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> Unfallwagen-Händler/Aufkäufer will Geld nach Internet Auktion zurück., Unfallwagenhändler hatte Höchstgebot abgegeben mehr als Restwert!
Mr.T
Beitrag 06.01.2016, 20:54
Beitrag #101


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Nö, hier diskutieren Ama-Türe(n). wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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blackdodge
Beitrag 06.01.2016, 20:55
Beitrag #102


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also ein angepisster Amateur laugh2.gif der anscheinend andere über den Rettich ziehen will


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rapit
Beitrag 06.01.2016, 20:59
Beitrag #103


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jaja, die Türen.
Ich habe sie mal dem Captain geschickt.

Aber eigentlich bin ich in diesem Jahr scharf auf Vertipper von @geckolino thread.gif


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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 10.01.2016, 18:02
Beitrag #104


Neuling
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Letzten Freitag wieder Telefonat mit dem Unfallwagen-Händler.

Er hat mich informiert, dass er sich mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt habe.
Meine Versicherung hätte ihm schon signalisiert, dass er nun Geld direkt von der Versicherung zurückerstattet bekäme.
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angeditscht
Beitrag 10.01.2016, 19:37
Beitrag #105


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Was sollen die denn erstatten die sind doch gar kein Vertragspartner....
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rapit
Beitrag 10.01.2016, 20:30
Beitrag #106


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wenn nur EIN FALL public würde, dass ein Restwertbörsengeschäft wegen falscher/unvollständiger Angaben rückabgewickelt werden müsste ...
Weißt Du, was das unterm Strich die Versicherungswirtschaft kosten würde? whistling.gif


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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 23.01.2016, 15:44
Beitrag #107


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Gestern ist ein Brief von meiner Versicherung gekommen.
Angeblich haben die 3000,--€ an den Unfallwagenhändler gezahlt, und wollen jetzt das Geld von mir zurück.

Ich hatte sofort noch beim Unfallwagenhändler angerufen, und um Bestätigung gebeten, dass er tatsächlich
3000,--€ erhalten habe.
KEINE ANTWORT von ihm. Er äußere sich nicht dazu, und die Sache wäre jetzt für ihn erledigt.
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rapit
Beitrag 23.01.2016, 17:41
Beitrag #108


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.01.2016, 15:44) *
Angeblich haben die 3000,--€ an den Unfallwagenhändler gezahlt, und wollen jetzt das Geld von mir zurück.

think.gif
Dröseln wir das mal auf:

Der restwert war also offenbar 3000,- € geringer, als bei der Regulierung angesetzt.

Das heißt, Dir hätten auch 3000,- € weniger restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden müssen.

Du hättest also 3000,- € vom TW-Händler weniger, dafür von der Versicherung mehr, bekommen müssen.

In Saldo für Dich = 0,-

In Saldo für die Versicherung = 0,-.
Denn ob sie mehr an Dich, dafür keine 3000,- an den RW-Händler zahlen mussten, ist eigentlich schnuppe.

Wieso wollen die das wiederhaben? unsure.gif


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Explosiv
Beitrag 23.01.2016, 18:05
Beitrag #109


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Berufskrankheit.
Nennt sich Raffgier.


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Weihnachtsmann
Beitrag 23.01.2016, 22:19
Beitrag #110


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Ist der Brief echt? Hast du die Optik, die Telefonnummer, Namen etc mit anderen Briefen des Versicherungsunternehmens verglichen?
Wer sagt denn, dass der Brief nicht von den Händler ist? Jemand, der 8000 € auf ein 2000 €-Auto bietet (die genauen Zahlen habe ich jetzt nicht mehr im Kopf und will auch nicht nachschauen), dann noch Geld von dir mit den oben erwähnten Telefonaten zurückhaben will, dem traue ich auch zu, dass er Briefe im Namen deiner Versicherung schreibt.
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lord.brownie
Beitrag 24.01.2016, 17:33
Beitrag #111


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Was hat der Unfallwagenhaendler mit deiner Versicherung zu tun ? Du bist doch Vertragspartner mit dem Käufer ...
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 24.01.2016, 20:37
Beitrag #112


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Zitat (rapit @ 23.01.2016, 17:41) *
Wieso wollen die das wiederhaben? unsure.gif


Weil die (Versicherung) das Geld lt. deren (eigenen) Angaben an den Unfallwagen-Händler gezahlt haben.

Zur Begründung gaben die (Versicherung) an, dass der Unfallwagen-Händler gesagt haben soll, dass das Steuergerät angeblich kaputt sein soll.

