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> Vorfahrt Ausfahrt Tiefgarage vs. Fußgängerzone
holoy
Beitrag 25.07.2025, 00:26
Beitrag #1


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Hallo, es geht um die Ausfahrt einer Tiefgarage in Paderborn. Wie ist die Vorfahrt an dieser "Kreuzung" geregelt, wenn "von rechts" die Fußgängerzone endet und auf der Fahrbahn ein Vorfahrt gewähren-Dreieck aufgemalt ist?

Rechts vor links vs. Verlassen der Fußgängerzone vs. auf die Fahrbahn gemaltes Verkehrszeichen think.gif

Google Street View

Vielen Dank
Gruß
Holoy
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ulm
Beitrag 25.07.2025, 04:51
Beitrag #2


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Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück.
Also nachrangig nach §10 StVO.

Die Fußgängerzone ist unter anderem für Radfahrer und Anlieger freigegeben.
Radfahrer, Anlieger und Lieferfahrzeuge, die aus der Fußgängerzone kommen, haben Vorrang vor den Ausfahrenden aus der Tiefgarage.
Genau das soll diese "Kunst am Bau" mit dem gar nichts regelnden aufgemalten Verkehrszeichen verdeutlichen.
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hk_do
Beitrag 25.07.2025, 07:11
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 25.07.2025, 05:51) *
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück.
Also nachrangig nach §10 StVO.


Laut §10 gelten für Fußgängerzonen aber die selben Regeln wie für Grundstücke, konkret:

Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Ich kann da keine Rangfolge erkennen think.gif
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holoy
Beitrag 25.07.2025, 13:18
Beitrag #4


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Zitat (ulm @ 25.07.2025, 05:51) *
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück.
Gutes Argument, gar nicht bedacht, dass eine handelsübliche Grundstücksausfahrt gleichzusetzen ist blushing.gif

Zitat (ulm @ 25.07.2025, 05:51) *
Genau das soll diese "Kunst am Bau" mit dem gar nichts regelnden aufgemalten Verkehrszeichen verdeutlichen.
An einer Parkplatzausfahrt ebenfalls in Paderborn gibt es ein aufgemaltes Stoppschild, das ich gerne ignoriere rolleyes.gif
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Tinu
Beitrag 25.07.2025, 14:18
Beitrag #5


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Zitat (hk_do @ 25.07.2025, 08:11) *
Ich kann da keine Rangfolge erkennen

Ich kann noch nicht einmal erkennen, wo die Straße beginnt und die Ausfahrt endet (oder umgekehrt).


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Gruß
Martin
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trunax
Beitrag 07.08.2025, 06:54
Beitrag #6


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Mein Gedanke. Fließender Verkehr vor ruhendem Verkehr?
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mir
Beitrag 07.08.2025, 09:45
Beitrag #7


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Beide sind verpflichtet, sich so "zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist". Wenn's zum Unfall kommt, sind logischerweise beide in der Mitschuld. In die Quotelung dürften die Geschwindigkeiten und ggf. unterschiedliche Haftung aus Betriebsgefahr eingehen.



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Mueck
Beitrag 08.08.2025, 11:03
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 25.07.2025, 08:11) *
Zitat (ulm @ 25.07.2025, 05:51) *
Die Tiefgaragenausfahrt ist ein Grundstück.
Also nachrangig nach §10 StVO.


Laut §10 gelten für Fußgängerzonen aber die selben Regeln wie für Grundstücke, konkret:

Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Ich kann da keine Rangfolge erkennen think.gif
Ich erinnere mich noch dunkel an alte Diskussionen im Usenet, also sehr aaaaalt, dass in vbBs ja nun an jeder Grundstücksausfahrt Rechts vor Links gelten müsse, weil ja gleichberechtigte Flächen in § 10. Widerstrebte aber glaub damals schon meinen Bauchgefühl ...
Relevante Frage könnte sein, ob man aus einem Grundstück immer noch in eine andere Straße ausfährt nach § 10, auch wenn diese Straße den Status eines vbB / einer Fuzo hat ... Wenn ja, wäre das nach § 10 trotzdem ein Nachrang des Grundstücks ggü. der Straße ...
Spannend wäre dann noch eine Kreuzung Fuzo/vbB ... thread.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 09.08.2025, 09:46
Beitrag #9


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Gibt es dazu Korrdinaten? Bei mir funzt der Googlelink nicht.

Imgrunde gelten m.E. § 8 und 10 parallel. § 10 schreibt lediglich vor, daß „eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ § 8 bzw. rvl gilt m.E. bei gleichberechtigten Zufahrten genauso wie innerhalb von öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Einmündungen innerhalb von vbB und FGZ.


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mir
Beitrag 09.08.2025, 16:12
Beitrag #10


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Die Gerichte verstehen § 10 als eine Vorfahrtsregelung.


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