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> MPU steht an oder nicht? TF 1,74
Marco3373
Beitrag 27.08.2025, 22:49
Beitrag #1


Neuling
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Guten Abend,

mein name ist nicht Marco aber das ist mein Nick,
bin Ü40 aus Südeutschland
ich begrüsse allle hier mitlesenden und auch die sich schriftlich äussern,
Zu meinem Fall hatte im September 2024 auf einem Stadt fest teilgenommen und mein KFZ auf einem ALDI Edeka oder sonstigen Discounter Parkplatz
mein FZG dort abgestellt mit öffentlichem Zugang, schlimmerweise bin ich zurückgekehrt um meine Jacke zu holen mit einem
Bierglass in der Hand, Dies hat wohl jemand beobachtet wie ich mich ins auto setzte und die Police angerufen
ich habe mein Auto auf dem Parkplatz maximal 1 bis 2 meter vorgefahren da ich zu dicht an einem Kantstein der sehr hoch wahr geparkt war und
mein kofferraum nicht zugänglich war. Nachdem ich vor und dann sofort wieder rückwärst zurückgesetzt habe, kam auch schon paar momente später die police
und hatten das auch im anfahren beobachtet ich konnte die police jedoch nicht sehen und war auch nicht gefasst darauf
dann kam halt das übliche prozedere , bin direkt auf wache blut entnahme , pusten wollte ich nicht, ReaktionsTests wurden auch keine durchgeführt ..
Dort befragt hatte ich angegben das ich mein FS nicht dabei habe - als die ganze Prozedur vorbei war hab ich - meine schlüssel vom FZG mitbekommen - FS konnte nicht entzogen werden eine Teilnahme am Strassenverkehr wurde mir nicht untersagt !
achso die police hatte mich aus dem FZG gezogen da ich nicht schnell genug war, ich hatte meine FS ja nicht finden können - als mir dabei schmerzen beim herausbefördern aus FZG zugeführt worden habe ich einen Police officer beleidigt aus dem Schmerz heraus das wars -

bin dann 2 wochen rumgefahren als ob nichts gewesen wäre dann kam die Officer an meine Adrreesse mit beschluss und haben die paape einkassiert .
Es wurden 1,74 Promis vom Labor ermittelt - dann war erstmal sendepause
- knapp 6 monate später hatte ich verhandlung mit geldstrafe bekommen unter 1K und 6 monatige sperrfrist

der Führerschein wurde mir sofort ausgehändigt wieder - weil die wegstrecke zu kurz war wahrscheinlich auch weil es kein vorsatz war und auch keine Gefahr anderer Verkehrsteilnehmer auf dem leeren parkplatz bestand

ich habe dann bis jetzt am Verkehr teilgenommen ohne jegliche Aufflligkeiten !

aber vor 2 monaten dann ist mir ein Brief von der Fahrerlaubnisbehörde reingefalttert die wollten binnen 2 monaten Eine positive MPU vorliegen haben mit vorheriger anhörung

. ! So nun zu meiner Frage wieso gibt mir das gericht den FS zurück Die richterin meinte die wegstrecke die zurückgelegt war von ein bis zwei meter war zu kurz , ich bin ja auch rückwärst wieder reingefahren wollte überhaupt nicht am strassenvekehr teilnehmen sozusagen mir war doch noch schleierhaft klar das ich nicht fahren darf und kann und das auch nicht meine absicht war
! meine RA meinte wohl auch das die Richterin das vielleicht nicht so sieht das ich ungeignet zum führen eine KFZ bin, ich versteh nicht was ich machen kann noch
soll ich die Richterin anschreiben und Die sich in verbindung setzt mit FSB / ich hatte nur eine Pflichtverteidigerin wegen meines geringen einkommens

UND BITTE NOCHWAS ! ich SOLL bis zum 29.08.2025 das positive Gutachten vorlegen - falls nicht wird eine Entziehung der Fahrerlaubnis beauftragt
ich kann das wegen der kürze der zeit natürlich nicht schaffen ausserdem war ich in der frist im ausland für 1,5 monate und konnte keine vorbereitungen treffen ein aufschub kam nicht in frage seitens FSB


muss ich nun den FS persönlich abgeben bei der FST oder reicht einschreibbrief mit heutigem datum ? leider habe ich keine antwort per email bekommen von der behörde .
- ich möchte nicht das wieder die Police bei mir vor der Tür steht aber wollte halt auch noch ausreizen wiel lange ich noch fahren kann und darf heisst das ich darf mein auto noch bewegen ohne kosequenzen bis zum 30.08.2025 ??


anscheinend hat die STA dies an die FSB weitergeleitet -

VIELEN DANK im voraus
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auchdasnoch
Beitrag 28.08.2025, 07:34
Beitrag #2


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Das ist ja ein merkwürdiger Verfahrensablauf. Nach 6 Monaten eine Verhandlung ohne vorherigen Strafbefehl und dann noch mit einer Pflichtverteidigerin, obwohl kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. think.gif

Der Gesetzgeber schreibt ab 1,6‰ zwingend eine MPU vor. Mit 1,74‰ liegst Du darüber. Das sollte Deine Anwältin eigentlich wissen. Oder ist eher das Familienrecht ihr Fachgebiet? Egal. Die MPU ist unumgängich. Lediglich, wenn die Richterin in ihrem Urteil ausdrüklich festgestellt hätte, dass die Fahreignung wieder hergestellt ist, wäre keine MPU fällig. Aber das hat sie offensichtlich nicht gemacht. Kommt auch nur sehr selten vor.

Bislang wurde Dir die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen. Die Entziehung wurde lediglich angekündigt. So lange die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, darfst Du auch noch fahren. Erst ab dem Moment der Entziehung darfst Du nicht mehr fahren. Das gilt auch dann, wenn Du noch im Besitz des Führerscheins sein solltest.

Du hast die Möglichkeit die kostenpflichtige Entziehung durch einen freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu vermeiden. dafür müsstest Du Deinen Führerschein abgeben, und den Verzicht auf Fahrerlaubnis und Rechtsmittel schriftlich erklären. Das hätte durchaus Vorteile. Du dürftest dann aber ab der Verzichtserklärung nicht mehr fahren.
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gruenerTeich
Beitrag 28.08.2025, 08:23
Beitrag #3


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Wieso hast du den Führerschein zurück bekommen und gleichzeitig Sperrfrist. Da passt was nicht. Was steht in den schriftlichen Urteilsgründen?
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shortie
Beitrag 28.08.2025, 08:25
Beitrag #4


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Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
dann kam die Officer an meine Adrreesse mit beschluss und haben die paape einkassiert .

Wenn die Polizei mit Beschluss bei dir auftaucht, ist vorher noch was anderes gewesen. Nur wegen dem Führerschein gibt's üblicherweise nicht so schnell einen Beschluss.
Was war das für ein Beschluss? Durchsuchungsbeschluss? Beschlagnahmebeschluss?

Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
- dann war erstmal sendepause

Üblicherweise findet zwischen der Blutprobe und der Ladung zur Verhandlung ein reger Schriftverkehr statt.
Da kommt die Beschuldigung was dir vorgeworfen wird, dann geht man doch zum Anwalt und der will i.d.R. Akteneinsicht.


Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
6 monate später hatte ich verhandlung ... 6 monatige sperrfrist

der Führerschein wurde mir sofort ausgehändigt

Eine Sperrfrist gibt's üblicherweise nach Entzug der Fahrerlaubnis mit Nennung einer Frist bis wann die Fahrerlaubnisbehörde keine neue FE erteilen darf - die Sperrfrist halt.
Ohne Fahrverbot oder Entzug der FE gibt's auch keine Sperrfrist.


Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
So nun zu meiner Frage wieso gibt mir das gericht den FS zurück

Das dürfte das Gericht doch am Besten beantworten. Hat es doch auch. Das Gericht fand das nicht so schlimm.
Ob das gerechtfertigt war, weiß nur das Gericht.


Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
meine RA meinte wohl

Vertritt sie dich nur in der MPU Sache oder auch in der Trunkenheitssache?
Ich frag wegen der "Sendepause"


Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
ich SOLL bis zum 29.08.2025 das positive Gutachten vorlegen ...
ich kann das wegen der kürze der zeit natürlich nicht schaffen

Die Aufforderung zur MPU war vor zwei Monaten. Das ist nicht "kürze der Zeit".
Um irgendwelche Abstinenzbeweise zu bringen ist das sicher kurz.
Da hätte man mit der Anwältin sicher was machen können.
Du hast aber für dich entschieden, dass der Auslandsaufenthalt wichtiger war. Ist ja auch durchaus möglich. Gibt ja genug wichtige Gründe.
Den 29.08. schaffst du natürlich nicht.
So ganz ohne Vorbereitung erst recht nicht.


Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
heisst das ich darf mein auto noch bewegen ohne kosequenzen bis zum 30.08.2025 ??

Das Schreiben der Behörde war (erstmal) nur die Fristsetzung für dich die MPU zu machen, mit der Ankündigung des Entzuges.
Ich weiß nicht wie streng bei dir die Behörde ist. Könnte sein. Dass noch eine Erinnerung wegen der MPU kommt oder sogar noch eine allerletzte Ermahnung.

Wenn du dich allerdings weiter nicht kümmerst, kommt irgendwann von der Behörde der Beschluss zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Schreiben musst du genau lesen, da wird drin stehen bis wann du den Führerschein abgeben musst und ab wann du nicht mehr fahren darfst.
Bis dahin darfst du m.M.n. weiter fahren.
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auchdasnoch
Beitrag 28.08.2025, 08:49
Beitrag #5


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Zitat (gruenerTeich @ 28.08.2025, 09:23) *
Wieso hast du den Führerschein zurück bekommen und gleichzeitig Sperrfrist. Da passt was nicht. Was steht in den schriftlichen Urteilsgründen?
Es wird wohl ein 6-monatiges Fahrverbot gewesen sein. Da es sich "nur" um eine kurze Rangierfahrt gehandelt hat erscheint mir das plausibel. Da die Fahrerlaubnis bereits ca. 6 Monate vorläufig entzogen und der Führerschein somit in amtlicher Verwahrung gewesen ist, konnte er zurückgegeben werden.


Zitat (shortie @ 28.08.2025, 09:25) *
Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 22:49) *
dann kam die Officer an meine Adrreesse mit beschluss und haben die paape einkassiert .

Wenn die Polizei mit Beschluss bei dir auftaucht, ist vorher noch was anderes gewesen. Nur wegen dem Führerschein gibt's üblicherweise nicht so schnell einen Beschluss.
Was war das für ein Beschluss? Durchsuchungsbeschluss? Beschlagnahmebeschluss?
Das wird der gerichtliche Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gewesen sein. Vor Ort war das ja nciht möglich, weil Marco angegeben hatte den Führerschein nicht dabei zu haben.
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Marco3373
Beitrag 20.09.2025, 19:26
Beitrag #6


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Marco3373
Beitrag 20.09.2025, 20:41
Beitrag #7


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Hallo alllerseits, also konnte mich leider wegen gesundheitlichen Gründen nicht vorher melden,

das Zitieren editieren , muss ich erst mal wieder einstudieren !
deshalb Antworte ich jetzt erstmal allgemein was bisher - geschehen ist . Also ersten Die Anwältin die mich vetreten hat ist keine Anwältin für Familien recht rofl1.gif
wie ein user meinte *G*
Die hat mich 2014 schonmal rausggeboxt wegen MPU ANordnug Sie ist Fachanwältin für Starfrecht und Vekerhrsrecht so erstmal dazu .
Damals war eine MPU angeordnet worden 1,1 pro 2014 juli bin ich wegen fahrlässige TF Datum der rechtskraft war dann 1.09.2014 im KBA eintrag

2.) kann mir das noch in die Quere kommen damals habe ich keine MPU absolviert jedoch war 2014 Diese Punktereform bzw 2015 anfang weiss nicht mehr genau-

da hat man ja bereits ab 1,1 Pro in BAWÜ MPU machen sollen Dies wurde aber nach etlichem hin und her mit der FST oder heute FBA eingestellt ! richterlich ich hatte
9 Monate Sperrfrist damals ohne unfall und Geldstrafe erhalten 1.2K -DIE Führerschein stelle war damals eingeknickt und musste mir per Richterliche Anweisung umgehend den FS aushändigen - da war die Sperrfrist 9 Monate schon vorbei und noch 10 Monate oben drauf weil ich partout keine MPU machen wollte und ich mich im Recht sah auch
hier im Forum wurde ich mit Meiner Meinung unterstützt ...das Ende vom LIED die FEB oder FST hat der Führerschein leiter sich höchstpersönlich bei mir entschuldigt telefonisch und per Brief ich hätte auf Entschädigung noch klagen können jedoch habe ich das Unterlassen
wie mir die Anwätin auch geraten hat aber 10 monate war der FS rechtswiedrig einbehalten worden von der FS in Rheinland pfalz

Diese 10 Monate sind halt echt happig gewesen weil ich immer daran geglaubt hatte auch mit Hilfe vom Forum mich in dem Glauben und Hoffnung unterstützt haben
das dazu ich hoffe dieser damalige Rechtskraft 1.09.2025 vorangegangene TF , mir nicht in die Quere kommt. wegen widerholter TF ...EINE MPU WAR NICHT ABSOLVIERT WORDEN ! 2014/2015

Stand heute ich fahre immer noch Auto als ob nichts gewesen wäre...

Ich habe nun die Fragestellung der FST bekommen .. IST ZU ERWARTEN DAS HERR VON UND ZU noch zukünftig ein Fahrzeug unter ALK einfluss führen werden
und oder liegen infolge eines unkontrollieretn Alkoholkonsums bei Ihnen Beinträchtigungen vor , die das sichere Führen von KFZ infrage stellen?
Ok ein Auszug aus dem KBA werde ich in die Wege leiten , ich hätte am 30.08,2025 eigentlich meine Paape abgeben sollen
jedoch habe ich Zeit bis Ende Diesen Monats meine Paape mit einer Verzichtserklärung Freiwliig abzugeben
Jedoch besteht auch bis zu Diesem Zeitpunkt eine Abgabe einer Stellungnahme Dis habe ich gemacht
ich habe auch schon vorher mit der SAchbearbeiterin der FEB komuniziert und habe jetzt DIREKT die Führerschein Leitung der Behörde angeschrieben
da meine Anwältin auch der Meinung sei evtl liegt überhaupt keine Uneignung vor laut Gericht

Ich muss dazu sagen das ich die Anwältin nicht mehr bezahle / kann ich mir nicht leisten mehr wegen Gering verdiener und köperliche einschränkung
aber Sie steht mir immer noch ein wenig ohne Bezahlung mit Rat und Tat zur Seite natürlich nicht in vollem umfang aber ich kenne SIe seit 20 Jahren vielleicht deshalb
ein kleiner bonus
So und jetzt bitte genau lesen und entziffern was Sie mir gesendet hat ein URTEIL BGH
jetzt weiss ich nicht ob es genau auf mich angewendet werden kann oder zugeschnitten ist ? ich kann Sie nicht mehr permanent zuspammen ohne zu bezahlen oder sollte ich Die Richterin mit ins Boot holen ?

HIER DAS URTEIL !!!!



