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#201
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wäre er DORT vorschriftsmäßig gefahren, Nur das ist "Schwachsinn". Aber die zHg am Unfallort ist schon maßgeblich. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#202
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Schritttempo (6-7 km) sind im VBB nunmal das sog. "erlaubte Risiko". Die darf man fahren. Kann man das so aus dem "1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren." herleiten?Oder gilt nicht auch da die Einschränkung "unter günstigsten Umständen"? -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#203
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#204
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Glücklicherweise gehen die Gerichte nicht ganz so weltfremd an das Geschehen. Nicht umsonst gibt es unterschiedliche Ansichten zur Schrittgeschwindigkeit in einem VB. Dann dort wäre Standgas im ersten Gang schon "Rennen" im VB. Etwas realistisch sollte man bleiben. Interessant, wie schnell der Transporter wirklich war.
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#205
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Gute Frage.
Sieht man die Gefahr (Kinder hinter parkendem Auto) dann kann man schon langsamer fahren oder mal eben stehen bleiben. Aber Schrittgeschwindigkeit ist ja nur von den Gerichten festgelegt und mit meiem Automatik weis ich gar nicht ob ich ohne dauerbremsen 6 km/h schaffe. Zumindest wären bei 6 km/h der Gefahrenanhalteweg (1,8 m Reaktsionsweg + 0,36 m Gefahrenbremsweg) 2,16 m. Gerichte gestehen einem ja bis zu 15 km/h zu und da wäre der Gefahrenbremsweg (4,15 Reaktionsweg + 1,13 Gefahrenbremsweg) 5,28 m. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#206
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Im Alltag ist es eben viel zu eng. Das haben die Verantwortlichen vor eine Weile selbst erkannt und das VBB Schild aufgestellt. Anstatt den PKW-Verkehr völlig zu verbannen und Parkhäuser anzubieten. Die Häuser abzureißen wäre die andere Alternative, muss man sich entscheiden, was man denn nun will. Ich fände es schade um Heidelberg. Man könnte das Parken im VBB am Straßenrand (also nicht am Fahrbahnrand wo eine Fahrbahn zumindest optisch vorhanden ist) vorschreiben. Dann können sich dort auch weit weniger zu Fuß Gehende bzw. Kinder aufhalten weil es keinen separaten Gehweg mehr gibt der schlecht von Fahrzeugführern einsehbar ist. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#207
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 352 Beigetreten: 30.10.2006 Wohnort: Badnerland Mitglieds-Nr.: 24665 ![]() |
Noch ein Artikel dazu. Aus dem Mannheimer Morgen
Dann mal so: http://www.morgenweb.de/region/mannheimer-...ussen-1.2609425 -------------------- Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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#208
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Dein Link funktioniert nicht.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#209
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 09.10.2010 Mitglieds-Nr.: 55974 ![]() |
Gerichte gestehen einem ja bis zu 15 km/h zu und da wäre der Gefahrenbremsweg (4,15 Reaktionsweg + 1,13 Gefahrenbremsweg) 5,28 m. Solange es 10 km/h Schilder gibt https://www.google.de/maps/@48.7878112,9.08...3312!8i6656Sollte ein VBB langsamer befahren werden. Man könnte das Parken im VBB am Straßenrand (also nicht am Fahrbahnrand wo eine Fahrbahn zumindest optisch vorhanden ist) vorschreiben. Dann können sich dort auch weit weniger zu Fuß Gehende bzw. Kinder aufhalten weil es keinen separaten Gehweg mehr gibt der schlecht von Fahrzeugführern einsehbar ist. Wäre immerhin ein Anfang und die Einfachste aller Lösungen. Aber nächste Mal passierts in Karlsruhe, da helfen neue Straßenmarkierungen in Heidelberg wenig.
