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> Poller auf Radwegen - Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde, Gefährliche Falle
Pogge
Beitrag 22.04.2016, 20:09
Beitrag #51


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Und da wundern sich manche noch, warum viele Radfahrer Radwege für Teufelszeug halten crybaby.gif
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haidi
Beitrag 22.04.2016, 20:41
Beitrag #52


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Zitat (janr @ 22.04.2016, 11:08) *
Das ließe sich aber anders und für die Staatskassa effizienter (Einnahmen statt Ausgaben) regeln.
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rapit
Beitrag 22.04.2016, 22:33
Beitrag #53


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Zitat (angeditscht @ 22.04.2016, 20:51) *
Was wäre eigentlich wenn der TE statt des Pollers ein Kind auf nem Fahrrad, das da grade stand umegenietet hätte, dann würde die Diskussion hier gar nicht geführt werden ob der TE keine Schuld sein könnte.....

Wenn das Kind im Auftrag der SVB da stand? thread.gif


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ts1
Beitrag 23.04.2016, 08:21
Beitrag #54


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Ein Kind auf einem Fuß-/Radweg gehört eher zur Gruppe der Verkehrsteilnehmer. Die dürfen im Rahmen der geregelten Verkehrsausübung behindern, egal ob OB-Kind oder Asylantenkind.
Eine Absperrvorrichtung gehört zur Gruppe der Hindernisse. Die sind nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Wenn ein Asylant den Pfosten aufstellt (aus der Erfahrung heraus, auf einen deutschen Radweg gehöre sowas), ist das etwas ganz anderes als wenn der OB ihn aufstellt.
Hier geht es um einen Pfosten und darum ob er authorisiert aufgestellt worden ist. Nur das entscheidet zwischen Straftat und Heldentum.


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MfG Thomas
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Explosiv
Beitrag 23.04.2016, 11:10
Beitrag #55


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Ich sehe einen gewaltigen Unterschied darin, ob man eine Sperreinrichtung in Zugangs- und Kreuzungsbereichen anordnet, wo man damit rechnen kann und aufgrund der Möglichkeit, kreuzenden Verkehr anzutreffen aufmerksamer und idR langsamer unterwegs ist, oder ob man diese Sperreinrichtung im ungestörten Streckenverlauf anordnet. Dort rechnet kein vernünftiger Mensch damit, dass dort mittig auf der Strecke ein Sperrpoller steht. Um Verkehr abzuhalten, der dort schon lange nix mehr zu suchen hat.
Das ist Fallenstellerei, und wer hier schreibt, dass mit der nötigen Vorsicht und Fahren nach Sichtfahrgebot nix passieren kann, der kann außer den ruhenden Verkehr regelnde Schilder alle anderen VZ von Deutschlands Straßen entfernen.

Ich würde in Erfahrung bringen
- wer den Pfosten angeordnet hat
- wer den Pfosten tatsächlich aufgestellt hat
und beide verklagen auf Schadenersatz und zusätzlich Strafantrag stellen wegen Verstößen gegen Paragraphen, die hier schon genannt wurden.

Auf einer KFZ-Straße würde auf ein mittig auf dem Fahrstreifen befindliches Hindernis mit VZ rechtzeitig hingewiesen. Im Fall der hier erwähnten Sperrpoller zur Erzeugung einer Sackgasse wurde mit dem Sackgassenschild zumindest auf diese Natur der Straße hingewiesen. Und mehrere Poller in Reihe nebeneinander sind besser wahrzunehmen als ein einsamer Poller mittig, der vom vorausfahrenden Verkehr "umflossen" wird. Selbst in Fußgängerzonen mit starkem Publikumsverkehr ist bei einzeln stehenden Pollern häufig zu beobachten, dass jemand dagegenläuft oder nur knapp ausweichen kann.
Daher bezeichne ich solche Konstrukte als Gemächtbremse.

Was hindert die zuständige Behörde daran, anstatt der kurzen Pfosten lange aufzustellen, die jeden Verkehr deutlich überragen und somit einfacher wahrzunehmen sind. Am besten oben mit Z101 geziert mit 2,5m freier Höhe unter dem VZ?
Was hindert die zuständige Behörde daran, den unzulässigen Verkehr bereits an der letztmöglichen Einfahrstelle durch geeignete Sperrmittel abzuhalten und auf weitere Sperrpfosten im Streckenverlauf zu verzichten?

