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rapit
Beitrag 22.01.2016, 11:41
Beitrag #201


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2016, 11:34) *
Wäre er DORT vorschriftsmäßig gefahren,

Nur das ist "Schwachsinn". Aber die zHg am Unfallort ist schon maßgeblich. wavey.gif


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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 11:46
Beitrag #202


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Zitat (rapit @ 22.01.2016, 11:26) *
Schritttempo (6-7 km) sind im VBB nunmal das sog. "erlaubte Risiko". Die darf man fahren.
Kann man das so aus dem "1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren." herleiten?
Oder gilt nicht auch da die Einschränkung "unter günstigsten Umständen"?


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Gruß Kai
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rapit
Beitrag 22.01.2016, 11:50
Beitrag #203


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Zitat (blue0711 @ 22.01.2016, 11:46) *
"auch unter günstigsten Umständen"?

wavey.gif


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Achim
Beitrag 22.01.2016, 11:52
Beitrag #204


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Glücklicherweise gehen die Gerichte nicht ganz so weltfremd an das Geschehen. Nicht umsonst gibt es unterschiedliche Ansichten zur Schrittgeschwindigkeit in einem VB. Dann dort wäre Standgas im ersten Gang schon "Rennen" im VB. Etwas realistisch sollte man bleiben. Interessant, wie schnell der Transporter wirklich war.


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janr
Beitrag 22.01.2016, 11:52
Beitrag #205


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Gute Frage.

Sieht man die Gefahr (Kinder hinter parkendem Auto) dann kann man schon langsamer fahren oder mal eben stehen bleiben.

Aber Schrittgeschwindigkeit ist ja nur von den Gerichten festgelegt und mit meiem Automatik weis ich gar nicht ob ich ohne dauerbremsen 6 km/h schaffe.

Zumindest wären bei 6 km/h der Gefahrenanhalteweg (1,8 m Reaktsionsweg + 0,36 m Gefahrenbremsweg) 2,16 m.
Gerichte gestehen einem ja bis zu 15 km/h zu und da wäre der Gefahrenbremsweg (4,15 Reaktionsweg + 1,13 Gefahrenbremsweg) 5,28 m.


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2016, 11:52
Beitrag #206


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 11:33) *
Im Alltag ist es eben viel zu eng. Das haben die Verantwortlichen vor eine Weile selbst erkannt und das VBB Schild aufgestellt. Anstatt den PKW-Verkehr völlig zu verbannen und Parkhäuser anzubieten. Die Häuser abzureißen wäre die andere Alternative, muss man sich entscheiden, was man denn nun will. Ich fände es schade um Heidelberg.

Man könnte das Parken im VBB am Straßenrand (also nicht am Fahrbahnrand wo eine Fahrbahn zumindest optisch vorhanden ist) vorschreiben. Dann können sich dort auch weit weniger zu Fuß Gehende bzw. Kinder aufhalten weil es keinen separaten Gehweg mehr gibt der schlecht von Fahrzeugführern einsehbar ist.


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Godot
Beitrag 22.01.2016, 12:04
Beitrag #207


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Noch ein Artikel dazu. Aus dem Mannheimer Morgen

Dann mal so:

http://www.morgenweb.de/region/mannheimer-...ussen-1.2609425


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Andreas
Beitrag 22.01.2016, 12:06
Beitrag #208


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Dein Link funktioniert nicht.


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 12:07
Beitrag #209


Neuling
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Zitat (janr @ 22.01.2016, 11:52) *
Gerichte gestehen einem ja bis zu 15 km/h zu und da wäre der Gefahrenbremsweg (4,15 Reaktionsweg + 1,13 Gefahrenbremsweg) 5,28 m.
Solange es 10 km/h Schilder gibt https://www.google.de/maps/@48.7878112,9.08...3312!8i6656
Sollte ein VBB langsamer befahren werden.

Zitat (Heinz Wäscher @ 22.01.2016, 11:52) *
Man könnte das Parken im VBB am Straßenrand (also nicht am Fahrbahnrand wo eine Fahrbahn zumindest optisch vorhanden ist) vorschreiben. Dann können sich dort auch weit weniger zu Fuß Gehende bzw. Kinder aufhalten weil es keinen separaten Gehweg mehr gibt der schlecht von Fahrzeugführern einsehbar ist.
Wäre immerhin ein Anfang und die Einfachste aller Lösungen. Aber nächste Mal passierts in Karlsruhe, da helfen neue Straßenmarkierungen in Heidelberg wenig.
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rapit
Beitrag 22.01.2016, 12:07
Beitrag #210


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Es gibt auch 5 km/h-Schilder.

