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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24880 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wie wäre Dein Ansatz, in einem Strafverfahren zu beweisen, daß die Ausschilderung unfallverursachend war? Das wäre dann doch eher die Straßengestaltung, für die die StVB nicht zuständig ist.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Blue0711,
Mit welcher Wahrscheinlichkeit geschieht das nach einem tödlichen Unfall, wenn kein Fluchtversuch dabei ist? wenn ich richtig gelesen habe, wurde der Junge scheinbar überrollt. Je nachdem, wo er unter dem Fahrzeug lag, kann es durchaus sein, dass man den Sprinter zur Seite gefahren hat, um besser an den Jungen heran zu kommen. Es ist auch möglich, dass der Sprinter zur Seite gefahren wurde, weil dieser bei der Erstversorgung gestört hat. Mit einem Fluchtversuch hat so etwas nichts zu tun und so etwas kommt immer wieder vor. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
@Heinz Wäscher:
Doch, man muss ihm nur die Vorschriften und Aktenlagen erklären ![]() -------------------- |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Ist zufällig bekannt, ob der Sprinterfahrer ortskundig ist und demzufolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiß, dass sich an der Unfallstelle eine Schule befindet? Wenn ich mir die Bilder ansehe, neige ich zu einem hätte wissen müssen, auch wenn nicht ortskundig.![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Wie wäre Dein Ansatz, in einem Strafverfahren zu beweisen, daß die Ausschilderung unfallverursachend war? Das wäre dann doch eher die Straßengestaltung, für die die StVB nicht zuständig ist. Zuständig für die bauliche Beschaffenheit ist die Baubehörde, für die Beschilderung die Straßenverkehrsbehörde. Nach dem Grundsatz der Einheit von Bau und Betrieb darf sich bauliche Gestaltung und Verkehrsregelung nicht widersprechen. Und das ist hier zweifelsfrei gegeben. Allein ein paar Schilder hinhängen, wie es "überall" gemacht wird, ist ein eindeutiger Verstoß. Wenn ich mir die Bilder ansehe, neige ich zu einem hätte wissen müssen, auch wenn nicht ortskundig. Na, na. Wo bleiben dabei die Grundsätze des Rechtsstaates ![]() -------------------- |
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wie wäre Dein Ansatz, in einem Strafverfahren zu beweisen, daß die Ausschilderung unfallverursachend war? Das wäre dann doch eher die Straßengestaltung, für die die StVB nicht zuständig ist. Bei einer weiterhin vorhandenen Fahrbahn wäre diese Beschilderung meiner bescheidenen Meinung nach zweckdienlicher: ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#107
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die VWV-StVO ist bei der Gestaltung dieser Straßen aber ziemlich eindeutig: Die ist sehr einfach: "Auf der X-Straße zwischen ... und ... gilt ein VBB. Dazu Beschilderung mit Vz 325.1 bzw. 2 an ... "Zitat Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Der Richter wird später aber bestimmt nicht die relevante verkehrsrechtliche Anordnung einsehen wollen? ![]() Das reicht mMn. |
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#108
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Es geht mir dabei vor allem darum, wer diese Anordnung wann und vor allem warum unterschrieben hat.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Bei einer weiterhin vorhandenen Fahrbahn wäre diese Beschilderung meiner bescheidenen Meinung nach zweckdienlicher: ![]() ![]() Rechtlich unzulässig, da nicht eindeutig und frei von Zweifeln. -------------------- |
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#110
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich kenne sogar Fußgängerzonen, die mit "Gehweg" und "Fahrbahn" ausgestaltet sind.
