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22.08.2025, 20:47
Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Eine(wenn auch nicht absichtliche)Unfallflucht war damals auch unter den Delikten(Bagatelle/7 punkte/Kein Fs entzug/Kein FVerbot) Zwischendurch war x wieder kurz vor erreichen der neuen max Grenze von 8 punkten(2017 rum) Danach hatte x sich gut gefangen,Punkte aktuell bis auf 2 alle getilgt. Und dann das am 25.7.25: X fahrt einen Aussenspiegel ab(während der Arbeit als zusteller) X haltet sofort an und guckt ob was beschädigt ist,nichts,keine Kratzer,keine lackaplatzer,Spiegel Gehäuse alles intakt es ist lediglich ausgehebelt worden(bei manchen Autos eine Art Schutz vor noch mehr Beschädigungen ) X versucht es mit 2 passanten den Spiegel wieder dran zu machen,x spürt es liegt am falschen Handgriff,aber x kriegen es nicht hin. X hat den Spiegel dann so Lose hängen lassen und den Passanten gesagt:" wenn was ist x bin eh jeden tag hier sie haben gesehen es ist nichts beschädigt,der kann das bestimmt selber oder in eine Werkstatt wieder reindrücken lassen". Und jetzt kommt der Punkt wo x sich WIRKLICH selber nicht versteht ,x versteht es nicht: x fährt im gutglauben weiter das schon alles in Ordnung sei statt EINFACH zur SICHERHEIT seine Daten Ordnungsgemäß da zulassen! X hat keinerlei Gründe oder Motive es Nicht zu tun. Aber nein,irgendwann muss x ja mal wieder scheisse bauen. Naja, Am Abend nach langen grübeln war x nicht wohl machte sich am folgetag(noch innerhalb 24 std) zum "Unfallort" und fragte die Nachbarn wem das Auto gehört. X konnte den Geschädigten ausfindig machen und sah das auch er den Spiegel nur mit Klebeband befestigen konnte. Er war total lieb und glaubte x das keine böse Absicht dahinter war aber er schon eine Anzeige gemacht hat. ABER: Er hat x sein Wagen anvertraut,d.h x hat es genommen zu seinen Bruder der kfz mech ist gefahren,den Spiegel wieder dran machen lassen(lag wohl doch am richtigen Handgriff),das Auto gewaschen und vollgetankt wieder zurückgebracht. Daraufhin hat der geschädigte der Polizei geschrieben das x sich am folgetag bei ihm gemeldet und der Schaden von ihm reguliert wurde(es war ja technisch gesehen auch kein schaden)und er die Anzeige soweit möglich zurücknehmen möchte. Aber klar das ist nach Recherche nicht möglich,die Staatsanwaltschaft ist verfahrensherr und entscheidet ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht. Was meint ihr,wie stehen x Chancen ,vor allem sieht er das x meal sein Fs mal abgeben musste ,eine mPu machen musste und das da auch mal ne Unfallflucht dabei war? Danke für eure Einschätzungen |
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22.08.2025, 21:13
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10105 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
x sollte sich nun y nennen damit nicht so auffällt welch Dummkopf x ist.
Ansonsten wünsche ich x ein wenig Glück. -------------------- Wer bremst hat Angst
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22.08.2025, 21:17
Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Verstehe diesen Kommentar nicht,es wurde anonymisiert weil der Beitrag so nicht durchgegangen ist und Fehlermeldungen kamen
Aber das mit dem Dummkopf stimmt. Ich habe folgendes schon vorgefasst,sollte ich da was ändern? Zur Sache: Ich bin am 25.7.25 mit meinem Fahrzeug am Spiegel des betroffenen rangekommen und dachte mir schon diesen lediglich "ausgehebelt"zu haben, ich habe SOFORT angehalten und habe nicht fluchtartig den Unfallort verlassen sondern es mir angeguckt,es waren auch 2 Passanten/Bewohner da die haben es gesehen(und wohl auch das kennzeichnen notiert)ich habe denen noch gesagt"Hier lassen sie uns zusammen gucken es ist nichts, nicht das es später heisst polizei und so,aber falls was ist,ich bin eh regelmässig hier wir werden uns sicher wiedersehen".Wir haben dann ALLE versucht den Spiegel wieder reinzusetzen aber aus Angst doch was kaputt zu machen haben wir es sein gelassen,und bin dann weitergefahren mit der naiven Vorstellungen das der Besitzer oder eine Werkstatt das bestimmt wieder mit dem richtigen Handgriff reinsetzen kann weil es war NICHTS gebrochen oder ähnliches. Ich kenne das auch so bei manchen Fahrzeugen(siehe Anhang chat gpt) das sich die Aussenspiegel bei Berührung extra raushebeln/ausklinken lassen um garkeine oder wenig Beschädigungen zu hinterlassen. Das soll keine Entschuldigung für mein Fehlverhalten sein! Unabhängig davon das ich garnicht an eine mögliche Anzeige gedacht habe oder "man sich bestimmt wieder sieht"liegt mein Fehler darin meine Daten nicht direkt hinterlassen zu haben,egal wie "gutgläubig" ich gewesen bin. Das hätte ich tun müssen. Mir war nicht wohl und bin am nächsten Tag also den 26.7.25 Samstag dort nochmal vorbei(weil ist ja mein Zustellgebiet) und habe den