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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
![]() ich hätte da mal ne "doofe" Frage wo wir hier uns in der Familie ein wenig streiten ![]() Folgende Situation: außerhalb geschlossener Ortschaft gibt es einen Radweg neben der Straße und wenn es dann in den Ort rein geht, wird der Radverkehr auf die richtige Fahrtrichtungsseite umgeleitet. Also man fährt immer auf der Seite der Fahrtrichtung. Bei dem folgenden Bild kann man erkennen wie Radfahrer die Straße vom linken Radweg auf den für diese Fahrtrichtung richtigen Radweg umgeleitet werden - wenn man das so nennen darf... ![]() nun gibt es den ein oder anderen Radfahrer der zum Überqueren der Straße, um auf den für ihn richtigen Radweg zu kommen, das Schild ignorieren und als "Geisterfahrer" weiterhin auf der falschen Seite weiter fahren - auch wenn man sie darüber in Kentniss setzt. Nun gibt es aber auch einmündende Straßen die man über diesen Radweg überqueren muss. siehe links die einmündende Straße: ![]() oder aus der entgegen gesetzten Richtung gesehen rechts wo man auch sehen kann das es sich um einen geteilten Radweg für Fußgänger und Radfahrer handelt - und links sieht man den Radweg für die andere Fahrtrichtung bzw. auch die Stelle zum Überfahren falls man in die Straße hineinfahren möchte: ![]() Wenn nun aus dieser Seitenstraße ein PKW heraus kommt und abbiegen möchte und er nach rechts schaut ob da Fußgänger sind und keine sieht und dann nach links schaut um zu gucken ob da Radfahrer oder Fußgänger sind und keine sieht und noch mal nach rechts sich vergewissert und das selbe links und dann los rollt und in diesem Moment ein Radfahrer von rechts hinter dem Grünzeug auftaucht und dem abbiegendem Autofahrer vor das Auto fährt, der Radfahrer daraufhin umfällt und sich das Bein bricht... wer hat den Unfall eigentlich verschuldet?? Wer ist Hauptschuldiger, muss Schmerzensgeld gezahlt werden? Wer kommt für Schäden am PKW auf sofern welche da sind? nach meinem Verständnis wäre der Unfall nicht passiert wenn der Radfahrer sich an die StVO gehalten hätt - die ihm als aktiver PKW Führer bekannt sind - und er auch mehrfach darauf hingewiesen wurde. Theoretisch war der Radfahrer eigentlich als "Geisterfahrer" unterwegs oder nicht? Natürlich bekommt der Autofahrer - wie so oft - sicherlich auch noch eine Teilschuld zugesprochen. Wie seht ihr die Sachlage? Bin da echt mal gespannt ![]() viele liebe Grüße und habt noch einen schönen sonnigen Tag Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.08.2025, 16:53
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 542 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 ![]() |
Also kurz rekapituliert: Der Radling war auf dem straßenbegleitenden Radweg einer Vorfahrtsstraße unterwegs, allerdings gegen die eigentliche Fahrtrichtung. PKW fährt aus der wartepflichtigen Straße ein, aber übersieht den Radling. Dann Hauptschuld bei PKW wegen Vorfahrtsverstoß. Die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite inclusive der straßenbegleitenden Radwege - egal aus welcher Richtung! Teilschuld Radfahrer wegen Verstoß gegen §2 (4) StVO.
Hier ein Fall, der zu 100% dem PKW in vergleichbarer Situation angelastet wurde (der PKW-Fahrer hatte hier allerdings bei voller Sicht auf den Radler trotzdem durchgezogen): https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-kolli...hrradfahrer.htm |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Also kurz rekapituliert: Der Radling war auf dem straßenbegleitenden Radweg einer Vorfahrtsstraße unterwegs, allerdings gegen die eigentliche Fahrtrichtung. PKW fährt aus der wartepflichtigen Straße ein, aber übersieht den Radling. Dann Hauptschuld bei PKW wegen Vorfahrtsverstoß. Die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite inclusive der straßenbegleitenden Radwege - egal aus welcher Richtung! Teilschuld Radfahrer wegen Verstoß gegen §2 (4) StVO Genau so siehts es aus. Danke schön für den Link zu dem Fall ![]() irgendwie habe ich da einen Denkfehler. Wenn es jeweils einen Radweg für jede Fahrtrichtung neben der Vorfahrtsstraße gibt, die auch in entsprechender Fahrtrichtung mit einem Verkehrszeichen 240 gekennzeichnet ist. Also blaues rundes Schild Symbol für Fußgänger und Symbol für Fahrrad. Dieses ist aber auch NUR in der richtigen Fahrtrichtung zu erkennen und nicht wenn man in der falschen Richtung fährt. Für mich heißt dies das ich als Radfahrer diesen Weg nehmen muss und nicht auf der Fahrbahn fahren darf - bzw. auch nicht auf der anderen Seite. Würde ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren, würde ich in diesem Fall zu einem Falschfahrer und hätte doch eigentlich in diesem Fall die alleinige Schuld ![]() Vor allem würde dein Verstoß Verstoß gegen §2 (4) StVO überhaupt greifen wenn man auf der falschen Seite des Radweges unterwegs ist? Auch wenn ich als Falschfahrer ganz rechts falsch fahre, bleibe ich auf der falschen Spur. Durch das Beachten von §2 (4) StVO würde sich ja in dem Fall nichts ändern. Kann ein Falschfahrer Vorfahrt haben? Wenn ich google befrage, irgendwie dann doch nicht. Zitat Nein, ein Falschfahrer kann keine Vorfahrt haben; es ist verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren, und dies stellt eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, die zu Strafen führt. Auch wenn die Vorfahrt für einen Falschfahrer theoretisch bestehen bleiben kann, ist er wegen des Fahrens auf der falschen Seite in der Regel für Unfallfolgen mitverantwortlich, da er die Vorfahrtsregeln nicht respektiert Ich bin aufgrund eines Beitrages im Netz auf den Gedanken gekommen das der Radfahrer alleiniger Verursacher des Unfalls wäre und auch deswegen kein Schadensersatz zu erwarten hat - weswegen wir hier ja auch zu Hause ein wenig diskutieren und ich nun hier fragen wollte wie ihr das seht. hier handelt es sich um eine Einbahnstraße wo Radfahrer auch gerne mal entgegengesetzter Fahrtrichtung durch düsen und denken sie wären im Recht und hätten auch Vorfahrt vor allen anderen - sehe es hier ja auch oft genug ![]() Geisterfahrer auf dem Rad haften bei Unfall allein also kommt es immer auf die entsprechende Situation vor Ort an und dann irgendwie alles wieder Auslegungsache - so kommt es mir irgendwie immer vor ![]() Ich danke dir auf jeden Fall für deine Antwort und den Link ![]() |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Würde ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren, würde ich in diesem Fall zu einem Falschfahrer und hätte doch eigentlich in diesem Fall die alleinige Schuld Wieso "alleinige"? Wenn alle Beteiligten irgendetwas falsch machen, muss man das irgendwie gegeneinander "verrechnen". Im verlinkten Urteil wird das für den verhandelten Einzelfall sehr ausführlich auseinandergenommen. Andere Einzelfälle sehen wieder anders aus.Zitat Ich bin aufgrund eines Beitrages im Netz auf den Gedanken gekommen das der Radfahrer alleiniger Verursacher des Unfalls wäre und auch deswegen kein Schadensersatz zu erwarten hat Aufgrund von Beiträgen im Internet kann man auf jeden beliebigen Gedanken kommen. Wenn man wie bei deinem Link auf eine Art Werbeseite für Anwälte gerät, darf man sich wundern, wenn dort blumige Versprechungen für Erfolgsaussichten für bestimmte Fälle gemacht werden. Was das dann im konkreten Einzelfall wert ist, ist dann wieder eine andere Frage.-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Bei dem folgenden Bild kann man erkennen wie Radfahrer die Straße vom linken Radweg auf den für diese Fahrtrichtung richtigen Radweg umgeleitet werden - wenn man das so nennen darf... ![]() nun gibt es den ein oder anderen Radfahrer der zum Überqueren der Straße, um auf den für ihn richtigen Radweg zu kommen, das Schild ignorieren und als "Geisterfahrer" weiterhin auf der falschen Seite weiter fahren - auch wenn man sie darüber in Kentniss setzt. Hat das gelbe Schild eine verpflichtende Wirkung? Wenn nun von links eine Straße einmündet, dann muss natürlich der Radfahrer auf die rechte Seite wechseln. Wie sieht es aber aus, wenn das keine Straße ist, sondern nur eine Einfahrt, Ausfahrt oder gar nur ein Feldweg? Zitat Nun gibt es aber auch einmündende Straßen die man über diesen Radweg überqueren muss. siehe links die einmündende Straße: ![]() Sorry, das links sieht mir nicht nach einer einmündenden Straße aus, siehe hier etwas weiter vorne und gezoomt: Klick mich Ich denke daher, das gelbe Schild, die andere Straßenseite ist für Fahrradfahrer nicht verpflichtend, so dass es linksseitig weiterhin als Radweg betrachtet werden darf, bis eben zur nächsten einmündenden Straße. Täusche ich mich in meiner Interpretation. Ist das gelbe Schild verpflichtend für Radfahrer die Straßenseite zu wechseln? Gruß Uwe |
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Ist das gelbe Schild verpflichtend für Radfahrer die Straßenseite zu wechseln? VZ 442 ist ein Vorwegweiser, das anzeigt, wo es demnächst weitergeht, und kein Vorschriftzeichen.-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Was in dem Fall also heißt, dass der Radfahrer nicht gleich an der Querungshilfe auf die andere Seite wechseln muss, sondern es dem Sinn eines Vorwegweisers nach ausreicht, wenn er das an der nächsten Einmündung macht, denn da endet der Radweg endgültig, weil es kein weiterführendes Zeichen Radweg gibt: Klick mich