Wäre das Steuergerät nämlich nicht kaputt, so hätten die Airbags beim Unfall ausgelöst.

Zitat (Explosiv @ 23.01.2016, 18:05) *
Berufskrankheit.
Nennt sich Raffgier.


laugh2.gif Naja, zu Berufskrankheit würde mir dann ein Witz einfallen:
Berufsunfähigkeit und passend dazu Berufsunfähigkeitsversicherung rofl1.gif notworthy.gif

Zitat (Weihnachtsmann @ 23.01.2016, 22:19) *
Ist der Brief echt? Hast du die Optik, die Telefonnummer, Namen etc mit anderen Briefen des Versicherungsunternehmens verglichen?
Wer sagt denn, dass der Brief nicht von den Händler ist? Jemand, der 8000 € auf ein 2000 €-Auto bietet (die genauen Zahlen habe ich jetzt nicht mehr im Kopf und will auch nicht nachschauen), dann noch Geld von dir mit den oben erwähnten Telefonaten zurückhaben will, dem traue ich auch zu, dass er Briefe im Namen deiner Versicherung schreibt.


Der Brief dürfte echt sein, denn wieso sollte der Unfallwagen-Händler ein Schreiben der Versicherung fälschen,
wenn er doch angeblich schon Geld von der Versicherung erhalten hat.
Macht doch irgendwie keinen Sinn.

Schließlich fordert die Versicherung ja auch Rückerstattung mit Überweisung auf deren (eigenes) Konto.

Zitat (lord.brownie @ 24.01.2016, 17:33) *
Was hat der Unfallwagenhaendler mit deiner Versicherung zu tun ? Du bist doch Vertragspartner mit dem Käufer ...


Naja, zuerst hatte sich der Unfallwagen-Händler ja auch an mich gewandt, und wollte Geld (zurück).

Erst als ich dann nicht an ihn Geld gezahlt hatte, drohte er damit, Meldung an meine Versicherung zu machen.

Diese Drohung hatte er dann wohl offensichtlich auch in die Tat umgesetzt, und offensichtlich auch tasächlich Geld von meiner Versicherung erhalten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.01.2016, 20:45
Beitrag #113


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 24.01.2016, 20:37) *
... Der Brief dürfte echt sein, denn wieso sollte der Unfallwagen-Händler ein Schreiben der Versicherung fälschen,
wenn er doch angeblich schon Geld von der Versicherung erhalten hat.
Macht doch irgendwie keinen Sinn.

Dir fehlt ganz einfach die kriminelle Energie Phantasie...

Es könnte doch sein, dass der Händler bei der Versicherung mit seinem Anliegen abgeblitzt ist und jetzt einen fingierten Brief an den Verkäufer schreibt.
Der geht darauf ein und GLAUBT, den Betrag an die Versicherung zu überweisen, aber in Wahrheit landet der Betrag natürlich auf dem Konto des Händlers (denn es steht natürlich DESSEN Bankverbindung im fingierten Versicherungs-Brief).

DAS würde übrigens auch funktionieren, wenn der Händler das Geld schon von der Versicherung erhalten hätte... thread.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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rapit
Beitrag 24.01.2016, 21:45
Beitrag #114


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 24.01.2016, 20:37) *
Zur Begründung gaben die (Versicherung) an, dass der Unfallwagen-Händler gesagt haben soll, dass das Steuergerät angeblich kaputt sein soll.

Wäre das Steuergerät nämlich nicht kaputt, so hätten die Airbags beim Unfall ausgelöst.

think.gif Also will ma nachträglich den WB-Wert korrigieren.

Soweit, so gut, aaaber...

wer sagt denn, dass der Restwert dann um eben jenen Betrag sich geändert hätte? blink.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.01.2016, 10:14
Beitrag #115


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Soweit klar:
Der Händler hat den "Restwert" bezahlt DAS bezahlt, was er für den Restwert nach dem Unfall hielt.
Die Versicherung hat dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert bezahlt (wobei "Restwert" eben der tatsächlich erzielte Preis für den nach dem Unfall verbliebene "Rest" des Farzeugs ist).


Was ich aber immer noch nicht verstehe:

1.) Wieso sinkt nach Meinung des Händlers der Restwert eines total beschädigten Autos um 3000,- €, wenn das Steuergerät des Airbags schon vor dem Unfall defekt war?

2.) Wieso sinkt nach Meinung der Versicherung der Wiederbeschaffungswert eines Autos um 3000,- €, wenn das Steuergerät des Airbags vor dem Unfall defekt war? Und wieso hat das defekte Steuergerät andererseits keinen Einfluss auf den Restwert NACH dem Unfall?