VGH München, Beschluss v. 25.03.2024 – 11 CS 23.1561
Titel:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Straftaten) – einstweiliger Rechtsschutz
Normenketten:
VwGO § 80 Abs. 5
StVG § 2 Abs. 4, Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3, Abs. 4 S. 1
StGB § 44, § 69
StPO § 267 Abs. 6 S. 2
FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Abs. 3
Leitsätze:
1. Die gesetzlich auch hinsichtlich der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnete Bindungswirkung an eine strafgerichtliche Entscheidung gilt für das gesamte Entziehungsverfahren, sodass in derartigen Fällen die Behörde schon die Beibringung eines Gutachtens nicht anordnen darf. Allerdings tritt diese Bindung grundsätzlich nur dann ein, wenn der Strafrichter die Fahreignung zu beurteilen hatte und nachprüfbar tatsächlich auch beurteilt hat, also etwa dann nicht, wenn das Strafurteil keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder in den schriftlichen Gründen unklar bleibt, ob das Gericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat. Um den Eintritt einer Bindung überprüfen zu können, ist der Strafrichter zu einer besonderen Begründung verpflichtet, wenn er im Urteil von der Entziehung der Fahrerlaubnis absieht, obwohl sie nach der Art der Straftat in Betracht gekommen wäre (VGH München BeckRS 2023, 13482 Rn. 28 mwN). (Rn. 14) (redaktioneller Leitsatz)
2. Verhängt ein Strafgericht anstelle einer in Betracht kommenden Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot oder sieht es trotz Antrags der Staatsanwaltschaft davon ab, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist dies regelmäßig nicht schon für sich genommen Ausdruck einer stillschweigenden Prüfung und Bejahung der Fahreignung (vgl. VGH München BeckRS 2015, 41062 Rn. 15 und BeckRS 2009, 6830 Rn. 40). Ebenso wenig tritt die Bindungswirkung ein, wenn die gerichtliche Entscheidung in sich widersprüchlich ist, weil der Angeklagte als fahrungeeignet bezeichnet wird, von einer Entziehung der Fahrerlaubnis aber ohne Begründung abgesehen wird. (Rn. 14) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils, Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils, Geltung für das gesamte Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung eines Fahreignungsgutachtens, strafrichterliche Beurteilung der Fahreignung, besondere Begründung, Eindeutigkeit und Bestimmtheit der strafgerichtlichen Entscheidung, stillschweigende Bejahung der Fahreignung
Vorinstanz:
VG Regensburg, Beschluss vom 10.08.2023 – RO 8 S 23.1100
Fundstellen:
ZfS 2024, 358
LSK 2024, 7454
BeckRS 2024, 7454


VGH München Beschluss

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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2025, 21:50
Beitrag #8


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Ohne mir jetzt alles durchgelesen zu haben… Du hattest 2014 schon einmal eine TF, richtig?

Wann genau wurde Dir die FE dann neu erteilt? Und wann genau war der jetzige Vorfall?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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gruenerTeich
Beitrag 21.09.2025, 07:35
Beitrag #9


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Nochmal: Was steht in deinem Strafurteil zur Fahreignung drinnen? Wenn du das nicht kennst, ruf beim Strafgericht an und die sollen dir das zuschicken.
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Marco3373
Beitrag 21.09.2025, 11:07
Beitrag #10


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.09.2025, 22:50) *
Ohne mir jetzt alles durchgelesen zu haben… Du hattest 2014 schon einmal eine TF, richtig?

Wann genau wurde Dir die FE dann neu erteilt? Und wann genau war der jetzige Vorfall?




Hallo Rechtskraft der verurteilung am 01.09.2014
Fahrerlaubnissperre damals bis 1.03.2015

neuerteilung am 2.12.2016

hier liegt der Hund begraben da die Fürerscheinstelle in Rheinland Pfalz mir unrechtmässig eine MPU reindrücken wollte Siehe mein vorherigen Post
ich aber Diese nicht durchführen wollte da ich im Recht war und Recht bekam vom GERICHT von Sperre die abgelaufen war bis Neuertzeilung Diese mir bescheinigt wurde von der Führercheinstelle das die erteilung somit zurückdatiert wird auf den 01.03, 2015 das mir keine nachteile entstehen DIes ist auf meinen Wunsch in einem Schreiben an mich geschehen von FS stelle - jedoch steht davon nichts im KBA Auszug hier ist noch das Datum das auch auf dem FS steht eingetragen !
Ich hatte faktisch fast 1,7 jahre umsonst auf meinen FS verzichtet da hat es mir auch nur wenig geholfen das Der Leiter der FEB sich tausend mal entschuldigt hat
aber zumindest hat er bescheinigt das dadurch die Führerxchein erteilung rückwirkend von 01.03.2015 erfolgen muss als trostpflaster
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gruenerTeich
Beitrag 21.09.2025, 11:11
Beitrag #11


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Darauf kommt es aber hier nicht an, sondern nur ob die Eignungszweifel aufgrund deiner TF vom Strafgericht als beseitigt gelten oder nicht.

Falls nein: MPU
Falls doch: Keine MPU
Das ergibt sich aus den Urteilsgründen des Strafgerichts.
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Marco3373
Beitrag 21.09.2025, 11:49
Beitrag #12


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Zitat (gruenerTeich @ 21.09.2025, 08:35) *
Nochmal: Was steht in deinem Strafurteil zur Fahreignung drinnen? Wenn du das nicht kennst, ruf beim Strafgericht an und die sollen dir das zuschicken.


mach ich auf jeden fall ..Danke

aber warum sendet mir meine Anwätin Vekehrs/strafrecht dann DIESES Urteil daraus erght Doch das es nicht explizit Drin stehen muss das von keiner ungeignetheit bzw geignetheit zu führen...... ausgegnagen wird???

hier nochmal das Urteil des VGH Baern 2023

VGH München, Beschluss v. 25.03.2024 – 11 CS 23.1561
Titel:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Straftaten) – einstweiliger Rechtsschutz
Normenketten:
VwGO § 80 Abs. 5
StVG § 2 Abs. 4, Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3, Abs. 4 S. 1
StGB § 44, § 69
StPO § 267 Abs. 6 S. 2
FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Abs. 3
Leitsätze:
1. Die gesetzlich auch hinsichtlich der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnete Bindungswirkung an eine strafgerichtliche Entscheidung gilt für das gesamte Entziehungsverfahren, sodass in derartigen Fällen die Behörde schon die Beibringung eines Gutachtens nicht anordnen darf. Allerdings tritt diese Bindung grundsätzlich nur dann ein, wenn der Strafrichter die Fahreignung zu beurteilen hatte und nachprüfbar tatsächlich auch beurteilt hat, also etwa dann nicht, wenn das Strafurteil keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder in den schriftlichen Gründen unklar bleibt, ob das Gericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat. Um den Eintritt einer Bindung überprüfen zu können, ist der Strafrichter zu einer besonderen Begründung verpflichtet, wenn er im Urteil von der Entziehung der Fahrerlaubnis absieht, obwohl sie nach der Art der Straftat in Betracht gekommen wäre (VGH München BeckRS 2023, 13482 Rn. 28 mwN). (Rn. 14) (redaktioneller Leitsatz)
2. Verhängt ein Strafgericht anstelle einer in Betracht kommenden Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot oder sieht es trotz Antrags der Staatsanwaltschaft davon ab, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist dies regelmäßig nicht schon für sich genommen Ausdruck einer stillschweigenden Prüfung und Bejahung der Fahreignung (vgl. VGH München BeckRS 2015, 41062 Rn. 15 und BeckRS 2009, 6830 Rn. 40). Ebenso wenig tritt die Bindungswirkung ein, wenn die gerichtliche Entscheidung in sich widersprüchlich ist, weil der Angeklagte als fahrungeeignet bezeichnet wird, von einer Entziehung der Fahrerlaubnis aber ohne Begründung abgesehen wird. (Rn. 14) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils, Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils, Geltung für das gesamte Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung eines Fahreignungsgutachtens, strafrichterliche Beurteilung der Fahreignung, besondere Begründung, Eindeutigkeit und Bestimmtheit der strafgerichtlichen Entscheidung, stillschweigende Bejahung der Fahreignung
Vorinstanz:
VG Regensburg, Beschluss vom 10.08.2023 – RO 8 S 23.1100
Fundstellen:
ZfS 2024, 358
LSK 2024, 7454
BeckRS 2024, 7454


VGH München Beschluss
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gruenerTeich
Beitrag 21.09.2025, 12:21
Beitrag #13


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Doch, das steht da:

Zitat (Marco3373 @ 21.09.2025, 12:49) *
Allerdings tritt diese Bindung grundsätzlich nur dann ein, wenn der Strafrichter die Fahreignung zu beurteilen hatte und nachprüfbar tatsächlich auch beurteilt hat, also etwa dann nicht, wenn das Strafurteil keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder in den schriftlichen Gründen unklar bleibt, ob das Gericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat.


