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> Grundschüler in verkehrsberuhigtem Bereich getötet, Vor Schulhof von Sprinter überrollt
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 18:43
Beitrag #51





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Zitat (oimara @ 17.01.2016, 17:34) *
Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 15:08) *
Denn der 7,5-Tonner passt mit Leichtigkeit hinter die linke Spiegel, und wenn die Timing passt, dann fährt er ständig in Tote Winkel von linke Spiegel!!

Na, na! Ist heute Märchenstunde.

Nö, ist so! yes.gif
Ganz an Anfang hätte ich deswegen gleich 2 mal FAST eine Unfall gebaut, weil der besagte 7,5-Tonner bzw. RV "aus den Nichts" auftauchten!! blink.gif
Vor allem seit die Idioten auf die Geistreiche Idee kamen, um die Spiegel die Gehäuse so zu vergrößern und zu gestalten, daß man 0,0001 L/100km einspart... wallbash.gif
Selbst zwischen die beiden Spiegel wurde die Späh-spalt geschlossen!!
Gesehen aus Fahrersitz habe ich leider kein Foto gefunden, das die linke Spiegel zeigt...
Dafür dieser rechte Spiegel, auf die man wunderbar sieht, wie FETT die Rahmen in Vergleich zu Spiegelflächen wurden!! Die linke Spiegel ist sogar anhand verstärkte Draufblick-Winkel und zudem optisch geringere Lücke zw. Spiegel und A-Säule schlimmer ranting.gif
Nur Volvo hat es erkannt und wirbt sogar mit deren rahmenlose Spiegel , während bei alle andere nicht mal ein Foto dazu findet...
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mir
Beitrag 17.01.2016, 18:46
Beitrag #52


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Was hat das eigentlich mit dem Thema zu tun?


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Ostfriese69
Beitrag 17.01.2016, 18:47
Beitrag #53


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Es ist zwar nicht schön, dass der VBB nicht vernünftig umgestaltet wurde und evtl. auch beitragend aber so sehen nun mal 90% der VBB aus, auch Zeichen 314 stehen in vielen VBB. Und Schrittgeschwindigkeit fährt da doch auch fast niemand. Ich werde, wenn ich so um die 10 Km/h im VBB fahre, regelmäßig angehupt und auch häufiger überholt.
Und ich kann ja jedem nur mal raten den Selbstversuch zu machen und in einem VBB einfach mal "auf der Fahrbahn" zu gehen oder diese zu Queren. Mache ich hin und wieder. Beim letzten Mal 5 Huper, mehrere Dichtdranvorbeifahrer, 1 der mir Prügel angedroht hat und einer der mich einfach angefahren hat. Bei zügigem Gehen im VBB in Fahrtrichtung des PKW. Das ganze bei 13 Autos, die ich insgesamt fahrend in dem VBB angetroffen habe. Die Quote an Fehlverhalten durch Pkw Fahrer lag also bei 100%.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 18:49
Beitrag #54





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Zitat (mir @ 17.01.2016, 18:46) *
Was hat das eigentlich mit dem Thema zu tun?

Die Möglichkeit, daß der Bub sich hinter der Spiegel in Tote Winkel befand, weswegen man ihn schlimmstenfalls auch nicht erkennen konnte, obwohl er von links kam! wavey.gif
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janr
Beitrag 17.01.2016, 19:07
Beitrag #55


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@Ostfriese69: Ist schlimm wenn bei dir (wahrscheinlich nur gefühlt) 90% der VBB so aussehen.

Hier bei mir kenn ich keinen einzigen direkt.

Ob man dem Fahrer eine Schuld zuweisen kann, bleibt abzuwarten.

Moralisch, hab ich gesagt, sind andere Schuld.

Dem Kind kann man keinen richtigen Vorwurf machen, und die Stadt wird sich auch rausreden.

Dennoch bleib ich dabei, daß wenn diese Straße nicht nur per Schild ein VBB wäre, sondern sich auch so geben würde.
So richtig mit beiläufigem Blick, wäre nichts passiert. wavey.gif

Jeder Unfalltote ist einer zuviel. Das ist klar. Das meiste kann man aber an der Gestaltung von Straßen machen.

Diese hier, mit parkenden FZen rechts, wo auch jederzeit jemand auf die Straße rennen kann,
die einen falschen Eindruck erweckt, ist der falscheste Weg überhaupt.

Ich denke mal, weil grad ein Unfall in München mit einem Kind war, daß der Sprinterfahrer schon recht langsam war.
Bei höherer Geschwindigkeit wurde hier erst ein Kind, welches sich ratz-fatz von der Mutter losriss und auf die Straße lief, vom schneller als Schrittgeschwindigkeit fahrenden FZ weggeschleudert > Nach dem Schreck stand fest: keine Verletzungen. Verdammt noch mal Glück gehabt.

Aber langsam ist man schnell mal eben drüber gerollt (sorry für die Ausdrucksweise).

Auch gehören Drängelgitter an solche Schulausgänge, damit die Kinder eben nicht flink wie Karnickel aus dem Schulhof laufen.

Wahrscheinlich waren aber Wählerstimmen in Verbindung mit einem günstigen VBB-Blech wichtiger/einfacher. mad.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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nachteule
Beitrag 17.01.2016, 19:22
Beitrag #56


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Hallo, Schorsch,

Zitat (Schorsch @ 17.01.2016, 16:56) *
Wenn jemand Vorrang hat wie hier das Kind im VB, dann ist das Verschulden ebenso eindeutig wie bei einer Vorfahrtnahme. Wenn der Unfallverursacher meit, nicht Alleinschuld zu haben, dann muss er schon sehr gute und beweisbare Argumente haben.