Gruß Uwe |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Huhu Uwe und Martin,
danke schön für eure Einschätzung ![]() irgendwie bin ich noch nicht ganz überzeugt. Ist das gelbe Schild verpflichtend für Radfahrer die Straßenseite zu wechseln? VZ 442 ist ein Vorwegweiser, das anzeigt, wo es demnächst weitergeht, und kein Vorschriftzeichen.ja aber wenn man den "Vorwegweiser" folgt, wird man das VZ240 auf der anderen Radwegseite in der richtigen Fahrtrichtung sehen - dummerweise jetzt auf dem Bild hinter dem grünen Strauch/Baum ganz rechts nur zu sehen wenn man genau hinschaut - was ja dann wieder vorgibt wo es weiter geht. Ganz am Ende des Ortes wird man dann vom rechten Radweg über die Straße hinweg auf die andere Seite durch so ein "Vorwegweiser" umgeleitet und der Radweg für Radverkehr in beide Fahrtrichtungen (VZ240 + VZ1000-31) zusammen geführt und auch so gekennzeichnet. sowohl der linke wie auch der rechte Radweg ist durch Beschilderung nur in der richtigen Fahrtrichtung mit VZ240 ausgeschildert - nicht wenn man als "Falschfahrer" unterwegs ist. Wenn der Radweg von beiden Fahrtrichtungen befahren werden dürfte, dann müsste dies doch durch das Zusatzschild VZ1000-31 gestattet werden - welches es nur an den Ortsausgängen zu finden gibt aber nicht in Fahrtrichtung in den Ort. Was in dem Fall also heißt, dass der Radfahrer nicht gleich an der Querungshilfe auf die andere Seite wechseln muss, sondern es dem Sinn eines Vorwegweisers nach ausreicht, wenn er das an der nächsten Einmündung macht, denn da endet der Radweg endgültig, weil es kein weiterführendes Zeichen Radweg gibt: Klick mich nein der Radweg endet dort nicht. Der Radweg ist locker 40 oder 50km lang. Größtenteils befindet er sich von den Bildern her auf der linken Seite mit VZ240 + VZ1000-31 und sobald man in Ort kommt, gibts je Fahrtrichtung einen geteilten Weg für Radfahrer und Fußgänger - das VZ240 - und am Ende des Ortes gehts wieder in VZ240-1000-31 über. Wenn der Radweg immer in beide Fahrtrichtungen freigegeben wäre, müsste ja auf beiden Seiten das VZ240-1000-31 stehen und auch von beiden Fahrtrichtugen her ersichtlich sein ![]() Sind Verkehrszeichen nicht sofort an der Stelle gültig wo sie aufgestellt sind? Ein Tempolimit ist auch genau ab dem Punkt gültig wo das Schild steht und nicht irgendwann an der nächsten Kreuzung oder Ampel oder am Ende der Straße sondern sofort dann, wenn man am Schild vorbei fährt. Warum soll das bei VZ240 anders sein? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
ja aber wenn man den "Vorwegweiser" folgt, wird man das VZ240 auf der anderen Radwegseite in der richtigen Fahrtrichtung sehen - dummerweise jetzt auf dem Bild hinter dem grünen Strauch/Baum ganz rechts nur zu sehen wenn man genau hinschaut - was ja dann wieder vorgibt wo es weiter geht. Ja und, denn das heißt doch nur, dass es auf beiden Seiten einen Radweg gibt. Dass der linkseitige Weg ein Zweirichtungsradweg ist, kannst an dem Schild VZ240 (Richtung Ortsausgang) mit einem Schild darunter, welches zwei Richtungspfeile hat (VZ1000-31) sehen. Somit darf der linksseitige Radweg in beide Richtungen befahren werden. Da das gelbe Schild kein Pflichtschild ist und der Feldweg links keine Straße, geht eben der Radweg linksseitig weiter bis zur nächsten Quer- oder einmündenden Straße. So zumindest ist eine mögliche Interpretation. Wenn es anders gemeint ist, so kann man unklare Interpretationen aber nicht zum Nachteil des Radfahrers auslegen. Daher, wer aus dem Feldweg kommt, muss mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen. Zitat nein der Radweg endet dort nicht. Der Radweg ist locker 40 oder 50km lang. Es ist von mir gemeint, dass der Radweg linksseitig nicht mehr befahren werden darf. Gruß Uwe |
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Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Hallo Uwe
![]() Dass der linkseitige Weg ein Zweirichtungsradweg ist, kannst an dem Schild VZ240 (Richtung Ortsausgang) mit einem Schild darunter, welches zwei Richtungspfeile hat (VZ1000-31) sehen. Somit darf der linksseitige Radweg in beide Richtungen befahren werden Dieses Schild VZ240 in Verbindung mit VZ1000-31 sieht man NUR wenn man aus dem Ort heraus fährt - aber nicht wenn man rein fährt. Aufgrund dieser Tatsache ist nach meinem Verständnis dann diese Anordnung nur ab Ortsausgang außerhalb geschlossener Ortschaft bis zum nächsten Ort gültig und sobald man in den nächsten Ort kommt, endet VZ1000-31 aufgrund dem, wie du es "Vorwegweiser-Schild" nennst und dem VZ240 auf dem Radweg auf der anderen Fahrtrichtungsseite rechts. Wenn man in Köln oder Berlin mit dem Rad auf dem Radweg in falscher Fahrtrichtung unterwegs ist und die Polizeit einen erwischt, ist das Taschengeld weg. ADFC - Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln Zitat Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch, wenn sie ihn in nicht zugelassener Richtung benutzen. Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist. 20 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie den benutzungspflichtigen Radweg zwar benutzen, aber in die falsche Richtung fahren. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Und die Schilder sind eindeutig zu erkennen wenn man den Schildern dann auch folgt die sagen, das der Radweg auf der anderen Fahrbahnseite weiter geht. Daher, wer aus dem Feldweg kommt, muss mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen. Was für Feldwege? Da gibt es keine Feldwege sondern nur Seitenstraßen aus denen man, wenn man heraus kommt, den geteilten Rad- und Füßgängerweg überqueren muss um auf die Hauptstraße einzubiegen. Natürlich haben dann die Radfahrer auch Vorfahrt - wenn sie aus der korrekten Fahrtrichtung kommen ![]() Oder halt die andere Option - von der Hauptstraße über diesen geteilten Rad- Fußgängerüberweg hinweg in die Seitenstraße abbiegt - wo natürlich auch die Vorfahrt geachtet werden muss. Das man hier gegenseitige Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer nehmen muss, ist eine Selbstverständlichkeit wie auch nicht auf sein Recht pochen wenn da jemand mit Vorsatz meint falsch fahren zu müssen und in dem Fall dann auch noch ein nicht existierende Vorfahrt zu fordern nur leider passieren dennoch leider Gottes, wohl aufgrund des Fehlverhaltens eines Verkehrsteilnehmers dann Unfälle. Die Frage ist halt - wer ist dann der Verursacher und Hauptschuldiger wenn es zum Unfall dann kommt. Es heißt immer das der PKW Fahrer schuld ist weil er ja gut geschützt in seiner Kiste sitzt nur kann er doch nicht damit rechnen wenn auf der falschen Fahrbahn plötzlich ein Falschfahrer/Geisterfahrer auftaucht und eine Vorfahrt vorraussetzt, die ihm dann in dem Fall nicht zusteht. Wäre der Radfahrer auf dem richtigen Radweg gefahren, dann wäre es zu diesem Unfall gar nicht gekommen. Wenn es anders gemeint ist, so kann man unklare Interpretationen aber nicht zum Nachteil des Radfahrers auslegen. Wie heißt es so schön : "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Darum finde ich hier solche Foren gut wo man sich austauschen und auch mal andere Argumentationen hört!!!!!!!! Am Ende müssen das dann eh Anwälte und Richter entscheiden ![]() Leider schweigt der betroffene Radfahrer nach anfänglicher wütender Beschimpfung über den Autofahrer heute, der ihn damals nach seiner Auffassung die Vorfahrt genommen hatte als es zum Unfall kam. Noch heute will er nicht einsehen das er als Falschfahrer unterwegs war - aber fährt inzwischen mit seinem Pedelec auf dem rechten Radweg in der richtigen Fahrtrichtung wenn er in Ort rein kommt ![]() Ich danke dir herzlichst für deine Einschätzung und Meinung ![]() ![]() |
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Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Ehrlich gesagt verstehe ich anhand der Bilder nicht wirklich was passiert ist. Grundsätzlich:
Zitat Dieses Schild VZ240 in Verbindung mit VZ1000-31 sieht man NUR wenn man aus dem Ort heraus fährt - aber nicht wenn man rein fährt. Aufgrund dieser Tatsache ist nach meinem Verständnis dann diese Anordnung nur ab Ortsausgang außerhalb geschlossener Ortschaft bis zum nächsten Ort gültig und sobald man in den nächsten Ort kommt, endet VZ1000-31 aufgrund dem, wie du es "Vorwegweiser-Schild" nennst und dem VZ240 auf dem Radweg auf der anderen Fahrtrichtungsseite rechts. Das sehe ich jedenfalls schonmal defintiv anders. Zitat ...Wäre der Radfahrer auf dem richtigen Radweg gefahren, dann wäre es zu diesem Unfall gar nicht gekommen... Wäre der Pkw-Fahrer nicht losgefahren wäre auch nichts passiert. Du merkst, die Argumentation hat ein Loch. Grundsätzlich besteht, wie bereits erwähnt, die Vorfahrt auf allen Straßenteilen. Der von dir gefundene Schnipsel ist eben nur ein Schnipsel und hier nicht zutreffend. Der Radweg links bleibt ein Radweg bis er endet und da ändert ein Wegweiser erstmal nichts daran. Wie es dann weitergeht wäre eine andere Frage. (Google hat offensichtlich keine Ahnung von Legaldifinitionen bzw. ist die Suchanfrage nicht genau genug. Auch wenn du auf einer normalen Straße auf der Gegenspur fährst, bist du kein Falschfahrer sonst dürftest du nicht überholen. Fährst du unbegründet dort verstößt du gegen das Rechtsfahrgebot und würdest bei einem Unfall mithaften. Der Vorfahrtsverstoß ist dennoch die Unfallursache.) Also soweit ich den Hergang richtig verstanden habe bleibt es dabei. Aus polizeilicher Sicht, Verursacher 01 Pkw. In Sachen Schuldfrage wird es je nach Aufwand der beiden Parteien wohl zu irgendeiner Form von Quotelung kommen, aber das hängt gefühlt auch vom Frühstück am Verhandlungstag ab... |
