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> Radfahrer überholt ein rechts abbiegendes Auto rechts an einer Ampel, wer hat Vo, war: Unfallvideo: Radfahrer fährt gegen rechtsabbiegen PKW
GM_
Beitrag 19.01.2023, 11:27
Beitrag #51


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Zitat (helmet lampshade @ 19.01.2023, 11:26) *
Darauf kann man sich einigen, wenn der dagegen PkW schon bremst wenn die Hinterachse knapp auf Fahrradhöhe ist, ist das eher ein Abbruch des Überholmanövers als ein Rechtsüberholen des Fahrradfahrers
Völlig richtig.


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silenz
Beitrag 19.01.2023, 12:12
Beitrag #52


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Zitat (rapit @ 19.01.2023, 10:17) *
War das nicht auch zu jener Zeit, als die "Abstandshalter" auf den Markt kamen, mit denen man sich versuchte, wenigstens 35 cm Mindestabstand zu erzwingen? think.gif


Kommt hin. Ende der 70er/Anfang der 80er hatte ich mal genau so ein Ding am Fahrrad.

Das Phänomen des kurz vorm Abbiegen (oder kurz vor einer roten Ampel) noch Überholenmüssens passiert mir immer noch recht regelmäßig.

Deshalb ist man als Radfahrer auch tunlichst gehalten, bei jeder Einmündung von rechts nicht nur die Einmündung im Auge zu behalten, sondern auch einen Schulterblick nach links zu praktizieren, während man im Auto einfach gemütlich geradeaus fährt.
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thetdk
Beitrag 19.01.2023, 12:44
Beitrag #53


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Zitat (Buchholzer @ 19.01.2023, 11:02) *
Nur das eine Bremse an einem Fixie faktisch nutzlos ist, denn namensgebend ist nicht die starre Hinterradnabe sondern der starre Gang (fixed gear)….und der damit fehlende Freilauf…damit ist kein kontrolliertes Bremsen möglich, sondern nur ein blockieren des Hinterrades wenn man nicht mehr tritt und sein Gewicht gegen die Trägheit des Rades stemmt, dann blockiert aber das Hinterrad, was spätestens auf feuchter Fahrbahn zum unkontrollierten Freiflug wird wie man im Video schön sieht…


Das stimmt maximal für das Hinterrad. Mehr Bremswirkung erzielt man allerdings mit dem Vorderrad, auch wenn man dort natürlich wohldosiert agieren muss.
Eine Bremse am Vorderrad eines Fixies ist technisch kein Problem und durchaus sinnvoll. Ob man das Hinterrad mit den Füßen blockiert oder einer Bremse, dürfte recht egal sein was den Effekt angeht. Den Unterschied macht das Vorderrad.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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GM_
Beitrag 19.01.2023, 20:50
Beitrag #54


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Technisch könnte man auch das Hinterrad mit einer gewöhnlichen Felgenbremse ausrüsten. Paßt nur nicht zum Stil.


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Buchholzer
Beitrag 19.01.2023, 21:20
Beitrag #55


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Zitat (thetdk @ 19.01.2023, 12:44) *
Eine Bremse am Vorderrad eines Fixies ist technisch kein Problem und durchaus sinnvoll. Ob man das Hinterrad mit den Füßen blockiert oder einer Bremse, dürfte recht egal sein was den Effekt angeht. Den Unterschied macht das Vorderrad.


den unterschied macht auf nasser Fahrbahn das nicht blockierende Hinterrad....mit einer freilaufnabe und Felgenbremse kannst du das dosieren und das blockieren verhindern, mit einem fixie ist das technisch ausgeschlossen, da kannst du vorne so gut sein wie du willst, wenns feucht ist, kommt der Abflug von hinten....
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mir
Beitrag 20.01.2023, 01:26
Beitrag #56


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Die StVZO verlangt aber gar nicht, dass die Bremse dosierbar sein muss, und auch keinen Verzögerungswert. Sie verlangt nur zwei unabhängige Bremsen.

Ist jemand schon mal so ein DB-Mietrad gefahren, vorne mit "Rollenbremse" (= das Rad rollt einfach weiter) und hinten mit Rücktritt (= mit etwas Pech erst mal eine halbe Pedalumdrehung abwarten, bis man mit dem Bremsen anfangen kann, was beim handbremslosen Fixie aber auch nicht anders ist)? Hätt' mir fast mal 'nen Unfall eingebracht, weil der Radfahrer vor mir mit mindestens 3-facher Verzögerung gebremst hat.


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iru
Beitrag 20.01.2023, 09:48
Beitrag #57


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Zitat (Buchholzer @ 19.01.2023, 21:20) *
...mit einer freilaufnabe und Felgenbremse kannst du das dosieren und das blockieren verhindern, mit einem fixie ist das technisch ausgeschlossen...
Ich wüsste nicht, warum. Man kann sowohl beim (bein)kraftlosen Beschleunigen (z.B. bergab), also auch beim (bein)kraftlosen Verzögern (z.B. mit der Handbremse) mittreten.
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Blop
Beitrag 27.08.2025, 19:07
Beitrag #58


Neuling


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Hallo, um es kurz zu machen, wer hat in diesem Video gegen die Vorschriften verstoßen, der Autofahrer, oder der Radfahrer?

Radfahrer überholt Rechts Abbiegenden rechts an einer Ampel

Mal abgesehen davon, dass der Radfahrer hier viel zu schnell fuhr:
Darf ein Radfahrer ein rechts abbiegendes Auto auf einer einspurigen Straße (ohne Radweg!) rechts überholen?
Ich habe, trotz langer Recherche, nur widersprüchliche Antworten darauf gefunden und suche hier nach Gewissheit.

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Tinu
Beitrag 27.08.2025, 19:39
Beitrag #59


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Wieso "rechts überholen"? Der Radfahrer will doch offenbar links überholen. Weil er aber zu schnell ist (oder reaktionsarm, was aufs Gleiche hinausläuft) verursacht er einen Auffahrunfall, weil der Rechtsabbieger vollkommen nachvollziehbar beim Abbiegen sein Tempo verlangsamt (vielleicht, weil er die Absichten des nahenden Radlers nicht einschätzen konnte und einen Unfall gerade vermeiden wollte).