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#210
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#211
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 09.10.2010 Mitglieds-Nr.: 55974 ![]() |
Ist doch ganz einfach, nicht schneller als das Kleinste Schild vorschreiben kann. Also 5km/h. In der gelebten Realität wird 30km/h gefahren, also keine Sorge.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.01.2016, 14:22
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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#212
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Ich bin nach wie vor der Meinung, wenn jemand an
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#213
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Es gibt Dinge, die sind unmöglich. Auch wenn die Rechtsnorm es fordert. Ein vollständiger Gefährdungsausschluss ist ebenso wie die absolute Unfallvermeidung nicht möglich.
Genauso wie ein Radfahrer bei zweifeldrigen Ampel gelegentlich unbeabsichtigt bei Rot fährt. Entgegen der wörtlichen Normforderung. |
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#214
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wenn man als Fahrzeugführer vor sich ein Kind erkennt und einfach weiterfährt anstatt stehen zu bleiben hat man doch bereits den entscheidenden Fehler gemacht. Wenn das Kind wieder verschwunden ist kann man weiterfahren.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#215
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wer ein Kind vor sich hat und solange weiter fährt bis er es erwischt, macht definitiv etwas verkehrt.
Wer ein Kind am Straßenrand sieht und weiter fährt, macht erst einmal nix verkehrt. Auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gefahrenausschlusses. |
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#216
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Äh, das stimmt so ja nicht mal bei 50. Bei Kindern muss man immer mit unvorhersehbarem verhalten rechnen.
Wenn zB. Kinder auf dem Gehweg rangeln und man fährt mit eigentlich zulässigen 50 vorbei, wobei dann eines der Kinder vors Auto stürzt, ist man auch dabei. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#217
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Es gibt auch 5 km/h-Schilder. Ist doch ganz einfach, nicht schneller als das Kleinste Schild vorschreiben kann. Also 5km/h. ...Wie langsam muss es denn jetzt Deiner Meinung nach sein? Schrittgeschwindigkeit im VBB sind von Gerichten von 7 bis 15 km/h festgelegt worden. Ich konnte den Artikel lesen und dort sagt die Stadt, daß man schon früher Schweller hätte verbauen müßen. Aber daß der VBB so in dieser Art gar keiner ist, davon sagt keiner was. ![]() Sie schreiben auch, daß dort Parkplätze reduziert wurden, was man aber am Bild nicht erkennen kann. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#218
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Du hat kein Auto, gell? Jetzt komm ich noch: Standgas ist bei mir schon über 15 km/h, wenn ich langsamer fahren will, gehen ein paar km/h mit der Bremse, den Rest muss ich auf der Kupplung austanzen.-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#219
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Und?
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#220
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wenn zB. Kinder auf dem Gehweg rangeln und man fährt mit eigentlich zulässigen 50 vorbei, wobei dann eines der Kinder vors Auto stürzt, ist man auch dabei. Wenn sie rangeln und Du fährst bei T-50 mit 2 km/h vorbei und einer stürzt im falschen Moment, dann kommt es auch zum Unfall. Vorsicht und Rücksicht ja, unbedingter Stillstand nein.Es ist der planerische Normalzustand, dass in einem VBB Kinder / Fußgänger unterwegs sind. Denn wir sprechen nicht von Industriegebieten, sondern von Bereichen, in denen die Aufenthaltsfunktion der Straße überwiegt. Folglich könnte / dürfte fast nie ein Fahrzeug den VBB befahren. Denn immer lauert irgend wo ein Fußgänger. |
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#221
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Die wenigen Sekunden Lebenszeit, die ein Fahrzeugführer beim Warten auf ein Kind in einem VBB vetrödelt, sind also wichtiger als das Leben des Kindes selbst?
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Sagt wer?