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Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Auch wenn du auf einer normalen Straße auf der Gegenspur fährst, bist du kein Falschfahrer sonst dürftest du nicht überholen. Fährst du unbegründet dort verstößt du gegen das Rechtsfahrgebot und würdest bei einem Unfall mithaften. Der Vorfahrtsverstoß ist dennoch die Unfallursache. Um das noch etwas plakativer auszudrücken: Denken wir uns die Radwege ganz weg. Auf der Vorfahrtstraße schwenkt jemand (z.B. um einem Hindernis auszuweichen) auf die Gegenspur. Er hat weiterhin Vorfahrt auf seiner Straße, und wer aus der Seitenstraße nach rechts einmünden will, muss auch mit diesem "Gegenverkehr" rechnen. Und nochmal ein grundsätzliches Argument: wer sagt denn, dass der "richtige" Radweg nicht gerade wegen einer Baustelle gesperrt ist und der linksseitige deshalb (temporär) freigegeben ist? Das kann man aus der Seitenstraße kommend doch gar nicht erkennen! Natürlich muss man also auch mit Radverkehr (so wie mit Fußgängern sowieso) aus dieser Richtung rechnen. (Das nur ergänzend für den Fall, dass der Radweg eigentlich nicht linksseitig freigegeben sein sollte.) Ansonsten kann ich mich @random nur anschließen, dass ich dem konkreten Fall kaum folgen kann, weil hier zuviele hinkende Vergleichsbeispiele mit Spekulationen, zweifelhaften Analogieschlüssen, Konjunktiven und sogar früherer Austausch zwischen Beteiligten zusammengewürfelt werden, so dass der tatsächliche Fall immer mehr verwässert wird. Keep it simple! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Stellen wir halt die Frage etwas neutraler - mir gehts nur darum wer der Hauptverursacher des Unfalls ist:
Wenn es pro Fahrtrichtung einen Radweg gibt und man mit Vorsatz und gegen besseren Wissen (Inhaber Führerschein) auf dem falschen Radweg unterwegs ist und es zum Unfall kommt - wer ist der Hauptschuldige. ach so der "Schnipsel" @random kann man auch in der StVO finden... Zitat § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - (4) Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Das VZ240 ist auf beiden Radwegen gegeben aber nur aus der korrekten Fahrtrichtung aus sichtbar. Das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ist nirgendwo im Ort zu finden. Also für Laien - wie mich: Zitat Es besteht keine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, außer es ist durch die Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet. was der Fall istZitat Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ausgewiesen ist was nicht ausgewiesen istZitat Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen immer benutzt werden was wohl klar sein sollte.also wer wäre hier der Hauptschuldige wenn es zum Unfall kommt und warum? |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Dieses Schild VZ240 in Verbindung mit VZ1000-31 sieht man NUR wenn man aus dem Ort heraus fährt - aber nicht wenn man rein fährt. Ja, in Höhe der Querungshilfe steht auf dem linken Radweg, Richtung Ortsausgang das Schild VZ240 in Verbindung mit VZ1000-31: Klick mich Also, das heißt, dass der Radweg auch aus der Gegenrichtung bis zu dem, was du Straße nennst, benutzt werden kann. Zitat Was für Feldwege? Da gibt es keine Feldwege sondern nur Seitenstraßen aus denen man,… Schauen wir und das, was du Straße nennst, mal genauer an. Dazu nehmen wir mal dein Bild: Klick mich Unten links sehen wird die Kartendarstellung, in der man ja deine Straße sehen müsste. Um das besser zu sehen entfernen wir die ganzen Linien der Fotostrecken, so dass nur die eine aktuelle übrig bleibt: Klick mich Wo bitte ist da eine links einmündende Straße. Nun machen wir uns mal die Mühe, in die Straße reinzuschauen. Was über Google-Maps problemlos möglich ist: Klick mich Das ist keine Straße, sondern das ist ein Feldweg. Das gelbe Schild hat als Vorwegweiser keine bindende Wirkung für Radfahrer, dass sofort die Seite zu wechseln ist, also kann er an dem Feldweg den Radweg bis zur nächsten einmündenden Straße weiterbenutzen. Wenn man das hätte unterbinden wollen, dass der Radweg, ab der Querungshilfe weiter benutzt wird, hätte da eine Fußgängerschild VZ 239 hinstellen müssen. In Gegenrichtung, Richtung Ortsausgang ist das Schild VZ240 in Verbindung mit VZ1000-31, und steht da für die Radfahrer, die über die Überquerungshilfe kommen. In unserer Richtung ist kein Schild notwendig, weil ja nur wegen einem Feldweg ein Radweg nicht endet und somit ein erneutes Schild VZ240 nicht notwendig ist. ----------------------- Jetz hast du inzwischen deinen letzten Beitrag geändert. Stellen wir halt die Frage etwas neutraler - mir gehts nur darum wer der Hauptverursacher des Unfalls ist: Wenn es pro Fahrtrichtung einen Radweg gibt und man mit Vorsatz und gegen besseren Wissen (Inhaber Führerschein) auf dem falschen Radweg unterwegs ist und es zum Unfall kommt - wer ist der Hauptschuldige. Dazu wurde in Beitrag #2 ein Urteil verlinkt, indem der Autofahrer die volle Haftung zugesprochen wurde. Man kann davon ausgehen, dass in der Regel der Autofahrer den größeren Haftungsanteil tragen muss. Hier noch ein bissel Lesestoff dazu: Klick mich Daher schaue ich grundsätzlich in solchen Situationen auch nicht nach links und rechts nach Schildern, dir mir Auskunft geben, ob ich mit Radfahrern von beiden Seiten rechnen muss, sondern ich schaue einfach gleich nach den Radfahrern. Gruß Uwe |
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Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Um die "neutralisierte" Frage nochmal aufzugreifen: mal abgesehen davon, dass du hier einmal nach dem "Hauptverursacher", dann aber nach dem "Hauptschuldigen" fragst (was genau verstehst du darunter?), lässt sich das mit deiner Rosinenpickerei gar nicht beantworten. Du führst ein paar Faktoren (Beschilderung, ...) an, die z.B. zum Nachweis einer Owi hilfreich sein können. Damit sind wir aber noch lange nicht bei einem Unfall und somit auch bei keiner Schuldfrage.
Genausogut könntest du "neutral" fragen, wer der "Hauptschuldige" bei einem Unfall ist, wenn ein Autofahrer aus einer Seitenstraße kommend einen mutmaßlich falsch fahrenden Radfahrer auf der Vorfahrtstraße herannahen sieht, aber "entgegen besseren Wissens (Inhaber Führerschein)" nicht wartet, weil der Radfahrer ja wohl keine Vorfahrt haben dürfte. Natürlich ist das provokant und einseitig formuliert, aber genauso zutreffend wie deine Formulierung. Und was Gerichte dazu sagen, die eben (im Idealfall) alle Seiten berücksichtigen, konntest du im verlinkten Urteil ja nachlesen. Was genau ist also noch unbeantwortet? (NB: die Haftungsfrage, die sicher auch im Raum steht, hängt nicht alleine von der Schuldfrage ab. Stichwort "Betriebsgefahr".) -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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- Grundsätzlich drückst du mit deinen Fragen in Kombination bereits aus, dass du augenscheinlich den Umfang deiner eigenen Frage nicht verstanden hast. "Verursacher" und "Schuldiger" sind zwei paar Schuhe. (Einfach mal ivm. Legaldefinition suchen) ist nicht persönlich gemeint, aber das was du hier schreibst, passiert wenn man nie mit Gesetzen und Legaldefinitionen gearbeitet hat. Wie bereits gesagt, imho ganz klar Verursacher der Pkw-Fahrer. Hauptschuldiger dito. (Btw. es kann keinen Hauptverursacher geben, es gibt bei einem Unfall nur einen "Person" als Verursacher - jemand Anders kann dazu beitragen und auch die Person kann unterschiedliche Ursachen in sich vereinen [z.B. Geschwindigkeit & Abstand]. Sollten nach einem Unfall zwei Personen mit der qualifizierten OWi belegt werden, wäre das ein klarer Fall für einen Einspruch.) Dann begründest du einen Vorsatz auf die Tatsache, dass ein Führerschein vorhanden ist bezüglich einer verkehrsrechtlichen Rechtsmeinung deinerseits, die den Gesetzen widerspricht - doppelt Falsch. Das soll kein Vorwurf bezüglich deiner Unkenntnis sein, es gibt jedoch eben Gründe wieso sich Leute mehrere Jahre damit befassen und dennoch "Fachidioten" sind. Nach dieser Argumentation gäbe es eigentlich nur Vorsatztaten. Und wenn du den von dir zitierten und zerrupften Schnipsel nochmal genau liest, steht da, dass er auch bei Zeichen 240 benutzt werden darf(Und nichts davon, dass ein VZ 422 diesen aufheben würde). edit: sorry wenn irgendetwas unfreundlich klingt, aber ich hab gerade einen Podcast mit einem entlassenen Coronaleugner-Polizisten gehört der wohl weder in der 7. Klasse Sozialkunde noch in seiner Rechtsausbildung besonders viel verstanden hat und in den Kommentaren als einzig wahrer Verteidiger der Grundrechte gefeiert wird. Das macht erst traurig und dann wütend... |
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Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Wenn der Autofahrer den falsch fahrenden Radfahrer sieht und dennoch mit Absicht einfach los fährt, kann man ihm Vorsatz unterstellen. Also das er den Radfahrer mehr oder weniger mit Vorsatz vom Rad holte. Wöre doch eigentlich logisch. Oder doch nicht?