Wie langsam muss es denn jetzt Deiner Meinung nach sein?


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 12:10
Beitrag #211


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Ist doch ganz einfach, nicht schneller als das Kleinste Schild vorschreiben kann. Also 5km/h. In der gelebten Realität wird 30km/h gefahren, also keine Sorge.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.01.2016, 14:22
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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iru
Beitrag 22.01.2016, 12:15
Beitrag #212


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Ich bin nach wie vor der Meinung, wenn jemand an vorbeikommt und dann ein Kind überfährt, dann hat dieser Jemand etwas falsch gemacht. Es muss ja gar nicht die zu hohe Geschwindigkeit sein, aber die auszuschließende Gefährdung wird doch niemand abstreiten.
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Mitleser
Beitrag 22.01.2016, 12:19
Beitrag #213


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Es gibt Dinge, die sind unmöglich. Auch wenn die Rechtsnorm es fordert. Ein vollständiger Gefährdungsausschluss ist ebenso wie die absolute Unfallvermeidung nicht möglich.
Genauso wie ein Radfahrer bei zweifeldrigen Ampel gelegentlich unbeabsichtigt bei Rot fährt. Entgegen der wörtlichen Normforderung.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2016, 12:24
Beitrag #214


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Wenn man als Fahrzeugführer vor sich ein Kind erkennt und einfach weiterfährt anstatt stehen zu bleiben hat man doch bereits den entscheidenden Fehler gemacht. Wenn das Kind wieder verschwunden ist kann man weiterfahren.


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Mitleser
Beitrag 22.01.2016, 12:28
Beitrag #215


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Wer ein Kind vor sich hat und solange weiter fährt bis er es erwischt, macht definitiv etwas verkehrt.
Wer ein Kind am Straßenrand sieht und weiter fährt, macht erst einmal nix verkehrt. Auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gefahrenausschlusses.
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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 12:39
Beitrag #216


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Äh, das stimmt so ja nicht mal bei 50. Bei Kindern muss man immer mit unvorhersehbarem verhalten rechnen.

Wenn zB. Kinder auf dem Gehweg rangeln und man fährt mit eigentlich zulässigen 50 vorbei, wobei dann eines der Kinder vors Auto stürzt, ist man auch dabei.


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janr
Beitrag 22.01.2016, 12:40
Beitrag #217


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 12:10) *
Zitat (rapit @ 22.01.2016, 12:07) *
Es gibt auch 5 km/h-Schilder.

Wie langsam muss es denn jetzt Deiner Meinung nach sein?
Ist doch ganz einfach, nicht schneller als das Kleinste Schild vorschreiben kann. Also 5km/h. ...
Du hat kein Auto, gell?

Schrittgeschwindigkeit im VBB sind von Gerichten von 7 bis 15 km/h festgelegt worden.

Ich konnte den Artikel lesen und dort sagt die Stadt, daß man schon früher Schweller hätte verbauen müßen.
Aber daß der VBB so in dieser Art gar keiner ist, davon sagt keiner was. wallbash.gif

Sie schreiben auch, daß dort Parkplätze reduziert wurden, was man aber am Bild nicht erkennen kann.


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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 12:42
Beitrag #218


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Zitat (janr @ 22.01.2016, 12:40) *
Du hat kein Auto, gell?
Jetzt komm ich noch: Standgas ist bei mir schon über 15 km/h, wenn ich langsamer fahren will, gehen ein paar km/h mit der Bremse, den Rest muss ich auf der Kupplung austanzen.


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iru
Beitrag 22.01.2016, 12:44
Beitrag #219


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Und?
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Mitleser
Beitrag 22.01.2016, 12:46
Beitrag #220


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Zitat (blue0711 @ 22.01.2016, 12:39) *
Wenn zB. Kinder auf dem Gehweg rangeln und man fährt mit eigentlich zulässigen 50 vorbei, wobei dann eines der Kinder vors Auto stürzt, ist man auch dabei.
Wenn sie rangeln und Du fährst bei T-50 mit 2 km/h vorbei und einer stürzt im falschen Moment, dann kommt es auch zum Unfall. Vorsicht und Rücksicht ja, unbedingter Stillstand nein.

Es ist der planerische Normalzustand, dass in einem VBB Kinder / Fußgänger unterwegs sind. Denn wir sprechen nicht von Industriegebieten, sondern von Bereichen, in denen die Aufenthaltsfunktion der Straße überwiegt. Folglich könnte / dürfte fast nie ein Fahrzeug den VBB befahren. Denn immer lauert irgend wo ein Fußgänger.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2016, 12:58
Beitrag #221


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Die wenigen Sekunden Lebenszeit, die ein Fahrzeugführer beim Warten auf ein Kind in einem VBB vetrödelt, sind also wichtiger als das Leben des Kindes selbst? think.gif


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Mitleser
Beitrag 22.01.2016, 12:59
Beitrag #222


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Sagt wer?
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2016, 13:03
Beitrag #223


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Das war eine Frage und keine Aussage.