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#223
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das war eine Frage und keine Aussage.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#224
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Und? Was ich schon sagte: Nur reinfahren, wenns nötig ist und lieber anhalten, sobald man Kinder sieht, die sich in Richtung Fahrzeug bewegen könnten oder man zu nahe dran vorbei müsste.Die ungenügende Technik kann keine Begründung für eine Gefährdung sein. Das muss ich dann als Fahrzeugführer ausbügeln. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#225
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Nur reinfahren, wenns nötig ist und lieber anhalten, .... Meinst Du das Ernst ![]() Ich soll nur noch Verkehrsanlagen nutzen, welche sicher sind und den baurechtlichen Vorschriften entsprechen ![]() Und: Ja, dass würde der Unfallvorsorge wirklich mal helfen ![]() -------------------- |
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#226
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wenn sie rangeln und Du fährst bei T-50 mit 2 km/h vorbei und einer stürzt im falschen Moment, dann kommt es auch zum Unfall. IdR hat man ja auch noch die Möglichkeit, Abstand zu halten. Die Strecke des Abstands steht dann zur Reaktion zur Verfügung.Gut, ging in diesem VBB nicht, was ich aber zusammen mit der Parkschlange der Behörde als gefahrgeneigte Gestaltung vorwerfe. -------------------- Gruß Kai
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#227
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 09.10.2010 Mitglieds-Nr.: 55974 ![]() |
Du hat kein Auto, gell? Doch. Ich kann nur nicht verstehen, wie man diese Enge so lieben kann.Im ersten Gang kann man recht langsam fahren. Wer noch langsamer fahren will, lässt es rollen. Sag mir nicht, das es schlecht fürs Auto ist. Schlecht fürs Auto ist es ohnehin dort zu parken. Aber zurück zum 5 oder 10km/h Schild. Was würdest du da machen, schieben? Zumindest bei dem verlinkten StreetView Ausschnitt sieht die Realtität so aus, das man mit 30 noch vom hinterherfahrende SUV in den Graben gedrängt wird. |
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#228
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Meinst Du das Ernst Bei VBB? Ja. ![]() Da fahr ich lieber drumrum. Und ja, genau aus dem Gedanken der Risikovermeidung. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#229
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Doch. Ich kann nur nicht verstehen, wie man diese Enge so lieben kann. ... Ds versteh ich jetzt nicht ![]() ... Im ersten Gang kann man recht langsam fahren. ... Standgas eingekuppelt zumeist keine 5 km/h. Aber die sind ja dort nicht vorgeschrieben.... Wer noch langsamer fahren will, lässt es rollen. ... Oder bleibt stehen, wenn man ein Kind sieht, was aber wegen der Gestaltung der Straße nicht möglich ist.... Schlecht fürs Auto ist es ohnehin dort zu parken. ... Warum? Geht es dort kaputt?... Aber zurück zum 5 oder 10km/h Schild. Was würdest du da machen, schieben? ... Wieso schieben. Bei 5 km/h steh ich bei meinem Automatik auf der Bremse und ärgere mich. Ist für Bremsen und Wandler nicht gut.10 km/h gehen rollend. (Glaub ich, muß ich mal messen) ... Zumindest bei dem verlinkten StreetView Ausschnitt sieht die Realtität so aus, das man mit 30 noch vom hinterherfahrende SUV in den Graben gedrängt wird. Und das liegt daran, daß die Straße wie eine 30er-Zonen-Straße aussieht.Bei der kurzen Straße seh ich überhaupt keine Notwendigkeit, daß dort FZe herumfahren. Da hätte man für die paar Meter die Fußgängerzone noch erweitern können. Aber dann können die Anwohner nix mehr zuparken. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#230
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Zitat Da fahr ich lieber drumrum. Und ja, genau aus dem Gedanken der Risikovermeidung. So halte ich es auch... Einen verkehrsberuhigten Bereich umfahre ich lieber. Nur wenn es nicht anders geht, geht es durch einen. Kommt vielleicht einmal im halben Jahr vor. Die Norm sieht nun einmal vor, dass Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen werden. Dass man das vielleicht nicht zu 100% kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber man sollte sich so verhalten, dass man zumindest in die Nähe der 100% kommt. Und dazu gehört meines Erachtens eben das Herantasten an geparkte Fahrzeuge, unübersichtliche Stellen und was es sonst so gibt. Und wenn es Zweifel gibt, bleibt man eben stehen. Die Behörde muss aber entsprechend den verkehrsberuhigten Bereich auch so anlegen, wie es vorgesehen ist. Es kann nicht angehen, dass ganze Straßenzüge so beschildert werden und dann aussehen wie 30-Zonen. -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Die Behörde muss aber entsprechend den verkehrsberuhigten Bereich auch so anlegen, wie es vorgesehen ist. Es kann nicht angehen, dass ganze Straßenzüge so beschildert werden und dann aussehen wie 30-Zonen. Und dann noch in Gebieten, wo ein hoher Zielverkehr besteht. So etwas macht man nicht zu einem VB, denn dann würde sich die Frage der Umfahrung erübrigen. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Absolut korrekt. Eigentlich sollte ein verkehrsberuhigter Bereich nur dort angelegt werden, wo tatsächlich reiner Anwohnerverkehr maximal stattfindet und wo man als "normaler Autofahrer" ohne besonderen Anlass niemals vorbeikommen würde.
