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Beitrag
#51
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Ja, danke euch allen!
Habe ebenfalls viel u.a. fürs Leben gelernt! |
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Beitrag
#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 ![]() |
@cyber auch wenn die MPU nicht rechtmäßig gewesen wäre wird trotzdem erstmal entzogen? Hört sich wenig gerecht an. Es geht noch gemeiner: Wenn die FSST ein negatives MPU-Gutachten erst einmal in der Hand hält, kann sie es auch verwerten. Auch wenn sich herausstellen sollte, dass die Anordnung zur Erbringung derselben nicht rechtmäßig war. Daher immer die Empfehlung, Gutachten nach Hause schicken zu lassen und neg. Gutachten nicht abzugeben, sondern bekannte Schritte einleiten (Antrag zurückziehen etc.). |
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Beitrag
#53
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
1. Widerspruch gegen Gebührenbescheid Eigentlich solltest Du über diese Möglichkeit in dem Schreiben, das die Gebühren fordert, aufmerksam gemacht worden sein. Das ist etwas ein "Trick durch die Hintertür", weil man ja die MPU-Anordnung (s.o.) nicht anfechten kann: Man legt Widerspruch gegen die Gebührenforderung ein und sagt damit: Die Gebühren werden zu Unrecht gefordert. Die Gebühren darf man ja nur fordern, wenn die zu Grunde liegende Verwaltungstätigkeit, für die Gebühren verlangt werden, rechtmäßig ist. Wenn man das macht, ist die Behörde also implizit gezwungen, die MPU-Anordnung zu überprüfen. <...> Man sollte sich bei alledem bewusst sein, dass auch ein förmliches Widerspruchsverfahren nicht kostenlos ist! vielen Dank durban für diese Aufklärung. Diese hilft mir wirklich weiter. Also für mich kommt nur in Frage was nicht zwangsweise vor dem Gericht endet. Der Widerspruch des Gebührenbescheids zwingt also die Behörde zur Prüfung der MPU ohne dass ein Gericht vorher darüber entscheiden muss, obwohl heutzutage zuerst eine MPU Angeordnet werden MUSS (bei THC über 1ng)? Kann ich kaum glauben, aber falls doch, dann wäre das mein Weg aus diesem MPU-Thema! Ein unterschriebener Brief mit der detaillierten Schilderung des Sachverhaltes + dem Hinweis, dass bei der Prüfung der MPU Anordnung die Schilderung des Verlaufs des einmaligen und einzigen Konsumhergangs vor der Kontrolle zu Berücksichtigen sei. Ich glaube es macht sinn mit einem Anwalt darüber zu reden... |
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ich glaube es macht sinn mit einem Anwalt darüber zu reden... die wenigsten Anwälte sind im Verwaltungsrecht firm genug, um Dir dazu wirklich helfen zu können. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Also für mich kommt nur in Frage was nicht zwangsweise vor dem Gericht endet. Bei der Prüfung kann aber herauskommen, dass die Behörde bei ihrer Sichtweise bleibt. Dann musst du doch den Rechtsweg gehen.Der Widerspruch des Gebührenbescheids zwingt also die Behörde zur Prüfung der MPU ohne dass ein Gericht vorher darüber entscheiden muss, obwohl heutzutage zuerst eine MPU Angeordnet werden MUSS (bei THC über 1ng)? Kann ich kaum glauben, aber falls doch, dann wäre das mein Weg aus diesem MPU-Thema! Ein unterschriebener Brief mit der detaillierten Schilderung des Sachverhaltes + dem Hinweis, dass bei der Prüfung der MPU Anordnung die Schilderung des Verlaufs des einmaligen und einzigen Konsumhergangs vor der Kontrolle zu Berücksichtigen sei. Und auch das Gericht kann so oder so entscheiden, es gibt keinen Automatismus, dass eine Einmalkonsumbehauptung immer zu einem ÄG führt, es kann durchaus sein, dass das Gericht sie für nicht substanziell genug begründet hält. Wenn du den Rechtsweg gehen willst, läuft es so: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057997069 Bei einer rechtlich zweifelhaften MPU-Anordnung, die mit einer sofort fälligen Gebühr verbunden ist, wäre grundsätzlich die folgende Strategie denkbar, um sich rechtlich zu wehren: Man legt gegen die Gebührenforderung Widerspruch ein und beantragt die Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheides. Wenn die Behörde die Aussetzung der Vollziehung ablehnt, beantragt man beim zuständigen Verwaltungsgericht (ich tippe mal auf KA für den Regierungsbezirk KA), die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid anzuordnen. Außerhalb Niedersachsens prüfen die Gerichte dann immer auch, ob die Gutachtensanordnung rechtmäßig war, und geben dem Antrag statt, wenn die Anordnung fehlerhaft war. Dann hat die Behörde meist schwarz auf weiß, welche Fehler sie gemacht hat. Da der Streitwert sehr niedrig ist, ist das Kostenrisiko auch begrenzt, und hat meist schon Klarheit, bevor die Frist für die MPU abgelaufen ist. Zitat Ich glaube es macht sinn mit einem Anwalt darüber zu reden... Spätestens dann, wenn du den Rechtsweg beschreiten willst, gehts nicht ohne.
