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> Teil gegen Fahrzeug geschleudert, welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Blue_Car
Beitrag 15.07.2025, 20:38
Beitrag #1


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Guten Abend,
ich bin letztens auf der linken Spur einer Autobahn gefahren, rechts versetzt vor mir ein LKW. Ich war schneller als er und als ich fast neben ihm war hat der LKW entweder eine Warntafel verloren oder aber eine Warntafel von der Straße aufgeschleudert, das kann man leider nicht ganz erkennen. Diese ist gegen mein Fahrzeug geprallt und hat einen Kratzer auf fast 2-3m Länge verursacht.

Wie sieht das ganze rechtlich aus, falls das Teil schon auf der Straße gelegen haben sollte. Es war taghell, vor dem LKW kein anderes Fahrzeug, d.h. er hätte das Teil liegen sehen müssen und ist trotzdem drüber gefahren (oder hat es eben verloren, das weiß ich nicht genau). Übernimmt das die Versicherung des LKW? Übernimmt das nur meine Vollkasko?

Eine Dashcamaufnahme ist vorhanden, Kennzeichen gut lesbar.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.07.2025, 21:25
Beitrag #2


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Meine eher laienhafte Meinung:

Wenn das Teil tatsächlich vom aufgezeichneten LKW geflogen ist muss dessen Versicherung wegen fehlender Ladungssicherung bezahlen.

Bei „fremden“ hochgewirbelten Sachen dürfte eher Deine VK zuständig sein, denn es dürfte der Nachweis fehlen was für ein Fahrzeug das Teil verloren hat (um eine Haftpflicht eines anderen in Anspruch nehmen zu können).

Denn denkst Du wirklich, dass ein LKW wegen eines „kleinen Teiles“ auf der Autobahn eine Vollbremsung hinlegen müsste? Mal davon abgesehen, welche Gefahr davon ausgehen würde? Trotz Sichtfahrgebot?

Ggf. könnte man auf die Betriebsgefahr hinweisen aber ich vermute eher, dass nur Deine VK eintreten würde oder Du den Schaden selber bezahlen musst.


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Tanker
Beitrag 15.07.2025, 21:55
Beitrag #3


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Interessant das nur LKW ihre Ladung verlieren. tongue.gif Ich könnte da ein paar nette Beispiele nennen. Warntafel verlieren geht eigentlich nicht. Denn die müssen eigentlich sichtbar am Fahrzeug sein. Jedenfalls bei Gefahrgut. Und Warntafeln gehören meiner Ansicht nach zu Teilen des Fahrzeugs.
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blackdodge
Beitrag 15.07.2025, 22:29
Beitrag #4


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ich stimme mal @Q-Treiberin zu


Ansonsten ist es mittlerweile so, dass auch nur Deine hoffentlich vorhandene Kako z.B. einen Glasschaden bezahlt, nicht die HAftpflicht des anderen, ausser Du kannst NAchweisen dass es wirklich genau dieser verursacht hat. Aufgewirbeltes zahlt zumindest bei Glas die Teilkasko


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Blue_Car
Beitrag 15.07.2025, 22:46
Beitrag #5


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Ich bin nicht der Meinung, dass der LKW eine Vollbremsung hinlegen muss. Aber wenn man ein großes Teil auf der Autobahn liegen sieht, weiß ich nicht, ob man da dann direkt drüber fahren muss oder ob man nicht vielleicht 20-30cm weiter rechts fahren könnte. So würde ich es zumindest machen.
Wie gesagt, man kann leider auch nicht sehen, ob es schon auf der Straße lag oder nicht. Wenn es natürlich nicht dort lag, dann kann der Fahrer auch schlecht versuchen 20cm daneben zu fahren.