Eben eine Straße ohne Verkehrsbedeutung. -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Eigentlich Ich habe mal drin rum gemalt, nachdem ich die Vorschrift für die Anlage von einem VB durchgeschaut habe. ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... So halte ich es auch... Einen verkehrsberuhigten Bereich umfahre ich lieber. Mach das mal, wenn Du - so wie ich - IN einem VBB wohnst. Was soll ich machen? 100m entfernt an der Kreisstraße parken? ... Die Norm sieht nun einmal vor, dass Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen werden. In welcher "Norm" steht das? In der Erläuterung zu Zeichen 325.1 jedenfalls nicht. Da steht nur, dass ich den Fußgängerverkehr nicht "gefährden" oder "behindern" darf. Ich "gefährde" dann jemanden, wenn ich mich auf Kollisionskurs befinde und es dem anderen überlasse, sich mit einem Sprung - oder zumindest mit SEHR schnellen Schritten - aus der Gefahrenzone zu entfernen. Und "Behindern" tue ich die anderen schon allein durch meine Anwesenheit. "Gefährdung ausschließen" in DEM Sinn, wie es z.B. @Schorsch versteht ("Sobald ich jemanden auch nur im geringsten behindere, schließe ich seine Gefährdung nicht mehr aus, denn er muss ja, um einen Unfall zu vermeiden, selbst in irgendeiner Form reagieren...") Weder von meiner Hauseinfahrt aus noch von der Hauptstraße aus ist unser VBB zur Gänze einsehbar. Also fahre ich erst mal - mit der gebotenen Vorsicht - los. Was mache ich jetzt, wenn mir hinter der Kurve 3 Fußgängerinnen nebeneinander entgegenkommen die ich nicht behindern will? Den Rückwärtsgang reinkloppen und machen, dass ich Land gewinne? Nö, ich fahr lediglich rechts ran und bleibe stehen. Damit BEHINDERE ich die aber, denn sie müssen ihr Schwätzchen unterbrechen und sich einzeln an meinem Auto vorbeiquetschen. Die Blicke, die ich dabei manchmal ernte, lassen jedenfalls darauf schließen, dass ich dann ein GANZ schlimmer Verkehrssünder bin. Nachdem die 3 Grazien vorbei sind fahre ich weiter? Eigentlich schon - aber damit werde ich zum potentiellen Mörder. Ich müsste EIGENTLICH erst mal aussteigen und nachgucken, ob sich vielleicht unmittelbar vor meiner Stoßstange - oder gar UNTER dem Auto - mittlerweile ein spielendes Kind versteckt hat. Wie, Ihr haltet auch alle lediglich an und fahrt nicht zurück, wenn Euch im VBB mehrere Fußgänger entgegenkomme? Und ihr guckt vor dem Anfahren noch nicht mal vor und unter Euerm Auto nach spielenden Kindern? Also SEHT ihr das "Gefährdung und Behinderung ausschließen" (in Wahrheit heißt es lediglich "nicht gefährden oder behindern) so absolut. Es geht also lediglich darum, einen Fahrer eines Lieferwagens "abzuwatschen", obwohl keiner von Euch irgendwelche näheren Informatinen hat? Toll: SOLCHE Diskussionspartner liiiiebe ich! ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 09.10.2010 Mitglieds-Nr.: 55974 ![]() |
