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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2529 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
![]() Wir haben hier einen 2 bis 2,5 m breiten Gehweg, auf dem sehr verblichene rote Pflastersteine einen 1,0 m breiten „Radweg“ markieren. Dieser ist mitsamt Gehweg durch Z240 als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Mir ist klar, daß zunächst auch ein irrwitziges VZ zu beachten ist. Dies ist eine Geschäftsstraße mit entsprechendem Fußverkehr, Geschäftstreibende stellen ihre Aufsteller, Tische und Stühle auf dem Gehweg auf. Abgestellte Fahrräder etc. versperren den Gehweg. Das ganze führt dazu, daß der Fußverkehr größtenteils auf den Radweg ausweicht bzw. darauf herumläuft (bzw. muß) und diesen faktisch unbenutzbar macht. Ist ein solcher Radweg dennoch benutzungspflichtig? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5985 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Das entscheidet ein Gericht, falls es dein Bußgeldverfahren bis dorthin schafft. Schwierigkeit dabei: finde erst mal jemanden, der dir bei Nichtbenutzung eine Ordnungswidrigkeit anhängen will. Theoretisches Zusatzrisiko: bei einem Unfall auf der Fahrbahn könnte die Nichtbenutzung nachteilig angerechnet werden.
Risikolosere Entscheidung: Benutzungspflicht wegklagen und abwarten, was daraus wird. Pragmatischer Tipp: bei offensichtlicher Nichtbenutzbarkeit (Hindernisse, ...) von den eigenen Argumenten überzeugt sein und entsprechend handeln! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7949 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Mit ...
Z240 ... tun doch die ...sehr verblichene rote Pflastersteine ... gerade k... einen 1,0 m breiten „Radweg“ markieren !?! Da ...der Fußverkehr größtenteils auf den Radweg ausweicht ... darf man ihn auch auf dem nicht verblichenroten Teil umfahren oder ...benutzungspflichtig ... hinterherdackeln wegen "Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen." ![]() Richtlinienkonform ist der so sicher nicht, man könnte ihn also vmtl. wegklagen ... |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2529 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Also wir haben die typischen 20x10x8-Steinchen aus den 80ern und davon quer 5 Stück nebeneinander, macht zusammen rund einen Meter Breite. Das ganze ist als Hochbord zusammen mit dem Gehweg durch Z240 als benutzungspflichtig ausgewiesen. Das ganze natürlich ohne den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Fahrzeugen links des „Radwegs“.
Naja, mal sehen ob was kommt. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5985 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Was soll denn von wem warum kommen? Gab es ein Ereignis, von dem du noch nicht berichtet hast?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2529 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Nein, aber ich rechne fast damit, daß da was nachkommt. Wenn nicht, ist das umso erfreulicher (weniger Aufwand und Sorgen).
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.07.2025, 18:36
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5985 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Nein, aber ich rechne fast damit, daß da was nachkommt. Nach was? Bis jetzt hast du nur eine theoretische Frage ohne Bezug auf ein reales Ereignis gestellt. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6261 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Wir haben hier einen 2 bis 2,5 m breiten Gehweg, auf dem Teilweise 2m breiter Geh- und Radweg igO. "Eigentlich" nicht zulässig. Allerdings wird die Gemeinde wohl bei Bedarf auf die besondere und einzigartige Verkehrskonstellation vor Ort hinweisen, die keine andere Lösung zulässt, weshalb hier ausnahmsweise nur ein 2 Meter breiter Weg möglich und ausreichend ist, was bei ständiger Rücksicht und Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Radfahrer kein Problem sein muss. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:41 |