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> Grundschüler in verkehrsberuhigtem Bereich getötet, Vor Schulhof von Sprinter überrollt
oimara
Beitrag 18.01.2016, 17:59
Beitrag #151


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Zitat (Achim @ 18.01.2016, 09:51) *
Wer sich das Bild anschaut und hier sofort nachvollziehen kann, dass das nur eine Verkehrsberuhigte Zone sein kann, den bewundere ich.

Muß man auch nicht, dafür gibt's doch Verkehrszeichen.
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janr
Beitrag 18.01.2016, 18:02
Beitrag #152


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10 km/h Zone und dann geht auch das mit dem Fußgängerüberweg. wavey.gif

Zitat (oimara @ 18.01.2016, 17:59) *
... Muß man auch nicht, dafür gibt's doch Verkehrszeichen.

Der satz ist schon soooo oft hier gefallen. rolleyes.gif Hast nicht alles gelesen, gelle?

Mit dem beiläufigen Blick erkennbar ist in der StVO wichtig. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.01.2016, 18:11
Beitrag #153





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Zitat (Tinu @ 18.01.2016, 17:58) *
Warum hat man dann nicht stattdessen 30er-Zonen ausgewiesen, wenn das das Ziel war?

Kein Ahnung. Im Rest der Republik wären das auch 30er Zonen.
Zitat (oimara @ 18.01.2016, 17:59) *
Muß man auch nicht, dafür gibt's doch Verkehrszeichen.

Aus behördlicher Sicht, also bei der Anordnung der VZ, muss man das schon. Die VwV-StVO verlangt eine besondere Gestaltung, die den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
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janr
Beitrag 18.01.2016, 18:21
Beitrag #154


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Zitat (Georg_g @ 18.01.2016, 18:11) *
... Im Rest der Republik wären das auch 30er Zonen. ...

Und die funktionieren sogar an Schulen gut. wavey.gif


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haschee
Beitrag 18.01.2016, 20:18
Beitrag #155


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Zitat (Tinu @ 18.01.2016, 17:58) *
Warum hat man dann nicht stattdessen 30er-Zonen ausgewiesen, wenn das das Ziel war?

Weil dann die Anwohner mehr für die Sanierung zahlen müßten... tongue.gif

(so geschehen in Bayern mal wieder - wurde erst kürzlich ein gerade erst saniertes Sahne-Stück innerhalb [30] in "verkehrsberuhigt" geändert. Optisch Fahrbahn, Parkplätze, Gehweg, Einbahnstraßenschild, Parkscheibenregelung... -alles neu geteert und gepflastert...)


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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SeriousSam
Beitrag 18.01.2016, 20:31
Beitrag #156


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Zitat (Georg_g @ 18.01.2016, 18:11) *
Zitat (Tinu @ 18.01.2016, 17:58) *
Warum hat man dann nicht stattdessen 30er-Zonen ausgewiesen, wenn das das Ziel war?

Kein Ahnung. Im Rest der Republik wären das auch 30er Zonen.


Ab welcher Geschwindigkeit wird denn geblitzt? Schätze man würde weggehupt wenn man wirklich Schrittgeschwindigkeit auf der Fahrbahn durch den vbb fährt, richtig? crybaby.gif
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 18.01.2016, 22:16
Beitrag #157


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Zitat (Georg_g @ 18.01.2016, 17:55) *
Zitat (janr @ 18.01.2016, 17:49) *
Da wird es mal Zeit, daß sich jemand erbarmt und aufräumt.

Allein die schiere Menge (18 Straßenzüge als vbB) dürfte ja in Deutschland einmalig sein.


Einmalig war damals vor allem der Zeitpunkt der Umgestaltung der Weststadt zum VBB:

Die Stadt suchte sich ausgerechnet die Sommerferien wallbash.gif aus, was zur Folge hatte, daß die Urlaubsheimkehrer auf der Suche nach Ihrem Heim wegen der plötzlichen vielen Einbahnstraßen fast durchdrehten... ranting.gif

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Spürmeise
Beitrag 19.01.2016, 00:19
Beitrag #158


Neuling
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Zitat (SeriousSam @ 18.01.2016, 20:31) *
Schätze man würde weggehupt wenn man wirklich Schrittgeschwindigkeit auf der Fahrbahn durch den vbb fährt, richtig?

Bei mehreren Tausend Fahrten bei denen ich mit (sagen wir mal "unter") 20 km/h mit dem Fahrrad durch den (mindestens seit der Jahrtausendwende bestehenden) VBB der Weststadt gefahren bin, waren eigentlich immer ein bis mehrere A...utofahrer dabei, die mich mit 40+ überholt haben.

Jahre später bin ich mal aus Spaß mit dem E-Smart die (recht kurze) VBB in der Mühltalstraße hochgefahren, weil ich mit dem Fahrrad dort (natürlich auch immer) von stinkenden Verbrennern überholt worden war. Beim E-Autofahren mit 15 km/h in dieser VBB erging mir es letztlich aber nicht anders: der Sprinter an der Spitze und die anderen hinter ihm mittlerweile aufgelaufenen PKW sind dynamisch an mir vorbeigezogen.