Ds versteh ich jetzt nicht Schau dir doch mal Bilder der Örtlichkeit an. Krankhafte Enge und da müssen noch überall PKWs parken, zwischendurch am Besten mit 50km/h durchbrausen. Das man früher so eng gebaut hat kann man nicht ändern. Wenn auch noch heute in Neubaugebieten so pervers oder noch perverser gebaut wird. Da gibts dann teilweise gar keine Fußwege mehr, alles ist für den motorisierten Menschen 1. Klasse vorbehalten. Nur spielende Kinder kann man nicht verbieten (ok aber ändert nichts), die weichen dann auf die Straße aus, großartig!![]() Zitat Standgas eingekuppelt zumeist keine 5 km/h. Aber die sind ja dort nicht vorgeschrieben. Wie blue schon schrieb, wenn dein Fahrzeug ungeeignet ist, musst du dort nicht langfahren. Als Anwohner hätte ich bedenken schon nach 24h die ersten Beulen zu haben. Zitat Warum? Geht es dort kaputt? Ja, siehe oben.Zitat Oder bleibt stehen, wenn man ein Kind sieht, was aber wegen der Gestaltung der Straße nicht möglich ist. Da bin ich völlig bei dir, die Gestaltung ist ein großer Fehler. Diese Straße läd zum schnell fahren und Achtsamkeit nachlassen ein. Dabei ist gerade bei dieser Enge und den vielen Fußgängern das Gegenteil nötig. Als Fußgänger wird man so als Mensch 2. Klasse behandelt, obwohl es rechtlich gesehen wenigstens hier nicht so sein sollte.Zitat Bei der kurzen Straße seh ich überhaupt keine Notwendigkeit, daß dort FZe herumfahren. Na also, geht doch. Ich selbst habe normalerweise keinen Grund durch solche Bereiche zu fahren. Es würde reichen den Anlieferverkehr reinzulassen, der ohne parkende Autos auch weitaus sicherer durchkommen würde. Selbst wenn er zu schnell ist.
Da hätte man für die paar Meter die Fußgängerzone noch erweitern können. Aber dann können die Anwohner nix mehr zuparken. ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Schau dir doch mal Bilder der Örtlichkeit an. Krankhafte Enge und da müssen noch überall PKWs parken, zwischendurch am Besten mit 50km/h durchbrausen. ... Hör doch du mal auf zu polemisieren. Das stimmt doch gar nicht ![]() ... Nur ist das bei fast jedem FZ mit Verbrennungsmotor so. Zitat Standgas eingekuppelt zumeist keine 5 km/h. Aber die sind ja dort nicht vorgeschrieben. Wie blue schon schrieb, wenn dein Fahrzeug ungeeignet ist, musst du dort nicht langfahren. ...![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#237
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wenn der Junge stürzte, als der Sprinter schon da war, dann war das möglicherweise außerhalb der Blickfeldes/Erfassungsbereichs des Sprinterfahrers. Dann wäre das Überrollen wirklich ein ganz tragischer Vorfall - mit dem Vorderrad. Das spürt man aber deutlich, das Hinterrad kann ich daher nicht nachvollziehen. Warst DU Augenzeuge? Ich nehme an, der Unfall ist SEHR schnell passiert. Hältst Du es für möglich, dass genau in diesem Moment jemand direkt daneben gestanden hat und GENAU gesehen hat, dass tatsächlich schon das rechte Vorderrad über den Kopf der Kindes hinweggehoppelt ist? Oder KÖNNTE es auch sein, dass der Junge wirklich GANZ dich vor dem Auto gestürzt ist und dass sein Kopf vom rechten Vorderrad allenfalls einen leichten "Streifschuss" abbekommen hat - und erst das rechte Hinterrad hat dann das tödliche Werk ausgeführt? Wie gesagt, ich suche hier nicht nach einem "Beweis" für die Unschuld des Fahrers. Aber dieses allgemeine Fahrer-Bashing - ohne die näheren Umstände zu kennen - geht mir auf den Senkel! Wenn auch noch heute in Neubaugebieten so pervers