Du verwechselst hier scheinbar Zivil - und Strafrecht.

Zivilrechtlich wird man als Fahrzeuglenker selbst dann wohl kaum komplett leistungsfrei bleiben, wenn man strafrechtlich in keinster Weise belangt wird, denn da greift allein schon die Gefährdungshaftung.

Strafrechtlich ist es dagegen nicht auszuschließen, dass der Fahrzeuglenker nicht belangt wird, denn wenn man ihm kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann, kann er auch nicht bestraft werden.

Hallo, Geisterfahrerüberholer,

Du weißt genauso wenig, wie wie wir, wie das Ganze passiert ist und spekulierst nur.

Deshalb werfe ich jetzt mal ebenfalls einen Spekulatius in den Ring:

Der KFZ - Lenker ist sehr langsam und vorsichtig gefahren, weil er um die besondere Gefahr wusste.

Er wurde allerdings für einen Sekundenbruchteil abgelenkt, weil auf der anderen Straßenseite ein Kind hingefallen ist und genau in dem Moment lief der Junge zwischen den Autos durch auf die Straße vor sein Fahrzeug und stürzte.

Sollte es so gewesen sein, dürfte es schwer werden, den KFZ - Lenker strafrechtlich zu belangen.

Wie gesagt, einfach nur mal ein mögliches Szenario, um zu zeigen, dass es nicht unbedingt sein muss, dass den Fahrer die Schuld trifft.

Es gibt auch im Straßenverkehr Unfälle, bei denen man keinem eine Schuld geben kann, weil dieses Unglück einfach unabwendbar war.

Für die Eltern, aber auch für den Fahrer ist der Unfall mit Sicherheit eines der schrecklichsten Erlebnisse, die sie je erlebt haben, aber immer lässt sich so etwas nun mal nicht vermeiden.

Bevor wir nichts näheres haben, sollten wir uns deshalb mit Schuldzuweisungen oder unnötigen Mutmaßungen zurückhalten.

Viele Grüße,

Nachteule



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mkossmann
Beitrag 17.01.2016, 19:37
Beitrag #57


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So wie dieser VBB gestaltet ist, darf man sich nicht wundern, wenn deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

Meine Erfahrung als Fußgänger ( der relativ schnell mit 5-6 km/h unterwegs ist) ist aber, das auch in VBBs in denen die bauliche Gestaltung in Ordnung ist, man von >99% aller Autofahrer, die in gleicher Richtung unterwegs sind, mit mindestens doppelter Geschwindigkeit überholt wird.
Gibt es hier jemanden, der berichten kann, das er, in einem VBB als Fußgänger unterwegs, nicht bei erster Gelegenheit von von hinten kommenden Autofahrern überholt worden ist ? Das also ein Autofahrer tatsächlich längere Zeit ohne zwingenden Grund "echte" Schrittgeschwindigkeit gefahren ist ?

D.h. Schrittgeschwindigkeit in VBBs ist wohl eine der an wenigsten eingehaltenen Verkehrsregeln.
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blue0711
Beitrag 17.01.2016, 19:38
Beitrag #58


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Zitat (dopero @ 17.01.2016, 14:56) *
... warum der VBB nicht baulich entsprechend den gültigen Vorschriften entsprechend gestaltet wurde.
Das erscheint mir hier auch mit ursächlich, da dadurch die Aufmerksamkeitserhöhung gegenüber Fußgängern fehlt. So eine Gestaltung halte ich zumindest moralisch für mitschuldig an solchen Unfällen.

Ansonsten bin ich mit Fakten der Meinung, dass der Sprinterfahrer hier falsch gehandelt hat:
Da ist erkennbar eine Schule und ein offenes Tor, die Sicht darauf nicht verdeckt.
Uns selbst wenn ich für den Hergang ungünstigste Umstände annehme, direkt vors Auto gerannt, lange Reaktionszeit, schlechte Bremswirkung, stünde der Sprinter nicht eine komplette Fahrzeuglänge nach der Kollisionsstelle, wenn er 10 km/h schnell gewesen wäre.
Er muss also schneller gewesen sein.
Und das geht insbesondere bei den örtlich deutlich erkennbaren Gegebenheiten schlicht nicht.

Bei 10 km/h steht man bei schlechten Bedingungen nach etwa 3,5 m, bei guten unter 2,5 m. Anhalteweg, nicht Bremsweg.



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mir
Beitrag 17.01.2016, 20:05
Beitrag #59


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 18:49) *
Die Möglichkeit, daß der Bub sich hinter der Spiegel in Tote Winkel befand, weswegen man ihn schlimmstenfalls auch nicht erkennen konnte, obwohl er von links kam! wavey.gif


OK, jetzt versteh ich den Zusammenhang.

Allerdings bin ich der Meinung, daß das nicht entschuldigt. Wer mit so einem Fahrzeug fährt, weiß um den Toten Winkel. Wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, mit dem er nicht ausreichend Sicht hat, kann seine besondere Sorgfaltspflicht in einem VB (siehe das oben verlinkte Urteil) nicht erfüllen und kann dann eben nicht in den VB einfahren. Man kann auch davor anhalten und dann mit der Sackkarre anliefern.

Irgendwie hab ich das Gefühl, daß sowohl die StVB als auch viele VT in Heidelberg nur wenig damit vertraut sind, was so ein VB eigentlich ist. Hoffentlich wird das Urteil öffentlich.


