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> Verhalten der Polizei bei Verkehrskontrolle von Minderjährigen angemessen ?
TomyHnn
Beitrag 06.01.2019, 15:31
Beitrag #1


Neuling


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Ich bin 17 Jahre alt und wollte mit dem Auto meines Vaters ein paar Runden um meine Straße drehen. Ich habe leider noch keinen Führerschein. Dann kam die Polizei und hat mich kontrolliert und dann kam natürlich ans Licht dass ich ohne Führerschein gefahren bin, was ich in diesen Moment auch sehr bedauert habe. Ich habe gesagt dass mir dass alles sehr leid tut und es nie wieder vorkommt.Aber die Polizei meinte dass sie mich nach hause bringen müssen und haben mir dann für de Weg zu meinem Haus Handschellen hinter den Rücken angelegt.

Darüber war ich sehr erstaunt. warum haben die mich gefesselt und mich vor meinen Nachbarn in Handschellen abgeführt ? Ich hatte auch keine Ausweispapiere bei mir ich war aber bei der Kontrolle nicht aggressiv gegenüber den Beamten. Durften die Polizei mir im Rahmen dieser Verkehrskontrolle einfach Handschellen anlegen also war das Verhalten der Polizei hier normal und angemessen ?
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nachteule
Beitrag 06.01.2019, 15:42
Beitrag #2


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Hallo, TommyHnn,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Das Schließen hat hier zwei Gründe:

Zum Einen dient es der Eigensicherung der Beamten und zum Anderen standen Deine Personalien ja offensichtlich nicht eindeutig fest.

Du hast mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat begangen und in solchen Fällen ist es nicht selten, dass der Beschuldigte falsche Personalien angibt und dann bei nächster Gelegenheit versucht, abzuhauen.

Durch das Schließen mit den Handschellen wäre dies deutlich schwieriger für Dich.

Die Maßnahme war also gerechtfertigt.

Wenn die Nachbarn das mitbekommen haben, ist es Dein Problem, denn niemand hat Dich gezwungen, ohne Führerschein mit dem Auto zu fahren.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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MrMurphy
Beitrag 06.01.2019, 17:45
Beitrag #3


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Hallo

Die Rechtslage hat Nachteule bereits erläutert. Ob du noch minderjährig bist spielt auch keine Rolle.

Allerdings solltest du noch an deinen logischen Fähigkeiten arbeiten.

Zitat
Verhalten der Polizei bei Verkehrskontrolle von Minderjährigen angemessen ?


und

Zitat
Ich hatte auch keine Ausweispapiere bei mir


Woher soll die Polizei unter den Voraussetzungen bitte wissen ob du noch minderjährig bist oder nicht? Wärst du 12, 13 Jahre alt könnten die Polizisten das wohl "sehen". Aber bei einem 17jährigen? Wohl eher nicht.

Gruss

MrMurphy
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TomyHnn
Beitrag 07.01.2019, 02:32
Beitrag #4


Neuling


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Aber ist es nicht möglich bei einem Jugendlichen hier anders vorzugehen als ihm Handschellen hinter den Rücken anzulegen ? es war eine sehr peinliche sache als mich die Nachbarn alle in Handfesseln gesehen haben.
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Skjaldar
Beitrag 07.01.2019, 05:57
Beitrag #5


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Manchmal eine bessere Strafe, als so manche Geldstrafe. wink.gif

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Explosiv
Beitrag 07.01.2019, 07:05
Beitrag #6


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Nochmal, wie will die Polizei sicher wissen, dass sie einen Jugendlichen vor sich haben und keinen jungen Erwachsenen? Ohne Papiere?
Und wie will die Polizei sicher stellen, dass sich der Straftäter nicht durch Flucht entziehen will?
Das wäre doch eine Story für die nächste Party. Wie man ohne Führerschein ein gestohlenes Auto gefahren ist, von der Polizei angehalten wurde und die so blöd waren, einem den falschen Namen und Adresse abzunehmen und man auf dem Weg dorthin geflüchtet ist. Das tut sich die Polizei nicht an. Sie trifft Maßnahmen, damit genau das nicht passiert. Also die Flucht, nicht die Party.

