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> Poller auf Radwegen - Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde, Gefährliche Falle
Alex_04
Beitrag 21.04.2016, 16:23
Beitrag #1


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Guten Tag zusammen,

ich befuhr einen separat geführten, touristischen Radweg, ca. 2 m breit.

Ich lief auf eine voraus fahrende Radlerin auf, überholte, plötzlich taucht vor mir auf freier Strecke (!) mittig ein Poller auf:




Mein Fahrrad blieb am Poller hängen - ich nicht... Ergebnis der Bauchlandung: Rettungswagen, Notaufnahme, Daumen aus dem Gelenk gesprungen, Platzwunde am Kinn, Schulter geprellt, blaue Flecken, Abschürfungen. Mindestens zwei Wochen krank mit ernsthaften Verletzungen. Fahrrad und Brille beschädigt.

Der Poller steht auf freier Strecke und hat dort nichts zu suchen. Was, wenn den Radweg jemand bei Dunkelheit befährt? Ich finde, die Behörde nimmt damit schwere Radverkehrsunfälle in Kauf. Wäre das ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht? Wäre es ein Hindernis nach §315?
Ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde haftbar zu machen?

Unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen.

Was würde man tun, um
1.) den Poller weg zu bekommen
2.) Schadenersatz zu erwirken


Viele Grüße
wavey.gif
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rapit
Beitrag 21.04.2016, 17:03
Beitrag #2


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Die roten Ringe reflektieren ja sogar.

Solche Poller sind üblich.

Und der ist auch gut zu sehen.


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angeditscht
Beitrag 21.04.2016, 17:12
Beitrag #3


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Tja das passiert halt wenn man den Blick auf dem Arsch der Dame und nicht auf der Straße hat. Selbst schuld.....wer so nen Poller übersieht sollte dringend zum Optiker...
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rapit
Beitrag 21.04.2016, 17:14
Beitrag #4


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würde irgend jemand einem PKW-Fahrer, der das Ding umnietet und sich die Ölwanne aufreißt, Schadensersatz zubilligen wollen?

Nein?

Aha.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.04.2016, 17:41
Beitrag #5


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Kommt drauf an, wo der Poller steht.

Wenn er ne Einfahrt versperren soll: Kein Schadenersatz.
Wenn er mitten auf der Autobahn steht: Schadenersatz.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 21.04.2016, 17:59
Beitrag #6


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Wenn er 2 Fahrbahnen trennt bzw. der Anfang davon ist - kein Schadensersatz. wavey.gif

btw:
Irgendwo gibt es einen "Graben" zwischen Fahrstreifen - da hat sich auch noch keiner beschwert. Wobei der glaube ich gegen motorisierte 2 Räder geht... whistling.gif


Nee, sehr sichtbar doch.


OT:
Wie kann man beim Überholen da hängen bleiben? think.gif
Der ist doch exakt mittig.
Sicherheitsabstand zur Dame?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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mir
Beitrag 21.04.2016, 18:08
Beitrag #7


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Ich kann die Probleme des TE durchaus nachvollziehen.

Das Problem ist: Der Pfosten ist sehr niedrig. Wenn man hinter einem Fahrradfahrer her fährt, sieht man den niedrigen Poller erst mal nicht. Beim Ausschwenken ist er dann plötzlich da. Man kann ihn treffen, selbst wenn man mit viel seitlichem Abstand überholen wollte. Ich hatte auch schon mal so einen Beinaheunfall, und einmal bin ich auch an so was hängengeblieben (nachts, Regen, der Pfosten war der mittige Teil einer Dreierreihe und als einziger nicht reflektierend ...)

Wenn Du das verfolgen wirst, werden Dir aber die Behörden mit der Argumentation der obigen Poster kommen: Sieht man doch, ist sogar rot geringelt. Und da er ein Verkehrszeichen ist, ist er kein Hindernis.

Empfohlene Gegenmaßnahme: Früher ausscheren, dann sieht man ihn.

Du kannst Deine Überlegungen Deiner Krankenkasse mitteilen, vielleicht hat die ja Lust, sich durch die Instanzen zu klagen.

Hmm, ich habe jetzt nochmal nachgeschlagen. Als Verkehrseinrichtung finde ich keine Pfosten. Dann müßte es doch aber - Sichtbarkeit hin oder her - ein Hindernis sein, und das hat auf einem Radweg eigentlich nichts verloren. think.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 21.04.2016, 18:13
Beitrag #8


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Zitat (Alex_04 @ 21.04.2016, 17:23) *
Der Poller steht auf freier Strecke und hat dort nichts zu suchen. Was, wenn den Radweg jemand bei Dunkelheit befährt?

