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> Unfallwagen-Händler/Aufkäufer will Geld nach Internet Auktion zurück., Unfallwagenhändler hatte Höchstgebot abgegeben mehr als Restwert!
rapit
Beitrag 28.12.2015, 17:39
Beitrag #51


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Kannst Du ruhig unterstellen. Habe schon hinreichend Restwertaufkäufer befragt, die reden da, sogar vor Gericht, ganz offen drüber.

Aber ob der Airbag ausgelöst hat, ist denen egal.

So ein funktionierendes Steuergerät ist aber was wert in so einem Schrotthaufen...


Ich bleibe dabei: Ganz schlechte Karten für TE.

Und wenn er die Versicherung mit ins Boot nimmt, wird die die komplette Leistung, wegen Betrugsverdachts, zurückfordern. Und vermutlich erfolgreich.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.12.2015, 20:03
Beitrag #52


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Wie ist denn das eigentlich, wenn eine Werkstatt bei einer brennenden Warnlampe erst mal auf Verdacht ein neues teures Steuergerät einbaut - und DANN erst, da die Lampe immer noch warnleuchtet, den tatsächlich defekten Sensor tauscht:
MUSS der Kunde dann das überflüssige neue Steuergerät bezahlen oder hat er vor Gericht ne reelle Chance, mit dem Preis für den Sensor-Tausch durchzukommen? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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hk_do
Beitrag 28.12.2015, 23:28
Beitrag #53


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.12.2015, 12:08) *
Eins kann ein Gutachter aber nicht:
Bei einem halbwegs jungen Fahrzeug mit einem "technischen Totalschaden" einen verbindlichen Restwert angeben.


Doch, das muss er sogar.

Jedenfalls einen verbindlich realisierbaren Restwert.

Im Haftpflichtfall ist dafür der allgemeine regionale Markt maßgeblich, dort muss er mindestens drei Angebote einholen und im Gutachten auch konkret benennen.

Im Kaskofall gelten die Vorgaben des Versicherers, in der Regel der Sondermarkt über eine Restwertbörse.

Zitat
Warum befragt er nicht SELBST eine Restwertbörse?


Das wird er im Kaskofall tun.

Möglicherweise wird er das zur Plausibilitätsprüfung auch im Haftpflichfall tun. Dort aber stur die Höchstgebote aus der Börse ins Gutachten zu übernehmen wäre fachlich falsch (und würde den Geschädigten in manchen Fällen um einen Teil seiner Ansprüche bringen).



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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 29.12.2015, 15:00
Beitrag #54


Neuling
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Zitat (rapit @ 28.12.2015, 16:01) *
Wermindernd, und zwar schon beim Wiederbeschaffungswert, war, dass das Steuergerät kaputt war, und deswegen die Airbags nicht aufgehen konnten.


Dass das Steuergerät kaputt sein soll, war die Vermutung der "ersten" Audi Werkstatt.
Man hatte nur ausgelesen, eine Rechnung fürs auslesen erstellt, und gesagt, ich soll doch bitte wiederkommen, wenn diese
Geschichte mit dem Winterreifentausch zu Ende sei, dann könnte man sich um Kulanz kümmern.
Die Werkstatt sei wegen Winterreifentausch voll ausgelastet "bis unters Dach".
Ich könne aber so weiterfahren, da würde nichts weiter passieren.


Zitat (rapit @ 28.12.2015, 17:39) *
Ich bleibe dabei: Ganz schlechte Karten für TE.

Und wenn er die Versicherung mit ins Boot nimmt, wird die die komplette Leistung, wegen Betrugsverdachts, zurückfordern. Und vermutlich erfolgreich.


Die Versicherung wußte von dem defekten Airbag, weil dieser ja auch nicht ausgelöst hatte.
Außerdem hatte ich der Versicherung angegeben, dass ein Vorschaden sei, den der Vorbesitzer hatte.

Außerdem war ich heute noch einmal bei einer anderen Audi-Werkstatt, und habe dort wieder ganz andere Infos bekommen.

Lt. Meinung des Meisters dort wäre es eher unwahrscheinlich, dass das / oder die Steuergeräte kaputt wären.
Dieses käme höchst selten vor, und wenn ein Steuergerät kaputt sei, so würde das Auto gar nicht mehr fahren,
und ich hätte demzufolge auch die letzten 3 Wochen vor dem Unfall nicht weiterfahren können.

Der Meister tippte vielmahr auf einen defekten Sensor bzw. schlechte Kontakte beim Lenkradkranz, und da wäre eine Reparatur nicht so teuer.
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Servior
Beitrag 29.12.2015, 17:42
Beitrag #55


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Zitat
Außerdem hatte ich der Versicherung angegeben, dass ein Vorschaden sei, den der Vorbesitzer hatte.


Du musst bei der Versicherung aber nicht nur einen, sondern alle Schäden angeben. Wenn du nicht einschätzen kannst ob ein Schaden vorliegt (eventuell defektes Steuergerät), so muss dieser eben mit angegeben werden. Stellt sich am Ende heraus, dass das Steuergerät eben nicht defekt war lässt sich dies halt nachträglich korrigieren.


Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 29.12.2015, 15:00) *
Lt. Meinung des Meisters dort wäre es eher unwahrscheinlich, dass das / oder die Steuergeräte kaputt wären.
Dieses käme höchst selten vor, und wenn ein Steuergerät kaputt sei, so würde das Auto gar nicht mehr fahren,
und ich hätte demzufolge auch die letzten 3 Wochen vor dem Unfall nicht weiterfahren können.

Der Meister tippte vielmahr auf einen defekten Sensor bzw. schlechte Kontakte beim Lenkradkranz, und da wäre eine Reparatur nicht so teuer.


Dies ist allerdings nichts anderes als eine Meinung. Die Meinung kann ebenso fehlerhaft sein wie die erste Überprüfung.