Wer so cool ist, eine solche Straftat zu begehen, muss auch cool genug sein, die Folgen zu tragen. So was nennt man erwachsen werden.


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haschee
Beitrag 07.01.2019, 08:02
Beitrag #7


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Hätte der TE einen BF17, dann wäre es nur ein Auflagenverstoß und keine Straftat.

Aber der Verdacht der Straftat wäre natürlich auch dann erstmal da
wenn keinerlei Papiere vorliegen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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mir
Beitrag 07.01.2019, 08:19
Beitrag #8


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Schuld daran ist halt auch die Ausstattung der Streifenwagen, die keinen Transport von ungefesselten Personen ohne Eigengefährdung zulassen.


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 11:24
Beitrag #9


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Ich halte, so wie der Fall geschildert wurde, das Anlegen von Handschellen hier für vollkommen unangemessen und würde mich an der Stelle des TE mit einem Anwalt beraten, ob hier eine Strafanzeige sinnvoll wäre.

(Dass sie keinen Erfolg hat, weil Polizisten sich gegenseitig immer decken werden, ist klar. Aber es macht den Betroffenen Ärger und Arbeit und könnte dadurch einen Lerneffekt haben.)
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Ernschtl
Beitrag 07.01.2019, 11:32
Beitrag #10


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Eine Strafanzeige gegen Polizisten die nur ihren Job machen? Und das auch noch richtig. Der Schuss könnte gewaltig nach hinten los gehen und das würde dir jeder seriöse Anwalt auch sagen.


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Andreas24
Beitrag 07.01.2019, 11:43
Beitrag #11


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 11:24) *
(...) das Anlegen von Handschellen hier für vollkommen unangemessen (...)

Warum das, welcher "Schaden" entsteht Ihm den dadurch?

Rein fiktiv jetzt, was würdest zu sagen wenn morgen in der Zeitung steht?
Zitat
Jugendlicher Autodieb wird von der Polizei gestellt, hat ein Messer dabei und ersticht auf der Flucht einen Beamten


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 12:13
Beitrag #12


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Zitat (Andreas24 @ 07.01.2019, 11:43) *
Zitat (columbo @ 07.01.2019, 11:24) *
(...) das Anlegen von Handschellen hier für vollkommen unangemessen (...)

Warum das, welcher "Schaden" entsteht Ihm den dadurch?


Soll das ein Witz sein?

Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen. Für das Anlegen von Handschellen braucht es konkrete Gründe, die die Annahme einer Flucht-, Selbstmord- oder vergleichbaren Gefahr nahelegen.

Dass die Polizisten diese Gründe im Nachhinein finden werden, ist klar. Aber die Schilderung des TE gibt sie nicht her, und wir wollen doch hier grundsätzlich glauben, was ein Teilnehmer schreibt, weil wir uns sonst das Forum auch sparen können.
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Ernschtl
Beitrag 07.01.2019, 12:21
Beitrag #13


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Bei einem möglichen Straftäter ohne Ausweispapiere besteht grundsätzlich Fluchtgefahr.


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Andreas24
Beitrag 07.01.2019, 12:22
Beitrag #14


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Zitat (TomyHnn @ 06.01.2019, 15:31) *
(...). Dann kam die Polizei und hat mich kontrolliert und dann kam natürlich ans Licht dass ich ohne Führerschein gefahren bin (...)
und
Zitat (TomyHnn @ 06.01.2019, 15:31) *
(...) Ich hatte auch keine Ausweispapiere bei mir (...)

sind imho schon nachvollziehbare Gründe


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Schlepper
Beitrag 07.01.2019, 12:31
Beitrag #15


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Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges steht noch im Raum. Was zum Zeitpunkt der Kontrolle den Verdacht des Diebstahls bei den Polizisten erzeugt haben könnte.