Das ist in Heidelberg so: langsamer als 40 km/h wird nicht gefahren, mit Ausnahme vor den Starenkästen (wenn 50 km/h erlaubt ist).
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Achim
Beitrag 19.01.2016, 07:49
Beitrag #159


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Zitat (rapit @ 18.01.2016, 17:54) *
Es darf sogar Gehwege in VBBs geben.
Nö, Gehwege gibt es nicht. Es gibt nur Mischverkehrsflächen. Denn VB dienen ja genau dazu, dass die Trennung der Verkehrsarten ausgeschlossen ist.

Zitat (rapit @ 18.01.2016, 17:54) *
Denn dass Fußgänger überall spielen dürfen, heißt noch nicht, dass Autos auch überall hin dürfen.
ich korrigiere den Satz mal:
Denn dass Fußgänger überall spielen dürfen, heißt noch nicht, dass Autos auch überall hin können.

Man kann jetzt klächen baulich so gestalten, dass Autos dort nicht hin kommen. Aber alle Fahrzeuge dort auszuschließen wird kaum möglich sein.

Aber zurück zum Ausgangsfall. Dass hier zweifelsfrei von der Behörde geschlampt wurde, verdeutlicht sich immer mehr. Aber den Verantwortlichen wird selbst jetzt alles am Ar... vorbeigehen. Schade.

Zitat (Tinu @ 18.01.2016, 16:33) *
Egal, ob Gehweg oder "Parkstreifen" (oder wie das dann heißen müsste) - wo dort tatsächlich geparkt wird, dürfte es mangels Kennzeichnung doch wohl erst recht verboten sein.

Nö, ist s nicht. Als Kennzeichnung reicht im VB der optische Eindruck. Und den habe ich durch die besondere Gestaltung des Parkstreifens. Gehwege gibt es in einem VB nicht, daher kann es nur Parkstreifen sein.


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Tinu
Beitrag 19.01.2016, 08:44
Beitrag #160


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Ich schrieb ja auch "wo dort tatsächlich geparkt wird". Und das ist eben gerade nicht auf dem Streifen, sondern auf der Fläche, die nach dem optischen Eindruck der Fahrbahnrand wäre! (siehe Bild Georg_g)


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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dazydee
Beitrag 19.01.2016, 09:49
Beitrag #161


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Zitat (Achim @ 19.01.2016, 07:49) *
Nö, Gehwege gibt es nicht. Es gibt nur Mischverkehrsflächen. Denn VB dienen ja genau dazu, dass die Trennung der Verkehrsarten ausgeschlossen ist.

Kann man das rein aus der StVO herleiten? Oder braucht man da VwV und Konsorten von denen ein VT nix wissen braucht?


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HeinerHainer
Beitrag 19.01.2016, 10:00
Beitrag #162


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Auf jedenfall weis aussehalb des VP keiner das es in einem VBB keine "echten" Gehwege gibt.


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Gruß Heiner
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Achim
Beitrag 19.01.2016, 10:18
Beitrag #163


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Ja, in der Anlage 3 zur StVO unter Nummer 12 Punkt 5 (Aufhebung der Trennung der Verkehrsarten in Verkehrsberuhigten Zonen). Die Zielsetzung wurde in den entsprechenden Begründungen für den Bundesrat gebraucht und auch vom OVG Münster (VRS 97, 159) gut erläutert. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Sinn eines VB findet man in der VwV-StVO. Wer sich als Behörde nicht an diese Vorgaben hält, hat den Sinn und Zweck des Z 325 nicht verstanden.
Dazu auch Luchterhand, Band 2 StVO, § 42 Rn 9:
Mit dem isolierten Aufstellen [ohne begleitende bauliche Maßnahmen zur Geschindigkeitsminimierung] der Zeichen 325.1/325.2 mag zwar der Wille zur Verkehrsberuhigung ausgedrückt werden, dem Zweck dient diese eher verkehrskosmetische Beschilderung jedoch nicht.
Ein VB kann von Fußgängern und spielenden Kindern nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden, wenn die Verkehrsdichte zu Hauptzeiten mehr als 20 KFZ/Stunde beträgt und zu den übrigen Zeiten nicht völlig unerheblich ist (VG Köln, 4 K 932/10).


Hier wird durch den massiven und sichtbehindernden ruhenden Verkehr das Problem noch potenziert. Aber das hätte die Behörde vor Anordnung der Verkehrszeichen prüfen müssen und hätte das Problem auch erkannt. Ich gehe sogar so weit, dass man das tiefraurige Ereignis hätte bei sorgsamer Betrachtung sogar vorausschauen können.

Zitat (HeinerHainer @ 19.01.2016, 10:00) *
Auf jedenfall weis aussehalb des VP keiner das es in einem VBB keine "echten" Gehwege gibt.

Selbst im VP gibt es da noch Unklarheiten wavey.gif


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rapit
Beitrag 19.01.2016, 10:35
Beitrag #164


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Zitat (Achim @ 19.01.2016, 07:49) *
Es gibt nur Mischverkehrsflächen....
ich korrigiere den Satz mal:

Na da korrigiere ich doch mal:
Es gibt grundsätzlich Mischverkehrsflächen. Aber nicht nur.

Fußgängern vorbehaltene Flächen kann, darf, und soll es meist sogar, weiterhin geben.

Und wie Du die gestaltest, ist nicht geregelt.

Das kann man mit Pollern machen.

Oder mit treppenartigen Hochborden.
Sicherlich nicht mit flachen Bordsteinen.
Aber etwas, wo man schon einen SUV oder gößeres bräuchte, um da hoch zu rangieren, dürfte reichen.

