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> Grundschüler in verkehrsberuhigtem Bereich getötet, Vor Schulhof von Sprinter überrollt
Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 13:44
Beitrag #1


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Ich glaube, dieser Fall ist in seiner Art bisher einmalig und ich bin fassungslos, das so etwas passieren konnte.

Vorgestern ist in der Heidelberger Altstadt ein neunjahriger Junge von einem Lieferfahrzeug überrollt worden, als er im Spiel mit seinen Kameraden vom Schulhof zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn (nur technisch gesehen, der Unfallort liegt in der Fußgängerzone, ist aber noch als Straße angelegt) rannte.

Ein Sprinter-Fahrer, der wohl gerade etwas ausgeliefert hatte und nun seinen Weg fortsetzte, erfasste den Jungen und überrollte ihn, so daß dieser noch am Unfallort verstarb.

Klick und Klick

Für mich sieht es so aus, als ob der Fahrer mit allem Anderen als der Straße beschäftigt war und seine Aufmerksamkeit auf das Navi oder den Tourenplan gerichtet hatte, zu schnell war er anscheinend noch dazu.

Die Rücksichtslosigkeit auf den Straßen ist ja schon viel zu weit fortgeschritten, aber in der Fußgängerzone überfahren zu werden ist schon eine neue Dimension...

Ich will dem armen Fahrer keine generelle Raserei unterstellen (immerhin ist der 56 Jahre alt), aber die meisten Lieferwagenfahrer, nach Eröffnung eines neuen Paketzentrums bei HD besonders auch die mit den gelben Autos, gefährden durch ihre Fahrweise doch schon ganz schön die übrigen VT.

Sind halt oft Subunternehmer mit entsprechendem Zeitdruck und eigentlich arme Schweine, aber irgendwas muss man doch mal unternehmen damit sowas nicht noch einmal passiert.

Bin richtig durch den Wind, das unschuldige Opfer hätte genausogut mein Sohn sein können, würde ich in HD leben und er dort noch die Schule besuchen...
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Sperber
Beitrag 17.01.2016, 13:55
Beitrag #2


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Die Artikel bieten zu wenig Informationen um gleich dem Fahrer die Schuld zuschieben zu können. Keinerlei verlässliche Aussage über seine Geschwindigkeit. Und auch ein Fahrzeug, das mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit fährt, kann immer noch einen Menschen überrollen und töten, wenn dieser die Gefahr zu spät erkennt um selbst noch zu reagieren, stürzt und unter die Räder kommt.

Ohne konkrete Fakten sollte man nicht in die Falle tappen gleich anzunehmen - nur weil Kinder schwach und unschuldig sind und Lieferwagenfahrer notorisch unter Zeitdruck stehen - dass die Schuld wirklich beim Fahrer lag, nur weil das mehr Skandalpotenzial hat als dass ein Kind beim Spielen direkt vor ein Auto gelaufen ist.

Ich fahre auch täglich durch die 30er Zone meiner Straße mit brav 30 kmh und denke mir oft dabei, dass wenn jetzt ein Kind zwischen zwei parkenden Autos einen halben Meter vor mir vor meinen Wagen springt, dass ich den Zusammenstoß nicht verhinden kann und es möglicherweise töte. Kein angenehmer Gedanke, aber was soll man machen? Langsamer fahren als ein Fußgänger gehen kann?
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blackdodge
Beitrag 17.01.2016, 14:00
Beitrag #3


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auch wenn es Dich geschockt haben sollte, bitte die Pressemeldung richtig lesen.

Zitat: die Unfallstelle befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich

also nix mit Fußgängerzone.

Der Transporterfahrer ist bei sowas schnell durch die Presse oder die Öffentlichkeit vorverurteilt. Dummerweise darf man ja in den verkehrsberuhigten Bereichen fahren und darf eine Geschwindigkeit zwischen 3 und 7 manchmal bis 10 km/h fahren. Falls das Kind direkt vor das Auto gerannt ist, es also eine unmittelbare Kollision gab, hatte der Fahrer fast keine Chance zur Reaktion und Verhinderung der Sache.


Mein Beileid den Eltern und den anderen indern wünsche ich, dass Sie es gut verkraften/verarbeiten können.


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 14:02
Beitrag #4





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So schauts aus, es ist leicht getan, einem zu verurteilen, aber wenn es unvermeidbar war, dann kan man einen Beschuldigten schwer wieder entschädigen, vor allem sein Ruf!
Denn z.B. auch ein Sprinter hat ein Tote Winkel!!!
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Weihnachtsmann
Beitrag 17.01.2016, 14:03
Beitrag #5


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@Sperber: Zwischen 30 und Schritttempo ist aber schon noch ein gewaltiger Unterschied !!
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 14:08
Beitrag #6





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Vielleicht hätte er bei Tempo 30 überlebt, weil der Sprinter die Strecke schneller passieren könnte, als daß der Bub die Strecke zwischen PKW-Lücke und Kollisionspur braucht?
Hätte...
Könnte...
Vielleicht...
Alles Spekulation, die nicht zu Wahrheitsfindung führt, in Gegenteil:
Der Fahrer wird vorverurteilt, ohne daß wir eben genaueres wissen!
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nachteule
Beitrag 17.01.2016, 14:14
Beitrag #7


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Hallo, Geisterfahrerüberholer,

wie schon geschrieben, geben die Zeitungsartikel nichts her.

Selbst dem aufmerksamsten und vorsichtigstem KFZ - Lenker kann so ein Unfall passieren, wenn ein Kind urplötzlich zwischen zwei Fahrzeugen hervorkommt und vor sein Fahrzeug läuft.

Bevor man hier also in irgendeiner Richtung Schuldzuweisungen abgibt, sollte man sich besser überlegen, ob und wie man solche Gefahren noch weiter minimieren kann.