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 12:41
Beitrag #16


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Ich kann immer noch keine nachvollziehbaren Gründe erkennen.
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Adabei
Beitrag 07.01.2019, 12:42
Beitrag #17


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 11:24) *
Ich halte, so wie der Fall geschildert wurde, das Anlegen von Handschellen hier für vollkommen unangemessen und würde mich an der Stelle des TE mit einem Anwalt beraten, ob hier eine Strafanzeige sinnvoll wäre.

Eine Strafanzeige? Gegen welches Gesetz wurde verstoßen?


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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thetdk
Beitrag 07.01.2019, 12:43
Beitrag #18


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 12:13) *
Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen. Für das Anlegen von Handschellen braucht es konkrete Gründe, die die Annahme einer Flucht-, Selbstmord- oder vergleichbaren Gefahr nahelegen.


Mal versucht, das aus Sicht der Beamten zu betrachten:

Du begegnest einem Menschen, und was weißt Du über ihn:
- er hat eine Straftat begangen, Du hast ihn erwischt.
- er gibt Personalien an, ob die stimmen/seine sind kannst Du nicht nachvollziehen
- er hat möglicherweise ein Fahrzeug gestohlen, ob er es rechtens bewegt weißt Du nicht.
- er ist im Moment vielleicht kooperativ. Aber Du kennst diesen Menschen nicht und musst ihn in wenigen Minuten einschätzen.

Diesen Menschen, der mindestens eine Straftat begangen hat (und gemäß seinem Text die nicht mal besonders schlimm findet, das werden die Beamten auch gemerkt haben), soll nun ohne nähere Sicherung hinter Dir/neben Dir in einem engen Auto platznehmen? Und Du vertraust darauf das er ruhig bleibt, obwohl ihm vermutlich zu Hause Ungemach droht - wenn seine Story stimmt - oder noch mehr Ärger droht, wenn seine Story nicht stimmt.

Dieses Wagnis gehst Du nur einmalig irrtümlich ein, danach passiert einem das wohl nicht wieder. Aus guten Grund.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Schlepper
Beitrag 07.01.2019, 13:59
Beitrag #19


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Objektive Gründe für das Anlegen der Handschellen:
- Verringerung der Fluchtgefahr
- Selbstschutz der Polizeibeamten (evtl. sogar Dienstanweisung?)

Objektive Gründe gegen das Anlegen der Handschellen:
- Scham des Verdächtigen.

Gegen diese Ermessenentscheidung der Beamten steht der Rechtsweg offen.


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rapit
Beitrag 07.01.2019, 14:07
Beitrag #20


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 11:24) *
würde mich an der Stelle des TE mit einem Anwalt beraten

Ich auch! Aber aus anderen Gründen.
Der TE täte gut daran, sich einen guten Verteidiger zuzulegen!

Einzig und allein er hat sich in jenen Stunden falsch verhalten.
Angesichts des Alters (17) gehe ich aber mal davon aus, dass ein Interesse daran besteht, den Führerschein relativ bald erwerben zu können und nicht mit einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis verurteilt zu werden? whistling.gif

Das sollte man jetzt lieber mal ganz kleine Brötchen backen.


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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 14:10
Beitrag #21


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Ich gebe @columbo in vielen -nicht in allen- Punkten recht.

Wenn ich eine zu transportierende Person fessele, dann muss ich schon Anhaltspunkte dafür haben, dass die Person z.B. sich oder andere verletzen wird/könnte oder zu flüchten beabsichtigt. Oder das andere Verdachtsmomente vorliegen, die eine Fesselung rechtfertigen (aggressives sprunghaftes Verhalten o.ä.).
Ich halte die Messlatte für eine Erforderlichkeit nicht wirklich für riesig hoch, aber die Beamten müssen sich da schon konkret gestaltete Überlegungen im jeweiligen Einzelfall machen.
Wenn man da rein gar keine Anhaltspunkte hat, sehe ich diesen Grundrechtseingriff als unangemessen an.