Nach wie vor sehe ich sowieso nur eine Rechtswidrigkeit solch eines VBB, nichtsdestotrotz eine Rechtswirksamkeit.
Ganz besonders, wenn man, um da hin zu kommen durch eine FGZ fahren muss.
Da ist die Gestaltung ziemlich egal, wie in der FGZ selbst auch.
Und mehr als 20 Fzg. pro Stunde sind dann sicher auch nicht zu erwarten.

Zitat (Achim @ 19.01.2016, 07:49) *
Denn VB dienen ja genau dazu, dass die Trennung der Verkehrsarten ausgeschlossen ist.

Das kann ich gar nicht herleiten. Dass deswegen Fußgänger keine eigenen Flächen haben dürften.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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janr
Beitrag 19.01.2016, 10:39
Beitrag #165


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Zitat (dazydee @ 19.01.2016, 09:49) *
... Kann man das rein aus der StVO herleiten? ...

Kann man, denn Gehwege sind für Fußgänger, Fahrbahnen für FZe und Kinderspiele sind nicht erlaubt.

Das widerspricht den Regelungen zum Z 325: Man darf überall gehen > kein Gehweg notwendig oder alles ist Gehweg.

Man darf überall fahren > keine Fahrbahn notwendig oder alles ist Fahrbahn

Überall sind Kinderspiele erlaubt > keine "normale" Straße.


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Achim
Beitrag 19.01.2016, 10:41
Beitrag #166


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Zitat (rapit @ 19.01.2016, 10:32) *
vorbehaltene Flächen kann, darf, und soll es meist sogar, weiterhin geben.

Nö. whistling.gif
Ich kann zumindest mit einem Zweirad auf diesen Flächen fahren. Die Benutzngspflicht "für die Fahrbahn" ist in diesen Zonen nicht anwendbar. Zielstellung (siehe Begründungen und Rechtsprechung) ist die städtebauliche Gestaltung durch Aufhebung der Verkehrsartentrennung, verbunden mit der vorrangigen Aufenthaltsfunktion für Fußgänger und Kinder. Man kann dahingehend "Fußgängerschutzräume" schaffen. Gehwege oder vorgehaltene Flächen sind dies aber dann nicht.

Aber wir kommen weg von Ausgangssachverhalt und sind jetzt bei den Gestaltungsgrundsätzen. Und die wurden hier nmM massiv ignoriert.


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.01.2016, 16:19
Beitrag #167


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Zitat (rapit @ 18.01.2016, 17:54) *
Es darf sogar Gehwege in VBBs geben.

Die heißen da nur anders: "Fußgängern vorbehaltene Flächen".


wie kennzeichnet man die? Damit da auch keinesfalls KfZ hinkommen?

Edit: ich ziehe die Frage zurück, Euer Ehren.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 19.01.2016, 16:37
Beitrag #168





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Wenn ich es bis jetzt richtig verstanden habe, sind selbst solche Fahrbahn"markierung" innerhalb VBB unzulässig??
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.01.2016, 16:50
Beitrag #169


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Nein, rechts und links sind in der Straße dort extrabreite Parkflächen gepflastert worden:
Zitat
Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann




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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 21.01.2016, 17:44
Beitrag #170


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So, war heute mal am Ort des Geschehens.
Vor dem Spielplatz gegenüber des Schulhofs parkenkeine Autos meher, auf ganzer Länge der Straßenfront des Spielplatzes ist eine Sperrfläche aufgezeichnet.
(Hätte man zwar schon mit der Einrichtung des Spielplatzes machen sollen, aber in HD ist der Parkraum ja so knapp....)

Zum Unfallhergang habe ich das wohl Wesentlichste in Erfahrung bringen können:

Amtlich (inoffiziell) ist: Der Sprinterfahrer war definitiv zu schnell.
Der Unfallhergang war folgendermaßen (tragisch, tragisch sad.gif ):

Die Kinder spielten nicht wie spekuliert auf dem Schulhof, sondern lieferten sich auf dem Spielplatz gegenüber eine Schneeballschlacht.
Der Junge wurde wohl konzertiert mit Schneebällen beworfen und flüchtete davor vom Spielplatz Richtung Schule.
Zwischen die parkenden Autos, wo er den herannahenden Sprinter bemerkte und auch stoppte.
Soweit, so gut...

Der Junge rutschte dann plötzlich auf dem glatten Boden aus, fiel der Länge nach nach vorne hin und sein Kopf wurde von rechtem Vorder-und Hinterrad des Sprinters überrollt...Scheiße...

Muss sofort um`s Leben gekommen sein...
Die Position des Sprinters nach dem Unfall muss also in ungefähr der auf dem Bild mit dem Bergungs-Lkw entsprochen haben.
Mein Gesprächspartner (nicht von der Presse) und ich waren uns einig, daß der Fahrer von der Straße abgelenkt war; durch was, muss noch genau ermittelt werden, liegt aber nahe und darin waren wir uns auch einig.
Über Ortskenntnis des des Fahrers habe ich mich ganz geschockt gar nicht mehr erkundigt, da sollte aber keine große Rolle spielen

Alles in allem eine Verkettung sehr unglücklicher Umstände, denn der Junge hat ja aufgepasst, das ist ja das Tragische. Ich könnte heulen...


