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#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 19.06.2015 Wohnort: Zollernalbkreis Mitglieds-Nr.: 76491 ![]() |
Ups, ich meinte keine abgescherte Kopfkugel (da müßten ja Wahnsinnskräfte wirken) sondern die kleinen Verriegelungskügelchen in den Abnehmteilen. Irgendeiner hier im Forum hatte es doch tatsächlich mal geschafft die abzuscheren. Ich bekenne mich teilweise schuldig. Meiner Meinung nach handelte es sich um einen Vorschaden (Zaffi gebraucht gekauft). Mir ist bis jetzt unklar, wie dieses überhaupt möglich ist. Darüber hinaus waren die Kugeln plan abgeflacht. Dieses erweckt in mir den Eindruck, dass hier einer Hand angelegt hat. Aber das wäre in meinen Augen schwachsinnig. Nachtplatz im Fahrerlager Schleizer Dreieck angefahren. Wohnwagen abgehangen. Wir wollen ja gerade stehen. Nächsten Morgen wollte ich den Wohni anhängen, kam mit dem Schienbein leicht (!) seitlich gegen die AHK und hatte diese auf dem Fuss liegen. Seit diesem Tag gilt zumindest für mich: Abreissseil nur an die Öse. Alles andere kann nicht nur teuer werden, sondern auch ganz böse enden. Die AHK wird übrigens seitdem mehrfach jährlich kontrolliert. |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Also muß unser janr seiner Holden demnächst doch was da ranbasteln. Nur wenn ich demnächst nach Ch fahre.![]() ... Fankkette ... Gibt es in D auch nicht. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Aber wenn man den BE über den CE erhält, dann kommen diese Seilchen nicht ernstlich in der Ausbildung vor. Dafür lernt man dabei aber, dass andere Dinge ganz böse gefährlich und verboten sind, die in den NL offensichtlich als lehrbuchgemäß gelten ![]() |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Daher halte ich die Variante 'Seil als enges Lasso um Kugelhals' aus Sicht der Wahrscheinlichkeit auch für vertretbar. Selbst wenn es sicherere Varianten gibt. Sinn und zweck der "Abreißleine": Soll die Anhängerbremse über den Festtellbremshebe am Hänger voll anziehen können müssen. Im gegensatz dazu hat eine übers Kreuz unter der Deichsel gelegten Ketten beim ungebremstenn Hänger die Aufgabe ein durchschlagen der Deichsel auf die Fahrbahn zu verhindern, auch hier gilt: Lassomethode zu unsicher und völlig sinnlos, wenn nicht mit Zugfahrzeug fix verbunden ... Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit eines Hängerverlustet eher gering, gibt ager den Grundsatz des sg. "fail safe", heiß wenn was schiefgeht, dann sollte die Sicherung danach bestmöglich halten, sonst kann man gleich drauf verzichten. -------------------- Meine Webseite
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Wie geschrieben: die kurze Schlinge um den Hals ist nur bei fester oder schwenkbarer AHK zulässig. Bei abnehmbarer AHK ist eine separate Verbindung herzustellen. Und genau so ist es auch auf den Bildern dargestellt. Die Schlingen sind nach dem Schrieb richtig platziert, aber nicht an den Kupplungen wir beschrieben, sie haben einfach die gleiche (eine abnehmbare) auch für "fest" genommen. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 757 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 ![]() |
So schnell wird aus der Hollandöse eine Schweizeröse.
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
bei ungebremsten Anhängern hat man die Fankkette auch immer als "Kreuzkette" zu legen und auch diese Fangkette ist fix mit dem ZufFahrzeug zu verbinden ... Verlangt ihr diesen Mist eigentlich auch von Ausländern mit ungebremsten Anhängern? ![]() ![]() Also ich habe keine Lust darauf daß bei einem Unfall wo der Anhänger sich löst dieser dann als Wurfhammer gegen mich selbst agiert.... ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Verlangt ihr diesen Mist eigentlich auch von Ausländern mit ungebremsten Anhängern? Es steht in Art. 189 Abs. 5 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Also ein StVZO-Äquivalent. Dass bei Ausländern durch die Mindeststandards des Wiener Übereinkommens begrenzt wird. Allerdings enthält das schweizer StVG eine Art Generalklausel zur Ahndung von nicht betriebssicheren Fahrzeugen. Und wenn man die fehlende Kette als nachteilig für die Sicherheit ansieht, dann kann man hierüber auch Ausländer belangen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14323 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Interessant finde ich ja, dass in dem schweizer Flugblatt selbstgebastelte Stahlseilschlaufen an die Kupplungen oder die Traverse gebastelt werden.