Für den aktuellen Fall spielt dies erst dann eine Rolle, wenn du bei dem Fahrzeug nachweisen könntest ob ein defekter Sensor, ein defektes Steuergerät oder vllt. doch etwas anderes vorliegt.
Soweit ich dies bisher verstanden habe bist du nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs. Ein solcher Nachweis deinerseits also nur mit Absprache des aktuellen Eigentümers möglich, oder eben indem du das Auto zurück nimmst.
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rapit
Beitrag 29.12.2015, 18:05
Beitrag #56


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Zitat (Servior @ 29.12.2015, 17:42) *
Du musst bei der Versicherung aber nicht nur einen, sondern alle Schäden angeben. Wenn du nicht einschätzen kannst ob ein Schaden vorliegt (eventuell defektes Steuergerät), so muss dieser eben mit angegeben werden.

So ist es.

Eigentlich ist alles gesagt.

Dass die Antworten dem TE nicht passen, ist ja verständlich.

Ändert aber nichts an der Sachlage.


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Snoupy
Beitrag 30.12.2015, 17:05
Beitrag #57


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 29.12.2015, 15:00) *
Der Meister tippte vielmahr auf einen defekten Sensor bzw. schlechte Kontakte beim Lenkradkranz, und da wäre eine Reparatur nicht so teuer.

Aber selbst das wurde ja nicht angegeben wink.gif Du wärst vollkommen aus dem Schneider gewesen (vermute ich zumindest mal) wenn du deiner Versicherung im Vorfeld gemeldet hättest "Die Airbag-Kontrollleuchte leuchtet und ABS geht nicht".

Die Ursache hierfür ist erstmal egal, aber alleine die Tatsache, dass es einen Schaden (Ja, die leuchtenden Kontrollleuchten sind ein Schaden) gab der nicht gemeldet wurde (egal wie klein!), mindert den Wert und hat dich angreifbar für die Versicherung gemacht.
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SCFrame
Beitrag 31.12.2015, 13:23
Beitrag #58


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Ich persönlich wäre mit einem Auto mit leuchtender Airbag-Anzeige oder gar ABS nicht einen Meter mehr gefahren. Höchstens noch zur nächstgelegenen Werkstatt.


Bei mir wurde vor Jahren übrigens ähnlich gehandelt. Mir ist einer hinten drauf gefahren und das Fahrzeug war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung hat das Fahrzeug in ein Restverwertungsportal eingestellt und mich darüber informiert das ein Käufer x Euro zahlen würde wenn ich das Angebot annehme. Was ich auch tat.

Ich habe dann am Standort des Unfallwagen das Fahrzeug an den Käufer übergeben und von ihm das Geld erhalten. Die Versicherung erstattete dann den Differenzbetrag zum Wiederbeschaffungswert.

Auch musste ich entsprechende Vorschäden mit angeben.


Ich frage mich aber was passiert wäre wenn der Halter nach dem Unfall nicht mehr in der Lage gewesen wäre die Schäden anzugeben. (Koma, Todesfall) Eigentlich müsste doch das Urteil des Gutachters ausreichen. Und wenn dann ein Steuergerät mehr kaputt ist wenn ich einen Unfallwagen kaufe ist das doch Geschäftsrisiko.

Rechtlich gesehen kann man nun natürlich nen Strick daraus drehen.
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Pistenteufel
Beitrag 31.12.2015, 14:03
Beitrag #59


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Zitat (SCFrame @ 31.12.2015, 13:23) *
Und wenn dann ein Steuergerät mehr kaputt ist wenn ich einen Unfallwagen kaufe ist das doch Geschäftsrisiko.

Rechtlich gesehen kann man nun natürlich nen Strick daraus drehen.


Ich nehme mal die AGB von dem oben genannten autoonline.de. Dort pdf steht:
Zitat
§ 12 – Ausschluss der Sachmängelhaftung
1. Bei den auf den Plattformen angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtfahrzeuge, welche an gewerbliche Käufer verkauft werden. Soweit der jeweilige Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes angibt, werden die auf den Plattformen zum Kauf angebotenen Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen

Das bedeutet also, wenn ein zusätzlicher Unfallschaden verschwiegen wird, braucht der Bietende das Fahrzeug evtl nicht zu seinem Gebotspreis anzunehmen. Ich kann mir vorstellen, dass dann nachträglich auch noch ein Rücktritt vom Kauf möglich ist, sollte sich heraus stellen, dass der Verkäufer bei der eigentlichen Übergabe etwas verschwiegen hat, wovon er Kenntnis gehabt hat.

Ich denke, der Käufer ist in dem Sinne da schon raus, wenn Anzeichen bestehen, dass er das Fahrzeug in dem Glauben gekauft hat, dass es frei von weiteren Mängeln außer den genannten aus dem Unfall ist. Die Frage ist halt wer den Schaden für den Verkäufer, der sich aus einer potentiellen Rückabwicklung des Kaufes zu verantworten hat.
- Der Verkäufer, weil er der Versicherung wesentliche wertmindernde Vorschäden nicht mitgeteilt hat oder
- die Versicherung, weil sie über den Gutachter eigentlich den relativ genauen Zustand des Fahrzeugs kannte und evtl eine ungenaue Angebotsbeschreibung ins Internet gesetzt hat, die zu einem überhöhten Gebot in der Auktion geführt hat.
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Snoupy
Beitrag 31.12.2015, 14:06
Beitrag #60


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Zitat (SCFrame @ 31.12.2015, 13:23) *
Ich frage mich aber was passiert wäre wenn der Halter nach dem Unfall nicht mehr in der Lage gewesen wäre die Schäden anzugeben. (Koma, Todesfall) Eigentlich müsste doch das Urteil des Gutachters ausreichen. Und wenn dann ein Steuergerät mehr kaputt ist wenn ich einen Unfallwagen kaufe ist das doch Geschäftsrisiko.


Ich könnte mir vorstellen, dass dann ein entsprechender Vermerk im Gutachten/Angebot gemacht wird, z.B., dass zu Vorschäden keine Angaben gemacht werden kann o.ä.
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rapit
Beitrag 01.01.2016, 12:41
Beitrag #61


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Zitat (Pistenteufel @ 31.12.2015, 14:03) *
Das bedeutet also, wenn ein zusätzlicher Unfallschaden verschwiegen wird, braucht der Bietende das Fahrzeug evtl nicht zu seinem Gebotspreis anzunehmen.

Habe kurz Tante Edit drübergeschickt.

Gilt ganz besonders bei sog. arglistigem Verschweigen.