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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 13:06
Beitrag #224


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Zitat (iru @ 22.01.2016, 12:44) *
Und?
Was ich schon sagte: Nur reinfahren, wenns nötig ist und lieber anhalten, sobald man Kinder sieht, die sich in Richtung Fahrzeug bewegen könnten oder man zu nahe dran vorbei müsste.
Die ungenügende Technik kann keine Begründung für eine Gefährdung sein. Das muss ich dann als Fahrzeugführer ausbügeln.


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Achim
Beitrag 22.01.2016, 13:09
Beitrag #225


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Zitat (blue0711 @ 22.01.2016, 13:06) *
Nur reinfahren, wenns nötig ist und lieber anhalten, ....

Meinst Du das Ernst think.gif
Ich soll nur noch Verkehrsanlagen nutzen, welche sicher sind und den baurechtlichen Vorschriften entsprechen whistling.gif
Und: Ja, dass würde der Unfallvorsorge wirklich mal helfen wavey.gif


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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 13:09
Beitrag #226


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Zitat (Mitleser @ 22.01.2016, 12:46) *
Wenn sie rangeln und Du fährst bei T-50 mit 2 km/h vorbei und einer stürzt im falschen Moment, dann kommt es auch zum Unfall.
IdR hat man ja auch noch die Möglichkeit, Abstand zu halten. Die Strecke des Abstands steht dann zur Reaktion zur Verfügung.

Gut, ging in diesem VBB nicht, was ich aber zusammen mit der Parkschlange der Behörde als gefahrgeneigte Gestaltung vorwerfe.


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 13:10
Beitrag #227


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Zitat (janr @ 22.01.2016, 12:40) *
Du hat kein Auto, gell?
Doch. Ich kann nur nicht verstehen, wie man diese Enge so lieben kann.

Im ersten Gang kann man recht langsam fahren. Wer noch langsamer fahren will, lässt es rollen. Sag mir nicht, das es schlecht fürs Auto ist. Schlecht fürs Auto ist es ohnehin dort zu parken.

Aber zurück zum 5 oder 10km/h Schild. Was würdest du da machen, schieben? Zumindest bei dem verlinkten StreetView Ausschnitt sieht die Realtität so aus, das man mit 30 noch vom hinterherfahrende SUV in den Graben gedrängt wird.
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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 13:11
Beitrag #228


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Zitat (Achim @ 22.01.2016, 13:09) *
Meinst Du das Ernst think.gif
Bei VBB? Ja.
Da fahr ich lieber drumrum. Und ja, genau aus dem Gedanken der Risikovermeidung.


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janr
Beitrag 22.01.2016, 13:21
Beitrag #229


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:10) *
... Doch. Ich kann nur nicht verstehen, wie man diese Enge so lieben kann. ...
Ds versteh ich jetzt nicht unsure.gif

Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:10) *
... Im ersten Gang kann man recht langsam fahren. ...
Standgas eingekuppelt zumeist keine 5 km/h. Aber die sind ja dort nicht vorgeschrieben.

Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:10) *
... Wer noch langsamer fahren will, lässt es rollen. ...
Oder bleibt stehen, wenn man ein Kind sieht, was aber wegen der Gestaltung der Straße nicht möglich ist.

Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:10) *
... Schlecht fürs Auto ist es ohnehin dort zu parken. ...
Warum? Geht es dort kaputt?

Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:10) *
... Aber zurück zum 5 oder 10km/h Schild. Was würdest du da machen, schieben? ...
Wieso schieben. Bei 5 km/h steh ich bei meinem Automatik auf der Bremse und ärgere mich. Ist für Bremsen und Wandler nicht gut.
10 km/h gehen rollend. (Glaub ich, muß ich mal messen)

Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:10) *
... Zumindest bei dem verlinkten StreetView Ausschnitt sieht die Realtität so aus, das man mit 30 noch vom hinterherfahrende SUV in den Graben gedrängt wird.
Und das liegt daran, daß die Straße wie eine 30er-Zonen-Straße aussieht.