Der Poller ist ja sogar wie in der StVO gefordert rot-weiß ausgeführt. Des Weiteren wohne ich in einer Stadt, die solche Poller in Verbindung mit Zeichen 260 sogar bei jeweils zul. 50 km/h auf der Fahrbahn hat aufstellen lassen um künstliche Sackgassen zu schaffen.


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haschee
Beitrag 21.04.2016, 18:19
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 21.04.2016, 18:08) *
Hmm, ich habe jetzt nochmal nachgeschlagen. Als Verkehrseinrichtung finde ich keine Pfosten. Dann müßte es doch aber - Sichtbarkeit hin oder her - ein Hindernis sein, und das hat auf einem Radweg eigentlich nichts verloren. think.gif


Man findet Pfosten zwar nicht in der Anlage 4.

Sollte man aber, denn sie werden erwähnt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__43.html

Zitat
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind.


Ob ein Richter das
Zitat
(3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4.


jetzt als unbedingtes Muß sieht oder ob die Erwähnung ausreicht...


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janr
Beitrag 21.04.2016, 18:25
Beitrag #10


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Ich finde den Poller gut sichtbar.

Was ist das für ein Weg? Ein reiner Radweg? Ein gemischter Rad- und Fußweg? Gibt es bis zum Pfosten mehrspurigen Verkehr?


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mir
Beitrag 21.04.2016, 18:43
Beitrag #11


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Diese Poller sind typischerweise wenig mehr als kniehoch. Auf freier Strecke fallen die natürlich sofort ins Auge - wenn aber vor einem ein Radfahrer fährt, können die bei ungünstigem Sichtwinkel komplett verdeckt sein. Besonders gefährlich ist das, wenn man in einer Gruppe fährt.

Ich mag die Dinger überhaupt nicht und ich teile die Meinung des TE, daß die so nicht mitten auf die Radbahn gehören. Genausowenig auch mitten auf eine Fahrbahn.

Die VwV zu § 39-43 sagen (III Nr. 13):

Zitat
Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m.


und:

Zitat
Für Verkehrseinrichtungen gelten die Vorschriften der Nummern I, III 1, 2, 4, 5, 6, 10 und 13 sinngemäß.


Ein Radweg wäre meiner Meinung nach nicht anders als eine Fahrbahn zu behandeln. Danach sind Pfosten innerhalb des Radwegs unzulässig.

War es denn ein Radweg?


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rapit
Beitrag 21.04.2016, 19:05
Beitrag #12


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Zitat (mir @ 21.04.2016, 19:43) *
Ein Radweg wäre meiner Meinung nach nicht anders als eine Fahrbahn zu behandeln.

Doch.

Und wo/wie sollen denn "Sperrpfosten" neben dem Radweg aufgestellt werden, dass sie ihre Sperrfunktion erfüllen können?

Beim Bild des TE ist ja unmittelbar vor dem Pfosten so eine Art Wegeinmündung oder Wendeplatz. Er dient wohl dazu, ab dort mehrspurige Fahrzeuge fernzuhalten.

Ich habe die Lösung: das geht so:


So kann man sie auch rechts neben dem Weg aufstellen und sie entfalten ihre Wirkung trotzdem so, als stünden sie mittig. narr.gif


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Alex_04
Beitrag 21.04.2016, 19:20
Beitrag #13


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Hallo zusammen,

es war ein Radweg. Ob Rad/Fuß kombiniert o. ä. weiß ich nicht.

Die Bilder täuschen wohl etwas. Man kommt aus einer leichten Rechtskurve, die in einer Senke liegt; man sieht ihn wirklich erst spät.
Außerdem ist die Restbreite rechts und links äußerst gering - wenn ich mit 'nem MTB-Lenker vorbei will, müssen die Reifen schon ganz rechts oder ganz links vom Asphaltband sein.

Eine Wegeinmündung ist dort weit und breit nicht, sondern nur ein kleiner Rastplatz - der Poller steht also nicht am Anfang oder am Ende von irgend was, sondern wirklich mitten auf "Freier Strecke". Und da gehört er nicht hin.


