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> Noch §9(3) StVO ?
mkossmann
Beitrag 03.09.2025, 07:30
Beitrag #1


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https://youtu.be/D95GX1wVEvc?t=230 Dieser Clip zeigt einen Unfall zwsichen Fußgängerin und der abbiegenden Kamera. Wobei die Fahrbahn hinter einem wartenden Auto überquert wird. Ist das noch im Kreuzungsbereich und greift damit §9 (3) ?
Meine Meinung: Ja . Denn dort, wo die Fahrban überquert wird, verläuft noch der Gehweg ( abgesenkter Bordstein, Verlängrung der Fassadebfront des Hauses rechts).
PS: die folgende verbale Auseinandersetzung ist unschön,aber nicht Teil der Diskussion
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Schorsch
Beitrag 03.09.2025, 13:32
Beitrag #2


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Angesichts der Unübersichtlichkeit durch das haltende Fahrzeug war der Abbieger auch viel zu schnell.
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wombat
Beitrag 03.09.2025, 15:15
Beitrag #3


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Meiner unmaßgeblichen Interpretation nach soll StVO § 9 (3) bezüglich Fußgängern auch das kompensieren, was Fußgänger nicht mit einem Blick nach links und rechts (siehe Verkehrserziehung) einwandfrei erfassen können.

Ich würde den Gültigkeitsbereich des Fußgängervorranges von § 9 (3) also nicht an einem festen Abstand ausmachen, sondern (auch!) daran, ob der Fußgänger eine Chance hatte das abbiegende Fahrzeug vor dem Überqueren der Fahrbahn rechtzeitig mit den Blicken nach rechts und links zu erfassen.
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WurstCase
Beitrag 03.09.2025, 16:02
Beitrag #4


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Auf den ersten Blick erkenne ich nichts, was gegen die Wartepflicht gem. § 9 Abs. 3 spräche.
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mir
Beitrag 03.09.2025, 16:11
Beitrag #5


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Wenn das abbiegende Kamerafahrzeug noch immer teilweise auf der (hier imaginären) Fußgängerfurt steht, ist der Abbiegevorgang noch nicht abgeschlossen und weiterhin der Vorrang der Fußgänger zu beachten. Womöglich quert die Fußgängerin an exakt dieser Stelle, weil das einbiegende Fahrzeug den direkten Weg versperrt.

M.E. sind beide schuldig. Die Frau ist völlig unaufmerksam. Sie hätte darauf achten müssen, dass sie für Abbieger schwer zu erkennen ist. Der Abbieger hätte damit rechnen müssen, dass hinter einem Einbieger noch Fußgänger queren wollen und sich eintasten müssen, statt zu beschleunigen.

Ein Nebenpunkt:

Wenn der rote PKW, der links parkt, zu nahe an der Kreuzung steht, hat auch dessen Fahrer eine Mitschuld, denn das Parkverbot dient dazu, den Kreuzungsbereich übersichtlich zu halten und damit auch der Sicherheit querender Fußgänger. Ohne den PKW wäre der Einbieger weiter rechts gestanden und das alles viel übersichtlicher gewesen.


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Schorsch
Beitrag 03.09.2025, 17:36
Beitrag #6


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Auch wenn es wegen des Kräfteverhältnisses immer sinnvoll ist, als Fußgänger oder Radfahrer damit zu rechnen, dass ein Autofahrer den Vorrang missachtet, ist der Fußgänger/Radfahrer nicht automatisch mitschuldig, wenn er auf die Regeltreue eines Autofahrers vertraut.
Ansonsten ist auch klar, dass wer Vorrang/Vorfahrt beachten muss, sich mit äußerster Vorsicht vortasten muss oder sich sogar einweisen lassen muss. Wieso sollte das nicht auch gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern gelten?
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mir
Beitrag 03.09.2025, 19:23
Beitrag #7


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Zitat (Schorsch @ 03.09.2025, 18:36) *
nicht automatisch mitschuldig, wenn er auf die Regeltreue eines Autofahrers vertraut.


Nicht automatisch, aber wenn in der Situation unklar ist, ob die Stelle noch unter Abbiegen fällt und die Sicht zudem blockiert, dann eben schon. Auf die Regeltreue kann man nur vertrauen, wenn die Regeln an der Stelle für alle Beteiligten deutlich klar sind. Und dass sie das nicht sind, zeigt schon diese Diskussion im Forum.

Dasselbe Spielchen gilt auch hin und wieder zwischen Autofahrern, wenn die Vorfahrt nicht klar ist. Auch hier darf derjenige, der objektiv Vorfahrt hat, nicht auf diese vertrauen. Das passiert gerne mal bei Feld/Waldwegen, Grundstückszufahrten oder wenn Unsicherheit besteht, ob etwas, was wie ein abgesenkter Bordstein aussieht, auch wirklich ein abgesenkter Bordstein ist.

Oder wenn vor Dir jemand fährt, der seine Spur nicht einhalten kann und ständig über die Mittellinie fährt. Auch da darfst Du nicht darauf vertrauen, dass er seine Spur zu halten hat und überholen, man muss dann eben eine Gefährdung vermeiden, indem man dahinter bleibt, siehe § 1 StVO - und der gilt auch für Fußgänger.