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haidi
Beitrag 17.01.2016, 20:12
Beitrag #60


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Das Perverse an dieser Sache ist, dass die STadt die Tafeln wahrscheinlich deswegen aufgestellt hat, dass die Schulkinder weniger gefährdet sind. Ich wäre für eine strafrechtliche Haftung des jeweiligen Verantwortlichen und eine zivilrechtliche Verantwortung für die Gemeinde.
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Schorsch
Beitrag 17.01.2016, 20:24
Beitrag #61


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Zitat (nachteule @ 17.01.2016, 19:22) *
Strafrechtlich ist es dagegen nicht auszuschließen, dass der Fahrzeuglenker nicht belangt wird, denn wenn man ihm kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann, kann er auch nicht bestraft werden.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer mit Vorrang angefahren wird,dann ist doch nach Anscheinsbeweis die Schuldfrage eindeutig. Oder muss bei einer Vorfahrtnahme an einer Kreuzung dem Vorfahrtverletzer noch irgenwie anders als durch den Anscheinsbeweis sein Verschulden nachgewiesen werden?
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mir
Beitrag 17.01.2016, 20:58
Beitrag #62


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Reden wir vom Strafrecht oder vom Zivilrecht? Im Strafrecht gibt es keinen Anscheinsbeweis.


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 21:04
Beitrag #63


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Steig`ich halt doch noch mal ein.

Zitat (nachteule @ 17.01.2016, 19:22) *
Du weißt genauso wenig, wie wie wir, wie das Ganze passiert ist und spekulierst nur.

[.....]

Wie gesagt, einfach nur mal ein mögliches Szenario, um zu zeigen, dass es nicht unbedingt sein muss, dass den Fahrer die Schuld trifft.

Es gibt auch im Straßenverkehr Unfälle, bei denen man keinem eine Schuld geben kann, weil dieses Unglück einfach unabwendbar war.

Bevor wir nichts näheres haben, sollten wir uns deshalb mit Schuldzuweisungen oder unnötigen Mutmaßungen zurückhalten.


Die von Dir gewohnte Sachlichkeit...

Ich war zwar schon lange nicht mehr mit dem Auto dort, war aber früher in HD zuhause und kenne die Situation dort.
Deshalb war der Vorfall für mich nicht begreiflich, weil alles eigentlich gut überblickbar ist.
Ja, meine Meinung dazu beruht auf ein wenig Spekulation, aber auch auf meiner Kenntnis der Örtlichkeit.
Und daher hätte das eigentlich nicht passieren dürfen.



Diese Diskussion wollte ich gar nicht, mir ging es in erster Linie um die Arbeitsbedingungen der Fahrer, die fast zwangsläufig sich dadurch ergebenden Verkehrsgefährdungen und was man daran ändern könnte.
Beipiele könnte ich massenhaft schildern und ich habe auch schon 2 Unfälle vermieden, weil ich aus dem Bauch nicht auf meinem Recht bestanden hatte, so schnell zu fahren, wie ich darf.
Steht weiter oben...



Mich hat die Argumentation à la `der durfte soundso schnell, also unschuldig` geärgert, da in der StVO doch als allererstes gegenseitige Rücksichtnahme vorgeschrieben ist.
Eben die habe ich über weite Strecken vermisst.

Das erinnerte mich an Prinzipienreiterei, so wie Dienst nach Vorschrift ohne irgendwelche Rücksichtnahme.
Damit kommt man i.d.R. durch und auch hoch, macht sich aber nicht immer Freunde.

Auch außerhalb des Straßenverkehrs kommt es doch immer darauf an, und wäre ich in meinem Broterwerb rücksichtslos und ein Prinzipienreiter, wäre ich vielleicht höher, als ich jetzt stehe, hätte aber keine Architekten und andere Kunden, die mir quasi blind vertrauen, obwohl ich nur ein kleines Licht bin.

Unter Rücksichtnahme verstehe ich hier speziell, auch mal die fünfe gerade seinzulassen und für Andere mal mitzudenken, z. B. wenn es um ein begleitendes oder ein völlig anderes Gewerk geht, bei dem ein Handwerker oder auch der Planer in Gefahr geht, einen Fehler zu machen, dies mir auffällt und ich mich zu Wort melde, obwohl das mir wurschtegal sein könnte.
Auf meinen Baustellen arbeiten die Handwerker alle mit- und nicht gegeneinander mit entsprechend positiven Ergebnissen.

Ich mache alles, was ich darf und nur das was ich muss, ist nicht meine Art, auch nicht im Straßenverkehr.
Na ja, nicht ganz - wenn ein zu forscher SUV-Fahrer einmal unbedingt einen Blechschaden haben will, soll er ihn bekommen...

Ich denke für Andere mit und konnte dadurch schon manchen Unfall vermeiden.
Mit dieser Einstellung stoße ich bei manchen Leuten zwar an, aber die können mir den Buckel runterrutschen, denn damit fahre ich für mich genau richtig.


Aber jetzt habe ich alles gesagt und denke verständlich dargestellt zu haben, wie ich ticke.
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Tanker
Beitrag 17.01.2016, 21:28
Beitrag #64