![]() Anders sieht es aus wenn er den Radfahrer einfach nicht gesehen hat bzw. nicht direkt sehen konnte weil der Radfahrer vielleicht eng anf rechts parkende Fahrzeuge vorbei geradelt wäre und umittelbar vor der Einmündung in der Straße - mehr oder weniger aus dem Augenwinkel heraus - auf einmal da stand. Da aus der betroffenene Straße keine Fahrzeuge oder Radfahrer kommen sollten (es sei denn sie haben Blaulicht und Martinshorn an - was man definitiv sieht und hört), muss man eigentlich auch nicht mit irgend einem Straßenverkehr aus dieser Fahrtrichtung rechnen womit die größte Aufmerksamkeit der anderen Fahrbahnrichtung gerichtet ist und man dann, wenn frei ist los fährt - wo dann leider Gottes auf einmal ein Radfahrer ist, der dort nichts verloren hat. Für mich ist der Hauptschuldige der, der zu dem ganzen Mist geführt hat :-) mal den ganzen Umständen ausgeblendet und mit meinem Worten wiedergegeben : wäre der Radfahrer auf der richtigen Radwegseite gefahren - oder wie hier in dem von dir genannten Beispiel entgegen gesetzt der Fahrtrichtung, hätte der Autofahrer ihn erst gar nicht übersehen können (da er faktisch gar nicht an diesem Ort gewesen wäre) bzw. es wäre es gar nicht erst zu dem Unfall gekommen. und der Hauptverursacher ist die selbe Person - halt nicht die korrekte juristische Bezeichnung. Ja mir ist bewusst das ein KFZ-Führer automatisch auch eine Betriebsgefahr hat wodurch auch eine Haftung ohne eigenes Verschulden besteht. Was genau unbeantwortet ist? Nur die Frage nach dem Hauptschuldigen ![]() nur kann man das wohl anhand von Beschreibung und den Fotos von den Streetdiensten wohl nicht so ganz einfach festlegen. Egal. Packen wir es zu den Akten ![]() ![]() Wünsche euch allen ein schönes und unfallfreies Wochenende ![]() edit: edit: sorry wenn irgendetwas unfreundlich klingt alles gut! Da gibts nichts zu verzeihen ![]() wenn jemand wie ich, es einfach nicht raffen will - nicht weil er es nicht einsehen möchte sondern weil er die Logik dahinter nicht versteht - dann dauert es manchmal was länger und dann kann man auch mal zu Recht die Geduld oder auch den falschen Ton erwischen. Von meiner Seite aus alles in Ordnung ![]() Der Grund, warum ich diesen Beitrag hier schrieb, war einfach nur dem geschuldet das auch ich gerne Rad fahre - ich aber immer versuche mich zu 100% an die StVO zu halten und damit sehr gut gefahren bin. Lediglich beim Parken gab es mal ein oder zwei "Problemchen" ![]() Ich wollte nur wissen ob der Radfahrer durch sein Handeln den Unfall provozierte oder nicht und das zu beantworten ist nicht so leicht. Wie gesagt = zu den Akten ![]() |
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Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Anders sieht es aus wenn er den Radfahrer einfach nicht gesehen hat… Dann muss der Autofahrer halt besser hinschauen. …bzw. nicht direkt sehen konnte weil der Radfahrer vielleicht eng anf rechts parkende Fahrzeuge vorbei geradelt wäre und umittelbar vor der Einmündung in der Straße - mehr oder weniger aus dem Augenwinkel heraus - auf einmal da stand. Als Autofahrer kann ich doch überhaupt nicht wissen, ob das ein Radweg ist, der in beide Richtungen befahren werden darf oder nicht. Insofern muss ich immer davon ausgehen, dass auch Fahrräder von rechts kommen können. Wenn ich den Radweg nicht einsehen kann, muss ich mich halt ganz langsam raustasten, so dass ein eventueller Radfahrer anhalten kann. Was ist eigentlich mit Kindern auf einem Fahrrad, denn die können ja genauso von rechts angefahren kommen. Dies ist sogar auf dem Bürgersteig so, der sehr häufig nicht einsehbar ist. Auf hier musst du dich ganz langsam vortasten, da du mit Kindern auf dem Fahrrad rechnen musst. Für mich ist der Hauptschuldige der, der zu dem ganzen Mist geführt hat :-) Es zählt nicht, was du möchtest. Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich mir eigentlich auch wünsche, das Radfahrer für den Mist, den sie verbocken, mehr zur Verantwortung gezogen werden. Leider ist es aber nicht so, wie wir beide uns das wünschen. Was genau unbeantwortet ist? Nur die Frage nach dem Hauptschuldigen ![]() Nein, ist nicht unbeantwortet geblieben, es ist in der Regel der Autofahrer, wie die mehrfachen Links in diesem Threads belegen. Lies sie dir bitte durch. Gruß Uwe |
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Für mich ist der Hauptschuldige der, der zu dem ganzen Mist geführt hat :-) Ersetze den Radfahrer durch einen Vater, der dort auf dem Fahrrad seinen kleinen Sohn auf dem Kinderfahrrad begleitet, was laut StVO so vorgesehen ist. Wäre der dann ebenso der "Hauptschuldige an dem ganzen Mist", weil ja nichts passiert wäre, wenn er dort nicht gefahren wäre? Kann sein, dass der Radfahrer was falsch gemacht hat (nicht mal das ist ja bisher ganz klar geworden!), aber die Ausrede, dass der Autofahrer mit keinem Verkehr dort rechnen musste oder keinen Einblick auf den Geh- oder Radweg hatte, kann man nicht gelten lassen, weil es dort selbstverständlich berechtigten Verkehr mit Vorrang geben kann. Wenn du jetzt anfängst, besondere Umstände wie die Sicht verstellende parkende Fahrzeuge als entlastende Argumente zu ergänzen, machst du du genau das Gegenteil von dem, was du eigentlich beabsichtigst: Du möchtest eine simple Schwarz-Weiß-Schuldzuweisung für eine angeblich klare Verkehrssituation. Wenn jetzt umfänglich gezeigt wird, dass das nicht immer so eindeutig (bzw. einseitig) ist, fängst du an, die Situation so zurechtzurücken, dass die "Schuld" hoffentlich endlich beim gewünschten "Verursacher" zu verorten ist. Damit zeigst du aber genau das, was hier die ganze Zeit diskutiert wird: dass es eben auf die konkreten Umstände dieses Einzelfalls ankommt, um z.B. so etwas wie einen "Hauptschuldigen" zu bestimmen (ich übernehme einfach mal deinen Begriff unbesehen). Nochmal ganz simpel zum Ansatz "Verursacher": erstmal sind beide VT Verursacher, weil beide zum gleichen Zeitpunkt am gleichen Ort waren. Wäre einer von ihnen (egal wer) später oder woanders gefahren, wäre nichts passiert. Jetzt kommt der Joker ins Spiel: A hat was falsch gemacht und ist damit schuld! Aber hat denn B alles richtig gemacht? Wenn nicht, dann muss man doch wohl auch das in die Bewertung einbeziehen. Das sollte so simpel wie nachvollziehbar sein. Und je nachdem, wer jetzt genau was gemacht oder unterlassen hat, ergibt sich meinetwegen auch so etwas wie ein "Hauptschuldiger". Und was bedeutet das nun im Ergebnis? (P.S. @Uwe: überschneidet sich etwas mit deinem Beitrag, weil du parallel geantwortet hast.) -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Hey Uwe und Martin
![]() …bzw. nicht direkt sehen konnte weil der Radfahrer vielleicht eng anf rechts parkende Fahrzeuge vorbei geradelt wäre und umittelbar vor der Einmündung in der Straße - mehr oder weniger aus dem Augenwinkel heraus - auf einmal da stand. Als Autofahrer kann ich doch überhaupt nicht wissen, ob das ein Radweg ist, der in beide Richtungen befahren werden darf oder nicht. Insofern muss ich immer davon ausgehen, dass auch Fahrräder von rechts kommen können. Wenn ich den Radweg nicht einsehen kann, muss ich mich halt ganz langsam raustasten, so dass ein eventueller Radfahrer anhalten kann. Was ist eigentlich mit Kindern auf einem Fahrrad, denn die können ja genauso von rechts angefahren kommen. Dies ist sogar auf dem Bürgersteig so, der sehr häufig nicht einsehbar ist. Auf hier musst du dich ganz langsam vortasten, da du mit Kindern auf dem Fahrrad rechnen musst. so wie du es schreibst, verstehe ich es auch ![]() Nein, ist nicht unbeantwortet geblieben, es ist in der Regel der Autofahrer, wie die mehrfachen Links in diesem Threads belegen. Lies sie dir bitte durch. Ja habe versucht sie mir durchzulesen nur zum Teil kam ich da irgendwie mit den Argumentationen nicht so ganz zurecht und konnte die nicht so wirklich auf meine beschriebene Situation übertragen.Für mich ist der Hauptschuldige der, der zu dem ganzen Mist geführt hat :-) Ersetze den Radfahrer durch einen Vater, der dort auf dem Fahrrad seinen kleinen Sohn auf dem Kinderfahrrad begleitet, was laut StVO so vorgesehen ist. Wäre der dann ebenso der "Hauptschuldige an dem ganzen Mist", weil ja nichts passiert wäre, wenn er dort nicht gefahren wäre? Mein Paps ist mir mit auch begleitend mit dem Rad gefahren - nur nicht auf Gehwegen weil ich es gleich richtig lernen sollte - was am Ende ja auch gar nicht so verkehrt war. Allerdings muss ich zugeben das damals noch nicht so viel Verkehr war wie heute. Auch nicht direkt vor Köln. Heute gibt es so viele Radwege im Vergleich zu früher - auch viele, die je in Fahrtrichtung getrennt rechts und links liegen. Wäre es so falsch wenn man dann seinem Kind gleich alles richtig zeigt und drauf achtet das es auch eingehalten wird? So fällt es nach dem 8. Lebensjahr auch gleich leichter weil man sich die "Fehler" erst gar nicht mehr abgewöhnen muss. Aber ansonsten stimme ich dir voll und ganz zu ![]() mit der richtigen Argumentation raff ich es auch ![]() vielen vielen lieben Dank für eure Geduld und die Zeit die ihr für mich aufgebracht habt!!!!!!! Bleibt gesund und habt ein schönes Wochenende Viele liebe Grüße Für mich ist der Hauptschuldige der, der zu dem ganzen Mist geführt hat :-) Es zählt nicht, was du möchtest. Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich mir eigentlich auch wünsche, das Radfahrer für den Mist, den sie verbocken, mehr zur Verantwortung gezogen werden. Leider ist es aber nicht so, wie wir beide uns das wünschen. wäre es so, wie ich es mir wünschen würde, dann würde es auch für Fahrräder vorne und hinten Kennzeichen geben und man müsste eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen für Fahrräder haben und der Straßenverkehr würde automatisiert über Kameras überwacht und automatisiert Bußgelder bzw. Fahrverbote raus geschickt und das unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Dummerweise gäbe es noch immer den Faktor Mensch als Fußgänger, der sich ohne Kennzeichen frei in der Gegend bewegen kann und man darauf gefasst sein muss das Fußgänger rote Ampeln ignorieren und auf einmal vor einem auftauchen. Sowas hatte ich in Berlin sehr oft als ich noch mit dem LKW unterwegs war. Da wird einem im ersten Moment ganz anders und wenn er dann drunter liegt, wäre ich schuld gewesen ![]() egal. Augen auf im Straßenverkehr, gegenseitige Rücksicht nehmen und "mit der Dummheit der anderen rechnen" und dann hoch hoffen und beten das alles gut wird. so... und nu gerne ab damit zu den Akten ![]() |
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Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
ja da hast du auf jeden Fall recht nur wäre es nicht besser im Sinne von Sicherheit dem Kind gleich von Anfang an beizubringen wo es dann auch legal und sicher fahren kann, wenn das Kind keine 8 Jahre mehr ist? Weil das Fahren auf Gehwegen ist nur bis zum achtem Lebensjahr erlaubt und dann auch nur wenn man keine Fußgänger gefährdet. Ja, nur sind Kinder eben Kinder und nicht immer berechenbar. Um dem Rechnung zu tragen, eben die Regelung, dass Kinder auf dem Gehweg mit dem Radfahren dürfen. Kinder haben Energie, die sie auch austoben wollen und daher fahren sie eben nicht immer nur mit Schrittgeschwindigkeit, auch wenn die Eltern ihn das eingebläut haben. Daher muss man halt damit rechnen, dass Kinder auch mit höherer Geschwindigkeit mit Rad auf dem Fußweg und auch Radweg mit höherer Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit angefahren kommen. Wenn ich nicht einsehen kann, ob von rechts oder links etwas kommt, quere ich daher immer nur mit Kriechgeschwindigkeit (<Schrittgeschwindigkeit) den Gehweg bzw. den Radweg. Sollte das nicht eine Selbstverständlichkeit sein? Zitat egal. Augen auf im Straßenverkehr, gegenseitige Rücksicht nehmen und "mit der Dummheit der anderen rechnen" und dann hoch hoffen und beten das alles gut wird. So ist es. ![]() Gruß Uwe |
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Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
wäre es nicht besser im Sinne von Sicherheit dem Kind gleich von Anfang an beizubringen wo es dann auch legal und sicher fahren kann, wenn das Kind keine 8 Jahre mehr ist? Darüber kann man ja gerne diskutieren und jedes denkbare Modell hätte wieder andere Vor- und Nachteile. Wir haben aber nunmal bestimmte Regeln (und nehmen auch deren Nachteile in Kauf), was insbesondere dadurch aber auch für mehr Sicherheit sorgt, dass wir uns möglichst alle daran halten und darauf vertrauen, dass auch die anderen dies tun. Was du einem Geisterradler zu recht (!) vorwirfst, ist, dass dieser durch seine Regelverletzung für unnötige Gefährdung verantwortlich ist. Damit wird er aber nicht gleich rechtlos und vogelfrei und ist an allem schuld. (Mal abgesehen davon, dass nicht einmal abschließend geklärt wurde, ob in deinem Fall wirklich Geisterradeln vorliegt.) Für den Autofahrer gilt das Beachten solcher Regeln (hier das Kontrollieren des zu querenden Sonderwegs) umso mehr, weil das Gefährdungspotenzial bei Unterlassung ungleich größer ist. Er soll ja nicht gezielt nach Geisterradlern suchen, sondern schlicht sicherstellen, dass er keinen Querverkehr ‒ egal ob dieser nun berechtigt ist oder nicht, was er im Zweifelsfall auch gar nicht unterscheiden kann ‒ gefährdet. Und wenn dann im Einzelfall mal ein "Radlrambo" um die Ecke kommt, wird das entsprechend zu bewerten sein. Aber eben im Einzelfall... ![]() (...und die Akte wird erst geschlossen, wenn keiner mehr Lust hat oder keinem mehr was einfällt.) -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
- Ich denke es lässt sich recht leicht nachprüfen, ob dort ein Z. 240 steht. Wenn es dort steht, ist es kein Geisterradler und berrechtigt dort zu fahren. Und ein Verursacher ist nunmal definiert. Durch die reine Existenz verursacht man im rechtlichen Sinne nichts - außer vielleicht stinkende Ausscheidungen. Mal anderweitig doof gesagt, wenn der Radler in diese Straße abbiegen wollte, wäre es auch Weltfremd und nicht dem Schutzzweck entsprechend, wenn er dafür auf x Metern zweimal die Fahrbahn quert - zumal dass Zeichen 422 noch immer nicht die Nutzung verbietet. Sorry dass ich da so drauf rumreite, aber trennt euch bitte im Straßenverkehr vom gefühlten Recht, das zählt nicht. (Und wenn es zum Unfall kommt, hilft auch das nur in zweiter Instanz) |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ich denke es lässt sich recht leicht nachprüfen, ob dort ein Z. 240 steht. Das denke ich auch. In dieser Diskussion wurden dazu aber so viele sich widersprechende Behauptungen aufgestellt und Indizien eingestreut, dass diese Überprüfung offenbar noch nicht abschließend stattgefunden hat. Sonst wären sich ja alle in diesem Punkt einig.Zitat Und ein Verursacher ist nunmal definiert. Auch das ist richtig: jeder, der durch sein Verhalten zum Unfall beigetragen hat. Wer das in diesem Fall aber ist, ist trotzdem unklar. Im Zweifelsfall beide! Der Radfahrer eventuell, weil er zu schnell auf dem schlecht einsehbaren Radweg gefahren ist (selbst, wenn er dort fahren durfte!), und der Autofahrer eventuell, weil er nicht vorsichtig genug den Radweg gequert hat. Verursacher zu sein hat erstmal nichts mit möglichen Owis zu tun.