-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19666 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich glaube es macht sinn mit einem Anwalt darüber zu reden... die wenigsten Anwälte sind im Verwaltungsrecht firm genug, um Dir dazu wirklich helfen zu können. Das würde ich so nicht unterschreiben, man sollte sich nur einen Verwaltungsrechtler (nicht unbedingt einen Verkehrsrechtler) suchen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Stell doch mal dein einstiges Schreiben hier rein, um zu schauen ob das so überhaupt korrekt formuliert war
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#58
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
*** gelöscht ***
Noch was anderes, was ich loswerden muss, was mir aber vermutlich nichts bringt... was mich an der ganzen Sache stört ist, dass der Polizist in seinem Bericht gelogen hat - er schreibt: Zitat Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Betroffenen konnten leicht erweiterte Pupillen, eine verlangsamte Pupillenreaktion sowie Liedflattern festgestellt werden. Daraus wird dann der Satz entstanden sein: Zitat Hinzu tritt die Tatsache, dass Ihre Drogenbeeinflussung augenscheinlich wahrnehmbar war. Doch das war gar nicht der Fall, weil das gar nicht geprüft wurde! Er hat mich lediglich im stehen die Augen schließen lassen und ich sollte mein rechtes Bein leicht nach vorne vom Boden abheben und die Fußspitze richtung Kopf richten. Dann gings los von wegen Fahruntauglich und Drogen usw. (ihr kennt das Spiel) Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 17.10.2019, 21:33
Bearbeitungsgrund: Bilder auf Wunsch des TE gelöscht
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Beitrag
#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
ich meinte eigentlich dein Schreiben was du verfasst hast, aber gut.
der Beweis des gelegentlichen Konsum, ist nicht erbracht, er ergibt sich auch aus den Werten nicht, ist aber maßgebliche Voraussetzung einer solchen Anordnung (MPU). Allein die Annahme oder Vermutung, wie auch im Schreiben formuliert, reicht da nicht aus. (Gebühren dürfen nur für eine formell korrekte Maßnahme gefordert werden) Wie sah dein Schreiben aus? |
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#60
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Ich weiß dass mein Schreiben unvollständig und sowieso nicht zielführend war, weil gegen die Anordnung widersprochen wurde.
