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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 245 Beigetreten: 06.05.2012 Mitglieds-Nr.: 64242 ![]() |
Rechts vor links vs. Verlassen der Fußgängerzone vs. auf die Fahrbahn gemaltes Verkehrszeichen ![]() Google Street View Vielen Dank Gruß Holoy |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14271 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück.
Also nachrangig nach §10 StVO. Die Fußgängerzone ist unter anderem für Radfahrer und Anlieger freigegeben. Radfahrer, Anlieger und Lieferfahrzeuge, die aus der Fußgängerzone kommen, haben Vorrang vor den Ausfahrenden aus der Tiefgarage. Genau das soll diese "Kunst am Bau" mit dem gar nichts regelnden aufgemalten Verkehrszeichen verdeutlichen. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7763 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück. Also nachrangig nach §10 StVO. Laut §10 gelten für Fußgängerzonen aber die selben Regeln wie für Grundstücke, konkret: Zitat Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Ich kann da keine Rangfolge erkennen ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 245 Beigetreten: 06.05.2012 Mitglieds-Nr.: 64242 ![]() |
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück. Gutes Argument, gar nicht bedacht, dass eine handelsübliche Grundstücksausfahrt gleichzusetzen ist ![]() Genau das soll diese "Kunst am Bau" mit dem gar nichts regelnden aufgemalten Verkehrszeichen verdeutlichen. An einer Parkplatzausfahrt ebenfalls in Paderborn gibt es ein aufgemaltes Stoppschild, das ich gerne ignoriere ![]() |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5985 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ich kann da keine Rangfolge erkennen Ich kann noch nicht einmal erkennen, wo die Straße beginnt und die Ausfahrt endet (oder umgekehrt). -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 17.08.2015 Mitglieds-Nr.: 76913 ![]() |
Mein Gedanke. Fließender Verkehr vor ruhendem Verkehr?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24844 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Beide sind verpflichtet, sich so "zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist". Wenn's zum Unfall kommt, sind logischerweise beide in der Mitschuld. In die Quotelung dürften die Geschwindigkeiten und ggf. unterschiedliche Haftung aus Betriebsgefahr eingehen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7949 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück. Also nachrangig nach §10 StVO. Laut §10 gelten für Fußgängerzonen aber die selben Regeln wie für Grundstücke, konkret: Zitat Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Ich kann da keine Rangfolge erkennen ![]() Relevante Frage könnte sein, ob man aus einem Grundstück immer noch in eine andere Straße ausfährt nach § 10, auch wenn diese Straße den Status eines vbB / einer Fuzo hat ... Wenn ja, wäre das nach § 10 trotzdem ein Nachrang des Grundstücks ggü. der Straße ... Spannend wäre dann noch eine Kreuzung Fuzo/vbB ... ![]() |
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2529 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Gibt es dazu Korrdinaten? Bei mir funzt der Googlelink nicht.
Imgrunde gelten m.E. § 8 und 10 parallel. § 10 schreibt lediglich vor, daß „eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ § 8 bzw. rvl gilt m.E. bei gleichberechtigten Zufahrten genauso wie innerhalb von öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Einmündungen innerhalb von vbB und FGZ. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24844 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Gerichte verstehen § 10 als eine Vorfahrtsregelung.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:47 |