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> Keine Führerscheinakten mehr vorhanden - was tun?, Es sind keine Führerscheinakten mehr vorhanden.
Buldur
Beitrag 31.07.2025, 10:55
Beitrag #1


Neuling


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Hallo und einen guten Tag an alle!

Ich habe 1982 meinen Führerschein im Kreis A gemacht.

1998 musste ich meinen "grauen Lappen" bei einer Polizeikontrolle wegen Verdacht auf Alkoholkonsum und einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgeben.
Die damalige Blutuntersuchung ergab, dass ich keinen Alkohol getrunken habe - aber ich fuhr zu schnell.
Es wurde ein 4 wöchiges Fahrverbot verhängt und danach habe ich - zu meinem Erstaunen - NICHT meinen grauen Führerschein, sondern einen neuen rosa Führerschein erhalten: ausgestellt von der Stadt B.

Im Jahr 2002 kam ich erneut in eine Fahrzeugkontrolle.
In diesem Fall hatte ich erheblich zu viel Alkohol getrunken und mir wurde der Führerschein mit einer Sperrfrist von 10 Monaten entzogen. Eine genaue Prüfung (MPU) wurde damals angeordnet.

23 Jahre später:
Ich habe Einsicht in meine Führerscheinakte bei Kreis A gestellt und man teilte mir mit, dass es keine Akte gibt, sondern lediglich Daten zu meinem Führerschein, den ich im Jahr 1982 gemacht habe.
Ich habe Einsicht in meine Führerscheinakte bei Stadt B gemacht und die Behörde teilte mir mit, dass es keine Akte zu meiner Person gibt.

Wie kann das sein???
Es muss doch Akten über mein bisheriges Verhalten geben....




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gruenerTeich
Beitrag 31.07.2025, 11:18
Beitrag #2


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Die gibt es bei Gericht und Informationen aus dem Bestand üner deine ehemalige FE jedenfalls über das ZFER. Je nachdem welche FEB jetzt zuständig ist, kann es tatsächlich sein, dass sich diese die Informationen erst auf Veranlassung beschaffen muss.
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ulm
Beitrag 31.07.2025, 11:20
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Du wohnst auch noch seit 2002 im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde B?
Die Führerscheinakte muss sich in so einem Fall bei der Fahrerlaubnisbehörde B befinden.
Du hast den Antrag auf Akteneinsicht schriftlich gestellt?

Hast Du selbst noch Unterlagen rund um die Sperre 1998 oder den Entzug 2002?
Eine Fotokopie des damaligen rosa Führerschein?
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hk_do
Beitrag 31.07.2025, 18:03
Beitrag #4


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Zusatzfrage:

Hat es in der Zwischenzeit irgendwelche Änderungen der kommunalen Strukturen (Kreis-/Gemeindereform o.ä.) gegeben?
(Gehört Stadt B zum Beitrittsgebiet?)

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Buldur
Beitrag 01.08.2025, 08:49
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (gruenerTeich @ 31.07.2025, 12:18) *
Die gibt es bei Gericht und Informationen aus dem Bestand üner deine ehemalige FE jedenfalls über das ZFER. Je nachdem welche FEB jetzt zuständig ist, kann es tatsächlich sein, dass sich diese die Informationen erst auf Veranlassung beschaffen muss.


Ich habe im Jahr 2013 eine Auskunft aus dem ZFER erhalten, in dem die Entscheidung aus dem Jahr 2002 enthalten war: Entzug der Fahrerlaubnis mit 10-monatiger Sperre für einen Neuantrag.

Vor einer Woche habe ich erneut eine Anfrage gestellt und ich erhielt folgende Auskunft:

Sehr geehrter Herr xxxxx,
unter den folgenden Angaben zur Person:

Geburtsdatum ----
Geburtsname ----
Vorname(n) ----
Familienname ----
Geburtsort ----

sind im ZFER zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Fahrerlaubnisdaten gespeichert.
In das ZFER werden alle Daten zu Fahrerlaubnissen aufgenommen, die seit dem 01.01.1999 erteilt, erweitert oder umgeschrieben wurden. Über die anderen vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine
führt nur die jeweils ausstellende Fahrerlaubnisbehörde eine Kartei/Datei

Demnach sind auch hier keine Angaben vorhanden.



Zitat (ulm @ 31.07.2025, 12:20) *
Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Du wohnst auch noch seit 2002 im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde B?
Die Führerscheinakte muss sich in so einem Fall bei der Fahrerlaubnisbehörde B befinden.
Du hast den Antrag auf Akteneinsicht schriftlich gestellt?

Hast Du selbst noch Unterlagen rund um die Sperre 1998 oder den Entzug 2002?
Eine Fotokopie des damaligen rosa Führerschein?



Vielen Dank für Deine Reaktion.
Hier die Antworten:
1. Ja, ich wohne seit 2002 immer noch im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde B.
2. Nachdem ich einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt B gestellt habe, teilte mir diese mit, das sie keine Akten mehr über mich haben.
3. Ich habe noch alle Unterlagen zu den Vorfällen aus 1998 und 2002.
4. Ich habe zwar die Nummern der Führerscheine, die mir 1982 durch Kreis A und später durch Stadt B ausgestellt wurden, jedoch keine Kopien dieser Dokumente. Ich habe lediglich noch einen internationalen Führerschein, der mit 1984 durch die Stadt B erteilt wurde.