Hier wäre z. B. ein Warnsystem im Fahrzeug hilfreich, das durch Infrarot oder wie auch immer erkennen kann, ob sich zwischen haltenden Fahrzeugen Personen befinden.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Sperber
Beitrag 17.01.2016, 14:18
Beitrag #8


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Zitat (Weihnachtsmann @ 17.01.2016, 14:03) *
@Sperber: Zwischen 30 und Schritttempo ist aber schon noch ein gewaltiger Unterschied !!


Aber auch Schrittempo kann einen tödlichen Unfall nicht verhindern. Wenn das Kind stürzt und vom Vorderrad überrollt wird, ist die Aufprallgeschwindigkeit des Fahrzeugs kein Faktor für dessen Überlebenschancen mehr. Also lässt sich aus dem Tod des Kindes auch nicht die Geschwindigkeit des Fahrers ableiten.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 14:18
Beitrag #9


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Nicht alles glauben, was in der Zeitung steht, auch Redakteure und Journalisten machen mal Fehler.

Dort ist definitiv Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben!!!

Klick

Und im Bereich einer Schule oder eines Kindergartens, ja nur wenn in einer 30er Zone Kinder auf dem Gehweg rumrennen, gehen bei mir alle Warnlampen an und ich bin bremsbereit!
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Sperber
Beitrag 17.01.2016, 14:22
Beitrag #10


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Zweifelt auch niemand an. Aber es weiß eben niemand mit Sicherheit ob der Fahrer sie auch überschritten hat.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 14:27
Beitrag #11


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Zitat (nachteule @ 17.01.2016, 14:14) *
Hallo, Geisterfahrerüberholer,

wie schon geschrieben, geben die Zeitungsartikel nichts her.

Selbst dem aufmerksamsten und vorsichtigstem KFZ - Lenker kann so ein Unfall passieren, wenn ein Kind urplötzlich zwischen zwei Fahrzeugen hervorkommt und vor sein Fahrzeug läuft.

Bevor man hier also in irgendeiner Richtung Schuldzuweisungen abgibt, sollte man sich besser überlegen, ob und wie man solche Gefahren noch weiter minimieren kann.

Hier wäre z. B. ein Warnsystem im Fahrzeug hilfreich, das durch Infrarot oder wie auch immer erkennen kann, ob sich zwischen haltenden Fahrzeugen Personen befinden.

Viele Grüße,

Nachteule


Urplötzlich ist gut...

Aus der erhöhten Sitzposition sieht der Fahrer das offene Schulhoftor, Beschilderung ist auch vorhanden und dort waren nur PKW geparkt.
Den Jungen hätte er auch sehen müssen, zudem war noch Schulzeit (12:30 h).

Für mich ist es da arg schwer, eine Entschuldigung zu finden...
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 14:28
Beitrag #12





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Ausserdem:
Wenn Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, wer fährt dann schon wirklich Schrittgeschwindigkeit???
Unabhängig davon, es gibt gar Urteile, daß sogar 15 Km/h Schritttempo wäre!
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 14:31
Beitrag #13


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Zitat (Sperber @ 17.01.2016, 14:22) *
Zweifelt auch niemand an. Aber es weiß eben niemand mit Sicherheit ob der Fahrer sie auch überschritten hat.


`Sicher` habe ich auch nicht behauptet.

Ich kenne die Örtlichkeit, da wird man nur überrascht, wenn man zu schnell fährt oder die Augen woanders hat.
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Sperber
Beitrag 17.01.2016, 14:32
Beitrag #14


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Jetzt muss ich echt mal was los werden:

Wer den Fahrer ohne Fakten hier vorschnell verurteilt begeht im Grunde einen typischen menschlich-psychologischen Fehler: er wählt sich einen Tatbestand aus, der ihm am meisten zusagt - nämlich die Befriedigung, die einem das Gefühl der Wut verschafft (das ist leider ein Ding, da Adrenalin eine körpereigene Sucht-Droge ist), und konstruiert sich dann die Ursachen als Pseudo-Fakten zusammen, die zu diesen Wunsch-Tatbestand führen, ohne nach deren Bestätigung zu suchen.

Langsam kotzt mich diese "Scheiß auf die Realität, hauptsache wir können wütend sein" Mentalität unserer Geslleschaft wirklich an. Und ja ... ich bin mir der Ironie bewusst, dass mich das auch wütend macht.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 14:37
Beitrag #15





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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:27) *
Aus der erhöhten Sitzposition sieht der Fahrer...
Den Jungen hätte er auch sehen müssen...

Für mich liest es sich so, daß du mit dieses Halbwissen andere Mitmenschen VORVERURTEILST!! thumbdown.gif

Denn:
Auch ein Sprinter hat -trotz erhöhte Sitzposition- tote Winkel zu vorne rechts, und wenn ein Kind gerademal ein Meter vor das Fahrzeug auf die Fahrbahn springt, dann ist man auch bei Schritttempo keine Chance mehr!
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Schorsch
Beitrag 17.01.2016, 14:40
Beitrag #16


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Fußgänger haben in einem VB Vorrang und ein Fahrer hat sich so zu verhalten, dass er diesen Vorrang beachten kann.
Wenn jemand mit unangepasster Geschwindigkeit eine Vorfahrtstraße quert, da heißt es doch auch nicht hinterher, dass der Fahrer schuldlos ist, weil er bei der Geschwindigkeit einen Unfall nicht vermeiden konnte.
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Kühltaxi
Beitrag 17.01.2016, 14:45
Beitrag #17


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Habe da selbst mal eine Zeit lang ein paar Restaurants beliefert. Bin auch mal wegen zu schnell geblitzt bzw. gefilmt worden, war aber an sehr übersichtlicher Stelle (Rampe zur Alten Brücke, kurz hinterm Schild) und "nur" im Verwarnbereich. Daß der Fahrer da irgendwie "kopflos" durchgefahren ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen wenn ich mich zurückerinnere was da immer los war und wie eng es da ist, da guckt man nur auf die Straße und in die Spiegel. Vielleicht ja zu schnell, aber das soll auch erstmal nachgewiesen werden bevor es zu Schuldzuweisungen tauglich ist.