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Gruß Martin |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Ich denke es lässt sich recht leicht nachprüfen, ob dort ein Z. 240 steht. Das denke ich auch. In dieser Diskussion wurden dazu aber so viele sich widersprechende Behauptungen aufgestellt und Indizien eingestreut, dass diese Überprüfung offenbar noch nicht abschließend stattgefunden hat. Sonst wären sich ja alle in diesem Punkt einig.Ich blicke im Moment nicht durch, von welcher Stelle redet ihr mit dem Zeichen 240? Gruß Uwe |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
- Doch - Die Ordnungswidrigkeit mit der Qualifikation "Verkehrsunfall verursacht" kann nur einen betreffen. Entsprechend gibt es im rechtlichen Sprachgebrauch nur einern Verursacher - selbstverständlich kann jemand ordnungswidrig oder schuldhaft zu einem Verkehrsunfall beigetragen haben. Verursacht hat ihn dennoch nur einer - und / aber dieser muss auch nicht zwangsläufig die Hauptschuld tragen. Sauerstoff verursacht kein Feuer - ohne brennt es aber nicht. Edit: @ Uwe Es wurde im Thread eingeworfen. Leider postet der TE nur selektive Screenshots und keine Örtlichkeit - auf Suchspielchen habe ich keine Lust. Allerdings wird das Zeichen 422 vermutlich nicht ohne entsprechendes "Vorzeichen" dort aufgestellt. |
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Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Stellen wir halt die Frage etwas neutraler - mir gehts nur darum wer der Hauptverursacher des Unfalls ist: Wenn es pro Fahrtrichtung einen Radweg gibt und man mit Vorsatz und gegen besseren Wissen (Inhaber Führerschein) auf dem falschen Radweg unterwegs ist und es zum Unfall kommt - wer ist der Hauptschuldige. Allgemein lassen sich solche Fragen nicht beantworten, es kommt immer auf die beiderseitigen Haftungsanteile an. Da sich die Vorfahrt auf die gesamte Straße bezieht, hat ein Geisterradler auf einer Vorfahrtsstraße zum Beispiel eben trotzdem Vorfahrt (genauso wie ein Autofahrer, der auf der linken Spur fährt, selbst wenn er das grundlos tut). Und wenn der Autofahrer in beide Richtungen guckt, was ja normalerweise auch wegen des Autoverkehrs aus der anderen Richtung erforderlich ist, sollte er auch den Radfahrer sehen. Und da man weiß, dass mit Radfahrern auf der falschen Seite zu rechnen ist, muss man eben auch entsprechend gucken. Ob Verkehrsverstöße absichtlich geschehen oder nicht, geht typischerweise wenig in die Beurteilung ein, solange der Unfall als Folge des Fehlverhaltens nicht ebenfalls vorsätzlich war. Die Rechtsprechung zu den verschiedenen Konstellationen ist entsprechend wechselhaft und hängt eben immer auch von den Einzelheiten ab: Wie war die Sicht, Geschwindigkeit, ging es um Vorfahrt oder eine Grundstücksausfahrt usw. Im "Verkehrslexikon" findet man einige Rechtsprechung dazu. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Aus meiner Sicht ist der "Hauptschuldige" auch eine verfehlte Verkehrsplanung, die Radfahrern ständig einen Sonderstatus zuweist. Wenn man die Radfahrer ständig auf Gehwege, Radwege mal links, mal rechts, mal auf der Straße lenkt, muss man sich nicht wundern, wenn das niemand mehr durchblickt.
Autoverkehr findet schließlich auch nicht mal so und mal so statt, dort ist die Straßenführung einheitlich und es bestimmt nicht jedes Dorf, ob in seiner Ortsdurchfahrung links oder rechts gefahren wird, oder vielleicht auf dem Gehweg in Schrittgeschwindigkeit. Oder ob die Striche auf der Fahrbahn gestrichelt, punktiert oder farbig sind, und was das bedeuten soll. Aber Radwege sind nicht einheitlich gekennzeichnet oder geführt. Einer der Hauptradachsen in Erlangen führt einen innerhalb von 5 Fahrminuten durch: - Eine Straße mit freiwilligen Radwegen auf beiden Seiten - dann wieder nur auf einer Seite - dann eine Strecke ohne Radwege mit Kfz-Verbot außer Taxi und Anlieger, die von der Gestaltung wie eine Fußgängerzone aussieht - ein kurzes Stück "Fußgängerzone Radfahrer frei" - dann ein gemeinsamer Geh-Radweg - schließlich mündet es wieder in eine Straße ohne Radwege Auf jedem Stück gelten andere Rücksichtsregeln gegenüber Autofahrern und Fußgängern. Die Regeln für Radverkehr mit all den komischen Ausnahmeregeln an Ampeln, Radwegen, Bahnübergängen, Kreuzungen mit Abbiegen direkt oder indirekt, Kreisverkehr mit und ohne Radwege, manchmal bevorrechtigt, manchmal nicht, und das alles ohne dass es irgendwo eine verpflichtende Schulung dazu gäbe, sind den meisten nicht im Detail bekannt, und sie erschließen sich auch nicht intuitiv. Die Masse fährt deswegen nach Gefühl, wie man am "besten" durchzukommen glaubt, je nach persönlicher Gewichtung von Sicherheit, Zeitaufwand oder Angstfaktor. Und wie sollen es die Kinder lernen, wenn man sie damit aufzieht, dass sie selbst auf Nebenstraßen mit Eltern auf den Gehwegen fahren sollen (wobei das Absteigen an Kreuzungen gerne vergessen wird), während sich der Verkehrsunterricht meist zeitbedingt darauf beschränkt, auf dem Schulhof Strichen zu folgen, die Vorfahrtsregeln einzuüben und eine Predigt zum Thema Licht und Bremsen. Also schauen sie sich vom Rest ab, wie man Fahrradfährt - siehe oben. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ich blicke im Moment nicht durch, von welcher Stelle redet ihr mit dem Zeichen 240? Ich rede gar nicht über das Zeichen, weil ich selber nicht durchblicke. Genau wegen dieses ständigen Hin und Her bezüglich irgendwelcher angeblicher Zeichen lasse ich die Owi-Frage ja erstmal außen vor.Die Ordnungswidrigkeit mit der Qualifikation "Verkehrsunfall verursacht" kann nur einen betreffen. Jetzt setzt du aber eine Owi voraus. Zuvor war allgemein vom (Unfall-)Verursacher die Rede, den es genauso auch ohne Owi gibt.Zitat Entsprechend gibt es im rechtlichen Sprachgebrauch nur einern Verursacher Das kann doch schon rein logisch nicht passen: wenn zwei Linksabbieger sich mitten auf der Kreuzung treffen, weil beide den gleichen Abbiegefehler machen, müssen doch auch beide gleichermaßen Verursacher sein. Oder entscheidet dann der Würfel?Oder bei einem Auffahrunfall: vielleicht war der Auffahrende zu schnell oder unaufmerksam, vielleicht hat der Vordere zu stark gebremst. Wer ist der Verursacher? Oder klärt sich das erst, wenn die Schuldfrage offiziell entschieden ist? Für mich sind zunächst beide Verursacher, weil beider Verhalten (vermutlich) zum Unfall beigetragen hat. Das hat erstmal nichts mit Schuld, Haftung oder Owi zu tun, sondern nur mit physikalischer Kausalität. Letztes Beispiel: jemand rammt (selbstverständlich aus Versehen) ein falsch geparktes Auto. Wer ist jetzt der Verursacher? Der abwesende Falschparker, weil er eine Owi begangen hat, oder der Fahrer, von dem ich ja nicht verraten habe, wieso er den Unfall nicht vermeiden konnte (war er vielleicht betrunken?)? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Hätte hätte Fahrradkette
![]() warum machen wir es uns nicht einfach wenn es doch die Möglichkeiten gibt sich die Sachlage persönlich anzuschauen... Mapillar - Straße mit Radwegen rechts/links ihr müsst bitte die Straße bis zum Ende des Ortes durch klicken. Am Ende kommt wieder ein gelbes Richtungszeichen was auf die andere Seite führt wo es dann zum VZ240-1000-31 weiter leitet... meine Erklärung in Textform was man sieht (Hoffentlich habe ich nicht irgendwelche Begriffe oder falsche VZ Ziffern, verwendet und wenn - es war ein Versehen und keine Absicht!!): man startet hier kurz nach dem Ortseingang wo vor dem gelben Wegweisungsschild der Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist. Wenn man hier über die Funktion die Kamera einstellung umdreht, kommt man zu einem anderen Fahrzeuglenker der die Gegebenheiten der anderen Fahrbahn wieder gibt.... aber dazu später. Auf der rechten Seite sehen wir Aralschild und linke Seite, hinter dem Motorrad das gelbe Wegweisungsschild wo man über den Übergang auf die andere Seite fahren muss und wenn man genau hinschaut, sieht man auch das blaue auf der rechten Seite des rechten geteilten Rad und Fußgängerweg. Sprich man sieht es sofort wenn man auf dem linken geteilten Rad und Fußgängerüberweg fährt. Man muss nur nach rechts gucken - siehe auch Ansicht aus dem PKW. Wenn wir nun den Kamerabildern folgen, sehen wir irgendwann eine Straße die links abgeht und auf der rechten Seite ein kleiner Überweg für Radfahrer und Fußgänger um die Seite zu wechseln. Auf der rechten Seite sehen wir wieder das VZ240 korrekt in Fahrtrichtung und auf der linken Seite sehen wir die Rückseite vom VZ240 - weil es ja nur für die entsprechende Fahrtrichtung sichtbar sein muss. (hier ist auch die Stelle wo der Unfall passierte - der Radfahrer fuhr anstelle auf dem rechten geteilten Rad - Fußgängerweg, wo er hätte meiner Meinung nach fahren sollen, auf dem linken Weg. Der Radfahrer wollte links mit seinem Pedelec in die Straße einbiegen. Dabei ist er vor dem PKW gefahren um dahinter links abzubiegen und als der Radfahrer fast vor der Motorhaube war, ist der PKW los gerollt. Zum einen ist da ein leichtes Gefälle und zum anderen ist man mit einem Pedelec schon recht zügig unterwegs. Dazu finde ich das durch das viele Grünzeug sicherlich die Sicht auch ein wenig eingeschränkt ist. Denke mal das spielt mit eine Rolle warum der PKW Fahrer ihn so spät oder gar nicht bemerkt hatte als der Unfall passierte. - Allerdings entbindet das nicht dem PKW Führer von seiner Vorsicht oder Verantwortung richtig zu gucken ) Leider muss man öfters auf die Karte klicken bis der nächste Pfeil zum fortführen kommt... nur so als Hinweis. Der Dienst wechselt zwischen verschiedenen Usern hin und her. Irgendwann kommt man rechts an einer Halle vorbei und rechts gibt es eine Abzweigung wo man