betroffenen ausfindig gemacht und dieser hat nach einem klärenden Gespräch auch zu meiner freude Verständnis gezeigt er hat keine böse Absicht dahinter gesehen und fand es gut das ich nicht geflüchtet bin und ihn am nächsten Tag aufgesucht habe und er deswegen dementsprechend die Anzeige zurückziehen würde.Der Betroffene hat mir sogar sein Auto anvertraut denn ich habe den Wagen später abgeholt,ihn zur Werkstatt gebracht und den Spiegel wieder anbringen lassen und den Wagen innen aussen geputzt,betankt und ihn wieder zurückgebracht. Da war ich zu selbstsicher,zu naiv das schon alles gut wäre,aber es war keine böse Absicht dahinter.Ich stelle regelmäßig in dem Gebiet Pakete zu,viele Kunden/Bewohner kennen mich,sich davon schleichen,entkommen kam mir nie niemals in den Sinn. Da ich selbst wenn ich ihn mir leisten könnte kein Anwalt einschalten würde,und ich laienhaft versucht habe für mich mildernde Umstände zu suchen,hoffe ich das sie einigen zustimmen oder ausgleichen/austauschen können wenn es das gebietet und eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO (z. B. Zahlung an gemeinnützige Organisation) in Erwägung ziehen würden. Danke für ihre Zeit und mit respektvollen und Mit freundlichen Grüßen |
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22.08.2025, 21:44
Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Ach ja zu den mildernden Umständen sollten die Tätige Reue/Kein fließender Verkehr/ kein Schaden/ gelten.
Aber gut,wir werden bangen und sehen. |
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22.08.2025, 23:04
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6484 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
meine Vermutung in der Sache, Es wird auf einen Strafbefehl hinausgehen.
Schau mal in den Text des § 142 StGB. Zitat (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. trifft zu, so wie man Deinen Schilderungen glauben muss Zitat (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder 2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. trifft auch zu Zitat (3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. Ein Telefonanruf hätte gereicht, Handy oder Smartphone hast Du sicher Zitat (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3). (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. und das trifft ja auch zu Nun musst Du einschätzen, wenn der Strafbefehl vom Staatsanwalt kommt ob Dir die Minderung ausreicht oder ob Du vor Gericht gehen willst, wobei zu beachten ist, dass Richter in ihrer Wertung des Sachverhaltes vollkommen frei sind und da kann es auch teurer werden, als im Strafbefehl -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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22.08.2025, 23:48
Beitrag
#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Das würde natürlich auf die Art der Milderung ankommen,richtig.
3 punkte/3 Monate fahrverbot/1000eu/vorbestraft würde ich natürlich nicht akzeptieren. Aber evt 1 Punkt,ohne fahrverbot/200-300eu Strafe wäre ok Ich weiss nicht wie genau er da (mildernd) Strafen kann.. Mich würde interessieren sieht er die delikte bei meinen ersten FS entzug?? Und wenn ich dich richtig verstanden habe KÖNNTE er aber auch von einer Strafe absehen? Dann drückt mir bitte die Daumen,ich wollte mich ab dem 1.9 selbstständig machen,da kann ich sowas echt nicht gebrauchen. Ich konnte halt kein Schaden sehen,es war ja letztendlich auch keins,der spiegel wurde einfach mit dem richtigen Handgriff wieder eingesetzt,kein kratzer/Brüche nichts. Deswegen bin ich davon naiver Weise ausgegangen das mir das schon keiner als Unfallflucht auslegen würde ABER ich hätte davon ausgehen müssen das man es KÖNNTE!Der "geschädigte" konnte auch nicht wissen ob wirklich was kaputt war oder nicht und musste natürlich so handeln. Würdest du an meiner "Aussage" was ändern? Muss/soll/kann/darf ich ihn dran erinnern das ich natürlich auf mein FS extremst angewiesen bin? Lg |
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23.08.2025, 08:40
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24920 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
x sollte einen Rechtsanwalt einschalten, der auf Straßenverkehr spezialisiert ist und die örtlichen Verhältnisse kennt, um die Erfolgsschance zu optimieren, schließlich hängt die berufliche Zukunft dran.
Und zudem sollte er sich Strategien ausdenken, mit denen er ähnliche weitere Unfälle bewältigt, ohne straffällig zu werden. Ein perfekter Autofahrer scheint er nicht zu sein, es ist also nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Fall kommt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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23.08.2025, 09:07
Beitrag
#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Nein,ich werde das ohne Anwalt ausstehen müssen,es ist keine unklare Mengenlage.