Das Schild macht sie dennoch zu FGZ. Genauso beim VBB. Schild => VBB. Die VwV ist da ziemlich egal. Natürlich kann sich das unter Umständen über die Hintertür im Wege eine Mithaftung des Straßenverantwortlichen auswirken, wenn der Kraftfahrer durch den äußeren Eindruck der Meinung war, er befinde sich in einer T30-Zone. Wird bei einem Zulieferer schwierig, weil dem äußeren Eindruch die Ortskenntnis entgegensteht. Und so bleibt vorliegend alles beim alten. Sehr traurig, der Unfall mit dem Kind!!! Und die Vermutung, die aus dem Bauchgefühl herrührt, "der war bestimmt zu schnell", ist ganz normal. Vermutungen darf man haben. Allerdings sollte man im Rahmen der Diskussion erkennen, dass es bislang nur eine Vermutung ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#111
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Bei
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#112
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ja, da dies absolut unterschiedliche Regeln sind. Lediglich die Geschwindigkeiten ähneln sich
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#113
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich persönlich weiß ja nicht wie weit vorher das für diese Straße relevante
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#114
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ist doch oben verlinkt: ein paar Meter vorher kommst Du aus einer FGZ raus in den VBB.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Dafür hast Du ja das Kriterium der "optischen" Gestaltung. Nennt sich in Fachkreisen die "selbsterklärende Straße".
PS: Dazu gab es mal das berühmte Urteil des BGH zu T 30-Zonen. -------------------- |
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#116
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ist doch oben verlinkt: ein paar Meter vorher kommst Du aus einer FGZ raus in den VBB. Dann muß der Sprinterfahrer ja theoretisch unmittelbar vor dem Unfall zügig beschleunigt haben? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#117
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 19.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70697 ![]() |
Der Sprinter-Fahrer hat also ausgeliefert und seinen Weg fortgesetzt. Ist es nicht auch möglich, dass er bei der Weiterfahrt vergessen hat, dass
er sich in einem VBB befindet? Zumal ja die Bebauung nicht daran erinnert und es nicht erkennen lässt. Ist es nicht auch möglich, dass ihm die Besonderheiten des Zeichens 325 nicht bekannt waren? Fragt mal die Kraftfahrer in euerem Bekanntenkreis, sofern sie nicht hier mitlesen, nach der Bedeutung dieses Verkehrszeichens. -------------------- Was weiß eigentlich der Weißwein?
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#118
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Ja, da dies absolut unterschiedliche Regeln sind. Lediglich die Geschwindigkeiten ähneln sich Natürlich sind sie unterschiedlich, 325.1 ist wesentlich schärfer. ![]() Wenn ein Schild klarstellt, was gemeint ist, dann brauch ich doch die Gestaltung nicht mehr heranzuziehen. Bei ![]() Manchmal freu' ich mich schon auf die autonomen Autos, die interpretieren nicht an einem völlig klar geregelten Sachverhalt rum, sondern befolgen einfach die Regeln. |
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#119
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Wenn ein Schild klarstellt, was gemeint ist, dann brauch ich doch die Gestaltung nicht mehr heranzuziehen. Aus der gängigen Rechtsprechung: "ein durchschnittlicher Fahrzeugführer mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten mit einem beiläufigen Blick" Ergebnis: Schilder allein retten die Welt nicht. Zumal es hier aus Kenntnis der Gesamtumstände sogar noch eindeutige Vorgaben vom Verordnungsgeber gibt ![]() -------------------- |
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#120
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 ![]() |
Noch einmal: Äpfel und Birnen ![]() Wer sich das Bild anschaut und hier sofort nachvollziehen kann, dass das nur eine Verkehrsberuhigte Zone sein kann, den bewundere ich. Hier wird allein mit der baulichen Gestaltung gegen eine Vielzahl von Regelungen verstoßen. Und dann sind eben derartige Folgen nicht auszuschließen. Vollkommene Zustimmung! Das ist eine Autobahn mit bösen Sichteinschränkungen durch die geparkten Kfz. |
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#121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Topp Beitrag. Darauf könnte man nur Nuhr zitieren
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#122
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7927 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Durften dort überhaupt Fahrzeuge parken, sind die Flächen entsprechend gekennzeichnet, wie in einem VB vorgeschrieben?
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Wir können gern weiter fragen:
- welche Verkehrsbedeutung hat die Straße - ist der Fußgängerverkehr überwiegend - warum waren andere Beruhigungsmaßnahmen nicht möglich ...... -------------------- |
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#124
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Was spielt das alles für eine verkehrsrechtliche Rolle?