Falls du aber meinst, dass der Radfahrer eigentlich rechts überholen wollte und es sich nur im letzten Moment anders überlegt hat, ändert das ja nichts am Unfallhergang.

Vielleicht wolltest du aber auch fragen, ob der Abbieger hätte warten müssen, um den Radfahrer rechts durchfahren (nicht überholen!) zu lassen. Das wäre so, wenn beide VT auf eigenen Bahnen gefahren wären. Hier aber sehe ich aufgrund der Platzverhältnisse keinen parallelen Verkehr, der den Abbieger zum Warten geboten hätte.


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Gruß
Martin
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hk_do
Beitrag 27.08.2025, 20:45
Beitrag #60


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Der Radfahrer hat grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch (beim Wiedereinscheren) Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro verursacht.

Dem Kfz.-Führer wird man nicht vorwerfen können, dass er mutmaßlich vor dem Abbiegen nochmal in den rechten Außenspiegel geschaut und angesichts des heranrasenden Radfahrers gebremst hat. Allerdings hat er sich nicht rechts eingeordnet und erst relativ spät geblinkt.


Ich würde mal vermuten, dass man die Straftat des Radfahrers nicht als solche verfolgt und den Autofahrer ein Bußgeldverfahren erwartet...



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Ernschtl
Beitrag 27.08.2025, 20:58
Beitrag #61


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Und wenn ichs noch dreimal anschaue, ich sehe keinen überholdenden Radler.
Ich sehe einen Radler der unaufmerksam war und in letzter Sekunde versuchte an dem Auto, welches, aus seiner Sicht, plötzlich da war, vorbeizukommen. Was schief ging.
Also ein klassischer Auffahrunfall.


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hk_do
Beitrag 27.08.2025, 21:02
Beitrag #62


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Ich war jetzt nicht davon ausgegangen, dass das Video von einer Drohne aufgenommen wurde.

Sondern von der Dashcam eines Kfz, das der Radfahrer rechts überholt hat.

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Mueck
Beitrag 27.08.2025, 22:59
Beitrag #63


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Zitat (hk_do @ 27.08.2025, 22:02) *
Sondern von der Dashcam eines Kfz, das der Radfahrer rechts überholt hat.
Wäre es ein normaler Überholvorgang, würde ich § 5 (6) für einschlägig halten:
"Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen."

Hier geht es aber um § 5 (8):
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Da bleibt vorerst die Frage unbeantwortet, was passieren soll, wenn ein solches wartendes Fahrzeug anfährt beim Vorbeifahren.
Da die Sicht der Dashcam deutlich über dem Dach des Vorausfahrenden liegt, könnte es sich beim Dashcam-Fzg. um einen größeren Lkw handeln, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass das Vorbeifahrmanöver begonnen wurde, als dieses Fzg noch ein wartendes im Sinne des § 5 (8) war, hoch ist.
Nun gibt es neben den Gesetzen der StVO auch noch die Gesetze der Physik, die ein Abbremsen von x km/h auf 0 km/h in 0,0 sec erfolgreich verhindern ... thread.gif
Daher würde ich annehmen, dass das Manöver nicht halsbrecherisch beendet werden muss.
Ob "ausreichender Raum" und "mäßige Geschwindigkeit" erfüllt waren, kann man aus der Perspektive nur raten ...
Wenn diese Geschwindigkeit möglich war, kann es sooo eng nicht gewesen sein ...
Ordnungswidrigkeiten vermag ich bis hierhin noch nicht zwangsläufig erkennen ...

Beim Rechtsabbieger handelt es sich aber nicht mehr um ein wartendes Fzg. nach § 5 (8), ein Vorbeifahrmanöver im zu sehenden Moment noch einzuleiten, wäre m.E. eine Owi und als indirekte Folge kein Vorrang nach § 9.
Wäre das Manöver begonnen worden, während der Rechtsabbieger noch stand, würde ich aber den Vorrang des Radlers nach § 9 aber noch als gegeben erachten ...

Das schon eingeleitete Linksüberholen wäre legal, wenn es gelungen wäre ...

Hinzuweisen wäre noch darauf, dass bei tödlichen Unfällen diese Art des Unfalls, also Unfälle mit Rechtsabbiegern beim Vorbeifahren auf der Fahrbahn nach § 5 (8) deutlich seltener ist als die ähnliche Art des Unfalls mit Rechtsabbiegern, wenn der Radler auf Radverkehrsanlagen unterwegs ist. Findet man irgendwo hier: https://radunfaelle.wordpress.com/ Auf Radwegen und Radfahrstreifen kann der Radler nach Belieben vorfahren und hat stets Vorrang. Bei Schutzstreifen ... Hmm ... Unklar ... Aber m.E. genauso.



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dopero
Beitrag 28.08.2025, 06:32
Beitrag #64


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Ich finde, bei einem Fixie ohne Bremsen braucht man bei diesem Heckaufprall doch nicht wirklich zu diskutieren wer was falsch gemacht hat.
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Uwe Mettmann
Beitrag 28.08.2025, 08:40
Beitrag #65


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Wer diesen Unfall moralisch zu verantworten hat, braucht man doch gar nicht lange zu schauen, es ist der der Fahrer dieser Corsa-Bummelkugel. Der Fahrer lässt zum rechten Fahrbahnrand eine Menge Platz. In einer Großstadt wie Berlin muss ein Autofahrer damit rechnen, dass dieser Platz von Radfahrern zum Vorbeifahren genutzt wird. Da bei der Bummelkugel auch der Blinker nicht gesetzt wurde, logisch, da wollte dann der Radfahrer vorbeifahren.

Nun setzt plötzlich der Fahrer der Bummelkugel den Blinker nach rechts (viel zu spät). Der Radfahrer musste nun reagieren, Vollbremsung oder links an der Bummelkugel vorbei. Er hat sich für links vorbei entschieden, da er annahm, dass die Bummelkugel weiterfährt und erst am Fußgängerquerung anhält oder in diesem Fall gar nicht, da überhaupt keine Fußgänger vorhanden waren.

Nein, dem Fahrer der Bummelkugel fiel aus heiterem Himmel ein, oh, da könnte doch noch ein Radfahrer rechts vorbeifahren, und hat den Anker geworfen. Der Zeitpunkt zum Bremsen war für den Radfahrer vorbei, weil er sich für das Ausweichen entschieden hatte, als bei der Bummelkugel der Blinker anging.