dahinter deutlich wieder das VZ240 erkennen kann und hinter der Verkehrinsel kann man links abbiegen - wo auch aus der Gegenrichtung kommend das VZ240 zu sehen ist - aber nicht wenn man da aus der falschen Richtung kommt... ein ganzes Stück weiter der Straße lang kommt wieder rechts und links Einfahrten wo auch wieder auf beiden Seiten VZ240 steht. Das rechte Schild kann man sehen - das auf der anderen Seite nicht da dieses nur ersichtlich ist wenn man auf der anderen Seite in die entgegen gesetzte Richtung fährt. identische Situation bei der nächsten kommenden Verkehrsinsel wo links ein gelbes Haus (Spielhalle) steht. Dort am gelben Haus ist auch das VZ240 welches für den linken Rad und Fußgängerweg sichtbar ist und auf der rechten Seite hinter dem Überweg bei der Verkehrsinsel (nennt man das auch Verkehrsinsel?? ![]() am Netto vorbei, gleich links die abbiegende Straße davor steht wieder das VZ240 für den linken Weg - nicht sichtbar von dieser Fahrtrichtung aus die wir gerade haben und weiter hinten schon rechts sichtbar das VZ240 für den rechten Fuß und Radweg... noch ein wenig weiter und wir kommen zum Ortsausgang wo wieder eine Verkehrsinsel ist, der Radverkehr und die Fußgänger mit dem gelben Richtungsschild über die Verkehsinsel hinweg geleitet werden und man auf der anderen Seite dann auch für uns nun das VZ240-1000-31 sichtbar wird und der Weg nun auf der linken Seite neben der Fahrbahn bis zum nächsten Ort weiter geführt wird. Wenn wir ab dem Punkt die Kamera umdrehen und den Ort zurück "fahren", ergibt sich die selbe Lage in anderer Fahrtrichtung. Nur die VZ240er Zeichen für die jeweilige Fahrtrichtung sind sichtbar wobei es bei dieser Fahrtrichtung keinen Unterschied macht da diese Seite nicht die Fahrbahn wechseln soll. Ganz am Ende der Strecke kommen wir wieder in Richtung der Aral Tankstelle und aus dem VZ240 wird ein VZ240-1000-31 bis zum nächsten Ort wo er dann wieder aufgeteilt wird. Auf dem Weg zurück Richtung der Araltankstelle vom Anfang, wo die Kamerafahrt begonnen hat, sieht man ungefähr bei der Mitte des Weges auf der rechten Seite ein Radfahrer der die Seite wechseln möchte - warum auch immer ![]() und hier sind wir nun wieder an dem Punkt angekommen, wo wir gestartet sind Wieder am Anfang - nur andere Fahrtrichtung nur halt andere Fahrtrichtung und ab hier gilt auch wieder VZ240-1000-31 wie man sehen kann. Links auf dem Rad und Gehweg kann man dort auch nicht weiter denn man muss dort über die Verkehrsinsel die Fahrbahn überqueren und den rechten Weg nutzen. wenn ihr viel Langeweile habt, dann könnt ihr das Spielchen in dieser Fahrtrichtung weiter bis zum nächsten Ort fortführen. Unterwegs kommt rechts eine Abzweigung - wo ein Autohaus zu sehen ist - inkl. VZ 240-1000-31 - wenn man die Kamera umdreht, sieht man ebenfalls das VZ240. Die Frage, die ich mir nun stelle ist ob Radfahrer den gelben Richtungsschildern folgen MÜSSEN oder ob sie sich das selber aussuchen dürfen? Wer der Kamerafahrt weiter gefolgt ist, wird irgendwann zu einer Ampel kommen wo man links und rechts abbiegen kann. Hier gibt es VZ442-11 was sicherlich nicht nur ein "Wünsch dir was" Schild ist... oder? ![]() nächster Ort, der kommt, selbes Spielchen wie man sehen kann. Also müssen Radfahrer den gelben Richtungsschildern folgen oder können sie diese ignorieren? Ich weiß es nicht - darum frage ich ja ![]() Denke mal nun müsste jedem die Gegebenheiten vor Ort relativ klar sein und hätte der Radfahrer dies immer befolgt, wäre der Unfall so nicht zustande gekommen - so meine Theorie ![]() Aber ich mag nicht mehr auf "hätte hätte Fahrradkette" herum reiten denn es spielen ja mehr Faktoren mit eine Rolle wie ihr mir hier ganz klar erklärt habt ![]() Finde es gut wenn sich jemand Zeit nimmt einem das auch richtig und verständlich zu erklären anstelle nur das "Behördendeutsch" mit Paragraphen einem um die Ohren zu hauen ![]() Hoffentlich konnte ich ein klein wenig Licht ins Dunkle mit der ausführlicheren Beschreibung - oder kleiner Reise - zusammen mit Mapillar bringen. ![]() |
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Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Von den gelben Richtungsschilder selbst geht keine Verkehrsregelung aus.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
und wie sieht es mit den blauen VZ240 auf der anderen Seite aus die man sofort zu sehen bekommt wenn man den gelben Richtungsschildern folgt?
Kann ich diese einfach dann ignorieren wenn ich mich dazu entschließe den gelben Schildern nicht zu folgen? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.08.2025, 19:23
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Deine Frage macht keinen Sinn.
Die Z240 beginnen einen (hier verpflichtenden) Radweg, egal ob davor gelbe Hinweisschilder stehen oder auch nicht. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Die Z240 beginnen einen (hier verpflichtenden) Radweg, egal ob davor gelbe Hinweisschilder stehen oder auch nicht. Das VZ240 für den "verpflichtenden Radweg" befindet sich allerdings auf der anderen Straßenseite wo die gelben Hinweisschilder einen hinschicken ![]() Wenn man die gelben Hinweisschilder ignoriert, fährt man doch auf der falschen Seite - also im dem Sinne "Geisterfahrer/Falschfahrer" (wie man es auch nennen mag). Ich habe gelernt das ein Radweg, der für beide Seiten offen ist, auch von beiden Fahrtrichtungen aus auch als solcher gekennzeichnet sein und das ist hier definitiv nicht der Fall. Wenn je ein Radweg in Fahrtrichtung vorhanden ist, so muss man auch dementsprechend den Radweg in der RICHTIGEN Fahrtrichtung befahren und das wäre in dem Fall der rechte Radweg es sei denn es ist durch Zusatzschilder - wie das VZ240-1000-31 anders geregelt. Das VZ240-1000-31 gibt es bei beiden Ortsenden in Fahrtrichtung Ortsausgang und nicht anders herum. Wenn man sich die Mühe macht und mein verlinktes Mapillar folgt, wird man es doch sehen. Die Hinweisschilder sind meiner Meinung nach nur dazu da um die Radfahrer über die geänderte Verkehrsführung aufmerksam zu machen und zwar den Wechsel vom Radweg der in die falsche Fahrtrichtung führt zum Radweg der in die richtige Fahrtrichtung führt. Nicht korrekt? Warum nicht? Ich würde es gerne verstehen. Dann könnte man sich doch die ganzen Schilder sparen wenn sie keine Gültigkeit haben und sich niemand dran halten braucht. Dann können wir ja alle so fahren wie wir gerade lustig sind ![]() Naja solange es sich um langsam fahrende Zweiräder handelt und keine Kennzeichen hat. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das VZ240 für den "verpflichtenden Radweg" befindet sich allerdings auf der anderen Straßenseite wo die gelben Hinweisschilder einen hinschicken ![]() Die gelben Hinweisschilder schicken einen nicht dorthin. Sie sind ein Vorwegweiser für Radfahrer. Wo (und ob überhaupt) genau abzubiegen ist, ergibt sich dann aus anderen Schildern. Zitat Wenn man die gelben Hinweisschilder ignoriert, fährt man doch auf der falschen Seite - also im dem Sinne "Geisterfahrer/Falschfahrer" (wie man es auch nennen mag). Man fährt aber genauso auf der falschen Seite, wenn es die gelben Schilder nicht gibt. Zitat Die Hinweisschilder sind meiner Meinung nach nur dazu da um die Radfahrer über die geänderte Verkehrsführung aufmerksam zu machen und zwar den Wechsel vom Radweg der in die falsche Fahrtrichtung führt zum Radweg der in die richtige Fahrtrichtung führt. Nichtsdestotrotz regeln die gelben Schilder nichts, sondern erst die blauen. Zitat Dann könnte man sich doch die ganzen Schilder sparen wenn sie keine Gültigkeit haben und sich niemand dran halten braucht. Dann können wir ja alle so fahren wie wir gerade lustig sind ![]() Naja solange es sich um langsam fahrende Zweiräder handelt und keine Kennzeichen hat. Wenn irgendwo ein gelber Wegweise nach "Erlangen" steht und Du zufällig nach Erlangen willst, *musst* Du Dich dann nach dem Wegweiser richten und genau den Weg nach Erlangen nehmen, den das Schild weist? Nein. Und so ist es mit den anderen gelben Wegweisern auch. Kann man sich deswegen die ganzen Wegweiser sparen, weil ja jeder nach Erlangen fahren kann, wie er lustig ist? Zum Verkehrsregeln schon, aber sie sind eben doch eine Orientierungshilfe. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Das VZ240 für den "verpflichtenden Radweg" befindet sich allerdings auf der anderen Straßenseite wo die gelben Hinweisschilder einen hinschicken ![]() Wenn man die gelben Hinweisschilder ignoriert, fährt man doch auf der falschen Seite - also im dem Sinne "Geisterfahrer/Falschfahrer" (wie man es auch nennen mag). Wie oft noch, dass gelbe Hinweisschild ist ein Vorwegweiser. Es ist kein Richtzeichen und somit resultiert draus keine Verpflichtung. Somit endet der linke Radweg an der nächsten einmündenden Straße und das ist nicht links der Feldweg in Höhe der Überquerungshilfe, denn der Feldweg ist keine Straße. Wenn also ein Radfahrer in die nächste Seitenstraße einbiegen möchte, dann darf er bis dahin den linksseitigen Radweg benutzen. Ein Radfahrer ist auch nicht verpflichtet zu schauen, was auf Schildern steht, die er nur von hinten sieht. Genau das, was du machst, ist das Gefährliche. Schauen, wie die Regelungen für andere aussehen und daraus eigene Rechte ableiten. Wehe man vertut sich dabei, dann kommt es eventuell zum Unfall. Daher sollte man grundsätzlich nicht schauen was Radfahrer in solchen Situationen dürfen, sondern immer davon ausgehen, dass sie einen Radweg in beiden Richtungen benutzen, ob sie nun dürfen oder nicht. Nun, wir können festhalten, für den von dir beschriebenen Unfall, muss der Autofahrer vermutlich die volle Haftung übernehmen, denn bis zu der einmündenden Straße durfte der Radfahrer den linksseitigen Radweg benutzen, danach nicht mehr. Ein Autofahrer musste also damit rechnen, dass auf dem linksseitigen Radweg auch ein Fahrrad angefahren kommt. Schaut man sich das Bild an, gibt es auch keine Sichteinschränkungen. Der Autofahrer hätte den Radfahrer sehen müssen. Ich sehe nichts Entlastendes für den Autofahrer welches eine andere Quotelung ergibt als 100% zu Ungunsten des Autofahrers. Der Autofahrer sollte zu seinem Fehler stehen. Gruß Uwe |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86787 ![]() |