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#125
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Eine entscheidende. Unfallbegünstigende Umstände und entlastende Faktoren. Beteiligte am Unfall und die jeweiligen Zuständigkeiten. Und hier haben einige mittelbar Beteiligte gegen ihre Pflichten verstoßen.
Im Rechtsstaat wird nicht einfach willkürlich abgeurteilt, es wird vorher geprüft und ermittelt ![]() -------------------- |
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#126
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Durften dort überhaupt Fahrzeuge parken, sind die Flächen entsprechend gekennzeichnet, wie in einem VB vorgeschrieben? Ich kann auf den Bildern im Artikel sogar ein ![]() ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#127
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Und hier haben einige mittelbar Beteiligte gegen ihre Pflichten verstoßen. Daran besteht kein Zweifel. Kommt es denn wenigstens ab und zu vor, dass diese Beteiligten Konsequenzen befürchten müssen?Zitat Im Rechtsstaat wird nicht einfach willkürlich abgeurteilt, es wird vorher geprüft und ermittelt Das ist natürlich erst mal eine gute Nachricht. Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass die Rechtswidrigkeit eines Schildes, einer Zone, etc. keine Rolle spielt. Zumindest keine entscheidende.
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#128
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Kommt es denn wenigstens ab und zu vor, dass diese Beteiligten Konsequenzen befürchten müssen? Ja, da muss aber auch Staatsanwaltschaft und Gericht mitspielen. Und denen muss man dazu ein wenig erklären. Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass die Rechtswidrigkeit eines Schildes, einer Zone, etc. keine Rolle spielt. Zumindest keine entscheidende. Es kann entscheidende Rolle haben. Dazu siehe aber auch Antwort zu 1 -------------------- |
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Gast_Georg_g_* |
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#129
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Wer sich das Bild anschaut und hier sofort nachvollziehen kann, dass das nur eine Verkehrsberuhigte Zone sein kann, den bewundere ich. Hier wird allein mit der baulichen Gestaltung gegen eine Vielzahl von Regelungen verstoßen. Das ist in allen Heidelberger verkehrsberuhigten Bereichen so. Diese Bereiche sind nur durch die Zeichen 325.1 und 325.2 erkennbar. Einen höhengleichen Ausbau gibt es in der Regel nicht. Es gibt ein ganzes Stadtviertel, bestehend aus ca. 18 Straßen, das komplett als vbB beschildert ist. Von Mischverkehrsfläche kann aber nirgends die Rede sein, es gibt klare Fahrbahnen, es gibt mit Bordsteinen abgetrennte Gehwege, z.T. Leitlinien, eine Ampel usw. Der optische Eindruck ist in der Regel auch der einer Zone 30 mit r.v.l., wenn man das Zeichen 325.1 als Ortsfremder übersehen hat, dann deutet nichts mehr darauf hin, dass man sich in einem vbB befindet. Es wird aber natürlich regelmäßig geblitzt. Ich will aber nicht behaupten, dass das irgendwie im Zusammenhang mit dem Unfall steht. |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... es gibt klare Fahrbahnen, es gibt mit Bordsteinen abgetrennte Gehwege, ... Wenn es wirklich VBBs sind, dann gibt es das nicht. Das was für dich wie ein Gehweg aussieht ist lt VZ ein Parkplatz. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
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#131
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Jaja, schon recht. Die Fußgänger in diesem Bild laufen auf Parkplätzen. Du würdest dort natürlich parken.
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#132
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Lt Gesetz sind das keine Gehwege und das wird mittels VZ 325 erreicht.
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
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#133
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Guests ![]() |
Nein, du verwechselst Ursache und Wirkung. Zwar hätte ein vbB baulich so nicht angelegt werden dürfen, d.h. die Situation widerspricht der VwV-StVO. Daraus zu schließen, dass ein Zeichen 325 Gehwege als nicht existent macht, ist aber falsch. Bordsteine bleiben Bordsteine, Gehwege bleiben Gehwege, Leitlinien bleiben Leitlinien.
