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> LSA mit ZZ1010-22 „Radverkehr frei“ = msdwgi-Ampel gilt nicht für Rad?
Söne spitze Steine
Beitrag 22.08.2025, 01:29
Beitrag #1


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Folgendes Szenario habe ich in Münster gesehen:



Hochbord-Radweg bzw. „gemeinsamer Geh- und Radweg“, Ampel für links liegende Einmündungen, und unterhalb bzw. neben den Lichtzeichen für den Geradeausverkehr das ZZ1022-10.

Ist das nun eine offizielle Beschilderung für „Lichtzeichen gelten nicht für den Radverkehr“, oder ist das wieder einmal msdwgi?


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Spidersangel
Beitrag 22.08.2025, 07:06
Beitrag #2


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Für den/die OttoNormalbürgerIn heisst das, dass Rotlicht gilt für Fahrradfahrende nicht.
Egal was sich irgendjemand bei der Anordnung oder Aufstellung des VZ dabei gedacht hat.
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Söne spitze Steine
Beitrag 22.08.2025, 18:14
Beitrag #3


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Dann könnte man auch gleich per ZZ die Gültigkeit auf die normale Fahrbahn/Fahrspuren beschränken.

Interessant, wenn man sich für eine bundesweit gültige StVO in jedem Dorf andere Regeln backen darf oder berücksichtigen muß, wie etwas eigentlich verbotenes bestimmt nicht geahndet wird.


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jekoro
Beitrag 24.08.2025, 19:00
Beitrag #4


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Rechtlich bezieht sich ein Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 3 StVO auf Verkehrszeichen. Lichtzeichen sind aber keine Verkehrszeichen (oder ich habe die Stelle in der StVO übersehen). Daher kann das Zusatzzeichen gar keine befreiende Wirkung auf das Lichtzeichen haben.

Ich denke, aufgrund der Konstellation (Hochbord-Radweg, Einmündungen nur von links) möchte man Radfahrer aufgrund einer gar nicht vorliegenden Konfliktsituation darauf hinweisen, dass die Ampel für sie nicht gilt. Man möchte vermeiden, dass sie bei Rot dort anhalten, obwohl gar keine Notwendigkeit vorliegt.

Da Radfahrer hier gar nicht in den durch das Rotlicht geschützten Bereich einfahren, möchte ich sogar soweit gehen, dass die Ampel sowieso nicht für sie gilt. Insoweit hätte das Zusatzzeichen eh nur hinweisenden Charakter.
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F117
Beitrag 24.08.2025, 20:22
Beitrag #5


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Zitat (jekoro @ 24.08.2025, 20:00) *
möchte man Radfahrer aufgrund einer gar nicht vorliegenden Konfliktsituation

Sicher? Fußgänger haben bisweilen auch mal grün ...


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mir
Beitrag 24.08.2025, 21:20
Beitrag #6


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Oder andere Radfahrer, die bisweilen auch auf den Radweg möchten.


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silenz
Beitrag 24.08.2025, 21:42
Beitrag #7


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Ist halt die Frage, ob dort auch ein lichtzeichengeregelter Fußgängerübergang ist oder eine Auffahrmöglichkeit für Radverkehr.
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jekoro
Beitrag 24.08.2025, 23:00
Beitrag #8


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Es ist halt ein Stochern im Nebel, solange die konkrete Stelle nicht beispielsweise durch einen (noch aktuellen) StreetView-Link oder mindestens mehrere aussagekräftige Fotos zur Begutachtung bereitgestellt wird.
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Söne spitze Steine
Beitrag 25.08.2025, 00:28
Beitrag #9


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Nimm mal die Weseler Straße (B 54) in Münster, wo etliche dieser ZZ an der Ampel kleben.


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helmet lampshade
Beitrag 25.08.2025, 09:57
Beitrag #10


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Zitat (jekoro @ 24.08.2025, 19:00) *
Rechtlich bezieht sich ein Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 3 StVO auf Verkehrszeichen. Lichtzeichen sind aber keine Verkehrszeichen...Insoweit hätte das Zusatzzeichen eh nur hinweisenden Charakter.

Und für Radfahrer die vorschriftswidrig die Fahrbahn nutzen und bei Rot weiterfahren gelte dann das Erstgenannte
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mir
Beitrag 25.08.2025, 16:16
Beitrag #11


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Es ist halt ein weiteres Wunderbild präsentiert von SSS dry.gif

Meiner Meinung nach sollten solche Beiträge mit absichtlich entferntem Kontext, aus dem sich wahrscheinlich die Bedeutung ergibt, einfach zensiert werden. Es ist doch völlig müßig, sich dazu den Kopf zu zerbrechen.


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Söne spitze Steine
Beitrag 25.08.2025, 22:42
Beitrag #12


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Ist das besser?








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ulm
Beitrag 26.08.2025, 06:19
Beitrag #13


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Deutlich besser, denn so erkennt man, dass es gar keine Haltlinie gibt und damit auch keinen geschützten Bereich.

Zeigt sehr deutlich, dass es an solchen Stellen viel sinnvoller ist, über jedem Fahrstreifen eine Einzelsignalisierung anzubringen.
Vor allem im letzten Bild ist ja dann für die Busspur auch noch ein Permissivsignal aus Blech angebracht.
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mir
Beitrag 26.08.2025, 12:03
Beitrag #14


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Warum nicht gleich so? crybaby.gif

Das ist eine reine Vorampel, insofern macht das schon Sinn, dass die Radfahrer auch bei Rot durchfahren dürfen. Ist eh schwierig zu sagen, was da der "geschützte Bereich" ist, den die Ampel regeln soll.

Wahrscheinlich ist über dem oberen Bildrand noch weiterer wesentlicher Inhalt, nämlich eine StraBa-Ampel für die Busse. Da der Radverkehr auf seiner Spur eh keine Konflikte mit dem Bus hat, würde ich da mit dem Rad sogar durchfahren, wenn's kein "Radfahrer frei"-Schild gäbe.

Ob das nun offiziell ist? Keine Ahnung. In Erlangen stellen sie anscheinend in wenigen solchen Fällen eine dauergrüne Radampel auf. Das dürfte die korrekte Lösung sein, aber die ist halt unverhältnismäßig teurer, weswegen davon dann nur selten Gebrauch gemacht wird.


Zitat (ulm @ 26.08.2025, 07:19) *
Deutlich besser, denn so erkennt man, dass es gar keine Haltlinie gibt und damit auch keinen geschützten Bereich.


Das ist zwar eine gute Faustregel, hat einen hohen Überzeugungswert und stimmt hier, lässt sich aber nicht auf jeden beliebigen Bereich anwenden. Die Frage ist immer: Welchen Bereich soll die Ampel eigentlich regeln? An Kreuzungen ist das eben der Kreuzungsbereich, bei Fußgängerampeln ist der Radweg mal mitbetroffen, mal nicht (nämlich wenn es eine separate Aufstellfläche für Fußgänger zwischen Radweg und Fahrbahn gibt).




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helmet lampshade
Beitrag 26.08.2025, 12:53
Beitrag #15


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in KA ist das so geregelt (grünes Dauerlicht und grüne Ampel)
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