Noch mal zwei kleine Fragen, um die Preise richtig einzusortieren:
- Was kostet ein neues Airbag-Steuergerät in der Werkstatt?
- was kostet ein Airbag-Steuergerät, wenn ich es mir beim Autoverwerter oder bei ebay besorge?

Doc


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CvR
Beitrag 25.01.2016, 11:22
Beitrag #116


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.01.2016, 11:14) *
2.) Wieso sinkt nach Meinung der Versicherung der Wiederbeschaffungswert eines Autos um 3000,- €, wenn das Steuergerät des Airbags vor dem Unfall defekt war?

"Vorschaden". Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein "kaputtes" Auto exakt genausoviel wert ist wie ein "heiles"...
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.01.2016, 11:14) *
Und wieso hat das defekte Steuergerät andererseits keinen Einfluss auf den Restwert NACH dem Unfall?

Weil beim Kilopreis ohnehin nur der Materialwert berücksichtigt wurde?

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.01.2016, 11:14) *
Noch mal zwei kleine Fragen, um die Preise richtig einzusortieren:
- Was kostet ein neues Airbag-Steuergerät in der Werkstatt?
- was kostet ein Airbag-Steuergerät, wenn ich es mir beim Autoverwerter oder bei ebay besorge?

Ich ergänze:
Was kostet die Reparatur eines Steuergeräts?
Wäre, wenn das Steuergerät vor dem Unfall intakt gewesen wäre und die Luftsäcke gezündet hätte, das Steuergerät nach dem Unfall auszutauschen gewesen? ("Gerät auf einmalige Funktion programmiert")

Wenn dem so wäre: Müsste dann nicht ein verständiger Käufer nach einem Unfallszenario, bei dem typischerweise die Airbags zünden würden, davon ausgehen, dass das Steuergerät sein Leistungssoll "einmalige Funktion" erfüllt hat?

Ich könnte mir schon vorstellen, dass eine Fehlfunktion "nach schwerem Unfall" ein zu erwartender Sachverhalt ist und sehe nicht zwingend einen Zusammenhang zu einem früheren Ereignis.

Nur mal so ein denkbares Szenario:
Kabelwurm im Draht zwischen Airbag und Steuergerät; Wackelkontakt. Lampe leuchtet, weil temporär ein fehlerhafter Widerstand erkannt wird. Im Autohaus ist das Kabel wieder geradegewackelt. Fehler nicht diagnostizierbar. Steuergerät heile, Airbag heile.
Crash.
Die Beschleunigungssensoren melden "Unfall", das ROM wird mit "UNFALL-Gerät austauschen" beschrieben, der Zündimpuls geht in den Draht und kommt - bis zu dem fehlerhaften Stück Kabel. Luftsack zu.
=> Steuergerät trotz Warnleuchte zuvor vorher heil, hinterher "unbrauchbar".


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Explosiv
Beitrag 26.01.2016, 10:38
Beitrag #117


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Denke nicht, dass nach jedem Bagatellunfall, bei dem der Airbag gezündet hat, das Steuergerät zu wechseln ist.
Ich denke auch nicht, dass ein intaktes Steuergerät im demontierten Zustand gut gebraucht 3000 Eur kostet.
Hier wird versucht, aus einer kleinen Nachlässigkeit des Geschädigten maximalen Regress zu ziehen.
Und das, obwohl die Diagnose Steuergerät defekt, die eine Werkstatt in das System gestellt hat, wie hier schon argumentiert wurde, eher eine Verdachtsdiagnose darstellt als einen Fakt.
Werkstätten, die gleich zu Anfang der Fehlersuche das teuerste Teil wechseln wollen, das verbaut ist, sind mir suspekt.
Vor allem, wenn sie diesen Verdacht dann auch noch sofort in ein Netzwerk als Diagnose einstellen. Wollen wohl vermeiden, dass eine unvoreingenommene andere Werkstatt zu einem anderen Schluss kommt.


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rapit
Beitrag 26.01.2016, 12:10
Beitrag #118


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Zitat (Explosiv @ 26.01.2016, 10:38) *
Hier wird versucht, aus einer kleinen Nachlässigkeit des Geschädigten maximalen Regress zu ziehen.

Das nicht. Dann würde wegen Falschangaben versucht, die Versicherungsleistung komplett zurückzufordern.
Was womöglich zu einem Beweisproblem in einem Prozess ausarten würde, nachdem uns TE mitgeteilt hat, sehr wohl die Versicherung aufgeklärt zu haben - nur nicht formal einwandfrei.


