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> Grundschüler in verkehrsberuhigtem Bereich getötet, Vor Schulhof von Sprinter überrollt
Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 19:33
Beitrag #251


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Den Fahrzeugverkehr darfst Du - genau wie auch Fußgänger - ja schon auf Grund von § 1 StVO nicht gefährden.
die Gefährdung von Fußgängern wird mit Zeichen 325.1 noch mal (überflüssigerweise) ZUSÄTZLICH verboten.

Gefährdest Du also per Fahrzeug im VBB einen Fußgänger, dann hast Du gleich gegen ZWEI Paragraphen verstoßen (DAS wird teuer...).

Umkehrschluss:
Ein Kraftfahrer, der im VBB einen Radfahrer plattmacht, kommt billiger davon als wenn er einen Fußgänger überfährt. narr.gif

Doc


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 21:01
Beitrag #252


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Zitat (janr @ 22.01.2016, 16:11) *
Das lernt man doch sogar in der Fahrschule blink.gif
Man lernt, das es bei der VBB keine festgelegte zHg und man sich nach irgendwelchen Urteilen richten soll? Ja da hast du Recht, man lernt eine waage Geschwindigkeit einzuhalten, in meinem Fall hieß es "1. Gang ohne Gas". Das sind bei weitem keine 15km/h. Schön ist das nicht, sonst wird ins letzte Detail geregelt, hier lässt man mal eben eine Spanne von 3 (normaler Fußgänger) bis 15km/h zu.

Was du meinst ist:
Man kennt das Schild nicht, informiert sich und stellt fest: Aha Schrittgeschwindigkeit. Na dann schau ich mal auf mein Tacho, ist da bestimmt ausgewiesen.
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rapit
Beitrag 22.01.2016, 21:05
Beitrag #253


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 21:01) *
"1. Gang ohne Gas". Das sind bei weitem keine 15km/h.

Bei Deinem Auto vllt. nicht.

Wann ist denn die Geschwindigkeit in der Waage? Wenn sie nicht schief ist?


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mir
Beitrag 22.01.2016, 21:13
Beitrag #254


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Wieso? Verkehrszeichen gehen den Verkehrsregeln ja vor, und wenn das Zeichen explizit anordnet, daß ich den Fußgängern gegenüber nicht gefährden darf, dann kann das doch nur heißen, daß ich *nur* die Fußgänger nicht gefährden darf. Warum sollte das da sonst nochmal stehen?


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Tinu
Beitrag 22.01.2016, 21:14
Beitrag #255


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2016, 18:24) *
WAS sind das eigentlich für Kn*llköppe, die die StVO formulieren dürfen?

Speziell zum VZ 325.1 hat dies wahrscheinlich ein Praktikant zurechtgedichtet: Ein neues, ungeliebtes, aber aus politischen Gründen gewolltes Konstrukt, das man der bestehenden Verordnung als in sich abgeschlossene Regelung aufgepfropft hat, ohne ihre Kongruenz zur restlichen StVO sicherzustellen.

Diese Ignoranz seitens des Verordnungsgebers gegenüber seiner eigenen Schöpfung spiegelt sich ja auch in der Nachlässigkeit der für ihre Umsetzung verantwortlichen StVB - wie nicht nur in diesem Fall zu sehen - wider, sondern ebenso in der Nachlässigkeit bei der Verfolgung von Verstößen der VT derselben, die ihrerseits nicht zuletzt durch diese von offizieller Seite demonstrierten Gleichgültigkeit die Vorschrift als nicht so Ernst gemeint verstehen.

Ist doch prima: Gesellschaftlicher Konsenz. (Und wenn doch was passiert, sind immer die anderen Schuld.)


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Gruß
Martin
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 21:25
Beitrag #256


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Zitat (mir @ 22.01.2016, 21:13) *
Warum sollte das da sonst nochmal stehen?

Frag doch mal, warum der ganze schwachsinnige Rest da steht... whistling.gif


Zitat (rapit @ 22.01.2016, 21:05) *
... Wann ist denn die Geschwindigkeit in der Waage? Wenn sie nicht schief ist?

Darf ich Dir mal mit ner kleinen Interpretationshilfe unter Deine (geistigen) Ärmel greifen?
@Unnamed meinte mitnichten eine "Waage", mit der die Geschwindigkeit gewogen wird - oder gar die Projektion der tatsächlichen Geschwindigkeit auf die Waagerechte,
sondern er meinte eine vage (also ziemlich nebulös formulierte und daher total unbestimmte) Geschwindigkeitsangabe.

Doc wavey.gif


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GM_
Beitrag 22.01.2016, 21:32
Beitrag #257


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 02:26) *
Wenn ich ein Kind in einem verkehrsberuhigten Bereich sehe, dann halte ich an. [...] In den meisten Fällen fahre ich erst, wenn es weg ist.

Wenn du dich innerhalb eines VBB nicht in der Lage siehst vorsichtig an einem Kind vorbei zu fahren, dann frage ich mich allerdings wie du das außerhalb hinkriegst. Kinder genießen da nämlich den selben Schutz. Oder meinst du das Kind richtet sein Verhalten danach ob es sich in einem VBB befindet?

Wenn ich ein Kind sehe fahre ich vorsichtig dran vorbei, egal wo das ist, die Geschwindigkeit richtet sich dabei nach dem Abstand und kann auch außerhalb eines VBB (z.B. auf einem Feldweg) auch mal unter 6 km/h betragen.


Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 02:26) *
Wenn es vor mir spielt, dann spielt es vor mir. Das kann dann meinetwegen auch fünf Minuten dauern.

Im Übrigen ist ein VBB kein heiliger Raum, in dem Kraftfahrer Bußübungen abhalten müssen weil sie ihn durchqueren.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 21:34
Beitrag #258


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Zitat (GM_ @ 22.01.2016, 21:32) *
... und kann auch außerhalb eines VBB (z.B. auf einem Feldweg) auch mal unter 6 km/h betragen.
... und sie kann, wenn das Kind auf dem Pannenstreifen einer Autobahn steht, auch schon mal mehr als 200 km/h betragen... whistling.gif

Doc


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 21:38
Beitrag #259


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Zitat (rapit @ 22.01.2016, 21:05) *
Bei Deinem Auto vllt. nicht.
Wann ist denn die Geschwindigkeit in der Waage? Wenn sie nicht schief ist?
Findest du diese bescheuerte Regelung gut?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 21:46
Beitrag #260


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Manche Autos fahren im 1. Gang ohne Gas 5 km/h oder noch langsamer.
Andere Fahrzeuge sind dagegen deutlich schneller: Der (selige) 1986er Toyota Starlet meiner Frau lief dagegen im 1. Gang ohne Gas fast 20 km/h. Auf ner leichten Steigung ist er dagegen ohne Gas verreckt.
Bei meinem BMW (Automatik) müsste ich glatt mal testen, was der in Stellung "D"ohne Gas so schafft...

Was findest Du also an "Schrittempo = 1. Gang ohne Gas" so toll? think.gif

Doc


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 22:18
Beitrag #261


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2016, 21:46) *
Was findest Du also an "Schrittempo = 1. Gang ohne Gas" so toll? think.gif

Das finde ich grässlich, ich schrieb nur, was ich gelernt habe. Besser wäre "VBB = xx km/h". So ungefähr wie all die anderen Schildchens xx km/h ansagen. Wenn man denn überall sonst auf die genauen Vorgaben verzichten würde und stattdessen einfach "Slow" ranschreibt, wäre das etwas Anderes. Dann gäbe es 20km hinter der Baustelle auch nicht mehr die Frage "Darf ich jetzt wieder schneller fahren, ist die Gefahr vorbei?". Aber das ist nicht der Fall, zZ. wird an jeder Ecke eine zHG vorgeschrieben, das man verrückt wird, überall außer in der VBB.