Viele Grüße
wavey.gif

P.S.: Macht euch nur lustig... Ich weiß schon: Wer den Schaden hat... wink.gif
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Nerari
Beitrag 21.04.2016, 19:20
Beitrag #14


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Zitat (Alex_04 @ 21.04.2016, 17:23) *
Ich lief auf eine voraus fahrende Radlerin auf, überholte, plötzlich taucht vor mir auf freier Strecke (!) mittig ein Poller auf:


Vorab: Ich fahre selbst viel Rad, auch auf unbeleuchteten Wegen.

Wenn du so knapp hinter der Radlerin ausscherst, dass erst so spät plötzlich der Pfosten in dein Blickfeld geraten ist, dass du nicht mehr bremsen konntest, dann ist das m.E. deutlich zu spät.
Unter Einhaltung des Sichtfahrgebotes einen reflektierenden, mittig stehenden Pfosten zu übersehen ist m.E. unmöglich. Da musst du durch irgendwas (Radlerin ?) abgelenkt gewesen sein.

Der Beitrag wurde von Nerari bearbeitet: 21.04.2016, 19:28
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rapit
Beitrag 21.04.2016, 19:25
Beitrag #15


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Die Dunkelheit interpretiertest Du vor Deinem heimlichen Edit rein. Es war Tag.

Übrigens @Alex: alles wieder geheilt? Ansonsten: Gute Besserung!! wavey.gif


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Nerari
Beitrag 21.04.2016, 19:28
Beitrag #16


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Wo schrieb ich was von Dunkelheit thread.gif rolleyes.gif whistling.gif
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NTM
Beitrag 21.04.2016, 19:30
Beitrag #17


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VG Koblenz sagt, hier sind keine Poller zu sehen:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_4.php

also sind sie keine zulässige Verkehrseinrichtung, sondern ein unzulässiges Hinderniss:

https://openjur.de/u/32323.html


Solche Poller erzeugen doch mehr Unfälle als sie verhindern.


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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rapit
Beitrag 21.04.2016, 19:52
Beitrag #18


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Jaja, die Koblenzer. Demzurfolge gibt es auch keine Schranken.

Vielleicht hat man ja deshalb VZ 151 abgeschafft tongue.gif

Aaber: immerhin, als Entwurf über die Hintertür des VzKat gibt es die "Poller" (Sperrpfosten) -demnächst- wieder.
Als "Verkehrszeichen-Verkehrseinrichtung" oder wie immer man das qualifizieren will. Die Poller als Nr. 627-60 -- nur die Schranke, die gibt es leider immer noch nicht.


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janr
Beitrag 21.04.2016, 20:16
Beitrag #19


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Zitat (mir @ 21.04.2016, 19:43) *
Diese Poller sind typischerweise wenig mehr als kniehoch. ...

Wie groß bist du denn blink.gif

Dieser ist hier an die 70 cm hoch. wavey.gif

Um mehrspurige FZe auszusperren ist das Standart. Dazu noch Rot/Weiß und daher gut sichtbar.

Ich nehme an, daß dies ein gemischte Weg ist. Da ist dann die Geschwindigkeit auch vorab richtig zu wählen. wavey.gif


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granny
Beitrag 21.04.2016, 20:31
Beitrag #20


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Zitat (Alex_04 @ 21.04.2016, 19:20) *
es war ein Radweg. Ob Rad/Fuß kombiniert o. ä. weiß ich nicht.

Wenn es ein entsprechend beschilderter (Geh-)Radweg war, dann ist der Weg für KFZ damit hinreichend gesperrt, der Sperrpfosten entbehrlich, und bildet somit ein unzulässiges Hindernis. Und bevor hier jemand die selbstgerechte Scheinheiligkeit besitzt, sich selbst mangels negativer Erfahrungen mit solchen Fallen stets hinreichende Aufmerksamkeit (und dem Opfer einen entsprechenden schwerwiegenden Fahrfehler) zu bescheinigen: solche schweren Poller-Unfälle sind gerade auf Radwanderwegen an der Tagesordnung, und die Dunkelziffer an nicht offiziell erfassten leichten und mittelschweren Stürzen scheint gewaltig zu sein. Es kann also jederzeit jeden von uns treffen, der sowas benutzt.
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janr
Beitrag 21.04.2016, 20:39
Beitrag #21


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Zitat (granny @ 21.04.2016, 21:31) *
...
Wenn es ein entsprechend beschilderter (Geh-)Radweg war, dann ist der Weg für KFZ damit hinreichend gesperrt, der Sperrpfosten entbehrlich, und bildet somit ein unzulässiges Hindernis. ...

