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> Zweifeldrige Ampel an Bundesstraße
ulm
Beitrag 11.09.2025, 14:35
Beitrag #1


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Heute bin ich auf einer Bundesstraße unterwegs gewesen. An einer Einmündung steht für mich eine zweifeldrige Ampel mit den bekannten Farben rot und gelb.
Vor der Ampel steht das Zeichen 131 (Gefahrenzeichen Lichtzeichenanlage) gemeinsam mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h.

Wenn nun die beiden Leuchten an der Ampel dunkel sind, ist dann überhaupt nich eine Lichtzeichenanlage vorhanden?
Gilt dann noch die Beschränkung auf 70 km/h?
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mir
Beitrag 11.09.2025, 16:30
Beitrag #2


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Ja, denn erstens ist die Ampel ja nach wie vor vorhanden, und zudem besteht die Gefahr, dass sich die Ampel einschaltet und es dann rot wird auch bei einer ausgeschalteten Ampel.


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durban
Beitrag 11.09.2025, 19:03
Beitrag #3


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Würde ich auch so sehen.


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Stufentandemcaptain
Beitrag 11.09.2025, 19:17
Beitrag #4


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Die 70 ist nach der Ampel bzw. Einmündung lediglich sofort wieder aufgehoben, weil beide Zeichen an einem Mast montiert sind.

Ist es eigentlich nach Verkehrszeichenkatalog gestattet, bei einer zweifeldrigen Ampel den grünen Punkt im Zeichen 131 weglassen und nur den gelben und roten einzuzeichnen? So habe ich das mal auf der Ludwigsbrücke in Schweinfurt stehen sehen ...


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Tadeln ist leicht, deshalb versuchen sich so viele darin.
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(Anselm Feuerbach)

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Söne spitze Steine
Beitrag 11.09.2025, 20:31
Beitrag #5


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Laut RiLSA darf eine Ampel nur bei max. Tempo 70 angeordnet werden (respektive umgekehrt, wenn Ampel, dann Tempo 70). Weil bei Tempo 50 bei Gelb-Rot bereits eine Gelbphase von 5 Sekunden vorgeschrieben ist. Ob die Ampel nun tatsächlich in Betrieb ist, darauf wird in der RiLSA mWn nicht eingegangen.

Wenn eine Ampel jahrelang außer Betrieb und immer noch Tempo 70 angeordnet ist, könnte man dagegen vorgehen.


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mkossmann
Beitrag 12.09.2025, 07:29
Beitrag #6


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Zitat (Söne spitze Steine @ 11.09.2025, 20:31) *
). Weil bei Tempo 50 bei Gelb-Rot bereits eine Gelbphase von 5 Sekunden vorgeschrieben ist.

Korrektur : Bei 70 km/h sind 5s vorgeschrieben, bei 50 km/h reichen 3s
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Söne spitze Steine
Beitrag 13.09.2025, 02:54
Beitrag #7


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Äh, ja, korrekt. Da tippt die rechte Hand wieder was andere als was die linke Hirnhälfte denkt.


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flamongo
Beitrag 13.09.2025, 16:04
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (mkossmann @ 12.09.2025, 08:29) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 11.09.2025, 20:31) *
). Weil bei Tempo 50 bei Gelb-Rot bereits eine Gelbphase von 5 Sekunden vorgeschrieben ist.

Korrektur : Bei 70 km/h sind 5s vorgeschrieben, bei 50 km/h reichen 3s

Wobei bei einer 2-Felder-LSA doch (abgesehen von dynamischen Haltestellen) immer 5 Sekunden Gelbzeit empfohlen werden, oder?
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helmet lampshade
Beitrag 16.09.2025, 10:28
Beitrag #9


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Zitat (mkossmann @ 12.09.2025, 07:29) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 11.09.2025, 20:31) *
). Weil bei Tempo 50 bei Gelb-Rot bereits eine Gelbphase von 5 Sekunden vorgeschrieben ist.

Korrektur : Bei 70 km/h sind 5s vorgeschrieben, bei 50 km/h reichen 3s

Bei einer rot-gelb-grün Ampel schon, wo man jederzeit auf die Ampel aufmerksam wird und bei Grünlicht besonders auf sie achten sollte. Insbesondere nachts ist aber eine Zweifeldampel kaum zu erkennen. Wenn jetzt auf einmal ein gelbes Licht aufleuchtet, braucht man möglicherweise länger als eine Sekunde um es als relevant weil Gelblicht einer Ampel einzuordnen und entsprechen zu reagieren, so dass möglicherweise nur noch 15-20m Anhalteweg verbleiben
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