P.S.
Nochmal für den Hinterkopf: Die freiheitsbeschränkende Maßnahme war bereits das Festhalten mit anschließendem Transport.
Sollte man zu dem Schluss kommen, dass die damit verbundene Fesselung unzulässig war, so bleibt dieses jedoch auch nur ein eher unwichtiges Detail der Maßnahmenausgestaltung, soweit die Grundmaßnahme an sich rechtmäßig war, wovon ich ausgehe.

Polizeibeamten sollten übrigens bei Anzeigenfertigung immer auf etwaig erfolgte Fesselungen kurz eingehen und sie mit einem Satz begründen.


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 14:52
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 07.01.2019, 14:07) *
Da sollte man jetzt lieber mal ganz kleine Brötchen backen.


Das mag ja sein.

Aber angesichts dieses Verhaltens:
Zitat
Dann kam die Polizei und hat mich kontrolliert und dann kam natürlich ans Licht dass ich ohne Führerschein gefahren bin, was ich in diesen Moment auch sehr bedauert habe. Ich habe gesagt dass mir dass alles sehr leid tut und es nie wieder vorkommt.


... hältst Du Handschellen für angemessen?
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auchdasnoch
Beitrag 07.01.2019, 15:11
Beitrag #23


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 14:52) *
Zitat
Ich habe gesagt dass mir dass alles sehr leid tut und es nie wieder vorkommt.


... hältst Du Handschellen für angemessen?
Die Frage richtet sich zwar nicht an mich, aber auch ich halte die Maßnahme für gerechtfertigt.

Warum tut einem jugendlichen Straftäter seine Tat plötzlich nach Erscheinen der Polizei leid? Warum plagt ihn jetzt plötzlich das schlechte Gewissen, obwohl er sich eine Minute vorher noch als großer Held gefühlt hat, der sich heroisch über bestehende Gesetze hinweggesetzt hat? Warum ist er sich jetzt ach so sicher, dass das nicht wieder vorkommen wird? Mich würde es ehrlich gesagt wundern, wenn das tatsächlich die erste Spritztour gewesen ist.

Neben all der logischen bisher angeführten Argumente für die Fesselung (Fluchtgefahr, mögliches zuvor unerwartetes aggressives Verhalten) denke ich, dass gerade bei einem Jugendlichen die Peinlichkeit der Fesselung mehr erzieherischen Effekt hat, als ein paar Sozialstunden, die man auf einer Pobacke absitzt.

Vielleicht tut dem Jugendlichen sein Verhalten dann wirklich leid, und er bemüht sich darum, dass er zukünftig tatsächlich keine Straftaten mehr begehen wird.
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mir
Beitrag 07.01.2019, 15:13
Beitrag #24


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Den Polizisten bleibt kaum etwas anderes übrig, wenn sie sich nicht selber einer Gefährdung aussetzen wollen. Und in dem Job sollte man das nicht tun, dazu gibt es diese Situationen zu oft.

Ich wär ja ein Fan besserer Ausrüstung.


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 15:19
Beitrag #25


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Ich kann da jetzt nicht einen einzigen validen Grund erkennen für eine Fesselung.

Ein junger Mann sieht ein, dass er Mist gebaut hat und lässt sich kleinlaut nach Hause fahren. Wo ist da der Anlass, ihn zu fesseln? Es braucht einen konkreten Anlass. Die Überlegung, er könnte ja versuchen zu fliehen oder gewalttätig werden, ist ohne weiteres Indiz nicht konkret.

Andere Erwägungen sind einfach nur Bockmist: Er soll sich schämen und daraus lernen - was für ein Blödsinn. Wenn er nicht gerade aus dem Umfeld jugendlicher Schwerkrimineller kommt, lernt er daraus nur, dass ******* gerne Wildwest spielen. Sonst nichts.

