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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2541 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
![]() Hochbord-Radweg bzw. „gemeinsamer Geh- und Radweg“, Ampel für links liegende Einmündungen, und unterhalb bzw. neben den Lichtzeichen für den Geradeausverkehr das ZZ1022-10. Ist das nun eine offizielle Beschilderung für „Lichtzeichen gelten nicht für den Radverkehr“, oder ist das wieder einmal msdwgi? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 213 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
Für den/die OttoNormalbürgerIn heisst das, dass Rotlicht gilt für Fahrradfahrende nicht.
Egal was sich irgendjemand bei der Anordnung oder Aufstellung des VZ dabei gedacht hat. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2541 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Dann könnte man auch gleich per ZZ die Gültigkeit auf die normale Fahrbahn/Fahrspuren beschränken.
Interessant, wenn man sich für eine bundesweit gültige StVO in jedem Dorf andere Regeln backen darf oder berücksichtigen muß, wie etwas eigentlich verbotenes bestimmt nicht geahndet wird. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 413 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 ![]() |
Rechtlich bezieht sich ein Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 3 StVO auf Verkehrszeichen. Lichtzeichen sind aber keine Verkehrszeichen (oder ich habe die Stelle in der StVO übersehen). Daher kann das Zusatzzeichen gar keine befreiende Wirkung auf das Lichtzeichen haben.
Ich denke, aufgrund der Konstellation (Hochbord-Radweg, Einmündungen nur von links) möchte man Radfahrer aufgrund einer gar nicht vorliegenden Konfliktsituation darauf hinweisen, dass die Ampel für sie nicht gilt. Man möchte vermeiden, dass sie bei Rot dort anhalten, obwohl gar keine Notwendigkeit vorliegt. Da Radfahrer hier gar nicht in den durch das Rotlicht geschützten Bereich einfahren, möchte ich sogar soweit gehen, dass die Ampel sowieso nicht für sie gilt. Insoweit hätte das Zusatzzeichen eh nur hinweisenden Charakter. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2200 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
möchte man Radfahrer aufgrund einer gar nicht vorliegenden Konfliktsituation Sicher? Fußgänger haben bisweilen auch mal grün ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Oder andere Radfahrer, die bisweilen auch auf den Radweg möchten.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 783 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Ist halt die Frage, ob dort auch ein lichtzeichengeregelter Fußgängerübergang ist oder eine Auffahrmöglichkeit für Radverkehr.
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 413 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 ![]() |
Es ist halt ein Stochern im Nebel, solange die konkrete Stelle nicht beispielsweise durch einen (noch aktuellen) StreetView-Link oder mindestens mehrere aussagekräftige Fotos zur Begutachtung bereitgestellt wird.
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2541 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Nimm mal die Weseler Straße (B 54) in Münster, wo etliche dieser ZZ an der Ampel kleben.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6267 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Rechtlich bezieht sich ein Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 3 StVO auf Verkehrszeichen. Lichtzeichen sind aber keine Verkehrszeichen...Insoweit hätte das Zusatzzeichen eh nur hinweisenden Charakter. Und für Radfahrer die vorschriftswidrig die Fahrbahn nutzen und bei Rot weiterfahren gelte dann das Erstgenannte |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es ist halt ein weiteres Wunderbild präsentiert von SSS
![]() Meiner Meinung nach sollten solche Beiträge mit absichtlich entferntem Kontext, aus dem sich wahrscheinlich die Bedeutung ergibt, einfach zensiert werden. Es ist doch völlig müßig, sich dazu den Kopf zu zerbrechen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2541 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Ist das besser?
![]() ![]() ![]() -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14325 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Deutlich besser, denn so erkennt man, dass es gar keine Haltlinie gibt und damit auch keinen geschützten Bereich.
Zeigt sehr deutlich, dass es an solchen Stellen viel sinnvoller ist, über jedem Fahrstreifen eine Einzelsignalisierung anzubringen. Vor allem im letzten Bild ist ja dann für die Busspur auch noch ein Permissivsignal aus Blech angebracht. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24904 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Warum nicht gleich so?
![]() Das ist eine reine Vorampel, insofern macht das schon Sinn, dass die Radfahrer auch bei Rot durchfahren dürfen. Ist eh schwierig zu sagen, was da der "geschützte Bereich" ist, den die Ampel regeln soll. Wahrscheinlich ist über dem oberen Bildrand noch weiterer wesentlicher Inhalt, nämlich eine StraBa-Ampel für die Busse. Da der Radverkehr auf seiner Spur eh keine Konflikte mit dem Bus hat, würde ich da mit dem Rad sogar durchfahren, wenn's kein "Radfahrer frei"-Schild gäbe. Ob das nun offiziell ist? Keine Ahnung. In Erlangen stellen sie anscheinend in wenigen solchen Fällen eine dauergrüne Radampel auf. Das dürfte die korrekte Lösung sein, aber die ist halt unverhältnismäßig teurer, weswegen davon dann nur selten Gebrauch gemacht wird. Deutlich besser, denn so erkennt man, dass es gar keine Haltlinie gibt und damit auch keinen geschützten Bereich. Das ist zwar eine gute Faustregel, hat einen hohen Überzeugungswert und stimmt hier, lässt sich aber nicht auf jeden beliebigen Bereich anwenden. Die Frage ist immer: Welchen Bereich soll die Ampel eigentlich regeln? An Kreuzungen ist das eben der Kreuzungsbereich, bei Fußgängerampeln ist der Radweg mal mitbetroffen, mal nicht (nämlich wenn es eine separate Aufstellfläche für Fußgänger zwischen Radweg und Fahrbahn gibt). -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6267 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
in KA ist das so geregelt (grünes Dauerlicht und grüne Ampel)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 11:45 |