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> Grundschüler in verkehrsberuhigtem Bereich getötet, Vor Schulhof von Sprinter überrollt
Achim
Beitrag 08.02.2016, 08:56
Beitrag #301


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Wie immer: Bei Entscheidungen hinter der Politik verstecken crybaby.gif


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 08.02.2016, 19:42
Beitrag #302





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So unrecht hat er doch gar nicht...
Er hat ja auch ein Beispiel genannt, wie sicherlich überall Alltag ist: Sobald irgendein Einschränkung gibt, ist die Geschrei da, sei es Lieferanten dürfen nur Nachts ins Fussgängerzone, um für die Fussgänger eben sicherer zu machen, dann schreien die Anwohner: "Ich will schlafen!!" oder eben wie in Bericht geschrieben, in einer Gegend wird Parkplätze reduziert, um bessere Sicht ( für anwohnende Kinder??) zu haben, sogleich schreien die Eltern der Kinder, daß sie ihre Parkplätze haben wollen!

Nun ist die Politik gefragt, was sie da langfristig tun...

Bei mir Zuhause übrigens, ein Gemeinde mit 5000 Einwohner mit einige Durchgangstraße (davon ein Bundesstraße) gab es NOCH NIE ein Geschwindigkeitskontrolle, trotz die paar Toten in der Vergangenheit!!
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Achim
Beitrag 09.02.2016, 09:15
Beitrag #303


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Zitat (Original Bernie @ 08.02.2016, 19:42) *
So unrecht hat er doch gar nicht...

Warum? Dann muss er die Unterschiede und zulässigen Möglichkeiten der Politik erklären. Derart zugeparkte Straßen ohne den geringsten Umbau einfach zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erklären, kann nicht funktionieren. Das Ergebnis sieht man jetzt, hätte der Fachmann vorher schon erahnen können. Jetzt schiebt man es auf die Politik. Ausreden sind immer willkommen crybaby.gif


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 09.02.2016, 10:17
Beitrag #304





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Über die rechtskonforme Umsetzung ging es ja bei dieser Interview nicht, sondern darum, wer und wie (amtsweg, nicht die Akt an sich) eine solche Eingriff ins Verkehrsgeschehen entschieden wird.
Die einevsagt "links" der andere "rechts", nun soll die Amt es umsetzen. Das (links oder rechts) wird sie kaum machen, wenn dann die Gemeinderat " rückwärts " abstimmt...
Nun soll die Amt es alleine ausbaden, wenn die richtungsgebende Vorgesetzten rückwärts vorgab?
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mir
Beitrag 09.02.2016, 10:42
Beitrag #305


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Es ist ein weitverbreitetes Mißverständnis, aber ein Stadtrat hat keine Weisungsbefugnis für die StVB. Der Stadtrat kann seine Planungen für Fußgängerzonen treiben wie er will, aber die Schilder aufstellen kann er nicht. Die Verantwortung für die Beschilderung liegt bei der Behörde und die kann sie auch nicht abtreten.

Andererseits wird einem der pflichtgetreue Widerstand gegen Unsinn, der ja letztlich im Sinn der Stadt und der Bürger ist, nirgends gedankt.


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Achim
Beitrag 09.02.2016, 10:56
Beitrag #306


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Danke für diesen kurzen Ausflug in die Theorie.

In der Praxis läuft dies einen ganz anderen Weg. Der Stadtrat/der Gemeinderat entscheidet und die Behörde hat umzusetzen, weigert sich jemand in der Behörde, suche ich einen neuen Mitarbeiter. So lange bleibt der alte auf den Abstellgleis.
Ohne die Behörde zu kennen, auch hier war es bestimmt vorauseilender Gehorsam.


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 09.02.2016, 11:29
Beitrag #307





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Ein Stadtrat hat DOCH Einfluss darauf!
Denn sie bringt erst die Entscheidung, ob irgendwo ein Fußgängerzone hin kommt oder nicht!
Dies wird kein Amt von sich aus entscheiden!
Darum, ob die Fußgängerzone korrekt umgesetzt wurde, ging es ja genau genommen bei der Interview nicht, sondern eben das Wie und Wer es entscheidet
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Mitleser
Beitrag 09.02.2016, 11:38
Beitrag #308


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Die Politik kann den Wunsch äußern und die Finanzmittel zur Verfügung stellen. Aber die Entscheidung obliegt der Verwaltung. Sowohl ob als auch ob nicht.
[Soweit nochmal die Theorie.]
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blackdodge
Beitrag 09.02.2016, 11:47
Beitrag #309


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Bitte nochmal @ Achims letztes Post lesen und Verstehen !


solange die Verwaltungsbehörde der jeweiligen Stadt / Gemeinde angehört passiert es so.