Und das sind dann Verbindungseinrichtungen, die der ECE-R55 entsprechen? ![]() Ich kenne jetzt auf Anhieb bei keinem meiner Fahrzeuge keine abnehmbare Anhängerkupplung, die nicht an der Aufnahme für den Kugelkopf oder neben der Anhängersteckdose irgendetwas "ösiges" hätte. Darf ich eigentlich, weil´s bequemer ist, einen Karabinerhaken in die zugfahrzeugseitige Öse einhängen? Dort lässt sich ja dann die lassoartige Abreißseilschlinge wunderbar einhängen. |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und das sind dann Verbindungseinrichtungen, die der ECE-R55 entsprechen? ![]() Die Einhängöse oder Einhängschlaufe oder ... ist mMn nicht Teil der ECE. Und somit in ihrer Güte und Ausführung allein über den "Stand der Technik" prüfbar. Somit darf dort auch ein Karabiner oder eine sonstige Verlängerung hängen. Sie muss nur stabil genug sein, damit sie nicht reißt, bevor sie die Handbremse ausgelöst hat. |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Kommt auf den Karabinerhaken drauf an. Irgendwo habe ich gelesen, er müsse 70 daN aushalten. Wenn der Karabiner das bei Längsbelastung aushält, dann ja. Genauso bei einem Ring oder einer Schlinge.
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die Einhängöse oder Einhängschlaufe oder ... ist mMn nicht Teil der ECE. Die Schweizer behaupten im ihrem Merkblatt das Gegenteil. (ich habe es nicht überprüft und werde das heute auch nicht mehr tun) Allerdings haben ja demnach die ECE-genehmigten Verbindungseinrichtungen alle eine solche Vorrichtung, so dass man nichts nachrüsten muss, und die ohne Öse sind also nach anderen Vorschriften genehmigt, in denen wiederum die Öse nicht vorgeschrieben ist und keine definierten Anforderungen erfüllen muss. Sollte einem eine ECE-genehmigte Verbindungseinrichtung ohne Öse in die Finger kommen, müsste man diese also beim Hersteller reklamieren ![]() (ich muss morgen mal nach dem Typschild meiner schwenkbaren Kupplung am Focus suchen, die hat nämlich definitiv keine Öse) (in der Bedienungsanleitung sind beim Bild der abnehmbaren Kupplung zwei Ösen zu erkennen?!) Zitat Somit darf dort auch ein Karabiner oder eine sonstige Verlängerung hängen. Sie muss nur stabil genug sein, damit sie nicht reißt, bevor sie die Handbremse ausgelöst hat. Ich neige fast dazu, dem zuzustimmen. Auch wenn das natürlich irgendwie widersinnig ist: Da ist an so einer Verbindungseinrichtung alles bauartgenehmigungspflichtig und muss genau definierte Kriterien erfüllen, und beim Anbringen des Abreißseils überlässt man es dem Benutzer, eine "technisch irgendwie passende" Lösung zu basteln ![]() Man könnte hier ja mal die Behauptung in den Raum werden, die "Lasso-Methode" wäre in Wirklichkeit sicherer als die "Laien-Bastelei" ![]() |
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#63
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bei ungebremsten Anhängern hat man die Fankkette auch immer als "Kreuzkette" zu legen und auch diese Fangkette ist fix mit dem ZufFahrzeug zu verbinden ... Verlangt ihr diesen Mist eigentlich auch von Ausländern mit ungebremsten Anhängern? ![]() ![]() Also ich habe keine Lust darauf daß bei einem Unfall wo der Anhänger sich löst dieser dann als Wurfhammer gegen mich selbst agiert.... ![]() Wenn die Kreuzkette richtig gelegt ist, fällt die Deichsel in die Kreuzkette, und ist richtig ausgewogen, dann fällt der nicht auf die Fahrbahn durch ... denke, man geht da in Österreich eher davon aus, daß sich ein lösender Anhänger nicht in ANDERE Verkehrsteilnehmer bohrt ... Ja, die Kreuzkette ist in Östereich anzubringen, ob die Polizei das kontrolliert, weiß ich nicht, direkte Jagd auf ausländische Hänger, wie die Jagd auf österr. "100km/h" Hänger Sünder in Bayern gibt es nicht ... BTW: In Östereich gilt für schwere Hänger innerhab von "B" (Beide höchstzul.- GG mmax 3,5 to) generell 100 km/h auf Autobahnen und Autostraßen (D: Kraftfahrstraßen) ohne Reifenalterunfug etc ... -------------------- Meine Webseite