=>ich habe diesen Widerspruch mittlerweile zurückgezogen - habe das Papier auch wieder auf meinem Schreibtisch. Ich mache das mal in Stichpunkten - muss ja nicht alles frei im Netz liegen, was eindeutig auf mich schließen lässt... Das war mein Widerspruchsschreiben gegen die MPU an sich: Begründung: - Einziger Konsum in meinem Leben am Tag der Kontrolle (ohne genaue Zeitangabe) - keine Wirkung verspürt und damit für fahrtauglich befunden - Fehleinschätzung meinerseits - verweise auf meine Werte, welche dafür sprechen erstmalig und einmalig konsumiert zu haben - Hinweis darauf, dass die Kontrolle wegen einem Festival war und hier ist es sehr wahrscheinlich kontrolliert zu werden. - Bereitschaft gezeigt den Nachweis zu erbringen, dass ich "sauber" bin durch äG. Für den Widerspruch gegen die Gebührenbescheid würde ich folgende Punkte beachten: Begründung für Widerspruch: - der Beweis des gelegentlichen Konsum, ist nicht erbracht, er ergibt sich auch aus den Werten nicht, ist aber maßgebliche Voraussetzung einer solchen Anordnung (MPU). - Allein die Annahme oder Vermutung, wie auch im Schreiben formuliert, reicht da nicht aus. - Gebühren dürfen nur für eine formell korrekte Maßnahme gefordert werden. natürlich umformuliert!!!! Beschreibung des einmaligen und einzigen Konsums von Cannabis: - Einziger Konsum in meinem Leben am Tag der Kontrolle (mit genauer Zeitangabe) - Ablauf des Tages (Fahrt zum Festival) bis zur Kontrolle, mit Beschreibung woher ich das Cannabis habe (ohne Namen), wo, wann und warum es konsumiert wurde. - keine Wirkung verspürt und damit für fahrtauglich befunden. - Erkläre genau warum ich nach dem Konsum doch noch gefahren bin und nenne hierfür einen plausiblen Grund. |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Als Zeitangabe gibts du vllt ca 5-6 Stunden an-wer schaut auf einem Festival bezgl Konsum schon auf die Uhr. beim Ablauf de Tages setzt du vielleicht ein Festivalbeginn ein und schilderst dann die entsprechende Situation. Das du auf einem Festival halbwegs zufällig mitkonsumiert hast, vllt von einem bekannten einer deiner Freunde... wäre jetzt nicht unplausibel. |
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#62
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
eigentlich war das auf der Hinfahrt zum Festival:
Wir (Fahrer, alter Bekannter und ich) waren auf einem Parkplatz an der Autobahn (P&R) verabredet, dort habe ich dann einen alten Bekannten nach vielen vielen Jahren wieder getroffen und da ist es dann passiert (dem Bekannten habe ich damals und heute sowas gar nicht zugetraut) - da haben wir schon auf die Uhr geschaut, weil der eigentliche Fahrer erst Verspätung angemeldet hat ... der Fahrer kam dann aber leider gar nicht - und wir wollten halt schon unbedingt auf das Festival! Zeit wird in etwas so gewesen sein: Abfahrt X - Konsum - Wartezeit 1h - 3h Fahrt - Kontrolle - Blutabgabe - also das mit den max. 6h ist mir schon klar und passt Zeitlich gut. |
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#63
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85915 ![]() |
Wie lange war der Konsum den her vor der Blutabnahme?
Bitte entschuldige, überlesen |
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
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#65
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
meinst du damit, dass das ist keine gute Idee ist?
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
zumindest wär nach dem Festival geeigneter.
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#67
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
ich bin schon wieder verwirrt - das Schreiben zum 1 monatigen Fahrferbot + Geldstrafe ist eingetroffen.
Habe bekanntermaßen 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben - bei der o.g. Behörde - es ist keine Behörde genannt!? Heißt das, ich darf den Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben? Gilt der Tag der Zustellung = Kenntnisnahme als Fristbeginn? Wie läuft das in Verbindung mit dem Führerscheinentzug - ich habe gelesen, dass das "kombiniert" werden kann, also wenn FA eh über ein Monat weg ist, dann ist das Fahrverbot schon erledigt? Ob ich dem Fahrverbot widerspreche (zum Zeit schinden) hängt davon ab, was mein MPU-Berater am Freitag von meinem Schreiben hinsichtlich des äG hält (Einmalkonsum) und wie lange ich meinen Führerschein noch halten kann bevor er eingezogen wird bzw. ich ihn abgebe hinsichtlich MPU-Termin. Könnt ihr mich aufklären?! Wäre mal wieder klasse, Klarheit zu haben. Vielen Dank! |
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17678 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Mit einem kleinen bisschen Eigeninitiative hättest Du den FAQ-Eintrag dazu auch selber finden können... http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=50535
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#69
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Ich glaube das wars was ich schon gelesen habe. Die Fristen bleiben darin weiterhin unbeantwortet.