Was geht die Wette, dass der Pfosten keine Anordnung hat? Der zuständige Bauhof will bis zur Rasplatzhütte mit KFZ fahren können, um diesen zu versorgen, und hat keinen Bock, dafür jedesmal Sperrpfosten umzulegen. Daher der Pfosten erst hinter dem Rasplatz in der Richtung, aus der der Bauhof nicht anfährt. In eben jenem Denken, die Radler müssen halt die Augen aufhalten.

Solche unerwarteten Pfosten sind ein Garant dafür, dass früher oder später ein Unfall passiert. Gerne auch mehrere, wenn keine Einsicht für die Gefahr eintritt.

Was den Einwurf mit dem Kind angeht, dass da ja ebenfalls hätte stehen können: Selbst das schmalste Kind ist breiter als so ein Pfosten. Der vorausfahrende Verkehr würde an einem stehenden Kind mit deutlich mehr Abstand vorbeifahren als an einem stationären Pfosten. Dadurch wäre ein Kind schon am Verhalten des vorausfahrenden Verkehrs deutlich leichter zu erkennen als diese Pfosten. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Und letztens: ich finde es geradezu unverschämt, dem TE vorzuwerfen, er wäre wohl von der Dame und deren Anblick derart abgelent gewesen, dass er nicht mehr auf seine Fahrspur geachtet hätte oder dass er sogar versucht hätte, sie mit Imponiergehabe zu überholen und daher den Unfall selbst verursacht hätte.

Das ist sexistisch, vorverurteilend, beleidigend und eben unverschämt.
Und tut absolut nix zur Sache. Niemand weiß, wie die Dame aussah und ob der TE überhaupt an Damen interessiert ist.


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rapit
Beitrag 23.04.2016, 11:57
Beitrag #56


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Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 12:10) *
Ich sehe einen gewaltigen Unterschied darin, ob man eine Sperreinrichtung in Zugangs- und Kreuzungsbereichen anordnet, wo man damit rechnen kann und aufgrund der Möglichkeit, kreuzenden Verkehr anzutreffen aufmerksamer und idR langsamer unterwegs ist, oder ob man diese Sperreinrichtung im ungestörten Streckenverlauf anordnet.

Ja, abseits von Kreuzungen das ist schon fies, würde man bei Kfz nie machen... whistling.gif

Unüblich, mitten auf dem Weg. Oder mitten auf einer Straße.


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Explosiv
Beitrag 23.04.2016, 12:59
Beitrag #57


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Auch in Deinen Beispielen:

keine einsamen Poller, sondern Reihen -> erheblich besser sichtbar auch bei vorausfahrendem Verkehr. Zumindest zweispuriger Verkehr kann diese Polle auch nicht umfließen, sondern kommt schlicht nicht weiter.

nicht mitten auf der ungestörten Strecke, sondern an Knotenpunkten. Ausnahme ist nur die Sackgasse, aber auf die trifft obiges ebenfalls zu.

Also nicht unbedingt die passendsten Beispiele.

Passend wäre eine Kraftfahrstraße außerorts, auf der auf einem Fahrstreifen ein einsamer Absperrpoller ohne Vorwarnung durch VZ, ohne Einschränkung der zHG und ohne Straßenmalerei mal eben so eine besondere Sorgfalt bei der Vorbeifahrt erfordert, da er die freie Fahrstreifenbreite auf zwei schmale Streifen aufteilt, die nur minimal breiter sind als die notwendige Durchfahrbreite für einen PKW, etwa 2,2 m.

Wie viele Minuten braucht es, bis der erste das Hindernis mitnimmt?
Eigentlich unendlich lange, wenn jeder aufmerksam ist und nach Sicht fährt. rolleyes.gif
Und in der Realität?