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#64
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Die Einhängöse oder Einhängschlaufe oder ... ist mMn nicht Teil der ECE. Die Schweizer behaupten im ihrem Merkblatt das Gegenteil. Ok, sie sagen zutreffend, dass die R-55 in Annex 5 Nr. 1.5. einen Befestigungspunkt für das Abrissseil fordert, damit die Kupplung die Prüfung besteht. Sogar mit Mindestanforderungen an die Stabilität. Aber, und das meinte ich, die Schweizer sagen nicht, dass die R-55 eine exakte Beschaffenheit des Befestigungspunkts fordern. Schon gar nicht für Altkupplungen. Und vor allem nicht als Nutzungsvorgabe für den Betrieb. Damit sind Bastellösungen als Befestigungspunkt zulässig - so lange sie stabil genug sind. Und da die R-55 lediglich eine Bau- und keine Nutzungsvorschrift ist, ergibt sich auch bei Neukupplungen die Nutzungspflicht irgendeines Befestigungspunkts lediglich aus der nationalen Verhaltensvorschrift und dem "Stand der Technik". |
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#65
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Kommt auf den Karabinerhaken drauf an. Irgendwo habe ich gelesen, er müsse 70 daN aushalten. Wenn der Karabiner das bei Längsbelastung aushält, dann ja. Genauso bei einem Ring oder einer Schlinge. Verbindung führt zu einer "gestreckten Bremsung" hinter dem Zugfahrzeug, dabei sollten die Räder nicht blockieren ... Streckbremse nur, wenn die Leine richtig mittig gelegt ist ![]() Verbunden mit einem seitlich vorhandenen Abschleppöse, wird eher etwas böse enden .... Sicherungsleine daher möglichst straff und unbeschädigt , Bruchlast mind 7500 Newton etwa (ca. 3/4 Tonne) , darüber hinaus wird sich der Hänger ggf. sogar vom Zugfahrzeug lösen können ![]() BTW: Selbst noch nie erlebt, lege auch keinen gröberen Wertdarauf ... ![]() ![]() -------------------- Meine Webseite
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#66
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Ok, sie sagen zutreffend, dass die R-55 in Annex 5 Nr. 1.5. einen Befestigungspunkt für das Abrissseil fordert, damit die Kupplung die Prüfung besteht. Sogar mit Mindestanforderungen an die Stabilität. (...) Damit sind Bastellösungen als Befestigungspunkt zulässig - so lange sie stabil genug sind. Tja, und jetzt kommt jemand und sagt: so eine Bastellösung verändert das bauartgenehmigte Teil und kann eine potentielle Gefahr bedeuten, und deswegen erlischt nach §19(2) die BE des Fahrzeugs. Immerhin gibt es für deinen Karabiner, Schäkel oder Drahtseilstropp keine Teilegenehmigung! und nun? ![]() darüber hinaus wird sich der Hänger ggf. sogar vom Zugfahrzeug lösen können ![]() Das muss er auch, deswegen gibt es ja irgendwo in der Verbindung ein Bauteil mit definierter Bruchkraft. Bei neueren Seilen sind das die Haken mit denen sie am Bremshebel angebracht sind. Deswegen darf man auch nicht einfach irgendwelche Seile nehmen oder diese irgendwie befestigen! Zitat BTW: Selbst noch nie erlebt, lege auch keinen gröberen Wertdarauf ... ![]() ![]() BTST. Ist nicht so spekatkulär wie es sich anhört (jedenfalls, wenn das auf dem Hof der Seminarstätte vorgeführt wird...) ![]() |
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Tja, und jetzt kommt jemand und sagt: so eine Bastellösung verändert das bauartgenehmigte Teil und kann eine potentielle Gefahr bedeuten, und deswegen erlischt nach §19(2) die BE des Fahrzeugs. Immerhin gibt es für deinen Karabiner, Schäkel oder Drahtseilstropp keine Teilegenehmigung! Eine kleine, unbelastete, Drahtschlinge am ungenutzten Teil der Kupplung verändert das bauartgenehmigte Teil und führt zum Erlöschen der BE? Bei gute-frage vielleicht, aber doch nicht im echten Leben. |
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Warum unbelastet?