Es wäre sehr nett, wenn ihr meine Ableitung aus dem FAQ kurz kommentiert. Also: - ich kann den Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben (muss nicht entzogen werden, sondern kann auch "freiwillig" geschehen) in anbetracht, dass hiermit auch das Fahrverbot abgegolten werden soll. - ich muss direkt im Anschluss der für das Fahrverbot zuständigen Behörde bescheid geben, dass: 1. ich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bin denn diese bei der Führerscheinstelle aufgrund "Führerscheinenentzug" liegt - stimmt das überhaupt, weil ich ja freiwillig abgegeben habe? 2. ich wünsche den Start des Fahrverbots ab diesem Tag (und frage an welchem Tag das Fahrverbot endet.) Habe ich das soweit richtig verstanden? |
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#70
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
ja. Voraussetzung ist, dass die FSSt die FE entzieht (oder Du freiwillig abgibst) bevor die 4 Monatsfrist abgelaufen ist. Im Moment bist Du ja noch dabei, den Entzug durch die FSSt zu vermeiden, indem Du auf Einmalkonsum plädierst. Danach stünde erst einmal eine MPU im Raum.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#71
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Ich möchte dem Fahrverbot widersprechen um mir mehr Zeit für die MPU zu verschaffen.
- ist es richtig, dass der Führerscheinentzug erst ansteht, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist? - ich habe gelesen, dass die Geschichte ganz schön in die Länge gezogen werden kann, wenn man den Widerspruch nicht recht zeitnah wieder Zurückzieht, allerdings dann Kosten für das Zustellen der Unterlagen an das Gericht entstehen. => könnt ihr abschätzen über welche Kosten wir hier reden - eher im Bereich um 50€? Weil das wäre es mir natürlich locker wert den Führerschein länger zu behalten. - der Widerspruch sollte dann ca. 4 Wochen vor Gerichtstermin zurückgezogen werden, sonst wirds richtig teuer. Soweit so klar. - würdet ihr den Widerspruch selbst formulieren bzw. erstellen oder macht es mehr sinn das Wasserdicht über einen Anwalt zu erledigen zu lassen? Hintergrund: Der MPU-Berater bei dem ich war, hatte mir davon abgeraten das Widerspruch-Schreiben mit dem Einmalkonsum bei der Behörde einzureichen. Ich muss dazusagen, dass ich diesen Berater für absoult unproffesionell halte. Ich werde diesen Berater auch nicht mehr aufsuchen. Bleibt die Frage ob er diese Aussage gemacht hat, weil er an mir Geld verdienen kann, wenn ich es nicht eineiche. Oder ob es wirklich nicht sinnvoll ist, die Sachbearbeiterin in der Behörde zu "belästigen". Er hat auch gesagt sie sei am längeren Hebel und wenn Sie nicht gut gestimmt ist auch einfach mal einige Wochen verstreichen lassen kann um ggf. das positive MPU Ergebnis zu "Prüfen". Zumal Sie mit diesem Schreiben zu nichts gezwungen ist. Und natürlich kam auch das Argument, dass ich das bei der MPU wieder gradziehen muss - das ist mir bewusst. Ich bin kurz davor einen Anwalt (Verkehrsrecht) einzuschalten, weil mir das alles zu unsicher ist - ich brauche Klarheit wie es weitergeht, sonst kann ich nicht mehr einschlafen...ich mach mir einfach zu viele Gedanken. |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 313 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 ![]() |
Den Wiederspruch gegen die Owi kannst Du auch am Tag der Gerichtsverhandlung zureckziehen, hauptsache bevor der Urteil faellt.....ich habe es nur ein Paar Tage davor gemacht und die Kosten waren nur um die 16 Eur .....