Jetzt muss ich also im 2. Gang durch die VBB heizen, um nicht als Verkehrshindernis darzustehen. Runden wir noch die üblichen 10km/h Überziehung dazu, sind fast 30km/h im 3. Gang. Mit Schrittgeschwindigkeit hat das Alles wenig zu tun. Kein Wunder wenn da ab und zu Jemand unter die Räder kommt.
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rapit
Beitrag 22.01.2016, 22:20
Beitrag #262


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 23.01.2016, 02:12
Beitrag #263


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Zitat (Georg_g @ 22.01.2016, 16:03) *
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 17:44) *
Der Junge rutschte dann plötzlich auf dem glatten Boden aus, fiel der Länge nach nach vorne hin und sein Kopf wurde von rechtem Vorder-und Hinterrad des Sprinters überrollt.

Wie zuverlässig ist eigentlich deine Quelle? Immerhin findet man in den Pressemeldungen keinerlei Hinweise auf diesen angeblichen Unfallhergang.


cop.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.01.2016, 03:12
Beitrag #264





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Naja, dann mag es stimmen oder auch nicht. Insofern also kein Erkenntnisgewinn.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 23.01.2016, 07:18
Beitrag #265


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Zitat (Georg_g @ 23.01.2016, 03:12) *
Naja, dann mag es stimmen oder auch nicht. Insofern also kein Erkenntnisgewinn.


?... laugh2.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2016, 08:54
Beitrag #266


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Immerhin sagt ein cop.gif als Quelleanangabe aus, dass der genannte Tathergang nicht von vorn herein als "Blödsinn" abzuqualifizieren ist.
Es gibt durchaus unzuverlässige Quellen...

Aber ob der cop.gif nun WIRKLICH so genau wusste, dass der Kopf ders Jungen tatsächlich von ZWEI Rädern nacheinander überrollt wurde? Könnte es - wenn er denn tatsächlich, wie geschildert, erst STAND und dann ausgerutscht ist - vielleicht au so gewesen sein, dan er vom Vorderrar des Sprinters allenfalle einen "Streifschuss" abbekommen hat? Oder könnte es sein, dass er "gegen das vorbeifahrende Fahrzeug gefallen ist und DANN erst vor das hinterrad gerutsche ist.


Egal, WIE der Unfall ablief: Es handelt sich beim Opdfer auf keinen Fall um ein Kleinkind, dass nicht weiß, was es da so genau tut, sondern immerhin um einen Neunjährigen, der sich nach den Buchstaben des Gesetzes schon ziemlich selbständig im Straßenverkelr bewegen kann & darf. AUch ein Neunjähriger sollte wissen, dass es gefährlich ist, blindlings aus einer Einfahrt heraus über eine Straßezu rennen, egal wie "verkehrsberuhigt diese Straße ist.

Nein, ich schlage jetzt nicht auf die bedauernswertwe Mutter ein, die womöglich ihren Sprössling jeden Morgen mit dem SUV zur Schule gekarrt hat statt ihm ein selbständiges Verhalten im Straßenverkehr beizubringen.



Das mit dem allgegenwärtigen "Hausfrauen-Panzer" halte ich übrigens auch für so ein Vorurteil:
Gestern kam ich mal bei Schulschluss an unserer Grundschule vorbei (kommt nicht so oft vor, da die strategisch günstig am Ende einer Sackgasse liegt).
Natürlich gab es massenhaft Mütter, die ihre Kleinen per Auto abholten - aber die angeblichen "Hausfrauenpanzer " waren zu überwältigenden Mehrheite Pkw der Polo-Klasse oder darunter. Eben DAS, was eine normale Familien-Haushaltskasse so für einen Zweitwagen übrig hat...




Zitat (mir @ 22.01.2016, 21:13) *
Wieso? Verkehrszeichen gehen den Verkehrsregeln ja vor, und wenn das Zeichen explizit anordnet, daß ich den Fußgängern gegenüber nicht gefährden darf, dann kann das doch nur heißen, daß ich *nur* die Fußgänger nicht gefährden darf. Warum sollte das da sonst nochmal stehen?

Wenn ein Verkehrszeichen etwas ANORDNET, dann geht diese Anordnung einer "Grundregel" vor..
Das lässt aber nicht den Schluss zu, dass die Grundregel auch aufgehoben wäre, wenn ein Verkehrszeichen diesbezüglich NICHTS anordnet.


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Unnamed
Beitrag 23.01.2016, 09:00
Beitrag #267


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Zitat (rapit @ 22.01.2016, 22:20) *
Dein gequirlter Unsinn ist in diesem Faden etwas pietätlos. mad.gif

Der Auffassung war ich bei deiner Taktik den Sprinter Fahrer aus der Schuld zu nehmen. Aber ich war so anständig es für mich zu behalten.

Ich meine ja nur, das die baulichen Gegebenheiten völlig ungenügend sind und sowas desshalb bald wieder passieren wird. Weiß nicht, was daran (an der Bemerkung) schlimm sein soll.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2016, 09:38
Beitrag #268


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 22:18) *
...Jetzt muss ich also im 2. Gang durch die VBB heizen, um nicht als Verkehrshindernis darzustehen. Runden wir noch die üblichen 10km/h Überziehung dazu, sind fast 30km/h im 3. Gang. Mit Schrittgeschwindigkeit hat das Alles wenig zu tun. Kein Wunder wenn da ab und zu Jemand unter die Räder kommt.

Was - bitte - hat dieser Schwachsinn mit einer "Kritik an den baulichen Gegebenheiten" zu tun?
Gerichte haben entschieden, dass man bei angeordneter "Schrittgeschwindigkeit" wegen einer (folgenlosen) Geschwindigkeitsüberschreitung verwarnt werden kann, wenn man schneller als 15 km/h fährt.

Wenn Du daraus jetzt konstruierst, dass man im VBB gezwungen wäre, mindestens 30 km/h zu fahren, dann ist @rapits Vergleich dieser Aussage mit locker schaumig geschlagenen menschlichen Exkrementen durchaus naheliegend...



Zitat (Unnamed @ 23.01.2016, 09:00) *
Der Auffassung war ich bei deiner Taktik den Sprinter Fahrer aus der Schuld zu nehmen. Aber ich war so anständig es für mich zu behalten.

Da siehst Du mal:
@rapit und ich teilen - auch wenn wir sonst nicht immer einer Meinung sind - die Auffassung, dass in einem Rechtsstaat jemand SO lange als "unschuldig" zu gelten haben, bis ein Gericht die Schuld für erwiesen hält.

Andere Leute sind da schneller: Die wissen schon vorher genau, wie so ein Unfall sich zugetragen hat und was die "wahren" Ursachen sind. Die würden am liebsten den beteiligten Autofahrer an Ort und Stelle kreuzigen - am besten noch mit einem Extra-Nagel für die Genitalen...


Auch @rapit, auch ich und auch noch ein paar andere, die bei einem Aufruf zum Lynchmord am Sprinterfahrer nicht sofort spontan Beifall klatschen würden, sind der Meinung, dass der Unfall genau untersucht gehört und dass der Sprinterfahrer, wenn er denn tatsächlich NACHWEISLICH mit überhöhter Geschwindigkeit durch den verkehrsberuhigten Bereich gefahren sein sollte, wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestellt gehört.