Ich bin auf die milde des Staatsanwaltschaft angewiesen,wenn er es besonders gut mit mir meint wird es es einstellen,wenn er es "nur" gut meint wird er mir ne milde Strafe geben. Einen Grund für die volle härte sehe ich hier in anbetracht der mildernden Umstände und Der Gesetze dazu nicht. Wir werden sehen |
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23.08.2025, 12:42
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Das würde natürlich auf die Art der Milderung ankommen,richtig. 3 punkte/3 Monate fahrverbot/1000eu/vorbestraft würde ich natürlich nicht akzeptieren. Das ist kein Problem: Ein Urteil ist in seiner Wirksamkeit unabhängig davon, ob der Verurteilte es akzeptiert oder nicht... Zitat Aber evt 1 Punkt,ohne fahrverbot/200-300eu Strafe wäre ok Du scheinst dir Gerichtsverhandlung ungefähr so vorzustellen. Kleiner Tipp: So wird es nicht laufen. Nein,ich werde das ohne Anwalt ausstehen müssen,es ist keine unklare Mengenlage. Hier ist noch nichtmals klar, ob überhaupt der Tatbestand erfüllt wurde... Also unklarer geht es wohl kaum (OK, deine Beteiligung steht unbestritten fest, das stimmt schon) Zitat Ich bin auf die milde des Staatsanwaltschaft angewiesen,wenn er es besonders gut mit mir meint wird es es einstellen,wenn er es "nur" gut meint wird er mir ne milde Strafe geben. Du wirst den Staatsanwalt (oder evtl. auch später einen Richter) mit Argumenten überzeugen müssen. Idealerweise davon, dass der Tatbestand nicht erfüllt wurde. Ansonsten davon, dass du nur fahrlässig gehandelt und/oder Reue getätigt hast. Einfach nur rumjammern, dass du ja sooo doll auf die Fahrerlaubnis angewiesen bist nützt nichts, das hären die ständig. Ich habe allerdings den Eindruck, dass du ohne Anwalt dafür nicht die richtigen Worte finden wirst. |
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23.08.2025, 14:33
Beitrag
#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Hi..
Ich kann doch aber gegen die Entscheidung des Staatsanwaltes Einspruch einlegen oder etwa nicht? Wenn es nicht klar ist,das der tatbestand erfüllt wurde dann hilf/helft mir doch bitte ensprechende Argumente zu finden. Aber soweit ich weiss ist die Staatsanwaltschaft dazu angehalten auch entlastendes zu berücksichtigen und auch selber zu finden(bin da aber unsicher) Ich werde natürlich nicht rumjammern das ich auf den Fs angewiesen bin,das ist quasi fast jeder und er wird sich das mit der selbständigkeit auch selber denken können wenn ich das zumindest mal erwähnen. Ich habe wirklich versucht meinen Fehler schnell wieder gut zumachen,ich kann nur hoffen das dieser Fehler trotzt Wiedergutmachung keine allzugrossen Konsequenzen mit sich zieht. Die mildernden Umstände sind da,evt ist der Tatbestand wie du angemerkt hast nicht erfüllt,die Umstände sind klar(nicht mehr vorbelastet da jegliche Eintragungen von 2006 fristmässig gelöscht oder nicht mehr einsehbar oder gegen einen verwendbar sein sollten. Danke für eure Einschätzungen |
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23.08.2025, 15:08
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14337 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Fangen wir nochmal von vorne an, denn ich glaube, du hast da nur Deinen eigenen Blickwinkel drauf.
Blickwinkel des Staatsanwalts und auch des Geschädigten. Du hast also schon einmal eine Unfallflucht begangen, weisst also, was das für Konsequenzen hat und begehst erneut eine. Daher sollte Dir auch klar sein, wie man sich bei einem Verkehrsunfall richtig verhält. Deine Erfahrung mit Unfallfluchten ist in meinen Augen strafverschärfend. Du hast nur das Glück, dass die damalige Unfallflucht bereits verjährt ist. Der absolute einzige Punkt, aus der Geschichte herauszukommen, ist hier versteckt: Er hat x sein Wagen anvertraut,d.h x hat es genommen zu seinen Bruder der kfz mech ist gefahren,den Spiegel wieder dran machen lassen(lag wohl doch am richtigen Handgriff) Kein Schaden = kein Unfall. Doch lass es mich hart ausdrücken: So, wie Du hier vollkommen falsche Felder eröffnest, mit Deinem Punktekonto und den bisherigen Vergehen, gibt es nur einen Rat. Finger weg! Lass das einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht machen. Sonst ist Deine Fahrerlaubnis mal wieder weg. Und bevor alle zu optimistisch sind: Wenn der Staatsanwalt das Bundeszentralregister abfragt, was wird er dort alles lesen, was nicht mit dem Straßenverkehr zu tun hat? Solche Einträge können Dir nämlich am Ende zum Verhängnis werden. |
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23.08.2025, 16:36
Beitrag
#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Ich bin in keinsterweise vorbelastet ausser den aktuell 2 Punkten.