Um gleich wieder bitterböse zu werden auf diejenigen, die Gesundheit und Leben der schwächeren Verkehrsteilnehmer auf dem Altar der "Freien Wirtschaft" opfern, der es erlaubt ist, den im Kleintransportgewerbe tätigen, zumeist schlechtbezahlten Fahrern Kontingente zuzumuten, die, um einigermaßen pünktlich wieder nach Hause zu kommen für diese nur unter Mißachtung der Verkehrsregeln zu schaffen sind.
Und dies in einem der höchstentwickelten Länder der Welt! ranting.gif ranting.gif ranting.gif
Schande, Schande,Schande!

Da muss sich endlich etwas ändern!


Vielleicht könnt ihr euch vorstellen, welche Stimmung an der Unfallstelle herrscht unter den Schülern und Eltern, die dort Mahnwache hielten - ich musste meine Tränen wegdrücken, um weiterfahren zu können.

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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 21.01.2016, 18:08
Beitrag #171


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Hat mit dem Editieren nicht geklappt, muss ich aber noch loswerden:

Diese Armleuchter in Berlin sollen doch selbst mal eine Zeitlang solch einen Job machen; mal sehen, ob sie dann immer noch davon reden, "wie gut es Deutschland geht" (laut Mutti, leider nur im Durchschnitt...).
Soll heißen, wenn ich meinen Hintern in den Backofen und den Kopf in den Gefrierschrank halte, ist die Durchschnittstemperatur ja auch eine angenehme, dann geht`s mir gut......? blink.gif

Gerade neu in der RNZ entdeckt: http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_a...rid,163340.html

Hier wird das Komplettversagen der Stadt Heidelberg in Sachen Kinder- und Fußgängerschutz richtig deutlich - das ist ja haaresträubend, welche Versäumnisse da schon lange vor letztem Freitag stattgefunden haben.
Aber ungenügend beleuchteten Fahrradfahrern die Luft ablassen im Namen der Verkehrssicherheit...
Heuchelei hoch zehn...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.01.2016, 19:19
Bearbeitungsgrund: Link klickbar gemacht
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.01.2016, 18:23
Beitrag #172


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Moment mal.
Die einen wettern hier über "rasende Sprinterfahrer", denen Menschenleben egal sind.
Die anderen geben unsern Politikern die Schuld, weil die es erlauben, dass Spediteure ihre Fahrer dazu zwingen dürfen, Schulkinder zu überfahren...
Irgendwie beides etwas gaga!

WENN es sich tatsächlich so zugetragen hat wie geschildert:
- Da fährt ein Transporter;
- ein Kind will die Straße überqueren, sieht den Transporter und bleibt stehen,
- der Transporter fährt weiter,
- das Kind rutscht aus und fällt mit dem Kopf vor das Vorderrad der Transporters...
... DANN würde ich gern mal wissen, wie der Transporterfahrer Eurer Meinung nach den Unfall hätte verhindern können.

Langsamer fahren?
Wenn er sieht, dass das Kind stehenbleibt und womöglich Blickkontakt mit ihm hatte, dann braucht er nicht damit zu rechnen, dass das Kind plötzlich vor das Auto stürzt.
Und selbst wenn bei Schritttempo der Bremsweg nur wenige Meter beträgt: Diese "wenigen Meter" reichen für den Unfall völlig aus.

Mit demselben Recht könnte man auch sagen: Der Transporterfahrer hätte SCHNELLER fahren sollen: Dann wäre das Kind HINTER den Transporter gefallen.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.01.2016, 18:38
Beitrag #173





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.01.2016, 18:23) *
... DANN würde ich gern mal wissen, wie der Transporterfahrer Eurer Meinung nach den Unfall hätte verhindern können.

In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt u.a.: "Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden."
Bei Schrittgeschwindigkeit beträgt der Bremsweg nur etwa einen Meter.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.01.2016, 18:41
Beitrag #174


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.01.2016, 18:23) *
Wenn er sieht, dass das Kind stehenbleibt und womöglich Blickkontakt mit ihm hatte, dann braucht er nicht damit zu rechnen, dass das Kind plötzlich vor das Auto stürzt.

Eben gerade damit muß man rechnen - bei Kindern muß man mit allem rechnen.



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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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blue0711
Beitrag 21.01.2016, 18:41
Beitrag #175


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@Doc: zu schnell, abgelenkt: Das halte ich dann doch für vermeidbar.
Einen ansprintenden 9jährigen sieht man bei Schritttempo recht gut, auch zwischen parkenden PKW.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Herrn Schorch
Beitrag 21.01.2016, 19:09
Beitrag #176


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Es ist dann zudem ausgesprochen riskant, maximal 1,50 m (unterstellte Körperlänge, damit bei einem Sturz die Fahrspur erreicht wird) an einem Kind vorbeizufahren. Das würde ich vermutlich nur tun, wenn ich es dabei permanent im Blick hätte.
Lässt sich ja immer schlau sagen und die Sache ist tragisch wie unglücklich, ganz furchtbar.

Vor nicht allzu langer Zeit ist auf einem Schulgelände eine Schülerin unter ein Räumfahrzeug (Unimog) gefallen, nachdem sie auf dem Schnee und Eis ausgerutscht war. Der Fahrer hat das gar nicht bemerkt, obwohl sie überrollt wurde, und wurde erst durch andere Schüler angehalten. Mit viel Glück und schwersten, lebensbedrohlichen Verletzungen hat sie überlebt.

