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22.08.2025, 21:10
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 413 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 |
folgender fiktiver Sachverhalt: A fährt mit seinem PKW auf der Autobahn. Die Polizei setzt sich vor ihn und schaltet das "Bitte folgen"-Signal ein. Die Polizei fährt an der nächsten Ausfahrt ab. A fährt jedoch weiter auf der Autobahn und kann von der Polizei nicht mehr verfolgt werden. A ist also dem "Bitte folgen"-Signal nicht nachgekommen. Ohne Zweifel liegt mindestens eine Verstoß gemäß TBNR 136600 vor: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten (70€, 1 Punkt, B-Verstoß). Meine Frage: Könnte man das auch als Verstoß gemäß TBNR 136606 ansehen?: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten (70€, 1 Punkt, A-Verstoß). Mein Gedanke ist dabei folgender: Das "Bitte folgen" ist regelmäßig eine Vorbereitung zum Anhalten des Fahrzeugs. Die Polizei hat also in dem Moment bereits den Entschluss gefasst, das Fahrzeug anzuhalten, verschiebt lediglich aus Sicherheitsgründen den Ort des Anhaltens woanders hin. A könnte wissen, dass "Bitte folgen" für ihn zwingend eine Anhaltesituation zur Folge haben wird. Insofern könnte man das Signal möglicherweise bereits als Einleitung des Anhaltevorgangs ansehen. |
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22.08.2025, 21:28
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Nach meinem Verständnis beziehen sich die genannten Tatbestände auf die Verkehrsregelung durch Polizeibeamte, sie beziehen sich auf die Absätze 1 und 2 des §36 StVO.
Das Anhalten zur Verkehrskontrolle dagegen ist in Absatz 5 geregelt. Damit sind wir entweder bei der Nummer 136112 (ein 20-Euro-Schnäppchen) oder bei der Nummer 136624 (70 Euro, 1 Punkt, A-Verstoß). Systematisch würde ich bei der Flucht vor der Kontrolle hier die 136624 sehen. |
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22.08.2025, 23:08
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 413 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 |
Zitat Damit sind wir entweder bei der Nummer 136112 (ein 20-Euro-Schnäppchen) oder bei der Nummer 136624 (70 Euro, 1 Punkt, A-Verstoß). Stimmt, eine Anhaltesituation bestimmt sich nach Absatz 5. Bleibt trotzdem die Frage, ob ein "Bitte folgen" bereits ein Anhaltesignal i.S.v. TBNR 136624 ist. Du scheinst das zu bejahen. Andere Meinungen würden mich trotzdem noch interessieren. TBNR 136112 bezieht sich meine Meinung nach eher auf Anweisungen wie "Schalten Sie bitte mal das Abblendlicht ein." |
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24.08.2025, 14:25
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 565 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Ein Haltzeichen kann "Bitte Folgen" schon deshalb nicht sein, weil es keine Aufforderung zum Anhalten ist. Mit dem unmittelbaren Anhalten würde man der Bitte ja eben nicht nachkommen. Haltgebot scheidet für mich aus.
Wenn sich aus der Situation klar ergibt, welches Fahrzeug gemeint ist und der Fahrzeugführer die Anweisung bei Wahrung des erforderlichen Sorgfalt wahrnehmen muss, dann sollte es sich um eine polizeiliche Weisung handeln, der auch nachzukommen ist. Sollte man aber wissen, dass man offensichtlich wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit angehalten werden soll, dann darf man auch straflos flüchten, wenn man dabei die StVO nicht verletzt, da man die eigene Strafverfolgung nicht selbst unterstützen muss. |
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24.08.2025, 18:26
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 413 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 |
Da stellt sich mir die Frage: Was ist der Unterschied zwischen "Zeichen" und "Weisungen" i.S.v. § 36 StVO?
Ich hätte jetzt gedacht, Zeichen sind optischer Natur (Texte, Symbole, Kelle, Armbewegungen), während Weisungen verbaler Natur sind (der Polizist sagt etwas zu einem). Aber dank eurer Beiträge würde ich die Situation jetzt so einschätzen: "Bitte folgen" ist noch kein Haltgebot i.S.v. § 36 Absatz 5 StVO. Es liegt noch keine Anhalte-/Kontrollsituation vor. Vielmehr ist es eine reine Vorbereitungshandlung und daher im Lichte des § 36 Abs. 1 StVO zu sehen. Demnach handelt es sich um einen Verstoß gemäß TBNR 136600: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten (70€, 1 Punkt, B-Verstoß). |
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24.08.2025, 20:35
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ich bin eigentlich der Meinung, dass Zeichen festgelegte Bedeutungen haben.