Und jetzt bitte nicht nochmal den Beschluss posten, den kann jeder online vollständig nachlesen.
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durban
Beitrag 21.09.2025, 13:32
Beitrag #14


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Ich hatte kürzlich hier mal eine Erläuterung zu dem Thema aus der Fachliteratur zitiert.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Marco3373
Beitrag 21.09.2025, 13:56
Beitrag #15


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Zitat (gruenerTeich @ 21.09.2025, 08:35) *
Nochmal: Was steht in deinem Strafurteil zur Fahreignung drinnen? Wenn du das nicht kennst, ruf beim Strafgericht an und die sollen dir das zuschicken.


Hallo Sie haben recht ich habe das Strafurteil rausgeholt und nochmals peinlichst genau gelesen ich hatte Geldstrafe bekommmen wegen versuchter KV also trittversuch gegen den polizeisitz an einem polizisten und beleidigung das ist bedingt da ich schmezpatient bin und wenn mich jemand grob anfasst ich allergisch und unkontrolliert reagier wurde auch so festgehalten wegen der Beleidgung bei Schmerzufügung und als starfmildernd das zu dem, ein unbedigtes gerichtsgutachten hätte mich 3000 euro gekostet deshalb was nicht fair ist konnte ich meine strafunfähigkeit nicht untermauern da niemand Diese schuldfähigkeit begutachtet hat aus kostengründen Die für mich nicht tragbar sind , vielleicht ist mir das gericht in punkto FS ein wenig entgegen gekommen deshalb was auch ok ist

SO jetzt kommts im Starfurteil steht ich habe DAS Urteil jetzt herausgekramt von Diesem jahr

Strafurteil letzte Seite

dem ankeglagten war nunmehr der FS vorläufig fast 6 Monate entzogen, dies trifft Ihn als gehandicapten Menschen (hab ich umgeschrieben) empfindlich
unter der Berücksichtigung der gesamtumstände ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr von einer ungeignetheit des Angeklagten zum Führen von KFZ auszugehen
vielmehr hielt es das AG erfoderlich gegen den Angeklagten ein sechsmonatiges Fahrverbot zu verhängen !

ZITAT ENDE - was denkt Ihr darüber wie gehts weiter soll ich der FEB den gesamten Starfbefehl mitgeben aber da steht der ganze andere rotz mit drin oder nur den letzten teil oder muss das Geicht dies bestätigen frage in die Runde - its your turn ..danke an alle

es bleibt nur die frage warum Staatsanwaltschaft Dies dann weiterleitet ??
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durban
Beitrag 21.09.2025, 16:19
Beitrag #16


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Link korrigiert: klick.

Grundsätzlich hat der Strafrichter mit der MPU nichts zu tun. Das ist nicht seine Baustelle - sondern die originäre Zuständigkeit für die Entscheidung über Eignung und MPU liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Deshalb haben die meisten Strafrichter*innen die Bindungswirkung nicht im Blick - ich würde sogar vermuten, dass die Mehrheit die Regelung gar nicht kennt.

Es wird nichts bringen, das Gericht "mit ins Boot zu bringen". Drastisch gesagt: Es ist dem Gericht egal, was die Fahrerlaubnisbehörde später aus dem Urteil macht. Das Strafgericht kann der Fahrerlaubnisbehörde auch nix vorschreiben. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet in erster Linie, ob sie sich an das Strafgericht gebunden fühlt. Wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde für eine MPU entscheidet und man selbst hält das für unzulässig, hat man den schwarzen Peter und muss sich überlegen, ob man die Entscheidung anfechten möchte.

Ich halte es bei der Kombination aus wiederholter Trunkenheitsfahrt und einem Promillewert von mehr als 1,6 Promille eher für unwahrscheinlich, dass das Strafgericht hier mit bindender Wirkung die Eignung feststellen wollte. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Wenn Du selbst ins Gespräch mit der Fahrerlaubnisbehörde gehen willst, ist wohl Dein stärkstes Argument folgender Satz aus dem oben verlinkten Zitat:

Zitat
Die Beurteilung der Eignung muss sich dabei zweifelsfrei aus den schriftlichen Urteilsgründen selbst ergeben (...). Notwendig ist, dass mit der Begründung ausdrücklich die Ungeeignetheit des Verurteilten zum Führen von Kfz verneint wird.


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Marco3373
Beitrag 21.09.2025, 21:05
Beitrag #17


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Zitat (durban @ 21.09.2025, 17:19) *
Link korrigiert: klick.
Das Strafgericht kann der Fahrerlaubnisbehörde auch nix vorschreiben. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet in erster Linie, ob sie sich an das Strafgericht gebunden fühlt.



Danke für die ausführliche Antwort es ist aber noch nicht mal erweisen das es wiederholte TF war erklärung war ja in dem anderen längeren post, leider muss ich dem widersprechen den das Strafgericht hatte mir 2014 mit sofortiger Wirkung die Aushändigung meines Führerscheins von der FEB angewiesen da die MPU unrechtmässig war und die FEB sich hundertfach kleinlaut entschuldigte also Nein das Starfgericht ist über der FEB die haben wenig zu melden

Zitat (gruenerTeich @ 21.09.2025, 12:11) *
Darauf kommt es aber hier nicht an, sondern nur ob die Eignungszweifel aufgrund deiner TF vom Strafgericht als beseitigt gelten oder nicht.

Falls nein: MPU
Falls doch: Keine MPU
Das ergibt sich aus den Urteilsgründen des Strafgerichts.


Strafurteil letzte Seite

dem ankeglagten war nunmehr der FS vorläufig fast 6 Monate entzogen, dies trifft Ihn als gehandicapten Menschen (hab ich umgeschrieben) empfindlich
unter der Berücksichtigung der gesamtumstände ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr von einer ungeignetheit des Angeklagten zum Führen von KFZ auszugehen
vielmehr hielt es das AG erfoderlich gegen den Angeklagten ein sechsmonatiges Fahrverbot zu verhängen !
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Q-Treiberin
Beitrag 21.09.2025, 21:08
Beitrag #18


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Ich verstehe kein Wort… unsure.gif zumindest vom ersten Teil Deines Posts (vor Deiner Editierung).


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Marco3373
Beitrag 21.09.2025, 23:27
Beitrag #19


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das sagz chat gpt !! der strafrichter hat genau so geschriebn im urteil das keine ungegnetheit bei mir festgestellt wurde

Ja, eine MPU ist nicht nötig, wenn der Strafrichter im Urteil festgestellt hat, dass der Betroffene wieder zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Diese positive Feststellung bindet die Fahrerlaubnisbehörde, sodass sie keine weitere MPU verlangen kann und die Eignung des Fahrers anerkennt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Strafverfahren die Eignung festgestellt wurde, obwohl die Führerscheinstelle zuvor eine MPU gefordert hätte.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.09.2025, 09:39
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Richard Rorty
Beitrag 21.09.2025, 23:42
Beitrag #20


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Zitat (durban @ 21.09.2025, 17:19) *
Deshalb haben die meisten Strafrichter*innen die Bindungswirkung nicht im Blick - ich würde sogar vermuten, dass die Mehrheit die Regelung gar nicht kennt.