Natürlich wird die Schlinge im Fall der Zugtrennung belastet, und genau deshalb schreibt doch die ECE-R55 eine bestimmte Belastbarkeit für den Befestigungspunkt vor. ![]() |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Ist nicht so spekatkulär wie es sich anhört (jedenfalls, wenn das auf dem Hof der Seminarstätte vorgeführt wird...) ![]() Zu dem Thema hätte ich gerne einmal ein ausagekräftiges Video, wenn sich ein voll beladener auflaufgebremster zweichser bei höchstgeschindigkeit vom Zugwagen trennt, sich einbremst und dann die Sollbruchstelle aufgeht ... hast Du da einen link? ![]() -------------------- Meine Webseite
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Warum unbelastet? Unbelastet im Normalfall. Also keine Beeinträchtigung/Belastung der AHK im normalen Fahrbetrieb.Natürlich wird die Schlinge im Fall der Zugtrennung belastet, und genau deshalb schreibt doch die ECE-R55 eine bestimmte Belastbarkeit für den Befestigungspunkt vor. ![]() Wenn sie belastet wird, dann hängt schon kein Anhänger mehr dran. Dann ist es -für die Funktion der AHK !- egal, ob die ruckartige Belastung der Schlinge zum Abreißen der AHK führt. Und damit keine erhöhte Gefahr bezüglich der AHK und somit kein Erlöschen der BE über die AHK. |
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Der Befestigungspunkt für das Abreißseil ist in der ECE-R55 vorgeschrieben (Anhang 5 Nr. 1.5.1), er ist sicherheitsrelevant und muss bestimmte festgelegte Anforderungen erfüllen (Anhang 6 Nr. 3.1.8).
Es geht bei der Belastbarkeit des Befestigungspunktes ja nicht um ein etwaiges Versagen der Anhängerkupplung, sondern um ein zuverlässiges Einleiten der selbsttätigen Bremsung (ECE-R13 Nr. 5.2.2.9) am Anhänger! Deshalb bleibe ich bei der grundsätzlichen Ansicht, dass eine (ungenehmigte) Veränderung eines solche Befestigungspunktes, wenn er denn für die jeweilige Verbindungseinrichtung vorgeschrieben ist, zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Beeinträchtigung der Bremsanlage des Anhängers führen kann und deswegen ein Fall für §19(2) StVZO ist. Auch wenn diese Ansicht (und ihre Konsequenzen) in der Praxis wohl nie Anwendung finden wird... |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mit der kleinen Drahtschlinge veränderst Du doch keine -für neue geprüfsiegelte AHK- vorgeschriebene Öse.