Aber solange hier - OHNE Kenntnis der Fakten - einseitige Schuldzuweisungen erfolgen, gehe ich in Diskussionen immer auf Kontra-Kurs und versuche, das Ganze mal von der "anderen Seite" aus zu sehen.


Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Sprinterfahrer - egal WIE schnell er denn tatsächlich gefahren ist - seine "Höchststrafe" bereits erhalten hat...

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Ostfriese69
Beitrag 23.01.2016, 10:58
Beitrag #269


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Es mag zwar sein, dass ein 9jähriger sich der Gefahren im Verkehr bewusst ist (hier wohl gegeben, denn er hat ja angehalten ist aber aufgrund der Glätte ausgerutscht). Allerdings sollte sich ein ausgebildeter Kraftfahrer mit Befähigungsnachweis dieser Gefahren und der geltenden Regeln sowie der Witterungsverhältnisse auch bewusst sein.

Und ja, auch 9jährige vergessen so etwas im Eifer des Gefechts schon mal, dafür müssen diejenigen mit einem bereits besser ausgebildeten Denk- und Sensoriksystem mitdenken, dies sieht auch der Verordnungsgeber so.

Und zum leider baulich schlecht umgesetzten VBB: auch an baulich gut umgesetzten Baustellen, mit Absperrbaken, Geschwindigkeitstrichter etc. fahren regelmäßig Kraftfahrzeugführer deutlich zu schnell, obwohl das ganze wohl eindeutig als Bau- und Engstelle zu erkennen ist und Bauarbeiter auf der Fahrbahn sind. Es liegt meiner Meinung nach in den meisten Fällen nicht an schlechter Erkennbarkeit sondern einfach an Ignoranz und der Meinung, dass Limits ja nur für schlechte Fahrer aufgestellt sind und sich gute Fahrer auch deutlich oberhalb der vorgeschriebenen Limits sicher bewegen können.
Dies gepaart mit zu wenig Verfolgungsdruck und meist lächerlichen Strafen sorgt dafür, dass ein Überschreiten von Limits im Straßenverkehr als vollkommen normal und konsenzfähig angesehen wird, oft auch hier im Forum zu beobachten.
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Explosiv
Beitrag 23.01.2016, 11:21
Beitrag #270


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2016, 08:54) *
Egal, WIE der Unfall ablief: Es handelt sich beim Opdfer auf keinen Fall um ein Kleinkind, dass nicht weiß, was es da so genau tut, sondern um einen NeunjährigenAuf jeden Fall handelte es sich bei diesem Unfall nicht um ein frei herumlaufendes Kleinkind, sondern immerhin um einen Neunjährigen, der sich nach den Buchstaben des Gesetzes schon ziemlich selbständig im Straßenverkelr bewegen kann & darf. AUch ein Neunjähriger sollte wissen, dass es gefährlich ist, blindlings aus einer Einfahrt heraus über eine Straßezu rennen, egal wie "verkehrsberuhigt diese Straße ist.


Ganz egal ist das eben nicht. Wenn der geschilderte Ablauf so stimmt, hat der Neunjährige sehr wohl haltgemacht und ist eben nicht blindlings vor den Sprinter gelaufen. Er hatte das Unglück, auszurutschen und vor den/ in den Sprinter zu fallen.
Ich hätte in der Situation angehalten und den Jungen passieren lassen. Aus zwei Gründen:
- man weiß auch bei stehen gebliebenen Kindern nicht, was sie im nächsten Moment machen.
- Bleibe ich stehen und lassse das Kind rüber, wird es nicht von einem mir folgenden Fahrzeug, dessen Fahrer vielleicht nicht so gut aufpasst, überfahren, da es bereits drüben ist.
Darüber kann jetzt jeder denken, was er will. Jedenfalls wäre so der Unfall nicht passiert.


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2016, 09:38) *
Gerichte haben entschieden, dass man bei angeordneter "Schrittgeschwindigkeit" wegen einer (folgenlosen) Gescheindigkeitsüberschreitung verwarnt werden kann, wenn man schneller als 15 km/h fährt.


So sehe ich das auch. Langsam bis zum Stillstand bei tatsächlichem Fußgängerverkehr. Ohne Möglichkeit des Feindkontaktes maximal 10-15 km/h, je nach Bedingungen.

Zitat
@rapit und ich teilen - auch wenn wir sonst nicht immer einer Meinung sind - die Auffassung, dass in einem Rechtsstaat jemand SO lange als "unschuldig" zu gelten haben, bis ein Gericht die Schuld für erwiesen hält.

Auch @rapit, auch ich und auch noch ein paar andere, die bei einem Aufruf zum Lynchmord am Sprinterfahrer nicht sofort spontan Beifall klatschen würden, sind der Meinung, dass der Unfall genau untersucht gehört und dass der Sprinterfahrer, wenn er denn tatsächlich NACHWEISLICH mit überhöhter Geschwindigkeit durch den verkehrsberuhigten Bereich gefahren sein sollte, wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestellt gehört.


Der Meinung bin ich auch. Die Sache wird aufgeklärt werden, ist halt eine Frage der Zeit, wie lange die Sachverständigen dazu brauchen. Und dann kann man urteilen. Nicht vorher.

Aber die Gemeinde für ihre untaugliche Straßengestaltung an den Pranger stellen kann man auch ohne Gutachten schon mal. Immer wieder schön zu sehen, dass Diejenigen, für die die VwV geschrieben sind, sie für optional halten.



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rapit
Beitrag 23.01.2016, 13:46
Beitrag #271


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Zitat (Unnamed @ 23.01.2016, 09:00) *
bei deiner Taktik den Sprinter Fahrer aus der Schuld zu nehmen.

Das habe ich wo getan? blink.gif

Bitte versuche erst a) IN RUHE! b) ZU VERSTEHEN, und erst dann Dich zu äußern.

In diesem Forum wird nunmal in der Regel sachlich argumentiert.

Meiner Meinung nach sind die baulichen Gegebenheiten grundsätzlich völlig egal, die Schrittgeschwindigkeit gilt dennoch.

Außerdem deutet der Hergang - wenn er so korrekt ist - dass das Kind zweimal überrollt wurde, auf entweder zu hohe Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit hin.

Letzteres wäre wiederum kein Indiz für zu hohe Geschwindigkeit. Und dann käme es für die Frage der Tragweite der Vorwerfbarkeit der Folgen nunmal darauf an, ob der arme Junge schon mit dem ersten oder erst mit dem zweiten Rad die tödlichen Verletzungen erlitt.

Die Sache ist schlimm genug, Gelaber brauchen wir hier nicht!

Es ist zugegeben nicht einfach, bei so etwas sachlich zu bleiben. Auch nicht, wenn man sich mit solchen Fällen beruflich befassen muss. Aber es ist relativ einfach, wenn man das nicht kann, einfach den Mund zu halten, bzw. nicht mitzuposten. mad.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2016, 15:43
Beitrag #272


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Zitat (Explosiv @ 23.01.2016, 11:21) *
... - Bleibe ich stehen und lassse das Kind rüber, wird es nicht von einem mir folgenden Fahrzeug, dessen Fahrer vielleicht nicht so gut aufpasst, überfahren, da es bereits drüben ist.