Du unterschätzt Strafrichter.

Zitat (durban @ 21.09.2025, 17:19) *
Das Strafgericht kann der Fahrerlaubnisbehörde auch nix vorschreiben.


Nicht zutreffend.

Zitat (durban @ 21.09.2025, 17:19) *
Es ist dem Gericht egal, was die Fahrerlaubnisbehörde später aus dem Urteil macht.


In der Regel zutreffend.

Zitat (Marco3373 @ 22.09.2025, 00:27) *
Ja, eine MPU ist nicht nötig, wenn der Strafrichter im Urteil festgestellt hat, dass der Betroffene wieder zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Diese positive Feststellung bindet die Fahrerlaubnisbehörde, sodass sie keine weitere MPU verlangen kann und die Eignung des Fahrers anerkennt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Strafverfahren die Eignung festgestellt wurde, obwohl die Führerscheinstelle zuvor eine MPU gefordert hätte.


Wenn du eine fundierte Einschätzung haben möchtest, ob deine Geeignetheit gegeben ist bzw. Bindungswirkung besteht, stelle dem Forum zumindest den genauen Wortlaut des Urteils zur Verfügung.


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Marco3373
Beitrag 22.09.2025, 00:05
Beitrag #21


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DERGENAUE WORTLAUT LAUTET ( AUS DEM URTEIL )

dem ankeglagten war nunmehr der FS vorläufig fast 6 Monate entzogen, dies trifft Ihn als gehandicapten Menschen (hab ich umgeschrieben) empfindlich
unter der Berücksichtigung der gesamtumstände ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr von einer ungeignetheit des Angeklagten zum Führen von KFZ auszugehen
vielmehr hielt es das AG erfoderlich gegen den Angeklagten ein sechsmonatiges Fahrverbot zu verhängen !

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.09.2025, 09:40
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 22.09.2025, 09:42
Beitrag #22


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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das genau der Text aus dem Urteil ist.
Alleine schon das Ausrufezeichen wäre in einer Urteilsbegründung ungewöhnlich.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.09.2025, 10:32
Beitrag #23


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Vielleicht deswegen… thread.gif
Zitat (Marco3373 @ 22.09.2025, 00:27) *
das sagz chat gpt !!



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Marco3373
Beitrag 22.09.2025, 23:40
Beitrag #24


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NEIN DAS SAGT DAS AMTSGERICHT, hier nochmals was da steht in meinem URTEIL

DERGENAUE WORTLAUT LAUTET ( AUS DEM URTEIL )

dem ankeglagten war nunmehr der FS vorläufig fast 6 Monate entzogen, dies trifft Ihn als gehandicapten Menschen (hab ich umgeschrieben) empfindlich
unter der Berücksichtigung der gesamtumstände ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr von einer ungeignetheit des Angeklagten zum Führen von KFZ auszugehen
vielmehr hielt es das AG erfoderlich gegen den Angeklagten ein sechsmonatiges Fahrverbot zu verhängen

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.09.2025, 07:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings und Formatierungschaos gelöscht
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ulm
Beitrag 23.09.2025, 07:23
Beitrag #25


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Zitat (Marco3373 @ 23.09.2025, 00:40) *
DERGENAUE WORTLAUT LAUTET ( AUS DEM URTEIL ) [...] (hab ich umgeschrieben)

Was denn nun?
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Energieberater_85
Beitrag 23.09.2025, 09:05
Beitrag #26


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Umgeschrieben hat er die Bezeichnung als "gehandicapten Menschen". Ich habe das Gefühl, dass es zur Zeit viele Spannungen hier im Board gibt und User nicht verstanden werden wollen!
Den Passus aus dem Urteil hat er nun ja schon mehrfach reingestellt.

Ich bin kein Fachmann was das Rechtliche angeht. Für mich liest es sich aber so als wenn es, warum auch immer, nicht zu einer MPU kommen kann, wenn es sich 1. nur um ein Fahrverbot von 6 Monaten handelt und nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde und 2. von keiner Ungeeignetheit des TE mehr ausgegangen werden kann.

Korrigiert mich gern, wenn ich da falsch liegen sollte.
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ulm
Beitrag 23.09.2025, 10:52
Beitrag #27


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Die drei Sätze, die aus dem Urteil stammen sollen, sind in ihrer Formulierung für eine Urteilsbegründung ungewöhnlich. So ungewöhnlich, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das der genaue Wortlaut ist. Und der wäre für eine Beurteilung der Situation zwingend notwendig.

Wir brauchen wir keine Umschreibungen, wir brauchen Fakten. Sonst kommen falsche Antworten.
Das wurde auch schon mehrfach angesprochen. Mir ist es unerklärlich, warum wir da immer nur den gleichen Abschnitt hinkopiert bekommen anstatt auf die Fragen, die entstehen, einzugehen.

Zitat (Energieberater_85 @ 23.09.2025, 10:05) *
Für mich liest es sich aber so als wenn es, warum auch immer, nicht zu einer MPU kommen kann, wenn es sich 1. nur um ein Fahrverbot von 6 Monaten handelt und nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde und 2. von keiner Ungeeignetheit des TE mehr ausgegangen werden kann.

Bei 1,74 Promille ist eine MPU verpflichtend.
In dem Brocken, der uns aus dem Urteil hingeworfen wurde, ist nicht zu erkennen, welche "Gesamtumstände" das sein sollen, weshalb die Richterin von keiner Ungeeignetheit ausgeht. Da muss es dazu Ausführungen geben. Sechs Monate vorläufiger Entzug und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten stellen für sich alleine kein Fahreignung her.

Zitat (Marco3373 @ 27.08.2025, 23:49) *
UND BITTE NOCHWAS ! ich SOLL bis zum 29.08.2025 das positive Gutachten vorlegen - falls nicht wird eine Entziehung der Fahrerlaubnis beauftragt

Welche Kommunikation hat denn in der Zwischenzeit mit der Fahrerlaubnisbehörde stattgefunden?
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gruenerTeich
Beitrag 23.09.2025, 12:27
Beitrag #28


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Man kann schon argumentieren, dass hier eine strafgerichtliche Bindungswirkung zur Kraftfahreignung entstanden ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass die FEB dem entgegentreten wird. Besteht eine Rechtsschutz?
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durban
Beitrag 23.09.2025, 19:52
Beitrag #29


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Zitat (Richard Rorty @ 22.09.2025, 00:42) *
Zitat (durban @ 21.09.2025, 17:19) *
Deshalb haben die meisten Strafrichter*innen die Bindungswirkung nicht im Blick - ich würde sogar vermuten, dass die Mehrheit die Regelung gar nicht kennt.


Du unterschätzt Strafrichter.


Nein, ganz im Gegenteil. Aber meine Aussage entstammt empirischen, wenn auch nicht repräsentativen Beobachtungen.

Zitat (Richard Rorty @ 22.09.2025, 00:42) *
Zitat (durban @ 21.09.2025, 17:19) *
Das Strafgericht kann der Fahrerlaubnisbehörde auch nix vorschreiben.


Nicht zutreffend.


Vielleicht war meine verkürzte Aussage missverständlich. Der TE hatte vor, das Strafgericht "mit ins Boot zu holen". Und ich wollte deutlich machen, dass das Strafgericht nicht bei der FeB anrufen und sie anweisen kann, eine Fahrerlaubnis zu erteilen, sondern dass die FEB prüft, ob sie sich gebunden fühlt.


Zitat (gruenerTeich @ 23.09.2025, 13:27) *
Man kann schon argumentieren, dass hier eine strafgerichtliche Bindungswirkung zur Kraftfahreignung entstanden ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass die FEB dem entgegentreten wird. Besteht eine Rechtsschutz?