Mein strafregister ist sauber,war ausser der MPU nie auffällig.,sonst hätte ich das schon hier erwähnt. Und nein;wenn man ne mpu besteht sich dann sehr lange wieder zusammenreißt ist das kein Glück sondern" ich habe schon viel gelernt aber bin noch nicht ganz fehlerfrei. Und den den ich gemachten habe,habe ich versucht ganz schnell wieder wett zu machen,meine damals unbeabsichtigte "unfallflucht" von 2007 und mich als"Wiederholungstäter" darzustellen macht die Sache auch nicht besser. Lg |
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23.08.2025, 17:05
Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14337 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Ich habe lediglich versucht, Dir die Sichtweise der anderen Menschen mal aufzuzeigen.
Du siehst Dich, nicht ungewöhnlich, anders. Jetzt stell Dir mal vor, ein Arbeitskollege hätte Deine Dinge erlebt und erzählt sie Dir. Sei bitte ehrlich! Würdest Du Dich nicht auch wundern, warum man nach einer bereits 2007 bestraften Unfallflucht jetzt wieder eine begeht? Warum man nach einer MPU das Punktekonto wieder fast bis zum Anschlag füllt? Hast Du da nicht auch Fragen? So, wie Du Deinen Fall bisher dargestellt hast, gehe ich auch von einem Strafbefehl aus. Es wäre daher sinnvoll, wenn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht rechtzeitig vorher die Akte anschaut und dann mit dem Staatsanwalt redet. Der Anwalt ist definitiv preisgünstiger als einige Monate ohne Fahrerlaubnis. Und für Deine angepeilte Selbständigkeit: Schließe vorher eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung ab. Du wirst sie leider brauchen... mich als"Wiederholungstäter" darzustellen macht die Sache auch nicht besser. ...aber ehrlicher. |
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23.08.2025, 17:14
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2652 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 |
Und den den ich gemachten habe,habe ich versucht ganz schnell wieder wett zu machen,meine damals unbeabsichtigte "unfallflucht" von 2007 und mich als"Wiederholungstäter" darzustellen macht die Sache auch nicht besser. Formal gesehen ist das aber so, dass du Unfallflucht begangen hast. Grundsätzlich gilt, man muss dem Geschädigten vor Ort seine Daten geben. Ist dies nicht möglich, muss man den Unfall der Polizei melden. Macht man dies nicht, ist das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Da du nun schon einmal deswegen Punkte bekommen hast, muss dir bekannt sein, wie man sich korrekt im Falle eines Unfalls verhält und genau dies hast du nicht gemacht. Ich will dich dafür nicht verurteilen, sondern mir geht es nur darum, klarzumachen, wie es formal aussieht und wie es die Staatsanwaltschaft sehen könnte. Davor die Augen zu verschließen, kann zu einem bösen Erwachen führen, wenn du sie wieder öffnest. Aus diesem Grund ist ein geschicktes Taktieren sinnvoll, was ein guter Anwalt für Verkehrsrecht in der Regel besser beherrscht als man selbst als Laie. --------------- Dazu noch eine kleine Geschichte. Vor längerer Zeit habe ich beim Zurücksetzen eine kleine Beule in ein anderes Auto gefahren. Nach längerer Wartezeit habe ich einen Zettel hinterlassen mit meinen Kontaktdaten. Konsequenz war, dass mich der Staatsanwalt angerufen und mich aufgeklärt hat, dass ich mich somit unerlaubt vom Unfallort entfernt habe, da ein Hinterlassen einen Zettels mit den Kontaktdaten nicht ausreicht und es trotzdem als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bewertet wird. Wenn also selbst das Hinterlassen eines Zettels mit Kontaktdaten nicht ausreicht, dann doch erst recht nicht, wenn man seine Kontaktdaten nicht hinterlässt. Meldet man sich dann doch noch beim Geschädigten, der hat aber bereits eine Anzeige gestellt, ist es halt zu spät und es kann ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort geben. Gruß Uwe |
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23.08.2025, 19:05
Beitrag
#15
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Hallo Ulm und Uwe...