Zitat (hk_do @ 31.07.2025, 19:03) *
Zusatzfrage:

Hat es in der Zwischenzeit irgendwelche Änderungen der kommunalen Strukturen (Kreis-/Gemeindereform o.ä.) gegeben?
(Gehört Stadt B zum Beitrittsgebiet?)


Nein, der Kreis A ist unverändert in allen Zuständigkeiten - ebenfalls die Stadt B.

Es scheint wirklich der Fall zu sein, dass es nirgendwo Unterlagen über meine Führerscheine und/oder Verstöße gegen die STVO gibt.
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ulm
Beitrag 01.08.2025, 08:58
Beitrag #6


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Sehr gut, dass Du die Unterlagen noch hast!
Dein Fall scheint ein Beweis zu sein, dass man solche Unterlagen besser nicht wegwirft.

Wegen warum hast Du denn angefragt?
Deine 15 Jahre sind ja noch nicht ganz rum...
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Buldur
Beitrag 01.08.2025, 09:04
Beitrag #7


Neuling


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Der letzte Entzug meiner Fahrerlaubnis war im Jahr 2002 - das ist 23 Jahre her.
Ich stehe nun vor der Entscheidung, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen/machen, oder einfach anzugeben, dass ich meinen alten "grauen Lappen" nicht mehr finde und nun im Rahmen des Umtausches in den neuen FS einen solchen haben möchte.
Wenn KEINE Behörde Unterlagen über den Entzug der Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2002 hat, müsste ich doch einen neuen bekommen...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.08.2025, 09:05
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt
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ulm
Beitrag 01.08.2025, 09:09
Beitrag #8


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Ach, stimmt ja, 2002 ist ja schon über 15 Jahre her. blushing.gif

Dann einfach einen Antrag auf Neuerteilung stellen, dazu einen aktuellen Sehtest und eine Bescheinigung über mindestens neun Unterrichtseinheiten Erste Hilfe mitbringen.
...und dann sollen die mal schön suchen. Nicht Dein Problem.
Auf die erste Rückfrage "Wir haben nichts" kannst Du ja mit dem 2013er ZFER-Ausdruck nachhelfen.
Alles andere: Nicht Dein Problem.

Du bekommst dann irgendwann die Anordnung einer neuen theoretischen und praktischen Prüfung.
Wenn Du Lust hast, kannst Du jetzt schon einmal anfangen, auf die Theorieprüfung zu lernen. Gibt genug Apps dafür.

Zitat (Buldur @ 01.08.2025, 10:04) *
einfach anzugeben, dass ich meinen alten "grauen Lappen" nicht mehr finde und nun im Rahmen des Umtausches in den neuen FS einen solchen haben möchte.

Damit begehst Du eine Straftat!
Absolut dumme Idee...
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Buldur
Beitrag 01.08.2025, 09:52
Beitrag #9


Neuling


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Das ist mir bewusst, aber wenn es zu dem Entzug meiner FE keine Unterlagen mehr gibt, dürfte es doch kaum Probleme geben.

Im Kreis B sind nach deren Auskunft lediglich die Altdaten zu meinem Führerschein vorhanden, in der Stadt A gibt es keine Führerscheinakte zu meiner Person.
Im Zentralen Verkehrsregister sind keine Einträge vorhanden.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.08.2025, 12:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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auchdasnoch
Beitrag 01.08.2025, 11:58
Beitrag #10


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Zitat (Buldur @ 31.07.2025, 11:55) *
Ich habe Einsicht in meine Führerscheinakte bei Kreis A gestellt und man teilte mir mit, dass es keine Akte gibt, sondern lediglich Daten zu meinem Führerschein, den ich im Jahr 1982 gemacht habe.

Dann sehe ich kein Problem für die neue Fahrerlaubis. Diese beantragst Du bei der Führerscheinstelle der Stadt B. Die wird eine Karteikartenabschrift der Behörde in A benötigen. Also rufst Du bei der Behörde in A an und bittest um Übersendung der Karteikartenabschrift an die Behörde in B. Da sind alle erforderlichen Informationen zur ursprünglich erteilten Fahrerlaubnis enthalten. Alle anderen Infos (zur Entziehung der Fahrerlaubnis etc.) werden ohnehin nicht benötigt. Wäre noch eine Akte vorhanden, dann müsste sie ohnehin bereinigt werden. Sprich: Alle diese Infos würden eh im Papierkorb (oder besser im Reisswolf) landen.
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hk_do
Beitrag 01.08.2025, 22:45
Beitrag #11


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Zitat (Buldur @ 01.08.2025, 10:52) *
Im Kreis B sind nach deren Auskunft lediglich die Altdaten zu meinem Führerschein vorhanden,


Das ist doch genau das, was du für eine Wiedererteilung brauchst?!

Zitat
in der Stadt A gibt es keine Führerscheinakte zu meiner Person.


Das ist richtig so, die ist bei der Befassung im Jahr 1988 zum Kreis B gewandert.

Wobei mir nicht ganz klar ist, ob das damals eine Neuerteilung war oder nur eine Neuausfertigung des Führerscheins (vermutlich Zweiteres, aber warum?!).

Zitat
Im Zentralen Verkehrsregister sind keine Einträge vorhanden.


Da du nach 1988 keine Füherschein bekommen hast ist auch das nicht unbedingt verkehrt. (Es soll wohl Behörden geben, die auch alte Akten digitalisieren und dort einspielen. Aber auch dann vermutlich nur den Bestand und nicht die Historie...)
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