Stimmt auch wieder.

Weil dann am Sperrpfosten kein Schild ist, ist dort auch kein Radweg laugh2.gif


Nein, schmarrn. @granny: Es gibt doch Rad-Gehwege mit "Zufahrt zu xyz frei" und schon macht der Pfosten wieder Sinn.
Immerhin ist ja vor dem Pfosten rechts irgend eine Hütte.


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Mueck
Beitrag 21.04.2016, 21:03
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 21.04.2016, 20:52) *
nur die Schranke, die gibt es leider immer noch nicht.
Schlimm für OJ! blink.gif
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rapit
Beitrag 21.04.2016, 22:26
Beitrag #23


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Zitat (janr @ 21.04.2016, 21:16) *
Zitat (mir @ 21.04.2016, 19:43) *
Diese Poller sind typischerweise wenig mehr als kniehoch. ...

Wie groß bist du denn blink.gif

Dieser ist hier an die 70 cm hoch.

passt doch: wenn beim Treten auf dem Rad das eine Knie gerade oben ist... gap.gif


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mir
Beitrag 21.04.2016, 23:16
Beitrag #24


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Zitat (rapit @ 21.04.2016, 20:05) *
Und wo/wie sollen denn "Sperrpfosten" neben dem Radweg aufgestellt werden, dass sie ihre Sperrfunktion erfüllen können?


Ich sehe die zwingende Notwendigkeit für sowas nicht, schon gar nicht auf freier Strecke. Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sicherer machen und nicht Unfälle hervorrufen, die es ohne sie nicht geben würde. Und was dem TE passiert ist, ist sicher kein seltener Einzelfall, dazu habe ich schon zuviele Beinaheunfälle mit den Dingern beobachtet.

Es gibt ja einen guten Grund dafür, warum solche Pfosten nicht auf die Fahrbahn gehören: Sie führen dort zu Unfällen. Dasselbe gilt auch auf einem Radweg. Die Bestimmung in den VwV ist unter Berücksichtigung der dahinterstehenden Absicht auszulegen - insofern ist hier unter "Fahrbahn" der für den fließenden Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Verkehrsfläche zu verstehen.

Es gibt übrigens gute Möglichkeiten, auf Hindernisse hinzuweisen, ganz unabhängig davon, wie die VwV zu interpretieren sind: Mit einem Z 101. Alternativ kann man auch eine kleine Sperrfläche anlegen. Wenn man diese lang genug zieht, sind die Pfosten viel besser erkennbar, zudem liegen die Pfosten dann zumindest außerhalb Bereichs, in dem Fahrverkehr erlaubt ist.


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mkossmann
Beitrag 22.04.2016, 03:47
Beitrag #25


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Zitat (NTM @ 21.04.2016, 20:30) *
Solche Poller erzeugen doch mehr Unfälle als sie verhindern.

Poller sollen doch keine Unfälle verhindern. Sondern sie sollen Autofahrer ,die Verbotsschilder für sie "übersehen", daran hindern, den Weg zu benutzen.
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Aqua-Cross
Beitrag 22.04.2016, 06:17
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Der Poller ist vergleichsweise harmlos. So ein Teil kenne ich auch mit einer gefühlt guten Lenkerbreite Abstand zu einer Absperrschranke auf der Gefällestrecke eines Flussdeiches. thread.gif

KLICK

Das Gefälle ist stärker als das Foto den Anschein erweckt. Anders als der ADFC bin ich der Meinung, dass der Poller komplett entfernt gehört.
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granny
Beitrag 22.04.2016, 06:36
Beitrag #27


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Zitat (mir @ 21.04.2016, 23:16) *
was dem TE passiert ist, ist sicher kein seltener Einzelfall, dazu habe ich schon zuviele Beinaheunfälle mit den Dingern beobachtet.

Nein, kein Einzelfall, sondern System. Z.B auf dem Vennbahnweg. Aus der dort verlinkten Pressemeldung: "In den Niederlanden verunglücken jedes Jahr mehrere Personen tödlich bei Pollerunfällen."
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NTM
Beitrag 22.04.2016, 07:27
Beitrag #28


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Also die RASt sagt auf S. 129 zu Pollern, dass diese wie Parkuhren im Mindestabstand von 25 cm zur Fahrbahn aufgestellt werden dürfen. Von mitten auf der Fahrbahn steht da nichts, im Gegenteil wird darauf hingewiesen, dass sie nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie die erforderlichen Mindestlichtweiten der Radverkehrsanlage nicht eingeschränkt werden. Mindestlichtweite dürfte, wenn es sich hier um einen Zweirichtungsradweg handelt, bei 2,00 liegen + 25cm Abstand je Seite machen 2,50m. Ist also zum Abhalten von KFZ ungeignet und lässt sich nur durch rechtzeitiges Trennen der Fahrbahnen und eine Mittelinsel erreichen. Dann dürfte auch eine ausreichende Verkehrssicherheit gegeben sein.