Der Fahrer der Bummelkugel hat sich völlig unberechenbar verhalten. Solche Fahrweise ist oft der Auslöser von Unfällen, die nicht hätten sein müssen. Wenn er nicht möchte, dass Radfahrer rechts vorbeifahren, muss er sich eben weiter rechts hinstellen und nicht links, zur Straßenmitte hin orientiert. So wie er stand, nimmt ein Radfahrer an, oh toller Autofahrer lässt eine Gasse für uns zum Vorbeifahren.

Klar, wenn man sich ganz rechts hinstellt, fahren Radfahrer leider manchmal trotzdem vorbei und das gibt dann Kratzer im Lack. Wenn er sich weiter links hingestellt hat, um dies zu vermeiden, dann muss er doch auch mit Radfahrern rechnen.

Natürlich hat sich der Radfahrer auch falsch verhalten, denn Radfahrer sind nicht Helden der Straße und alle anderen haben sich nach ihnen zu richten. Da hat man auch nicht an haltende Auto vorbeizuballern, so dass man nicht mehr reagieren kann, wenn etwas Unerwartetes passiert.

Dennoch, gerade solche Autofahrer, mit ihrer völlig unberechenbarer Fahrweise, regen mich auf:
  • Erst zügig losfahren
  • Dann erst blinken
  • Dann stark abbremsen

Alle anderen müssen sich auf die blödsinnige Fahrweise einstellen. Leute, ihr seid nicht alleine auf der Straße, fahrt vorausschauend und für andere berechenbar!

Mag sein, dass es rechtlich jetzt anders aussieht, aber solche Autofahrer sind häufig der Kristallisationskeim für Unfälle, die nicht sein müssen.


Gruß

Uwe
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Scoundrel
Beitrag 28.08.2025, 09:53
Beitrag #66


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Ich gebe Dir recht, dass sich der KFZ Fuehrer nicht ideal verhalten hat, aber Ihn bei diesem Video als (moralisch) hauptverantwortlichen hinzustellen finde ich doch schon bemerkenswert. blink.gif
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Uwe Mettmann
Beitrag 28.08.2025, 11:01
Beitrag #67


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Hauptverantwortlich habe ich nicht geschrieben, sondern nur verantwortlich ohne Wertung.

Fakt ist, dass der Autofahrer durch sein ungeschicktes Verhalten den Radfahrer in eine Art Falle gelockt hat.
Kennst du das, du läufst auf einen schmalen Bürgersteig und dir kommt eine Person entgegen. Du weichst aus, in dem Moment weicht die andere Person in die gleiche Richtung und das wiederholt sich solange, bis es zum Zusammenstoß zwischen euch kommt.

So hast sich auch der Autofahrer verhalten, immer wenn der Radfahrer reagiert hat, um die Situation zu klären, hat der Autofahrer falsch gehandelt, so dass sich die Situation verschärft hat.

Es gibt einen Grund, warum Autofahrer vorrausschauend handeln sollen und rechtzeitig anderen Verkehrsteilnehmer ihre Absicht mitteilen sollen, damit es eben nicht zu solchen Situationen wie in dem Video kommt.

Autofahren sollte man nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn, mal hi, mal da und keiner weiß was dieser Autofahrer als nächstes vorhat. Solche Autofahrer tragen nun mal einen Teil der Verantwortung, wenn es zu einem Unfall kommt. Normalerweise ist es so, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhält, was der Radfahrer gemacht hat, weil er auf Kante gefahren ist, kommt es nicht gleich zum Unfall. Solche Autofahrer, wie der im Bummel-Corsa sorgen aber dafür, dass ein Unfall dann oft unausweichlich ist.


Gruß

Uwe
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Tinu
Beitrag 28.08.2025, 11:26
Beitrag #68


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Zitat (Uwe Mettmann @ 28.08.2025, 12:01) *
Autofahren sollte man nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn, mal hi, mal da und keiner weiß was dieser Autofahrer als nächstes vorhat.
Das ist sicher richtig, aber ein "aufgescheuchtes Huhn" sehe ich hier nicht. Er fährt bei Grün zügig an und verlangsamt im Kreuzungsbereich korrekt beim Einschwenken. Er hätte natürlich etwas früher den Blinker setzen können/sollen, aber ansonsten sehe ich kein irritierendes Verhalten. (Als Radfahrer wäre für mich das Einschwenken und Abbremsen sogar das viel eindeutigere Signal gewesen als ein falsch oder nicht gesetzter Blinker, auf die man sich ja schon lange nicht mehr verlassen kann.)

Auf jeden Fall besser, er hält bei erkannter Gefahrenlage an, als dass er stattdessen durchzieht! Vorausschauendes Fahren ist ebenfalls richtig, aber das Problem war hier ja im Gegenteil nach nachfolgende Verkehr, der an ihm vorbeizuziehen drohte. Dass man sich beim Warten an der LZA auf die Ereignisse vor einem konzentriert (Wechsel der LZA und Verkehr) und den nachfolgenden Verkehr erst beachtet, wenn Konflikte möglich werden, halte ich für völlig ok. Beim Anfahren war ja noch kein Radler in unmittelbarer Nähe.

Wenn schon "Vorausschauendes Fahren", dann bitte aber auch beim Radfahrer, bei dem das hier definitiv nicht gegeben war!


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Gruß
Martin
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Uwe Mettmann
Beitrag 28.08.2025, 12:08
Beitrag #69


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Natürlich ist das, wie ein aufgescheuchtes Huhn. Gerade das zügige Losfahren, dann Blinker und dann Bremsen zeugt davon, eben unberechenbar.

Wenn ich rechts abbiegen möchte, schieße ich nicht bei gelb-grün in die Kreuzung, sondern fahre langsam los und sichere gleichzeitig ab, dass ich abbiegen kann. Das Blinken schon im Stand vor der Ampel ist da auch selbstverständlich.

Man merkt bei dem Bummel-Corsa, dass er nix vorrausschauend gemacht hat, erstmal losfahren, dann blinken und dann huch, „ich muss ja schauen“ und rauf auf die Bremse, typisches Verhalten eines sprichwörtlich aufgescheuchten Huhns.