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 14:51
Beitrag #18


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 14:28) *
Ausserdem:
Wenn Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, wer fährt dann schon wirklich Schrittgeschwindigkeit???
Unabhängig davon, es gibt gar Urteile, daß sogar 15 Km/h Schritttempo wäre!


Ich oute ich als Schnellfahrer im VBB!

In der Weststadt rolle ich auch schneller als 10 km/h - im dritten Gang mit Standgas, das sind so 15 km/h... : aber immer mit dem Fuß vor der Bremse.
Aber vor allem mit weit offenen Augen.

In meinem Kaff hatte ich vor einigen Jahren diesbezüglich ein Erlebnis:
Unterwegs in der 30er Zone, Straße normal breit.
Als ich mch einem Zebrastreifen näherte, tollten auf dem rechten Gehweg, ungefähr 5-10 Meter vom Zebra entfernt Schulkinder herum, von denen ein Junge unvermittelt und ohne zu schauen mir schräg Richtung Übergang direkt in den Weg lief.
Aber ich hatte vorher schon so ein Gefühl und war bremsbereit - zum Glück für den Jungen, sonst hätte ich ihn erwischt.
Und ich fuhr keine 30 und keine Schule weit und breit.

Ein anderes Mal lief mir ein Junge vom Gehweg aus vor den Transporter, der zu seiner Mutter auf der anderen Straßenseite wolte, die gerade die Autotür des am Straßenrand geparkten Autos öffnete.
30er Zone, ich langsamer wg. Bauchgefühl...

Der Junge hatte mich nicht gesehen, weil er in die andere Richtung schaute, und hören konnte er mich auch nicht, weil er Ohrhörer in seinen Lauschern spazieren trug.
Das war sauknapp und das Beste daran war, daß die Mutter überhaupt nichts davon mitbekommen hatte.
War aber gerade nicht in der Laune anzuhalten zur Gardinenpredigt und fuhr mit zitternden Knien weiter nach Hause...


Wenn ich in beiden Fällen auf mein Recht beharrt hätte (30 km/h), würde ich mir jetzt noch Vorwürfe machen...
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Küstengold
Beitrag 17.01.2016, 14:55
Beitrag #19


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Seien wir mal ehrlich, wer fährt heute schon wirklich Schritttempo? Ich gehe sogar jede Wette ein, dass über 70 % nichts davon wissen.

Bei uns ist in der Innenstadt ein verkehrsberuhigter Bereich und vor der Haustür ebenfalls, Schritt fährt dort niemand.
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dopero
Beitrag 17.01.2016, 14:56
Beitrag #20


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:27) *
Für mich ist es da arg schwer, eine Entschuldigung zu finden...

... warum der VBB nicht baulich entsprechend den gültigen Vorschriften entsprechend gestaltet wurde.

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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 14:56
Beitrag #21


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 14:37) *
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:27) *
Aus der erhöhten Sitzposition sieht der Fahrer...
Den Jungen hätte er auch sehen müssen...

Für mich liest es sich so, daß du mit dieses Halbwissen andere Mitmenschen VORVERURTEILST!! thumbdown.gif

Denn:
Auch ein Sprinter hat -trotz erhöhte Sitzposition- tote Winkel zu vorne rechts, und wenn ein Kind gerademal ein Meter vor das Fahrzeug auf die Fahrbahn springt, dann ist man auch bei Schritttempo keine Chance mehr!


Mit Vorverurteilungen halte ich mich zurück!

Der Junge kam von links und die Situation ist selbst aus PKW-Sicht (wenn auch nicht so einfach) zu erkennen.

Schau mal in den einen Bericht `rein, da siehst Du ein Foto mit mehr oder weniger der Totalen aus Fahrtrichtung.

Wenn Du mich dann noch weiter niedermachen willst, kann ich Dir nicht helfen.

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dopero
Beitrag 17.01.2016, 15:01
Beitrag #22


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:56) *
Der Junge kam von links und die Situation ist selbst aus PKW-Sicht (wenn auch nicht so einfach) zu erkennen.

Du musst dich dann aber schon mal entscheiden. In deinem Eröffnungspost kam der Junge noch
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 13:44) *
... vom Schulhof zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn.

Und parkende Fahrzeuge stehen da nur auf der rechten Seite.
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janr
Beitrag 17.01.2016, 15:03
Beitrag #23


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Womit ich ein Problem hab ist, daß nach den Bildern dies kein VBB ist. dry.gif

In einem richtig gestalteten VBB wäre das nicht passiert, sag ich mal so.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 15:07
Beitrag #24


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Zitat (Kühltaxi @ 17.01.2016, 14:45) *
Habe da selbst mal eine Zeit lang ein paar Restaurants beliefert. Bin auch mal wegen zu schnell geblitzt bzw. gefilmt worden, war aber an sehr übersichtlicher Stelle (Rampe zur Alten Brücke, kurz hinterm Schild) und "nur" im Verwarnbereich. Daß der Fahrer da irgendwie "kopflos" durchgefahren ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen wenn ich mich zurückerinnere was da immer los war und wie eng es da ist, da guckt man nur auf die Straße und in die Spiegel. Vielleicht ja zu schnell, aber das soll auch erstmal nachgewiesen werden bevor es zu Schuldzuweisungen tauglich ist.


Auf daß ich ich wiederhole: Ich habe nur angenommen, daß er zu schnell gefahren sein könnte.