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lutschi
Beitrag 02.01.2016, 21:55
Beitrag #62


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Hat es denn der TE der Versicherung wirklich nicht mitgeteilt, das ein Problem beim Airbag/Abs bestand? Ich lese immer nur, die Versicherung wusste doch, das die Airbags nicht aufgegangen sind.

Das kann natürlich 2 Gründe haben. Der einfachste ist, es war nicht nötig. Der zweite ist, es war etwas defekt. Das kann die Versicherung natürlich schlecht unterscheiden, hier müsstest du es angeben. Wenn du nicht weißt, woran es liegt zB "Abs/Airbag Anzeige leuchte, Fehler unbekannt, xy arbeitet daran"

Was hast du zun Thema Airbag/Abs nun genau der Versicherung mitgeteilt?

Gruß Jan
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Snoupy
Beitrag 02.01.2016, 22:38
Beitrag #63


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 26.12.2015, 15:11) *
Ausserdem hatte ich angegeben, dass die Airbags nicht ausgelöst waren, was ja auch der DEKRA Gutachter, und der ADAC-.Abschlepper gesehen haben.

Genau das hat er der Versicherung mitgeteilt + den Wildunfall des Vorbesitzers. Nichts von dem ABS Problem.
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 03.01.2016, 14:40
Beitrag #64


Neuling
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Zitat (rapit @ 01.01.2016, 12:41) *
Zitat (Pistenteufel @ 31.12.2015, 14:03) *
Das bedeutet also, wenn ein zusätzlicher Unfallschaden verschwiegen wird, braucht der Bietende das Fahrzeug evtl nicht zu seinem Gebotspreis anzunehmen.

Habe kurz Tante Edit drübergeschickt.

Gilt ganz besonders bei sog. arglistigem Verschweigen.



Ich fange also noch einmal jetzt ganz von vorne an mit der kompletten gesamten Schilderung des vollständigen Hergangs:

- Unfall / Auffahrunfall, meine Schuld.
Habe nicht aufgepasst, und zu spät gebremst.

- Polizei kommt, und nimmt Unfallprotokoll auf, und "vermisst" sichtbare Bremsspuren, um die Geschwindigkeit festzustellen.

- Abschleppwagenfahrer kommt, und nimmt Auto mit.

- ich rufe sofort am gleichen Tage meine Versicherung an, und melde den Unfall

- Sachbearbeiter fragt noch am Tel., ob Unfall polizeilich aufgenommen wurde, was ich bejaht habe.

- Versicherung fragt nach Kopie des Unfallprotokolls, welches ich sofort mit meinem Handy fotografiere, und noch am selben Tag an Versicherung per Email übersende.

- Sachbarbeiter fragt am Tel., wieso bei einem modernen ABS Auto denn Bremsspuren / Vollbremsung mit Bremsspuren möglich sein kann?
Ich sage, dass das ABS nicht funktioniert hätte. Lampe wäre an.

- Sachbearbeiter fragt auch, ob Verletzte wären, was ich wahrheitsgemäß verneine.

- Sachbarbeiter fragt, ob Airbag ausgelöst hätte, was ich ebenso verneine.

- Versicherung beauftragt DEKRA Gutachter, der auch kommt, und Gutachten erstellt.

- Gutachter fällt auch der nicht ausgelöste Airbag auf.

- Gutachter erstellt Gutachten, und schickt das an die Versicherung.

- Wieder Telefonat mit der Versicherung, und übersendung des Fragebogens, den ich entspr. ausfülle.

- Versicherung meint dann, dass es ja gut wäre, wenn der Airbag nicht ausgelöst habe, da sonst der Restwert noch viel weniger wäre.

- Versicherung stellt auch fest, dass das ABS nicht den Unfall auf gerader Strecke verhindert habe, und somit das kaputte ABS nicht zum Unfall beigetragen habe.
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thetdk
Beitrag 03.01.2016, 16:37
Beitrag #65


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 03.01.2016, 14:40) *
- Wieder Telefonat mit der Versicherung, und übersendung des Fragebogens, den ich entspr. ausfülle.


Das ist doch hier der Punkt um den es geht. Was heißt da denn "entspr. ausfülle"?
Hast Du da vielleicht eine Kopie, die Du anonymisiert hier einstellen kannst? Dann wissen alle Bescheid.

Das liest sich insgesamt nun so, als ob die Versicherung zwar grundsätzlich wusste, das Airbag und ABS nicht gearbeitet haben, es aber im Fragebogen nicht mehr drin stand?
Der Sachbearbeiter Deines Unfalls ist mutmaßlich nicht derjenige, der auf Basis des Fragebogens die Anzeige in der Börse erstellt? Hier kenne ich mich aber nicht aus.

Wo jetzt hier welche Angaben zu machen sind kann ich nicht sagen, ich vermute aber der Fragebogen muss schon "allumfassend" sein.
Und wenn die Versicherung eh schon wusste was nicht ging, warum es dann nicht dort reinschreiben?

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Weihnachtsmann
Beitrag 03.01.2016, 17:21
Beitrag #66


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 03.01.2016, 14:40) *
- Versicherung meint dann, dass es ja gut wäre, wenn der Airbag nicht ausgelöst habe, da sonst der Restwert noch viel weniger wäre.


Klar findet die Versicherung gut, dass der Restwert höher ist, da sie so weniger zahlen muss. Böse Zungen könnten der Versicherung noch einen Satz hintendran unterstellen: Dann brauchen wir weniger zahlen und Sie ärgern sich vielleicht mit dem Käufer rum - ist aber nicht mehr unser Bier smile.gif.

Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
-7°C
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Explosiv
Beitrag 03.01.2016, 17:40
Beitrag #67


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Das Problem dürfte sein, dass die Angaben auf einem Formular meist gerichtsfest sind, Angaben gegenüber einem Callcentermitarbeiter per Telefon eher nicht.
Fehlen also auf dem Formular die telefonisch gemachten Angaben, ist das wie mit Zitronen und Äpfeln.


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rapit
Beitrag 03.01.2016, 20:07
Beitrag #68


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 03.01.2016, 14:40) *
- Unfall / Auffahrunfall, meine Schuld.
Habe nicht aufgepasst, und zu spät gebremst.