oder noch perverser gebaut wird. Da gibts dann teilweise gar keine Fußwege mehr, alles ist für den motorisierten Menschen 1. Klasse vorbehalten. Sei doch mal so nett und blättere bis zum Thread-Anfang zurück. Dann siehst Du womöglich, dass es sich nicht um Straßen ohne Bürgersteig handelt, sondern um verkehrsberuhigte Bereiche. Was nützen die schonsten Fußwege, wenn dazwischen die Autos mit 50 km/h (+ "x") durchfahren ud alle querenden Kinder, Muttis ond Omas plattfahren? Die Anlage der Straße als "verkehrsberuhigter Bereich ist in den neueren Neubaugebieten mittlerweile state of the art. Der VBB hat unter anderem DEN Vorteil, dass nicht ganz so vierl "Fläche" verbraten wird wie bei einer Straße mit Fahrbahn, 2 Bürgersteigen - und womöglich noch zwei Radwegen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#238
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
... Die Norm sieht nun einmal vor, dass Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen werden. In welcher "Norm" steht das? In der Erläuterung zu Zeichen 325.1 jedenfalls nicht. Da steht nur, dass ich den Fußgängerverkehr nicht "gefährden" oder "behindern" darf.Das stimmt. Ich ging fälschlicherweise von Gefährdung ausschließen aus. Kam da mit §3a durcheinander, aber das gilt im verkehrsberuhigten Bereich ja auch weiterhin. Zitat Was mache ich jetzt, wenn mir hinter der Kurve 3 Fußgängerinnen nebeneinander entgegenkommen die ich nicht behindern will? Den Rückwärtsgang reinkloppen und machen, dass ich Land gewinne? Nö, ich fahr lediglich rechts ran und bleibe stehen. Damit BEHINDERE ich die aber, denn sie müssen ihr Schwätzchen unterbrechen und sich einzeln an meinem Auto vorbeiquetschen. Wenn man da ganz streng rangeht, muss man eben sagen: Das Fahrzeug muss zu einer Zeit rausgefahren werden, in der es kaum noch zu Fuß Gehende gibt, die man behindern könnte. Das mag zwar weltfremd sein, aber im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereiches wäre es meines Erachtens durchaus, wenn man den Fahrzeugverkehr derart einschränken würde.Die Vorschriften für den verkehrsberuhigten Bereich sollten aber wirklich mal realistischer formuliert werden... Zitat Es geht also lediglich darum, einen Fahrer eines Lieferwagens "abzuwatschen", obwohl keiner von Euch irgendwelche näheren Informatinen hat? Toll: SOLCHE Diskussionspartner liiiiebe ich! ![]() Ich habe den Fahrer des Lieferwagens nie irgendwo erwähnt. Bis dort nicht etwas Handfestes ermittelt wurde, werde ich auch davon Abstand halten, irgendeine Wertung reinzubringen. -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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#239
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 09.10.2010 Mitglieds-Nr.: 55974 ![]() |
