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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 09.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84964 ![]() |
Im Internet habe ich zum Thema rot-weiße Warntafeln in Italien verschiedene Aussagen gelesen. In Italien soll es angeblich eine gesetzliche Änderung ab 1.1.2025 betr. Warntafeln am Heck gegeben haben. 1. Aussage, Warntafeln sind nicht mehr erforderlich. 2. Aussage, auch lt. ADAC Warntafeln sind weiterhin erforderlich. 3. Aussage, Warntafeln sind nicht mehr erforderlich, wenn am Heckträger eine eigene Beleuchtung und das Nummernschild vorhanden sind. Danke für die Hilfe |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14273 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Warntafeln sind weiterhin erforderlich.
Eine, ggf. zwei. Je nach Breite der Ladung. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 391 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Eine Gesetzesänderung war geplant, wurde dann aber nicht durchgeführt. Deshalb gilt weiterhin 2.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7187 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Wie schon geschrieben wurde, wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen z w e i Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung, angebracht sein. - Zitat von einer Seite des ADAC: Statt Neuregelung und keine Warntafeln: Zwei Warntafeln! Und selbst das Beispielfoto ist nicht richtig, denn die Vorschrift sagt: Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit 87 Euro geahndet. Die Warntafeln müssen also so aussehen! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2718 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Die geplante Gesetzesänderung sollte auch nur für Träger gelten, die auf die Anhängerkupplung montiert werden und mit einer eigenen Beleuchtungseinrichtung ausgestattet sind. Bei Heckträgern, die an der Heckklappe, oder der Karosserie / Aufbau (Wohnmobil) angebracht werden, war keine Änderung der Vorschrift geplant.
Wie aber bereits geschrieben wurde, ist es nicht zu dieser Änderung gekommen, und die Warntafeln sind weiterhin vorgeschrieben. Wichtig ist auch die richtige Anzahl der Streifen. In Italien müssen es 5 rote Streifen (je Tafel) sein. Es gibt auch Tafeln mit nur drei roten Streifen. Die benötigt man in Spanien und Portugal. Wäre ja auch langweilig, wenn man innerhalb der EU irgendwas einheitlich regeln würde. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Und wenn die Warntafel fehlt wird es teuer...
![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 932 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
1. Aussage, Warntafeln sind nicht mehr erforderlich. 2. Aussage, auch lt. ADAC Warntafeln sind weiterhin erforderlich. 3. Aussage, Warntafeln sind nicht mehr erforderlich, wenn am Heckträger eine eigene Beleuchtung und das Nummernschild vorhanden sind. Wenn die Tafeln nicht ausdrücklich verboten sind, mach sie doch dran. Dann bist du auf der sicheren Seite. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.09.2025 - 17:43 |