Bei der kurzen Straße seh ich überhaupt keine Notwendigkeit, daß dort FZe herumfahren.
Da hätte man für die paar Meter die Fußgängerzone noch erweitern können.
Aber dann können die Anwohner nix mehr zuparken. dry.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Speck ftw
Beitrag 22.01.2016, 13:26
Beitrag #230


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Zitat
Da fahr ich lieber drumrum. Und ja, genau aus dem Gedanken der Risikovermeidung.


So halte ich es auch... Einen verkehrsberuhigten Bereich umfahre ich lieber.
Nur wenn es nicht anders geht, geht es durch einen. Kommt vielleicht einmal im halben Jahr vor.

Die Norm sieht nun einmal vor, dass Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen werden. Dass man das vielleicht nicht zu 100% kann, steht auf einem anderen Blatt.
Aber man sollte sich so verhalten, dass man zumindest in die Nähe der 100% kommt. Und dazu gehört meines Erachtens eben das Herantasten an geparkte Fahrzeuge, unübersichtliche Stellen und was es sonst so gibt.
Und wenn es Zweifel gibt, bleibt man eben stehen.

Die Behörde muss aber entsprechend den verkehrsberuhigten Bereich auch so anlegen, wie es vorgesehen ist. Es kann nicht angehen, dass ganze Straßenzüge so beschildert werden und dann aussehen wie 30-Zonen.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Achim
Beitrag 22.01.2016, 13:32
Beitrag #231


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 13:26) *
Die Behörde muss aber entsprechend den verkehrsberuhigten Bereich auch so anlegen, wie es vorgesehen ist. Es kann nicht angehen, dass ganze Straßenzüge so beschildert werden und dann aussehen wie 30-Zonen.

Und dann noch in Gebieten, wo ein hoher Zielverkehr besteht. So etwas macht man nicht zu einem VB, denn dann würde sich die Frage der Umfahrung erübrigen.


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Speck ftw
Beitrag 22.01.2016, 13:38
Beitrag #232


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Absolut korrekt. Eigentlich sollte ein verkehrsberuhigter Bereich nur dort angelegt werden, wo tatsächlich reiner Anwohnerverkehr maximal stattfindet und wo man als "normaler Autofahrer" ohne besonderen Anlass niemals vorbeikommen würde.
Eben eine Straße ohne Verkehrsbedeutung.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Achim
Beitrag 22.01.2016, 13:43
Beitrag #233


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 13:38) *
Eigentlich solltedarf idR ein verkehrsberuhigter Bereich nur dort angelegt werden, wo tatsächlich reiner Anwohnerverkehr maximal stattfindet und wo man als "normaler Autofahrer" ohne besonderen Anlass niemals vorbeikommen würde.

Ich habe mal drin rum gemalt, nachdem ich die Vorschrift für die Anlage von einem VB durchgeschaut habe. wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 13:47
Beitrag #234


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 13:26) *
... So halte ich es auch... Einen verkehrsberuhigten Bereich umfahre ich lieber.

Mach das mal, wenn Du - so wie ich - IN einem VBB wohnst.
Was soll ich machen? 100m entfernt an der Kreisstraße parken?


Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 13:26) *
... Die Norm sieht nun einmal vor, dass Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen werden.

In welcher "Norm" steht das?
In der Erläuterung zu Zeichen 325.1 jedenfalls nicht.

Da steht nur, dass ich den Fußgängerverkehr nicht "gefährden" oder "behindern" darf.
Ich "gefährde" dann jemanden, wenn ich mich auf Kollisionskurs befinde und es dem anderen überlasse, sich mit einem Sprung - oder zumindest mit SEHR schnellen Schritten - aus der Gefahrenzone zu entfernen. Und "Behindern" tue ich die anderen schon allein durch meine Anwesenheit.

"Gefährdung ausschließen" in DEM Sinn, wie es z.B. @Schorsch versteht ("Sobald ich jemanden auch nur im geringsten behindere, schließe ich seine Gefährdung nicht mehr aus, denn er muss ja, um einen Unfall zu vermeiden, selbst in irgendeiner Form reagieren...")


Weder von meiner Hauseinfahrt aus noch von der Hauptstraße aus ist unser VBB zur Gänze einsehbar.
Also fahre ich erst mal - mit der gebotenen Vorsicht - los.

Was mache ich jetzt, wenn mir hinter der Kurve 3 Fußgängerinnen nebeneinander entgegenkommen die ich nicht behindern will?
Den Rückwärtsgang reinkloppen und machen, dass ich Land gewinne?
Nö, ich fahr lediglich rechts ran und bleibe stehen. Damit BEHINDERE ich die aber, denn sie müssen ihr Schwätzchen unterbrechen und sich einzeln an meinem Auto vorbeiquetschen.
Die Blicke, die ich dabei manchmal ernte, lassen jedenfalls darauf schließen, dass ich dann ein GANZ schlimmer Verkehrssünder bin.