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 07.01.2019, 15:24
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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 15:30
Beitrag #26


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 15:19) *
Ich kann da jetzt nicht einen einzigen validen Grund erkennen für eine Fesselung.

In erster Linie weil du nicht dabei warst und du dir einen eigenen Eindruck des TE auf Grund seines Auftretens hier im Forum gebildet hast.
Auch wir Mitdiskutanten können uns kein vernünftiges Urteil erlauben.

Wer sagt denn, dass die Beamten vor Ort nicht tatsächliche Anhaltspunkte hatten, die eine Fesselung rechtfertigten?


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Explosiv
Beitrag 07.01.2019, 15:35
Beitrag #27


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Wenn Du die bisherigen Gründe Fluchtgefahr und Eigenschutz nicht als valide ansiehst, dann wirst Du keine anderen hier zu lesen kriegen. Dann ist das eben so, dass Du anderer Meinung bist.
Was meinst Du, wie viele gewiefte Straftäter erst auf Einsicht und Kleinlaut machen, um dann in überzeugender Weise falsche Angaben zu ihrer Person und ihrem Wohnort zu machen. Und versuchen, bei erstbester Gelegenheit die Biege zu machen, zur Not unter Einsatz von ein klein bisschen Gewalt wie einem beherzten Schubs beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Wenn das bei einmal von Tausend passiert und man im Jahr hunderte von Festnahmen hat, kommt das in einem Polizistenarbeitsleben ein paar mal vor. Außer, man beugt vor. Handschellen sind eine solche Vorbeugemaßnahme.
Wer nicht mit Handschellen abgeführt werden will, sollte einfach keine Straftaten begehen. Hinterher meckern ist billig.


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 15:44
Beitrag #28


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Natürlich sind Fluchtgefahr und Eigenschutz valide Gründe.
Aber es braucht konkrete Indizien.

@steveluke:
Ja, da geb ich Dir recht, wir wissen nicht, was wirklich passiert ist. Aber wir müssen, um hier vernünftig diskutieren zu können, von einer weitestgehend wahrheitsgemäßen Schilderunge durch den Betroffenen ausgehen. Wir müssen uns also unser Urteil allein aufgrund dieser Schilderung bilden. Und da habe ich vor meinen Augen einen netten jungen Mann aus gutbürgerlichem Hause, der, wie wahrscheinlich fast jeder von uns in dem Alter, mal ein paar Runden mit Papis Auto gedreht hat, ohne sich um solche Lappalien wie eine Fahrerlaubnis zu kümmern.

Dass er dafür Konsequenzen zu spüren bekommt, ist ihm offensichtlich sofort klar geworden. Er hat nach seiner Schilderung Einsicht und Bedauern gezeigt. Es ist davon auszugehen, dass er weder besoffen noch bekifft und außerdem unbewaffnet war. Damit ist m.E. zunächst mal kein weiteres Fehlverhalten zu erwarten.
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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 15:46
Beitrag #29


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Um meinen Standpunkt zu verdeutlichen, zitiere ich mal am Beispiel NRW aus dem einschlägigen PolG, hier §62 (Fesselung von Personen):

Zitat
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, kann gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. Polizeivollzugsbeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen von nicht geringem Wert beschädigen wird,

2. fliehen wird oder befreit werden soll oder

3. sich töten oder verletzen wird.

Dasselbe gilt, wenn eine Person nach anderen Rechtsvorschriften vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht wird.


Anhaltspunktloses Fesseln ist also nicht in Ordnung.
Analog wird es wohl in Polizeigesetzen anderer Bundesländer zu fnden sein.


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mir
Beitrag 07.01.2019, 15:51
Beitrag #30


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Bayern formuliert genauso.