Was anderes ist dann, wenn die Aufsichtsbehörde, eine Stufe weiter oben, NEIN sagt und den Blödsinn entfernen lässt. Aber erstmal muss sie es erfahren.....................


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mir
Beitrag 09.02.2016, 11:52
Beitrag #310


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Zitat (Achim @ 09.02.2016, 10:56) *
Danke für diesen kurzen Ausflug in die Theorie.


Wie so oft im Straßenverkehr bleibt das nur undankbare Theorie, solange nichts passiert. Der Stadtrat trägt keine rechtliche Verantwortung für seine Entscheidungen, dafür sind die Behörden da.

Aber Du hast insofern recht, daß ein Mitarbeiter es schwer bis unmöglich hat, seine Verantwortung gegen den Stadtrat tatsächlich wahrzunehmen. Das ist eine sehr undankbare Rolle.


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Achim
Beitrag 09.02.2016, 11:55
Beitrag #311


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Ja, und zum Schluss haftet er noch für die Ausführung der Befehle. Kenne ich doch von irgendwoher schon crybaby.gif


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haschee
Beitrag 09.02.2016, 14:02
Beitrag #312


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Ja nun, nehmen wir eine Stadt in Bayern, die erst kürzlich auch eine Durchgangsstraße sehr hübsch gepflastert hat und jetzt wo die Anwohner
(außer der Kirche - die hat da wohl keinen "Hauseingang") ziemlich viel Anteil zahlen sollen kommt man als Stadtrat auf die Idee -
"hey wir machen einen verkehrsberuhigten Bereich da draus weil dann muß der aufgebrachte Bürger weniger Anteil zahlen bei runtergestufter Straße". Und die Behörde tuts. blink.gif

Ist auch relativ leicht, weil die unter(st)e Verkehrsbehörde ist da gleich das Ordnungsamt. Oder wars umgekehrt. biggrin.gif


Jedenfalls muß man sich das so vorstellen:

Durchgangsstraße.
optischer Eindruck von einer Fahrbahn und Gehwegen. ja klar ist ja auch so geplant und gemacht! crybaby.gif
"Gehwege".
Teils mit Parkmarkierungen. biggrin.gif
VBB Schilder ("temporär" = noch nicht einbetoniert - weil war ja nicht vorgesehen - das arme Pflaster ;D ).
Die Straße macht einen Rechtsknick. Ein "Gehweg" führt dort über die "Fahrbahn" hinweg in die Fußgängerzone.
Ahsoja, Einbahnstraße auch noch.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Speichenkarussell
Beitrag 09.02.2016, 14:07
Beitrag #313


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So geht das aber nicht, @haschee! Hier allen den Mund wässrig machen und dann keine Bilder liefern... ranting.gif
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Achim
Beitrag 09.02.2016, 14:09
Beitrag #314


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Ist doch Spitze. Und jetzt soll mal ein Behördenmitarbeiter die Traute haben und etwas dagegen sagen.
Genau so sieht Praxis aus wavey.gif

Und meine Glaskugel sagt: Nachdem die Schilder einbetoniert sind kommt irgendsoein Stadtvogel und fragt bei der Fachaufsicht dry.gif
Dabei funktioniert es doch wunderbar thread.gif


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haschee
Beitrag 09.02.2016, 14:12
Beitrag #315


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Jaja, wenn ich wieder da bin mach ich welche. wavey.gif

Und das ist wirklich erst gegen Ende 2015 passiert.


Zur Straßenverkehrsbehörde:
Es gibt in Bayern noch örtliche und untere Straßenverkehrsbehörden und eine große Kreisstadt ist wohl beides. biggrin.gif
Und diese große Kreisstadt schlägt das dem Ordnungsamt zu.

Das ist dann übrigens der gleiche Leiter der mal erklärt hat, daß Einmündungen Streckenverbote aufheben.
Und die Stadt in der der Verkehrsrichter im Stadtrat sitzt der sowas entscheidet.
Und die Stadt mit dem "verkehrsberuhigten Platz" (da gibt es Bilder von mir dazu...)


Mit diesen Fakten wundert einen nix mehr.
Quasi königlich bayerisches Amtsgericht in großer Kreisstadt oder so. blink.gif


Edit:
Zitat (Achim @ 09.02.2016, 14:09) *
Und meine Glaskugel sagt: Nachdem die Schilder einbetoniert sind kommt irgendsoein Stadtvogel und fragt bei der Fachaufsicht dry.gif

*tschiep* ?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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