Wäre hinter ihm nicht ein Radfahrer gewesen, sondern ein dicht auffahrendes Fahrzeug (was an Ampelkreuzungen oft vorkommt), wäre es eventuell dieses gewesen, welches ihm reingeknallt wäre. Klar, wäre der Auffahrer dann schuld gewesen, aber man sollte doch nicht so fahren, dass man Unfälle bei Fehlverhalten anderer geradezu provoziert.


Gruß

Uwe
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bartdude
Beitrag 28.08.2025, 12:20
Beitrag #70


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Ernsthaft jetzt ein 2 1/2 Jahre altes Video ausgraben, dass hier schon ausgiebig diskutiert wurde?!
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hk_do
Beitrag 28.08.2025, 18:59
Beitrag #71


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Zitat (Uwe Mettmann @ 28.08.2025, 09:40) *
Wer diesen Unfall moralisch zu verantworten hat, braucht man doch gar nicht lange zu schauen,


Genau, da hat jeder schon sein Urteil gefällt, bevor er das Video überhaupt angeschaut hat.

Je nach eigener Weltanschauung halt... scared.gif


Zitat
Vorbeifahren


verharmlose doch hier nicht die Unfallursache:

Es geht um verbotenes Rechtsüberholen.

Wer als Radfahrer mit so viel Schwung so etwas verbotenes tut (und, falls die Bemerkung im Vorposting stimmt, sogar noch mit einem Fahrrad ohne wirksame Bremsanlage), der muss auch die Konsequenzen für sein Tun tragen. In diesem Fall wohl mindestens Schmerzen...

Zitat
Mag sein, dass es rechtlich jetzt anders aussieht,


genau, wen interessiert schon die Rechtslage ranting.gif

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Uwe Mettmann
Beitrag 28.08.2025, 19:14
Beitrag #72


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Ich spreche den Radfahrer von keiner Schuld frei, sondern im Gegenteil, wie meine Beiträge zuvor auch zeigen.

Ich sage nur ganz klar, wäre der Fahrer des Bummel-Corsa so gefahren, wie es sich gehört, wäre es trotz des Fehlverhaltens nicht zu einem Unfall gekommen. Solches Fahrverhalten beobachte ich immer mehr und auch, dass daraus Unfälle entstehen, die nicht hätten sein müssen. sad.gif


Gruß

Uwe
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Schorsch
Beitrag 28.08.2025, 20:52
Beitrag #73


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Zitat
§9(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Für Links- und Rechtsabbieger gilt gleichermaßen, dass sie Fahrzeuge, deren Fahrlinie sie kreuzen, durchfahren lassen müssen. Bei einem Linksabbieger würde auch niemand auf die Idee kommen, dass der Geradeausfahrer warten muss und bei einem Rechtsabbieger würde keiner auf die Idee kommen, dass die Straßenbahn warten muss.
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Uwe Mettmann
Beitrag 28.08.2025, 21:55
Beitrag #74


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Nun ja, ein Radfahrer darf rechts an stehenden Autos vorbeifahren, sie aber nicht rechts überholen, wenn sie denn fahren.

Also, solange eine Ampel rot ist, darf der Radfahrer vorbeifahren, sobald die Ampel grün wird und die Autos losfahren muss der Radfahrer abbremsen, wenn die Autos bummelig losfahren, denn dann darf er keinesfalls schneller sein, als die Autos.

Hätte der Radfahrer sich so verhalten, wäre der Unfall nicht passiert, da der Radfahrer hätte abbremsen müssen, da er ja nicht an dem langsam anfahrenden Dashcam-Fahrzeug vorbeifahrenden durfte. Da das Dashcam-Fahrzeug rechtzeitig hinter dem Bummel-Corsa hat anhalten können, so wäre das auch für den Radfahrer kein Problem gewesen. So ist die vorherrschende Auslegung hier im Thread, wenn ich das richtig verstanden habe.

Nun, gerade in einer Großstadt ist das Verhalten der Radfahrer aber anders, sie fahren, auch, wenn die Auto anfahren, einfach mit gleicher Geschwindigkeit weiter. Das wissen die Autofahrer in der Stadt auch und sollten das natürlich in ihrer Fahrweise berücksichtigen.

In dem hier diskutierten Fall war der Radahrer allerdings doch sehr schnell unterwegs.


Gruß

Uwe
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F117
Beitrag 28.08.2025, 22:24
Beitrag #75


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Du erwartest viel zu viel von dem Corsa und viel zu wenig von dem Radler. Was, wenn in dem Corsa ein Fahranfänger sitzt, der auch noch lernt, sich in der Großstadt zurechtzufinden? Der kann noch gar nicht so fahren, wie Du das nach 30 Jahren beherrschst - und von allen so erwartest.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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Uwe Mettmann
Beitrag 28.08.2025, 23:01
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Es ist zu sehen, dass der Corsa-Fahrer kein Fahranfänger ist, denn der fährt ja schon bei Rot-Gelb los, so dass er passgenau bei Grün in die Kreuzung einfährt. So fährt kein Fahranfänger, eher jemand, der sich an der Kreuzung schon auskennt und an so einen Fahrer kann man die Ansprüche stellen, die ich gestellt habe.

Ich erwarte nicht zu wenig von dem Radfahrer, denn, wie auch schon mindestens 4-mal von mir geschrieben, hat sich der Radfahrer keinesfalls richtig verhalten, doch das entbindet nicht den Corsa-Fahrer, vernünftig und berechenbar zu fahren.


Gruß

Uwe
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Tanker
Beitrag 28.08.2025, 23:45
Beitrag #77


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So wie ich das sehe ist das Fahrzeug hinter dem Corsa ein Lkw oder Transporter. Auch zu sehen an dem Fahrer der dann aussteigt in Warnkleidung. Welcher PKW-Fahrer hat schon Warnkleidung an? Der Corsa steht mittig. Ein LKW ist aber breiter. Also sieht re in den Spiegeln den Radfahrer relativ spät. Weil durch den LKW verdeckt. Umgekehrt das Gleiche für den Radfahrer. Also bleibt nur ein Bruchteil einer Sekunde um eine Entscheidung zu treffen. Vielleicht sollte man solche Szenen auch dynamisch betrachten und nicht nur statisch wie ein Foto. Was also tun in dem Bruchteil einer Sekunde? Wenn man einfach weiterfährt wird man ja in der ursprünglichen Fahrrichtung auch immer langsamer. Vorne kann man machen was man will. Es ist immer das falsche. Wer kann sonst noch was machen? Oder gibt es ein Gesetz nach dem man mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit fahren muß?
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Uwe Mettmann
Beitrag 29.08.2025, 07:45
Beitrag #78


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Genau, dass muss man dynamisch betrachten, genau das habe ich gemacht und genau deshalb meine Kritik am Corsafahrer.