@blackdodge Der Kratzer ist leider fast die gesamte Fahrzeugbreite im Lack, nicht im Glas.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.07.2025, 22:59
Beitrag #6


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Zitat (Blue_Car @ 15.07.2025, 23:46) *
Ich bin nicht der Meinung, dass der LKW eine Vollbremsung hinlegen muss. Aber wenn man ein großes Teil auf der Autobahn liegen sieht, weiß ich nicht, ob man da dann direkt drüber fahren muss oder ob man nicht vielleicht 20-30cm weiter rechts fahren könnte. So würde ich es zumindest machen.
Dann wärest Du der ultimative LKW-Fahrer…

Ein LKW-Fahrer, der bei 80 km/h und vielleicht 30 Tonnen Gewicht in der Geschwindigkeit mal eben plötzlich um 30 cm in eine andere Seite sein Steuer verreißt…. ich glaube da sind Kratzer an einem anderen Fahrzeug eher zu „vernachlässigen“… unsure.gif

Geb Deine Dashcam-Aufnahmen Deiner VK, ggf. versuchen sie dann um eine Regelung vorbeizukommen, ansonsten…. man kann sich einfach nicht gegen alles versichern!

Manches ist dann auch einfach nur Pech…


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Blue_Car
Beitrag 15.07.2025, 23:17
Beitrag #7


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Naja, eigentlich doch, man ist ja grundsätzlich gegen sowas versichert, die Frage ist ja nur, welche Versicherung übernimmt das Pech.

Die vom LKW, der den Schaden verursacht hat, auch wenn es für ihn Pech war oder meine, weil meine bloße Existenz Pech war.

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MsTaxi
Beitrag 16.07.2025, 05:11
Beitrag #8


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Fakt ist doch, selbst deine Dashcam-Aufnahme zeigt nicht deutlich, ob der "gegnerische" LKW diese Warntafel überhaupt verloren hat. Und eine Ausweichpflicht zu konstruieren, dürfte kaum erfolgversprechend sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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TAK
Beitrag 16.07.2025, 08:45
Beitrag #9


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nachdem du ja scheinbar keine Polizei eingeschalten hast würde ich ggf. mich direkt an die Firma des LKWs wenden... manchmal lässt sich so etwas recht einfach klären...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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F117
Beitrag 16.07.2025, 08:49
Beitrag #10


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Zwischenfrage: Woher weißt Du, dass es eine Warntafel war? Als solche im Vorbeiflug erkannt?


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Ernschtl
Beitrag 16.07.2025, 08:49
Beitrag #11


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Das kann alles die VK klären. Dafür hat man die doch.


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Blue_Car
Beitrag 16.07.2025, 16:18
Beitrag #12


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Zitat (F117 @ 16.07.2025, 09:49) *
Zwischenfrage: Woher weißt Du, dass es eine Warntafel war? Als solche im Vorbeiflug erkannt?

Ja, das sieht man sehr deutlich.

@Ernschtl
Klärt sie das auch, wenn man sie nicht in Anspruch nehmen würde? Ich vermute, dass eine Hochstufung teurer kommt als den Schaden selbst zu bezahlen.



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F117
Beitrag 16.07.2025, 17:12
Beitrag #13


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Zum Verständnis: Du überholst einen LKW auf der Autobahn, bist also so mit rund >100 km/h unterwegs. Dein Auto wird von einer 40x30 bis 40x40 cm großen Warntafel getroffen, die durch die Luft gewirbelt wird und einen 2-3 METER langen Kratzer verursacht.

think.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 16.07.2025, 17:44
Beitrag #14


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Zitat (Blue_Car @ 16.07.2025, 17:18) *
@Ernschtl
Klärt sie das auch, wenn man sie nicht in Anspruch nehmen würde? Ich vermute, dass eine Hochstufung teurer kommt als den Schaden selbst zu bezahlen.
Warum sollte die VK irgendetwas klären wenn sie gar nicht regulieren soll?

Entweder VK in Anspruch nehmen (plus Hochstufung), die prüfen ggf. auch ob jemand anders verantwortlich sein könnte.