Nachdem die 3 Grazien vorbei sind fahre ich weiter?
Eigentlich schon - aber damit werde ich zum potentiellen Mörder. Ich müsste EIGENTLICH erst mal aussteigen und nachgucken, ob sich vielleicht unmittelbar vor meiner Stoßstange - oder gar UNTER dem Auto - mittlerweile ein spielendes Kind versteckt hat.



Wie, Ihr haltet auch alle lediglich an und fahrt nicht zurück, wenn Euch im VBB mehrere Fußgänger entgegenkomme?
Und ihr guckt vor dem Anfahren noch nicht mal vor und unter Euerm Auto nach spielenden Kindern?

Also SEHT ihr das "Gefährdung und Behinderung ausschließen" (in Wahrheit heißt es lediglich "nicht gefährden oder behindern) so absolut.
Es geht also lediglich darum, einen Fahrer eines Lieferwagens "abzuwatschen", obwohl keiner von Euch irgendwelche näheren Informatinen hat?

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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 13:48
Beitrag #235


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Zitat (janr @ 22.01.2016, 13:21) *
Ds versteh ich jetzt nicht
Schau dir doch mal Bilder der Örtlichkeit an. Krankhafte Enge und da müssen noch überall PKWs parken, zwischendurch am Besten mit 50km/h durchbrausen. Das man früher so eng gebaut hat kann man nicht ändern. Wenn auch noch heute in Neubaugebieten so pervers oder noch perverser gebaut wird. Da gibts dann teilweise gar keine Fußwege mehr, alles ist für den motorisierten Menschen 1. Klasse vorbehalten. Nur spielende Kinder kann man nicht verbieten (ok aber ändert nichts), die weichen dann auf die Straße aus, großartig!

Zitat
Standgas eingekuppelt zumeist keine 5 km/h. Aber die sind ja dort nicht vorgeschrieben.
Wie blue schon schrieb, wenn dein Fahrzeug ungeeignet ist, musst du dort nicht langfahren. Als Anwohner hätte ich bedenken schon nach 24h die ersten Beulen zu haben.

Zitat
Warum? Geht es dort kaputt?
Ja, siehe oben.

Zitat
Oder bleibt stehen, wenn man ein Kind sieht, was aber wegen der Gestaltung der Straße nicht möglich ist.
Da bin ich völlig bei dir, die Gestaltung ist ein großer Fehler. Diese Straße läd zum schnell fahren und Achtsamkeit nachlassen ein. Dabei ist gerade bei dieser Enge und den vielen Fußgängern das Gegenteil nötig. Als Fußgänger wird man so als Mensch 2. Klasse behandelt, obwohl es rechtlich gesehen wenigstens hier nicht so sein sollte.

Zitat
Bei der kurzen Straße seh ich überhaupt keine Notwendigkeit, daß dort FZe herumfahren.
Da hätte man für die paar Meter die Fußgängerzone noch erweitern können.
Aber dann können die Anwohner nix mehr zuparken.
Na also, geht doch. Ich selbst habe normalerweise keinen Grund durch solche Bereiche zu fahren. Es würde reichen den Anlieferverkehr reinzulassen, der ohne parkende Autos auch weitaus sicherer durchkommen würde. Selbst wenn er zu schnell ist.
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janr
Beitrag 22.01.2016, 13:52
Beitrag #236


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:48) *
... Schau dir doch mal Bilder der Örtlichkeit an. Krankhafte Enge und da müssen noch überall PKWs parken, zwischendurch am Besten mit 50km/h durchbrausen. ...
Hör doch du mal auf zu polemisieren. Das stimmt doch gar nicht mad.gif

Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:48) *
...
Zitat
Standgas eingekuppelt zumeist keine 5 km/h. Aber die sind ja dort nicht vorgeschrieben.
Wie blue schon schrieb, wenn dein Fahrzeug ungeeignet ist, musst du dort nicht langfahren. ...
Nur ist das bei fast jedem FZ mit Verbrennungsmotor so. rolleyes.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 14:22
Beitrag #237


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Zitat (rapit @ 22.01.2016, 11:17) *
... Wenn der Junge stürzte, als der Sprinter schon da war, dann war das möglicherweise außerhalb der Blickfeldes/Erfassungsbereichs des Sprinterfahrers. Dann wäre das Überrollen wirklich ein ganz tragischer Vorfall - mit dem Vorderrad.
Das spürt man aber deutlich, das Hinterrad kann ich daher nicht nachvollziehen.