Aber nun zu Dir: Wenn Du da ordentlich Zeit gehabt hast, Dich nach der Lieferung erstmal zu sortieren, den weiteren Weg festzulegen und dann erst losgefahren bist, kannst Du Dich glücklich schätzen.
In der Realität sehe ich oft genug Fahrer im Streß, die direkt nach dem Abladen und den Formalitäten losfahren und erst dann ihren Tourenplan studieren.
Da kann man nicht richtig auf dieStraße schauen.

Und Hand auf`s Herz: Wem ist es nicht schon mal passiert, daß er nach dem Losfahren irgendwas vermisst hat und während dem Fahren danach rumkramt (und dabei Schlangenlinien fährt) anstatt kurz anzuhalten und dann zu suchen. Kostet ein paar Dutzend Sekunden, ist aber der Verkehrssicherheit wahnsinnig förderlich.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 17.01.2016, 15:08
Beitrag #25





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Ich schreib jetzt ganz offen:
Du machst dich grad selber lächerlich, denn die Meisten hier wissen und sagen sicherlich auch klipp und klar, daß KEINER von uns sich anmaßen kann, diesen Fahrer anhand dieser Bericht über sein Schuld richten kann!
Was "von links" betrifft:
Kannst du dir vorstellen, daß ein LKW mitten auf der freien, unbewachsene Prärie bei Kreisverkehr einfahren einen von links kommende 7,5-Tonner übersehen kann, trotz dem, daß er die freie Felder überblickt??
Denn der 7,5-Tonner passt mit Leichtigkeit hinter die linke Spiegel, und wenn die Timing passt, dann fährt er ständig in Tote Winkel von linke Spiegel!!
Ein Sprinter hat zwar idR. kein so große Spiegel, aber ein kleines Kind ist um ein vielfaches kleiner als ein 7,5-Tonner!!
Also:
Auch von links plausibel, daß der Fahrer das Kind übersah!
In übrigen:
Warum mögliche Grund auf Navi und Tourenplan schieben??
Vielleicht standen RECHTS einige Kinder, und er schenkte sein Blick primär auf die Sicherheit bezüglich unvorhersehbare Aktion dieser Kinder und blickte nur alle 2 Sekunde für ein Augenblick nach links??

Wie gesagt:
Hier den Fahrer vorzuverurteilen, ist SEHR ANMASSEND!!! dry.gif
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 15:15
Beitrag #26


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Zitat (dopero @ 17.01.2016, 15:01) *
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:56) *
Der Junge kam von links und die Situation ist selbst aus PKW-Sicht (wenn auch nicht so einfach) zu erkennen.

Du musst dich dann aber schon mal entscheiden. In deinem Eröffnungspost kam der Junge noch
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 13:44) *
... vom Schulhof zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn.

Und parkende Fahrzeuge stehen da nur auf der rechten Seite.


Uh - war mein Fehler, da stehen gar keine Autos.
Das macht die Sache für den Sprinterfahrer aber nur noch schlimmer - er hätte die Kinder dann schon durch den Eisenzaun sehen können..
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janr
Beitrag 17.01.2016, 15:19
Beitrag #27


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Spielende Kinder auf einem Schulhof. Unterricht war schon vorbei. Soweit so gut.

Plötzlich rennt einer raus und das auf eine normale Straße, denn wie gesagt ist das nach Bildern kein VBB.

Das kann derart knapp werden auch wenn man aufmerksam ist, daß ICH es nicht wage den Fahrer zu verurteilen.

Vor allem nicht nach einem Zeitungsbericht.

Erst mal abwarten was die Ermittlungen herausfinden.


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im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 15:39
Beitrag #28


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 15:08) *
[......]

Wie gesagt:
Hier den Fahrer vorzuverurteilen, ist SEHR ANMASSEND!!! dry.gif


Ich verurteile den nicht vor

So einen Tunnelblick kann man gar nicht haben, um gleichzeitig rechts und links in dieser engen Straße Kinder nicht zu sehen.
Und wenn doch, hat man hinter den Steuer eines Autos nichts zu suchen.

Ich spiele die Situation extra für Dich noch mal durch:

Ich habe in der Hauptstraße geliefert und fahre die Theaterstraße Richtung Plöck, meinetwegen mit 15 km/h.

Kommt ein Schild mit Hinweis auf Schule. Bedeutet: Vorsicht, Kinder! Okay?

Was mache ich? Genau, ich mache meine Augen auf und fahre besonders vorsichtig und verringere meine Geschwindigkeit, besonders angesichts des offenen Hoftors auf der linken Seite.
Um 12:30 h ist die Schule noch nicht zu Ende, da können Kinder überall sein, ist ja ein VBB.
Also nochmal erhöhte Aufmerksamkeit - in Ordnung?

Wenn dann durch den eisernen Zaun vielleicht noch Kinder sichtbar sind, ist höchste Alarmstufe angebracht. Jedenfalls bei mir.

Wenn dies alles so abläuft, muss ein Kind schon vom Himmel direkt vor mein Auto fallen, damit ich es überfahre.
Ansonsten komme ich da zu 100% durch, ohne Gefahr eines Unfalls.

Ich weiß gar nicht, was Du hast.
(Außer Du trägst mir noch meinen mißglückten Joke von gestern nach...)





Zitat (janr @ 17.01.2016, 15:19) *
Plötzlich rennt einer raus und das auf eine normale Straße, denn wie gesagt ist das nach Bildern kein VBB.


Link übersehen?

Hier isser nochmal: Klick

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janr
Beitrag 17.01.2016, 15:40
Beitrag #29


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Zum VBB gehört auch der Umbau der Straße.

Ansonsten sind alle Gehweg Parkplätze wavey.gif

314er sind in einem VBB auch nciht erlaubt und dadurch schon gar keine Parkraumbewirtschaftung.

