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> VZ 315 (Gehwegparken) und abgepollerter Gehweg, darf man dann auf der Fahrbahn parken?
Mähgapixel
Beitrag 17.02.2017, 09:42
Beitrag #51


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Sieht so aus und müssen jede Stunde umparken, könnte man ja mal schauen ob man die Anwohner zusammentrommeln kann für eine Nacht und alle jede Stunde ihr Fahrzeug umparken, dies filmen und sowohl der Presse und der Verkehrsbehörde zuschicken und fragen ob dies wirklich so gewollt ist.
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rapit
Beitrag 17.02.2017, 10:10
Beitrag #52


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Zitat (Kuli @ 17.02.2017, 07:55) *
Bewohner müssen nachts die Parkscheibe auslegen? blink.gif

yes.gif Dafür gibt es sicher einen zwingenden Grund...


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200D
Beitrag 17.02.2017, 15:33
Beitrag #53


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Zitat (Mähgapixel @ 17.02.2017, 09:42) *
Sieht so aus und müssen jede Stunde umparken, könnte man ja mal schauen ob man die Anwohner zusammentrommeln kann für eine Nacht und alle jede Stunde ihr Fahrzeug umparken, dies filmen und sowohl der Presse und der Verkehrsbehörde zuschicken und fragen ob dies wirklich so gewollt ist.


Sie würde antworten, das es nicht so schlimm ist, da man mit einem perfekten Ankunftszeitpunkt das nächste Umparken auf 1,5 h max. verlängern kann. whistling.gif
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rapit
Beitrag 17.02.2017, 23:11
Beitrag #54


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Ich dachte mir, @ukr wird sich bestimmt für die unterschiedlichen Reflexionsklassen interessieren, daher mal ein Foto:


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.02.2017, 00:06
Beitrag #55


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So besser? whistling.gif








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rapit
Beitrag 18.02.2017, 13:53
Beitrag #56


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Die rechte Spalte kannst Du weglassen, nachts soll da ja jeder dürfen.

Aber dann könnte man nur Verstöße gegen die Parkscheibenpflicht ahnden, also 10,- €-Knollen ausstellen.

Man will doch aber die teureren Verwarngelder verhängen, weil jemand auf einem Bewohnerparkplatz steht.

Da muss dir also noch was einfallen...


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.02.2017, 15:14
Beitrag #57


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Zitat (rapit @ 18.02.2017, 13:53) *
Man will doch aber die teureren Verwarngelder verhängen, weil jemand auf einem Bewohnerparkplatz steht.

Woher weißt du das so genau? blink.gif Man verzichtet dort also rein aus monetären Gründen auf eine halbwegs korrekte Beschilderung? Welche Rechtsvorschrift deckt denn ein solches Vorgehen?





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rapit
Beitrag 18.02.2017, 17:21
Beitrag #58


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.02.2017, 15:14) *
Man verzichtet dort also rein aus monetären Gründen auf eine halbwegs korrekte Beschilderung?

Ja ranting.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 18.02.2017, 15:14) *
Welche Rechtsvorschrift deckt denn ein solches Vorgehen?

Keine!

Politischer Wille wird eben irgendwie umgesetzt.

Das soll dann übrigens auch der "zwingende Grund" nach StVO sein...


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Explosiv
Beitrag 19.02.2017, 09:53
Beitrag #59


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.02.2017, 15:14) *
Zitat (rapit @ 18.02.2017, 13:53) *
Man will doch aber die teureren Verwarngelder verhängen, weil jemand auf einem Bewohnerparkplatz steht.

Woher weißt du das so genau? blink.gif Man verzichtet dort also rein aus monetären Gründen auf eine halbwegs korrekte Beschilderung? Welche Rechtsvorschrift deckt denn ein solches Vorgehen?






Ich löse mal auf. think.gif

Parken auf dem Hochbord mit 4 Hufen vorgeschrieben in der Zeit zwischen 16-18 Uhr. Dabei ist die Parkscheibe auszulegen und darf maximal 2 Stunden geparkt werden.
Für Bewohner mit der richtigen Parkausweisnummer ist das Hochbordparken nicht erlaubt, außerhalb der angegebenen Zeit darf auch niemand auf dem Hochbord parken. wavey.gif

Coole Regelung.


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ulm
Beitrag 19.02.2017, 11:06
Beitrag #60


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Ich korrigiere mal die coole Regelung wink.gif
Zitat (Explosiv @ 19.02.2017, 09:53) *
Für Bewohner mit der richtigen Parkausweisnummer ist das Hochbordparken nicht erlaubt,
faktultativ.
Da die Bewohner von dem Blech oberhalb "frei"gestellt sind, können sie tun und lassen, was sie wollen. Selbst §12 Abs. 3 Nr. 2 StVO ("Das Parken ist unzulässig [...] wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert") trifft auf die Bewohner nicht zu, da die Blechregelung ja die spezieller Regelung ist und damit der allgemeinen Regel vor geht. wallbash.gif
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rapit
Beitrag 19.02.2017, 14:26
Beitrag #61


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Ich denke, das Problem liegt woanders.

Bei uns sind, ungeachtet dessen dass das schon lange nicht mehr geht, die Bewohnerparkbereiche nicht mit 314.1 beschildert, sondern so

Und diese früher bestehende Möglichkeit galt nicht auf Gehwegen.

Weswegen man die 315er+Zz-Schildabäume gepflanzt hat.

Würde man auf 314.1er umrüsten, könnte man auf das ganze 315er-Geraffel verzichten, weil zumeist noch Parkmarkierungen oder Pflasterwechsel-Seitenstreifen o.ä. vorhanden sind.

Gut, evtl. wäre die sauberste Lösung, sich ein geeignetes Zz für die 314.1er genehmigen zu lassen.

Wobei ich denke, auch mit vorhandenen Zz käme man recht nah an das gewollte ran:



Je nach Antwort einer RSV wird die Sachen demnächst mal das VerwG prüfen müssen gap.gif


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