Ich bin da größtenteils bei euch.. Diese Sache war zwar ohne böse Absicht aber an Dummheit und Fahrlässigkeit kaum zu überbieten |
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23.08.2025, 19:30
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24920 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Nein,ich werde das ohne Anwalt ausstehen müssen,es ist keine unklare Mengenlage. Du bist naiv. Schau Dir wenigstens mal ein paar Verhandlungen am Amtsgericht an. Gute Anwälte kennen ein paar nette Möglichkeiten, die es dem Gericht sehr schmackhaft machen, gegen Auflage einzustellen, wenn dadurch das Verfahren zügig beendet werden kann, und ansonsten eine weitere Verhandlung angesetzt werden müsste. Wenn Dich ein Anwalt überzeugt, schreib Dir den Namen auf, und mach einen Termin zur Erstberatung aus. Das Einschalten eines Verteidigers ist nicht nur sinnvoll, wenn man sich gegen einen falschen Vorwurf wehren will. Ein Verteidiger ist für das Gericht oder den Staatsanwalt auch kein "rotes Tuch", im Gegenteil, die Verteidigung durch einen Profi vereinfacht normalerweise das Verfahren für alle Beteiligten. Du solltest anstreben, dass gar nicht erst ein Strafbefehl erlassen wird, sondern dass der Staatsanwalt von vorneherein einstellt, denn je mehr Arbeit damit eingespart wird, umso eher ist der Staatsanwalt zu Kompromissen bereit. Wenn Du keinen Verteidiger beauftragen willst, frage frühzeitig und aktiv nach und kündige an, dass Du mit einer Einstellung gegen Geldzahlung einverstanden wärst. Ich würde Dir nach wie vor dringend zu einem Verteidiger raten, weil Du offensichtlich gar keine Ahnung davon hast, wie Staatsanwalt und Gericht "ticken". -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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23.08.2025, 19:42
Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17703 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Diese Sache war zwar ohne böse Absicht aber an Dummheit und Fahrlässigkeit kaum zu überbieten Richtig, und die Folgen dafür wirst Du jetzt tragen müssen…-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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23.08.2025, 20:13
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19682 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Verfahren nach § 153a, vielleicht sogar nach § 153 StPO eingestellt wird.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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25.08.2025, 13:12
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2742 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ich sehe hier durchaus auch gute Chancen für eine Einstellung des Verfahrens.
1.) Die erste Unfallflucht ist getilgt. Der TE gilt also nicht als Wiederholungstäter 2.) Es ist (fast) kein Schaden entstanden. Es ist also fraglich, ob es sich überhaupt um einen Unfall im Sinne des Gesetzes gehandelt hat. Ob der Vorfall dem fließenden, oder dem ruhenden Verkehr zuzuordnen ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da der genaue Sachverhalt nicht geschildert wurde. Dennoch spricht für den TE, dass 3.) er sich am nächsten Tag (vermutlich innerhalb von 24h) beim Geschädigten gemeldet hat. Dieser hatte zwar bereits Anzeige (gegen Unbekannt?) erstattet. Es wurde aber noch nicht gegen den TE ermittelt, oder es war ihm zumindest nicht bekannt, dass gegen ihn ermittelt wird. 4.) Er hat über die Instandsetzung des Spiegels hinaus noch, das Fahrzeug betankt und gewaschen. Also mehr, als nur den Schadenersatz geleistet. Es wäre 5.) noch von Vorteil, wenn der Geschädigte gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erklären würde, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. Auch wenn man eine Anzeige nicht zurückziehen kann, so würde eine solche Erklärung das Interesse der Staatsanwaltachaft an einer Strafverfolgung deutlich reduzieren. |
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30.08.2025, 07:18
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 983 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Ich sehe hier durchaus auch gute Chancen für eine Einstellung des Verfahrens. Hier bin ich durchaus deiner Meinung. 2.) Es ist (fast) kein Schaden entstanden. Es ist also fraglich, ob es sich überhaupt um einen Unfall im Sinne des Gesetzes gehandelt hat. Ob ein Schaden entstanden ist oder nicht (egal in welcher Höhe), stellt aber nicht der Unfallverursacher fest. Insbesondere stellt der Verursacher nicht fest ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. Da benötigt es schon die Rücksprache mit dem Geschädigten oder der hinzugerufenen Polizei. Nicht das der falsche Eindruck entsteht "och ich kann nix sehen, da kann ich auch weiterfahren". Der Bagatellschaden bei einem "normalen" Unfall ist nicht auch der Schaden der mindestens eingetreten sein muss für eine Unfallflucht. Der Schaden bei der Unfallflucht muss höher als "völlig unbedeutend" sein. Die Grenze dürfte da so bei 50 - 100 Euro (?) liegen - eher niedriger. Der § 142 StGB spricht ja auch nicht von einem tatsächlich eingetretenen Schaden, sondern von der Möglichkeit der Unfallverursachung. |
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04.09.2025, 00:05
Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Ganz ehrlich: Von dem Staatsanwalt, der das anklagt, möchte ich keine Klagen mehr über hohe Arbeitsbelastung hören. Spätestens bei dem Schreiben des Geschädigten an die Polizei machst du die Akte zu, wenn dir was an effizienter Arbeitsweise liegt. Jeder Diebstahl eines Kinderriegels im Supermarkt bricht die Rechtsordnung stärker als das.