Der Radfahrer ist rechts an den Fahrzeugen vorbeigefahren (viel zu schnell). Zwar hat der LKW die Sicht zur Seite verdeckt ab nicht nach vorn und da war alles frei, da ja der Corsafahrer rechts eine Gasse frei gelassen hat.

Nun kam der Radfahrer in Höhe des LKW-Führerhaus und konnte jetzt den Corsa sehen, der links orientiert zügig geradeaus fuhr und keinen Blinker gesetzt hatte. Also wollte der Radfahrer rechts vorbeifahren.

Dann erst setzte der Corsa den Blinker nach rechts und lenkte nahezu zeitgleich rechts ein. Da zwischen LKW, der langsam anfuhr, und dem Corsa, der ja schon bei Rot-Gelb losgesprintet ist, eine große Lücke war, hat der Radfahrer nach links gelenkt, um links an dem Corsa vorbeizufahren. In dem Moment hat der Corsa scharf gebremst und blieb mitten auf der Straße stehen. Der Radfahrer hatte keine Möglichkeit mehr zu reagieren, denn bremsen war eine schlechte Option, weil der Radfahrer ja schon beim ausweichen nach links war und Fahrräder haben nun mal kein ABS. Somit ist er dann in den Corsa eingeschlagen.

Genau eben, weil sich ein Verkehrsgeschehen dynamisch entwickeln kann, was man nicht voraussehen kann, muss man berechenbar fahren und genau das hat der Corsafahrer nicht gemacht, angefangen bei dem zu späten Blinken und dem Rest, auf den ich ja in meinen vorherigen Beiträgen schon eingegangen bin.


Gruß

Uwe
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F117
Beitrag 29.08.2025, 08:34
Beitrag #79


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Zitat (Uwe Mettmann @ 29.08.2025, 00:01) *
Es ist zu sehen, dass der Corsa-Fahrer kein Fahranfänger ist, denn der fährt ja schon bei Rot-Gelb los, so dass er passgenau bei Grün in die Kreuzung einfährt. So fährt kein Fahranfänger, eher jemand, der sich an der Kreuzung schon auskennt und an so einen Fahrer kann man die Ansprüche stellen, die ich gestellt habe.

Und das soll der Radler alles hinter dem LKW versteckt schlussfolgern: Aha, fährt früh los, ist also ein alter Hase. Aha, fährt links, will also geradeaus." Nein, er muss in solch einer unübersichtlichen Situation angepasst fahren, und das tut er nicht ansatzweise, von seiner völlig unzureichenden (und damit unzulässigen) technischen Ausrüstung mal ganz abgesehen (wenn es ein bremsenloses Fixie ist).


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Uwe Mettmann
Beitrag 29.08.2025, 08:59
Beitrag #80


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Zum x-ten Mal. Der Radfahrer hat sich nicht richtig verhalten, dem stimme ich zu und nochmal, dass schrieb ich bereits mehrmals, mal nachlesen bitte.

Unterstellt mir hier nicht ständig die Aussage, dass ich der Meinung bin, dass der Radfahrer sich korrekt verhalten hat.

Ich gehe also nicht davon aus, dass der sich falsch verhaltende Radfahrer, das alles geschlussfolgert hat, was ich geschrieben habe.

Die Schlussfolgerungen sind vielmehr meine, die ich dem Video entnommen habe und wenn der Corsafahrer kein Fahranfänger ist, dann erwarte ich von ihm ein vernünftiges und berechenbares Fahrverhalten.

Im Übrigen, ein Fahranfänger hätte den Blinker bereits an der Haltelinie stehend gesetzt, hätte sich also wesentlich besser verhalten, als der Corsafahrer und der Unfall wäre womöglich nicht passiert.


Gruß

Uwe
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Schorsch
Beitrag 29.08.2025, 16:52
Beitrag #81


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Zitat (Uwe Mettmann @ 28.08.2025, 22:55) *
Nun ja, ein Radfahrer darf rechts an stehenden Autos vorbeifahren, sie aber nicht rechts überholen, wenn sie denn fahren.

Ein spezielle Regel (hier § 9(3)) ist nicht ungültig, weil eine allgemeine Regel etwas anderes aussagt. Umgekehrt - es gilt eine spezielle Regel, auch wenn eine allgemeine Regel etwas anderes besagt.
Es gilt ja auch nicht weiterhin Rechts vor Links als allgemeine Regel, wenn die spezielle Regelung durch Verkehrszeichen gilt.
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Uwe Mettmann
Beitrag 29.08.2025, 17:11
Beitrag #82


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Ja, stimmt auch wieder, ein klares Fehlverhalten des Corsafahrer, dass er dem Radfahrer nicht ermöglicht hat, rechts vorbeizufahren.


Gruß

Uwe
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mir
Beitrag 29.08.2025, 17:55
Beitrag #83


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Jetzt mal abseits von Schuld und Unschuld - seit Jahren ist zu beobachten, dass die Blinker gerne erst beim Losfahren gesetzt werden, und zwar von der Mehrheit der Abbieger. Deswegen gebe ich nichts drauf, ob der Blinker nicht gesetzt ist - das ändert sich gerne kurzfristig vor dem Abbiegen.