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"Wenn" des Wörtle "wenn" et wär, wär mein Vater Millionär.
Mit dem Wort "wenn" kann ich jedem die Schuld geben. Wenn "mir" einen moderen PKW fährt, darf er nach seiner eigenen Meinung auch nicht seine Kinder zur Schule führen. Einfach wegen des toten Winkels. Und wo bitte ist der Zaun auf dem 2ten Foto im ersten Link ab dem ersten Pfosten bitte durchsichtig? think.gif Falls sich der Junge in der Nähe des Torpfostens aufgehalten hat sieht man ihn relativ spät. Uns so breit ist der Gehweg auch wieder nicht wenn jemand plötzlich losspurtet. Also darf ich da gar nicht durchfahren, weil theoretisch immer jemand gefährdet ist. Mir ist da schon einiges fast passiert. War nur Zufall das es nie zu einem Unfall kam. whistling.gif
Erst neulich passiert. Ich fahre eine Wohnstraße entlang. Nebenbei noch einen Blick auf die Hausnummern geworfen. Nicht jede ist gut sichtbar, wenn überhaupt vorhanden. Ein Ball rollt über die Straße. Gebremst. Nach einer gefühlten Ewigkeit kommt ein Kind angerannt und hält am Fahrbahnrand an. Da ich eh 10m vor dem Kind gestanden habe, habe ich es rüber gewunken um den Ball zu holen. Der lag mir eh im Weg. Denn genau da wohnte der Kunde. Soweit alles in Ordnung. Nichts wirklich an den Nerven zehrendes. Ich also "weiter" gefahren. Ich mache gerade die Fahrertür auf, schon steht die Mutter des Kindes da und will mich zur S.. machen. Rasen, Kinder gefährden, rücksichtslos usw. Durch das Geschrei der erregten Mutter wurden ein paar Nachbar aufmerksam. Und ale wollten auf mich losgehen. Daging der Kunde und sein Nachbar dazwischen. Beiden waren zufällig auf der Straße und haben den "Vorfall" gesehen. Anschließend verschwand die Mutter mit rotem Kopf. Der Nachbar gab ehrlich zu, bei mir wäre das Kind vors Auto oder seitlich ins Auto gerannt.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 21:33
Beitrag #65


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Zitat (mir @ 17.01.2016, 20:05) *
...und kann dann eben nicht in den VB einfahren. Man kann auch davor anhalten und dann mit der Sackkarre anliefern.

Irgendwie hab ich das Gefühl, daß sowohl die StVB als auch viele VT in Heidelberg nur wenig damit vertraut sind, was so ein VB eigentlich ist. Hoffentlich wird das Urteil öffentlich.


Mit Sackkarre ist schlecht, den dadurch verlieren die Fahrer noch mehr von ihrer kostbaren Zeit.
Heidelberg hat doch die längste Fußgängerzone Deutschlands...

Und mit Deinem Gefühl liegst Du richtig, vor allem mit der StvB und zwar im Allgemeinen.
Die Heidelberger Autofahrer dagegen sind i.d.R. recht rücksichtsvoll, das sieht man gut in der Weststadt, die ist nämlich ein riesengroßer VB.

Und an der Sache versuche ich mal dranzubleiben-
Sind solche Urteile eigentlich nicht immer öffentlich?
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 21:42
Beitrag #66





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Zitat (mir @ 17.01.2016, 20:05) *
Wer mit so einem Fahrzeug fährt, weiß um den Toten Winkel.

Solange es dir oder Nächstbekannte nicht selbst passiert, würdest du je auf die Idee kommen, daß bei nur einfaches geradeaus fahren und sichtlich kein Kind in der Nähe plötzlich ein Kind in deiner Tote Winkel springt??
Ich selbst fuhr und fahre mit betreffende LKW mit besagte sch**ß Spiegel "ganz normal", und nur, wenn ich etwas von links erwarte (Kreuzung, Kreisverkehr etc...) mache ich auf die Schaukelbewegung, um die Tote Winkel hinter den Spiegel bestmöglich zu eliminieren...
Aber sicherlich nicht die ganze Zeit, vor allem nicht, wenn man "nur" geradeaus fährt...

Zitat (Schorsch @ 17.01.2016, 20:24) *
Wenn ein Verkehrsteilnehmer mit Vorrang angefahren wird,dann ist doch nach Anscheinsbeweis die Schuldfrage eindeutig. Oder muss bei einer Vorfahrtnahme an einer Kreuzung dem Vorfahrtverletzer noch irgenwie anders als durch den Anscheinsbeweis sein Verschulden nachgewiesen werden?

Es gibt reichlich Fälle, wo rein technisch betrachtet man schuldig WÄRE, aber zu Urteilsentscheidung gehört immer dazu, zu bewerten, ob der Beklagte eine Möglichkeit hatte, diese Unfall zu verhindern!
So gab es z.B. schon Fälle, wo ein LKW-Fahrer, der beim rechtsabbiegen ein Radler überrollte, freigesprochen wurde, weil ein Gutachter feststellte, daß der LKW-Fahrer -trotz viele Spiegel- den Radler nicht sehen konnte!

Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 21:04) *
...es in erster Linie um die Arbeitsbedingungen der Fahrer, die fast zwangsläufig sich dadurch ergebenden Verkehrsgefährdungen und was man daran ändern könnte.
Beipiele könnte ich massenhaft schildern...
Es gibt genügend andere Bereiche, die ebenso beschi**en dran sind...
Sei es Fernfahrer (kaum besser als bei Kurierfahrer), Polizisten, Lehrer, Sachbearbeiter in Arbeitsamt, Hebammen etc...
In diesem Fall (Fahrer) kann ich nur sagen, daß sein Schicksal in seine Hände liegt:
Wenn es zu kriminell wird: Sich um was anderes umschauen und kündigen!!
So wie ich:
War selbst 8 Jahre in Fernverkehr, es wurde immer krimineller, also gekündigt, und nun fahre ich XXXL-Arbeitsbühnen!
Mit dieser Wechsel habe ich in allen Punkte NUR gewonnen!!!
Zitat
Auf meinen Baustellen arbeiten die Handwerker alle mit- und nicht gegeneinander mit entsprechend positiven Ergebnissen.