Das ist eine richtige Zusammenfassung der Situation...


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mir
Beitrag 23.09.2025, 22:31
Beitrag #30


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Der Link hatte einen Fehler, und Computer sind immer so furchtbar pingelig (jedenfalls, wenn sie nicht gerade halluzinieren). Ich habe ihn im Zitat unten korrigiert, wäre schade, wenn er unterginge.

Zitat (durban @ 21.09.2025, 14:32) *
Ich hatte kürzlich hier mal eine Erläuterung zu dem Thema aus der Fachliteratur zitiert.



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Marco3373
Beitrag 24.09.2025, 00:11
Beitrag #31


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Zitat (gruenerTeich @ 23.09.2025, 13:27) *
Man kann schon argumentieren, dass hier eine strafgerichtliche Bindungswirkung zur Kraftfahreignung entstanden ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass die FEB dem entgegentreten wird. Besteht eine Rechtsschutz?

Danke an der regen Beteilgung ich hatte eine Pfichtverteiger den ich bezahlen muss samt gerichtskosten und Strafe , eine Verkehrs Rechtschutz besteht zwar wurde erst aber nach der TF abgeschlossen ob Die greift auch jetzt muss ich mich erkundigen, ich warte nochmal ab bis Die Leitung der Führerscheinstelle mir zurückschreibt
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gruenerTeich
Beitrag 24.09.2025, 06:00
Beitrag #32


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Die Versicherung wird die Deckung ablehnen, da mit der TF das erste streitauslösende Ereignis vor Versicherungsbeginn liegt.

Du kannst jetzt schon der FEB schreiben und schauen was sie zu der Bindungswirkung sagt. Klagen auf eigenes Risiko musst du selber wissen. Wenn du gewinnst hast du nur ein paar Wochen keinen Führerschein. Verlierst du, hast du Monate bis 2 Jahre sicher keinen und Kosten in vierstelliger Höhe.
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TAK
Beitrag 24.09.2025, 09:29
Beitrag #33


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Die erste Frage die ich mir stelle ist die, ob der TE im Urteil überhaupt aufgrund einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde.... Wenn er diesbezüglich freigesprochen wurde, wäre dies ein neuerlicher Ansatz gegenüber der FEB...

Ich glaube mit gutem Anwalt könnte man hier um die MPU schon rumkommen... nur ist man jetzt in der letzten Woche und hat schon massig Zeit verplempert...


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Marco3373
Beitrag 24.09.2025, 14:46
Beitrag #34


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Zitat (gruenerTeich @ 24.09.2025, 07:00) *
Die Versicherung wird die Deckung ablehnen, da mit der TF das erste streitauslösende Ereignis vor Versicherungsbeginn liegt.

Du kannst jetzt schon der FEB schreiben und schauen was sie zu der Bindungswirkung sagt. Klagen auf eigenes Risiko musst du selber wissen. Wenn du gewinnst hast du nur ein paar Wochen keinen Führerschein. Verlierst du, hast du Monate bis 2 Jahre sicher keinen und Kosten in vierstelliger Höhe.

Hallo Danke für die INFO habe bei der ARAG eine Versicherung u.a. abgeschlossen die übernehmen auch rückwirkend natürlich muss man die Klaseln und das kleingedruckte kennen ich hatte ja keine vorsätzliche TF sonder fahrlässig mal schauen was sich ergibt ARAG ist so ziemlich die einzigste die sowas anbietet sind halt auch teurer demenstrechend aber vielleich könnte ich wenigdten meine verfahrenskosten decken

zm zweiten teil ich hatte 2014 schonmal stress mit der FB aber in einem bundesland wegen MPU aufforderung die nicht rechtens war und auch gerichtlich
der FEB auferlegt wurde mir den FS auszuhändigen und hat mich 10 monate Aufschlag gekostet das sich die FEB paar mal entschuldigt das nächste mal wenn es das geben solte werde ich eine entschädigung verlangen das kann ja nicht sein das Die Ihren JOB nicht verstehen oder bewusst Schikanen legen aber der FEB Leiter 2014 ist voll eingeknickt mit dem übergheblichen getue damals das haftet immer noch an mir

Hier was CHAT GPT Dazu schreibt und auch auf der ARAG Seite zu bewundern

Ja, mit den "Sofort"-Tarifen der ARAG können Sie in bestimmten Bereichen rückwirkend abgesichert werden, wie beispielsweise beim
Mietrechtsschutz für Fälle bis zu 12 Monate zurückliegend (aber maximal 3 Monate vor Versicherungsbeginn) oder beim Verkehrsrechtsschutz für Ereignisse, die bis zu drei Monate zurückliegen. Diese speziellen Tarife bieten Unterstützung für einen bereits eingetretenen Fall, erfordern aber, dass noch kein Anwalt beauftragt oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.

Zitat (TAK @ 24.09.2025, 10:29) *
Die erste Frage die ich mir stelle ist die, ob der TE im Urteil überhaupt aufgrund einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde.... Wenn er diesbezüglich freigesprochen wurde, wäre dies ein neuerlicher Ansatz gegenüber der FEB...

Ich glaube mit gutem Anwalt könnte man hier um die MPU schon rumkommen... nur ist man jetzt in der letzten Woche und hat schon massig Zeit verplempert...

Hallo ich habe das jetzt schon paar mal das wiederholt seit so gut und lest mal mit ich bin unter anderem wegen versuchter KV und Beleidigung auch verurteilt worden u.a. aber wie es sich
starfmildernd ausgewirkt hat da ich schmerzpatient bin und hochsensibilsiert gegen schmerzen mich als die polizei aus dem kFZ gezogen haben ich wahsninss schmerzen verspürt habe und aus dem Schmerz heraus die beleidigung und der tritt ins leere pasiert ist -also im quasi im ukerhrschluss hättte mich keiner angepackt wäre auch nichts pasiert aber das ist nunamhl der job der Police die können auch nicht wissen was jeder mit sich rumträgt an Päckchen ich hatte aber vorher wohl den BehindertenAusweiss gezeigt da ich mein FS nicht dabei hatte bzw nicht finden konnte in meinem zustand
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Marco3373
Beitrag 24.09.2025, 15:19
Beitrag #35


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So nun ist das Schreiben von der FEB reigeflatter hier die Antwort

Zu Ihrem Vortrag bzgl. des Gerichtsverfahrens können wir Ihnen mitteilen, dass das Gericht in dem Verfahren rechtskräftig eine Verurteilung ausgesprochen hat.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat zunächst keine generelle Ungeeignetheit Ihrerseits angenommen, sondern aufgrund der Trunkenheitsfahrt am ***mit einem Alkoholwert von 1,74 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Gemäß § 13 Nr. 2 c) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Anordnung einer MPU in solchen Fällen zwingend und ohne Ermessen durch die Fahrerlaubnisbehörde vorzunehmen. Diese Vorschrift sieht leider keine Ausnahmen oder Härtefälle vor. Ihnen wurde großzügig die Möglichkeit eingeräumt, das erforderliche Gutachten vorzulegen.

In unserer Anordnung vom 25.06.2025 haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtvorlage des Gutachtens von einer Ungeeignetheit gemäß § 11 Abs. 8 FeV ausgegangen wird. Da Sie der Anordnung bislang nicht nachgekommen sind, ist der nächste verfahrensrechtliche Schritt der Entzug der Fahrerlaubnis.


Bitte beachten Sie zudem, dass die Fahrerlaubnisbehörde sich nicht mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen wird, da es sich hierbei um zwei eigenständige Verfahren handelt. Eine Bindungswirkung im Sinne von § 3 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt nicht vor, da im Gerichtsverfahren keine Fahreignungsprüfung durchgeführt wurde.
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durban
Beitrag 24.09.2025, 20:52
Beitrag #36


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Tja, das, was im letzten Satz steht, kann man auch anders sehen.