- Polizei kommt, und nimmt Unfallprotokoll auf, und "vermisst" sichtbare Bremsspuren, um die Geschwindigkeit festzustellen.
...
-Sachbarbeiter fragt am Tel., wieso bei einem modernen ABS Auto denn Bremsspuren / Vollbremsung mit Bremsspuren möglich sein kann?
Ich sage, dass das ABS nicht funktioniert hätte. Lampe wäre an.

think.gif
Ich habe gerade ganz andere Bauchschmerzen.

Weil sich bei mir gerade die Frage stellt, ob man das noch unter "Unfall" (ungewollt...) subsumieren kann, bin ich hier lieber raus...


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Lars
Beitrag 04.01.2016, 08:27
Beitrag #69


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@rapit

seit wann sind sichtbare Bremsspuren ein Indiz für einen gewollten Unfall? Oder habe ich dich falsch verstanden? think.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.01.2016, 08:52
Beitrag #70


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Weil auch eine Gefahrbremsung mit ABS "sichtbare Bremsspuren" liefert.
Die sind nur nicht so deutliche wie ohne ABS und mit blockierenden Rädern.

Doc wavey.gif


P.S.:
Was mich allerdings wundert:
Wieso sinkt nach Meinung des Aufkäufers der "Schrottewert" eineses Autos um 5500,- € wenn das ist Airbag-Steuergerät bereits vor dem UNfall kaputt war?
Wieviel kostet denn ein NEUES Steuergerät? think.gif


@TE:
KÖNNTE es sein, dass der Aufkäufer sinngemäß meint: "Gib mir 5500,- € "Schweigegeld", dann dage ich Deiner Versicherung NICHT, dass Du sie durch Verscheigen so einiger Dinge mit dem Wiederbeschaffugswert betrogen hast."?

Hier wäre angebracht, dem Aufkäufer mitzuteilen, dass er sich schon mal auf eine Anzeige wegen Erpressung einstellen soll... whistling.gif

Doc


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Lars
Beitrag 04.01.2016, 09:48
Beitrag #71


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2016, 08:52) *
Weil auch eine Gefahrbremsung mit ABS "sichtbare Bremsspuren" liefert.
Die sind nur nicht so deutliche wie ohne ABS und mit blockierenden Rädern.
Welche Rolle spielt das für diesen Fall?
Hier gab es doch 2 deutlich sichtbare Striche auf dem Asphalt, deren Länge die Polizei bei der Unfallaufnahme zwecks Geschwindigkeitsfeststellung vermessen hat. Das ist doch ein völlig normaler Vorgang bei solchen Unfällen (weiß ich aus eigener Erfahrung blushing.gif )?
Wieso sollte das Bauchschmerzen bereiten?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.01.2016, 09:58
Beitrag #72


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Der TE schrieb aber doch:
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 03.01.2016, 14:40) *
... - Polizei kommt, und nimmt Unfallprotokoll auf, und "vermisst" sichtbare Bremsspuren, um die Geschwindigkeit festzustellen.

Wenn die Polizei "sichtbare Bremsspuren vermisst", dann verstehe ich darunter, dass KEINE sichtbaren Bremsspuren (weder dicke Radier-Spuren noch schwächere Spuren, wie sie bei ABS-Einsatr auftreten) vorhanden waren (weil eben die Polizei diese vermissen tut...).
Genauer: Diese Bremsspuren FEHLTEN.

Rückschluss: Es wurde womöglich gar nicht (oder nur schwach) gebremst... whistling.gif

Doc


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Lars
Beitrag 04.01.2016, 10:07
Beitrag #73


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2016, 09:58) *
Der TE schrieb aber doch:
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 03.01.2016, 14:40) *
... - Polizei kommt, und nimmt Unfallprotokoll auf, und "vermisst" sichtbare Bremsspuren, um die Geschwindigkeit festzustellen.

Wenn die Polizei "sichtbare Bremsspuren vermisst", dann verstehe ich darunter, dass KEINE sichtbaren Bremsspuren (weder dicke Radier-Spuren noch schwächere Spuren, wie sie bei ABS-Einsatr auftreten) vorhanden waren (weil eben die Polizei diese vermissen tut...).
Genauer: Diese Bremsspuren FEHLTEN.
Du hast aber ein sehr eigenartiges Textverständnis. blink.gif Wie soll man denn bitte aus einer nicht vorhandenen Bremsspur eine Ausgangsgeschwindigkeit ermitteln wollen? Diese Interpretation gibt doch überhaupt keinen Sinn!
Es ist doch offensichtlich, dass vermessen wurde, nicht vermisst. Geht doch auch aus dem folgenden klar hervor:
Zitat
- Sachbarbeiter fragt am Tel., wieso bei einem modernen ABS Auto denn Bremsspuren / Vollbremsung mit Bremsspuren möglich sein kann?
Ich sage, dass das ABS nicht funktioniert hätte. Lampe wäre an.



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Kurier
Beitrag 04.01.2016, 10:07
Beitrag #74


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Nee Doc, die vermessen die Bremsspuren mit dem Bandmaß.


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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thetdk
Beitrag 04.01.2016, 10:21
Beitrag #75


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Ich denke dieser Verwechslung ist auch @Rapit aufgesessen. Ohne Bremsspuren wäre es in der Tat seltsam.
Beim ersten lesen habe ich mich auch gefragt, warum die Bremsspuren "vermisst" werden, wenn ABS existieren sollte.
Sinn macht es in der Tat nur, wenn Bremsspuren vermessen wurden.

Insofern einfach eine unglückliche Formulierung...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
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rapit
Beitrag 04.01.2016, 10:22
Beitrag #76


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Ich hatte das auch wie @Doc verstanden. Dass man sich gewundert hätte, dass keine da waren. blushing.gif

Alles retour.

Dann wundert mich auch nicht mehr, dass die Versicherung überhaupt was gezahlt hat. Denn Fälle, in denen ein Auto mit vorherigen Defekten scheinbar unzureichend gebremst auf ein anderes gefahren wird, werden üblicherweise nicht gezahlt.

Wenn mit "vermisst" jedoch "hat vermessen" gemeint ist, wird es klarer.

Und dann dreht sich für den TE die Frage darum, ob er irgendwie beweisen kann, dass er der Versicherung mitgeteilt hat, dass vermutlich das Steuergerät kaputt war.

Hat er das nicht oder kann er das nicht beweisen, sieht es weiterhin düster aus.