Oder den Schaden selber bezahlen…


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Blue_Car
Beitrag 16.07.2025, 19:26
Beitrag #15


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Zitat (F117 @ 16.07.2025, 18:12) *
Zum Verständnis: Du überholst einen LKW auf der Autobahn, bist also so mit rund >100 km/h unterwegs. Dein Auto wird von einer 40x30 bis 40x40 cm großen Warntafel getroffen, die durch die Luft gewirbelt wird und einen 2-3 METER langen Kratzer verursacht.

think.gif


Was genau ist da jetzt warum unrealistisch? unsure.gif

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Ernschtl
Beitrag 16.07.2025, 19:43
Beitrag #16


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QUOTE (Blue_Car @ 16.07.2025, 17:18) *
Klärt sie das auch, wenn man sie nicht in Anspruch nehmen würde? Ich vermute, dass eine Hochstufung teurer kommt als den Schaden selbst zu bezahlen.
Wozu hast du dann überhaupt VK. Natürlich klärt die alles und am Ende kannst du es immer noch zurückzahlen. Wird sich aber kaum rechnen.

Anstatt im Internet rumzufragen wäre es wesentlich zielführender einfach die eigene Vesicherung zu fragen rolleyes.gif
Btw: der VK ist es fast egal wie der Schaden entstand.


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GM_
Beitrag 16.07.2025, 19:58
Beitrag #17


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Zitat (Blue_Car @ 16.07.2025, 20:26) *
Was genau ist da jetzt warum unrealistisch? unsure.gif

Weil die Tafel einschlägt und abprallt. Was sollte die Tafel 3 m lang gegen das Auto drücken?


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Blue_Car
Beitrag 16.07.2025, 20:11
Beitrag #18


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Dann ist es wohl einfach Zufall, dass an dem Auto noch kein Schaden war, dann ganz zufällig auf der Autobahn etwas gegen das Auto knallt, nach dem unmittelbaren Anhalten an nächster Stelle ein Schaden vorhanden ist und dass das eine mit dem anderen Nichts zu tun hat. thread.gif

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saniboy
Beitrag 16.07.2025, 21:05
Beitrag #19


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Zitat (GM_ @ 16.07.2025, 20:58) *
Zitat (Blue_Car @ 16.07.2025, 20:26) *
Was genau ist da jetzt warum unrealistisch? unsure.gif

Weil die Tafel einschlägt und abprallt. Was sollte die Tafel 3 m lang gegen das Auto drücken?


Bei 120 km/h bewegt sich das Auto mit 33 Metern pro Sekunde vorwärts. Andersherum entspräche ein Kratzer von 3 Metern einer
Kontaktzeit von 100 Millisekunden. Könnte ich mir schon vorstellen. Da sich das Auto bewegt, ist der Einschlag der Tafel quer zur Bewegungsrichtung
ja nicht punkt- sondern linienförmig.

Viele Grüße,
saniboy
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F117
Beitrag 16.07.2025, 21:32
Beitrag #20


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Dann würde eine Hummel, die bei 120 an meiner WSS tragischerweise zerschellt, einen Streifen bis auf das Dach erzeugen. Tut sie das?

Zudem spricht der TE wiederholt nur von einem Kratzer. Bei einem Einschlag, bei dem ein Blechteil am Fahrzeug entlang scheppert, geht das kaum ohne Blechschaden. Davon ist aber keine Rede. Ein Bild wäre schön.


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GM_
Beitrag 16.07.2025, 22:44
Beitrag #21


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Zitat (saniboy @ 16.07.2025, 22:05) *
Andersherum entspräche ein Kratzer von 3 Metern einer Kontaktzeit von 100 Millisekunden. Könnte ich mir schon vorstellen.

Ich nicht. 100 ms sind bei einem Crashvorgang eine Ewigkeit. Ist ja keiner da, der die Platte festhält.



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.07.2025, 10:51
Beitrag #22


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Eben:
Die Energie des Aufpralls der Hummel verwandelt sich (Energieerhaltungssatz):
- in die Energie zur plastischen Verformung der Hummel;
- die kinetische Energie der unappetitlichen Überreste der Hummel, die sich an die Fahrzeuggeschwindigkeit anpasst;
- die Brems-Energie des Fahrzeugs, das durch den Aufprall der Hummel um 0,00000...x km/h langsamer wird (Impulserhaltungssatz).