Warst DU Augenzeuge?
Ich nehme an, der Unfall ist SEHR schnell passiert.
Hältst Du es für möglich, dass genau in diesem Moment jemand direkt daneben gestanden hat und GENAU gesehen hat, dass tatsächlich schon das rechte Vorderrad über den Kopf der Kindes hinweggehoppelt ist?

Oder KÖNNTE es auch sein, dass der Junge wirklich GANZ dich vor dem Auto gestürzt ist und dass sein Kopf vom rechten Vorderrad allenfalls einen leichten "Streifschuss" abbekommen hat - und erst das rechte Hinterrad hat dann das tödliche Werk ausgeführt?

Wie gesagt, ich suche hier nicht nach einem "Beweis" für die Unschuld des Fahrers.
Aber dieses allgemeine Fahrer-Bashing - ohne die näheren Umstände zu kennen - geht mir auf den Senkel!



Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 13:48) *
Wenn auch noch heute in Neubaugebieten so pervers oder noch perverser gebaut wird. Da gibts dann teilweise gar keine Fußwege mehr, alles ist für den motorisierten Menschen 1. Klasse vorbehalten.

Sei doch mal so nett und blättere bis zum Thread-Anfang zurück.
Dann siehst Du womöglich, dass es sich nicht um Straßen ohne Bürgersteig handelt, sondern um verkehrsberuhigte Bereiche.
Was nützen die schonsten Fußwege, wenn dazwischen die Autos mit 50 km/h (+ "x") durchfahren ud alle querenden Kinder, Muttis ond Omas plattfahren?

Die Anlage der Straße als "verkehrsberuhigter Bereich ist in den neueren Neubaugebieten mittlerweile state of the art. Der VBB hat unter anderem DEN Vorteil, dass nicht ganz so vierl "Fläche" verbraten wird wie bei einer Straße mit Fahrbahn, 2 Bürgersteigen - und womöglich noch zwei Radwegen.

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Speck ftw
Beitrag 22.01.2016, 14:22
Beitrag #238


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2016, 13:47) *
Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 13:26) *
... Die Norm sieht nun einmal vor, dass Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen werden.
In welcher "Norm" steht das? In der Erläuterung zu Zeichen 325.1 jedenfalls nicht. Da steht nur, dass ich den Fußgängerverkehr nicht "gefährden" oder "behindern" darf.

Das stimmt. Ich ging fälschlicherweise von Gefährdung ausschließen aus. Kam da mit §3a durcheinander, aber das gilt im verkehrsberuhigten Bereich ja auch weiterhin.
Zitat
Was mache ich jetzt, wenn mir hinter der Kurve 3 Fußgängerinnen nebeneinander entgegenkommen die ich nicht behindern will? Den Rückwärtsgang reinkloppen und machen, dass ich Land gewinne? Nö, ich fahr lediglich rechts ran und bleibe stehen. Damit BEHINDERE ich die aber, denn sie müssen ihr Schwätzchen unterbrechen und sich einzeln an meinem Auto vorbeiquetschen.
Wenn man da ganz streng rangeht, muss man eben sagen: Das Fahrzeug muss zu einer Zeit rausgefahren werden, in der es kaum noch zu Fuß Gehende gibt, die man behindern könnte. Das mag zwar weltfremd sein, aber im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereiches wäre es meines Erachtens durchaus, wenn man den Fahrzeugverkehr derart einschränken würde.
Die Vorschriften für den verkehrsberuhigten Bereich sollten aber wirklich mal realistischer formuliert werden...


Zitat
Es geht also lediglich darum, einen Fahrer eines Lieferwagens "abzuwatschen", obwohl keiner von Euch irgendwelche näheren Informatinen hat? Toll: SOLCHE Diskussionspartner liiiiebe ich! crybaby.gif Doc


Ich habe den Fahrer des Lieferwagens nie irgendwo erwähnt. Bis dort nicht etwas Handfestes ermittelt wurde, werde ich auch davon Abstand halten, irgendeine Wertung reinzubringen.



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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 15:00
Beitrag #239


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Zitat (janr @ 22.01.2016, 13:52) *
Nur ist das bei fast jedem FZ mit Verbrennungsmotor so. rolleyes.gif
Dann können die da eben nicht langfahren. Um das Jedem klar zu machen würde ein Verbot von 4 rädigen Kraftfahrzeugen (außer Anlieferverkehr) helfen.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2016, 14:22) *
Sei doch mal so nett und blättere bis zum Thread-Anfang zurück.
Dann siehst Du womöglich, dass es sich nicht um Straßen ohne Bürgersteig handelt, sondern um verkehrsberuhigte Bereiche.
Was nützen die schonsten Fußwege, wenn dazwischen die Autos mit 50 km/h (+ "x") durchfahren ud alle querenden Kinder, Muttis ond Omas plattfahren?
Les doch meinen Beitrag. Ich schrieb, das in Neubaugebieten gerne auf Bürgersteige verzichtet wird. Hauptsache es wird schön eng.
Verkehrssicherheit steht bei weitem nicht an erster Stelle.