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ich möchte dem Fahrverbot widersprechen um mir mehr Zeit für die MPU zu verschaffen. - ist es richtig, dass der Führerscheinentzug erst ansteht, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist? nein. Oftmals wird die FSSt erst tätig, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. In Deinem Fall ist sie bereits tätig geworden. Es kann dennoch sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, denn so lange läuft die 4-Monatsfrist noch nicht und das FV kann in die Zeit fallen, in der die FE eh durch die FSSt bereits entzogen ist. - würdet ihr den Widerspruch selbst formulieren bzw. erstellen oder macht es mehr sinn das Wasserdicht über einen Anwalt zu erledigen zu lassen? da der Einspruch nicht einmal begründet werden muss, kann man das locker selbst erledigen Der MPU-Berater bei dem ich war, hatte mir davon abgeraten das Widerspruch-Schreiben mit dem Einmalkonsum bei der Behörde einzureichen. das wiederum hat ja mit dem Bußgeldbescheid auch gar nichts zu tun. Damit hast Du ja der MPU-Anordnung bei der FSSt widersprochen Oder ob es wirklich nicht sinnvoll ist, die Sachbearbeiterin in der Behörde zu "belästigen". Quark. Das ist deren Job Und natürlich kam auch das Argument, dass ich das bei der MPU wieder gradziehen muss - das ist mir bewusst. der Gutachter weiß auch, was eine Schutzbehauptung ist Ich bin kurz davor einen Anwalt (Verkehrsrecht) einzuschalten, weil mir das alles zu unsicher ist - ich brauche Klarheit wie es weitergeht, sonst kann ich nicht mehr einschlafen...ich mach mir einfach zu viele Gedanken. im Moment bist Du doch ganz gut unterwegs. Unsicherheit musst Du aushalten (auch wenn der Anwalt tätig wird). Sieh es als Teil Deiner gerechten Strafe. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#74
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Okay vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Dann gebe ich den Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der FSST doch ab (ist schon fix und fertig in einem Kuvert) Und den Widerspruch gegen die Ordnungswidrigkeit werde ich dann auch heute noch fertig machen. Ich weiß dass ein Widerspruch der Schriftform entsprechen muss - hierzu sollte man diesen Persönlich oder mit einem Boten zustellen. Andernfalls kann sich die Behörde dem Zugang verweigern bzw. behaubten es kam nie ein Widerspruch an. Wie wird das in der Praxis gelebt? Einfach per Post als Brief, ist das OK bzw. usus? Ggf. könnte ich ja gegen ende der Woche telefonisch nachfragen ob der Widerspruch eingegangen ist. Das Problem hierbei ist, dass ich persönlich nicht extra 400km fahren will um einen Brief persönlich zuzustellen und deshalb die Frage ob ein Bote sinnvoll bzw. nötig ist. Der Ablauf nach den Widersprüchen wäre dann folgendermaßen: - Abwarten was von der FSST kommt - falls FSST auf MPU besteht: einen Tag bevor sie mir den Führerschein entziehen - Führerschein abgeben (um Kosten für Entzug zu sparen) - Widerspruch gegen die Ordnungswidrigkeit zurückziehen und beide Behörden informieren (damit das Fahrverbot anfängt zu laufen) - Neuerteilung der FE beantragen, damit ich einen MPU-Termin bekomme - 6 Monate Abstinenznachweis erbringen und MPU bestehen => Fall erledigt. |
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#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 313 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 ![]() |
Wiederspruch ging bei mir online.....auf dem Schreiben gaben die www Adresse an wo ein einfaches Wiederspruch button war....das ganze dauerte ein Paar sekunden. Grung muesste ich auch keins geben, nur einmal clicken , Bearbeitungsnummer einfuellen und das wars
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#76
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 336 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 ![]() |
Bei welcher Behörde soll das denn gewesen sein?
Üblicherweise ist weder der Einspruch im Bußgeldverfahren noch der Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Entziehungsverfahren per eMail oder anderweitig online möglich. |
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#77
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Es steht auch noch die Rückantwort mit der Wahl der MPU-Stelle aus.