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz wink.gif


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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 15:51
Beitrag #31


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Zitat (mir @ 07.01.2019, 15:51) *
Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz wink.gif

Oh, den muss ich mir merken! laugh2.gif


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 15:56
Beitrag #32


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... und um das noch zu ergänzen:

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen heißt, dass die ganzen allgemeinen Überlegungen, die hier angestellt wurden, komplett hinfällig sind.

Nicht, dass es zwei Polizeibeamten schwerfallen dürfte, eine Tatsache zu erfinden, aber diese Mühe müssten sie sich wenigstens machen.

Und falls der TE noch mitliest:
Als Allermindestes könnte vielleicht der Erziehungsberechtigte freundlich und sachlich nachfragen, warum die Fesselung erfolgte. ("Freundlich und sachlich" meine ich ernst, nicht ironisch).
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mir
Beitrag 07.01.2019, 16:00
Beitrag #33


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Kann "Berufserfahrung" eine solche Tatsache sein?


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columbo
Beitrag 07.01.2019, 16:02
Beitrag #34


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Witz?
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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 16:03
Beitrag #35


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 15:56) *
Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen heißt, dass die ganzen allgemeinen Überlegungen, die hier angestellt wurden, komplett hinfällig sind.

Ich halte nicht alle bisher hier beschriebenen Überlegungen für haltlos.
Den schon mal hier durchgeschimmerten Aspekt des „Erziehungs-„ oder gar „Bestrafungsgedankens“ finde ich hingegen völlig daneben.


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Explosiv
Beitrag 07.01.2019, 16:05
Beitrag #36


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Dass die Personalien vor Ort nicht geklärt werden konnten, ist eine Tatsache. Das erhöht die Fluchtgefahr.


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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 16:06
Beitrag #37


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Zitat (mir @ 07.01.2019, 16:00) *
Kann "Berufserfahrung" eine solche Tatsache sein?

Ein gutes Stichwort.
In der Branche gibt es tatsächlich den Begriff der „kriminalistischen Erfahrung“, mit dem durchaus auch einzelne Maßnahmen begründet werden können.
In diesen Fällen steht das mE aber mehr oder weniger explizit in der jeweiligen Vorschrift.

Allgemeine Einsatzerfahrungen, dahingehend dass z.B. jugendliche „Schwarzfahrer“ in der Vergangenheit geflüchtet sind oder Beamte im Fahrzeug angegriffen haben, sind jedoch kein hinreichender Grund für die Personenfesselung.


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treysis
Beitrag 07.01.2019, 16:06
Beitrag #38


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Zitat (thetdk @ 07.01.2019, 12:43) *
- er hat möglicherweise ein Fahrzeug gestohlen, ob er es rechtens bewegt weißt Du nicht.
Das gilt ja dann in jeder Kontrolle, insb. wenn man die Papiere vergessen hat. Also generell Handschellen bei jeder Verkehrskontrolle?
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steveluke
Beitrag 07.01.2019, 16:07
Beitrag #39


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Zitat (Explosiv @ 07.01.2019, 16:05) *
Dass die Personalien vor Ort nicht geklärt werden konnten, ist eine Tatsache. Das erhöht die Fluchtgefahr.

Für die Beurteilung der Fesselung in diesem Fall definitiv irrelevant, glaub es mir.


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haidi
Beitrag 07.01.2019, 16:08
Beitrag #40


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 15:56) *
Als Allermindestes könnte vielleicht der Erziehungsberechtigte freundlich und sachlich nachfragen, warum die Fesselung erfolgte. ("Freundlich und sachlich" meine ich ernst, nicht ironisch).

Ich als Erziehungsberechtigter würde keineswegs nachfragen - das Heimbringen in Handschellen bringt wahrscheinlich mehr als jedes erzieherische Gespräch oder jede Strafe.
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rapit
Beitrag 07.01.2019, 16:13
Beitrag #41


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Zitat (columbo @ 07.01.2019, 14:52) *
... hältst Du Handschellen für angemessen?