Wie oft noch, dass gelbe Hinweisschild ist ein Vorwegweiser. Es ist kein Richtzeichen und somit resultiert draus keine Verpflichtung. Somit endet der linke Radweg an der nächsten einmündenden Straße und das ist nicht links der Feldweg in Höhe der Überquerungshilfe, denn der Feldweg ist keine Straße was mich halt an der Sache stört ist der Umstand das in diesem Land hier alles durch Schilder gegerelt ist und man dann auf einmal Schilder einspart. Sobald ein Radweg für gegenseitigen Verkehr freigegeben ist, müsste doch dieses mit dem Zusatzschild 1000-31 gekennzeichnet sein - so wie es Richtung außerorts der Fall ist. Und das Schild fehlt mir überall im Ort. Ist ja nicht böse von mir gemeint und will euch ja auch nicht ärgern. Ein Radfahrer ist auch nicht verpflichtet zu schauen, was auf Schildern steht, die er nur von hinten sieht. Gilt das auch für Autofahrer die aus Seitenstraßen kommen und bestehende Parkverbotschilder, die am Anfang und Ende der Straße aufgestellt wurden und von der Seitenstraße aus kommend nicht zu sehen sind bzw. man die Rückseite der Schilder sehen kann aber nicht erkennen kann was vorne drauf steht und dann dort ihr Fahrzeug unbewusst ins Halteverbot abstellen? Das ist mir und ein paar Arbeitskollegen in Berlin passiert ![]() ![]() Und nun schreibst du mir das Radfahrer nicht auf Schilder achten braucht die er nur von hinten sieht. Da soll man nicht durcheinander kommen wenn einmal so ist und dann wieder so? ![]() ich gebs auf ![]() Am besten verhalte ich mich weiter so wie ich es seit über 30 Jahre schon mache - mit der "Dummheit der anderen" rechnen und mich darauf einstellen und mit Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr bewegen. Der Autofahrer sollte zu seinem Fehler stehen. Ich denke das wird er gemacht haben. Kenne den Autofahrer nicht nur den Radfahrer und der schweigt über den Ausgang des Geschichte ![]() Danke schön und schönes Wochenende euch allen ![]() |
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#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Gilt das auch für Autofahrer die aus Seitenstraßen kommen und bestehende Parkverbotschilder, die am Anfang und Ende der Straße aufgestellt wurden… Klar, für Zonen gilt das aber bei normalen Parkverbotsschildern, gilt das bei denen wirklich für Seitenstraßen oder nur für Ausfahrten, anderen Straßenteilen usw. Ist aber egal, ein Radfahrer braucht eine Strecke nicht erst in falscher Richtung abfahren, damit er weiß, was gilt, wenn er in richtiger Richtung fährt. …und nochmals, am besten ist man dran, wenn man nicht nach den Schildern schaut, was andere dürfen und was nicht, denn das kann nach hinten losgehen, wie dein Beispiel ja gezeigt hat. Hätte der Autofahrer nicht die Schilder ausbaldowert und daher nur nach links geschaut, sondern einfach auch nach rechts, wäre der Unfall nicht passiert. So einfach kann das Leben sein. ![]() Gruß Uwe |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7978 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
ach so der "Schnipsel" @random kann man auch in der StVO finden... Da beginnt das Problem ... Zitat § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - (4) [Satz1: ...] [Satz 2:]Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. [Satz 3:] Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. [Satz 4:] Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Das VZ240 ist auf beiden Radwegen gegeben aber nur aus der korrekten Fahrtrichtung aus sichtbar. Das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ist nirgendwo im Ort zu finden. Also für Laien - wie mich: ![]() Es bewahrheitet sich mal wieder, dass Radverkehrsrecht den gemeinen Autofahrer überfordert! ![]() Autofahrer müssten eigentlich zwingend einen Fahrradführerschein machen müssen, bevor man sie unter die Radfahrer lässt! ![]() Zitat Es besteht keine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, außer es ist durch die Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet. was der Fall istZitat Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ausgewiesen ist was nicht ausgewiesen istZitat Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen immer benutzt werden was wohl klar sein sollte.![]() Dein Denkfehler ist, dass Du Satz 2 im 4. Absatz vergisst und nur Satz 3 lesen willst ... Satz 2 behandelt benutzungspflichtige Radwege, Satz 3 und 4 behandeln nicht bnutzungspflichtige Radwege. Das sind zwei Paar Stiefel ... Eine BenutzungsPFLICHT, beschildert bspw. mit Vz 240, wie hier irgendwo in der Außerorts-Pampa zuvor, beinhaltet natürlich auch das BenutzungsRECHT OHNE ein "Radfahrer frei". Die linksseitige Notwendigkeit eines "Radfahrer frei" betrifft nur NICHT benutzungspflichtige Radwege. Man kann streiten, ob BEIDSEITS benutzungspflichtige Radwege zulässig sind, darüber wird gestritten, ist hier aber irrelevant, weil es dann nur darum ginge, ob die Behörde auf einer Seite Schilder abschrauben müsste. Bis dahin sind sie real existent. Die andere Frage ist, wie weit Radweg-Schilder gelten. Auch wenn in der VwV-StVO die zur 1997er Reform reingeschriebene Pflicht, Radwegschilder an der nächsten Kreuzung zu wiederholen, wieder rausgefallen ist, ergibt sich diese indirekt: Eine Benutzungspflicht ergibt sich nach Satz 2 nur, wenn ein blaues Schild da ist. Ohne Schild an einer Kreuzung keine Benutzungspflicht. Will man, dass die Benutzungspflicht weiter gilt, muss es wiederholt werden. Ein Benutzungsrecht linksseitig ergibt sich ebenfalls nur, wenn ein Schild da steht, entweder in blau oder "Radfahrer frei". Ohne Schild an der Kreuzung = Entfall von Benutzungsrecht (oder -pflicht) Anderes als eine Kreuzung beendet die Rechtslage nach wohl herrschender Meinung nicht. Da müsste man aufhebende Schilder irgendeiner Art hinstellen ... Wo bitte ist da eine links einmündende Straße. Nun machen wir uns mal die Mühe, in die Straße reinzuschauen. Was über Google-Maps problemlos möglich ist: Klick mich Jetzt übertreibst Du aber maßlos!!1! Das ist keine Straße, sondern das ist ein Feldweg. ![]() Ich sehe da noch nicht mal einen Feldweg. Ich wage zu bezweifeln, ob da ein Trecker raus käme ... Das sieht eher nach einem Gehweg zum Ende der Parallelstraße hin aus, der auch beradelt werden dürfte mit unmotorisierten oder mangels Schildern gar motorisierten Zweirädern. Vierräder könnten von der Parallelstraße auf den Acker. Aber als richtige Straße würde ich das Wegelchen nicht durchgehen lassen ... Also: Das gelbe Schild hat als Vorwegweiser keine bindende Wirkung für Radfahrer, dass sofort die Seite zu wechseln ist, also kann er an dem Feldweg den Radweg bis zur nächsten einmündenden Straße weiterbenutzen. +1Man stelle sich vor, man würde nach Posemuckel fahren wollen und dort, wo links die Straße nach Posemuckel abzweigt, steht, weil die Straße geradeaus nach Kleinkleckersdorf wegen Baustelle gesperrt ist, eine Umleitung rechts rum nach Kleinkleckersdorf. Müssen jetzt alle Poesemuckeler erst mal nach Kleinkleckersdorf? Sicher nicht! Wenn man das hätte unterbinden wollen, dass der Radweg, ab der Querungshilfe weiter benutzt wird, hätte da eine Fußgängerschild VZ 239 hinstellen müssen. So ist es. Oder meinetwegen auch ein "Radweg Ende" oder Radfahrverbot o.ä., igendwas eben, woraus eindeutig hervor geht, dass die linksseitige Benutzbarkeit, hier durch 240, vorzeitig schon vor der nächsten Kreuzung enden soll.Der Radfahrer wollte links mit seinem Pedelec in die Straße einbiegen. Dabei ist er vor dem PKW gefahren um dahinter links abzubiegen und als der Radfahrer fast vor der Motorhaube war, ist der PKW los gerollt. Genau um dieses Linksabbiegen in die Siedlung ohne zweimaliges Queren der Hauptstraße auf kurzer Distanz zu ermöglichen, könnte man auf eine vorzeitige Beendigung des linksseitigen Radwegs verzichtet haben ... Das ist aber nur Raterei, der Wille einer Straßenverkehrsbehörde ist oftmals nicht wirklich ergründbar nach jahrelangen Erfahrungen aus dem Lesen des VP ... ![]() |