In Heidelberg ist es anders, die Häuser stehen schon, da ist nur die Frage, wie man den Straßenraum ausnutzt. Zur Zeit will man möglichst alles in der Straße unterbringen und ich sage, das funktioniert nicht.

Zitat
Die Anlage der Straße als "verkehrsberuhigter Bereich ist in den neueren Neubaugebieten mittlerweile state of the art. Der VBB hat unter anderem DEN Vorteil, dass nicht ganz so vierl "Fläche" verbraten wird wie bei einer Straße mit Fahrbahn, 2 Bürgersteigen - und womöglich noch zwei Radwegen.
Ich kenn es als 30er Zone. Keinerlei Gehwege und zwei Fahrspuren. Eine ist durch parkende Autos belegt, das heißt Feuerwehr, Müllwagen, usw. müssen sich durchquälen. Wenns doch auf einer Seite einen Gehweg gibt, es er zugeparkt, da die Straße noch enger ist. Mit Verkehrssicherheit hat das wenig zu tun, es wundert mich eher, das nicht viel häufiger etwas passiert.
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janr
Beitrag 22.01.2016, 15:02
Beitrag #240


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 15:00) *
... Dann können die da eben nicht langfahren. ...

Hier im VBB? Doch, den die Schrittgeschwindigkeit ist ja von Gerichten mit 7 bis 15 km7h festgelegt worden. wavey.gif

Wenn man will, daß langsamer gefahren wird muß anders beschildert werden und Zweiräder können nur noch geschoben werden.


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 15:14
Beitrag #241


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Miese Regelung. Mit klarer Beschilderung hat das nichts zu tun, wenn ich mir erstmal Gerichtsurteile durchlesen muss. mad.gif
Im Zweifel, wie hier, wird wieder neu geurteilt, welche Geschwindigkeit nun in Ordnung wäre.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.01.2016, 15:52
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.01.2016, 16:03
Beitrag #242





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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 17:44) *
Der Junge rutschte dann plötzlich auf dem glatten Boden aus, fiel der Länge nach nach vorne hin und sein Kopf wurde von rechtem Vorder-und Hinterrad des Sprinters überrollt.

Wie zuverlässig ist eigentlich deine Quelle? Immerhin findet man in den Pressemeldungen keinerlei Hinweise auf diesen angeblichen Unfallhergang.
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janr
Beitrag 22.01.2016, 16:11
Beitrag #243


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 15:14) *
Miese Regelung. Mit klarer Beschilderung hat das nichts zu tun, wenn ich mir erstmal Gerichtsurteile durchlesen muss. mad.gif ...

Das lernt man doch sogar in der Fahrschule blink.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2016, 16:14
Beitrag #244


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Aber auch nur wenn man den Führerschein 1980 bzw. später in der BRD gemacht hat. whistling.gif


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janr
Beitrag 22.01.2016, 16:20
Beitrag #245


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Wenn ein VZ auftaucht welches man nicht kennt, muß man sich halt selber informieren.

Wenn man dann auf eine ungenaue Verhaltensvorschrift stößt informiert man sich halt weiter.

wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2016, 16:41
Beitrag #246


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Macht aber nicht jeder: Beispiel whistling.gif


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mir
Beitrag 22.01.2016, 17:24
Beitrag #247


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Zitat (Mitleser @ 22.01.2016, 12:19) *
Es gibt Dinge, die sind unmöglich. Auch wenn die Rechtsnorm es fordert. Ein vollständiger Gefährdungsausschluss ist ebenso wie die absolute Unfallvermeidung nicht möglich.


Die StVO verlangt einen Gefährdungsausschluß (und verbietet sogar Behinderungen, im Unterschied zu § 1 auch solche, die nicht vermeidbar sind). Was heißt das denn dann konkret?



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 18:24
Beitrag #248


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Zitat (mir @ 22.01.2016, 17:24) *
... Die StVO verlangt einen Gefährdungsausschluß...

Also, beim hier betrachteten Zeichen 325.1 steht wirklich NICHTS von "Gefährdungsausschluss", sondern nur von "nicht gefährden". Und die Formulieruing "nicht gefährden" ist an dieser Stelle völlig überflüssig, denn "nicht gefährden" schreibt man mir schon nach §1 StVO vor.