Schild hin Schild her: Es ist kein VBB. wavey.gif

Wäre es einer, wäre auch nix passiert, denn dann gäbe es keine Gehwege, kaum parkende FZe. Und man hat einen anderen Blick.

Hier wird jedem Fahrer suggeriert in einer normalen Straße zu sein und das ist ein No-Go.


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blackdodge
Beitrag 17.01.2016, 15:47
Beitrag #30


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@ Geisterfahrerüberholer

irgendwie hast Du Dich total verrannt.


Ich muss mich als Fahrzeugführer auf den Straßenverkehr konzentrieren d.h. auf den Verkehr vor mir, auf evtl. Gegenverkehr, auf Passanten auf den Gehwegen sowie auch in VBB auf Radfahrer achten, welche mich bei Schrittgeschwindigkeit nioch rechts überholen.
Ich muss nicht darauf achten, was in irgendwelchen Grundstücken passeirt und ob ein Tor offen ist.


Street View war leider in der Ecke auch noch nicht mad.gif


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 16:09
Beitrag #31


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Zitat (dopero @ 17.01.2016, 14:56) *
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:27) *
Für mich ist es da arg schwer, eine Entschuldigung zu finden...

... warum der VBB nicht baulich entsprechend den gültigen Vorschriften entsprechend gestaltet wurde.


Die Stadt Heidelberg pumpt die Kohle lieber in die Bahnstadt, anstatt sich um sichere Straßen zu kümmern...

Stichwort `Aktion Plus5`, da werden bei Kontrollen in der Dämmerung Fahrradfahrern ohne (ausreichende) Beleuchtung die Ventile aus den Reifen gedreht, während um die Ecke der Radweg zugeparkt ist und gleichzeitig x Autofahrer handyfonierend an der Kontrollstelle vorbeifahren.
Die Polizei verwarnt die Radwegblockierer oft nicht einmal, von Abschleppen ganz zu schweigen.
Radler sind halt einfache Zielobjekte...

Und die Radwege sind hier z.T. in sehr schlechtem Zustand und manchmal echt pervers geführt (Ziegelhäuser Landstraße ist ein Witz...).

Der Umbau der Theaterstraße wird nach diesem Vorfall jedoch recht schnell kommen, da bin ich mir sicher.
Notfalls werden dann außerplanmäßig Mittel eingestellt...



Aber ursprünglch wollte ich auf die bescheidenen Arbeitsbedingungen für Kurier-und Leferfahrer hinaus und was man an deren Situation verbessern kann, damit diese nicht ständig zum Übertreten der Verkehrsregeln genötigt werden, um einigermaßen pünktlich Feierabend zu haben.
Das Vollzugsdefizit bei Polizei und kommunalen Ordnungdiensten ist neben den gesetzlichen Regelungen zu Verdienst und Arbeitsbedingungen doch unbestreitbar das Problem.
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janr
Beitrag 17.01.2016, 16:10
Beitrag #32


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 16:09) *
... Aber ursprünglch wollte ich auf die bescheidenen Arbeitsbedingungen für Kurier-und Leferfahrer hinaus ...

Wozu auch gehört, daß Straßen nicht umgebaut werden. wavey.gif


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 16:16
Beitrag #33


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@blackdoge und @janr:

Wollen wir hier Haare spalten oder was?

Okay, hier ist kein VBB, da hab` ich mich vertan, aber eine Spielstraße!

Nochmal: http://www.morgenweb.de/region/mannheimer-...laubt-1.2396113

Punkt, Ende und aus!!!

Hier fährt man Schritt und sonst nix!!!
Was wollt Ihr denn???


Der Beitrag wurde von Geisterfahrerüberholer bearbeitet: 17.01.2016, 16:30
Bearbeitungsgrund: Schrift normalisiert
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haidi
Beitrag 17.01.2016, 16:22
Beitrag #34


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Ich war privat mit einem Kastenwaqen erlaubter Weise in einer Fußgängerzone unterwegs, großer Platz, relativ viele Fußgänger (im Zentrum von Wien). Ich hab die Umgebung nach Fußgängern abgesucht, die mir in den Weg kommen könnten, dabei dürfte das Hirn den Lichtmast übersehen haben, in den ich fast frontal hineingefahren wäre, den hab ich im letzten Moment bemerkt.
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janr
Beitrag 17.01.2016, 16:25
Beitrag #35


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 16:16) *
... aber eine Spielstraße! ...

Wieder Falsch: In einer Spielstaße fährt gar keiner. Nicht mal ein Fahrrad.


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 16:38
Beitrag #36


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Bei mir zuhause ist eine Spielstraße mit genau dem gleichen schönen blauen Schild davor, da fahre ich regelmäßig durch.
Hat sich noch keiner beschwert.

Was soll das denn wieder?
Den Link hast Du aber schon angeklickt, oder?


Habe keinen Bock mehr.EOD

So ignorant habe ich hier noch keinen von euch erlebt.
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blackdodge
Beitrag 17.01.2016, 16:42
Beitrag #37


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verkehrsberuhigter Bereich



Spielstraße


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Schorsch
Beitrag 17.01.2016, 16:56
Beitrag #38


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 15:08) *
Wie gesagt:
Hier den Fahrer vorzuverurteilen, ist SEHR ANMASSEND!!! dry.gif

Wenn jemand Vorrang hat wie hier das Kind im VB, dann ist das Verschulden ebenso eindeutig wie bei einer Vorfahrtnahme. Wenn der Unfallverursacher meit, nicht Alleinschuld zu haben, dann muss er schon sehr gute und beweisbare Argumente haben.
Anmaßend finde ich es vielmehr, dem Kind eine Mitschuld unterjubeln zu wollen, zumal das Kind nicht nur Vorrang hatte, sondern zusätzlich "Gefährdung ausschließen" gegenüber Kindern gilt.
Das Recht des Stärkeren nicht beachtet zu haben ist kein Verschulden.
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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 17:03
Beitrag #39


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Komm`ich halt noch mal zurück...

