nichtigkeit würde ich aber nicht sehen, denn der eigentliche Wille ist klar erkennbar, doch es ist eine Beschilderung verwendet worden, die nicht den Gehweg umfasst. Wegen der fehlenden Nichtigkeit ist das Knöllchen also weiterhin rechtmäßig. Wenn man die StVB der Stadt Neu-Ulm ärgern will, kann man natürlich mal diese Beschilderung hinterfragen. Wäre aber unfair, da die sowieso dank Personalmangel kaum mit der Arbeit hinterherkommen... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2718 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Dann werfen wir doch mal einen Blick in die StVO.
Die besagt zu Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot): Zitat Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. und zu Zeichen 229 (Taxistand): Zitat Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen. Quelle: Gesetze im Internet.de Zeichen 229 unterscheidet also nicht zwischen Taxiständen, die am Fahrbahnrand, auf dem Seitenstreifen oder dem Gehweg angelegt sind. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das ist soweit richtig, aber eben auch komplett unsauber, da das Symbol, das im Zeichen 229 verwendet wird, alleine eine andere Bedeutung hat.
Das passt so nicht zusammen. Leider. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2718 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Das sehe ich anders. Zeichen 229 ist laut Verkehrszeichenkatalog ein eigenständiges Zeichen mit eigener Bedeutung. Und diese Bedeutung beschränkt sich gem. StVO, anders als bei Zeichen 283, nicht auf die Fahrbahn.
Das verwendete Symbol mag ja alleine eine andere Bedeutung haben. Bei Zeichen 229 ist es aber eben nicht alleine. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Darfst Du gerne anders sehen, immer die gleiche Meinung wäre ja langweilig.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Das meinte ich oben in meinem schwer verständlichen Satz. Kennt jemand die Historie von diesem Schild und warum es offenbar nie an den heute üblichen Aufbau angepasst wurde?
Mit abs. HV + Taxis frei könnte man das ja zumindest für die Fahrbahn darstellen. Oder eben gleich ein komplett eigenes Schild - ähnlich wie das Haltestellenschild. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24844 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das Z 229 beendet das Gehwegparken. Daher ist, egal wie man das Z 229 nun versteht, danach jedenfalls nicht auf dem Gehweg zu parken, sondern allenfalls auf der Fahrbahn - wo der Platz für 2 Taxen freizuhalten ist.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7949 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Für einen Taxenstandplatz auf einem Gehweg gehe ich im Moment mit Dir konform. Ich sehe ihn auch als nicht anordnungsfähig. Etwas Farbe macht's möglich:Zitat 74 Damit hat man die Umgrenzung eines Taxenstandes, die man nur noch mit Schild verzieren muss ... Parkflächenmarkierung Ge- oder Verbot Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden. Erläuterung Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. ![]() Im übrigen werden beim 229 auch Pfeile erwähnt ... ![]() |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2718 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Darfst Du gerne anders sehen, immer die gleiche Meinung wäre ja langweilig. Wenn ich Deiner Meinung wäre, dann hätten wir ja beide unrecht. ![]() ![]() Das Sinnbild des Zeichens 283 auf der Tafel zu Zeichen 229 ist doch vollkommen unerheblich, da es sich um zwei verschiedene, im Verkehrszeichenkatalog der StVO aufgeführte Zeichen mit unterschiedlicher Bedeutung handelt. Die StVO sagt ganz klar und ausdrücklich, dass Zeichen 283 nur für die Fahrbahn gilt, und Zeichen 229 dagegen für den Bereich des Taxistandes. Dass beide Zeichen das gleiche Symbol beinhalten ist dabei unerheblich, und kein Einzelfall. Beispiel gefällig? Zeichen 286 gilt ebenfalls ausdrücklich nur für die Fahrbahn: Zitat Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Das gleiche Symbol findet sich auch auf Zeichen 290.1. Doch da bestimmt die StVO dennoch einen anderen Geltungsbereich: Zitat 1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. 2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Also Zeichen 283 und 286 gelten, sofern nicht durch Zusatzzeichen eine andere Regelung getroffen wurde, nur für die Fahrbahn. Bei Zeichen 229 (mit Sinnbild aus Zeichen 283) ist es vollkommen egal, ob sich der Taxistand auf der Fahrbahn, dem Seitenstreifen oder einer sonstigen Verkehrsfläche befindet. Zeichen 229 vebietet allen Nichtberechtigten (Taxis) das Halten im Bereich des Taxistandes. Zeichen 290.1 (mit Sinnbild aus Zeichen 286) verbietet das Parken auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Zeichen 290 hatte ich bei meine Gedankengängen gar nicht auf dem Schirm.
Und das macht es ja noch schlimmer, dass auch da ein optisch gleiche Kombination aus rot und blau nochmals eine ganz andere Bedeutung hat. ![]() Unterstreicht für mich den schlimmen Zustand des Praktikantenstadel. ![]() |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7763 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
und dabei hatte bisher noch niemand das Zeichen 230 ins Spiel gebracht
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Bitte erinnere mich nicht an diese Dummheit des Verkehrsmysterium.
![]() Auch so eine Blödsinns-Kreation. Würde man konsequent bei Zeichen 286 ahnden, gäbe es keinen Grund für Zeichen 230. Das gibt dann nur höhere Verwarngelder, wenn man zufällig mal kontrolliert. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 02:30 |