Ich denke seither immer an diesen Sachverhalt, wenn ich im Schnee an Fahrbahnen entlang laufe. Da sind ja manchmal nur wenige cm Abstand zum Verkehr und ein Ausrutscher kann dann jederzeit fatale Folgen haben.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.01.2016, 19:24
Beitrag #177


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Zitat (blue0711 @ 21.01.2016, 18:41) *
Einen ansprintenden 9jährigen sieht man bei Schritttempo recht gut, auch zwischen parkenden PKW.

Ebenso wie man auf der Straße ALLES erkennen muss, muss man auch beim Lesen der Vorpostings ALLES erkennen (auch das in "fast unsichtbar" geschriebene"):
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 17:44) *
... und flüchtete davor vom Spielplatz Richtung Schule.
Zwischen die parkenden Autos, wo er den herannahenden Sprinter bemerkte und auch stoppte.
Soweit, so gut...
Der Junge rutschte dann plötzlich auf dem glatten Boden aus, fiel der Länge nach nach vorne hin und sein Kopf wurde von rechtem Vorder-und Hinterrad des Sprinters überrollt...Scheiße...


Und jetzt noch mal gefragt: WAS hätte der Sprinterfahrer noch tun sollen, wenn der Junge - der ja vorher angehalten hat - DANN plötzlich direkt vor's Vorderrad stürzt?
Das Ganze geschah vermutlich in unmittelbarer Nähe des Sprinters, also höchstwahrscheinlich außerhalb seines Gesichtsfeldes, und er hat sich womöglich beim ersten Rumpeln nichts weiter gedacht...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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blue0711
Beitrag 21.01.2016, 19:34
Beitrag #178


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.01.2016, 19:09) *
Das würde ich vermutlich nur tun, wenn ich es dabei permanent im Blick hätte.
Me 2
Oder halt anhalten und den Jung rennen lassen. IM VBB eh das beste


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Gruß Kai
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 21.01.2016, 22:33
Beitrag #179


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.01.2016, 19:24) *
Und jetzt noch mal gefragt: WAS hätte der Sprinterfahrer noch tun sollen, wenn der Junge - der ja vorher angehalten hat - DANN plötzlich direkt vor's Vorderrad stürzt?
Das Ganze geschah vermutlich in unmittelbarer Nähe des Sprinters, also höchstwahrscheinlich außerhalb seines Gesichtsfeldes, und er hat sich womöglich beim ersten Rumpeln nichts weiter gedacht...

Doc


Also Doc, bitteschön...

Rumpeln? Der fährt über einen Kopf! Bei einem Neunjährigen wird der beim Drüberrollen nicht platt, das kommt bestimmt so wie eine Schwelle...
Wir haben im Gespräch das Szenario durchgespielt und angenommen, der Sprinter wäre wirklich echte Schrittgeschwindigkeit (flott, 1,5 m/s) gefahren und der Fahrer aufmerksam gewesen, wäre der Unfall beim Abstand von 2 Metern zum stürzenden Jungen schon nicht mehr zu vermeiden gewesen.
Das wäre jetzt der Extremfall und durchaus möglich, dann hätten beide wirklich absolutes Oberausnahmepech gehabt.
Nur- wenn ich so langsam fahre, stehe ich weitere 2 Meter nach dem Rumpeln, da ist die Hinterachse noch etwas entfernt.

Und nochmal ein nur - der war schneller!
Und irgendwie habe ich glaube ich irgendwann irgendwo... Moment, ich hab`s... - in der Fahrschule gelernt, wie man sich im Verkehrsberuhigten Bereich zu verhalten hat.
Ich habe mal schnell Wikipedia bemüht, hier das Wichtigste:

Innerhalb dieses Bereiches gilt:[2]

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.


Damit ist für mich alles gesagt.

Ich persönlich halte es so, daß ich im VBB prinzipiell jedem Fußgänger, der queren will, dies auch anbiete. Ich ernte dafür oft genug Verwunderung, weil die Leute das einfach nicht gewohnt sind und manche bleiben einfach stehen und winken mich vorbei, selbst wenn ich schon angehalten habe. (Mir fallen dann immer Schulze und Schultze ein...."Bitte nach Ihnen!" "Nein, bitte nach Ihnen " ...)
Sagt schon viel über das allgemeine Verhalten von Autofahrern, nicht?

Und speziell bei Kindern am Straßenrand...
Erlebnisse in der 30er Zone habe ich weiter oben schon geschildert, im verkehrsberuhigten Bereich halte ich grundsätzlich an, wenn ein Kind sich in Richtung meines Fahrwegs bewegt.
Gleiches gilt bei mir für alle anderen Altersgruppen, wenn ich den Eindruck habe, da könnte einer nicht aufmerksam sein.