@blackdodge: Ich bin vom Bau, Straßenverkehr ist nicht mein Spezialgebiet.

Wenn ich aber ein Schild wie in dem von mir bereits 3 Mal geposteten Link sehe, zusätzlich noch mit dem Schild Spielstraße ergänzt, da ist es mir scheißegal, ob das nun rechtskonform sein mag oder nicht.

Ich fahre da langsam und aufmerksam, so wie sich das für einen verantwortungsvollen Autofahrer gehört. Punkt.

Ein Rechtsverdreher mag das vielleicht anders sehen, aber dann kann eben so was rauskommen wie am Freitag und das sollte es keinem wert sein.

Achtung vor körperlicher Unversehrtheit steht bei mir an erster Stelle, das halte ich auch auf Arbeit so.


Schade, das der Fred so abgedriftet ist, eigentlich wollte ich auf die oft beschissenen Arbeitsbedingungen vieler Kurierfahrer, die ja fast zwangsläufig zu Regelveretzungen im Verkehr führen aufmerksam machen und daß der Gestezgeber in diesem Bereich doch mal handeln müsste (ich weiß, nachts träumt man besser).

Ist halt leider total untergegangen (schnüff).



Zitat (Schorsch @ 17.01.2016, 16:56) *
Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 15:08) *
Wie gesagt:
Hier den Fahrer vorzuverurteilen, ist SEHR ANMASSEND!!! dry.gif

Wenn jemand Vorrang hat wie hier das Kind im VB, dann ist das Verschulden ebenso eindeutig wie bei einer Vorfahrtnahme. Wenn der Unfallverursacher meit, nicht Alleinschuld zu haben, dann muss er schon sehr gute und beweisbare Argumente haben.
Anmaßend finde ich es vielmehr, dem Kind eine Mitschuld unterjubeln zu wollen. Das Recht des Stärkeren nicht beachtet zu haben ist kein Verschulden.



Danke.

Wenigstens mal einer, der Verständnis für mich ausdrückt.


Edit @all, die hier auf mir rumgehackt haben:

Denkt immer dran, es hätte auch euer Kind erwischen können, so ihr eins habt - dann wollte ich euer Lamento mal hören...


Und noch was:
Ich habe einen Kollegen, der hat es durch harte Arbeit wirklich weit gebracht - der verdient mit seiner Zimmerei und gerüstbau so gut, daß er sich alle paar Wochen mit seinem Wohnmobil einen Kurzurlaub leisten kann.

Trotzdem möchte ich nicht mit ihm tauschen: Er hat vor ein paar Jahren seine 16 -jährige Tochter bei einem Unfall verloren...
Er würde alles, wirklich alles geben, wenn er seine Tochter wieder zurückbekäme.
Ich würde es ihm gönnen, ist ein netter Kerl. Geht nur leider nicht...

Scjreibt euch das hinter die Ohren.
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Explosiv
Beitrag 17.01.2016, 17:09
Beitrag #40


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Der Gesetzgeber hat da eigentlich alles getan, was getan werden musste.
Der Rest ist Sache der Überwachung und der Sanktionierung. Da hapert es.
Aber solange die Parteien gewählt werden, die trotz ihrer Law&Order-Schreie die Planstellen der Polizeien und Ämter zusammenstreichen und solange der Paketbesteller beim Lieferwunsch den Lieferanten ankreuzt, der 50 Cent billiger ist als die Konkurrenz, wird sich nix ändern.
Und ändern tut sich auch nix daran, dass alle Arbeitsbelastung kein Grund ist, im VBB so schnell zu fahren, dass ein gegen die Karosse laufendes Kind nicht einfach nur abprallt- was gefährlich genug sein mag- sondern auch noch überrollt wird. Das kann bei Schrittgeschwindigkeit im Sinne des Wortes nicht passieren.
Dass einzelne Gerichte in Einzelfällen situationsbedingt Geschwindigkeiten bis zu 15 km/h als noch zulässig erachtet haben, hat mit dem vorliegenden Fall eher wenig bis gar neischt zu tun.


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heretic12
Beitrag 17.01.2016, 17:11
Beitrag #41


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 15:07) *
Auf daß ich ich wiederhole: Ich habe nur angenommen, daß er zu schnell gefahren sein könnte.
Aha....?
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:56) *
Mit Vorverurteilungen halte ich mich zurück!
Echt? Sieht hier aber anders aus:

Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 13:44) *
Die Rücksichtslosigkeit auf den Straßen ist ja schon viel zu weit fortgeschritten, aber in der Fußgängerzone überfahren zu werden ist schon eine neue Dimension...

Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 14:31) *
Ich kenne die Örtlichkeit, da wird man nur überrascht, wenn man zu schnell fährt oder die Augen woanders hat.


Da triffst du den Nagel auf den Kopf...nur, dass du die falschen beschuldigst:
Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 16:38) *
So ignorant habe ich hier noch keinen von euch erlebt.

Dir mangelt es übrigens ziemlich an einschlägiger Rechtskenntnis. Du solltest dich mal informieren, was eine Fußgängerzone, ein verkehrsberuhigter Bereich oder eine Spielstraße ist. Danach kannst du ja mal gucken, wie ein VBB aufgebaut sein sollte.


Es ist gut möglich, dass der Fahrer zu schnell oder abgelekt war, sicher ist aber nichts.
Sobald Kinder im Spiel sind, reagieren viele viel zu emotional, egal ob der Sachverhalt so stimmt, wie er geschildert wurde oder man ihn glauben möchte.

