![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#51
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#52
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2201 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Darf ein Autofahrer umgekehrt bei einem erwachsenen Radler davon ausgehen, dass dieser regelkundig und weitgehend regeltreu ist?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#53
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Der Schluss ...
"Viele Rüpelradler halten sich nicht an Regeln, also darf ich regeltreue Radler über den Haufen fahren!!1!" ... ist jedenfalls nicht zulässig ... ![]() Einen Regelverstoß von Radfahrern gibt es hier jedenfalls nicht. Man kann darüber streiten, ob das von der SVB so gewollt ist und ob sie dann nicht das "Radfahrer kreuzen" über dem 205 der ersten Querstraße nachrüsten müsste. Aber der Wille ist irrelevant, wenn sie den nicht korrekt ausschildert und die Vorfahrt existiert auch ohne den Warnhinweis. Die Ausrede ... "Ich weiß, dass da ein Vorwegweiser steht, also muss ich nicht in diese Richtung schauen" ... wäre dann eher ein Indiz für eine vorsätzliche Tatbegehung ... ![]() Wäre das, was hier einige als einmündenden Feldweg an der Querungshilfe bezeichnen, aber im weiteren Verlauf nur ein unbefestigter Trampelpfad zur Parallelstraße ist, vernünftig befestigt, würden die meisten Radfahrer vmtl. auch nicht entlang der Hauptstraße bis zur Querstraße vorfahren, um ins Wohngebiet abzubiegen. Die Behörden hätten es also in mehrfacher Hinsicht in der Hand, den Zustand zu ändern, Beschwerden über regeltreue Radler also bitte dorthin richten. |
|
|
![]()
Beitrag
#54
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Darf ein Autofahrer umgekehrt bei einem erwachsenen Radler davon ausgehen, dass dieser regelkundig und weitgehend regeltreu ist? Das ist tatsächlich eine spannendere Frage als man glaubt, wobei es nichts damit zu tun hat, ob man Auto oder Fahrrad fährt, bzw. eine Fahrerlaubnis hat oder nicht. Man erwartet ja auch von Leuten, die keine Ausbildung als Steuerfachanwalt haben, dass sie die Steuergesetze kennen und beachen. Aber darf man im Verkehr darauf vertrauen? An und für sich gilt ja nach § 1 Abs. 2: Zitat Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Also darf man auch VT, die völlig verquer rumgondeln, nicht gefährden. Warum sollte man sich also darauf verlassen können, dass da nicht von rechts auf dem linken Gehweg ein Motorrad daherkommt? Da aber kein flüssiger Straßenverkehr möglich wäre, wenn man allem misstraut und bei Kreuzung auch bei Grün vergewissert, dass auch wirklich alle anhalten und keiner noch bei Rot fährt, hat die Rechtsprechung den ungeschriebenen Vertrauensgrundsatz erfunden: Generell darf man darauf vertrauen, dass sich andere VT regelgemäß verhalten, solange man das 1. selber tut und 2. die Situation klar und übersichtlich ist, ohne dass es Anzeichen für zu erwartendes Fehlverhalten anderer gibt (und 3. nicht gegenüber Kindern und anderen Schutzbedürftigen). -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 14:26 |