Nach Rückspache mit dem MPU-Berater solle ich die einfach gar nicht abgeben. Wie seht ihr das? |
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#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Bei welcher Behörde soll das denn gewesen sein? Üblicherweise ist weder der Einspruch im Bußgeldverfahren noch der Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Entziehungsverfahren per eMail oder anderweitig online möglich. wieso sollte das nicht möglich sein? Diese Schriftform ist sowohl üblich, wie auch gängig, zudem auch "anerkannt". |
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#79
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Nach Rückspache mit dem MPU-Berater solle ich die einfach gar nicht abgeben. Wie seht ihr das? dann ist die Fahrerlaubnis sicher weg. Wenn man die FS-lose Zeit minimieren will, gibt man ein Institut an und gibt aber in der Frist kein Gutachten ab. Damit das MPI nicht doof schaut, wenn sie die Akte von der FSSt bekommen, kann man ja mit denen den MPU-Vertrag schon schließen aber eine Nebenabrede treffen, dass man erst nach absolvierten AB-Nachweisen die MPU ablegen wird. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#80
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 336 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 ![]() |
wieso sollte das nicht möglich sein? Diese Schriftform ist sowohl üblich, wie auch gängig, zudem auch "anerkannt". eMail ist keine Schriftform, sondern Textform. Und die meisten Behörden weisen in ihrem Briefkopf ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsbehelfe/Rechtsmittel nach wie vor nicht wirksam per eMail eingelegt werden können. Z.b. Berlin: "Ein Rechtsbehelf kann weder per E-Mail noch per E-Post-Brief wirksam eingelegt werden." Es gab doch gerade erst den anderen Thread, in dem - ganz ausnahmsweise - der Widerspruch per eMail akzeptiert wurde, weil sich dort die Unterschrift des Rechtsmittelführers im angehängten PDF befand und die Behörde auch noch brav ausgedruckt hatte. |
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#81
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Eben: Eine Mail mit einem angehängten PDF-Dokument mit Unterschrift erfüllt alle Anforderungen (außer den Nachweis der Zustellung, aber das hat man mit einem Brief auch nicht).
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#82
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1183 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 ![]() |
So ganz grundsätzlich ist das auch nicht richtig, die Urteile dazu gehen auseinander.
Außerdem kann man meiner Ansicht nach per E-Mail wirksam Einspruch einlegen, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischer Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen ist. Diese ist nämlich gemäß der EIDAS-Verordnung auch heute schon einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, unabhängig davon, was der § 134 OwiG behauptet. |
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Beitrag
#83
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Das BGB schreibt:
Zitat § 126 Schriftform (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Die Bußgeldstelle schreibt: Zitat Rechtsmittel an bussgeldstelle@xxxXXXxxx.de-mail.de sind zulässig habe mich über DE-Mail informiert und da kannst du quasi mit deinen Personendaten ein Email konto machen. Konto kostet und/oder jede Mail kostet. |
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Beitrag
#84
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 336 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 ![]() |
Wenn Deine Bußgeldstelle das schreibt, kannst Du das machen. Trotzdem ist Schriftform und Textform nach dem Gesetz nicht dasselbe, und die einfache eMail ist nun mal nur Textform.
Darüber hinaus stimmt der Rat, man könne per eMail wirksam Widerspruch/Einspruch erheben, in dieser Absolutheit einfach nicht. Die Rechtsprechung bewegt sich gerade erst mühsam und schleppend in diese Richtung. Ich hatte ja im anderen Thread die Entscheidung verlinkt. Ich würde mich herzlich bedanken, wenn dank solcher Ratschläge neben der eigentlichen Problematik auch noch das Thema wirksame Rechtsmitteleinlegung zu behandeln ist. |
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Beitrag
#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Beachte das die Anordnung der Maßnahme wohl nicht von der Bußgeldstelle kommt.
War es nicht so, das du seltsamerweise noch gar kein Bußgeld(-schreiben) erhalten hast? Am 10.08. wurde bei mir Blut abgenommen mit 1,3ng THC und 13,5 THC-COOH wie ich heute erfahren habe. Ich habe keine Angaben zu meinem Konsum gemacht. Nun gehen die von einem gelegentlichen Kosum aus und wollen das mit einer MPU klären. das wäre dann die falsche "Adresse", oder welche ist auf dem Schreiben vermerkt? |
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#86
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Der von dir zitierte Text stand in dem Schreiben von der Führerscheinstelle. Den Brief von der Führerscheinstelle habe ich am 06.10. erhalten
Am 16.10. kam dann der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot von der Bußgeldstelle bei mir an. |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Dennoch sollte der Adressat der Richtige sein.
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#88
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
völlig klar - vermute und hoffe hier liegt ein Missverständnis vor.
- Widerspruch gegen das Bußgeld mit Fahrverbot habe ich bei der Bußgeldstelle eingereicht. - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid aufgrund der MPU habe ich bei der Führerscheinstelle eingereicht. war das so richtig? |
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#89
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 336 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 ![]() |
War richtig, außer dass der Widerspruch im Bußgeldverfahren Einspruch heißt. Aber die falsche Bezeichnung schadet nicht.