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jens_16syncro
Beitrag 04.01.2016, 15:45
Beitrag #77


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Die Versicherung hat also aufgrund der Vertragsgestaltung das Recht, das verunfallte Fahrzeug nach Lust und Laune auf Restwertbörden einzustellen. Und außerdem hat die das Recht das dort erzielte Höchstgebot als Restwert von der Schadenssumme abzuziehen.
Was ist denn, wenn der Versicherungsnehmer das verunfallte Fahrzeug bei sich zu hause abstellt und keine weiteren Angaben zum Fahrzeug macht ? Der Gutachter der Versicherung darf dann zwar sein Gutachten erstellen und das Unfallfahrzeug nach Lust und Laune besichtigen aber ansonsten kommt kein Fremder ran.
Dann kann doch die Versicherung nur aufgrund der Daten aus dem Gutachten in Restwertbörsen anbieten und nur was dort schriftlich festgehalten ist, zählt.

Ich kenne mich da nicht so aus aber woher bekommt denn die Versicherung überhaupt die Daten, um Unfallfahrzeuge in Restwertbörsen anzubieten ? Wer macht da aussagefähige Fotos ? Das kann doch nur das Gutachten vom KFZ-Sachverständigen sein und der wird den aktuellen Fahrzeughalter sicherlich so weit möglich nach Vorschäden befragen.
Ich würde nur mit dem Gutachter über Details vom KFZ reden, niemals mit der Versicherung direkt. Und in einem evtl. Fragebogen der Versicherung würde ich brav auf das Sachverständigengutachten verweisen.

Fragen an den TE:
Woher kennt eigentlich der Käufer deine Autowerkstatt ?
Hast du das Geld von Restwertbörsenhöchstbietenden schon bekommen ? Wenn ja, muss dieser doch jetzt seine Ansprüche durchsetzen, nicht du. Wenn nein, hat dieser schon Papiere/Schlüssel/etc. ?

Ein Frage an alle:
Wenn irgendeiner bei einer Werkstatt über ein bestimmtes KFZ Fragen stellt ohne einen Legitimationsbeweis zu haben, wieso darf diese denn Auskünfte erteilen ? Und selbst wenn sie Auskünfte erteilt, wer prüft den Wahrheitsgehalt ?


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Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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rapit
Beitrag 04.01.2016, 16:21
Beitrag #78


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Zitat (jens_16syncro @ 04.01.2016, 15:45) *
Das kann doch nur das Gutachten vom KFZ-Sachverständigen sein und der wird den aktuellen Fahrzeughalter sicherlich so weit möglich nach Vorschäden befragen.

Nein, da liegt das Problem.

Der Gutachter wird im Kaskofall ja von der versicherung beauftragt.
Und hat von der Versicherung bereits alles bekommen, was der versicherung mitgeteilt wurde - und zwingend (und erschöpfend) mitzuteilen war.
Weil der Geschädigte = Versicherungsnehmer = Vertragspartner der Versicherung, das vertraglich so vereinbart hat.
Der SV hat gar keinen Anlass, selbst noch zu fragen. Er hat doch vermeintlich alles.
Der VN muss bei der Begutachtung gar nicht dabei sein.

Dass die Versicherung vorliegend wissentlich ein Gutachten mit fehlenden (Kaufmaßgeblichen) Infos eingestellt hat, geht auf die Kappe des VN, des späteren Verkäufers.

Nochmal zur Erinnerung: wir sind nicht bei einem Haftpflichtschaden!


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jens_16syncro
Beitrag 04.01.2016, 16:31
Beitrag #79


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Zitat (rapit @ 04.01.2016, 16:21) *
Dass die Versicherung vorliegend wissentlich ein Gutachten mit fehlenden (Kaufmaßgeblichen) Infos eingestellt hat, geht auf die Kappe des VN, des späteren Verkäufers.

Äh, wenn ich das richtig gelesen habe, hat der Gutachten einen recht niedrigen Restwert ermittelt, der Restwertbörsenhöchstbietende aber das ca. vierfache geboten. Welche Infos fehlten dann dem Höchstbietenden ? Selbst wenn diese ominösen Steuergeräte defekt waren (was ich noch nicht mal annehme) so bleiben doch nur ca. 2000 €, um die sich der Höchstbietende "vertan" haben kann.
Ich glaube deiner Theorie der fehlenden Infos bezüglich einer korrekten Restwertermittlung noch nicht.
Wenn wirklich der gutachterlich festgestellte Restwert in der Restwertbörse exakt kenntlich gemacht wurde, kann der TE doch höchstens für diesen Wert gerade stehen und nicht für eine haltlose fiktive Summe, die (verschwörungstheoretisch gesehen) ein Strohmann der Versicherung bietet.


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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 04.01.2016, 17:13
Beitrag #80


Neuling
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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2016, 09:58) *
Der TE schrieb aber doch:
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 03.01.2016, 14:40) *
... - Polizei kommt, und nimmt Unfallprotokoll auf, und "vermisst" sichtbare Bremsspuren, um die Geschwindigkeit festzustellen.

Wenn die Polizei "sichtbare Bremsspuren vermisst", dann verstehe ich darunter, dass KEINE sichtbaren Bremsspuren (weder dicke Radier-Spuren noch schwächere Spuren, wie sie bei ABS-Einsatr auftreten) vorhanden waren (weil eben die Polizei diese vermissen tut...).
Genauer: Diese Bremsspuren FEHLTEN.

Rückschluss: Es wurde womöglich gar nicht (oder nur schwach) gebremst... whistling.gif

Doc

Sorry, aber ich habe mich da wirklich blöde / zweideutig ausgedrückt.

Mit .......V e r m i s s t....... meinte ich V e r m e s s e n = to measure
also nicht vermisst wie vermissen = to miss

Die Polizei hatte die Bremsspuren vermessen / ausgemessen mit einem Bandmass.

Da ich den vor mir befindlichen Wagen leider erst zu spät gesehen habe, habe ich eine Vollbremsung hingelegt um nicht aufzufahren.

Die Polizei wunderte sich dann über die ausserordentlich dicken Bremsspuren, und fragte, ob icg denn mit oder ohne ABS gebremst habe.

Ich sagte wahrheitsgemäß ohne ABS, da dieses nicht funktionieren würde.