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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rapit
Beitrag 22.04.2016, 08:40
Beitrag #29


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Ich finde die diversen ADFC-Fotos von "beschädigten Pollern" im Netz ja niedlich. Das sind alles umlegbare Pfosten, die dann (in umgelegtem Zustand) auf der Oberseite verschrammt sind. Das ist wohl bei jedem Poller nach spätestens 3 x Umlegen so. wallbash.gif
Man will aber wohl suggerieren, da seien Radler gegengefahren. Bildzeitungsmäßig...

Ich weiß ja nicht, wie ich das die vielen Jahrzehnte überlebt habe. Wo doch Poller früher sogar grau waren, nicht rotweiß. Oder sogar noch von Sperrketten in rostig unterstützt wurden. Oder Drängelgittern, mitten auf den Wegen.

Bin aber nur ein einziges Mal hängen geblieben. Mit einer Satteltasche auf einer Radwanderung.

Sind heutzutage die Augen schlechter?


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dazydee
Beitrag 22.04.2016, 09:05
Beitrag #30


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Zitat (rapit @ 22.04.2016, 09:40) *
Ich weiß ja nicht, wie ich das die vielen Jahrzehnte überlebt habe.

5 von 6 Teilnehmern bestätigen, dass russisch Roulette total sicher ist....


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thetdk
Beitrag 22.04.2016, 09:11
Beitrag #31


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Die Poller auf dem Vennbahnweg (von granny verlinkt) sind nicht umlegbar, nur herausnehmbar.
Und die Beschädigungen kann man auf allen Seiten bestaunen, ich gehe da häufiger spazieren.

Auf dem Vennbahnweg kommt dazu, das dieser durch Grenzübertritt in der Ausführung wechselt, in Belgien sind die Kreuzungen anders angelegt als im Anfangsstück in Deutschland (und im weiteren Verlauf ist die Vennbahn belgisches Staatsgebiet, umgeben von Deutschland...

Für den zügigen Radfahrer - und davon gibt es auf dem Vennbahnweg als Fernradwanderweg durchaus einige - kann das schon ein Problem sein.
Und dabei sind da in Deutschland schon Sperrflächen drum. In Belgien stehen sie teils als Schilderpfosten in der Mitte, das erkennt man wenigstens hinreichend.

Ich kann den Ärger ebenfalls verstehen, und ich bin nur Gelegenheitsradler...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Tinu
Beitrag 22.04.2016, 09:46
Beitrag #32


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Zitat (dazydee @ 22.04.2016, 10:05) *
5 von 6 Teilnehmern bestätigen, dass russisch Roulette total sicher ist....

Darf ich den im Kampf gegen die ständig nervenden Induktionisten übernehmen? thumbup.gif


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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SeriousSam
Beitrag 22.04.2016, 09:51
Beitrag #33


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Zitat (dazydee @ 22.04.2016, 10:05) *
Zitat (rapit @ 22.04.2016, 09:40) *
Ich weiß ja nicht, wie ich das die vielen Jahrzehnte überlebt habe.

5 von 6 Teilnehmern bestätigen, dass russisch Roulette total sicher ist....

Und 9 von 10 befragten Kindern finden Mobbing garnicht so schlimm hypocrite.gif

Und 9 von 10 Richtern finden, dass wenn 9 von 10 VT erkennnen ... thread.gif
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dazydee
Beitrag 22.04.2016, 10:01
Beitrag #34


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Zitat (Tinu @ 22.04.2016, 10:46) *
Zitat (dazydee @ 22.04.2016, 10:05) *
5 von 6 Teilnehmern bestätigen, dass russisch Roulette total sicher ist....

Darf ich den im Kampf gegen die ständig nervenden Induktionisten übernehmen? thumbup.gif

'türlich, ist doch auch nur geklaut... whistling.gif


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HeinerHainer
Beitrag 22.04.2016, 10:07
Beitrag #35


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Ich fände es auch schön, wenn man die StvB auf Schadenersatz erfolgreich verklagen könnte. Jemand dazu ordentliche Tipps?
Schließlich haben Autofahrer Gemeinden doch schon auf Schadenersatz bei kaputten Strassen verklagt, da "müsste" das doch bei sowas "eigendlich" leicht sein.