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gruenerTeich
Beitrag 24.09.2025, 21:20
Beitrag #37


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Bald kommt ein gelber Brief, da steht dann drinnen, dass deine Fahrerlaubnis weg ist und du den Führerschein so bald wie abgeben musst. Ab da darfst du dann kein Auto fahren. Du solltest dich daran auch halten, denn sonst wird es teuer und die Polizei holt sich den Führerschein irgendwann.

Dann musst du dich entscheiden: Klagen oder nicht. Ohne Rechtschutz wäre mir persönlich das Risiko zu hoch.

Allerdings: Wenn du unbedingt auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist, ist das deine letzte Möglichkeit diese ohne MPU in den nächsten 15 Jahren wieder zu bekommen. Es gibt auch Prozesskostenhilfe. Die reduziert das unmittelbare finanzielle Risiko einer Klage. Verlieren ist nämlich vor dem Verwaltungsgericht teuer. Von den üblich anfallenden Prozesskosten könntest auch locker zwei MPUs machen. Dazu solltest du dich aber so schnell wie möglich anwaltlich beraten lassen, wenn du diesen Weg einschlagen willst.

Wie gesagt, deine Chancen stehen nicht super schlecht. Aber es ist eben auch keine klare Sache.
Kommst du aus Bayern?
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thobad2001
Beitrag 25.09.2025, 12:11
Beitrag #38


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Noch ein Hinweis zu deiner rechtschutz.

Die ARAG wird das nicht abdecken, ein bekannter hat extra Angerufen, weil Ihm einer Reingefahren ist, abgehauen, Kennzeichen bekannt, und die Sache weil er es leugnet vor Gericht gelandet ist.

Es gibt da eine Klause in der AGB.

Die Rechtschutz gilt zwar Rückwirkend aber nur "erfordert aber, dass der Fall nicht schon bekannt war und noch keine Klage oder Mahnverfahren eingeleitet wurden", da dein Fall ja schom bekannt war/ist zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Deckung.

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Marco3373
Beitrag 25.09.2025, 13:11
Beitrag #39


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JA da geb ich Dir volkommen recht es war nur eine Option die evtl. noch im Raum stand ich habe mich ehrlich gesagt noch nicht allzuviel damit befasst aber wie Du ( ich hoffe wir dürfen uns alle dutzen hier im Forum) sagst wenn ein Anwalt schon beauftragt wurde oder ein Gerichtsverfahren schon stattgefunden hat greift es nicht wegen der Klausel ich dachte aber vielleicht ist das ein neuer Fall da es ja up die MPU Forderung an sich geht und meine Anwätin signalisiert hatte das Dies so nicht rechtens sein soll ... aber wie ich jetzt glaube erfahren zu haben gilt es nicht für Verwaltungs ( Rechtstreit ) Angelegneheiten und Verwaltungsgericht Klagen da ja die FEB oder FS eine Verwaltungsbehörde ist somit wird das wohl nichts habe aber meiner Anwältin die mich damals vetreten hat Die versicherungsnummer gesendet zum abklären

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.09.2025, 13:47
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ulm
Beitrag 25.09.2025, 13:49
Beitrag #40


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Moderativer Hinweis @Marco3373:
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Marco3373
Beitrag 25.09.2025, 20:51
Beitrag #41


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Zitat (gruenerTeich @ 24.09.2025, 07:00) *
Die Versicherung wird die Deckung ablehnen, da mit der TF das erste streitauslösende Ereignis vor Versicherungsbeginn liegt.

Du kannst jetzt schon der FEB schreiben und schauen was sie zu der Bindungswirkung sagt. Klagen auf eigenes Risiko musst du selber wissen. Wenn du gewinnst hast du nur ein paar Wochen keinen Führerschein. Verlierst du, hast du Monate bis 2 Jahre sicher keinen und Kosten in vierstelliger Höhe.

Ich hatte schonmal Stress und gerichtsverhandlung mit der Führerscheinbehörde im Jahr 2014 > wegen MPU anweisung der FEB in einem anderen Bundesland das zu meinen gunsten ausging
auf Beitrag #7 nachzulesen hier
Damals hatte ich 10 Monate auf das urteil warten müssen und es wurde zu meinen gunsten entschieden
Es wurde per ferngericht entschieden jedoch ist viel zu viel Zeit verloren gegangen da bringt es auch nichts wenn man als SIeger rausgeht wie in meinem FALL
das Urteil war ohne Anwesenheitspflicht aller parteien damals also per fern entscheidung sozusagen das weiss die FEB auch wenn Sie wissen das Sie nicht im Recht sind
machen Sie die Schikanen um die Leute zu zermürben weil egal was rauskommt da bringen die paar Kröten entschädigung auch nicht viel zumals ich dies abgelehnt hatte da ich das Verhältniss zur FEB nicht noch zusätzlich strapazieren wollte man geht immer als verlierer raus die FEB hat nichts zu verlieren sind eh nur Stuergelder
aber man fragt sich dan wieso das ganze wenn es so eindeutig ist haben die keine juristen bei sich was macht der Leiter dann beruflich.man wird sogesehen immer als verlierer rausgehen
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gruenerTeich
Beitrag 25.09.2025, 21:10
Beitrag #42


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Na dann, wann geht's mit der MPU-Vorbereitung los?
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durban
Beitrag 26.09.2025, 15:17
Beitrag #43


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Tippfehler im Thementitel korrigiert.


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Marco3373
Beitrag 30.09.2025, 00:52
Beitrag #44


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naja bis jetzt gehts noch nicht mit der MPU Vorbereitung los aber wenn ich bald Zeit habe unabhängig ob ich den FS per Gericht zurückbekomme oder nicht
wollte ich mich mit der Materie auseinandersetzen ich glaube man muss ja nur die widmarksche formel können seine ganzen Verkehrs und sonstige Delikte mit genauer zeitangabe ein bisschen schleimen jammern und bedauern die Trinkmenge ausrechnen können Selbstrefektierend bzw selbstkritisch inner und äussere Faktoren kennen und eine Story zusammenbasteln mit schwerer KIndheit anfänge des Alkoholkonsums und Steigerung erklären natürlich muss der Prüfer zu tränen gerührt sein den er hört ja Diese Storys jeden TAG 1 zu 1 dann hat man es mit ziemlich hoher wahrscheinlichkeit die MPU gepackt es sei den man verkackt den reaktionstest

Da ich kein cash in der tash habe werde ich bei uns in der nähe der Caritas die haben Mpu Vorbereitung fpr ein schmalen taler und das mit einzelseminar
so hatte ich das vor 11 jahren auch gemacht und dann hat es sich erledigt da ja die FEB die MPU zwangsmässig nicht mehr anordnen durfte vom Gericht aus
also ist es nie zu einer MPU gekommen hatte aber schon eine leichte vorbereitung mit einigsn stunden cop.gif
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ulm
Beitrag 30.09.2025, 04:54
Beitrag #45


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Zitat (Marco3373 @ 30.09.2025, 01:52) *
ich glaube man muss ja nur die widmarksche formel können seine ganzen Verkehrs und sonstige Delikte mit genauer zeitangabe ein bisschen schleimen jammern und bedauern [...] dann hat man es mit ziemlich hoher wahrscheinlichkeit die MPU gepackt

Wenn ich sowas lese, weiss ich, wie die Durchfallquote bei der MPU entsteht.
Wessen Phantasie ist das entsprungen, was Du da schreibst?
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MsTaxi
Beitrag 30.09.2025, 07:08
Beitrag #46


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mad.gif rolleyes.gif Bevor ich mich über so einen gequirlten Quark ärgere, empfehle ich @Marco lieber, er soll mal einige Threads wie z.B den von @Fietser oder @Energieberater85 mal durchlesen. Wenn er das erkennbar getan hat, würde ich ihm bei seiner MPU-Vorbereitung helfen, aber solch Stammtischweisheiten... nee nee nee. wallbash.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Fietser
Beitrag 30.09.2025, 10:38
Beitrag #47


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Obige Ausführungen von @Marco lass ich auch besser unkommentiert, das führt zu nichts... dry.gif
@Ulm und @MsTaxi Vorposter haben da schon ausreichende Worte zu gefunden....