Da es aber eine "Geradeausstrecke" gewesen ist ohne Kurven usw. war es völlig unerheblich, ob mit funktioierendem oder nicht funktionierendem ABS abgebremst wurde.
Der Auffahrunfall wäre so oder so passiert, da ich infolge U n a c h t s a m k e i t aufgefahren bin.

Zitat (jens_16syncro @ 04.01.2016, 15:45) *
Fragen an den TE:
Woher kennt eigentlich der Käufer deine Autowerkstatt ?
Hast du das Geld von Restwertbörsenhöchstbietenden schon bekommen ? Wenn ja, muss dieser doch jetzt seine Ansprüche durchsetzen, nicht du. Wenn nein, hat dieser schon Papiere/Schlüssel/etc. ?


Ich bezweifele, dass der Käufer speziell meine Autowerkstatt kennt.
Aber er hat sich beim Hersteller bzw. in einer Vertragswerkstatt (wahrscheinlich in Berlin?) eine Reparaturhistorie ausdrucken lassen.
Und als letzten Eintrag ist eben das Auslesen vermerkt.

Zitat (rapit @ 04.01.2016, 10:22) *
Und dann dreht sich für den TE die Frage darum, ob er irgendwie beweisen kann, dass er der Versicherung mitgeteilt hat, dass vermutlich das Steuergerät kaputt war.

Hat er das nicht oder kann er das nicht beweisen, sieht es weiterhin düster aus.


Der Versicherung mündlich am Tel. mitgeteilt als Ergänzung auch zum Unfallprotokoll der Polizei.

Der DEKRA Gutachter hatte außerdem auch im Gutachten vermerkt, dass die Airbags nicht ausgelöst haben.

Aufgrund dieser beiden Umstände befragte mich dann auch noch einmal der Sachbearbeiter der Versicherung am Tel,
und schickte noch einmal VOR der Schadenregulierung einen seperaten Fragebogen raus, den ich wahrheitsgemäß beantwortet habe,
indem ich wahrheitsgemäß angegeben habe, ca. 3 Wochen vor dem Unfall in einer Vertragswerkstatt gewesen zu sein, welche meinen Wagen ausgelesen haben.

Die Werkstatt ließ mich dann aber wieder wegfahren, weil in meinem Auto so ca. um die 60 Computer und Steuergeräte sind, die auch oft mal spinnen und Probleme machen können.
Alles sei wegen der vielen vielen Elektronik so kompliziert, und außerdem sei die Werkstatt gerade mit Winterreifenwechsel voll ausgelastet.

Die eine Vertragswerkstatt meinte, die Steuergeräte müßten erneuert werden, und das sei sehr teuer.

Die andere Vertragswerkstatt meinte, es seien nur Sensoren. Das sei nicht so teuer.
Vielleicht 200 bis 300 €
Wären die oder das Steuergerät kaputt, so würde das Auto aus Sicherheitsgründen gar nicht mehr fahren.

Oftmals sind durch die rechts/links Drehungen am Lenkrad auch nur die Kontakte des Airbags leicht oxidiert.
das würde dann mit putzen der Kontakte und Kontaktringe wieder weggehen.

UPDATE 04.JAN.2016:

Der Berliner Unfallwagenhändler ist aus seinem Weihnachtsurlaub zurück, und ich habe heute mit ihm telefoniert.

Er will sich jetzt mit der Versicherung kurzschließen, wenn ich keine Wertminderung bezahle.
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rapit
Beitrag 04.01.2016, 19:51
Beitrag #81


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 04.01.2016, 17:13) *
Er will sich jetzt mit der Versicherung kurzschließen, wenn ich keine Wertminderung bezahle.

Ich hoffe sehr, dass es da nicht zu weiteren Komplikationen wie oben beschrieben kommt.

Ich kenne die Verfahren nur allzugut, in denen die Versicherung -auch nachträglich noch- den Betrugsvorwurf mit Folge der Leistungsfreiheit erhebt.

Hast Du eine Verkehrs-RSV?

Die könntest Du dann brauchen. Die Prozesskostentöpfe der Versicherungen sind nämlich prall gefüllt.

Mittlerweile wird Deine Lage ja klarer, als ursprünglich geschildert.

Aber die Gefahren sehe ich weiterhin. wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.01.2016, 20:09
Beitrag #82


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Also:
Nachdem wir uns nun einig sind, dass die Polizei die durchaus sichtbaren ABS-Bremsspuren vermessen getan hat ( tongue.gif), noch mal meine Frage von heute früh:
"Wie kann es sein, dass der Restwert eines Fahrzeuge mit zuvor schon defekt gewesenem Airbag-Steuergerät um 5500, € niedriger ist als wenn das Steuergerät vorher NICHT defekt gewesen wäre?"

Ich habe da auch meine Verschwörungstheorie, aber eine andere als Jens:
Der Aufkäufer findet im Internet beim Zappen durch die Restwertbörsen die Annonce der Versicherung, die zwar ein ziemlich "dätsches" Auto zeigt, aber aus der eindeutig hervorgeht, dass der Airbag nicht ausgelöst hat.
Der Aufkäufer wäre eigentlich bereit, für den Schrotthaufen noch maximastens 3000,- € zu bezahlen, fürchtet, aber, dass er mit diesem Angebot nicht zum Zuge kommen wird (wieviel hat eigentlich der unterlegene Zweit-Bieter geboten? think.gif?).

Er ist der Meinung, dass der Airbag bei DEM Schadensbild unbedingt hätte auslösen MÜSSEN.
Also macht er schnell ein "Mond-Angebot", um die Ausschreibung zu gewinnen - und in der Hoffnung, nachträglich irgendeine alte Macke am Steuergerät zu finden (und hat Glück: das "Bingo" wird ihm vom Audi-Händler auf dem Silbertablett geliefert... whistling.gif).