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#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Jetzt setzt du aber eine Owi voraus. Zuvor war allgemein vom (Unfall-)Verursacher die Rede, den es genauso auch ohne Owi gibt. Es gibt immer eine OWi, im Zweifel § 1 Abs 2. StVO (Ausnahme: Wildunfall oder Asteroideneinschlag) Zitat Das kann doch schon rein logisch nicht passen: wenn zwei Linksabbieger sich mitten auf der Kreuzung treffen, weil beide den gleichen Abbiegefehler machen, müssen doch auch beide gleichermaßen Verursacher sein. Oder entscheidet dann der Würfel? Wenn der Unfallverursacher nicht festgelegt werden kann, z.B. hier mangels Zeugen, dann bleibt der Unfall eben unklärbar. Wie gesagt, bei dem Verursacher geht es um die Ursachen, nicht um die Schuldverteilung / Schadensregulierung Zitat Oder bei einem Auffahrunfall: vielleicht war der Auffahrende zu schnell oder unaufmerksam, vielleicht hat der Vordere zu stark gebremst. Wer ist der Verursacher? Oder klärt sich das erst, wenn die Schuldfrage offiziell entschieden ist? Für mich sind zunächst beide Verursacher, weil beider Verhalten (vermutlich) zum Unfall beigetragen hat. Das hat erstmal nichts mit Schuld, Haftung oder Owi zu tun, sondern nur mit physikalischer Kausalität. Wie imho bereits oben erwähnt. Viele Personen können zu einem Unfall beitragen und es gibt unterschiedliche Unfallursachen. Es gibt aber aus polizeilicher / rechtlicher Sicht nur einen Unfallverursacher und gerade bei Parkunfällen ist dieser häufig nicht zweifelsfrei zu bestimmen, dann ist der Unfall eben unklärbar. Und das hat eben schon etwas mit OWi zu tun, den du darfst im Straßenverkehr eben u.a. keinen Schädigen. Zitat Letztes Beispiel: jemand rammt (selbstverständlich aus Versehen) ein falsch geparktes Auto. Wer ist jetzt der Verursacher? Der abwesende Falschparker, weil er eine Owi begangen hat, oder der Fahrer, von dem ich ja nicht verraten habe, wieso er den Unfall nicht vermeiden konnte (war er vielleicht betrunken?)? s.o. sollte selbsterklärend sein? Wie gesagt können selbstverständlich weitere Beteiligte eine OWi begehen, aber diese darf dann eben nicht die Qualifikation des "Unfalles" beinhalten. Der Verursacher bleibt der aktiv teilnehmende der durch Verstoß gegen das Sichtfahrgebot einen Anderen schädigt. --- den Rest des Threads habe ich noch nicht gelesen, hab gerade nicht mehr Zeit. |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Zitat Das kann doch schon rein logisch nicht passen: wenn zwei Linksabbieger sich mitten auf der Kreuzung treffen, weil beide den gleichen Abbiegefehler machen, müssen doch auch beide gleichermaßen Verursacher sein. Oder entscheidet dann der Würfel? Wenn der Unfallverursacher nicht festgelegt werden kann, z.B. hier mangels Zeugen, dann bleibt der Unfall eben unklärbar. Geklärt ist aber alles in meinem Beispiel: beide haben den gleichen Fehler gemacht (meinetwegen auch die gleiche Owi begangen) und dadurch auf gleiche Weise aktiv einen Unfall verursacht. Es geht doch nur darum, dass es nicht immer nur einen Verursacher geben muss, sondern eventuell auch mehrere. Wieso muss es "aus polizeilicher Sicht" immer nur einen geben? Und wie wird dies in der Praxis entschieden (und wir sind hier nach deiner Aussage noch nicht vor Gericht!)? Um den direkten Bezug zur Eingangsfrage zu unterstreichen: Es wird ja nach dem (Haupt-)Verursacher des Vorfalls (angeblicher Geisterradler wird angefahren) gefragt, was unzulässigerweise auch noch mit dem (Haupt-)Schuldigen gleichgesetzt wird. Wer hat denn hier den Unfall ‒ nach deiner Definition auch noch als einziger! ‒ verursacht? Da diese Frage auch nach deiner Aussage nicht von Schuld sondern eben Ursache abhängt, sollte das ja beantwortbar sein. Worin siehst du also die "Ursache"? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1038 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
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Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Geklärt ist aber alles in meinem Beispiel: beide haben den gleichen Fehler gemacht (meinetwegen auch die gleiche Owi begangen) und dadurch auf gleiche Weise aktiv einen Unfall verursacht. Es geht doch nur darum, dass es nicht immer nur einen Verursacher geben muss, sondern eventuell auch mehrere. Wieso muss es "aus polizeilicher Sicht" immer nur einen geben? Und wie wird dies in der Praxis entschieden (und wir sind hier nach deiner Aussage noch nicht vor Gericht!)? Weil wegen so ist es. Ich hab das so nicht beschieden, aber es kann im OWi Recht eben nur einer DIE Ursache gesetzt haben und damit arbeitet die Polizei - wie bereits gesagt schließt das einen "Beitrag" Anderer nicht aus. So sind auch unterschiedliche Verursacher bei augenscheinlich gleicher Konstellation möglich. Z.B. Kollision zwischen überholendem Pkw und einfahrendem Pkw - hier dann eben, wer hat objektiv zuerst den Fahrstreifen "beansprucht". Und wenn das Gesamtkonstrukt zu sehr uneindeutig wird, ist der Unfall eben nicht klärbar. So ist es bei einer "einfachen" seitlichen Kollision ziemlich unmöglich zu sagen, wer seinen Fahrstreifen verlassen hat. Bei entsprechenden Unfallspuren kann man dann Rückschlüsse ziehen, "wer gegen wen" geprallt ist, aber alles in allem recht schwer zu beweisen. Um den direkten Bezug zur Eingangsfrage zu unterstreichen: Es wird ja nach dem (Haupt-)Verursacher des Vorfalls (angeblicher Geisterradler wird angefahren) gefragt, was unzulässigerweise auch noch mit dem (Haupt-)Schuldigen gleichgesetzt wird. Wer hat denn hier den Unfall ‒ nach deiner Definition auch noch als einziger! ‒ verursacht? Da diese Frage auch nach deiner Aussage nicht von Schuld sondern eben Ursache abhängt, sollte das ja beantwortbar sein. Worin siehst du also die "Ursache"? Du hängst einfach zu sehr an dem Wort des Unfallverursachers - nur weil er als "Einziger" die Hauptursache gesetzt hat, wird dabei ein weiteres Fehlverhalten weder ausgeschlossen noch unterschlagen. Ich hab die Schilderungen noch imemr nicht ganz durchgeblickt und das Z. 240 ist afaik noch immer ungelöst? Aber mal ganz stumpf gesagt. Wenn ich die Aussage mit dem anrollen so interpretiere, dass ein stehendes Fahrzeug angefahren ist und dabei jemanden der in Bewegung befindlich war abgeräumt hat, liegt bei mir der instinktive Zeiger schonmal bei dem stehenden Fahrzeug. Da selten etwas vom Himmel fällt und generell fernab aller weiteren Regelungen das Sichtfahrgebot und die allgemeine Sorgfaltspflicht stehen. Den auch wenn Z. 240 dort nicht stand, hätte das Fahrzeug weder Vorfahrt noch Vorrang, somit konnte der Anfahrende von keinen Rechten gegenüber irgendjemanden ausgehen. Kurzes abdriften vom Recht - Tausche den Radfahrer gegen einen Läufer - würden wir den Fall hier diskutieren? |
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#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6004 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Du hängst einfach zu sehr an dem Wort des Unfallverursachers Wieso ich? Das ist schließlich die Eingangsfrage und sogar Titel dieses Threads! Ich hinterfrage ja nur den Begriff zur Klärung. Nach deinen Ausführungen ist die Frage im Grunde sogar einfach zu beantworten: Verursacher des Unfalls ist klar der Autofahrer, da er der aktive Part im Vorfall "Autofahrer fährt Radfahrer an" ist und der Radfahrer klar der passive. Welche Verkehrsregeln vor Ort dabei gegolten haben und was der Radfahrer eventuell alles falsch gemacht hat (Schuldfrage), spielt dafür erstmal keine Rolle. So einfach könnte die Antwort auf die Eingangsfrage sein ‒ Diskussion abgeschlossen. ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 746 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Zitat Es geht doch nur darum, dass es nicht immer nur einen Verursacher geben muss, sondern eventuell auch mehrere. Wieso muss es "aus polizeilicher Sicht" immer nur einen geben? Und wie wird dies in der Praxis entschieden (und wir sind hier nach deiner Aussage noch nicht vor Gericht!)? Ich hab speziell auf deine Ausführung geantwortet und den Worten entsprechend, ging es bei dir darum. |
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#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 783 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
…und nochmals, am besten ist man dran, wenn man nicht nach den Schildern schaut, was andere dürfen und was nicht, denn das kann nach hinten losgehen, wie dein Beispiel ja gezeigt hat. Hätte der Autofahrer nicht die Schilder ausbaldowert und daher nur nach links geschaut, sondern einfach auch nach rechts, wäre der Unfall nicht passiert. So einfach kann das Leben sein. ![]() To be fair: Das Ausbaldowern erfolgt jetzt v ermutlich rein in der Retrospektive. Vor dem Unfall wird es sicherlich (nur) mangelnde Verkehrsbeobachtung gewesen sein und nicht die Analyse aller Verkehrszeichen im Umkreis von 100 Metern ![]() |
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Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Ja, im Prinzip geht es mir darum, denn daher findet in der nachträglichen rechtlichen Bewertung es kaum Anklang, wenn man mit seiner Ausbaldowerung ankommt und sagt, der Radfahrer hätte dies und jenes nicht dürfen. In der aktuellen Verkehrssituation kann man es ja nicht wissen, sprich, in unserem Beispiel muss der Autofahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Radfahrer von links aber eben auch von rechts kommen kann.
Gruß Uwe |
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Beitrag
#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 783 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
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Beitrag
#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
in unserem Beispiel muss der Autofahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Radfahrer von links aber eben auch von rechts kommen kann. Alles hat zwei Seiten: Der Radfahrer muss ebenso davon ausgehen, dass Autofahrer Ortskenntnis haben und nur in die Richtung gucken, aus der mit Radfahrern auch zu rechnen ist. Oder das nur sehr flüchtig tun. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2643 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Ich rede aus Sicht des Autofahrers, so wie man sich verhält, um möglichst einen Unfall auszuschließen. Dabei ist es eigentlich egal, ob es sich um einen beidseitigen Radweg handelt oder nicht, ich schaue nach links und eben auch nach rechts
Ähnliches gilt auch für den Radfahrer, denn als Radfahrer verhalte ich mich so, dass auch wenn es sich um einen beidseitigen Radweg handelt, ich trotzdem damit rechne, dass der Autofahrer nicht anhält. Das gilt selbst bei einem einseitigen Radweg, wenn ich aus der richtigen Richtung komme. So war das von mir gemeint, ein bisschen weiter als bis zur Nasenspitze zu schauen und auch mit den Fehlern der anderen zu rechnen. Gruß Uwe |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 11:45 |