...dann arbeitest du nur auf kleinere Baustellen, oder solche, wo weniger andere Gewerke arbeiten (z.B. Straßenbau)
Auf die meisten Großprojekte, die ich auf Bau war (20 Jahren + 8 Jahren Baustoffanlieferung), war schon immer so, daß zu Fertigungstellungstermin immer mehr mit spitze Ellenbogen gearbeitet wurde!!
Zitat
Na ja, nicht ganz - wenn ein zu forscher SUV-Fahrer einmal unbedingt einen Blechschaden haben will, soll er ihn bekommen...

...dann bist du nicht besser als dieser SUV-Fahrer...
Mein Grundsatz war, ist und bleibt immer, daß wenn ein Ar*** meine Wege kreuzt, ich idr. z.B. von Gas gehe, ihn von dannen ziehen lasse und entspannt meine Wege fahre! smile.gif
Denn wenn man Agressoren mit Agressionen reizt, wird er nur noch agressiver, und in Falle eines Unfalls könnte er (bzw. "wir" ) Dritte ins Unfall reinziehen, verletzen oder gar töten!!
Das ist mir KEIN Blechschadenrisiko wert!!
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blackdodge
Beitrag 17.01.2016, 21:45
Beitrag #67


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@ Geisterfahrerüberholer


falls es Dir wirklich um die Arbeit, die Arbeitsbedingungen der Kurier-und Paketdienstkutscher geht, hättest Du die Diskussion anders anfangen müssen. Dazu fehlt Dir aber anscheinend noch einiges an Hintergrundwissen.

Also Paketdienste sind im Zustellverkehr eigentlich regelmäßig Lenk- und Ruhezeit- Befreit. Man munkelt, dass die Kutscher nach ausgelieferten Paketen bezahlt werden. Ob die Reinholung neuer Sendungen dazu zählt, weiß ich nicht. Wer so nen Job Jahrelang macht, ohne durchzudrehen verdient Hochachtung.


Mal noch aus dem Nähkästchen: man munkelt, die PL- Kleintransporterfahrer im 3,5ter Sektor erhalten pro 100km 4 Euro als Verdienst !


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mir
Beitrag 17.01.2016, 21:54
Beitrag #68


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Die Gerichtsverhandlung wäre öffentlich, die schriftliche Urteilsbegründung bekommt man höchstens auf Anfrage, und da gibt's dann auch noch den Persönlichkeitsschutz.

Im übrigen kann sowas auch per Strafbefehl abgewickelt werden, dann erfährst die Öffentlichkeit gar nichts. Genausowenig bei einer Einstellung.

Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 21:42) *
Zitat (mir @ 17.01.2016, 20:05) *
Wer mit so einem Fahrzeug fährt, weiß um den Toten Winkel.

Solange es dir oder Nächstbekannte nicht selbst passiert, würdest du je auf die Idee kommen, daß bei nur einfaches geradeaus fahren und sichtlich kein Kind in der Nähe plötzlich ein Kind in deiner Tote Winkel springt??


Ich halte mich gar nicht für unfehlbar. Freilich kann mir sowas auch passieren, wenn ich im falschen Moment unaufmerksam bin oder Risiken eingehe, die ich nicht eingehen dürfte.

Und wenn, dann müßte ich ebenso die Konsequenzen tragen.

Das ist das krasse im Straßenverkehr: Man kann regelmäßig unaufmerksam oder auch absichtlich zu schnell durch einen VB fahren, man wird kaum erwischt. Wird man erwischt, ist das Bußgeld ausgesprochen maßvoll, es ist ja eine reine Ordnungswidrigkeit. Im Grunde alltäglich. Läuft Dir dabei aber zufällig jemand ins Auto und wird getötet, was ja vollkommen unabhängig von Deinem Fahrverhalten ist, greift der Staat vollkommen anders zu.

Daß der Unterschied zwischen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit und einer Straftat mitunter reine Glückssache ist, sollte man sich öfter bewußt machen.


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Schaumburger
Beitrag 17.01.2016, 22:05
Beitrag #69


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.01.2016, 18:47) *
Und ich kann ja jedem nur mal raten den Selbstversuch zu machen und in einem VBB einfach mal "auf der Fahrbahn" zu gehen oder diese zu Queren. Mache ich hin und wieder. Beim letzten Mal 5 Huper, mehrere Dichtdranvorbeifahrer, 1 der mir Prügel angedroht hat und einer der mich einfach angefahren hat. Bei zügigem Gehen im VBB in Fahrtrichtung des PKW. Das ganze bei 13 Autos, die ich insgesamt fahrend in dem VBB angetroffen habe. Die Quote an Fehlverhalten durch Pkw Fahrer lag also bei 100%.

Oh, ja, das kenn ich.
Das Verfahren ist übringens mittlerweile (erwartungsgemäß) eingestellt.


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Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

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nachteule
Beitrag 17.01.2016, 22:24
Beitrag #70


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Hallo, Blue0711,

Zitat (blue0711 @ 17.01.2016, 19:38) *
Uns selbst wenn ich für den Hergang ungünstigste Umstände annehme, direkt vors Auto gerannt, lange Reaktionszeit, schlechte Bremswirkung, stünde der Sprinter nicht eine komplette Fahrzeuglänge nach der Kollisionsstelle, wenn er 10 km/h schnell gewesen wäre.

woher weißt Du, wo der Sprinter nach dem Unfall stand, bzw., dass er erst eine Fahrzeuglänge nach der Kollisionssstelle angehalten hat? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule



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blue0711
Beitrag 17.01.2016, 22:43
Beitrag #71


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Aus den Bildern ist das IMHO ersichtlich. Die Distanzen sind hinreichend genau abschätzbar.