Nun startet er einen Erpressungsversuch beim Fahrzeughalter... thread.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 04.01.2016, 20:28
Beitrag #83





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BEsteht die Möglichkeit zu erfahren, daß er es schon VOR der Ersteigerung heraus bekommen hat, und so die Mondpreis anbot, mit der Wissen, "dem würge ich später es rein!!"??
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Pistenteufel
Beitrag 04.01.2016, 20:57
Beitrag #84


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2016, 20:09) *
Ich habe da auch meine Verschwörungstheorie, aber eine andere als Jens:


Auf solche Unfallfahrzeuge wird denke ich ja meistens geboten, ohne dass man sich das Fahrzeug vorher real anschaut / probefährt.
Wäre es nicht eher naheliegend, dass der Käufer aus Unerfahrenheit oder aufgrund einer von der Realität abweichenden Fahrzeugbeschreibung gehofft hat, hier einen Sechser im Lotto zu haben, er also vielleicht das Auto reparieren und mit Gewinn weiterverkaufen will?
Derjenige, der das erste Mal Lotto spielt, weiß doch vorher schon genau, wofür er sein Geld ausgibt, bis er dann ein paar mal gespielt hat. whistling.gif
Da gibt es doch manchmal in der Hoffnung auf das große Geld eine zu hohe Risikobereitschaft, ähnlich wie bei anderem Glücksspiel auch.


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lord.brownie
Beitrag 04.01.2016, 21:45
Beitrag #85


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Beängstigend, was Audi für Autos baut , getopt durch die Vertragswerkstätten ( te, welche waren das ????! ) - würde gerne wissen wie unser A4 Allrad "betreut" wird ... Lg
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.01.2016, 07:40
Beitrag #86


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Zitat (Pistenteufel @ 04.01.2016, 20:57) *
... Da gibt es doch manchmal in der Hoffnung auf das große Geld eine zu hohe Risikobereitschaft, ähnlich wie bei anderem Glücksspiel auch.

Nach meinem Unfall waren für meinen Vito in einer Restwertbörst rund 4000 € geboten worden.
Ich bin darauf jedoch nicht eingegangen, sondern bin anschließend noch ein dreivietel Jahr und rund 15.000 km mit dem unreparierten Vito weitergefahren.

Danach hat ein (über meinem BMW-Händler vermittelter) Aufkäufer mir noch 3000 € geboten - und ich habe ihm den Wagen überlassen.

Auf meine Frage an den BMW-Händler, was der Aufkäufer wohl mit dem Wagen machen werde antwortete der:
"Ist doch klar: Wagen waschen, gründlich polieren, Kilometerzähler um 100.000 km zurückdrehen - und für mindestens 6000 € verkaufen... tongue.gif"


Doc


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amfa
Beitrag 05.01.2016, 10:21
Beitrag #87


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Was mich mal allgemeiner interessieren würde:
Gehen wir davon aus der TE hat alle Angaben gegenüber seiner Versicherung vollständig gemacht.
Die Versicherung stellt das Fahrzeug in die Restwörtbörse ein.
Jemand bietet ein vielfaches des Restwerts laut Gutachten.

Und dieser jemand will hinterher Geld zurück, weil er zu viel bezahlt hat.


Ist die Versicherung dann da wirklich raus?
Immerhin hat sie den Deal "eingefädelt" und mit dem Wert aus diesem Deal den ausbezahlten Betrag gekürzt.
Der TE hatte doch mti dem Verkauf eigentlich nichts zu tun.


Müsste die Versicherung wenigstens nachzahlen, wenn sagen wir ein Gericht feststellt, dass zu viel gezahlt wurde aufgrund falscher/ungenauer Angaben in der Restwertbörse.
Immerhin wurden die Angaben dort ja von wohl von der Versicherung gemacht und der Käufer hat ein verbindliches Angebot abgegeben.
Warum muss der TE jetzt dafür quasi haften?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.01.2016, 10:47
Beitrag #88


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Zitat (amfa @ 05.01.2016, 10:21) *
... Der TE hatte doch mti dem Verkauf eigentlich nichts zu tun.

Wenn man mal von der Kleinigkeit absieht, dass ER es letztlich war, der dem Aufkäufer das Fahrzeug verkauft hat... whistling.gif

Doc


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Pistenteufel
Beitrag 05.01.2016, 21:46
Beitrag #89


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Zitat (amfa @ 05.01.2016, 10:21) *
Ist die Versicherung dann da wirklich raus?
Immerhin hat sie den Deal "eingefädelt" und mit dem Wert aus diesem Deal den ausbezahlten Betrag gekürzt.


Falls sie den Mangel vorsätzlich verschwiegen hat, um aufgrund eines höheren Restwertgebotes weniger zahlen zu müssen, wäre sie denke ich schon schadenersatzpflichtig in Verbindung mit §311 BGB.
Zitat
Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

Aber den Vorsatz müsste man ihr wahrscheinlich nachweisen können. think.gif

Ansonsten
Hier steht z.B.

Zitat
Damit entfaltet der der Klägerin gegen die Verkäuferin zustehende Nacherfüllungsanspruch aus § 437 Nr. 1, § 439 BGB Sperrwirkung gegenüber einem etwaigen Anspruch der Klägerin aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen (fahrlässig) irreführender Darstellung des Fahrzeugs in der Internetofferte durch die Beklagte zu 1.


Es handelt sich da um einen etwas anderen Fall, wo eine Standheizung nach der Auktion aus dem Auto ausgebaut wurde.
Es scheint also so zu sein, dass der Anspruch auf Nacherfüllung i.d.R. erst mal gegen den Verkäufer läuft. In dem Fall wäre die Versicherung erst mal raus.

Andererseits wird sie sich auch nicht bereichern dürfen. Sollte sie zu viel abgezogen haben (aufgrund eines zu hohen Restwertes) und der Verkäufer das nicht zu verantworten haben, müsste sie ihm dann doch eigentlich diese Differenz wieder ersetzen. Da hat dann halt nur der Autokäufer nichts mehr mit zu tun.
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hk_do
Beitrag 05.01.2016, 22:51
Beitrag #90


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 04.01.2016, 17:13) *
Da es aber eine "Geradeausstrecke" gewesen ist ohne Kurven usw. war es völlig unerheblich, ob mit funktioierendem oder nicht funktionierendem ABS abgebremst wurde.


rein technisch betrachtet: Das kann so sein, muss aber nicht.

Man wird so ohne weiteres nicht herausfinden, was das ABS normalerweise macht und was es im Störungsfall macht und wie sich dieser Unterschied bei den gegebenen Reibverhältnissen nun wirklich ausgewirkt hat.