Sagen wir mal so, ich weiß genau, wann und wie und wem gegenüber ich diesen Punkt zum Gesprächsthema machen würde... whistling.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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columbo
Beitrag 07.01.2019, 16:15
Beitrag #42


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Sehr schön gesagt.

Damit kann sich jetzt der TE oder dessen Erziehungsberechtigte® überlegen, ob er (freundlich und sachlich) nachfrägt, oder es doch lieber sein lässt...
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Schlepper
Beitrag 07.01.2019, 17:47
Beitrag #43


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Vorher aber noch §21 StVG bedenken bitte. Sonst ist der Erziehungsberechtigte am Ende auch noch dran:

Zitat
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) als Halter eines Kraftfahrzeugs (...) zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (...).

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,




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TomyHnn
Beitrag 07.01.2019, 19:53
Beitrag #44


Neuling


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okay die Argumentation und Diskussion hier finde ich sehr interessant.

das heißt wenn ich ohne Ausweis unterwegs bin und in eine Polizeikontrolle gerate sollte ich schon mal die Hände auf den Rücken legen weil es dann auf jeden Fall Handschellen gibt ?

werden Teenagern eigentlich von der Polizei gerne mal generell zur Sicherheit Handschellen angelegt in solchen Situationen ?

ich fand es sehr peinlich in handschellen durch meine Straße geführt zu werden und habe mich geschämt, also einen erzieherischen Effekt hat es irgendwie tatsächlich
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Odenwälder
Beitrag 07.01.2019, 20:01
Beitrag #45


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Zitat (auchdasnoch @ 07.01.2019, 15:11) *
[Ich denke], dass gerade bei einem Jugendlichen die Peinlichkeit der Fesselung mehr erzieherischen Effekt hat, als ein paar Sozialstunden, die man auf einer Pobacke absitzt.

Und ich denke, dass die Polizei zur Exekutive und nicht zur Judikative zählt. Sprich sie ist weder Richter noch Henker. Schon gar nicht in Personalunion.


Zitat (Explosiv @ 07.01.2019, 16:05) *
Dass die Personalien vor Ort nicht geklärt werden konnten, ist eine Tatsache. Das erhöht die Fluchtgefahr.

Ist aus meiner Sicht keine Tatsache. Die angegebenen Personalien können über Funk abgeglichen werden.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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nachteule
Beitrag 07.01.2019, 23:21
Beitrag #46


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Hallo, Odenwälder,

Zitat (Odenwälder @ 07.01.2019, 20:01) *
Die angegebenen Personalien können über Funk abgeglichen werden.

stimmt: Man kann über Funk abklären, ob es eine Person gibt, auf die die angegebenen Personalien zutreffen.

Wie stellst Du Dir aber vor, wie man über Funk abklären kann, ob diese Personalien und die vor Ort festgestellte Person tatsächlich identisch sind?

Hallo, Columbo,

Zitat (columbo @ 07.01.2019, 15:44) *
Und da habe ich vor meinen Augen einen netten jungen Mann aus gutbürgerlichem Hause, der, wie wahrscheinlich fast jeder von uns in dem Alter, mal ein paar Runden mit Papis Auto gedreht hat, ohne sich um solche Lappalien wie eine Fahrerlaubnis zu kümmern.

im vorliegenden Fall mag diese Einschätzung zutreffen und sollten wir uns irren, tut es niemandem weh.

Leider gibt es unzählige Fälle, in denen das Opfer ebenfalls der Ansicht war, dass sein Gegenüber ein netter Mensch aus gutbürgerlichem Hause war und dann schmerzhaft feststellen musste, dass dies ein fataler Irrtum war.

Falls Du Polizeibeamte in Deinem Bekanntenkreis hast, die längere Zeit aktiv im Streifendienst sind oder waren, kannst Du diese ja mal fragen, wie sie über die Fesselung mit Handschließen zur Eigensicherung denken und Du wirst bestimmt nicht wenige finden, die Dir bestätigen, dass sie kaum mal einen (vermeintlichen) Straftäter im Fahrzeug ohne Handschließen transportiert haben bzw. transportieren würden.