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 22:45
Beitrag #72


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 21:42) *
Zitat
Auf meinen Baustellen arbeiten die Handwerker alle mit- und nicht gegeneinander mit entsprechend positiven Ergebnissen.

...dann arbeitest du nur auf kleinere Baustellen, oder solche, wo weniger andere Gewerke arbeiten (z.B. Straßenbau)
Auf die meisten Großprojekte, die ich auf Bau war (20 Jahren + 8 Jahren Baustoffanlieferung), war schon immer so, daß zu Fertigungstellungstermin immer mehr mit spitze Ellenbogen gearbeitet wurde!!
Zitat
Na ja, nicht ganz - wenn ein zu forscher SUV-Fahrer einmal unbedingt einen Blechschaden haben will, soll er ihn bekommen...

...dann bist du nicht besser als dieser SUV-Fahrer...
Mein Grundsatz war, ist und bleibt immer, daß wenn ein Ar*** meine Wege kreuzt, ich idr. z.B. von Gas gehe, ihn von dannen ziehen lasse und entspannt meine Wege fahre! smile.gif
Denn wenn man Agressoren mit Agressionen reizt, wird er nur noch agressiver, und in Falle eines Unfalls könnte er (bzw. "wir" ) Dritte ins Unfall reinziehen, verletzen oder gar töten!!
Das ist mir KEIN Blechschadenrisiko wert!!


Meine vorletzte große Baustelle war ein Hausumbau mit Volumen von 1,5 Mio €, mein Gewerk war mit ca. 40.000 € dabei. (und ich bin zu 90% als Einzelkämpfer unterwegs)
Und bei meiner derzeitigen klick dreht es sich um ca. 2 Mio.
Groß genug?

Terminstreß gibt`s da zwar schon mal, aber keine spitzen Ellenbogen. Denn da wurden dann schon bei Vergabe oder später bei der Bauleitung Fehler gemacht.

Und das mit dem SUV war mehr ein Gedankenspiel.
Zu so etwas müsste ich mich zwingen. Ich mache da automatisch Platz, schon immer.
Das Problem bei diesen Armleuchtern ist halt nur - klappt´s bei dem Einen machen die es auch bei dem Nächsten und dann immer so weiter.
Einhalt könnte da nur mehr Polizei auf den Straßen bieten, aber die wenigen cop.gif in BW müssen ja allzuoft als Eventpolizei herhalten anstatt ihre originären Aufgaben zu erfüllen.

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Tanker
Beitrag 17.01.2016, 23:14
Beitrag #73


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Hier mal ein Leserbrief eines Englischsprachigen.
Zitat
The tragedy of all this is that it could have have been ANY child. My thoughts and sympathies are with the family, and have been all weekend. However, the above picture highlights all the safety flaws which could have been avoided: The Anna Blum playground has been opened at least 8 months; there's a school on the other side of the road. Surely the authorities should have put two and two together and built a school crossing there? They've had enough time to consider this, no? There is an obvious link between a school and a playground. A crossing would have automatically cleared the cars parked bumper-to-bumper on the right of the picture, and given both pedestrians (read children), and drivers a good view of on-coming traffic, forcing drivers to stop and give the right of way to a busy school area. Public safety should be a priority, but I guess the authorities have 'other' matters to contend with!


Soviel dazu. rolleyes.gif
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 23:28
Beitrag #74


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Hatte ich auch schon gelesen.
Stimmt voll und ganz.

Und obwohl Heidelberg gerade irgendeinen Preis für Fahrradfreundlichkeit eingeheimst hat (lächerlich), werden immer noch vorzugsweise die Autofahrer gehätschelt.

Das Geld zum Radler- und Fußgängerschutz steckt in der Bahnstadt.
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blue0711
Beitrag 17.01.2016, 23:40
Beitrag #75


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Wie soll da ein Überweg entstehen, wenn da ein VB ist?

Das geht an der eigentlichen Sache vorbei. Ein VB darf insgesamt nicht so aussehen.


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Gruß Kai
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 18.01.2016, 00:16
Beitrag #76





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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 22:45) *
Groß genug?

Nö... whistling.gif
Meine Referenzen sind u.a.:
-Aussenanlage Steiff Museum
-Aussenanlage Robert Bosch Villa in Stuttgart
-Kunstrasenplatz Klagenfurt
-Aussenanlage und Tiefgaragendachanlage Deutsche Bank Sossenheim
-Golfclub Donau-Riss
-Aussenanlage (incl. Klinker-Entwässerungrinne) Sciencepark Ulm

etc...
Mein Trupp war bis zu 35 Mann stark (OHNE Sub!), zu "mein" Fuhrpark gehörten je nach BEdarf. CAT D6, Liebherr 924, Liebherr 724 mit Laser- und GPS-Highend-Steuerung (Sportplatzplanum mit Dachgefälle, Gefälle 0,84%, auf 4 mm genau!!), 2x Takeuchi TCR50, mein Liebling Vermeer 555 etc...
Alles unter 200.000 war unter meiner Würde... whistling.gif
Wohlgemerkt die Bausumme nur mein Gewerk betreffend!! cool.gif
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nachteule
Beitrag 18.01.2016, 00:52
Beitrag #77


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Hallo, Blue0711,

Zitat (blue0711 @ 17.01.2016, 22:43) *
Aus den Bildern ist das IMHO ersichtlich. Die Distanzen sind hinreichend genau abschätzbar.

aus den Bildern geht aber nicht hervor, ob das Fahrzeug direkt nach dem Unfall noch weiter gefahren wurde.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 18.01.2016, 00:59
Beitrag #78


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Schöne Sachen hast Du da gemacht, Bernie, Respekt.