Das ist ein mustergültiger 153er. Wenn da tatsächlich ein Strafbefehl kommt, ab zum Strafverteidiger, der bringt das mit 99% zur Einstellung. |
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04.09.2025, 02:59
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 226 Beigetreten: 25.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92621 |
Ich sehe hier durchaus auch gute Chancen für eine Einstellung des Verfahrens. Es wäre 5.) noch von Vorteil, wenn der Geschädigte gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erklären würde, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. Auch wenn man eine Anzeige nicht zurückziehen kann, so würde eine solche Erklärung das Interesse der Staatsanwaltachaft an einer Strafverfolgung deutlich reduzieren. Ich sehe die nicht, erstmal ist das ein Offizialdelikt, das heißt dass die Staatsanwaltschaft die Straftat von Amts wegen verfolgen muss, sobald sie Kenntnis von dem Vorfall erhält. Da der "Geschädigte" hier zudem eine Anzeige erstattet hat bleibt kein Ermessens Spielraum für eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft. Ein Strafbefehl ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Fahrverbot und Punkte sind obligatorisch. Lediglich die Geldstrafe könnte geringer ausfallen und sich unter diesen Umständen selbst verteidigen zu wollen noch dazu mit der Unbedarftheit der Probandin grenzt an Suizid. Mit einem gewieften Anwalt kann es gelingen ohne mit Sicherheit nicht. Ich sehe die Chance für eine Einstellung durch das Gericht bei kleiner 10% PS Die Höchststrafe wäre Entzug der Fahrerlaubnis und sogar max drei Jahre Gefängnis. |
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04.09.2025, 05:03
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19682 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Der Beitrag schreit ja geradezu nach einer Wette.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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04.09.2025, 05:35
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17703 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich wette für @gruener Teich denn das
Zitat (Tannhäuser) Da der "Geschädigte" hier zudem eine Anzeige erstattet hat bleibt kein Ermessens Spielraum für eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft. ist in dieser Bestimmtheit mehr als Unfug.
Ein Strafbefehl ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Fahrverbot und Punkte sind obligatorisch. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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04.09.2025, 07:58
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 226 Beigetreten: 25.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92621 |
Ich wette für @gruener Teich denn das ist in dieser Bestimmtheit mehr als Unfug. Meine Exfrau hatte genau einen ähnlichen Fall. Ist noch nicht so lange her Beim Ausparken mit dem Gummi von der Stoßstange einen Strich aufs Blech des anderen Autos gemalt. Nicht bemerkt weil laute Musik und wurde von einem Zeugen angezeigt. Sie erhielt trotz Beweissicherung durch Polizei die Ihre Version bestätigte einen Strafbefehl. Vor Gericht wurde es eingestellt und unser gemeinsamer Rechtsanwalt hat genau meine vorher hier geschrieben Worte als Begründung angegeben. |
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04.09.2025, 12:23
Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19682 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Der wesentliche Unterschied zu dem Fall von Deiner Exfrau dürfte sein, dass der Unfallverursacher von sich aus im Nachhinein die Geschädigte kontaktiert und den Schaden ausgeglichen hat.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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04.09.2025, 15:08
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 226 Beigetreten: 25.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92621 |
Meine Exfrau hat keinen Schaden verursacht und dennoch hat die Versicherung bezahlt.
Wir haben den Strich rauspoliert. |
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04.09.2025, 19:31
Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17703 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wieso sollte eine Versicherung einen nicht vorhandenen Schaden bezahlen?
Hat Deine Ex von sich aus (!) den Geschädigten kontaktiert und den Schaden vor Abschluss der Ermittlungen behoben? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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05.09.2025, 08:05
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 983 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
erstmal ist das ein Offizialdelikt, das heißt dass die Staatsanwaltschaft die Straftat von Amts wegen verfolgen muss, sobald sie Kenntnis von dem Vorfall erhält. Da der "Geschädigte" hier zudem eine Anzeige erstattet hat bleibt kein Ermessens Spielraum für eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft. Dir sei geraten dich sehr ausführlich mit den Offizialdelikten zu beschäftigen, insbesondere mit den Aufgaben und Rechten der StA und hier keine Halbwahrheiten zu verbreiten. Als Lektüre würde ich dir die StPO anraten. Besonders sinnvoll wären hier die §§ 153 und 170 StPO. Ich sehe die Chance für eine Einstellung durch das Gericht bei kleiner 10% Die Chancen, dass das erst gar nicht bis zum Gericht kommt liegen bei größer 90 % Meine Exfrau hatte genau einen ähnlichen Fall. Genau...ähnlich...? Das ist so wie ein bisschen Schwanger. Nicht bemerkt weil laute Musik Und genau (nicht nur ähnlich) deswegen ist der Fall deiner EX so völlig anders als der vom TE hier. Meine Exfrau hat keinen Schaden verursacht und dennoch hat die Versicherung bezahlt. @ Q-Treiberin - Dann sind wir ja schon mindestens zwei, die sich fragen, was die Versicherung bezahlt haben soll. |
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07.09.2025, 14:05
Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 226 Beigetreten: 25.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92621 |
Meine Exfrau hat keinen Schaden verursacht und dennoch hat die Versicherung bezahlt. @ Q-Treiberin - Dann sind wir ja schon mindestens zwei, die sich fragen, was die Versicherung bezahlt haben soll. Der Schaden wurde nach Gutachten abgerechnet. Wir haben das aber anschließend nur mit einem Tuch und einem Spritzer Lackreiniger innerhalb einer Minute komplett beseitigt. Die Versicherung hatte darauf hin das Gutachten schon um 50 % gekürzt. Waren aber immer noch ca 250,-€ die hängen geblieben sind. Mein Rechtsanwalt meinte es würde schwer hier ein Gegengutachten zu bekommen und ich müsste mir das in einer Zivilklage vom "Geschädigten" wiederholen. Die Brüh sei außerdem teurer wie die Wörscht. Der Sachbearbeiter meiner Versicherung meinte das er es auch unbefriedigend fand aber sie sind angehalten alleine wegen des Betriebsergebnisses und auch weil die entsprechend nötige Manpower gar nicht vorhanden sei, lieber zu zahlen als sich auf einen teuren Rechtsstreit dessen Ausgang ungewiss ist einzulassen. Sie wären Ihrer Verpflichtung unberechtigte Schäden abzuwehren nachgekommen und er könne sich nicht erinnern da mal zuvor mit 50% erfolgreich gewesen zu sein. |
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07.09.2025, 14:15
Beitrag
#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17703 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Mein Rechtsanwalt meinte es würde schwer hier ein Gegengutachten zu bekommen und ich müsste mir das in einer Zivilklage vom "Geschädigten" wiederholen. (…) Der Sachbearbeiter meiner Versicherung Schon etwas spooky, dass Deine Versicherung, Dein Rechtsanwalt und Du für einen Unfallflucht-Schaden Deiner Schwester aufkommen musstest…. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.09.2025, 18:58
Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
@Tannhäuser war mit seiner Schwester verheiratet?!