Eine Metallscheibe dürfte dagegen leicht zerdellt, aber dennoch umgehend wie ein Pingpongball davonfliegen
und dabei heftig um ihre Achse des maximalen Massenträgheitsmoments (und minimalen Luftwiderstandes) rotieren...

Zum Thema "Ausweichen":
Wenn jemand z.B. nachts wegen eines Igels ausweicht, dabei sein Fahrzeug verreißt und gegen einen Baum prallt ist die eigene Teilkasko iirc außen vor ("kein unmittelbarer Wildunfall sondern eigene Blödheit"), und bei Regulierung durch die eigene Vollkasko ist er seinen Schadenfreiheitsrabatt los.

Ähnliches dürfte bei einer platt am Boden liegenden Warntafel sein.
Die muss übrigens für den LKW-Fahrer auch nicht minutenlang vorher sichtbar gewesen sein, sondern kann 2,25 Sekunden vor dem
Überfahren plötzlich unter dessen Vordermann aufgetaucht sein.

ICH jedenfalls würde mich hüten, wegen so einer Blechtafel einen Lkw zu verreißen und dabei wer-weiß-was zu riskieren.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Tanker
Beitrag 17.07.2025, 22:26
Beitrag #23


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Ausweichen ist eh die schlechteste Lösung. Ist ja nicht nur das lenken sondern auch die "Bewegungen" des Fahrzeugs durch die Federung und deren Zeitverschiebung. Hier mal ein Beispiel. Warum wohl wird einem bei Sicherheitstrainings das vorgeführt. Man selbst darf diese Übung aber nicht machen? Die heutigen Fahrzeuge haben solch gute Bremsen dass es unnötig ist aus zu weichen weil man da eh steht. Also unnötiges ausweichen als Gefahrenquelle vermeidet.
Als das ABS Pflicht bei den Tankern wurde wurde in den Gefahrgutkursen immer erklärt das nun ausweichen gefahrlos möglich ist. Auf meine Anmerkung, dass mir gerade vorher erklärt wurde wie gefährlcih S-Kurven sind. Was ist bitte ist beim ausweichen anders als zwei hintereinanderliegende S-Kurven? Warum sollte das plötzlich gehen? Als Antwort kam immer, wir müssen im Stoff weitermachen sonst werden wir nicht fertig. rolleyes.gif
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mir
Beitrag 19.07.2025, 09:13
Beitrag #24


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Realisiert sich nicht genau darin, dass ein Kfz aufgrund seiner Geschwindigkeit und Masse es nicht mehr verhindern kann, einen auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand hochzuschleudern, die besondere Gefahr durch den Betrieb eines Kfz, für das Halter und Versicherung haften (§ 7 StVG)? Warum sollte die Versicherung sich weigern, das zu bezahlen?


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Reinheit
Beitrag 20.07.2025, 22:25
Beitrag #25


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Zitat (GM_ @ 16.07.2025, 23:44) *
…. 100 ms sind bei einem Crashvorgang eine Ewigkeit.

0,1 Sekunde dauert ¼ bis 1 Wimpernschlag (je nach Autor).
Zitat
Ist ja keiner da, der die Platte festhält.

Die Massenträgheit? Die seitlich wirkende Luftdruckturbulenz durch den etwas vorausfahrenden LKW?
2 mögliche Ursachen, die mir gerade spontan eingefallen sind.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Tanker
Beitrag 22.07.2025, 22:27
Beitrag #26