Aber welcher *&"#ranting.gif!! hat denn überhaupt diesen blöden Text zu Zeichen 325.1 verfasst?

Man möge bitte nicht - wie bisher geschehen - auf einzelnen Phrasen aus Abs. 1, 2 und 5 herumreiten, sondern mal soll bitte mal den GANZEN schwachsinnigen Text interpretieren:
Zitat (Erläuterung zu Zeichen 325.1)
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt


Mein Kommentar zu 1.:
So so, ich MUSS also mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Nicht etwa "höchstens mit Schrittgeschwindigkeit" oder gar "auch bei günstigsten Umständen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit", sondern ich MUSS! mit! Schrittgeschwindigkeit! fahren! - koste es, was es wolle!
"Schrittgeschwindigkeit ist hier offenbar gleichzeitig höchst- und Mindestgeschwindigkeit...

Mein Kommentar zu 2.:
Im Gegensatz zu § 1 StVO, der es verbietet, andere Verkehrsteilnehmer "mehr als nach dem Umständen erforderlich" zu behindern, ist es bei Zeichen 325.1 Fahrzeugführern generell und uneingeschränkt verboten, "Fußgänger zu behindern".
Also unter anderem: Nicht so langsam fahren, dass ein flotter Fußgänger dadurch gebremst wird - und wie erwähnt: Auf keinen Fall langsamer als Schrittgeschwindigkeit... whistling.gif;
Wenn einem mehrere Fußgänger nebeneinander entgegenkommen: Rotor anwerfen und nach oben flüchten.

Mein Kommentar zu 3.:
Komisch, über DIESEN Absatz lässt sich NIEMAND aus.
Was heißt denn das?
Was ist, wenn ein Kfz in Längsrichtung fährt und ein Fußgänger quert: Ist es dann eine "unnötige Behinderung", wenn der Fußgänger dem Fahrzeug keinen Vorrang gewährt? think.gif.
Außerdem: Was heißt "wer zu Fuß GEHT"?
Darf nur ein "GEHENDER" (also ein unbefahrzeugter Mensch in üblicher Gangart) den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern?
Was ist mit Menschen, die auf der Fahrbahn Mischverkehrsfläche stehen, sitzen oder liegen?
Und was ist mit denen, die hüpfen oder rennen? blink.gif

Mein Kommentar zu 4.:
Der einzige Absatz, zu dem ICH keine Fragen habe.
Ich KÖNNTE allerdings die Frage aufwärmen, ob ein Stehen eines Fahrzeugs von mehr als 3 Minuten zum Zwecke des Personen- oder Ladungswechselt nun als erlaubtes Parken oder "erlaubtes Halten zählt.
Wir hatten ja hier schon mal so ne irre Diskussion... whistling.gif

Mein Kommentar zu 5.:
Also, wenn der VBB "Bürgersteige" hat, dürfen Fußgänger trotzdem auf der "Nicht-Fahrbahn gehen".
Wie verträgt sich das mit dem "den Fahrverkehr nicht unnötig berhindern? think.gif
Aber WAS bedeutet nun: "Kinderspiele sind überall erlaubt"?
Gelten Kinder als Fußgänger (die ja bekanntlich "den Fahrverkehr nicht unnötig behindern" dürfen?
Oder dürfen - wie manche offenbar voraussetzen - die Fahrbahn Mischverkehrsfläche in voller Breite dazu nutzen, ihre Modelleisenbahn aufzubauen?

Fragen über Fragen...


Meine Haupt-Fragen sind allerdings:
1.) WAS sind das eigentlich für Kn*llköppe, die die StVO formulieren dürfen? sadwalk.gif
2.) Warum gibt das Verkehrsministerium solche Texte heraus, ohne dass sie noch einmal ein des logischen Denkens fähiger Mensch gegenliest? crybaby.gif

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rapit
Beitrag 22.01.2016, 18:37
Beitrag #249


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2016, 18:24) *
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Haste gar nicht bemerkt, oder? Du darfst nicht mal kurz halten, um einen Aussteigen zu lassen. Nur Parken - also lass Dir Zeit!
Entweder Schrittgeschwindigkeit, oder Parken. Kurz anhalten ist nicht gestattet. tongue.gif


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mir
Beitrag 22.01.2016, 19:28
Beitrag #250


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Da man explizit als Fahrzeugführer nur Fußgänger nicht gefährden darf, darf man nach dem Auslegungsgrundsatz exceptio probat regulam in casibus non exceptis doch daraus folgern, daß man Fahrzeugverkehr gefährden darf, oder? thread.gif


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