Grundsätzlich gibt es (viele) Fahrbahnverhältnisse, auf denen ein kurz vor der Blockiergrenze rollendes Rad deutlich mehr (Brems-) Kraft übertragen kann als ein stillstehend über die Fahrbahn gleitendes Rad!


Zitat
Der Auffahrunfall wäre so oder so passiert, da ich infolge U n a c h t s a m k e i t aufgefahren bin.


wenn die technische Unkenntnis der Polizisten zum eigenen Vorteil führt, sollte man ihnen auch nicht widersprechen whistling.gif



Zitat
Die Werkstatt ließ mich dann aber wieder wegfahren, weil in meinem Auto so ca. um die 60 Computer und Steuergeräte sind, die auch oft mal spinnen und Probleme machen können.
Alles sei wegen der vielen vielen Elektronik so kompliziert, und außerdem sei die Werkstatt gerade mit Winterreifenwechsel voll ausgelastet.


schwaches Bild für eine Vertragswerkstatt...

Zitat
Wären die oder das Steuergerät kaputt, so würde das Auto aus Sicherheitsgründen gar nicht mehr fahren.


Eine Werkstatt die sowas erzählt sollte man allerdings für die Zukunft meiden.

Das ist nämlich haarsträubender Unfug ranting.gif

Zitat
Oftmals sind durch die rechts/links Drehungen am Lenkrad auch nur die Kontakte des Airbags leicht oxidiert.
das würde dann mit putzen der Kontakte und Kontaktringe wieder weggehen.


verbaut Audi für den Airbag wirklich Schleifkontakte und keine Wickelfeder?! huh.gif

Oder kam der Rat von der selben Werkstatt, die auch den völligen Stillstand bei ausgefallenen Steuergeräten prognostiziert hatte?


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 06.01.2016, 00:36
Beitrag #91





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Auch wenn ABS-Kontrolllampe aufleuchtet, kann es immer noch zu 100% funktionieren...
Zumindest bei LKW ist 95% der Fehler "nur" eine defekte Sensor an die Räder!!
Bei meiner alte Passat war die Druckspeicher defekt, d.h. bei normale Vollbremsung reichte es völlig aus, jedoch bei Glatteis konnte passieren, daß nach einige Sekunden die Bremsdruckspeicher leer wurde und die Räder dann blockierte.
Auch möglich:
Kabelbruch/Marderbiss, lose Steckverbindung, zu wenig Spannung etc
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dopero
Beitrag 06.01.2016, 09:53
Beitrag #92


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Ausserdem kommt es noch auf das Fahrzeug an, was die Lampe bedeutet.
Bei meinem meint eine leuchtende Lampe immer "bei Gelegenheit nachsehen lassen".
Sorgen machen muss man sich erst wenn die jeweilige Lampe aufgeregt blinkt. Das soll sagen " sofort in die Werkstatt, irgend etwas ist ausgefallen".
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 06.01.2016, 12:55
Beitrag #93


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Gestern (Dienstag, 05.Januar 2016) noch einmal mit dem Unfallwagen-Händler telefoniert, der mir gestern sehr freundlich aber bestimmt wieder gesagt hatte,
sich mit der Versicherung in Verbindung setzen zu wollen, wenn ich nicht zahle.
Aber, er würde auch mit sich reden lassen und man könne noch einmal über die Höhe "meiner" Zahlung verhandeln, wenn ich mit Bargeld rüberkäme. Er seie ja kein Unmensch, und meine es nur gut mit mir.
Ich wiederholte meinen Standpunkt, wie ich das sehe, auch unter Hinweis dieser Diskussion in meinem Thread im Verkehrsportal.

Heute (Mittwoch, 06.Januar 2016) rief mich der Unfallwagen-Händler aufgeregt und wütend an, und schimpfte über das Verkehrsportal Board.
Er käme selber aus Berlin, und die "Macher" des Verkehrsportals sei seinem Abgelästere nach die "Berliner Verkehrsmafia" bestehend aus einem korrupten Rechtsanwalt und einem halbseidenem Fahrlehrer, die angeblich dieses Diskussions Board nur zum Zwecke des Kundenfangs betreiben würden.
Die weiteren dummen Beleidigungen erspare ich mir, hier niederzuschreiben, da der Unfallwagen-Händler total unsachlich wurde.
Er, der Unfallwagen-Händler hätte eine Diskussion von Amatueren, wie hier im Verkehrsportal nicht nötig, da er seit 2003 erfolgreich im Bereich Unfallwagen und Gebrauchtwagenhandel in Berlin und Brandenburg und sogar EU-Weit tätig sei.
Außerdem arbeite er schon seit Jahren mit den Versicherungen zusammen.

Im reichen jetzt die Faxen, und er will jetzt Meldung an meine Versicherung machen.
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rapit
Beitrag 06.01.2016, 13:06
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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 06.01.2016, 12:55) *
Diskussion von Amatueren

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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 06.01.2016, 13:28
Beitrag #95


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Zitat (rapit @ 06.01.2016, 13:06) *
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 06.01.2016, 12:55) *
Diskussion von Amatueren

rofl1.gif


Sorry, aber das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern diesen Quatsch habe ich tatsächlich am Telefon gehört.

Mithin wurde mir hier in den letzten Tagen sehr geholfen, was die Qualität der Beiträge anbetrifft. thumbup.gif
wavey.gif V i e l e n - D a n k wavey.gif dafür! hug.gif
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rapit
Beitrag 06.01.2016, 14:26
Beitrag #96


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Ja, ich weiß.

Dein Restwertaufkäufer hat aber keine Ahnung, wer hier alles diskutiert... rolleyes.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 06.01.2016, 20:03
Beitrag #97





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Wenn er uns "Amateure" tituliert, was ist ER dann??? gap.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.01.2016, 20:13
Beitrag #98


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Zitat (rapit @ 06.01.2016, 14:26) *
wer hier alles diskutiert... rolleyes.gif


du meinst nicht wer sondern was, richtig? "Türen" ?
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rapit
Beitrag 06.01.2016, 20:42
Beitrag #99


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Hä? blink.gif unsure.gif


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 06.01.2016, 20:44
Beitrag #100





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Er meint nicht Name (wer) von User, sondern die Berufsgruppe (was) der User... wavey.gif
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