Doc, Du suchst enfach vergebens nach irgendeiner Entlastung für den Sprinterfahrer.
Er hätte einfach anhalten sollen und den Jungen passieren lassen. Da gibt`s nichts dran zu rütteln.
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Tanker
Beitrag 21.01.2016, 23:17
Beitrag #180


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Mr.T
Beitrag 21.01.2016, 23:48
Beitrag #181


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 22:33) *
Ich persönlich halte es so, daß ich im VBB prinzipiell jedem Fußgänger, der queren will, dies auch anbiete. Ich ernte dafür oft genug Verwunderung, weil die Leute das einfach nicht gewohnt sind und manche bleiben einfach stehen und winken mich vorbei, selbst wenn ich schon angehalten habe. (Mir fallen dann immer Schulze und Schultze ein...."Bitte nach Ihnen!" "Nein, bitte nach Ihnen " ...)
Sagt schon viel über das allgemeine Verhalten von Autofahrern, nicht?
Schade eigentlich, dass du dich nicht immer so vorbildlich verhalten hast.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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heretic12
Beitrag 22.01.2016, 00:00
Beitrag #182


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 22:33) *
Innerhalb dieses Bereiches gilt:[2]

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

Und wann ist nötig?
Wenn der Junge stehen bleibt und offensichtlich auf seinen Vorrang verzichtet wohl kaum.
Dann geht meine Aufmerksamkeit in Richtung Schule, wo möglicherweise weitere Kinder kommen, die nicht stehen bleiben.
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 22:33) *
Damit ist für mich alles gesagt.

Klar, wenn man sichs einfach machen will...
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janr
Beitrag 22.01.2016, 00:15
Beitrag #183


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 22:33) *
...
Innerhalb dieses Bereiches gilt:[2] ...
Das steht in der StVO (mal der genaue Wortlaut)
Zitat (Erläuterungen zum Zeichen 325.1)
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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angeditscht
Beitrag 22.01.2016, 00:28
Beitrag #184


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Zitat (Georg_g @ 21.01.2016, 18:38) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.01.2016, 18:23) *
... DANN würde ich gern mal wissen, wie der Transporterfahrer Eurer Meinung nach den Unfall hätte verhindern können.

In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt u.a.: "Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden."
Bei Schrittgeschwindigkeit beträgt der Bremsweg nur etwa einen Meter.


Plus 1,5m für die schrecksekunde....dann sind wir schon bei 2,5m.....
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Speck ftw
Beitrag 22.01.2016, 01:26
Beitrag #185


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Wenn ich ein Kind in einem verkehrsberuhigten Bereich sehe, dann halte ich an. Wenn es vor mir spielt, dann spielt es vor mir. Das kann dann meinetwegen auch fünf Minuten dauern. Ich käme niemals auf die Idee, ohne ausreichendem Abstand und totaler Gewissheit in einer solchen Situation vorbeizufahren. blink.gif
Ich bleibe auch stehen, wenn es am Straßenrand auf mich wartet. In den meisten Fällen fahre ich erst, wenn es weg ist.
Dann geht es mit 6 km/h weiter, immer mit den Augen auf potentielle Gefahrenstellen gerichtet. Es ist zumindest von der Rechtsprechung sehr vernünftig, dass man in einem solchen Bereich nicht damit rechnen muss, überholt zu werden. Das macht es zumindest einfacher, zu Fuß Gehende in den Augen zu behalten.


Zitat
Plus 1,5m für die schrecksekunde....dann sind wir schon bei 2,5m.....

Die wird ja schon beim Gefahrzeichen "Kinder" nicht zugebilligt. Im verkehrsberuhigten Bereich wäre es auch sehr unratsam, sich vor zu Fuß Gehenden oder Kindern zu erschrecken...


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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 07:34
Beitrag #186


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Das heißt ja fachlich auch Reaktionszeit. Unter 0,8s ist man verdammt gut.

Und genau deswegen sollte man im VBB (nicht gefährden) sehr vorausschauend fahren.


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Gruß Kai
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GM_
Beitrag 22.01.2016, 07:51
Beitrag #187


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 02:26) *
Wenn ich ein Kind in einem verkehrsberuhigten Bereich sehe, dann halte ich an. Wenn es vor mir spielt, dann spielt es vor mir. Das kann dann meinetwegen auch fünf Minuten dauern. Ich käme niemals auf die Idee, ohne ausreichendem Abstand und totaler Gewissheit in einer solchen Situation vorbeizufahren. blink.gif
Ich bleibe auch stehen, wenn es am Straßenrand auf mich wartet. In den meisten Fällen fahre ich erst, wenn es weg ist.
siehe §3 (1):
Zitat
Die Geschwindigkeit ist ... den persönlichen Fähigkeiten ... anzupassen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 22.01.2016, 08:23
Beitrag #188


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Zitat (blue0711 @ 22.01.2016, 07:34) *
Das heißt ja fachlich auch Reaktionszeit. Unter 0,8s ist man verdammt gut.

Und genau deswegen sollte man im VBB (nicht gefährden) sehr vorausschauend fahren.


Sagt alles, was mir am Herzen liegt.

Mein letzter Beitrag zum Thema.

Nur noch soviel:

Danke @Mr.T für den Hieb unter die Gürtellinie; daß ich wegen meinen THC-Fahrten bis vor 4 Jahren mein Recht verwirkt habe, mich für schwächere Verkehrsteilnehmer einzusetzten, ist mir neu. (Aber Du bist da ja der Fachmann...)
In 34 Jahren zwei Katzen erwischt, aber sonst keinem Menschen ein Haar gekrümmt, soll auch weiter so bleiben.

@Tanker:
In diesem Fall ist der Untergrund glatt und die Straße zudem leicht abfallend zum Randstein hin, außerdem müsstest Du neben dem Schulhof auch auch auf den Spielplatz achten, wo die Schneeballschlacht stattfand, die den Anlaß zu dem tragischen Unfall gab.
(Pass auf, daß Du nicht überfordert wirst.../Ironie off)
Mit der Berechenbarkeit von Kindern habe ich auch als Vater ein eigenenen Erfahrungen gemacht. (Lies weiter oben.)
Hast Du mit deren Prinzipientreue andere, fahre ruhig weiter...
Wann nötig ist Ermessenssache, und zwar meine.