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dopero
Beitrag 03.09.2025, 21:28
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 03.09.2025, 17:11) *
Ein Nebenpunkt:
Wenn der rote PKW, der links parkt, zu nahe an der Kreuzung steht, hat auch dessen Fahrer eine Mitschuld, denn das Parkverbot dient dazu, den Kreuzungsbereich übersichtlich zu halten und damit auch der Sicherheit querender Fußgänger. Ohne den PKW wäre der Einbieger weiter rechts gestanden und das alles viel übersichtlicher gewesen.
Vor dem roten PKW parkt aber noch ein anderes Fahrzeug.
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Schorsch
Beitrag 04.09.2025, 11:35
Beitrag #9


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Auf der rechten Seite parkt ein weißer Lieferwagen unmittelbar hinter dem Gehweg. Das linke Fahrzeug hält eine volle Fahrzeuglänge weiter in Richtung Querstraße, es handelt sich eher um ein abbiegewillig wartendes Fahrzeug unmittelbar vor der Querffahrbahn.
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mkossmann
Beitrag 04.09.2025, 16:15
Beitrag #10


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Zitat (Schorsch @ 04.09.2025, 11:35) *
Auf der rechten Seite parkt ein weißer Lieferwagen unmittelbar hinter dem Gehweg.

Da die (abgesenkte) Bordsteinkante hinter diesen Fahrzeug nicht mehr sichbar ist, könnte es sogar sei, das das Heck dieses Fahrzeuges noch im Bereich des Gehweges geparkt ist
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trunax
Beitrag 08.09.2025, 09:35
Beitrag #11


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Zitat (mir @ 03.09.2025, 17:11) *
M.E. sind beide schuldig. Die Frau ist völlig unaufmerksam. Sie hätte darauf achten müssen, dass sie für Abbieger schwer zu erkennen ist. Der Abbieger hätte damit rechnen müssen, dass hinter einem Einbieger noch Fußgänger queren wollen und sich eintasten müssen, statt zu beschleunigen.

Das ist aber die Situation, welche der Fahrer wissen müsste. Der Fußgänger ist wartepflichtig gegenüber dem aus Seitenstrße rausfahrendem Fahrzeug und deswegen überquert er die Straße hinter dem Auto. Das einbiegende Fahrzeug muss aber den Fußgänger durchlassen.
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mir
Beitrag 08.09.2025, 16:23
Beitrag #12


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Mag sein. Trotzdem hat der Fußgänger aber die Pflicht, Unfälle und Gefahren zu vermeiden, er muss also trotzdem in der Situation gucken und vorsichtig sein. Das hat er nicht, deswegen Mitschuld.

Auch wer Vorrang hat, darf in so einer Situation nicht darauf vertrauen.




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trunax
Beitrag 09.09.2025, 15:04
Beitrag #13


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Wann hat denn der Fußgänger keine Schuld? Und wann würde Folgendes zur Anwendung kommen?
"Sie bogen ab und ach­tenten dabei nicht auf Fuß­gänger, dabei lag Gefähr­dung vor. 140 Euro 1 Monat Fahrverbot"?
Das Gesicht auf dem Video ist verpixelt und man sieht es nicht genau, aber wenn sie nicht hingeschaut hätte und stehengeblieben wäre, wurde sie vermutlich unter dem Auto liegen. Sie ist aber noch vorher stehengeblieben.
Und da sehe ich dann das Ziel vom Gesetzgeber, die Rechte der Fußgänger zu stärken als verfehlt, wenn der Fußgänger in diesem Fall eine Teilschuld bekommen sollte. Denn dann würde sich immer der stärkere durchsetzen.
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mir
Beitrag 09.09.2025, 22:39
Beitrag #14


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Zitat (trunax @ 09.09.2025, 16:04) *
Wann hat denn der Fußgänger keine Schuld? Und wann würde Folgendes zur Anwendung kommen?



Ob der Autofahrer ein Fahrverbot bekommt oder nicht, hat wenig damit zu tun, ob der Fußgänger eine Mitschuld hat. Ich sehe den Tatbestand beim Video als erfüllt.

Für den Fußgänger bliebe "Sie haben durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen anderen geschädigt", dürfte auf 5 € hinauslaufen. Wenn aber die Spekulationen im Video zutreffen, dass das Absicht war, sieht es völlig anders aus, dann wären wir im Bereich von Straftaten.

Der Fußgänger hat dann keine Schuld, wenn er neben dem Vorrang eben auch die situationsangebrachte Vorsicht walten lässt. In einer klaren Verkehrssituation (siehe meinen Beitrag weiter oben) darf er auch darauf vertrauen, dass Autofahrer seinen Vorrang beachten. Das wäre im Video der Fall, wenn der Fußgänger näher am Kreuzungsbereich läuft (wo Abbieger auch definitiv damit rechnen) und nicht durch einen wartenden PKW verdeckt wird.

Oder gegenüber dem E-Scooter.

Ist beim Autofahrer, Radfahrer, Reiter oder Kutscher auch nicht anders.

Zitat
Das Gesicht auf dem Video ist verpixelt und man sieht es nicht genau, aber wenn sie nicht hingeschaut hätte und stehengeblieben wäre, wurde sie vermutlich unter dem Auto liegen.


Nur schauen reicht freilich nicht, man muss dann auch schon rechtzeitig stehen bleiben, bevor man im Weg des anderen ist. Es kam zu einem (vermutlich folgenlosen) Zusammenprall, somit haben es beide nicht geschafft, Gefahren für andere zu vermeiden.

(Kurze Anekdote: Mir begegnen immer wieder Fußgänger, die erst nach links und rechts gucken, mich sehen und dann mir direkt vors Rad latschen. Nein, gucken alleine reicht wirklich nicht ...)


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bicionado
Beitrag 15.09.2025, 09:19
Beitrag #15


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Das Video beginnt leider etwas spät. So bleibt unklar, ob die Fußgängerin vorher schon auf dem Gehweg sichtbar war. Die Stelle ist hier.
Eigentlich übersichtlich.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:43