Das ist "Geschmackssache":
Ich hatte da vor vielen Jahren als Fahranfänger mein Aha-Erlebnis :

Normale Straße mit Zebrastreifen, am rechten Fahrbahnrand ein kleines Kind ohne Begleitung.
Ich halte natürlich brav an und gebe dem Kind Zeichen, dass ich es durchlasse (Gegenverkehr war NICHT in Sicht).
Das Kind läuft los.
Genau in DEM Moment, wo es die Schnauze meines R4 passiert hat und auf den Fahrstreifen der Gegenrichtung tritt, überholt mich mit unverminderter Geschwindigkeit ein anderer Pkw wallbash.gif,
dessen Fahrer wohl das Kind vor meinem Kühler nicht bemerkt hatte.
Es ging hier wirklich um die sprichwörtliche "Haaresbreite"...

Nun, ich wäre an einem eventuellen Unfall natürlich völlig schuldlos gewesen, aber dennoch habe ich mir lange Zeit Gedanken gemacht, wie man (als Haltender) sowas verhindern kann.
- Vor dem Anhalten in den Rückspiegel gucken - und sich ggf. SO hinstellen, dass niemand mehr vorbeipasst?
- Vor dem Anhalten in den Rückspiegel gucken - und dem Kind erst DANN Zeichen geben, wenn man sicher ist, dass auch der Hintermann anhält?
- Vor dem Anhalten in den Rückspiegel gucken - und dem Kind erst DANN Zeichen geben, wenn man sicher ist, dass auch der Hintermann des Hintermanns anhält?

Doc


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haschee
Beitrag 23.01.2016, 17:22
Beitrag #273


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Zunächst einmal ist selbst ein 9jähriger im Straßenverkehr auch zivilrechtlich nicht haftbar zu machen.
Der Gesetzgeber hat hier nochmal unterschieden.

Daran sieht man schon, daß man - schon aus Selbstschutz... - sehr aufpassen muß.



Reinspringende/bewegende (oder hier reinrutschende?) Kinder, Tiere, wasauchimmer sind geschwindigkeits- und abstandstechnisch im Straßenverkehr schwierig.

Denn nicht direkt vorgesehen.

Wie weit jetzt jeweils der Schutz der Kinder und das nicht behindern nach StVO geht und ob man anhalten muß oder nicht ist immer schwierig.

Es gab auch einen anderen Fall als den von doc geschilderten an einem Fußgängerüberweg.

Da ist ein Kind nochmal über den Fußgängerüberweg zurückgerannt. Auch sehr schwierig zu entscheiden. Wer bleibt schon solange stehen bis alle soweit weg sind, daß selbst bei zurückrennen...


Es könnte hier tatsächlich auch unvermeidbar gewesen sein. Wir wissen es nicht.
Und das doppelt überfahren könnte der Fahrer zuerst gar nicht gemerkt haben wenn so unglücklich gerutscht, daß gerade der Kopf direkt vor das Rad gekommen ist.
Wir wissen es nicht - das ganze wird wohl vor einem Gericht enden. (auch für die Familie zu hoffen, daß das nicht mit Strafbefehl abgefrühstückt wird, sondern aufgeklärt/verhandelt wird)




--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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blue0711
Beitrag 23.01.2016, 17:30
Beitrag #274


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.01.2016, 15:43) *
Genau in DEM Moment, wo es die Schnauze meines R4 passiert hat und auf den Fahrstreifen der Gegenrichtung tritt, überholt mich mit unverminderter Geschwindigkeit ein anderer Pkw wallbash.gif,
Da siehst Du aber mal, warum es nicht verkehrt ist, den Kindern hier einen Automatismus an die Hand zu geben: Immer beim Passieren eines Fahrzeugs erst mal den Kopf rausstrecken und L-R gucken, völlig egal, wo sich das Fahrzeug befindet.

Zitat (haschee @ 23.01.2016, 17:22) *
Wer bleibt schon solange stehen bis alle soweit weg sind, daß selbst bei zurückrennen...
Ich find es schon einfach, gerade Kinder während des Losfahrens noch im Augenwinkel zu behalten. Im Zweifel kann man ja die 2-3m rollen, statt einen Raketenstart hinzulegen.


--------------------
Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2016, 17:36
Beitrag #275


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MIR haben meine Eltern noch einen anderen "Automatismus" quasi in die Wiege gelegt:
"Autos sind sind etwas SEHR Gefährliches, und man sollte aufpassen, dass man nicht darunter gerät".

Mit DIESER Maßgabe habe ich bereits als 5jähriger meinen Weg zum Kindergarten (gut 1 km per luftbereiftem Tretroller mit Überquerung einer - wenn auch schmalen - Vorfahrtsstraße.
Zur Grundschule (an besagtem Kindergarten vorbei und noch mal einen halben Kilometer weiter - und zu Fuß) habe ich mir dann ab dem 2. Schultag jegliche Begleitung durch meine Mutter verbeten ("bin doch kein Baby mehr.. ranting.gif").

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Tanker
Beitrag 23.01.2016, 18:44
Beitrag #276


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Mir ist ein VBB bekannt der eine Steigung von teilweise über 10% hat. Viel Spaß beim Kupplung schleifen lassen. Oder bei Automatik beim Gas geben und Bremsen gleichzeitig. whistling.gif
Kinder sind meist gar nicht so blöd, wie sie von den Eltern usw. gemacht werden.
Was ist wenn alle alles richtig gemacht haben? think.gif Der Jungs stand bspw. nahe dem Tor links. Nahe heißt, in dem Bereich wo der Zaun erst spät durchsichtig wird. Der Transporter fährt wirklich Schritttempo. Der Junge rennt los über die Straße in dem Augenblick als der Bremsweg des Transporters knapp wird. Sieht und hört den Transporter, versucht an zu halten und stürzt. Und rollt dann unter das Hinterrad. Der Transporterfahrer wundert sich, warum ein Hinterrad plötzlich hoppelt. Also muß er erstmal in den Spiegel schauen was da los ist. Dann auf die Bremse.
Wers nicht glaubt einfach die Scheiben hinter dem Fahrer blickdicht zukleben und dann mal eine Runde um den Block fahren. Und dann berichten was ihr alles nicht gesehen oder etwas später habt was ihr normalerweise seht.
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haschee
Beitrag 23.01.2016, 19:19
Beitrag #277


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Also Schrittgeschwindigkeit ist eben Schrittgeschwindigkeit.

Man kann sich aber auch extra doof stellen und/oder sagen optisch wäre das gar kein VBB. rolleyes.gif


Mehr als 7 km/h wird das kaum sein wenn man auf der sicheren Seite sein will.
Wenn man daher Fußgänger überholt...


Im Übrigen darf ein Polizist sagen "das war schneller als die 3 normalen Fußgänger - Verstoß verwirklicht". wavey.gif

Das dürfte wohl vor Gericht so durchgehen - hoffe ich doch.

Messung nicht notwendig. wavey.gif



Im Spezialfall von Tanker könnte man immer kurz Gas geben und dann Kupplung drücken. Mit 1-7 km/h geht das dann sicher bergauf. Technisch nicht schön, aber machbar.
Oder Kupplung schleifen. Wenn technisch machbar - natürlich auch nicht schön...
(Muß mir mal den Unimog ausleihen und dann mit 0,57 m/s durchfahren. - im högschden Kriechgang. Geht auch langsamer. Ganz ohne Verschleiß. biggrin.gif )


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rapit
Beitrag 23.01.2016, 20:24
Beitrag #278


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Zitat (haschee @ 23.01.2016, 19:19) *
(Muß mir mal den Unimog ausleihen und dann mit 0,57 m/s durchfahren. - im högschden Kriechgang. Geht auch langsamer. Ganz ohne Verschleiß. biggrin.gif )

Und wenn man Dich vor sich hat, muss man eben auch zushen, dass man genausolangsam hinterher kommt.