Warum ist das so? Macht das irgendeine Technik in Autos attraktiver als den Blinker gleich zu setzen? Ich habe darauf nur öfters mal als Beifahrer den lakonischen Kommentar gehört, es gehe niemanden etwas an, wo man hin wolle dry.gif


Ich sehe da übrigens tatsächlich eine Verhaltensänderung im Lauf der Zeit. Ich erinnere mich daran: Früher habe ich mich gerne bei Rot hinter einen nicht blinkenden PKW gestellt, wenn ich mit dem Rad die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn habe und geradeaus will. Ich muss mich ja nicht zwanghaft vor ein Auto setzen, das mich eh gleich wieder überholen wird. Irgendwann war es dann aber immer häufiger, dass ein Auto bei Grün kurz anfährt, dann erst den Blinker nach rechts setzt und nun erst auf die inzwischen eingetroffenen Radfahrer auf dem Radweg abwartet. Inzwischen stelle ich mich immer auf den Radweg.


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Uwe Mettmann
Beitrag 29.08.2025, 18:13
Beitrag #84


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Zitat (mir @ 29.08.2025, 18:55) *
Jetzt mal abseits von Schuld und Unschuld - seit Jahren ist zu beobachten, dass die Blinker gerne erst beim Losfahren gesetzt werden, und zwar von der Mehrheit der Abbieger.

Nicht einmal das hat der Corsafahrer gemacht, er ist erstmal gerade losgefahren, um fast 3 Sekunden später dann nahezu gleichzeitig zu Blinken und nach rechts zu lenken.


Gruß

Uwe
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mir
Beitrag 29.08.2025, 19:06
Beitrag #85


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Auch das ist nicht selten.

Wenn ich an den Bußgeldern beteiligt wäre (und wir eine Lenkerbekanntgabepflicht wie in Österreicht hätten), würde ich mich am Monat einen Tag lang an eine Kreuzung stellen und alle Falschblinker anzeigen, damit hätte ich wahrscheinlich genug für den Monat verdient.

Aber nochmal von vorne. Ich bezweifle nämlich inzwischen, dass das Nichtblinken überhaupt mit unfallursächlich war.

Wenn der Radfahrer damit rechnete, dass der Autofahrer geradeaus fährt, muss er einen Sicherheitsabstand einhalten, so dass er rechtzeitig zum Bremsen kommt, wenn der Autofahrer anhält. Er darf sich gerade nicht darauf verlassen, dass rechts genügend Raum bleibt, damit er ihn überholen kann. Das darf er erst tun, wenn der Autofahrer wartet. (Anders wäre es, wenn es einen eigenen Radweg oder einen im Kreuzungsbereich durchgezogenen Schutzstreifen gäbe!) Trotzdem fährt der Radfahrer für den bestehenden Abstand zu schnell und kommt daher nicht rechtzeitig zum Stehen.

Was ändert sich nun daran, wenn der Autofahrer rechtzeitig geblinkt hätte?


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Uwe Mettmann
Beitrag 29.08.2025, 21:16
Beitrag #86


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Zitat (mir @ 29.08.2025, 20:06) *
Aber nochmal von vorne. Ich bezweifle nämlich inzwischen, dass das Nichtblinken überhaupt mit unfallursächlich war.

Wenn der Radfahrer damit rechnete, dass der Autofahrer geradeaus fährt, muss er einen Sicherheitsabstand einhalten, so dass er rechtzeitig zum Bremsen kommt, wenn der Autofahrer anhält.

Hätte Corsa nur angehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen, denn der Radfahrer wäre einfach (viel zu schnell) rechts am Corsa vorbeigeschossen. Der Unfall ist dadurch zustande gekommen, dass der Corsafahrer nach rechts gelenkt hat, so dass der Radfahrer nicht mehr damit rechnen konnte, dass er unbeschadet rechts am Corsa vorbeifahren kann. Daher ist er nach links ausgewichen und wollte links am Corsa vorbei, der jetzt aber blöderweise bis zum Stand stark abgebremst hat. Nun war es für den Radfahrer zum Bremsen zu spät, zumal das beim Ausweichen auch sehr schwierig ist. Daher ist es zu dem Unfall gekommen.

Auch von mir nochmal, hätte der Corsafahrer rechtzeitig geblinkt, hätte der Radfahrer womöglich (wir alle können nicht wissen, ob der Radfahrer blöd ist oder nicht) nicht versucht am Corsa rechts vorbeizufahren.


Gruß

Uwe

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F117
Beitrag 29.08.2025, 21:31
Beitrag #87


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Zitat (Uwe Mettmann @ 29.08.2025, 22:16) *
(wir alle können nicht wissen, ob der Radfahrer blöd ist oder nicht)

Da Du "alle" sagst: ich zumindest teile diese Ansicht nicht.


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hk_do
Beitrag 29.08.2025, 21:42
Beitrag #88


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Zitat (Uwe Mettmann @ 29.08.2025, 22:16) *
Hätte Corsa nur angehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen, denn der Radfahrer wäre einfach (viel zu schnell) rechts am Corsa vorbeigeschossen.


Genau, weil der Radfahrer ein rücksichtsloser Verkehrsrowdy war (bzw. so gefahren ist).

Deshalb ist es zum Unfall gekommen: durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten des Radfahrers. Das ist eine Straftat, siehe §315c StGB.

Zitat
Der Unfall ist dadurch zustande gekommen, dass der Corsafahrer nach rechts gelenkt hat, so dass der Radfahrer nicht mehr damit rechnen konnte, dass er unbeschadet rechts am Corsa vorbeifahren kann.


Genau, weil der Radfahrer aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit die Situation in keinster Weise mehr unter Kontrolle hatte. Im Gegenteil zum Corsa-Fahrer, der ja sogar das Fehlverhalten des Radfahrers noch rechtzeitig erkannt und angemessen darauf reagiert hat, indem er ihm die Lücke offen gehalten hat.

Unabhängig davon, dass er sich nicht "so weit wie möglich" rechts eingeordnet hatte und seine Abbiegeabsicht nicht rechtzeitig genug angezeigt hatte. Was beides Ordnungswidrigkeiten sind.
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Ernschtl
Beitrag 29.08.2025, 21:43
Beitrag #89


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QUOTE (F117 @ 29.08.2025, 22:31) *
QUOTE (Uwe Mettmann @ 29.08.2025, 22:16) *
(wir alle können nicht wissen, ob der Radfahrer blöd ist oder nicht)
Da Du "alle" sagst: ich zumindest teile diese Ansicht nicht.
Also weisst du es... think.gif


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Schorsch
Beitrag 29.08.2025, 21:48
Beitrag #90


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Zitat (mir @ 29.08.2025, 18:55) *
Warum ist das so? Macht das irgendeine Technik in Autos attraktiver als den Blinker gleich zu setzen?