Man errinne sich an den Vorfall in Emden: Da stand ein wütender Mob vor der Polizeiwache und forderte die Herausgabe des Kinderschänders (zwecks Selbstjustiz).
Dass der Verdächtige vielleicht doch unschuldig sein könnte (was sich später so herausstellte), hat keinen interessiert.
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Gucky
Beitrag 17.01.2016, 17:11
Beitrag #42


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Zitat (janr @ 17.01.2016, 16:25) *
Wieder Falsch: In einer Spielstaße fährt gar keiner. Nicht mal ein Fahrrad.


Gibt es die überhaupt noch?

In der StVO kommt der Begriff "Spielstraße" nicht vor, jedoch wurde früher (2009 oder noch früher?) in der VwV-StVO zu 31 mit Spielstraße eine Straße bezeichnet, die durch Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art - also nicht nur für Kraftfahrzeuge - aber auch für Anlieger gesperrt und durch Zusatzzeichen 1010-10 "Kinderspiele ... erlaubt" gekennzeichnet war. Zwar gibt es das Zusatzzeichen noch, aber die VwV erwähnt heute im § 31 nur noch die Inline-Scater. ;it Einführung des VBB dürfte die Notwendigkeit für Spielstraßen in diesem Sinne kaum noch begründbar sein - Ich kenne in meinem Umfeld nicht eine Einzige...

Selbst Gerichte sprechen häufig von "Spielstraßen" wenn der VBB gemeint ist - da sollten wir hier im Forum nicht kleinlicher sein.


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janr
Beitrag 17.01.2016, 17:22
Beitrag #43


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Zitat (Geisterfahrerüberholer @ 17.01.2016, 17:03) *
... Wenn ich aber ein Schild wie in dem von mir bereits 3 Mal geposteten Link sehe, zusätzlich noch mit dem Schild Spielstraße ergänzt, da ist es mir scheißegal, ob das nun rechtskonform sein mag oder nicht. ...

Du kapierst es nicht.

blackdodge hat beides an Schilder gepostet.

Fakt ist und bleibt: In einer Spielstraße gibt es keinen Fahrzeugverkehr. Deshalb auch die Ronde: Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge.

Das von dir gepostete ist das VBB-Schild und da hast du zwar recht, daß ab hier Schrittgeschwindigkeit zählt. Lt manchen Gerichten sind das bis zu 15 km/h.
Aber dort gibt es dann auch keine Fahrbahn, keinen Gehweg, keine Parkraumbewirtschaftugnszone, keine Parkschilder usw ...
Es ist dann eine Straße in der die Aufenthaltsfunktion für Fußgänger im Vordergrund steht.
Kinder dürfen spielen, Fußgänger die gesamte Straßenbreite nutzen, aber keiner darf den FZ-Verkehr behindern.

Du hast aber bestimmt auch davon gehört, daß Verkehrszeichen und deren Funktion mit beiläufigem Blick erkennbar sein muß.

Hier hat die Stadt nur ein VZ 325 aufgestellt ohne sich an alle anderen Regeln zu halten.
Hier ist nur mit beiläufigem Blick erkennbar, daß es eine Straße ist, wie jede andere auch.

Bis 10/15 km/h ist einem Autofahrer nix vorzuwerfen (VBB) und weil nicht erkennbar wahrscheinlich nicht mal 30 km/h.

Gäbe es keine parkenden FZe, keine Gehwege, dann hätten die Kinder dort gespielt wo sie gedurft hätten und es wäre nix passiert.

So spielten sie auf dem Schuldhof und einer rannte ohne zu schauen auf die Straße.

Der Fahrer wird sich ein Leben lang Vorwürfe machen.

Moralisch Schuld ist aber das Kind, welches einfach so auf die Straße rennt, und die Stadt, die es versäumt hat einen VBB ordentlich einzurichten.
Diese Punkte waren erheblich Ausschlaggebend für den Unfall.

Zitat (Gucky @ 17.01.2016, 17:11) *
... Selbst Gerichte sprechen häufig von "Spielstraßen" wenn der VBB gemeint ist - da sollten wir hier im Forum nicht kleinlicher sein.

Nö, tun sie nicht.

In der StVO kommt der Begriff Spielstraße zum entsprechenden Zusatzzeichen vor, welches in Verbindung mit Z250 angeordnet und aufgestellt wird. wavey.gif


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Geisterfahrerüberhol...
Beitrag 17.01.2016, 17:34
Beitrag #44


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Zitat (Explosiv @ 17.01.2016, 17:09) *
Der Gesetzgeber hat da eigentlich alles getan, was getan werden musste.
Der Rest ist Sache der Überwachung und der Sanktionierung. Da hapert es.


Und genau hier muss sich was tun..
Ich hatte in einem anderen Fred schon mal angeschnitten, mich mit einer fetteren Hupe auszurüsten, um verschlafene Telefonierer (auch so ein Problem) aufzuwecken.
Resultat: Nur Gegenwind...
Was soll man aber sonst machen, wenn die Polizei nicht hinterherkommt?

Zitat (heretic12 @ 17.01.2016, 17:11) *
Dir mangelt es übrigens ziemlich an einschlägiger Rechtskenntnis. Du solltest dich mal informieren, was eine Fußgängerzone, ein verkehrsberuhigter Bereich oder eine Spielstraße ist. Danach kannst du ja mal gucken, wie ein VBB aufgebaut sein sollte.

Es ist gut möglich, dass der Fahrer zu schnell oder abgelekt war, sicher ist aber nichts.
Sobald Kinder im Spiel sind, reagieren viele viel zu emotional, egal ob der Sachverhalt so stimmt, wie er geschildert wurde oder man ihn glauben möchte.