Ich wollte Dich aber nicht zum Pimmelvergleich rausfordern, sondern einfach nur sagen, daß ich nicht nur ein oder zwei andere Gewerke um mich herum habe.
Auf so große Projekte wie die deinigen habe ich gar keine Ambitionen, da sind mir meine Nerven zu schade.
Ein paar Nummern kleiner reicht mir vollkommen.

Gute Nacht wünsch` ich Dir noch.
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blue0711
Beitrag 18.01.2016, 01:15
Beitrag #79


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Zitat (nachteule @ 18.01.2016, 00:52) *
aus den Bildern geht aber nicht hervor, ob das Fahrzeug direkt nach dem Unfall noch weiter gefahren wurde.

Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht das nach einem tödlichen Unfall, wenn kein Fluchtversuch dabei ist?


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Gruß Kai
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janr
Beitrag 18.01.2016, 02:11
Beitrag #80


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Mit sehr großer, will man doch den vermeintlich Lebenden retten, oder den Toten bergen.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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blue0711
Beitrag 18.01.2016, 05:36
Beitrag #81


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Glaub ich so nicht, da man zur Rettung/Bergung eines Überrollten ein Fahrzeug nicht einfach wegfährt.

Tja, man wird aber vermutlich nix mehr davon lesen, da für die Presse das Ganze mit dieser Meldung abgehakt sein dürfte.


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Kühltaxi
Beitrag 18.01.2016, 05:51
Beitrag #82


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Zitat (blackdodge @ 17.01.2016, 21:45) *
Mal noch aus dem Nähkästchen: man munkelt, die PL- Kleintransporterfahrer im 3,5ter Sektor erhalten pro 100km 4 Euro als Verdienst !

Kann nicht ganz stimmen, sonst würden sie was schneller machen. thread.gif
Wird auch noch der Verbrauch mit reinspielen und ein gewisses Fixum wird's wohl auch geben.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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janr
Beitrag 18.01.2016, 06:04
Beitrag #83


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Zitat (blue0711 @ 18.01.2016, 05:36) *
Glaub ich so nicht, da man zur Rettung/Bergung eines Überrollten ein Fahrzeug nicht einfach wegfährt. ...

Ich seh nirgends, daß gefahren wurde.

Ich seh nur vor dem Tor ein Zelt und auf einem Bild den Sprinter in der Luft und ein Zelt.

So seh ich nicht mal das gefahren wurde.

Was ich aber nicht glaub ist, daß man zur Rettung das FZ an Ort und Stelle über dem Verunglückten lässt rolleyes.gif
Denn zum Retten muß doch das FZ weg.


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Mähgapixel
Beitrag 18.01.2016, 08:56
Beitrag #84


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Kann man hier rechtlich eigentlich auch die Behörde mit ins Boot holen? Ich meine es ist schlimm genug dass der Unfall passierte aber alleine aus der unzureichenden Gestaltung sehe ich hier auch eine gewisse Schuld bei der Behörde. Klar wird die sich versuchen rauszureden dass kein Geld für den Umbau da war und man doch durch die Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit viel für die Verkehrssicherheit getan hat. Aber das Argument kann man doch eigentlich nicht zählen lassen. Durch die Beschilderung als VBB aber gleichzeitige Nichtumgestaltung hat sie mMn ein erhöhtes Gefahrenpotential geschaffen. Und gerade den Bereich um das Tor großräumig für entsprechende Sichtverhältnisse freizuhalten kann nicht so teuer sein, dass man es nicht umsetzen kann. Gerade an der Stelle ist ja mit dem meisten Querverkehr zu rechnen.
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blue0711
Beitrag 18.01.2016, 09:02
Beitrag #85


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Zitat (Mähgapixel @ 18.01.2016, 08:56) *
... man doch durch die Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit viel für die Verkehrssicherheit getan hat.
Hat sie IMHO nicht, im Gegenteil. Durch die Ausweisung als VBB war es nicht mehr möglich, einen Überweg zu schaffen, der in der bestehenden Situation die Gefährdung deutlich mehr reduziert hätte als der nicht ausgestaltete VBB.
Der Junge hat auf den VBB vertraut, der Sprinter-Fahrer ist gemäß der Gestaltung gefahren = Konflikt, in diesem Falle tödlich, vorprogrammiert.


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Achim
Beitrag 18.01.2016, 09:14
Beitrag #86


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 13:44) *
.... nur technisch gesehen, der Unfallort liegt in der Fußgängerzone, ist aber noch als Straße angelegt

Hier fängt das Grundübel an ....

Zitat (Mähgapixel @ 18.01.2016, 08:56) *
Kann man hier rechtlich eigentlich auch die Behörde mit ins Boot holen?

Ich hoffe sehr, dass auch dies durch die Staatsanwaltschaft geprüft wird.


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Ostfriese69
Beitrag 18.01.2016, 09:16
Beitrag #87


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Wenn also innerörtlich eine Straße vierspurig mit Fahrbahnteiler gebaut ist, dann ist es verständlich wenn ich 200 fahre?
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Achim
Beitrag 18.01.2016, 09:21
Beitrag #88


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Die Äpfel und die Birnen whistling.gif

Eher:
Wenn also innerörtlich eine Straße vierspurig mit Fahrbahnteiler gebaut ist und ein Z 315 einfach so rumhängt muss jeder durchschnittliche VT auch begreifen, dass hier nur Schrittgeschwindigkeit gilt wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 18.01.2016, 09:26
Beitrag #89


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Zitat (Achim @ 18.01.2016, 09:21) *
Wenn also innerörtlich eine Straße vierspurig mit Fahrbahnteiler gebaut ist und ein Z 315 einfach so rumhängt muss jeder durchschnittliche VT auch begreifen, dass hier nur Schrittgeschwindigkeit gilt wavey.gif
Eher Standgeschwindigkeit, oder? whistling.gif

laugh2.gif
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janr
Beitrag 18.01.2016, 09:33
Beitrag #90


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Zitat (Achim @ 18.01.2016, 09:14) *
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 13:44) *
.... nur technisch gesehen, der Unfallort liegt in der Fußgängerzone, ist aber noch als Straße angelegt

Hier fängt das Grundübel an ....