Warum das nicht gehen soll, wenn es "nur der Regelung willen" sein muss, ist mir ein Rätsel.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.01.2016, 20:33
Beitrag #279


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Ich würde bei einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und Reibkupplung beim hinterherfahren nicht versuchen, die ganze Strecke mit schleifender Kupplung zu fahren, sondern ich würde stehenbleiben, bis er Unimog mit seinem Kriechgang 50 m Vorsprung hat, dann normal anfahren und im 1. Gang bei Standgas hinterherrollen bis ich ihn eingeholt habe. Danach wieder anhalten - und das ganze Spiel wieder von vorn...

Bei Automatik-Autos zerreibt man in derartigem Kriechgang keine Kupplungs-, sondern Bremsbeläge.
Auch nicht gerade das Gelbe vom Ei - also wäre eine ebensolche Fahrweise angesagt.

Doc


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haschee
Beitrag 23.01.2016, 21:12
Beitrag #280


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Aber es geht offensichtlich.

Und der große Kriechgang hat bei 0,57 m/s (= guten 2 km/h) die Geschwindigkeit eines älteren Herrn mit Gehstock oder langsamer Rollstuhl oder langsamer Doppelkinderwagen oder... in einem engen VBB.

Damit müßte man auch zurechtkommen.


Daher verstehe ich eben nicht warum man
die Schrittgeschwindigkeit (was jeder hier im Forum wohl selbst als 4-7 km/h erschreitet)
auf dem "Altar des Verschleiß/Technik" opfern will?
Wozu? think.gif


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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 24.01.2016, 01:25
Beitrag #281


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z.B....

Zitat (Tanker @ 23.01.2016, 18:44) *
think.gif Der Jungs stand bspw. nahe dem Tor links. Nahe heißt, in dem Bereich wo der Zaun erst spät durchsichtig wird. Der Transporter fährt wirklich Schritttempo. Der Junge rennt los über die Straße in dem Augenblick als der Bremsweg des Transporters knapp wird. Sieht und hört den Transporter, versucht an zu halten und stürzt. Und rollt dann unter das Hinterrad. Der Transporterfahrer wundert sich, warum ein Hinterrad plötzlich hoppelt.
[...]


...???....!!! book.gifbook.gif ... think.gif... smartass.gif
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Speck ftw
Beitrag 24.01.2016, 05:07
Beitrag #282


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Zitat (haschee @ 23.01.2016, 19:19) *
Wenn man daher Fußgänger überholt... Im Übrigen darf ein Polizist sagen "das war schneller als die 3 normalen Fußgänger - Verstoß verwirklicht". wavey.gif Das dürfte wohl vor Gericht so durchgehen - hoffe ich doch. Messung nicht notwendig. wavey.gif



Mit 6 km/h (die ich selbst etwa laufe) bin ich in den meisten Fällen schneller als die zu Fuß Gehenden in einem solchen Bereich...
Ich rechne mit zulässigen 7 km/h im verkehrsberuhigten Bereich und gehe auch davon aus, dass die Polizei nur Fahrzeuge "abschätzt", die deutlich schneller als die zu Fuß Gehenden sind.
Würde mir aber durchaus wünschen, dass man Schrittgeschwindigkeit einfach als 5 km/h definiert, anstatt solche Urteile wie das vom AG Leipzig möglich zu machen, wonach Schrittgeschwindigkeit selbst bei 15 km/h noch gegeben ist.
Aber gut; das ist ein einziges Urteil, das von 15 km/h spricht.
Der BGH sagt, dass die Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h liegen muss. Das kann schon gar nicht 15 km/h sein, weil das nur fünf km/h Differenz wären. Und wir wissen, dass Überschreitungen bis 5 km/h gar nicht verfolgt werden, weil es sich um weniger als geringfügige Überschreitungen handelt.
Da kann man dann nicht sagen, dass 15 deutlich langsamer als 20 sind. whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.01.2016, 08:49
Beitrag #283


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Zitat (Speck ftw @ 24.01.2016, 05:07) *
Würde mir aber durchaus wünschen, dass man Schrittgeschwindigkeit einfach als 5 km/h definiert, anstatt solche Urteile wie das vom AG Leipzig möglich zu machen, wonach Schrittgeschwindigkeit selbst bei 15 km/h noch gegeben ist.

Dann wäre es doch zu einfach, und die Juristen hätten nichts mehr zu tun... whistling.gif



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.01.2016, 09:39
Beitrag #284


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Zitat (haschee @ 23.01.2016, 21:12) *
... Und der große Kriechgang hat bei 0,57 m/s (= guten 2 km/h) die Geschwindigkeit eines älteren Herrn mit Gehstock oder langsamer Rollstuhl oder langsamer Doppelkinderwagen oder... in einem engen VBB.
Damit müßte man auch zurechtkommen.

Es gibt Unimogs, Traktoren oder andere Fahrzeuge, die unter anderem dafür gemacht wurden, dass sie irgendwo im Gelände bei langsamster Gangart riesige Zugkräfte ausüben sollen.
Also brauchen sie für diesen Fall ein Getriebe mit einer speziellen Gang-Übersetzung, die dafür sorgt, dass der Motor schon bei halber Schrittgeschwindigkeit in einem Drehzahlbereich läuft, wo er einiges an Drehmoment liefert.

Und es gibt bekanntlich Rasenmäher zum Schieben, die als Schiebehilfe einen eigenen Rad-Antrieb haben. Hier wäre es absolut kontraproduktiv, wenn so ein Rasenmäher in der langsamsten Gangart schneller als Schritttempo laufen würde.

Also mit anderen Worten:
Da, wo es erforderlich ist, dass ein Fahrzeug bei einer GANZ niedriger Geschwindigkeit schon "stabil" läuft, da ist es selbstverständlich möglich, so etwas zu bauen.


Nur:
Bei einem normalen Pkw scheint das eben NICHT nötig zu sein, und deshalb baut niemand in einen normalen Pkw einen solchen "Kriechgang" ein.
Da ist es jetzt müßig zu verlangen: "Dann dürfen normale Pkw eben ncht mehr in einen verkehrsberuhigten Bereich einfahren":
Welcher kleine Amtsrichter wollte das durchsetzen, ohne das die Presse ihn durch den Kakao zieht - und spätestens die nächthöhere Instanz das Urteil wieder kassiert?

WENN tatsächlich eine Notwendigkeit bestünde, dass jeder normale Pkw in der Lage sein müsste, eine langsamste Dauergeschwindigkeit von ca. 3 km/h zu fahen, dann müssten halt die Politiker eben mal die StVZO und die entsprechenden EU-Richtlinien entsprechend anpassen - und dann würden alle (zumindest alle "neuen") Pkw das können.

DAS wäre doch endlich mal ein Betätigungsfeld für die "Grünen": Durchsetzten, dass ein Auto in der Lage sein muss, eine wie auch immer definierte "Schrittgeschwindigkeit" als stabile Dauergeschwindigkeit zu fahren.

Hei, wäre DAS ein Spaß: Ein Kriechgang, bei dem der Motor bei 3 km/h mit 1200 U/min dreht - und bei 15 km/h mit 6000 U-min... thread.gif
Keine Notwendigkeit, einen Fußgänger beiseitezuschubsen: bei DEM Geröhre geht der freiwillig in Deckung...


