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> Fussgänger angefahren als Ampel auf grün springt
PaulTrulla
Beitrag 18.07.2025, 18:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo.

Ich hätte eine Frage zu folgendem Unfallhergang.

Ein Fussgänger quert eine Strasse. Auf der einen Seite stehen Autos vor einer roten Ampel. In diesem Bereich der Strasse gibt es keinen Fussgängerüberweg, oder eine Fussgängerampel.

Der Fussgänger möchte zwischen diesen hindurch laufen. Als er sich vor einem Auto befindet, springt die Ampel auf grün und der Fahrer des Autos fährt unvermittelt los und touchiert und verletzt diesen.

Dieser Hergang wurde von Zeugen bestätigt.

Der Fahrer des beteiligten Autos behauptet, der Fussgänger sei quasi in das bereits anrollende Auto gelaufen, was jedoch aufgrund der Ausgangslage des gefallenen Fussgänger und der Verletzungsmuster nicht stimmen kann.

Wie beurteilt ihr die Schuldfrage?

Vielen Dank und Gruss
Paul
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AMenge
Beitrag 18.07.2025, 20:44
Beitrag #2


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Es wird sehr stark auf die konkreten Aussagen der Zeugen ankommen. Zentrale Frage dürfte sein, wann der Autofahrer den Fußgänger sehen konnte bzw. musste. Eine auf grün springende Ampel ist jedenfalls kein Freibrief, einen Fußgänger über den Haufen zu fahren. wink.gif

Auf Basis deiner Schilderung würde ich davon ausgehen, dass der Autofahrer den größeren Teil der Schuld trägt, evtl sogar die alleinige Schuld.
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mir
Beitrag 19.07.2025, 09:21
Beitrag #3


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Wo eine Ampel ist, ist auch meist eine ampelgesicherte Querung in Reichweite.

Wie heißt es in § 25 Abs. 3 S. 2 StVO?

Zitat
Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten


Somit hat der Fußgänger eine Mitschuld.

Soweit es für den Autofahrer erkennbar war, dass der Fußgänger vor die Nase läuft, hat der Autofahrer wieder eine Mitschuld nach § 1, dazu kommt die Haftung aus der Betriebsgefahr.

Ich tippe auf 50:50.


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Mueck
Beitrag 19.07.2025, 11:01
Beitrag #4


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Zitat (mir @ 19.07.2025, 10:21) *
Wo eine Ampel ist, ist auch meist eine ampelgesicherte Querung in Reichweite.
Hält man hier offenbar nicht für nötig ... thread.gif

... und wenn die Autos eh stehen, erfordert die Verkehrslage ja offensichtlich keinen Umweg ... whistling.gif
So schwach motorisiert sind heutige Autos ja nicht mehr, dass man die Sekunde Verlust durch Warten nicht wieder aufholen könnte ... rolleyes.gif
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Schorsch
Beitrag 19.07.2025, 20:25
Beitrag #5


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Zitat (PaulTrulla @ 18.07.2025, 19:28) *
Als er sich vor einem Auto befindet, springt die Ampel auf grün und der Fahrer des Autos fährt unvermittelt los und touchiert und verletzt diesen.

Tatsächlich grün oder doch eher rot-gelb und nur auf die Ampel geschaut und nicht wohin er fährt.
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hk_do
Beitrag 19.07.2025, 21:05
Beitrag #6


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Es spielt eigentlich keine große Rolle, welche Farbe die Ampel genau angezeigt hat:

Wenn ein Fußgänger vor dem Auto ist, darf man nicht losfahren. Niemals.

Wobei sich da vielleicht auch jeder mal an die eigene Nase fassen sollte, ob er wirklich immer seinen Blick vom Ampelmast wieder vor sein Fahrzeug lenkt, bevor er nach dem Umschalten der Ampel auch nur einen halben Meter anfährt wavey.gif
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nachteule
Beitrag 20.07.2025, 15:12
Beitrag #7


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Hallo, hk_do,

Zitat (hk_do @ 19.07.2025, 22:05) *
Wenn ein Fußgänger vor dem Auto ist, darf man nicht losfahren. Niemals.

stimmt. wavey.gif

Es würde mich aber nicht wundern, wenn den Fußgänger zumindest zivilrechtlich eine gewisse Mitschuld trifft.