Aber im Ernst: Die Frage, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht ist eine ganz ganz wesentliche beim Thema Unfallflucht. Auch und gerade für @Fergie82: Kein Schaden, kein Unfall, keine Strafe. Das ist etwas völlig anderes als "mildernde Umstände"... |
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07.09.2025, 19:48
Beitrag
#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 226 Beigetreten: 25.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92621 |
Schon etwas spooky, dass Deine Versicherung, Dein Rechtsanwalt und Du für einen Unfallflucht-Schaden Deiner Schwester aufkommen musstest…. Das war meine EX und das Auto bzw. die Versicherung lief auf meinen Namen. Als Agenturinhaber habe ich 20% Rabatt. Das so ein Post von dir kommt war nicht anders zu erwarten. Auch und gerade für @Fergie82: Kein Schaden, kein Unfall, keine Strafe. Das ist etwas völlig anderes als "mildernde Umstände"... In dem einen Fall Spiegeldeckel in dem anderen Fall ein Strich am Lack. I dem einen Fall angehalten weitergefahren in dem anderen Fall nicht bemerkt.Aus meiner Sicht ist der Fall von Fergie82 strenger zu bewerten. Ihr Glück war halt lediglich das der "Geschädigte" nicht sofort ein Gutachten in Auftrag gab wie bei uns. |
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07.09.2025, 19:58
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17703 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Aus meiner Sicht ist der Fall von Fergie82 strenger zu bewerten. Ihr Glück war halt lediglich das der "Geschädigte" nicht sofort ein Gutachten in Auftrag gab wie bei uns. Und aus meiner Sicht ist der Fall Deiner Ex „strenger“ zu bewerten.Und nu? Sechs weitere Seiten inhaltslose „Rechtfertigungen“ und Abhandlungen? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.09.2025, 22:05
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 |
Und nu? Und nu werden Polizei, StA und das Gericht wieder eine schwere Straftat als "aufgeklärt" in die Statistik aufnehmen können. Und mit so einem Scheiß beschäftigt sich die Polizei, währenddessen unzählige Verbrechen begangen werden. Aber die sind schwer(er) aufzuklären. Und man müsste sich bewegen und recherchieren. Statt dessen kujoniert man lieber Grasraucher, Falschparker und unterbelichtete Eierdiebe. Wirklich armselig. |
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07.09.2025, 22:07
Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7826 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Aus meiner Sicht ist der Fall von Fergie82 strenger zu bewerten. Die Sicht von irgendwem hier im Forum ist aber nunmal nicht maßgeblich. Kann der Richter davon überzeugt werden, dass kein Schaden entstanden ist, dann wird es keine Verurteilung und keinen Strafbefehl geben. Erst wenn das nicht gelingt kommt es auf die Umstände bei und nach der Tat an. |
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07.09.2025, 22:58
Beitrag
#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 226 Beigetreten: 25.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92621 |
Das ist ja meiner EX gelungen. Das Verfahre wurde ohne Auflagen eingestellt. Den Schaden zu regulieren ist jedoch eine Zivil rechtliche Sache die damit nicht das geringste zu tun hat.
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08.09.2025, 22:52
Beitrag
#38
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Hallo leute..