Übrigens:
WENN so eine Vorschrift nach einem Kriechgang für alle Kraftfahrzeuge käme, dann würde ich als nächstes "Stützräder für alle Fahrräder" fordern.
Den WELCHER Radfahrer ist schon in der Lage, 3 km/h ohne besorgniserregende Wankbewegungen zu fahren? whistling.gif



Was übrigens die angeblich gerichtlich bestätigten 15 km/h als "Schrittgeschwindigkeit" betrifft:
Hat jemand ein entsprechendes Urteil zur Hand?
Ich glaube nicht, dass ein Antsrichter sich so weit aus dem Fenster lehnt zu sagen: "Schrittgeschwindigkeit geht bis 15 km/h" - mit der Folge, dass dann 30 km/h lediglich mit mit 25,- € Verwarngeld geahndet werden.

Vermitlich hat der Amtsrichter in einem EINZELZALL gesagt, dass 15km/h noch nicht geahndet werden, - WENN nicht noch andere Tatbestände (wie Behinderung, Gefährfung, Nötigung etc.) dazukommen.



Ansonsten sollte man mal wieder auf den Teppich kommen:
Ein "verkehrberuhigter Bereich" ist keine Fußgängerzone - bei der bis auf bestimmte Ausnahmen den Kfz-Verkehr aussperren will.
Ein VBB ist an sich eine ganz normale Straße (auf der übrigens auch durchaus "Durchgangsverkehr" erlaubt ist), auf der lediglich vom Kraftfahrer eine besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern eingefordert wird. Deshalb das "Schrittempo" und die Definition der Fahrbahn als "Mischverkehrsfläche".

Wenn dort Fußgänger gehen - die dabei übrigens den Autoverkehr nicht mehr als notwendig behindern dürfen - dann darf der Autofahrer denen nicht in die Hacken fahren. WIE er das anstellt - ob im Kriechgang oder mit stop and go - bleibt seiner Phantasie überlassen.

Die Gerichtsurteile, in denen eine "Schrittgeschwindigkeit" definiert wird, befassen sich vermutlich auch nicht mit Fällen, in denen ein Auto einer Omi mit Rollator in die Hacken fuhr, sondern mit Autos, die auf freier Strecke (also da, wo deutlich einsehbar ist, dass es die nächsten 50 Meter keine Fußgänger gibt) schneller als 5 oder 6 km/h gefahren sind.

Und DA hat halt der Richter gesagt: "WENN Dein auto nicht in der Lage ist, ohne schleifende Kupplung 5 - 6 km/h zu fahren, dann fahr halt dort, wo "frei" ist im 1. Gang mit Standgas."

Doc


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janr
Beitrag 24.01.2016, 12:41
Beitrag #285


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.01.2016, 09:39) *
... Vermitlich hat der Amtsrichter in einem EINZELZALL gesagt, dass 15km/h noch nicht geahndet werden, - WENN nicht noch andere Tatbestände (wie Behinderung, Gefährfung, Nötigung etc.) dazukommen. ...

Alle diese Urteile beziehen sich immer auf einen Fall. Sind so also Einzelfälle. Und? Dennoch gebildetes Recht.

Und für den Fall hier anwendbar, denn es gibt ja Gehwege und eine erstmal freie Fahrbahn.
Eine Fahrbahn ohne Fußgänger.

Aber auch einen Spielplatz abseits der Straße hinter parkenden FZen und einen Schulhof auf den man nicht schauen kann.

So sind nach dem einzelnen Richterspruch 15 km/h (die ich dennoch zuviel finde) nicht abwegig und im ersten Blick nicht vorwerfbar.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haschee
Beitrag 24.01.2016, 13:30
Beitrag #286


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Du opferst immer noch die Schrittgeschwindigkeit auf dem

Unvermögen bzw.

nicht Wollen

des Schrittgeschwindigkeit fahren weil es der Kupplung oder der Bremse schaden könnte. blink.gif


Der Unimog war mehr ein Witz, ich bin auch ohne Unimog in der Lage Schrittgeschwindigkeit zu fahren.


Und wenn man 3 Fußgänger (nicht im Pulk) im verkehrsberuhigten Bereich (insgesamt) überholen konnte war man wohl >7, zwar evtl. <15 schnell - aber wenns vor Gericht geht hoffe ich auf ein Bußgeld. wavey.gif



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.01.2016, 09:39) *
Und DA hat halt der Richter gesagt: "WENN Dein auto nicht in der Lage ist, ohne schleifende Kupplung 5 - 6 km/h zu fahren, dann fahr halt dort wo "frei" ist im 1. Gang mit Standgas."


Hat er das so gesagt?

Hast du da vielleicht auch ein Zitat?



Außerdem, wenns schiefgeht - dann hat man Pech gehabt.
Gibt daher auch Richter die 45 km/h auf der Autobahn nachts als maximal ansehen... Einzelfall. Mit Todesfolge.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Ostfriese69
Beitrag 24.01.2016, 14:05
Beitrag #287


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Mit ein Grund für besagte Urteile dürfte sein, die Schrittgeschwindigkeit abzulesen. Es gibt viele Pkw bei denen der Tach erst bei 20 oder 30 Km/h anfängt anzuzeigen. Da es aus einem Kraftfahrzeug schwer ist die Geschwindigkeit dann abzuschätzen kommt es zu solchen Konstellationen, dass jemandem die 14 Km/h eben laut Amtsgericht nicht vorgeworfen werden dürfen für ein Bußgeld, da er sie nicht ablesen konnte...
Sobald aber ein Fußgänger da ist, der in die gleiche Richtung geht hat man einen Indikator für Schrittgeschwindigkeit.
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haschee
Beitrag 24.01.2016, 14:10
Beitrag #288


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Ich warte auf das Zitat.

Vielleicht war es auch eine Messung und der Richter hat sich auf 7 + 6 Überschreitung ab denen üblicherweise erst bestraft wird + 3 Meßungenauigkeit = 16 km/h bei 15 km/h
dann das als "der 1 km/h" ab dem man bei einer Messung! sowas vorwerfen kann entschieden...



Aber deine Idee ist auch nicht schlecht.

Es wird wohl auf die Zeugenaussage des Polizisten ankommen.

Grundsätzlich erfordert aber

Zitat
142109 Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (A - 0) 15,00
(Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein.
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.1 BKat


keine Messung.

Sondern eine verwertbare glaubwürdige Aussage.


Und wer da mit "ich wollte meine Bremse oder die Kupplung schonen" kommt kriegt hoffentlich nochmal extra eins drauf wegen Vorsatz.


OT:
Ist wie man sieht sogar ein "A" Verstoß. Also sofortige Probezeitverlängerung... wavey.gif


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Speck ftw
Beitrag 24.01.2016, 15:41
Beitrag #289


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Ist in der Theorie ein A-Verstoß, aber selbst wenn man dafür 2000 Euro Bußgeld zahlen muss, geht es nicht in die Nachschulung, da es kein relevanter Verstoß für die Probezeit darstellt. Vergleichbar mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h bei PKW. Da steht im Tatbestandskatalog auch A-0.




Zitat
Ich glaube nicht, dass ein Antsrichter sich so weit aus dem Fenster lehnt zu sagen: "Schrittgeschwindigkeit geht bis 15 km/h" - mit der Folge, dass dann 30 km/h lediglich mit mit 25,- € Verwarngeld geahndet werden.


http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5269.php

whistling.gif 38 gefahren, 35 nach Toleranzabzug. 15 km/h festgesetzt und trotz Voreintragung zu der damaligen Zeit nicht mal das Bußgeld auf 40 Euro angehoben.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.01.2016, 18:02
Beitrag #290


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Zitat (haschee @ 24.01.2016, 13:30) *
... Gibt daher auch Richter die 45 km/h auf der Autobahn nachts als maximal ansehen...