Viele Grüße,

Nachteule


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PaulTrulla
Beitrag 20.07.2025, 18:53
Beitrag #8


Neuling


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Vielen Dank für die Antworten.

Der Zeuge sagte aus, dass der Fussgänger sich unmittelbar vor dem Auto befand, als der Fahrer (möglicherweise abgelenkt) los fuhr und den querenden Fussgänger touchierte.
Somit kann dieser also auch nicht durch die A-Säule verdeckt gewesen sein.

Meines Erachtens nach trifft den Autofahrer somit die volle Schuld (Gefährdungshaftung / Betriebsgefahr beim PKW, insbesondere gegenüber Fussgängern).
Wer mit dem Auto anfährt, muss grundsätzlich (ob Parkplatz, oder Strasse) sein Umfeld checken. Dies war schlicht und einfach nicht der Fall.

Gruss
Paul
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AMenge
Beitrag 20.07.2025, 20:31
Beitrag #9


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Schlussendlich wird das im Zweifel ein Richter beurteilen - egal, was du oder ich oder andere hier im Forum meinen.
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hk_do
Beitrag 20.07.2025, 21:18
Beitrag #10


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Zitat (PaulTrulla @ 20.07.2025, 19:53) *
Meines Erachtens nach trifft den Autofahrer somit die volle Schuld (Gefährdungshaftung / Betriebsgefahr beim PKW, insbesondere gegenüber Fussgängern).


Die Betriebsgefahr ist aber nun gerade unabhängig von bzw. bewirkt keine Schuld. Nur Haftung.


Zitat
Wer mit dem Auto anfährt, muss grundsätzlich (ob Parkplatz, oder Strasse) sein Umfeld checken. Dies war schlicht und einfach nicht der Fall.


Das wäre von der Betriebsgefahr unabhängig und tatsächlich schuldhaft.

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Tinu
Beitrag 21.07.2025, 06:55
Beitrag #11


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Zitat (PaulTrulla @ 20.07.2025, 19:53) *
Meines Erachtens nach trifft den Autofahrer somit die volle Schuld

Dass der Autofahrer offensichtlich etwas falsch gemacht hat, bedeutet ja nicht, dass der Fußgänger alles richtig gemacht hat. Wir haben z.B. nichts darüber erfahren, ob er §25 hinreichend beachtet hat. Aus so wenigen Aussagenschnipseln nach dem Stille-Post-Prinzip lässt sich daher eine anteilige Gewichtung gar nicht ableiten. Vor Gericht werden deshalb so gründlich wie möglich die genaueren Umstände aus den verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.


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Gruß
Martin
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TAK
Beitrag 21.07.2025, 08:04
Beitrag #12


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Bei Gericht ist prinzipiell ja immer alles möglich...

Das der Fußgänger aber mit 0% rauskommt glaube (und hoffe) ich nach der bisherigen Schilderung jetzt nicht... gerne 90-10 oder 80-20... aber ich fände es gerade gegenüber dem Fußgängerverhalten ein schlechtes Zeichen hier dem Autofahrer die Alleinschuld aufzubürden... je nachdem wenn noch ganz in der Nähe eine offizielle Querungsmöglichkeit gegeben wäre, könnte ich mir sogar noch eine viel negativere Auslegung zu ungunsten des Fußgängers vorstellen...


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haschee
Beitrag 21.07.2025, 11:50
Beitrag #13


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Es war ja auch nicht das 1. Auto in der Schlange wenn ich den EP richtig interpretiere.

Wir wissen auch nicht was rechts von dem Auto war, stand, parkierte usw...
Oder ggf. links - evtl. ein abbiegender der den Fußgänger gesehen hat und nicht oder langsamer anfuhr?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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helmet lampshade
Beitrag 22.07.2025, 09:56
Beitrag #14


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Ich interpretiere den TE so, dass der Fußgänger die Straße nicht vor den wartenden Autos überquert hat eventuell mit einigen Metern Abstand, sondern dass er sich durch den Pulk der wartenden Autos geschlängelt hat. In dem Fall ist er aber wirklich lange außerhalb des Wahrnehmungshorizontes eines aufs Losfahren konzentrierten Autofahrers und kann innerhalb dessen Reaktionszeit vor das Auto treten. Mmn eine schlechtere Position für den Fußgänger, besonders wenn er trotz grün gewordener Ampel weiter gelaufen wäre
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:40