Habe noch nichts bekommen von der Staatsanwaltschaft. ICH habe relativ gute Erfahrung mit sich selbst vertreten gemacht und habe folgendes abwenden können: 1.Mit wurde Nötigung vorgeworfen-Alleine vor Gericht-Anklage fallen gelassen (2010) 2.Mir wurde falsche Ladungssicherung vorgeworfen-Einspruch eingelegt dem vom Richter VOR einer Verhandlung stattgegeben wurde,Anzeige fallen gelassen(2012) 3Habe das unmögliche 2 x geschafft: 2 x geschwindigkeits Punkte mit einer Email an die Sachbearbeiterin zu fall gebracht;nur Bußgeld keine Punkte 4.Mir wurde vorgeworfen das Handy während der Fahrt bedient zu haben Einspruch eingelegt;alleine vor Gericht,erklärt das es nicht so war,Gericht gewonnen NUR BUssgeld von 55 eu gezahlt kein Punkt. Dieses Fall ist natürlich etwas anders aber vielleicht kann mir einer erklären was nun ein Anwalt anders machen wird ausser die von mir und euch herausgearbeiteten mildernden Umstände darzulegen. Unabhängig davon das eine Rechtschutz kaum was kostet im Gegensatz zu der evt erwartenden strafe aber die Mildernden Umständen wie: 1.Tätige reue(melden innerhalb 24 std) 2.Kein fließender Verkehr 3.Anzeige erstatter hat kein interesse an einer weiteren Verfolgung 4.Sehr geringer bis garkein Schaden. 5.Sofortige "Schadensregulierung". 6.Nicht vorbestraft oder ähnliches Und mir sind noch evt. 2 eingefallen: Wenn auch unbewusst oder indirekt habe I c h dadurch das i c h NICHT fluchtartig geflohen bin ,sondern stehen geblieben bin und mit passanten das Maleur begutachtet habe,es NICHT verhindert das meine Daten aufgenommen werden konnten,im Gegenteil erst durch das stehen bleiben konnten die passanten in ruhe mein Kennzeichen aufschreiben. Und:Bin der einzige "Blaue" zusteller dort,mit blauem tshirt,Aufschrift auf auto und t Shirt d.h mich hätte man zu jederzeit auch Ohne kennzeichen ermitteln können da ich ja nicht abgehauen bin,sondern mich zumindest den passanten/Anwohnern "gestellt" habe.Denn wir sind ja durch unsere Scanner mit tournr/Uhrzeit/gebiet etc registriert. Hier weiss ich allerdings nicht ob ich sowas erwähnen sollte: Nach dem Geschehen und erfolglosen versuch den spiegel ranzumachen fuhr ich zum nächsten stopp ca 50-70meter weiter,sah dann mehr aber unscharf nochmehr Personen am Auto(hat sich herausgestellt das es die "geschädigten" waren) Die meinten sie hätten mir noch hinterhergerufen und mich gesehen und wussten eigentlich sofort "wer" es war,der zusteller.Aber SIE waren in Sorge das der Fahrer evt nicht durch scanner/Arbeitgeber schnell ermittelt werden könnte und haben sich nur deswegen zur Anzeige entschieden Habe hier also safe 6 und evt 2 weitere milderne Umstände,d.h ich MUSS und werde Einspruch gegen ein Strafbefehl einlegen aber weiss noch nicht recht warum das "Selbstmord vor Gericht" sein soll. Ein Anwalt ist doch dazu da dich aus prekären verzwickten komplizierten Fällen rauszuholen und nicht milderne Umständen aufzuzählen,meint ihr ich könnte es (auch mit eurer hilfe)es alleine versuchen? Es gibt hier kein Anlass mit voller Härte durchzugreifen(für manche Hardliner hier schon) Hab das "Gefühl" das Gerichte mündige wehrhafte Bürger durchaus gehör schenken und gar sogar "unterstützen" wenn sie merken sie Argumentieren ganz ok vielleicht sogar gut und denken nicht gleich"Der depp taucht hier ohne Anwalt auf und will sich SELBER verteidigen". Was meint ihr? PS. Ich weiss das einige den Knackpunkt vom" Schaden" abhängig machen. Ich denke die Polizei hat einen Schaden protokolliert,nämlich den Kratzer. Und der Geschädigte schrieb auch:"Der Schaden wurde beglichen und es besteht von uns kein interesse an einer weiteren verfolgung" Da aber kein Gutachten über die Höhe des Schaden existiert und der geschädigte mit dem zurück ansetzen des Spiegels und dem polieren zufrieden war kann ich schlecht einschätzen in wiewiefern hier ein tatsächlicher Schaden entstanden ist bzw zu bewerten ist |
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17.10.2025, 19:40
Beitrag
#39
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 |
Hey Leute
Das Verfahren wurde OHNE Auflagen eingestellt,lediglich 35 eu Geldstrafe. Danke für eure Beteiligungen. Allzeit gute Fahrt |
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17.10.2025, 21:00
Beitrag
#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14337 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Dankeschön für die Rückmeldung!
Da hast dann aber wirklich viel Glück gehabt. Ich wünsche Dir, dass Dir nie wieder sowas passiert. Und dass Du, falls der Fall eines Unfalles wieder eintritt, weisst, wie man sich besser verhält. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.11.2025 - 08:12 |