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sigggi
Beitrag 23.04.2016, 13:06
Beitrag #58


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Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 13:59) *
Passend wäre eine Kraftfahrstraße außerorts, auf der auf einem Fahrstreifen ein einsamer Absperrpoller ohne Vorwarnung durch VZ, ohne Einschränkung der zHG und ohne Straßenmalerei mal eben so eine besondere Sorgfalt bei der Vorbeifahrt erfordert, da er die freie Fahrstreifenbreite auf zwei schmale Streifen aufteilt, die nur minimal breiter sind als die notwendige Durchfahrbreite für einen PKW, etwa 2,2 m.

Wie viele Minuten braucht es, bis der erste das Hindernis mitnimmt?
Eigentlich unendlich lange, wenn jeder aufmerksam ist und nach Sicht fährt. rolleyes.gif
Und in der Realität?


Da brauchst Du nicht mal einen Poller. Da kannst Du sogar einen LKW hinstellen und es wird hinten drauf geknallt.
Ist doch alltägliche Realität bei Massenkollisionen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Dlarah
Beitrag 23.04.2016, 13:14
Beitrag #59


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Oder nimm die ganz übliche Radfahrerfurt, die einen freilaufenden Rechtsabbieger überquert, in engem Schwung in Richtung der durchgehenden Fahrbahn einschwenkt und mittendrin mit einem Laternenmasten gesegnet ist. Sowas würd ich ja zu gern mal um drei Meter zur Seite versetzen und nen Moment warten...


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.04.2016, 15:00
Beitrag #60


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Das passiert, wenn Poller auf der Fahrbahn aufgestellt werden. Beim Zusammentreffen von Pollern und KFZ sieht die Lage also anders aus. whistling.gif


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granny
Beitrag 23.04.2016, 18:47
Beitrag #61


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Zitat (Heinz Wäscher @ 23.04.2016, 15:00) *
Das passiert, wenn Poller auf der Fahrbahn aufgestellt werden.

Warum kann man das eigentlich nicht mit Verkehrszeichen (Z.242, 250, 267,...) sperren? think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.04.2016, 18:55
Beitrag #62


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Das ist Köln scared.gif

Zitat
...
Autofahrer achten nicht auf Hinweisschilder

Nach wie vor schauen viele Autofahrer nicht auf die Hinweisschilder, wenden vor den noch stehenden Pollern und müssen dabei auf die KVB-Bahnen in der Mitte der Straße achten. Inzwischen ist die Polizei vor Ort.
...
Quelle: Express


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Dlarah
Beitrag 24.04.2016, 19:00
Beitrag #63


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Das ist Deutschland!




Beispiel Ulm: die Wörthstraße ist seit Anfang April Sackgasse und nur aus Westen offen für PKW. Am anderen Ende wird Platz gemacht für die neue Straßenbahnlinie. Vorne dran prangte von Anfang an ein Z250 auf 2 m hohem Mast. Nun kann ja nichts sein, was anders wäre als früher, also sind alle da reingefahren, haben hinten geschimpft und dann gewendet.



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Heinz Wäscher
Beitrag 24.04.2016, 19:31
Beitrag #64


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Man hätte wohl besser ein (oder zwei whistling.gif ) dort zu Beginn aufstellen lassen. smartass.gif


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Explosiv
Beitrag 25.04.2016, 06:28
Beitrag #65


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Manchmal helfen Schilder "geänderte Verkehrsführung".


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Aqua-Cross
Beitrag 25.04.2016, 08:38
Beitrag #66


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Zitat (rapit @ 22.04.2016, 12:27) *
Für mich, damals noch zwingend unbehelmten (die gab es noch nicht) Radfahrer, sind die Pollerdiskussionen Blödsinn. Man regt sich gekünstelt auf.
Das Kindermobbingbeispiel ist doch dasselbe.

Früher gab es in der Schule jede Pause irgendwo eine Prügelei.
Der Schwächste wurde schon auf dem Schulweg zur Schule, oder auf dem Heimweg, abgepasst und von stärkeren verhauen.