Andersrum: Ich fahr mit allen Fahrzeugen inzwischen auf Sicht der zu befahrenden Fahrbahnoberfläche. OK, Nachts auf bekannten Strecken auch nicht immer, aber auf unbekannten auch nachts. Kostet Ehrlichgesagt keine Zeit, aber man muß öfter beschleunigen.


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Gruß Heiner
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Schorsch
Beitrag 22.04.2016, 10:25
Beitrag #36


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Bei so einem schmalen Weg hätte man auch an jedem Wegrand einen Pfosten setzen können, um ihn für PKWs unpassierbar zu machen.

Wo beginnt eigentlich §315b(1), zum einen gegenüber Radfahrern und zum anderen gegenüber Autofahrern?
Zitat
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
....
Hindernisse bereitet
....
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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ts1
Beitrag 22.04.2016, 10:58
Beitrag #37


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Was ist überhaupt "Strasse" im Sinne von Strassenverkehr.
Irgendwo zwischen Parkplatz, Radweg, Wanderweg und Klettersteig scheint eine unsichtbare Grenze zu sein, wo idiotensicheres Geländer und Tapezierung nicht mehr verausgesetzt wird.
Dabei würde ich nicht auf die Verkehrsbelastung abstellen, denn selbst am Südgrat des Mount Everest gab es schon stundenlangen Stau.


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MfG Thomas
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janr
Beitrag 22.04.2016, 11:08
Beitrag #38


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Eine Straße ist ein Verkehrsbauwerk für Fahrzeuge und Transport.

Der Trampelpfad am Mount Everest ist nicht für Fahrzeuge und kein Bauwerk.

Um FZe baulich fern zu halten kenne ich, wie gesagt, entweder diese Poller, oder Drängelgitter.
Letztere bremsen auch absichtlich den Radverkehr.

Hier würden Mütter ihre Brut mit dem Auto bis vor den KiGa Eingang fahren

Und hier würde so mancher Radler bergab in den VBB rasen

Manche Ecken muß man baulich sperren.
Selber bin ich noch nie an so einem Poller hängen geblieben. Nur mit Hund. Ich wollte auf der einen, er auf der anderen Seite vorbei war aber am Radl fest gemacht.
Gelernt hatte er das damals gaaaanz schnell whistling.gif

Ansonsten ist bei Geh-& Radwegen sowieso nicht "rasen" angesagt. Wer flotter fahren will muß sich eine andere Strecke aussuchen.
Das muß jeder so machen. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 22.04.2016, 11:27
Beitrag #39


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Für mich, damals noch zwingend unbehelmten (die gab es noch nicht) Radfahrer, sind die Pollerdiskussionen Blödsinn. Man regt sich gekünstelt auf.
Das Kindermobbingbeispiel ist doch dasselbe.

Früher gab es in der Schule jede Pause irgendwo eine Prügelei.
Der Schwächste wurde schon auf dem Schulweg zur Schule, oder auf dem Heimweg, abgepasst und von stärkeren verhauen.

Heute muss ein Kind, das sowas "erleidet" unbedingt sofort zum Psychologen und zum Anwalt, weil die Eltern Schadensersatz und Schmerzensgeld wittern.
wallbash.gif

Ich kenne mindestens einen, der solche Mandate grundweg ablehnt. Dann schauen die Helikoptereltern immer ganz komisch...

Meine Güte, wer einer Radlerin imponieren will und sie vermeintlich kraftstrotzend überholt, und dabei den Poller übersieht... ja nun, dann ging es halt ordentlich schief, mit dem Imponieren.
Männer sind nicht multitaskingfähig.

Passiert aber auch mit dem Auto, dass man nach weiblichen Kurven schaut und irgendwo gegen fährt.

Aber die sehen es ja auch nicht ein. Schuld muss immer jemand anderes sein.

Und so lange es sowas gibt: whistling.gif
(Zweirichtungsradweg, Teil eines Fernradweges. Besonders Tandemfahrer mit Gepäck haben ihre helle Freude...)


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dazydee
Beitrag 22.04.2016, 11:47
Beitrag #40


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Zitat (rapit @ 22.04.2016, 12:27) *
Früher gab es in der Schule jede Pause irgendwo eine Prügelei.
Der Schwächste wurde schon auf dem Schulweg zur Schule, oder auf dem Heimweg, abgepasst und von stärkeren verhauen.


