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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92577 ![]() |
Ich hätte eine Frage zu folgendem Unfallhergang. Ein Fussgänger quert eine Strasse. Auf der einen Seite stehen Autos vor einer roten Ampel. In diesem Bereich der Strasse gibt es keinen Fussgängerüberweg, oder eine Fussgängerampel. Der Fussgänger möchte zwischen diesen hindurch laufen. Als er sich vor einem Auto befindet, springt die Ampel auf grün und der Fahrer des Autos fährt unvermittelt los und touchiert und verletzt diesen. Dieser Hergang wurde von Zeugen bestätigt. Der Fahrer des beteiligten Autos behauptet, der Fussgänger sei quasi in das bereits anrollende Auto gelaufen, was jedoch aufgrund der Ausgangslage des gefallenen Fussgänger und der Verletzungsmuster nicht stimmen kann. Wie beurteilt ihr die Schuldfrage? Vielen Dank und Gruss Paul |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9397 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Es wird sehr stark auf die konkreten Aussagen der Zeugen ankommen. Zentrale Frage dürfte sein, wann der Autofahrer den Fußgänger sehen konnte bzw. musste. Eine auf grün springende Ampel ist jedenfalls kein Freibrief, einen Fußgänger über den Haufen zu fahren.
![]() Auf Basis deiner Schilderung würde ich davon ausgehen, dass der Autofahrer den größeren Teil der Schuld trägt, evtl sogar die alleinige Schuld. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24844 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wo eine Ampel ist, ist auch meist eine ampelgesicherte Querung in Reichweite.
Wie heißt es in § 25 Abs. 3 S. 2 StVO? Zitat Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten Somit hat der Fußgänger eine Mitschuld. Soweit es für den Autofahrer erkennbar war, dass der Fußgänger vor die Nase läuft, hat der Autofahrer wieder eine Mitschuld nach § 1, dazu kommt die Haftung aus der Betriebsgefahr. Ich tippe auf 50:50. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7949 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Wo eine Ampel ist, ist auch meist eine ampelgesicherte Querung in Reichweite. Hält man hier offenbar nicht für nötig ... ![]() ... und wenn die Autos eh stehen, erfordert die Verkehrslage ja offensichtlich keinen Umweg ... ![]() So schwach motorisiert sind heutige Autos ja nicht mehr, dass man die Sekunde Verlust durch Warten nicht wieder aufholen könnte ... ![]() |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7921 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7763 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Es spielt eigentlich keine große Rolle, welche Farbe die Ampel genau angezeigt hat:
Wenn ein Fußgänger vor dem Auto ist, darf man nicht losfahren. Niemals. Wobei sich da vielleicht auch jeder mal an die eigene Nase fassen sollte, ob er wirklich immer seinen Blick vom Ampelmast wieder vor sein Fahrzeug lenkt, bevor er nach dem Umschalten der Ampel auch nur einen halben Meter anfährt ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, hk_do,
Wenn ein Fußgänger vor dem Auto ist, darf man nicht losfahren. Niemals. stimmt. ![]() Es würde mich aber nicht wundern, wenn den Fußgänger zumindest zivilrechtlich eine gewisse Mitschuld trifft. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92577 ![]() |
Vielen Dank für die Antworten.
Der Zeuge sagte aus, dass der Fussgänger sich unmittelbar vor dem Auto befand, als der Fahrer (möglicherweise abgelenkt) los fuhr und den querenden Fussgänger touchierte. Somit kann dieser also auch nicht durch die A-Säule verdeckt gewesen sein. Meines Erachtens nach trifft den Autofahrer somit die volle Schuld (Gefährdungshaftung / Betriebsgefahr beim PKW, insbesondere gegenüber Fussgängern). Wer mit dem Auto anfährt, muss grundsätzlich (ob Parkplatz, oder Strasse) sein Umfeld checken. Dies war schlicht und einfach nicht der Fall. Gruss Paul |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9397 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Schlussendlich wird das im Zweifel ein Richter beurteilen - egal, was du oder ich oder andere hier im Forum meinen.
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7763 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Meines Erachtens nach trifft den Autofahrer somit die volle Schuld (Gefährdungshaftung / Betriebsgefahr beim PKW, insbesondere gegenüber Fussgängern). Die Betriebsgefahr ist aber nun gerade unabhängig von bzw. bewirkt keine Schuld. Nur Haftung. Zitat Wer mit dem Auto anfährt, muss grundsätzlich (ob Parkplatz, oder Strasse) sein Umfeld checken. Dies war schlicht und einfach nicht der Fall. Das wäre von der Betriebsgefahr unabhängig und tatsächlich schuldhaft. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5985 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Meines Erachtens nach trifft den Autofahrer somit die volle Schuld Dass der Autofahrer offensichtlich etwas falsch gemacht hat, bedeutet ja nicht, dass der Fußgänger alles richtig gemacht hat. Wir haben z.B. nichts darüber erfahren, ob er §25 hinreichend beachtet hat. Aus so wenigen Aussagenschnipseln nach dem Stille-Post-Prinzip lässt sich daher eine anteilige Gewichtung gar nicht ableiten. Vor Gericht werden deshalb so gründlich wie möglich die genaueren Umstände aus den verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2632 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
Bei Gericht ist prinzipiell ja immer alles möglich...
Das der Fußgänger aber mit 0% rauskommt glaube (und hoffe) ich nach der bisherigen Schilderung jetzt nicht... gerne 90-10 oder 80-20... aber ich fände es gerade gegenüber dem Fußgängerverhalten ein schlechtes Zeichen hier dem Autofahrer die Alleinschuld aufzubürden... je nachdem wenn noch ganz in der Nähe eine offizielle Querungsmöglichkeit gegeben wäre, könnte ich mir sogar noch eine viel negativere Auslegung zu ungunsten des Fußgängers vorstellen... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9505 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Es war ja auch nicht das 1. Auto in der Schlange wenn ich den EP richtig interpretiere.
Wir wissen auch nicht was rechts von dem Auto war, stand, parkierte usw... Oder ggf. links - evtl. ein abbiegender der den Fußgänger gesehen hat und nicht oder langsamer anfuhr? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6261 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Ich interpretiere den TE so, dass der Fußgänger die Straße nicht vor den wartenden Autos überquert hat eventuell mit einigen Metern Abstand, sondern dass er sich durch den Pulk der wartenden Autos geschlängelt hat. In dem Fall ist er aber wirklich lange außerhalb des Wahrnehmungshorizontes eines aufs Losfahren konzentrierten Autofahrers und kann innerhalb dessen Reaktionszeit vor das Auto treten. Mmn eine schlechtere Position für den Fußgänger, besonders wenn er trotz grün gewordener Ampel weiter gelaufen wäre
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:40 |