Nur ist das bei fast jedem FZ mit Verbrennungsmotor so. Dann können die da eben nicht langfahren. Um das Jedem klar zu machen würde ein Verbot von 4 rädigen Kraftfahrzeugen (außer Anlieferverkehr) helfen.![]() Sei doch mal so nett und blättere bis zum Thread-Anfang zurück. Les doch meinen Beitrag. Ich schrieb, das in Neubaugebieten gerne auf Bürgersteige verzichtet wird. Hauptsache es wird schön eng.Dann siehst Du womöglich, dass es sich nicht um Straßen ohne Bürgersteig handelt, sondern um verkehrsberuhigte Bereiche. Was nützen die schonsten Fußwege, wenn dazwischen die Autos mit 50 km/h (+ "x") durchfahren ud alle querenden Kinder, Muttis ond Omas plattfahren? Verkehrssicherheit steht bei weitem nicht an erster Stelle. In Heidelberg ist es anders, die Häuser stehen schon, da ist nur die Frage, wie man den Straßenraum ausnutzt. Zur Zeit will man möglichst alles in der Straße unterbringen und ich sage, das funktioniert nicht. Zitat Die Anlage der Straße als "verkehrsberuhigter Bereich ist in den neueren Neubaugebieten mittlerweile state of the art. Der VBB hat unter anderem DEN Vorteil, dass nicht ganz so vierl "Fläche" verbraten wird wie bei einer Straße mit Fahrbahn, 2 Bürgersteigen - und womöglich noch zwei Radwegen. Ich kenn es als 30er Zone. Keinerlei Gehwege und zwei Fahrspuren. Eine ist durch parkende Autos belegt, das heißt Feuerwehr, Müllwagen, usw. müssen sich durchquälen. Wenns doch auf einer Seite einen Gehweg gibt, es er zugeparkt, da die Straße noch enger ist. Mit Verkehrssicherheit hat das wenig zu tun, es wundert mich eher, das nicht viel häufiger etwas passiert.
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#240
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Dann können die da eben nicht langfahren. ... Hier im VBB? Doch, den die Schrittgeschwindigkeit ist ja von Gerichten mit 7 bis 15 km7h festgelegt worden. ![]() Wenn man will, daß langsamer gefahren wird muß anders beschildert werden und Zweiräder können nur noch geschoben werden. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#241
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 09.10.2010 Mitglieds-Nr.: 55974 ![]() |
Miese Regelung. Mit klarer Beschilderung hat das nichts zu tun, wenn ich mir erstmal Gerichtsurteile durchlesen muss.
![]() Im Zweifel, wie hier, wird wieder neu geurteilt, welche Geschwindigkeit nun in Ordnung wäre. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.01.2016, 15:52
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Georg_g_* |
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#242
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Der Junge rutschte dann plötzlich auf dem glatten Boden aus, fiel der Länge nach nach vorne hin und sein Kopf wurde von rechtem Vorder-und Hinterrad des Sprinters überrollt. Wie zuverlässig ist eigentlich deine Quelle? Immerhin findet man in den Pressemeldungen keinerlei Hinweise auf diesen angeblichen Unfallhergang. |
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#243
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Miese Regelung. Mit klarer Beschilderung hat das nichts zu tun, wenn ich mir erstmal Gerichtsurteile durchlesen muss. ![]() Das lernt man doch sogar in der Fahrschule ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#244
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Aber auch nur wenn man den Führerschein 1980 bzw. später in der BRD gemacht hat.
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#245
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Wenn ein VZ auftaucht welches man nicht kennt, muß man sich halt selber informieren.