Jup, sowas bildet den Charakter und man lernt für's Leben dabei.

Zum Beispiel habe ich als Grundschüler gelernt, dass es nichts hilft sich die Autoritäten zu wenden, denen mein Wohl anvertraut ist. Auch habe ich gelernt, dass die Stärkeren es sehr schnell lassen einen zu verhauen, wenn man aus dem dritten Stock schwere Gegenstände auf die fallen lässt.

Das der Sozialarbeiter der Schule meinem jähzornigen Sohnemann ein ähnliches Erlebnis nun vorenthalten hat, ist ganz bestimmt schlecht für seinen späteren Charakter rolleyes.gif


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ts1
Beitrag 22.04.2016, 13:09
Beitrag #41


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Zitat (rapit @ 22.04.2016, 11:27) *
Der Schwächste wurde schon auf dem Schulweg zur Schule, oder auf dem Heimweg, abgepasst und von stärkeren verhauen.
Und während des Unterrichts vom Lehrer. Hach, die gute alte Zeit! unsure.gif


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MfG Thomas
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Mitleser
Beitrag 22.04.2016, 13:45
Beitrag #42


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Zitat (janr @ 22.04.2016, 12:08) *
Eine Straße ist ein Verkehrsbauwerk für Fahrzeuge und Transport.
Und was ist mit Füßlingen?
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mir
Beitrag 22.04.2016, 14:10
Beitrag #43


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@rapit: Ich reg mich nicht auf. Auch der TE regt sich nicht auf, er möchte Schadensersatz.

Mich haben Jugendliche auch mal, als ich Kind war, mit Steinen beworfen, schön auf den Kopf gezielt, aus reiner Langeweile. Haben auch getroffen. Glücklicherweise nur mein nicht sehendes Auge, sonst hätte es bestimmt noch mehr Charakter gebildet. Und Du bist der Meinung, daß man bei prügelnden Kindern nicht einschreiten soll? blink.gif

Diese Poller können, wie man am Beispiel sieht, zu ziemlich blöden Unfällen führen.

Es dürfte jedem Autofahrer unmittelbar einleuchten, daß man solche Poller nicht auf einer Landstraße mitten in die Fahrbahn einbauen darf. Bloß weil's aber in dem Beispiel nur um Radfahrer geht, soll das anders sein?

Mit Jammern hat das nichts zu tun. Es ist nur wieder ein Baustein einer Infrastruktur, die Radfahrern völlig sinnlos Gefahren zumutet, die man Autofahrern niemals zumuten würde. Egal ob das nun früher genauso war, die Dinger gehören da in dieser Form nicht hin.


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granny
Beitrag 22.04.2016, 15:07
Beitrag #44


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Zitat (rapit @ 22.04.2016, 08:40) *
Sind heutzutage die Augen schlechter?

Nein, aber ein Menschenleben wiegt heute deutlich schwerer als früher. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber auf der einen Seite aus Angst vor einem sehr seltenen Rammstreifunfall Radwege bauen und deren Benutzung lauthals einfordern (viele von uns haben immerhin auch unbeschadet die radwegfreie Nachkriegszeit überlebt...) passt eben auf der anderen Seite überhaupt nicht dazu, dass man die Radfahrerschaft anschließend bei typischen Radwegproblemen herablassend-achselzuckend darauf verweist, dass nichts im Leben ohne Risiko ist.

Das hätte man auch ganz ohne Radweg haben können.
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angeditscht
Beitrag 22.04.2016, 15:37
Beitrag #45


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Zitat (mir @ 22.04.2016, 15:10) *
Diese Poller können, wie man am Beispiel sieht, zu ziemlich blöden Unfällen führen.


Nö können sie nicht wenn man sich mit ausreichendem Sicherheitsabstand und Umsicht im Radverkehr bewegt....die führen nur zu Unfällen wenn man sich im Radverkehr blöd oder schon grob fahrlässig bewegt.....wenn der TE angeblich nach dem
Auscheren zum Überholen keine Zeit mehr zum Bremsen hatte, dann war er der Dame auch so dicht aufgefahren das er auch keine Chance mehr zum Bremsen hätte wenn die Dame verkehrsbefingt bremst....
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Schorsch
Beitrag 22.04.2016, 16:03
Beitrag #46


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Zitat (angeditscht @ 22.04.2016, 16:37) *
die führen nur zu Unfällen wenn man sich im Radverkehr blöd oder schon grob fahrlässig bewegt.....