Heute muss ein Kind, das sowas "erleidet" unbedingt sofort zum Psychologen und zum Anwalt, weil die Eltern Schadensersatz und Schmerzensgeld wittern.
wallbash.gif


Deine grundsätzliche Einstellung teile ich. Es gibt heute viele Dinge die der Aufregung nicht wert sind und die bis zur gefühlten Staatsaffäre ausgefochten werden. Deine Beispiele sind jedoch völlig daneben und lassen mich spekulieren, dass Du im Leben nur selten alleine ganz unten gestanden hast. Von außen sieht es nämlich immer alles ganz einfach aus.

Beispiel Poller: Ich kenne Beispiele tödlicher Unfälle durch solche und ähnliche Einrichtungen. Natürlich bleibt meist ein gewisses Eigenverschulden. Aber die findet man bei extrem vielen tödlichen Verkehrsunfällen (auch und gerade im motorisierten Bereich). Soll man deswegen die Hände in den Schoß legen und das alles durchwinken? Oder sollte man darauf hinwirken, dass bei jedem Poller die zwingende Notwendigkeit und im Fall der Fälle die bestmögliche Aufstellung geprüft wird. Und wir brauchen uns nichts vor machen. Die Poller stehen da nicht wegen dem Rad und Fußverkehr.

Beispiel Mobbing: Natürlich gibt es Methoden kein Opfer zu werden. Es gibt auch Menschen die geradewegs dazu einladen gemobbt zu werden. In den meisten Fällen ist es auch nicht sinnvoll rechtlich etwas zu unternehmen. Aber es als selbstverständlich hinzustellen, wenn jemand unterlegenes verprügelt wird? Hallo!? Jemand zuhause McFly? blink.gif
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 25.04.2016, 09:58
Beitrag #67





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Zitat (mir @ 21.04.2016, 19:08) *
Sieht man doch, ist sogar rot geringelt. Und da er ein Verkehrszeichen ist, ist er kein Hindernis.
Zitat Kettler: "Die Aufzählung der Verkehrseinrichtungen ist ausweislich der ausdrücklichen Regelung in § 43 Absätze 1 + 3 StVO seit 2009 eine _abschließende_. Was hier nicht genannt ist, ist keine Verkehrseinrichtung und damit Verkehrshindernis im Sinne von § 32 StVO und gegebenenfalls auch im Sinne des Strafrechts."

Zitat
Du kannst Deine Überlegungen Deiner Krankenkasse mitteilen, vielleicht hat die ja Lust, sich durch die Instanzen zu klagen.
Ja, das würde ich auf jeden Fall tun, und Strafantrag stellen.
Grannies Bemerkung bezüglich Scheinheiligkeit kann ich nur zustimmen.
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Roman K.
Beitrag 03.10.2025, 11:22
Beitrag #68


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Hier gibt es eine neue rechtliche Bewertung zu dem Thema:

https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-vom-...geschwaerzt.pdf

Gerichtlich wurde mehr oder weniger festgestellt, dass rot-weiße Sperrpfosten auf Radwegen rechtzeitig anzukündigen sind. Entweder
1. durch eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung nach ERA 2010 oder
2. durch Gefahrzeichen „Achtung Poller“

https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2020/...l_20200930.html
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Schorsch
Beitrag 03.10.2025, 12:51
Beitrag #69


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Und die tarnfarbengrauen Hindernisse müssen nicht kenntlich gemacht werden?
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Roman K.
Beitrag 03.10.2025, 13:02
Beitrag #70


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Die dürfen nicht auf Radwegen stehen und müssen laut Erlass unverzüglich ausgebaut oder durch Z600-60 ersetzt werden.
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trunax
Beitrag 07.10.2025, 09:50
Beitrag #71


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Gilt das Sichtfahrgebot nicht fur Fahrradfahrer? Der Poller ist nicht plötzlich aufgetaucht. Er war schon da!
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hk_do
Beitrag 08.10.2025, 19:47
Beitrag #72


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Trotz Sichtfahrgebot hat es sich seit vielen Jahrzehnten bewährt, die Akzeptanz von vermeidbaren Hindernissen im Straßenraum zu begrenzen und die Kennzeichnung von unvermeidbaren Hindernissen zu verlangen wavey.gif
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mkossmann
Beitrag 09.10.2025, 05:18
Beitrag #73


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Bezüglich Hindernissen misst man da mit zweierlei Maß für Fahrbahn und Radweg.
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