@Speck ftw: Zieh`s ruhig in`s Lächerliche, das hält mein Fell aus.
Wenn`s bei mir soweit kommen sollte, müsste ich das dann mit meinem Gewissen ausmachen oder leiht ihr mir eure aus?
Und ich war noch nie ein Verkehrshindernis.

@GM: ...und zu denen gehört auch mein Sinn für eventuelles Fehlverhalten Anderer.


Schönen Tag noch.
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Achim
Beitrag 22.01.2016, 09:40
Beitrag #189


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 01:26) *
Wenn ich ein Kind in einem verkehrsberuhigten Bereich sehe, dann halte ich an. Wenn es vor mir spielt, dann spielt es vor mir. .....Ich käme niemals auf die Idee, ohne ausreichendem Abstand und totaler Gewissheit in einer solchen Situation vorbeizufahren. blink.gif

Wenn Du es siehst. Und was ist, wenn Du es nicht siehst und auch nicht damit rechnest, da es zwischen parkenden Fahrzeugen herausgeschossen kommt ????
Ich will den Unfall nicht bewerten, aber hier auf einzelne Beteiligte draufzuhauen, ohne alle Umstände genau zu kennen, ist für mich etwas .... mad.gif


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Speck ftw
Beitrag 22.01.2016, 10:06
Beitrag #190


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Wenn ich nicht ausschließen kann, dass dort ein Kind oder ein zu Fuß Gehender sein könnte, darf ich nicht fahren.

Gefährdung und Behinderung müssen ausgeschlossen sein. Wenn ich fahre und da knallt mir ein Kind gegen die Karre, dann habe ich als Fahrzeug Führender einen Fehler gemacht.
In solchen Situationen fahre ich mit so viel Abstand wie möglich und so langsam wie möglich an den Fahrzeugen vorbei. Wenn ich dort mit 1-2 km/h vorbeirolle mit etwa zwei Metern Abstand, dann reicht das in jeder erdenklichen Situation, um zumindest die Gefährdung auszuschließen.
Die Behinderung ist damit zwar noch nicht aus dem Weg, aber da zahle ich im Zweifelsfall dann eben die 15 Euro. whistling.gif

Zitat
Die Geschwindigkeit ist ... den persönlichen Fähigkeiten ... anzupassen.


Ich habe es oft genug gesagt, aber ja: Ich persönlich traue mir eben nicht zu, mit der "üblichen Geschwindigkeit" allen Sorgfaltpflichten in einem solchen Bereich nachzukommen.
Wer meint, das mit 20 km/h zu können, soll ruhig so schnell da durchfahren. rolleyes.gif




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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 11:03
Beitrag #191


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 10:06) *
Ich habe es oft genug gesagt, aber ja: Ich persönlich traue mir eben nicht zu, mit der "üblichen Geschwindigkeit" allen Sorgfaltpflichten in einem solchen Bereich nachzukommen.
Es heißt ja nicht umsonst schon länger, dass man diese Bereiche nur bei Notwendigkeit befahren sollte. Letztlich ist das auch der Sinn, der leider durch Ausgestaltungen wie hier verwässert wird.


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Achim
Beitrag 22.01.2016, 11:06
Beitrag #192


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 10:06) *
Wenn ich nicht ausschließen kann, dass dort ein Kind oder ein zu Fuß Gehender sein könnte, darf ich nicht fahren.

Ich hoffe inständigst, dass Du noch nie ein Fahrzeug geführt hast. Falls doch, ist für mich EOD


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 11:14
Beitrag #193


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 21.01.2016, 18:08) *

Steht alles wesentliche drin: "Die optimale Lösung kostet viele Parkplätze."
Man hat hier eine typische verbaute schwäbische Stadt und möchte nicht zugeben, das der Platz nicht für alles ausreicht. Die Folge sind nunmal Unfälle.
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blue0711
Beitrag 22.01.2016, 11:16
Beitrag #194


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Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 11:14) *
schwäbische Stadt
Äh, wie bitte?


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rapit
Beitrag 22.01.2016, 11:17
Beitrag #195


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Tragisch.

Wenn der Junge stürzte, als der Sprinter schon da war, dann war das möglicherweise außerhalb der Blickfeldes/Erfassungsbereichs des Sprinterfahrers. Dann wäre das Überrollen wirklich ein ganz tragischer Vorfall - mit dem Vorderrad.

Das spürt man aber deutlich, das Hinterrad kann ich daher nicht nachvollziehen.

Ich musste in meiner Studentenzeit, in der ich Lieferwagen fuhr, mal einen Frischling erlösen, den der Vordermann aufgeschlitzt hatte. Sogar so ein Minischweinchen spürt man beim Überrollen mit dem Rad deutlichst. Ein Menschenkopf ist größer.

Was zur Frage führt: war das Kind nach dem ersten oder erst nach dem zweiten Überrollen tot?

Das werden wir hier nicht klären können. Das klärt die Rechtsmedizin.

Rechtlich bleibt dann noch die Frage der Vermeidbarkeit zu klären.

