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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 30.07.2020 Mitglieds-Nr.: 87189 ![]() |
innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen können nach meinem Kenntnisstand zur Verkehrsberuhigung und -lenkung Blumenkübel, Poller o.ä. eingebaut werden, die keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO sind. Sicher bin ich mir da aber nicht. Wie verhält es sich, wenn die Straßenbaubehörde zur Lenkung des Verkehrs von Straße A nach Straße B Holzpfosten in der Straße C einbauen möchte? Die Pfosten würden mit einer reflektierenden Banderole oder Katzenaugen versehen. Darf die Straßenbaubehörde das eigenständig vornehmen oder muss die Verkehrsbehörde die Holzpfosten anordnen? Vielen Dank! Hier ein Bild vom Poller: https://imageservice-v2.production.denios.i...ide:2600x0.webp Und hier eine Skizze: ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7921 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Da in verkehrsberuhigten Bereichen Schritttempo gilt, sehe ich da kein Problem. Ich frage mich eher, wieso da Reflektoren eingebaut werden sollen. Die sind ja noch nicht einmal vorhanden, wenn auf Radwegen Masten aufgestellt sind, trotzdem dort nicht Schritttempo gilt.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 30.07.2020 Mitglieds-Nr.: 87189 ![]() |
Vielen Dank für die Rückmeldung. Soweit ich weiß müssen auch Poller neben Radwegen mindestens eine reflektierende Folie haben.
Daher würde ich das auch hier sicherheitshalber vorsehen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 23:48 |