Gilt das auch für Panzersperren auf der Autobahn - was ja wohl eine ähnliches Kräfteverhältnis wäre?
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granny
Beitrag 22.04.2016, 16:21
Beitrag #47


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Zitat (angeditscht @ 22.04.2016, 15:37) *
Zitat (mir @ 22.04.2016, 15:10) *
Diese Poller können, wie man am Beispiel sieht, zu ziemlich blöden Unfällen führen.

Nö können sie nicht wenn man sich mit ausreichendem Sicherheitsabstand und Umsicht im Radverkehr bewegt....die führen nur zu Unfällen wenn man sich im Radverkehr blöd oder schon grob fahrlässig bewegt...

Mit der Argumentation braucht man erst gar keine Radwege zu bauen. Auf der Fahrbahn kann schließlich auch nichts passieren, solange alle sich mit ausreichend Umsicht bewegen und sich der Autoverkehr nicht blöd oder schon grob fahrlässig verhält.

Klar, man kann den Not-Aus an einer Drehbank auch so anbringen, dass man, um ihn zu erreichen, erst komplizierte Verrenkungen um die rotierende Welle herum vornehmen muss. Es ist nur die Frage, ob dieses Vorgehen noch das Prädikat "ist wegen der Sicherheit zwingend nötig" verdient.
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Alex_04
Beitrag 22.04.2016, 16:28
Beitrag #48


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Zitat (rapit @ 22.04.2016, 08:40) *
Ich weiß ja nicht, wie ich das die vielen Jahrzehnte überlebt habe.

Naja... Ich bin vorher auch an hunderten Pollern völlig problemlos vorbeigekommen. Und bevor man mit dem Auto an den Baum kracht, hat man tausende Kilometer Allee ohne Probleme passiert...

Zitat (janr @ 22.04.2016, 11:08) *

Ich finde das ist ist etwas anderes als in vorliegenden Fall. Denn da stehen die Poller an der Einmündung am Beginn des Radweges - mithin an einer Stelle wo man damit rechnen kann. Und wir sind nicht am Mount Everest oder auf irgend einem unzugänglichen Pfad, sondern auf einer öffentlichen (evtl. gewidmeten) Fläche, wo Radverkehr gewünscht und vorgesehen ist.

Deswegen ist es mir eigentlich zu kurz gegriffen, das ganze unter "dumm gelaufen" abzutun.

Hier mal ein Link zu der Stelle: https://www.google.de/maps/place/51°13'...1!1s0x0:0x0

Welche Gründe hat ein Poller an dieser Stelle? Und warum sind die Gründe so gewichtig, dass man die Sicherheit im Radverkehr einzuschränken gewillt ist?

Viele Grüße,
wavey.gif
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rapit
Beitrag 22.04.2016, 18:57
Beitrag #49


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Zitat (Schorsch @ 22.04.2016, 17:03) *
Zitat (angeditscht @ 22.04.2016, 16:37) *
die führen nur zu Unfällen wenn man sich im Radverkehr blöd oder schon grob fahrlässig bewegt.....

Gilt das auch für Panzersperren auf der Autobahn - was ja wohl eine ähnliches Kräfteverhältnis wäre?

Blödes Beispiel. Ach so, Du bist es Schorsch...

Das würde genauso für Panzersperren auf Autobahnen gelten, wenn die üblich wären.
Dann würde sich der verantwortungsvolle VT einfach darauf einstellen.

Aber nimm doch was, was es gibt: Blumenkübel in T30-Zonen mitten auf der Fahrbahn.

Brauchen auch nur ein kleines rotweißes Schildchen.

Zitat (granny @ 22.04.2016, 17:21) *
Mit der Argumentation braucht man erst gar keine Radwege zu bauen. Auf der Fahrbahn kann schließlich auch nichts passieren

Da gibt es doch gar keine Fahrbahn!

Sieht aus wie ein Uferweg.

Edit sagt, jetzt den Mapslink gesehen. Also kein Uferweg.


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angeditscht
Beitrag 22.04.2016, 19:51
Beitrag #50


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Was wäre eigentlich wenn der TE statt des Pollers ein Kind auf nem Fahrrad, das da grade stand umegenietet hätte, dann würde die Diskussion hier gar nicht geführt werden ob der TE keine Schuld sein könnte.....
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