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#134
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Bordsteine machen keinen Gehweg, Belagwechsel erlaubt ausdrücklich das Parken
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#135
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1177 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
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#136
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Nicht wenn dort extra Geblitzdingst wird wegen der Raser und so - bei 30 km/h darf man dann direkt einen Monat zu Fuß laufen
![]() Jaja, schon recht. Die Fußgänger in diesem Bild laufen auf Parkplätzen. Du würdest dort natürlich parken. Ich kann in diesem vermeintlichen
![]() weiter hinten eine ![]() ![]() erkennen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#137
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
@H.W. Das ist nicht der Ort des Geschehens, denn am Unfallort darf auf der Fahrbahn nur auf einer Seite geparkt werden
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6002 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Egal, ob Gehweg oder "Parkstreifen" (oder wie das dann heißen müsste) - wo dort tatsächlich geparkt wird, dürfte es mangels Kennzeichnung doch wohl erst recht verboten sein.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#139
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Der Belagwechsel ist die Kennzeichnung ein 314 soll im VBB nicht verwendet werden. Schon gar keine Parkraumbewirtschaftungszone.
![]() Ups jetzt kapiert @Tinu. Beim Bild von Georg_g handelt es sich um eine andere Straße. Am Unfallort sind Malereien auf der Fahrbahn. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
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#140
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Und Fahrbahnen bleiben Fahrbahnen auf denen grundsätzlich nur Fahrzeuge was zu suchen haben? Dann kann man sich die blauen Schilder aber auch einfach sparen ... Ja, so ist es in der Heidelberger Praxis auch. "Kinderspiele sind überall erlaubt" ist hier völlig abwegig. Das Verkehrsaufkommen ist recht hoch, niemals würde ein Kind dort auf der (tatsächlich existenten) Fahrbahn spielen. |
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#141
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Was dann wieder zeigt, daß es nur nach dem Schild ein VBB ist aber in Wirklichkeit nicht.
Sind also alle rechtswidrig, aber zu beachten. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#142
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6002 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Beim Bild von Georg_g handelt es sich um eine andere Straße. Ich bezog mich auch nur auf das letzte Bild, weil dort das konsequente "Wildparken" offenbar Konsenz findet. ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Gast_Georg_g_* |
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#143
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#144
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3124 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Wenn man die letzten Bilder so sieht würde ich dort mal ein VP Treffen vorschlagen.
Dann nehmen wir mal einen VBB in Beschlag und parken korrekt auf den markierten Flächen und sehen was passiert... |
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#145
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1177 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Und abseits der "Parkplätze" wird gespielt, getanzt, gequatscht, ...
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Beitrag
#146
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3124 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Bobby Car
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Beitrag
#147
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Die vbBs sind entweder in einer Haltverbotszone ... Es wird ja immer Schlimmer ![]() Ein VBB ist selber eine art HV-Zone, weil nur auf den extra markierten Flächen geparkt werden darf und diese Flächen werden auch durch Pflasterwechsel o.Ä angezeigt. Eine HV-Zone gilt auf allen Flächen, außer auf den extra markierten/beschilderten wobei Schilder zum Parken im VBB wieder nicht erlaubt sind. Selten so ein Chaos gesehen. Da wird es mal Zeit, daß sich jemand erbarmt und aufräumt. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#148
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Es darf sogar Gehwege in VBBs geben.
Die heißen da nur anders: "Fußgängern vorbehaltene Flächen". Denn dass Fußgänger überall spielen dürfen, heißt noch nicht, dass Autos auch überall hin dürfen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#149
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Da wird es mal Zeit, daß sich jemand erbarmt und aufräumt. Sicher, aber wer macht den Anfang? Die meisten der vbBs in Heidelberg sind so gedacht: "Hier soll man langsam fahren, wir blitzen auch. Alle anderen Regelungen interessieren uns nicht." Allein die schiere Menge (18 Straßenzüge als vbB) dürfte ja in Deutschland einmalig sein. |
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Beitrag
#150
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6002 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Warum hat man dann nicht stattdessen 30er-Zonen ausgewiesen, wenn das das Ziel war?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.10.2025 - 08:59 |