Man errinne sich an den Vorfall in Emden: Da stand ein wütender Mob vor der Polizeiwache und forderte die Herausgabe des Kinderschänders (zwecks Selbstjustiz).
Dass der Verdächtige vielleicht doch unschuldig sein könnte (was sich später so herausstellte), hat keinen interessiert.


Erstens: Lynchjustiz liegt mir fern, auch wenn ich manchmal wirklich denke, dem oder dem gehört eine auf`s Maul.(aber die Gedanken sind ja zum Glück noch frei...)

Daß meine Stärken im Baubereich und nicht im Verkehrsregelwerk liegen , habe ich weiter oben gerade geschrieben.

"Einschlägige Rechtskenntnis" brauch`ich nicht - um zu erkennen, daß man hier (das 4. Mal jetzt) KlickSchritt fährt, muss ich kein Fachmann sein - genausowenig wie ein Bauherr, dem`s zum Dach `reinschifft, Dachdecker sein muss. Da ist`s nass im Haus und das reicht.

So, und jetzt ist wirklich EOD für mich.

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oimara
Beitrag 17.01.2016, 17:34
Beitrag #45


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Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 15:08) *
Denn der 7,5-Tonner passt mit Leichtigkeit hinter die linke Spiegel, und wenn die Timing passt, dann fährt er ständig in Tote Winkel von linke Spiegel!!

Na, na! Ist heute Märchenstunde.
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mir
Beitrag 17.01.2016, 17:46
Beitrag #46


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Der Fahrer muß sich in einem VB darauf einstellen, daß überall Kinderspiele möglich sind. Unabhängig von dem Schrittfahrgebot folgt daraus, daß er dann, wenn die Straße besonders unübersichtlich ist und mit Schrittgeschwindigkeit eine Gefahr für spielende Kinder nicht ausschließen kann, eben noch langsamer fahren muß.

Ich empfehle, das Urteil des OLG Frankfurt vom 18.6.99 durchzulesen, da steht alles wesentlich drin. Unter anderem auch, daß die Geschwindigkeitsfrage bei einem solchen Unfall gar nicht so wichtig ist. Wenn der Unfallverlauf nicht ausgesprochen seltsam war, hat ein Fahrer bei einem Unfall mit einem Fußgänger in einem VB extrem schlechte Karten.

Allerdings sieht die Straße in den Pressefotos überhaupt nicht nach VB aus. Bringt die Presse da etwas durcheinander?


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dopero
Beitrag 17.01.2016, 17:53
Beitrag #47


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Zitat (janr @ 17.01.2016, 17:22) *
Moralisch Schuld ist aber das Kind, welches einfach so auf die Straße rennt, und die Stadt, die es versäumt hat einen VBB ordentlich einzurichten.

Oder auch jene die ein offen stehendes Tor an einem Schulhof zulassen. Aber klar, so kommt man einfach und bequem mit den Fahrzeug in den Hof.

Zitat (oimara @ 17.01.2016, 17:34) *
Zitat (Original Bernie @ 17.01.2016, 15:08) *
Denn der 7,5-Tonner passt mit Leichtigkeit hinter die linke Spiegel, und wenn die Timing passt, dann fährt er ständig in Tote Winkel von linke Spiegel!!

Na, na! Ist heute Märchenstunde.

Warum? Ist mir selber schon passiert und das nur durch die Säule zwischen Frontscheibe und Seitenscheibe (bei einem MB aus der T2 Reihe).
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Gucky
Beitrag 17.01.2016, 17:54
Beitrag #48


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Zitat (janr @ 17.01.2016, 17:22) *
Nö, tun sie nicht.

Doch - hier z.B. Verwaltungsgericht Hamburg Urt. v. 12.12.2013, Az.: 9 K 2327/13

Zitat (janr @ 17.01.2016, 17:22) *
In der StVO kommt der Begriff Spielstraße zum entsprechenden Zusatzzeichen vor, welches in Verbindung mit Z250 angeordnet und aufgestellt wird. wavey.gif


Trotz erweiterter Suchfunktion nicht auffindbar. Aber aufgrund der

VwV-StVO Abschnitt B "Zu den §§ 39 bis 43; Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" III Allgemeines 16. Zusatzzeichen im Besonderen
... Wie Zusatzzeichen auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind, gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt...

ist der VzKat eingeführt und dort finde ich unter 1010-10 "Kinderspiele sind auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen erlaubt" - aber eben nicht "Spielstraße" - Sorry, ich kann den Begriff in der aktuellen StVO nicht finden. think.gif


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Gruß Gucky
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janr
Beitrag 17.01.2016, 18:05
Beitrag #49


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Zitat (mir @ 17.01.2016, 17:46) *
... Allerdings sieht die Straße in den Pressefotos überhaupt nicht nach VB aus. Bringt die Presse da etwas durcheinander?

Nein. Tut sie nicht und der TE hat auch schon ein Bild von anderer Seite verlinkt.

Da kann man erkennen, daß die Straße per Schild ein VBB sein soll. Aber optisch ist das ganz große Ka..e wavey.gif

Zitat (Gucky @ 17.01.2016, 17:54) *
... Doch - hier z.B. Verwaltungsgericht Hamburg Urt. v. 12.12.2013, Az.: 9 K 2327/13 ...

Urteilstext

Wo steht da aber, daß ein VBB Spielstraße genannt wird. think.gif


Ansonsten wird doch das ZZ 1010-10 "Spielstraße" genannt.


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Cabronito
Beitrag 17.01.2016, 18:36
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Zitat (janr @ 17.01.2016, 18:05) *
Da kann man erkennen, daß die Straße per Schild ein VBB sein soll.

Per Schild ist es ein VBB. Auch wenn man es wegen der unzulänglichen baulichen Gestaltung eigentlich besser nicht aufgestellt hätte.

wavey.gif


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