Aber nur in der 1. Instanz... whistling.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 24.01.2016, 18:07
Beitrag #291


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Danke. wavey.gif
Hm, hatte mich schon gewundert. Muß mich mal wieder durch das StVG und die FeV wühlen. Kann man sich nichtmal mehr auf ein A verlassen.


Zum Urteil:
Hat das AG hier die 15 km/h festgelegt oder ist es nur der Festlegung der Blitzaufsteller gefolgt? think.gif
Allerdings schreibt es noch eine Menge, auch zu Radfahrern. thread.gif

Trotzdem bleibt es ein Einzelfallurteil. Genau wie das 45 km/h Urteil auf Autobahnen. Das andere Extrem.


Edit:
wegen Zeitablauf....
@doc:
Selbst wenn, der Rest des Urteils ist sehr gut.

Und zeigt auch mal wieder - wenn was schiefgeht dann war es eben falsch... wink.gif

Ob man jetzt für die Aufmerksamkeit oder die Sicht zu schnell war bleibt dann gleich. Jemand ist tot.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.01.2016, 18:09
Beitrag #292


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Zitat (haschee @ 24.01.2016, 14:10) *
Zitat
142109 Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (A - 0) 15,00
(Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein.
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.1 BKat

... Ist wie man sieht sogar ein "A" Verstoß. Also sofortige Probezeitverlängerung... wavey.gif

Der Spaß kostet, wie Du richtig zitierst, 15,- €.
Aber wo siehst Du da einen A-Verstoß? think.gif



Zitat (Speck ftw @ 24.01.2016, 15:41) *
... whistling.gif 38 gefahren, 35 nach Toleranzabzug. 15 km/h festgesetzt und trotz Voreintragung zu der damaligen Zeit nicht mal das Bußgeld auf 40 Euro angehoben.

Bei Delikten im Verwarngeldbereich interessieren "Voreintragungen" nicht.
Es wird - sofern die Fahrereigenschaft nicht sofort vor Ort festgestellt wird - lediglich ein Halterabfrage vorgenommen.
Der Halter kann dann entweder selbst zahlen oder einen anderen Fahrer benennen. Aber auch wenn er selbst zahlt, gibt er damit die Fahrereigenschaft nicht zu, sondern er kann eigenmächtig zahlen - und dann die "Rechnung" an den tatsächlichen Fahrer weiterreichen.

Und wenn bei Delikten im Verwarngeldbereich Voreintragungen nicht interessieren, dann sollte nach meinem Rechtsempfinden auch bei einer solchen Gerichtsverhandlung, bei derr die Fahrereigenschaft ja zugegeben werden muss ,keine Bestrafung als "Wiederholungstäter" erfolgen.

Andernfalls würde das dazu führen, dass jemand, der schon ein paar Punkte hat, sich aus Angst vor weitergehenden Sanktionen in einer Vewarngeld-Sache nicht traut, den ihm zustehenden Rechtsweg zu beschreiten.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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haschee
Beitrag 24.01.2016, 18:10
Beitrag #293


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jaja, da hab ich mich vom "A" hinreißen lassen. blushing.gif

Siehe Edit oben. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Mr.T
Beitrag 24.01.2016, 18:48
Beitrag #294


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.01.2016, 18:09) *
Zitat (haschee @ 24.01.2016, 14:10) *
Zitat
142109 Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (A - 0) 15,00
(Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein.
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.1 BKat

... Ist wie man sieht sogar ein "A" Verstoß. Also sofortige Probezeitverlängerung... wavey.gif

Der Spaß kostet, wie Du richtig zitierst, 15,- €.
Aber wo siehst Du da einen A-Verstoß? think.gif
Geschwindigkeitsverstöße sind A-Verstöße.


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Speck ftw
Beitrag 24.01.2016, 19:52
Beitrag #295


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.01.2016, 18:09) *
Bei Delikten im Verwarngeldbereich interessieren "Voreintragungen" nicht. Es wird - sofern die Fahrereigenschaft nicht sofort vor Ort festgestellt wird - lediglich ein Halterabfrage vorgenommen. Der Halter kann dann entweder selbst zahlen oder einen anderen Fahrer benennen. Aber auch wenn er selbst zahlt, gibt er damit die Fahrereigenschaft nicht zu, sondern er kann eigenmächtig zahlen - und dann die "Rechnung" an den tatsächlichen Fahrer weiterreichen. Und wenn bei Delikten im Verwarngeldbereich Voreintragungen nicht interessieren, dann sollte nach meinem Rechtsempfinden auch bei einer solchen Gerichtsverhandlung, bei derr die Fahrereigenschaft ja zugegeben werden muss ,keine Bestrafung als "Wiederholungstäter" erfolgen. Andernfalls würde das dazu führen, dass jemand, der schon ein paar Punkte hat, sich aus Angst vor weitergehenden Sanktionen in einer Vewarngeld-Sache nicht traut, den ihm zustehenden Rechtsweg zu beschreiten. Doc



Es wird in der Praxis nicht weiter betrachtet. Aber in der Theorie ist auch bei einem Verwarngeldverstoß der Fahrer zu ermitteln und nach der Auskunft aus Flensburg ein entsprechend erhöhtes Bußgeld zu erheben.
Dass das nicht gemacht wird, ist etwas anderes. Aber vor Gericht wird nun einmal der Einzelfall geprüft und da spielen Voreintragungen eine Rolle. Da kann aus einem Verwarngeld eben auch schnell ein Bußgeld werden (siehe missbräuchliche Schallzeichen; 5 Euro Verwarnung abgelehnt und Gericht erhöhte auf 50 Euro Bußgeld mit Punkt als Folge wegen Vorsatzes [Thread irgendwo im VP zu finden]).

Ich sehe da auch keine Benachteiligung gegenüber dem Betroffenen. Es ist eben gegenüber vielen Verkehrssündern ein zu lasches Vorgehen, wenn man denen immer das Regelverwarngeld aufdrückt, ohne die Vorgeschichte zu durchleuchten.
Die ganzen Beträge in der BKatV gelten ja nur für Fahrer, die keine Voreintragungen haben.

Nur in sehr seltenen Fällen kommt es dazu, dass extrem Lernresistente auffallen und dann auch mal härter bebußt werden.

Edit:
Außerdem kann es für Verstöße, für die im Regelfall nur ein Verwarngeld vorgesehen ist, keine Punkte geben. Das ist mittlerweile ausgeschlossen, egal wie hoch das Bußgeld ist.
Mit 17 Punkten damals hätte ich auch überlegt, ob ich gegen ein Verwarngeld angehe oder nicht. whistling.gif



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.01.2016, 20:34
Beitrag #296


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Zitat (Mr.T @ 24.01.2016, 18:48) *
... Geschwindigkeitsverstöße sind A-Verstöße.

Aha.
Dann ist aber nicht jeder A-Verstoß probezeitrelevant? blink.gif



Zitat (Speck ftw @ 24.01.2016, 19:52) *
... Aber in der Theorie ist auch bei einem Verwarngeldverstoß der Fahrer zu ermitteln und nach der Auskunft aus Flensburg ein entsprechend erhöhtes Bußgeld zu erheben...

Ehrlich?