Also z.B. "Halt vor der Kreuzung", "Fahrtrichtung freigegeben" und "Halt für alle Richtungen". Vermutlich auch das "Halt" für einen einzelnen Verkehrsteilnehmer. Weisungen dagegen haben einen komplexeren Inhalt, und da würde ich das "bitte Folgen" einordnen. Damit würden wir bei der 136100 landen. |
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10.09.2025, 19:11
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 757 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 |
Die frage ist doch, wer (Personalien) ist den der Betroffene ?
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10.09.2025, 21:12
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6484 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Ich berufe mich einfach mal auf den doch recht eindeutigen § 36 Absatz 5 der StVO
Zitat § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. und damit sind die einzigen Tatbestände in denen der Absatz 5 aufgeführt wird der 136112 Sie befolgten nicht die Anweisung des Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. § 36 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 128 BKat $$ 20€ und 136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. § 36 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 129 BKat $$ 70 plus Verwaltungsgebühr und 1 x A-Punkt Meine Meinung: wenn nur Bitte folgen gezeigt wurde Tatbestand 1, wenn umgeschaltet wurde auf Stopp Polizei sind wir bei Tatbestand 2. meist ist das Umschalten beim heckseitigen Anhaltesignalgeber nur ein Tastendruck -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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10.09.2025, 21:48
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
...und das "Stopp Polizei" wird man ja üblicherweise nicht schon auf der Autobahn einschalten um zu verhindern, dass der Angesprochene dort den Anker wirft
In einem konkreten Fall käme es wohl auch noch sehr darauf an, ob das Dienst-Kfz mit einer Heckkamera ausgestattet ist und diese ein brauchbares Bild des Missetäters erfasst hat.... |
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11.09.2025, 09:29
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7991 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ich berufe mich einfach mal auf den doch recht eindeutigen § 36 Absatz 5 der StVO Wurde denn schon mal gerichtlich geklärt, dass es sich bei einem mit dem allgemeinsprachlich unverbindlichem "Bitte" eingeleiteten Text überhaupt um eine verbindliche Anweisung handelt? Zitat Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. |
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24.09.2025, 10:13
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 10.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30477 |
Ich hätte jetzt gedacht, Zeichen sind optischer Natur (Texte, Symbole, Kelle, Armbewegungen), während Weisungen verbaler Natur sind (der Polizist sagt etwas zu einem). Demnach handelt es sich um einen Verstoß gemäß TBNR 136600: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten (70€, 1 Punkt, B-Verstoß). Wie Würden Sie dann den § 38 einsortieren ? ..Blaulicht und Einsatzhorn ordnet an..... Das ist aber für mich ein klassische Weisung und kein Zeichen. Leider ist diese Weisung nicht so schwerwiegend Bussgeldbewehrt wie der §36, wobei es gäbe dann ja den Unterschied ob es ein polizeiwagen ist oder die Feuerwehr / Rettungsdienst. Auf jeder Einsatzfahrt könnte man dann ordentlich abkassieren, das würde die Kosten im Gesundheitswesen durch die Querfinanzierung deutlich senken |
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25.09.2025, 21:40
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Wie Würden Sie dann den § 38 einsortieren ? (...) Leider ist diese Weisung nicht so schwerwiegend Bussgeldbewehrt wie der §36 Was genau meinst du mit "nicht so schwerwiegend Bußgeldbewehrt"? Für den "einfachen" Tatbestand mit der Nummer 138600: "Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen." beträgt der Regelsatz 240 Euro (plus "Porto und Verpackung"), es ist ein A-Verstoß, gibt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. |
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29.09.2025, 06:38
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 983 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Vielleicht Off-Topic - aber vielleicht auch informativ
In manchen Bundesländern gibts inzwischen noch ein akustisches "Yelp" Signal - so eine Art Ami Sirene und einen "Flasher" - das sind so rote Lichtblitze Hier Beispielsweise die Veröffentlichung der Polizei NRW Yelp und Flasher Hier der YELP (missbräuchlich ?) benutzt von der Polizei Berlin YELP Hier nur der YELP noch ein YELP |
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29.09.2025, 10:33
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2213 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
... und das ist jetzt wo geregelt?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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29.09.2025, 13:23