Und die setzt nicht erst beim Sturz an, sondern auch schon bei der örtlichen Veremeidbarkeit: Dass nämlich bei Einhaltung der zHg der Sprinter noch gar nicht so weit vorne gewesen wäre, als der Junge fiel und er es dadurch hätte sehen können und Anhalten können.

Die armen Eltern!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 11:21
Beitrag #196


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 10:06) *
... Wenn ich dort mit 1-2 km/h vorbeirolle mit etwa zwei Metern Abstand, dann...

... verstößt Du gegen Deine eigene Interpretation, die Du gerade geliefert hast:


Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 10:06) *
Gefährdung und Behinderung müssen ausgeschlossen sein.

Du meinst also, dass Du im verkehrsberuhigten Bereich auf KEINEN Fall einen Fußgänger behindern darfst?
Genau DAS tust Du aber, wenn du mir 1 bis 2 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich schleichst - und ein Fußgänger hinter Dir möchte seine normalen 6 km/h gehen.


Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 10:06) *
Wenn ich fahre und da knallt mir ein Kind gegen die Karre, dann habe ich als Fahrzeug Führender einen Fehler gemacht.

Jawoll. Und wenn Du mit max Schritttempo durch einen VB fährst und Dir ein Kind mit dem Fahrrad von HINTEN in die Karre knallt, stürzt und sich ein paar Zähne aushaut, dann bist Du dran wegen Körperverletzung... wallbash.gif

Doc


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janr
Beitrag 22.01.2016, 11:21
Beitrag #197


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Zitat (Speck ftw @ 22.01.2016, 10:06) *
Wenn ich nicht ausschließen kann, dass dort ein Kind oder ein zu Fuß Gehender sein könnte, darf ich nicht fahren. ...

Dann kann die Straße nicht mehr befahren werden, denn Kinder hinter den Autos die evtl durchhuschen kann man nicht sehen. rolleyes.gif

So sind wir wieder bei der falschen Gestaltung.


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rapit
Beitrag 22.01.2016, 11:26
Beitrag #198


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Schritttempo (6-7 km) sind im VBB nunmal das sog. "erlaubte Risiko". Die darf man fahren.


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Unnamed
Beitrag 22.01.2016, 11:33
Beitrag #199


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Zitat (blue0711 @ 22.01.2016, 11:16) *
Zitat (Unnamed @ 22.01.2016, 11:14) *
schwäbische Stadt
Äh, wie bitte?
Oh verzeih, aber Schwaben oder Baden nehmen sich da nichts. Wenn man über den Schwarzwald fährt, merkt man keinen Unterschied, ist alles unmöglich zugeparkt und verbaut.

Im Alltag ist es eben viel zu eng. Das haben die Verantwortlichen vor eine Weile selbst erkannt und das VBB Schild aufgestellt. Anstatt den PKW-Verkehr völlig zu verbannen und Parkhäuser anzubieten. Die Häuser abzureißen wäre die andere Alternative, muss man sich entscheiden, was man denn nun will. Ich fände es schade um Heidelberg.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2016, 11:40
Beitrag #200


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Zitat (rapit @ 22.01.2016, 11:17) *
Und die setzt nicht erst beim Sturz an, sondern auch schon bei der örtlichen Veremeidbarkeit: Dass nämlich bei Einhaltung der zHg der Sprinter noch gar nicht so weit vorne gewesen wäre, als der Junge fiel und er es dadurch hätte sehen können und Anhalten können.

DAS - mit Verlaub - ist Schwachsinn!
Aber so seit Ihr Juristen ebenn... whistling.gif

Das erinnert mich mal an einen viele Jahre zurückliegenden Bahnübergangs-Unfall zwischen einem Güterzug und einem Lkw. Lokführer war damals mein Vater.

Der Lkw-Fahrer stand wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht, weil es seinen Beifahrer ziemlich bös erwischt hatte - und während des Ermittlungsverfahrens wollte der Anwalt des Lkw-Fahrers den Spiel umdrehen und beschuldigte meinen Vater, den Unfall (mit)verschuldet zu haben:
Nach den Aufzeichnungen auf der Lok war mein Vater zwar direkt vor der Unfallstelle genau die dort für den Zug vorgeschriebenen 40 km/h gefahren - aber eine ähnliche Stelle ein paar Kilometer zuvor hatte er mit 42 km/h genommen. Wäre er DORT vorschriftsmäßig gefahren, wäre er - so die Argumentation des Anwalts - ein paar Sekunden später an der Unfallstelle angekommen, und der Unfall hätte nicht stattgefunden...


Also hat an DIESEM Unfall wahrscheinlich jemand Schuld, der den Sprinterfahrer einige Minuten zuvor ein wenig behindert hat - denn andernfalls wäre der Unfall nicht passiert, weil der Sprinterfahrer zum fraglichen Zeitpunkt schon längst über alle Berge gewesen wäre...



Zitat (rapit @ 22.01.2016, 11:26) *
Schritttempo (6-7 km) sind im VBB nunmal das sog. "erlaubte Risiko". Die darf man fahren.

Ja? blink.gif
Ich habe hier gerade gelernt, dass man die eben NICHT fahren darf, sondern maximal 1 - 2 km/h , und das auch nur, wenn man von jedem sich bewegenden Fußgänger jederzeit 2 Meter Abstand halten kann (gar nicht mal so einfach, wenn die Fußgänger selbst nach Belieben rennen dürfen... think.gif

Doc


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Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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