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#90
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19666 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich bin kurz davor einen Anwalt (Verkehrsrecht) einzuschalten, weil mir das alles zu unsicher ist Wenn Du Dich für einen Anwalt entscheidest, bist Du mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht besser beraten! Es geht ja bei Dir nicht um klassisches Verkehrsrecht ("wer hat Vorfahrt an der Kreuzung?"). -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#91
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Ersteinmal herzlichen Dank für eure ganzen Hinweise - speziell zum Probierkonsum.
![]() Die Behörde hat aufgrund meines Schreibens von der MPU abgesehen und möchte nun ein äG von mir. Den Entspreichenden Brief habe ich beantwortet und nun habe ich Post von der Begutachtungsstelle. Nebem dem äG werden noch folgende Tests gefordert: - ein oder mehrere Urinproben - Haaranalyse (je nach Fragestellung 3-6cm steht dabei) Jetzt habe ich angefangen zu rechnen: Letzter Konsum: 09.08.2019 => heute ist der 08.11.2019 => 3 Monate abstinent. leider reicht das nicht, da meine Recherchen ergeben, dass es schon mal 2 Monate dauern kann, bis die Haare wieder sauber sind. PS: meine Haare sind im Moment zwischen 3 und 6 cm lang... PPS: ich war einige male bei der Behörde ob sie meine Haarlänge notiert hat kann ich nicht sagen. Was würdet ihr mir raten? |
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#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
Haare auf 2cm
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#93
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17678 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Aber nur, wenn in der Akte keine Haarlänge vermerkt ist...
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Naja eigentlich habe ich doch keine Wahl. Die Haare müssen ab, sonst laufe ich Gefahr das äG nicht zu bestehen.
Was wird denn passieren, wenn das soweit gut geht, also die das nicht als "betrug" werten, aber die keine Haaranlyse machen können. Werde ich evtl später noch die Möglichkeit bekommen Haare abzugeben oder könnte die Behörde auch ohne Haaranlyse zufrieden sein? Was ist wahrscheinlich bzw. möglich? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 313 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 ![]() |
Ich habe noch eine Frage zu diesem Thema.Angenmen kommt Der TF nun mit Probierkonsum erfolgreich durch. Was passiert bei nächsten Verkehrskontrolle? Darf er Kiffen und Trennen? Oder ist jede menge Abbauprodukt , egal wie klein, gleich FE Entzug?
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
Das Gesetz ändert sich ja nicht aufgrund einer Vorgeschichte.
Das neue Vergehen wird natürich wieder für sich selbst betrachtet - solange du trennen kannst, darfst du auch kiffen und den Führerschein behalten. Nur das Argument "Probierkonsum" ist dann natürlich verbraucht. |
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#97
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 313 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 ![]() |
Ist er nicht dann ein Gelegenheits Kiffer der schon einmal nicht getrennt hat und deshalb muss ihm die FE entzogen werden?( oder MPU ?)
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#98
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85882 ![]() |
nochmal:
jeder Verstoß wird für sich gewertet. Geh mal logisch drüber: Hey da ist jemand der hat schonmal nicht getrennt - jetzt trennt er - nehmen wir im den Führerschein weg!? => nein, so schlimm ist es zum Glück nicht! Wenn du unter 1ng/ml THC zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle hast und der THC-COOH wert ist nicht "zu hoch", dann zeigt das, dass du trennen kannst und kein regelmäßiger Kiffer bist. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 ![]() |
So einfach ist das nicht.
Vielmehr ist die Sachlage so das gelegentlicher Konsum vorliegt und das nicht vorhandene Trennvermögen bereits beim ersten Vorfall aufgezeigt wurde. Vor einigen Jahren wurde das mehrf in Threads thematisiert. Ob man nach dem "einmaligem" Probierkonsum vermittelt werden kann, man sei nun gelegentlicher Konsument (mit Trennvermögen), ist mein ich mich zu erinnern, problematisch. -persönlich habe ich nichts dagegegn, wenn man aus so einem Vorfall gelernt hat, da ja auch oft die Problematik nicht bekannt ist (Trennvermögen, Grenzwert etc) und nun den "legalen" Weg einschlägt. |
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#100
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 313 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 ![]() |
Ist hier etwas neuespassiert? Warst Du bei dem äG?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.09.2025 - 09:54 |