1. Wie ist das bei Park-Verstößen?
In der Regel werden weder Halter noch Fahrer ermittelt. Da hängt ein Knöllchen am Scheibenwischer, der Betrag wird (OHNE Nennung des Fahrers) überwisen.
Eine Halterabfrage wird meines Wissens erst gemacht, wenn das Geld nicht kommt.

2. Wie ist das, wenn man vor Ort geschnappt wird?
Der cop.gif prüft die Papiere, fragt: "Sind Sie mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung einverstanden" - und ich zahle. Der fragt dabei auch nicht online in Flenshausen meinen Punktestand ab, und er MELDET auch nichts nach dort.

3. Wie ist das mit einem "Zeugenfragebogen bei Verwarngeldtatbeständen?
Ich kriege einen Zeugenfragebogen und werde belehrt, dass ich - wenn ich selbst Fahrer sein sollte - zahlen soll oder ansonsten den Fahrer benennen soll.
Ich DARF aber auch - so steht es drinnen - selbst bezahlen, wenn ich NICHT der Fahrer bin.
Also gebe ich mit einer Zahlung nicht die Fahrereigenschaft zu.
Und selbst WENN ich sie zugeben würde: Mit meiner Zahlung ist der Drops gelutscht.

Und auch anders rum:
Soviel ich weiß fragt eine OWI-Behörde bei einem Verwarngeld zwar die Halterdaten ab, aber sie meldet keine Verwarngelder zurück nach Flensburg.


Schlussfolgerung:
So, wie ich es beschrieben habe wird es generell gehandhabt.
Was soll das dann für eine "Theorie" sein, nach der der Fahrer zu ermitteln und sein Punktestand zu berücksichtigen wäre? blink.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Mr.T
Beitrag 24.01.2016, 20:44
Beitrag #297


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.01.2016, 20:34) *
Zitat (Mr.T @ 24.01.2016, 18:48) *
... Geschwindigkeitsverstöße sind A-Verstöße.

Aha.
Dann ist aber nicht jeder A-Verstoß probezeitrelevant? blink.gif
So ist es. Relevant sind nur Verstöße, die ins FAER eingetragen werden.


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Beitrag 24.01.2016, 21:59
Beitrag #298


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 11:06) *
Zitat
Die Geschwindigkeit ist ... den persönlichen Fähigkeiten ... anzupassen.
Ich habe es oft genug gesagt, aber ja: Ich persönlich traue mir eben nicht zu, mit der "üblichen Geschwindigkeit" allen Sorgfaltpflichten in einem solchen Bereich nachzukommen.
Wer meint, das mit 20 km/h zu können, soll ruhig so schnell da durchfahren. rolleyes.gif
Sagt ja keiner dass du 20 fahren sollst.

Aber bei bloßer Sicht eines Kindes so lange anzuhalten bis es verschwunden ist scheint mir in aller Regel auch nicht zielführend, VB hin oder her.


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Speck ftw
Beitrag 24.01.2016, 22:00
Beitrag #299


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.01.2016, 20:34) *
Zitat (Speck ftw @ 24.01.2016, 19:52) *
... Aber in der Theorie ist auch bei einem Verwarngeldverstoß der Fahrer zu ermitteln und nach der Auskunft aus Flensburg ein entsprechend erhöhtes Bußgeld zu erheben...
Ehrlich? 1. Wie ist das bei Park-Verstößen? In der Regel werden weder Halter noch Fahrer ermittelt.´

In der Regel wird es sich einfach gemacht, ja.
Das Ermitteln des Fahrers ist auch nicht unbedingt eine einfache Sache. Wenn das nicht möglich ist, hat der Halter eben die Verfahrenskosten zu tragen.
Aber wir haben ja auch gerade im Forum einen aktuellen Fall, in dem ein komplett Lernresistenter wegen seiner Parkverstöße immer höhere Bußgelder kassiert.
Es muss halt nur auffallen, ansonsten geht man -wie gesagt, es wird sich einfach gemacht- von einem Ersttäter aus, der dann mit dem Regelverwarngeld verwarnt wird.

Zitat
2. Wie ist das, wenn man vor Ort geschnappt wird? Der cop.gif prüft die Papiere, fragt: "Sind Sie mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung einverstanden" - und ich zahle. Der fragt dabei auch nicht online in Flenshausen meinen Punktestand ab, und er MELDET auch nichts nach dort.

Nun, es handelt sich hierbei eben um ein Angebot. Du verzichtest auf Rechtsmittel und das Verfahren ist sofort beendet.
Aber auch hier gilt: Wenn einem Polizisten auffällt, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt, dann kann er ebenfalls das Ganze über die Behörde laufen lassen, die in Flensburg nachfragt und ggf. ein erhöhtes Bußgeld verhängt, oder er bietet direkt ein höheres Verwarngeld an als vorgesehen.
Das kommt insbesondere beim Vorliegen von Vorsatz vor. So habe ich selbst schon mitbekommen, dass ein Beamter bei einem vorsätzlich begangenen Rotlichtverstoß eines zu Fuß Gehenden ein Verwarngeld von 20 Euro anbat.
Man muss aber sagen, dass eine Eintragung in Flensburg dafür gar nicht vonnöten ist. Alleine dass man so häufig auffällt, dass es bei einem Beamten im Gedächtnis bleibt, ist Indiz genug, dass man das Verwarngeld erhöhen kann.

Zitat
3. Wie ist das mit einem "Zeugenfragebogen bei Verwarngeldtatbeständen? Ich kriege einen Zeugenfragebogen und werde belehrt, dass ich - wenn ich selbst Fahrer sein sollte - zahlen soll oder ansonsten den Fahrer benennen soll. Ich DARF aber auch - so steht es drinnen - selbst bezahlen, wenn ich NICHT der Fahrer bin. Also gebe ich mit einer Zahlung nicht die Fahrereigenschaft zu. Und selbst WENN ich sie zugeben würde: Mit meiner Zahlung ist der Drops gelutscht. Und auch anders rum: Soviel ich weiß fragt eine OWI-Behörde bei einem Verwarngeld zwar die Halterdaten ab, aber sie meldet keine Verwarngelder zurück nach Flensburg. Schlussfolgerung: So, wie ich es beschrieben habe wird es generell gehandhabt. Was soll das dann für eine "Theorie" sein, nach der der Fahrer zu ermitteln und sein Punktestand zu berücksichtigen wäre? blink.gif Doc


Voreintragungen sind nun einmal zu berücksichtigen. Aber wie beschrieben: Das wird einfach nicht gemacht, außer wenn Leute so häufig auffallen, dass es den Sachbearbeitern auffällt und die dann anfangen, höhere Verwarngelder zu verhängen.
Nach Flensburg wird davon ohnehin nichts gemeldet.
Heißt, wenn ich in irgendeiner Kommune so häufig geblitzt werde, dass die mir wegen 10 km/h schon 50-Euro-Knollen nachhause schicken, dann kann ich 100 Kilometer entfernt in einer anderen Kommune wieder bei 15 Euro beginnen, denn die weiß nichts davon.



Die Behörden haben auch gar nicht die Kapazität, jeden Verwarngeldverstoß einzeln zu überprüfen.
Gerichte hingegen müssen das tun. Und da spielen nun einmal Vorbelastungen eine Rolle, die ein erhöhtes Verwarn-/Bußgeld begründen können.


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 08.02.2016, 08:00
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Peinliches Interview mit dem Auto-maten für Verkehrsmanagement.. no.gif

http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_a...rid,167452.html



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