Sondern Du schaffst lediglich an einer legal ösenlosen AHK eine 'Öse'. Somit keine "Veränderung eines solche Befestigungspunktes", kein Erlöschen der BE daraus. Bleibt für mich nur, ob der neu geschaffene Befestigungspunkt eine Mindestfestigkeit haben muss. Lässt sich das über die R-55 im deutschen Recht (StVZO) herleiten? Ich sehe es nicht. |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
So, wie ich das verstanden habe, ist eine vorhandene Öse bei R55 Pflicht. Ohne Öse würde es nicht R55 entsprechen.
Das Problem sind doch nur die alten AHK ohne R55. Bei diesen muss dann auch der Befestigungspunkt nicht den Kriterien von R55 entsprechen, sondern nur "ausreichend" sein. Deswegen ist es auch zu vertreten, dass bei so einer älteren AHK auch eine selbstgebastelte Schlinge/Schlaufe möglich ist. So verstehe ich das zumindest. |
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wie bewerten denn die Prüforganisationen diese „Ösen” bzw. deren Zustand und das generelle Vorhandensein bei einer HU?
![]() Bleibt für mich nur, ob der neu geschaffene Befestigungspunkt eine Mindestfestigkeit haben muss. Und wie wird dann zuverlässig garantiert, dass solche selbstgefrickelten Ösen allen möglichen Belastungsarten standhalten können? Lässt sich das über die R-55 im deutschen Recht (StVZO) herleiten? Ich sehe es nicht. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 29.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39203 ![]() |
Hallo,
ich habe heute morgen meinen ungebremsten Anhänger angekuppelt (natürlich ohne Öse und ohne Seil) Dabei ging mir dieser thread durch den Kopf..... Wieviel Fälle von lösenden Anhängern und dann vom Kopf rutschende Seilschlaufen gibt es denn so im Jahr? Und wieviel sind davon ungebremmste Anhänger, bei denen die o.g. Maßnahme dann nicht wirkt? Wenn das so eine Relevanz hat, müsste es ja eine statistische Größe sein..... Oder fällt den schweizer Gesetzgebern und denen der Economic Commission for Europe nichts mehr ein, womit sie ihre Praktikanten beschäftigen können? Fragen über Fragen......... ![]() Gruß Reloader |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#76
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Wieviel Fälle von lösenden Anhängern und dann vom Kopf rutschende Seilschlaufen gibt es denn so im Jahr? Ich kenne keine Zahlen dazu, aber ich habe früher (als meine AHK noch keine Öse hatte) immer die Lasso-Methode benutzt und diese Schlaufe hat sich nie geöffnet. Theoretisch ist so ein Stahlseil zwar etwas störrisch, aber wenn ich die Schlaufe zugezogen habe, dann war sie das am Ende der Fahrt auch immer noch. |
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#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7809 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Mit der kleinen Drahtschlinge veränderst Du doch keine -für neue geprüfsiegelte AHK- vorgeschriebene Öse. Meine Ausführungen bezogen sich auf genau diesen Fall: Dass die vorhandene und gemäß ECE-R55 vorgeschriebene Öse durch das Anbringen eines kurzen Seils oder eines Karabiners verändert wurde. Zitat Sondern Du schaffst lediglich an einer legal ösenlosen AHK eine 'Öse'. Somit keine "Veränderung eines solche Befestigungspunktes", kein Erlöschen der BE daraus. Für diese Fälle sind wir einer Meinung. Was nicht vorgeschrieben ist, kann nicht unzulässig verändert werden (in diesem Fall!) Zitat Bleibt für mich nur, ob der neu geschaffene Befestigungspunkt eine Mindestfestigkeit haben muss. Lässt sich das über die R-55 im deutschen Recht (StVZO) herleiten? Ich sehe es nicht. Nein, hier wird man wohl nur eine "ausreichende" Festigkeit fordern können. (Nach den Vorschriften des §30 und §41 StVZO; ggf. i.V.m. der Richtlinie 71/320/EWG bzw. der ECE-Regelung Nr. 13) |
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#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3352 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Ist nicht so spekatkulär wie es sich anhört (jedenfalls, wenn das auf dem Hof der Seminarstätte vorgeführt wird...) ![]() Zu dem Thema hätte ich gerne einmal ein ausagekräftiges Video, wenn sich ein voll beladener auflaufgebremster zweichser bei höchstgeschindigkeit vom Zugwagen trennt, sich einbremst und dann die Sollbruchstelle aufgeht ... hast Du da einen link? ![]() Ich habe nur eins von einem Wohnwagentest. Aber viel erkennen kann man da nicht. Aber das Lasso funktioniert. |