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Gut, dann werfe ich den Tanker weg weil ichs ja so in den Gefahrgutschulungen über Jahre so gelernt habe. Ist billiger für die Versicherung und den Chef.
Mir hat mal ein Heizölhändler und Containerdienst folgende Story erzählt. Abends ruft noch ein guter Kunde an. Ich brauche morgen früh einen Container. Fahrer hatten schon Feierabend. Also schnell ins ein Auto gesprungen und dem Kunden den Wunsch erfüllt. Blöderweise am Zaun von seinem Nachbarn hängen geblieben. 300DM Schaden. Ein paar Wochen später ne ähnliche Geschicht. Nur wars diesmal mein Sohn. 200DM Schden. Dann nach ein paar Monaten wars ein Aushilfsfahrer. 400DM Schaden und weil aller guten Dinge vier sind blieb der normale Fahrer auch noch an einem Zaun hängen mi 200DM Schaden. Am Jahresende kam ein Schreiben von der Versicherung. War die Kündigung weil 4 Unfälle. Und zwar für alle meine fünf Fahrzeuge. sad.gif Gleich zum Versicherungsvertreter was das soll. Verstehe ich auch nicht so ganz. Aber du hast nun mal vier Schäden verursacht. Mehr sieht der Computer nicht. Wenn ich also meinen Tankwagen in den Bach geworfen hätte mit einem Millionenschden wäre nichts passiert? Richtig. Und wenn die Unfälle mit verschieden Fahrzeugen passiert wären auch nicht. Richtig. Aber ich geb dir einen guten Tip. Zahle einfach die Schäden aus eigener Tasche zurück. Das ist billiger als der Schadenfreiheitsrabattverlust. Und du bist Unfallfrei.
Nun stellt euch mal vor ihr seit ein selbstfahrender Unternehmer und euch passieren mehrere solche Sachen. Viel Spass beim suchen am Jahresende nach einer neuern Versicherung mit dem Verlauf. Sicherlich findet man eine. Aber frag nicht nach den Prämien. whistling.gif
Ich würde als Halter des LKW einen Gutachter einschalten. Und mal sehen was dabei rauskommt. tongue.gif
Oder soll ich ein paar Fälle aus meiner Tätigkeit vor der Rente erzählen? smile.gif
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ulm
Beitrag 23.07.2025, 05:25
Beitrag #27


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Lass es doch bitte einfach bleiben! ranting.gif
In diesem Thread geht es um ein hochgeschleudertes Teil. Nicht um Tankwagen im Bach und auch der Zaun wurde nicht hochgeschleudert.
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AMenge
Beitrag 23.07.2025, 12:54
Beitrag #28


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Ach komm, dem TE ist doch in schlechter, alter VP-Tradition bereits nachgewiesen worden, dass sich der Vorfall gar nicht so zugetragen haben wie von ihm beschrieben - auch wenn niemand der hiesigen Experten das Schadensbild überhaupt gesehen hat.

Dann kann doch Tanker auch noch seine vollkommen themenfremde Märchenstunde abhalten. Der Thread ist so oder so tot.
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F117
Beitrag 23.07.2025, 23:05
Beitrag #29


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Zumal das blaue Auto heute im Forum war, aber in diesen Tread schweigt. Wohl kein Interesse mehr.


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F117
Beitrag 24.07.2025, 12:32
Beitrag #30


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Zitat (AMenge @ 23.07.2025, 13:54) *
auch wenn niemand der hiesigen Experten das Schadensbild überhaupt gesehen hat


Naja:

Zitat (F117 @ 16.07.2025, 22:32) *
Ein Bild wäre schön.


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Blue_Car
Beitrag 24.07.2025, 12:44
Beitrag #31


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Zitat (F117 @ 24.07.2025, 00:05) *
Zumal das blaue Auto heute im Forum war, aber in diesen Tread schweigt. Wohl kein Interesse mehr.


Ich komme mit einem eindeutigen Sachverhalt (das einzige, was man diskutieren könnte, ob es einen rechtlichen Unterschied macht, ob das Teil vom LKW kam oder auf der Straße gelegen hat, das kann ich abschließend leider nicht klären. Aber der Fall ansich ist eindeutig, LKW --> Teil ---> Schaden).
Mein Interesse zu beweisen, dass der Sachverhalt sich so zugetragen hat oder frei erfunden ist (wieso sollte ich das erfinden?) ist da leider eher gering, insbesondere da nach der bisherigen Diskussion meine Hoffnung eher gering ist, dass ich mit einem Bild des Schadens irgendetwas beweisen könnte. Auf einen Upload des gesamten Videos würde ich aus datenschutzrechtlichen Gründen leider verzichten.

Ich stehe momentan im Austausch mit dem Unternehmen des LKW, ich kann gerne berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.10.2025 - 08:18