Wenn man dann auf eine ungenaue Verhaltensvorschrift stößt informiert man sich halt weiter. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#246
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Macht aber nicht jeder: Beispiel
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#247
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24880 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es gibt Dinge, die sind unmöglich. Auch wenn die Rechtsnorm es fordert. Ein vollständiger Gefährdungsausschluss ist ebenso wie die absolute Unfallvermeidung nicht möglich. Die StVO verlangt einen Gefährdungsausschluß (und verbietet sogar Behinderungen, im Unterschied zu § 1 auch solche, die nicht vermeidbar sind). Was heißt das denn dann konkret? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#248
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Die StVO verlangt einen Gefährdungsausschluß... Also, beim hier betrachteten Zeichen 325.1 steht wirklich NICHTS von "Gefährdungsausschluss", sondern nur von "nicht gefährden". Und die Formulieruing "nicht gefährden" ist an dieser Stelle völlig überflüssig, denn "nicht gefährden" schreibt man mir schon nach §1 StVO vor. Aber welcher *&"# ![]() Man möge bitte nicht - wie bisher geschehen - auf einzelnen Phrasen aus Abs. 1, 2 und 5 herumreiten, sondern mal soll bitte mal den GANZEN schwachsinnigen Text interpretieren: Zitat (Erläuterung zu Zeichen 325.1) Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt Mein Kommentar zu 1.: So so, ich MUSS also mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Nicht etwa "höchstens mit Schrittgeschwindigkeit" oder gar "auch bei günstig "Schrittgeschwindigkeit ist hier offenbar gleichzeitig höchst- und Mindestgeschwindigkeit... Mein Kommentar zu 2.: Im Gegensatz zu § 1 StVO, der es verbietet, andere Verkehrsteilnehmer "mehr als nach dem Umständen erforderlich" zu behindern, ist es bei Zeichen 325.1 Fahrzeugführern generell und uneingeschränkt verboten, "Fußgänger zu behindern". Also unter anderem: Nicht so langsam fahren, dass ein flotter Fußgänger dadurch gebremst wird - und wie erwähnt: Auf keinen Fall langsamer als Schrittgeschwindigkeit... ![]() Wenn einem mehrere Fußgänger nebeneinander entgegenkommen: Rotor anwerfen und nach oben flüchten. Mein Kommentar zu 3.: Komisch, über DIESEN Absatz lässt sich NIEMAND aus. Was heißt denn das? Was ist, wenn ein Kfz in Längsrichtung fährt und ein Fußgänger quert: Ist es dann eine "unnötige Behinderung", wenn der Fußgänger dem Fahrzeug keinen Vorrang gewährt? ![]() Außerdem: Was heißt "wer zu Fuß GEHT"? Darf nur ein "GEHENDER" (also ein unbefahrzeugter Mensch in üblicher Gangart) den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern? Was ist mit Menschen, die auf der Und was ist mit denen, die hüpfen oder rennen? ![]() Mein Kommentar zu 4.: Der einzige Absatz, zu dem ICH keine Fragen habe. Ich KÖNNTE allerdings die Frage aufwärmen, ob ein Stehen eines Fahrzeugs von mehr als 3 Minuten zum Zwecke des Personen- oder Ladungswechselt nun als erlaubtes Parken oder "erlaubtes Halten zählt. Wir hatten ja hier schon mal so ne irre Diskussion... ![]() Mein Kommentar zu 5.: Also, wenn der VBB "Bürgersteige" hat, dürfen Fußgänger trotzdem auf der "Nicht-Fahrbahn gehen". Wie verträgt sich das mit dem "den Fahrverkehr nicht unnötig berhindern? ![]() Aber WAS bedeutet nun: "Kinderspiele sind überall erlaubt"? Gelten Kinder als Fußgänger (die ja bekanntlich "den Fahrverkehr nicht unnötig behindern" dürfen? Oder dürfen - wie manche offenbar voraussetzen - die Fragen über Fragen... Meine Haupt-Fragen sind allerdings: 1.) WAS sind das eigentlich für Kn*llköppe, die die StVO formulieren dürfen? ![]() 2.) Warum gibt das Verkehrsministerium solche Texte heraus, ohne dass sie noch einmal ein des logischen Denkens fähiger Mensch gegenliest? ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#249
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Haste gar nicht bemerkt, oder? Du darfst nicht mal kurz halten, um einen Aussteigen zu lassen. Nur Parken - also lass Dir Zeit! Entweder Schrittgeschwindigkeit, oder Parken. Kurz anhalten ist nicht gestattet. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#250
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24880 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Da man explizit als Fahrzeugführer nur Fußgänger nicht gefährden darf, darf man nach dem Auslegungsgrundsatz exceptio probat regulam in casibus non exceptis doch daraus folgern, daß man Fahrzeugverkehr gefährden darf, oder?
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.10.2025 - 12:26 |