Nur soviel... das hat mit dem Sinn & Wesen der MPU herzlichst wenig zu tun, und die Wahrscheinlichkeit, mit sowas durchzukommen, ist sehr gering, selbst mit guter Story und guter Schauspielkunst.. und selbst wenn das tatsächlich klappen sollte, ändert das nichts am dahinterliegenden Problem, dessen Aufarbeitung und Bewältigung ja ein Baustein der MPU-Vorbereitung ist...
und ohne das... ist, da du die Ursache des Kontrollverlustnicht erkannt und aufgearbeitet und dein Verhalten gewandelt hast, die Wahrscheinlichkeit nicht allzu gering, dass dir das Ganze erneut widerfährt...

Ich kann dir auch nur nahe legen, dir den ein oder anderen Thread hier einmal durchzulesen, um eine wirkliche Idee zu bekommen, was von dir erwartet wird... z.B. bei @xandi29 oder @Bibob123 oder @SAS68 oder @syroxx, oder @Fietser oder @Energieberater85 und noch vielen anderen, nimm dir einfach mal etwas Zeit, schau einfach selbst mal durch, es gibt viele Beispiele, die einem die ein oder anderen Anregungen zum Nachdenken für deine persönliche Situation bieten...

Und noch was dazu... die Prüfer sind geschulte Psychologen, die bekommen regelmäßig irgendwelche Stories vorgespielt, die sind nach Jahren Berufspraxis durchaus sehr darin, "stories" zu erkennen, Widersprüche aufzudecken, nachzuhaken, und zu erkennen, was ehrlich, und was gespielt ist...

Wir helfen hier im Forum gerne, so mancher auch aus eigener Erfahrung, aber dazu sollte das Ganze auch aufrichtig und nachhaltig sein...
das Ziel sollte kein schnelles und möglichst widerstandsarmes Bestehen der MPU sein, sondern an sich zu arbeiten, und seine eigenen Probleme zu lösen...
und ohne Probleme.... wärst du nicht hier, dein Alkoholkonsum muss - nicht nur an diesem Abend - sich alleine schon aufgrund deiner Schilderung im Ausgangspost deutlich oberhalb der Norm bewegt haben, und das hat Ursachen, die du ergründen und aufarbeiten solltest...

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corneliusrufus
Beitrag 30.09.2025, 11:04
Beitrag #48


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Manche scheitern in der Tat in der MPU an Wissen. Wie der fehlenden Alkoholkonzentrationsberechnung beispielsweise nach Widmark. Wobei heute auf diese Formel eher verzichtet wird, a) weil es bessere gibt und b) weil es für viele mittlerweile leichter ist in Standarddrinks zu rechnen. Jeder beinhaltet 6 g reinen Alkohol. Um damit (und ein paar weiteren Annahmen) nicht mehr formelhaft a la Widmark rechnen zu müssen, sondern eher tabellenhaft nachschlagen zu können, welche Alkoholpromillisierung sich nun ergibt. Wobei sich diese Tabelle noch so vereinfachen lässt, dass nur wenige Tabellenwerte gewusst werden müssen. Bei welcher Anzahl grundsätzlich zu viel, welche Anzahl führt über 0,3‰ respektive 0,5‰ BAK.

Zwar wird eigenes Wissen benötigt, um die Argumentationsweise der Gutachter zu verstehen, doch ist das nur ein Nebenmittel zum Zweck. Die MPU ist kein wissenabfragender Test. Sondern eine Beschreibung einer nachweisbaren bzw. nachgewiesenen Verhaltensänderung.

Noch ein paar Hinweise, Du hast bereits ein Hilfeangebot erhalten, kennst Hilfeangebote vor Ort. Nehme sie! Denn wenn das mit einem Gerichtsverfahren schief läuft, Du dich nicht auf die MPU vorbereitet hast, läufst Du noch längere Zeit. Um es auch wirtschaftlich auszudrücken, mit dem Gerichtsverfahren wirst Du wenn Du dessen Chancen und Risiken abwägst gerade nicht die Kosten einer MPU-Vorbereitung sparen; es sei denn du setzt voll auf den Erfolg und kommst damit auch durch. ChatGPT dürfte nicht soweit gedacht haben, nur nebenbei.

Und weil die FEB das weiß, dass vernünftige Menschen nicht um eine MPU-Vorbereitung drum herum kommen, sind sie auch im Misserfolgsfall vor Gericht nicht bös'. Denn sie haben ihr Ziel nach mehr Verkehrssicherheit erreicht. Das könnte als auftragsgemäß bewertet werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Marco3373
Beitrag 30.09.2025, 23:14
Beitrag #49


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Zitat (Fietser @ 30.09.2025, 11:38) *
und ohne das... ist, da du die Ursache des Kontrollverlustnicht erkannt und aufgearbeitet und dein Verhalten gewandelt hast, die Wahrscheinlichkeit nicht allzu gering, dass dir das Ganze erneut widerfährt...

Hallo Danke für die bärenstarke kommentar von euch allen, natürlich habe ich das etwas überspitzt dargestellt um euch aus der Reserve zu locken aber eure Kommentare sind für mich Motivation etwas zu ändern und ist nicht nur so dahingesagt, Ich verstehe auch wenn Viele halt alles durch die MPU Brille sehen und bei zweiflern
hier einige ´not amused´ sind, auch war ich bei dem delikt vor 11 jahren auch hier und in einem anderen Forum welches nicht mehr existiert ( in blau gehalten )
und deshalb Frage ich mich warum die Rückfallqote dennoch so hoch sind von Leuten die das ganze doch aufegarbeitet haben ich meine seriöse VPs und Foren u.a. MPU Vorbereitungs Kurse, gibt es da Statistiken? weil allein die Aufarbeitung und Abstinenz in manchen fällen scheint ja auch die MPU nicht der Heilige Grahl zu sein, wenn man doch jetzt Abwehr Strategien entwicklet hat das sp etwas nicht mehr vorkommt und eine verhaltensänderung
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der Stef
Beitrag 01.10.2025, 07:05
Beitrag #50


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Zitat (Marco3373 @ 01.10.2025, 00:14) *
scheint ja auch die MPU nicht der Heilige Grahl zu sein
Natürlich nicht, eine MPU leistet ja auch keine (direkte) therapeutische Veränderungsarbeit.

Aber:
Zitat (Marco3373 @ 01.10.2025, 00:14) *
wenn man doch jetzt Abwehr Strategien entwicklet hat das sp etwas nicht mehr vorkommt und eine verhaltensänderung
sie schaut genau hin, ob das auch wirklich so ist, versucht einzuschätzen, ob diese Verhaltensänderungen auch von Dauer sind / sein können.

Und wenn man den Zahlen vertrauen darf, dann ist die (A1-) Rückfallquote nach einer pos. MPU deutlich geringer als die sonstigen Rückfallquoten (langfristig) nach Klinikaufenthalten beispielsweise*. Das ist vllt kein heiliger Gral, aber doch ein deutlicher Hinweis, das ein Gutachter erfolgreich das testet, was er testen soll. Im Rahmen der Möglichkeiten. Das MPU-System mag deutliche Fehler haben (ebenso wie die zugrunde liegenden Beurteilungskriterien), aber was Besseres haben wir halt derzeit nicht.

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*eine MPU ist kein Veränderungsintrument, sondern ein Messinstrument. Die Zahlen sagen also: Eine MPU kann halbwegs erfolgreich diejenigen heraussieben, bei denen die Chance einer langfristigen Stabilität eher hoch ist
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