Die Straße ist an, aber nicht in, einer Fußgängerzone. Ist eine Sackgasse zur FuZo und als normale Straße erkennbar, aber mit 325 beschildert.

Zumindest auf dem Bild welches aus der FuZo aufgenommen wurde.


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Achim
Beitrag 18.01.2016, 09:37
Beitrag #91


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Sag ich doch, mit der baulichen Gestaltung fängt das Grundübel an.
Zeichen 325 und separate Fußgängerführung sind planerische (und auch verkehrsrechtliche) Widersprüche.


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Ostfriese69
Beitrag 18.01.2016, 09:47
Beitrag #92


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Sie sind aber leider absoluter Alltag und damit sollte sich dann jeder an das Schild halten und nicht nach Gefühl fahren.
Insofern war mein Vergleich auch nicht falsch, denn ich kenne in Großstädten viele Straßen, die eben vierspurig sind und einen Fahrbahnteiler haben. Es gilt aber trotzdem keine Richtgeschwindigkeit sondern 50.
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Achim
Beitrag 18.01.2016, 09:51
Beitrag #93


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Noch einmal: Äpfel und Birnen wavey.gif

Wer sich das Bild anschaut und hier sofort nachvollziehen kann, dass das nur eine Verkehrsberuhigte Zone sein kann, den bewundere ich. Hier wird allein mit der baulichen Gestaltung gegen eine Vielzahl von Regelungen verstoßen. Und dann sind eben derartige Folgen nicht auszuschließen.


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janr
Beitrag 18.01.2016, 09:51
Beitrag #94


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Zitat (Ostfriese69 @ 18.01.2016, 09:47) *
Sie sind aber leider absoluter Alltag ...

Auch wenn du es noch so oft wiederholst stimmt das nicht. wavey.gif

Und die Straßen die ich kenne die Vierstreifeig mit Fahrbahnteiler sind, die haben ein zHg-Schild wavey.gif


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blue0711
Beitrag 18.01.2016, 10:01
Beitrag #95


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Zitat (Ostfriese69 @ 18.01.2016, 09:47) *
Sie sind aber leider absoluter Alltag
Das ändert IMHO nichts an der Verantwortung dafür.
Das Z 325 generiert schliesslich, wie eben auch in diesem Fall, ein bestimmtes Verhalten der Fußgänger, die schließlich darauf vertrauen dürfen.

Wie gesagt: Wenn das Geld für einen VBB nicht reicht, muss eben ein 30er Schild und ein Überweg hin. War ja schließlich abzusehen, dass das Konflikte gibt, wenn man einen Spielplatz über eine Straße gegenüber einer Grundschule eröffnet.


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Achim
Beitrag 18.01.2016, 10:05
Beitrag #96


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... wobei die derzeitige StVO sogar 5 oder 10 km/h Zonen zulässt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.01.2016, 10:15
Beitrag #97


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 13:44) *
Ein Sprinter-Fahrer, der wohl gerade etwas ausgeliefert hatte und nun seinen Weg fortsetzte, erfasste den Jungen und überrollte ihn, so daß dieser noch am Unfallort verstarb.

Ist zufällig bekannt, ob der Sprinterfahrer ortskundig ist und demzufolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiß, dass sich an der Unfallstelle eine Schule befindet? think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mir
Beitrag 18.01.2016, 10:37
Beitrag #98


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Zitat (blue0711 @ 18.01.2016, 10:01) *
Das Z 325 generiert schliesslich, wie eben auch in diesem Fall, ein bestimmtes Verhalten der Fußgänger, die schließlich darauf vertrauen dürfen.

Wie gesagt: Wenn das Geld für einen VBB nicht reicht, muss eben ein 30er Schild und ein Überweg hin. War ja schließlich abzusehen, dass das Konflikte gibt, wenn man einen Spielplatz über eine Straße gegenüber einer Grundschule eröffnet.


Die StVB wird einfach argumentieren, daß die unklare und widersprüchliche Gestaltung dafür sorge, daß - ganz der Theorie des Shared Spaces entsprechend - die Fußgänger vorsichtig und zurückhaltend werden, während die Autofahrer sich nach den Schildern richten und Schritt fahren. Und bislang sei dort noch nie etwas passiert. Für die Straßengestaltung sei man außerdem nicht verantwortlich und der Unfall wäre erst recht passiert, wenn dort kein VB ausgeschildert wäre.

Im übrigen würde auch ein Fußgängerüberweg nicht verhindern, daß ein Junge, der über die Straße rennt, mit einem unaufmerksamen Autofahrer kollidiert.


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Achim
Beitrag 18.01.2016, 10:41
Beitrag #99


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Dann sollte man der StVB die entsprechenden Vorschriften um die Ohren hauen. Merkbefreiter kann die Behörde nicht argumentieren ranting.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.01.2016, 10:43
Beitrag #100


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Die VWV-StVO ist bei der Gestaltung dieser Straßen aber ziemlich eindeutig:

Zitat
Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

Der Richter wird später aber bestimmt nicht die relevante verkehrsrechtliche Anordnung einsehen wollen? think.gif


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