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ausrüstung mit dem "Anhaltesignal" (nach vorne gerichtete rote Blitzleuchte): §52(3a) StVZO Ausrüstung mit dem "Anhaltehorn" (Yelp): §55(3a) StVZO Die Pflicht darauf zu reagieren ergibt sich aus §36 (5) StVO Öffentliche Vorschriften zur Benutzung durch die Fahrzeugbesatzung gibt es eigentlich nicht, insbesondere auch keinen OWi-Tatbestand. Insofern ist beim o.g. Berlin-Video wohl kein OWi-Tatbestand erfüllt |
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29.09.2025, 20:48
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3130 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
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30.09.2025, 06:18
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 983 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Woher ergibt sich, dass das Anhaltesignal ein rotes Blinklicht ist? Das ergibt sich aus nichts. Ist auch nicht erforderlich. Yelp und den Flasher gibts nicht alleine. Das gibts zusätzlich auf die Ohren und auf die Augen. Wenn du das hörst oder siehst, hast du vorher schon sämtliche Anhaltesignale missachtet. Das ist gedacht für Leute, die außer atomaren Einschlägen, nichts mitkriegen. |
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30.09.2025, 08:30
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1200 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 |
Woher ergibt sich, dass das Anhaltesignal ein rotes Blinklicht ist? Ich kann das dem Absatz 3a nicht entnehmen. In Verbindung mit § 36 Abs. 5 StVO: Zitat § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (5) ... Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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30.09.2025, 08:37
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2213 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Danke @hk_do
Aber wo sind der Blitzer und derdiedas Yelp geregelt? Oder ist jedes elektronische Rumgeheule ein "Yelp", wenn es nur so genannt wird (oder auf dem Schalter "Das ist ein Yelp!" steht)? Edith sagt: Rote Blitzer finde ich weder in §52 noch in §55 StVZO ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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30.09.2025, 11:18
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Man muss hier unterscheiden zwischen den Anhaltesignalen durch rote oder gelbe Leuchtschrift (§52(3a) Nr. 2 u. 3) und eben dem "Anhaltesignal" nach Nummer 1.
Dieses Anhaltesignal ist nach §22a Absatz 1 Nummer 11a bauartgenehmigungspflichtig und wird schon dort beschrieben als "nach vorn wirkende Warnleuchten für rotes Blinklicht mit nur einer Hauptausstrahlrichtung (Anhaltesignal)". Die technische Ausführung ist in der TA 13b geregelt. Natürlich ist auch das Anhaltehorn BG-pflichtig, siehe §22a Absatz 1 Nummer 19a, dazu die TA 32a die das Signal u.a. wie folgt beschreibt: "Mit der Warneinrichtung muss ein zyklisch hoch- und herunterlaufendes Sirenensignal erzeugt werden können. Die Periodenwiederholzeit beträgt 150 bis 250 Zyklen pro Minute (t = 0,24…0,4 s; t1 = 0,5 bis 2 × t2). Die untere Grenzfrequenz fmin. beträgt 650 Hz, die obere Grenzfrequenz fmax. beträgt 2 kHz. Die Differenz zwischen unterer und oberer Grenzfrequenz des Signals soll mehr als 850 Hz betragen." |
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30.09.2025, 12:41
Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2213 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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01.10.2025, 22:27
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3354 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Muß ich der Polizei immer und überall hin folgen? Mich wollten sie schon in eine 2,5t Straße reinlotsen. Oder in eine Gefahrgutgesperrte Straße. Ich bin dann einfach davor stehengeblieben und gewartet bis die Polizei wieder kommt. Ihnen dann erklärt warum ich hier den Verkehr behindere. War allerdings in der guten alten Zeit. Heute möchte ich mir das garnicht vorstellen.
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01.10.2025, 22:58
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Die Anweisungen der Polizei gehen allen anderen Verkehrsregeln vor.
Du darfst allerdings das Denken nicht ganz einstellen. Bei Durchfahrtshöhen sollte es eindeutig sein, bei Gewichtsbeschränkungen wäre ich auch vorsichtig. Auf der Autobahn anhalten und auf weitere Anweisungen warten würde ich aber auch nicht. Und für den Rest der Fälle halt irgendwo dazwischen ;-) |
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02.10.2025, 07:33
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 983 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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02.10.2025, 21:36
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3354 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Nein, leider nicht. Heute würde da folgendes passieren. Sie haben den Anweisungen der Polizei folge zu leisten. Nicht stehen bleiben. Und lassen sie mich ausreden. Obwohl ich noch gar nichts gesagt habe usw. Ach ja, die liebe Waldformel. Bisher hat mich die Polizei zuerst angeschrien. Und ich habe nicht zurück geschrien. Früher dagegen haben die Sternchenjäger es eingesehen dass sie falsch lagen, die Kollegen haben gegrinst oder der Vorgesetzte hat sie zusammenge..... Heute kann ich mir das nicht mehr vorstellen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.11.2025 - 08:12 |