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#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Als Nichtanhängerfahrer mal eine Frage zur Praxis:
Das Seil am Anhänger hat vorne eine Schlaufe. Die Normgerechte Anhängerkupplung hat eine Öse, keinen Haken für das Seil. Man kann also ohne zusätzliches Befestigungselement die Schlaufe nicht an der Öse einhängen oder festmachen. Wie soll nun normgerecht die Befestigung der Seilschlaufe an der Öse erfolgen? Schäkel, Vorhängeschloss, Schraube mit großen Beilagscheiben oder was sonst? -------------------- |
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#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Die Schlaufe ist nicht unlösbar geschlauft sondern mit einem kleinen Karabinerhaken, den muß man öffnen, mit dem Seil durch die Öse fummeln und dann wieder in das Seil hängen.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#81
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Da kannst Du den kleinen Karabinerhaken auch gleich in die Öse einhängen.
Ist der Haken eigentlich bauartgenehmigungspflichtig und geprüft? Oder so wie die schweizer Drahtseillösung auch einfach nur "stabil genug"? |
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#82
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Nö, dann ist das Seil zu lang. Und je nach Ösenform und -position geht das nicht.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#83
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Auch bei Deinem 'Karabiner entfernen - Seil durch Öse - Karabiner wieder einstecken - Seil als Lasso schließen' müsstest Du anschließend die Lassoschlaufen eng zuziehen können, ohne dass das Seil auf dem Boden oder andernorts störend kommt. Ansonsten ist es auch dafür zu lang bzw schlecht geführt.
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#84
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Die Schlaufe kann dann auch noch zusätzlich um den Kugelhals, dann paßt das. Das verbieten weder Schweizer noch Holländer.
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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#85
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Täuscht dies, oder sind so manche Karabinerchen an dem Seil zu groß für manche AHK-Ösen um dies durchzuschleifen?
Dann muß man den Karabiner einhängen. Ist doch alles irgendwie ... ![]() Ich hab auch schon Karabiner gesehen, die konnte man gar nciht mehr einhakten. Die waren aufgebogen. Was sollen die dann an der Bremse noch ziehen können. Das zeigt doch, das es auch Systeme gibt die in sich so unstabil (so wie evtl auch die nachträgliche Drahtöse) sind, daß die Bremse nicht betätigt wird. Dann spätestens zeigt sich, daß das Lasso um die Kupplung doch die bessere Lösung gewesen wäre. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#86
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Ich kenne keinen Karabiner, der sich durch die Öse an meiner Kupplung durchziehen ließe.
Also hänge ich den Karabiner ein. Ich kann da auch kein Nachteil erkennen wenn es nur eingehängt und nicht geschlauft ist, außer eben dass das Seil zu lang ist. Deutlich zu lang. Und irgendwo drumwickeln verhindert im Zweifel, das es seine Zugwirkung auf die Bremse entfalten kann. Zu lang ist es aber auch, wenn ich es durch die Öse schlaufe (Karabiner raus und dann wieder rein, noch fehlerbehafteter). Es ist eben darauf ausgelegt, drübergelegt zu werden... Ein Anhänger von Bekannten hat auch gar keinen Karabiner, sondern am Ende vom Seil eine Schlaufe, die gerade so groß ist, das sie mit Druck über den Kupplungskopf geht. Einschlaufen kann man das überhaupt nicht. Von alleine fällt das aber auch nicht ab, da muss man schon kräftig ziehen. Da müsste also ein Karabiner dran. Ob das die Sicherheit erhöht? es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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#87
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Hier fand ich mal eben eine nette Info.