Diese Fesselung dient auch dem Schutz des Festgenommenen, denn wenn dieser ohne Handschellen im Fahrzeug ausrastet und dann vielleicht auch noch den Fahrer angreift, besteht für alle und auch für unbeteiligte Dritte Lebensgefahr.

Das ist auch einer der Gründe, warum Handschließen nur nach hinten und nicht vor dem Körper angelegt werden, wenn jemand transportiert wird.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Barney
Beitrag 07.01.2019, 23:56
Beitrag #47


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Zitat (nachteule @ 07.01.2019, 23:21) *
Leider gibt es unzählige Fälle, in denen das Opfer ebenfalls der Ansicht war, dass sein Gegenüber ein netter Mensch aus gutbürgerlichem Hause war und dann schmerzhaft feststellen musste, dass dies ein fataler Irrtum war.

Wie vorsichtig die Polizei bei unbekannten Kunden ist erfuhr ich vor kurzem: Ich musste ein 30 Öre Ticket wegen Verstoß Gurtpflicht bezahlen .. der Beamte hielt mir mit beiden Händen sein EC Kartenlesegerät hin .. ich griff danach, um die Pin einzutippen .. er zog es wieder weg ..
Er: "Bitte nur eintippen, nicht in die Hand nehmen."
Ich: "Ich wills doch nich klauen .. es tippt sich leichter auf dieser Micro Tastatur, wenn ich es inner Hand halte."
Er: "Nein .. sie müssen schon freihändig tippen, ohne das Gerät zu halten."
Ich: "Dasis doch albern .. was soll denn dieser Unsinn."
Er: "Das soll verhindern, dass sie das Gerät nehmen .. Schwung holen .. und es mir über den Schädel ziehen .. ist schon vorgekommen" ..
Ich: "Nagut .. das teure Lesegerät soll ja auch keinen Schaden nehmen" ...

Wir lachten beide .. aber er hielt das Gerät eisern fest .. cool.gif
..der Beamte war halb so alt, wie ich .. sichtlich durchtrainiert .. un einen Kopp größer .. neben ihm wirkte meinereiner sowas von harmlos laugh2.gif
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janr
Beitrag 08.01.2019, 00:08
Beitrag #48


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30 Øre? Das hätte ich bar bezahlt.

Sind die Øre doch der hundertste Teil der Krone und liegt die schwedische Krone bei 0,098 €, die Dänische bei 0,13 € und die norwegische Krone bei 0,1 €.



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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Explosiv
Beitrag 08.01.2019, 08:00
Beitrag #49


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Du hast ständig Kleinstbeträge in Öre bei Dir? Beachtlich.
Hint: die Staatsgewalt nimmt meist nur Zahlungen in eigener Währung entgegen. Das Beibringen des Gegenwertes von 30 Öre in Euro ist also nicht ausreichend zur Begleichung der Schuld.


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columbo
Beitrag 08.01.2019, 09:34
Beitrag #50


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Zitat (nachteule @ 07.01.2019, 23:21) *
Falls Du Polizeibeamte in Deinem Bekanntenkreis hast, die längere Zeit aktiv im Streifendienst sind oder waren, kannst Du diese ja mal fragen, wie sie über die Fesselung mit Handschließen zur Eigensicherung denken und Du wirst bestimmt nicht wenige finden, die Dir bestätigen, dass sie kaum mal einen (vermeintlichen) Straftäter im Fahrzeug ohne Handschließen transportiert haben bzw. transportieren würden.


Das ist aber, wie wir oben festgestellt haben, gesetzwidrig.

Schön zu wissen, wie sehr sich Polizeibeamte um Gesetze kümmern.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.11.2025 - 05:50