Von der Vorschrift, das Abbiegen rechtzeitig anzukündigen ist beim Autofahrer hängen geblieben, während des Abbiegens muss man blinken (was m.E. gar nicht vorgeschrieben ist). Und das ist am bequemsten möglich, indem man den Blinker gleichzeitig mit dem Drehen des Lenkrads betätigt.
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mir
Beitrag 29.08.2025, 22:34
Beitrag #91


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Zitat (Uwe Mettmann @ 29.08.2025, 22:16) *
Hätte Corsa nur angehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen, denn der Radfahrer wäre einfach (viel zu schnell) rechts am Corsa vorbeigeschossen.


Woran machst Du das fest? Der Corsa fuhr ja gar nicht viel nach rechts, und der Radfahrer sah von vorneherein keine Chance, rechts vorbeizukommen.


Zitat (Uwe Mettmann @ 29.08.2025, 22:16) *
Auch von mir nochmal, hätte der Corsafahrer rechtzeitig geblinkt, hätte der Radfahrer womöglich (wir alle können nicht wissen, ob der Radfahrer blöd ist oder nicht) nicht versucht am Corsa rechts vorbeizufahren.


Er hat ja tatsächlich versucht, nicht rechts am Corsa vorbeizufahren. thread.gif

Meiner Einschätzung nach hat sich der Radfahrer völlig darauf verlassen, dass der Corsa weiterfährt. Jeder alternative Verlauf, bei dem der Corsa geradeaus fährt, aber aus anderen Gründen anhalten muss, führt ebenso dazu, dass der Radfahrer auffährt. Deswegen sehe ich das unterlassene Blinken nicht für unfallursächlich an. Abgebogen ist er ja noch gar nicht.

Und alleine fürs verkehrsbedingte Anhalten ohne Blinken wird man den Corsafahrer nicht heranziehen können.


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Uwe Mettmann
Beitrag 30.08.2025, 07:08
Beitrag #92


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Zitat (mir @ 29.08.2025, 23:34) *
Woran machst Du das fest? Der Corsa fuhr ja gar nicht viel nach rechts, und der Radfahrer sah von vorneherein keine Chance, rechts vorbeizukommen.

Er fuhr nach rechts und hat dann gebremst. Ich denke mal, dass der Radfahrer kein Hellseher ist uns somit konnte er das schlagartige Bremsen des Corsa nicht voraussehen und musste durch den Ansatz nach rechts zu fahren und das gleichzeitige Blinken davon ausgehen, dass der Corsa auch nach rechts fährt.

Zitat (mir @ 29.08.2025, 23:34) *
Meiner Einschätzung nach hat sich der Radfahrer völlig darauf verlassen, dass der Corsa weiterfährt. Jeder alternative Verlauf, bei dem der Corsa geradeaus fährt, aber aus anderen Gründen anhalten muss, führt ebenso dazu, dass der Radfahrer auffährt.

Ja, so ist es und das kam zustande, weil der Corsa zuerst fast 3 Sekunden ohne zu Blinken linksorientiert gerade ausgefahren ist. Was sollte der Radfahrer denn sonst annehmen?

Zitat (mir @ 29.08.2025, 23:34) *
Deswegen sehe ich das unterlassene Blinken nicht für unfallursächlich an.

Doch, durch das fehlende Blinken ist der Radfahrer davon ausgegangen, dass der Corsa gerade über die Kreuzung fährt. Das viel zu späte Blinken und das Ansetzen zum Abbiegen waren eins. Hätte der Corsa früher geblinkt, wäre der Radfahrer wohl kaum davon ausgegangen, dass der Corsa geradeaus fährt, sondern oh Wunder, er hätte angenommen, dass er rechts abbiegt.

Zitat (mir @ 29.08.2025, 23:34) *
Abgebogen ist er ja noch gar nicht.

Da die hellseherischen Fähigkeiten des Radfahrers doch sehr eingeschränkt oder nicht gegeben sind, konnte der Radfahrer das doch nicht wissen, sprich, der Corsa sein angedeutetes Abbiegen abbricht.

Es gibt einen Grund, weshalb in der StVO in §9(1) steht:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Damit sollen solche Unfälle möglichst nicht passieren!

Gruß

Uwe
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dopero
Beitrag 30.08.2025, 07:41
Beitrag #93


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Zitat (Uwe Mettmann @ 30.08.2025, 08:08) *
Er fuhr nach rechts und hat dann gebremst. Ich denke mal, dass der Radfahrer kein Hellseher ist uns somit konnte er das schlagartige Bremsen des Corsa nicht voraussehen und musste durch den Ansatz nach rechts zu fahren und das gleichzeitige Blinken davon ausgehen, dass der Corsa auch nach rechts fährt.

Wenn der Corsa das erste mal den Blinker setzt, ist zwischen diesem und dem Fahrzeug mit Kamera geschätzt ein Abstand von 10 Metern. Der Radfahrer ist noch nicht zu sehen, hat also noch mehr Abstand zum Corsa.
Wenn wir mal bei den 10 m bleiben, das ist der Anhalteweg (https://dasfahrradblog.blogspot.com/2020/02/bremswege-beim-fahrrad.html) eines Radfahrers bei 15 km/h.
Da der Radfahrer aber nicht mehr Anhalten konnte und sogar quasi ungebremst in den Corsa einschlug, lässt das für mich nur folgende Schlüsse zu:
1. der Radfahrer hat überhaupt nicht versucht zu bremsen (bzw. konnte es wegen seinem Fixie nicht)
2. der Radfahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs
3. der Radfahrer hat das Gebot der besonderen Vorsicht aus § 5 nicht beachtet
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Uwe Mettmann
Beitrag 30.08.2025, 07:52
Beitrag #94


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Der Radfahrer hat deshalb nicht versucht zu bremsen, weil er durch das Blinken und nach rechts Lenken des Corsa, davon ausgegangen ist, dass dieser rechts abbiegt und daher wollte er links vorbeifahren. Das hat nicht geklappt, weil der Corsa den Anker geworfen hat und da der Radfahrer schon beim Ausweichen war, konnte er nicht mehr bremsen (Fahrräder haben kein ABS, daher lenken oder bremsen).

