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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2529 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Ampelgeregelte Engstelle in Baustelle. Fzf und Radfahrer fahren gemeinsam bei Grün in die Engstelle. Der Gegenverkehr bekommt im Verlaufe ebenso Grün, wann läßt sich nicht mehr feststellen. Im Gegenverkehr steht ein Autofahrer, der das Auto vor dem Radler passieren läßt und dann umgehend mit seinem Pkw in die Engstelle fährt, obwohl er (a) den Radfahrer kommen sehen muß und (b) dieser in rund 10 Metern die Engstelle verlassen hat. Plötzlich hat der Fahrer des entgegenkommendes Fahrzeug alle Zeit, den Radfahrer wüst zu beschimpfen, zu bedrohen, sich in sein Fahrzeug zu setzen und mit aufheulendem Motor zentimeterweise in Richtung des Radfahrers zu fahren. Letztlich bleibt es bei Drohungen. Es ist also außer dem verbalen Ausreißer „nichts passiert“. Ist das einer der typischen Fälle, in denen die StA das Verfahren einstellt, oder ist hier klar eine Grenze überschritten? Und: In welchen Fällen bzw. nach welchen Kriterien sollte man eine Privatklage versuchen? Gibt es dazu Lern- oder Anschauungsmaterial? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6689 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Ist das einer der typischen Fälle, in denen die StA das Verfahren einstellt, oder ist hier klar eine Grenze überschritten? hängt vom bearbeitenden Staatsanwalt ab. bei der heutigen Überlastung derselben (Schwarzfahrer, Ladendiebe...) wird da nicht viel rumkommen.Zitat In welchen Fällen bzw. nach welchen Kriterien sollte man eine Privatklage versuchen? was soll das bringen?-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 542 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 ![]() |
Da beide in Frage kommenden Delikte (Nötigung, Beleidigung) im Katalog des §384 StPO aufgelistet sind, wird die StA mit ziemlicher Sicherheit auf den Privatklageweg verweisen. Für die wiederum mußt Du dann erst mal nennenswert eigenes Geld in das Verfahren reinbuttern, und das mit ungewissem Ausgang - dafür dass der Honk am Ende, wenn wirklich alles gut läuft, dann 30TS an die Staatskasse abdrücken muß? Ich wüßte mit meiner Zeit und mit meiner Asche besseres anzufangen...
Wenn mich das als betroffener Radling wirklich so ärgern würde, dass ich dem noch im Nachhinein einen reindrücken wollte - ich würde mit einem zweiten Mann die Ampelschaltung ausmessen, wie lange da die Räumzeit so ist. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der Benz-Fahrer da bei Grün reingefahren ist, auch wenn er es anders behauptet. Die Kamera folgt an der Ampel dem Vordermann mit ziemlich genau 5 Sekunden Abstand und hat die ganze Zeit noch grün (man sieht in dem Video sogar den Zeitpunkt, an die Ampel grün schaltet bei 8:11, bei 8:30 ist der Vordermann an der anderen Ampel vorbei und der Benz zieht dann sofort los). Dafür gibt es nur zwei Erklärungen: Die Ampelschaltung ist in einer Weise defekt, die verkehrsgefährdend ist, oder der Benz ist bei Vollrot reingefahren. Im letzteren Fall könnte es gut sein, dass eine Anzeige bei der zuständigen Bußgeldstelle erfolgversprechend scheint - gibt dann immerhin 200€, 2 Treuepunkte und einen Monat Fahrverbot. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7949 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 542 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 ![]() |
Selbst der PKW-Vordermann ist da gerade mal durchgekommen,und der ist beim Umspringen auf Grün direkt losgefahren - das wären gerade mal 19 Sekunden Räumzeit (abzüglich mindestens 5 Sekunden, die der PKW bereits in der Ampelstrecke ist, als der Radling weiterhin bei Grün die Ampel passiert). Weiß ja nicht, was der Berechner da so im Sinn hatte - turbinengetriebene F1-Sportwagen?
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
Ist das einer der typischen Fälle, in denen die StA das Verfahren einstellt, oder ist hier klar eine Grenze überschritten? Wenn sie überhaupt etwas eröffnet, wird sie es dann einstellen. Wenn, sollte man den Bußgeldbescheid privat vorbeibringen. E-Mail an Zulassungsstelle. Halterabfrage. Und dann Besuch machen, klingeln und grimmig schauen. Da sind natürlich auch Varianten denkbar. |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6261 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Selbst der PKW-Vordermann ist da gerade mal durchgekommen,und der ist beim Umspringen auf Grün direkt losgefahren - das wären gerade mal 19 Sekunden Räumzeit (abzüglich mindestens 5 Sekunden, die der PKW bereits in der Ampelstrecke ist, als der Radling weiterhin bei Grün die Ampel passiert). Weiß ja nicht, was der Berechner da so im Sinn hatte - turbinengetriebene F1-Sportwagen? ![]() Abzüglich der Ampelschaltzeit von Grün auf Rot komme ich auf höchstens 10 Sekunden Räumzeit für die ca 200m lange Strecke. Anhand des Videos könnte man einen Hinweis an die Polizei geben, dass die Ampel falsch eingestellt ist, einen anderen Grund kann es ja nicht geben ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:41 |