Lustig ist der Hinweis, daß man nur mit einem Karabiner nach DIN 5299 direkt in die Öse eingehängt werden kann. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#88
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@janr: Ja. Weil die anderen Karabiner nicht für die Kräfte bei direkter Längsbelastung ausgelegt sind (die haben dann meistens nur eine Feder oder ein Federblech als Schnapper).
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#89
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Das meine ich ja. Ich kenne die meisten Karabiner nur so und will man einen anderen Karabiner, dann muß man das Kabel tauschen, weil der Karabiner nciht so einfach weg geht.
Wie kann es denn sein, daß ein in D geprüftes und zugelassenes FZ im EU(!)-Ausland als unzureichend angesehen wird? Es gibt doch auch im EU-Ausland andere Kriterien mit Zulassung an FZen die es zwar in D nicht gibt, die wir aber wegen der E-Nummer akzeptieren müßen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Lustig ist der Hinweis, daß man nur mit einem Karabiner nach DIN 5299 direkt in die Öse eingehängt werden kann. Wie kommt man denn auf die Verbindlichkeit dieser Norm? Aber wenn es dem eigenen Absatz hilft.Und ist es egal, welcher in der "DIN 5299 - Karabinerhaken aus Halbrunddraht, Runddraht und geschmiedet" erwähnte Haken genommen wird? ![]() @janr: Ja. Weil die anderen Karabiner nicht für die Kräfte bei direkter Längsbelastung ausgelegt sind (die haben dann meistens nur eine Feder oder ein Federblech als Schnapper). Unendlich halten muss der Karabiner nicht. Er muss nur so lange halten, bis / dass die Bremse ausgelöst wird.Das dürften die zu den Abrissseilen mitgelieferten Haken schaffen. Wie kann es denn sein, daß ein in D geprüftes und zugelassenes FZ im EU(!)-Ausland als unzureichend angesehen wird? Dem ist doch nicht der Fall.
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... Wie kann es denn sein, daß ein in D geprüftes und zugelassenes FZ im EU(!)-Ausland als unzureichend angesehen wird? Dem ist doch nicht der Fall.Stümmt ![]() Ich war da grad noch auf Niederlande und Abreisseil. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#92
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Auch für die Schweiz hat Deine Aussage keine Grundlage.
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Das Wiener Abkommen schreibt "verkehrssicher" vor. So ist das auch in D in die StVO/StVZO aufgenommen. "Verkehrssicher" ist nunmal relativ. Da besteht der Spielraum, der hier das reine Überwerfen verbietet.
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Hier fand ich mal eben eine nette Info. Lustig ist der Hinweis, daß man nur mit einem Karabiner nach DIN 5299 direkt in die Öse eingehängt werden kann. Interessant auch, das schon anhand der Bilder deutlich wird, das bei Abbildung V2, V4 oder V5 das alles nicht geht, ohne den Karabiner komplett vom Seil zu trennen. Denn der passt niemals durch die Öse. Wie erwähnt, ich glaube nicht dass das der Sicherheit zuträglich ist. Da geht beim einklinken zu viel potentiell schief. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
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Und wenn man ihn von der anderen Seite durchfädelt? Also zuerst das anhängerseitige Ende?
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#96
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Den Anhänger durch die Öse? Dürfte noch enger sein
SCNR ![]() -------------------- ----------------------------------------------------------
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Gast_Georg_g_* |
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#97
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Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass es nicht erlaubt (oder zumindest nicht empfohlen) ist, den Karabinerhaken direkt in eine Öse am Zugfahrzeug einzuklinken?
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Beitrag
#98
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Jein. Es kommt auf den Karabinerhaken an
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#99
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Guests ![]() |
Wie kann ich denn herausfinden, ob ich einen nach DIN 5299 zertifizierten "Feuerwehrkarabinerhaken" habe? Und warum sieht der Hersteller des Anhängers offenbar auch das direkte Einhängen des Karabinerhakens in eine Öse als zulässig an?
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#100
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Weil der Anhänger-Hersteller vielleicht nicht die genauen Vorschriften in allen Ländern kennt? Oder weil er es jeweils an das Verkaufsland erklärt?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.10.2025 - 04:11 |