Das der Radfahrer wesentlich zu schnell unterwegs war, seht außer Zweifel und habe ich schon öfters geschrieben. Das entbindet aber nicht den Corsafahrer an der Mitverantwortung, die dieser am Unfall trägt.

Hätte er sich StVO konform verhalten, wäre der Unfall nicht passiert. Wäre er so in der Fahrschule gefahren, hätte er den Führerschein nicht zugeteilt bekommen, zu Recht, denn ein Fahranfänger wäre nicht in so einen Unfall verwickelt worden.

---

Ja, der Radfahrer hat gegen §5 verstoßen und der Autofahrer massiv gegen §9:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Hätte er, wie in §9 gefordert, hätte der Corsafahrer rechtzeitig geblinkt, sich recht eingeordnet und rechtzeitig auf den nachfolgenden Verkehr geachtet, wäre der Unfall nicht passiert.
Durch das rechts Einordnen hätte der Radfahrer gar nicht mit hoher Geschwindigkeit vorbeischießen können. Durch das rechtzeitige Blinken hätte der Radfahrer gewusst, was der Corsafahrer vorhat und hätte gleich versucht links an ihm vorbeizufahren.

Summa summarum, der Unfall wäre nicht passiert.


Gruß

Uwe
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Beitrag 30.08.2025, 11:15
Beitrag #95


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Und Du meinst, frühzeitiges Blinken und rechts halten hätte den Radler dazu gebracht, abzubremsen (wie? womit???) und eine Fahrlinie zu nehmen, die ihn gefahrlos zwischen Corsa und LKW durchbringt? Oder wie hätte der Radler das Problem bei seiner Geschwindigkeit lösen sollen?


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Uwe Mettmann
Beitrag 30.08.2025, 11:20
Beitrag #96


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Mein Gott, der Corsa hätte an der Haltelinie soweit rechts gestanden, dass der Radfahrer nicht hätte vorbeischießen können und durch das Blinken hätte der Radfahrer auch noch gewusst, dass der Corsa rechts abbiegen möchte.

Muss man hier wirklich jede Kleinigkeit erklären, die eigentlich ganz logisch ist.


Gruß

Uwe
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Mueck
Beitrag 30.08.2025, 11:28
Beitrag #97


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Zitat (Schorsch @ 29.08.2025, 22:48) *
Von der Vorschrift, das Abbiegen rechtzeitig anzukündigen ist beim Autofahrer hängen geblieben, während des Abbiegens muss man blinken (was m.E. gar nicht vorgeschrieben ist). Und das ist am bequemsten möglich, indem man den Blinker gleichzeitig mit dem Drehen des Lenkrads betätigt.
In der Tat, diesen Gedankengang könntn die Faulpelze haben ... thread.gif
Zitat (Schorsch @ 29.08.2025, 22:48) *
(was m.E. gar nicht vorgeschrieben ist).
Man müsste das Urteil raussuchen, nach dem ein Radfahrer die Hand NICHT rausstrecken muss BEIM Abbiegen, sondern nur zur Ankündigung VORHER, daraus könnte sich ergeben, warum es bei Fahrtrichtungsanzeigern (die ja kaum ein Radler hat) anders sein könnte.
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mir
Beitrag 30.08.2025, 12:15
Beitrag #98


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Zitat (Uwe Mettmann @ 30.08.2025, 08:52) *
Ja, der Radfahrer hat gegen §5 verstoßen und der Autofahrer massiv gegen §9:


Du setzt Dich nicht damit auseinander, dass der Unfall ebenso bei einer Geradeausfahrt mit Anhalten des Corsas passiert wäre (und mit gewissen Seitenbewegungen müsste der Radfahrer auch in dem Fall rechnen). Wer sich darauf verlässt, dass das Auto vor einem nicht bremsen wird, egal ob es vorher blinkte oder nicht, ist schuld, wenn er auffährt.

Wäre der Radfahrer dagegen mit angepasster Geschwindigkeit und Abstand gefahren, hätte er die Wahl gehabt, ob er anhält oder den Corsa mit ausreichendem Abstand vorsichtig überholt.

Jetzt kommt die reine Logik: Wenn der Unfall bereits alleine aufgrund des Fehlverhaltens des Radfahrers eintritt, auch wenn der Corsa anders fährt, aber nicht bereits alleine aufgrund des Fehlverhaltens des Corsafahrers, dann ist das Fehlverhalten des Corsafahrers nicht dem Unfall zuzurechnen.


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Uwe Mettmann
Beitrag 30.08.2025, 12:54
Beitrag #99


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Zitat (mir @ 30.08.2025, 13:15) *
Du setzt Dich nicht damit auseinander, dass der Unfall ebenso bei einer Geradeausfahrt mit Anhalten des Corsas passiert wäre....

Du setzt dich nicht damit auseinander, dass der Unfall bei einer Geradeausfahrt nicht passiert wäre:

Wie du siehst, ist der Radfahrer noch hinter dem Corsa. Wäre der Corsa weiter gefahren, wäre der Radfahrer in Höhe der Kreuzung vorbeigefahren und wie man unschwer erkennen kann, wäre in Höhe der Kreuzung rechts viiiieeeel Platz zum Vorbeifahren gewesen, selbst bei einer leichten Seitenbewegung des Corsa.

Da aber der Corsafahrer nach rechts gelenkt hat und gebremst hat, war der Platz dann nicht mehr vorhanden:


Zwar wäre der Radfahrer trotzdem noch vorbeigekommen, aber aufgrund der fehlenden hellseherischen Fähigkeiten, hat der Radfahrer damit gerechnet, dass der Corsa das Abbiegen fortsetzt und wollte dann links vorbeifahren.

Gruß

Uwe
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Beitrag 30.08.2025, 13:46
Beitrag #100


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Wäre der Corsa geradeaus gefahren, gäbe es das Video und damit diesen Thread nicht.

Der Corsa will aber rechts rum. Problem: egal was der Corsa macht, der Radelrambo schlägt irgendwo ein, weil er wegen seines unangepassten Fahrverhaltens (und der fehlenden Bremsen) keinen Ausweg hat.


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