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Bestel
Beitrag 31.01.2016, 16:48
Beitrag #119


Neuling


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@ Berliner-Unfallwagen:

Habe mit sehr großem Interesse den kompletten Thread gelesen.
Mir ist vor einigen Jahren Ähnliches passiert:

Unfall / Totalschaden mit meinem Opel Insignia
Meine Versicherung hat auf Totalschadenbasis abgerechnet, und die Unfallkarre in eine Internetauktion reingesetzt.

Auch hier meldete sich ein Unfallwagenhändler aus Berlin mit dem höchsten Angebot.
Meine Versicherung hatte dann sein Angebot vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, und mir die Differenz ausbezahlt.

Der Berliner Unfallwagenhändler schickte dann einen Abschlepper, der meinen Unfall Opel beim Schrotter abholte.
Der Fahrer zahlte cash abzüglich der Standgebühren, und nahm den Opel mit.

Einige Tage später meldete sich dann der Unfallwagenhändler und drohte mit Wandlung usw.
Ich hätte ihn betrogen, denn mein Opel hätte einige Rostschäden, die ich verschweigen hätte.

Er wollte "nur" 2000€ zurück, wir einigten uns dann auf 800€, die ich ihm überwiesen hatte um einfach Ruhe zu haben.

Habe dann auch nie wieder was von ihm gehört.

Anscheinend ist das aber kein Einzelfall?


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 20.02.2016, 00:40
Bearbeitungsgrund: Hinweis auf den Firmennamen entfernt, ist für den Sachverhalt unwichtig
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 05.02.2016, 13:36
Beitrag #120


Neuling
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Neuigkeiten von der Versicherung:
Die wollen jetzt ein Nachgutachten in Auftrag geben.

*

Und JA, ich habe (auch) an diese Firma meinen Unfallwagen verkauft,
aber im Kaufvertrag steht nicht diese Firma, sondern ein Türke, mit dem ich auch verhandelt habe,
und der sehr sehr gutes Deutsch spricht, ohne jeglichen Akzent.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 20.02.2016, 00:39
Bearbeitungsgrund: Hinweis auf den Firmennamen entfernt, ist für den Sachverhalt unwichtig
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 19.02.2016, 22:05
Beitrag #121


Neuling
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Kurzes Update:

Die Versicherung hat jetzt ein sog. "Nachgutachten" wieder von der DEKRA angefordert.
Bloß der bereits verkaufte Unfallwagen ist nicht mehr im Besitz des Unfallwagen Händlers, da dieser den -angeblich-
weiterkauft haben soll, so seine Angaben.

Der DEKRA Gutachter meint, dass evtl. ein Sensor beim Auto kaputt gewesen sein könnte, aber auch mehr?

Der Austausch eines Sensors könnte aber ca. geschätzte 500€ Kosten.

Die Versicherung will aber gerne das Geld von mir zurück, was die dem Unfallwagen-Händler bezahlt haben
(nachträglich bezahlt haben).

Übrigens reagierte Fa. * sehr agressiv und wütend, als ich erst neulich angedeutet habe, dass mein Fall wohl kein Einzelfall wäre, und die Firma dieses schon öfters mit anderen Kunden gemacht zu haben scheint
(Siehe auch obigen Beitrag von "Bestel" vom 31.JAN.2016)

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 20.02.2016, 00:38
Bearbeitungsgrund: Firmenname entfernt, ist für den Sachverhalt unwichtig
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200D
Beitrag 25.02.2016, 15:34
Beitrag #122


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Man sollte also alle bekannten Vorschäden angeben? Bloß bis zu welcher Relevanz?
Würde mir heute einer ins Auto fahren und hätte ich eine VK (wie in diesem Fall) da müsste ich aktuell ja dann auch solche Mängel hinschreiben (anhand meines Autos) um auf Nummer sicher zu gehen:
- Öldrucksensor defekt
- Schiebedachschiene gebrochen
- Scheibenwischerintervall fehlerhaft
- Musikboxen hinten ohne Funktion
- Vorwiderstand von Lüfter durchgebrannt
- Klimaanlage ohne Funktion

Das wären Mängel die ein Gutachter so nie finden würde, wenn er sich nur den Unfallschaden anschaut. Da könnte dann der Restautoaufkäufer dann auch kommen und sagen: "Mängel nicht bekannt. Hier muss ich jetzt 6x100 € fiktiv für Reparatur abziehen. Da das Auto nur noch 600 € Wert hat, musst nur mir das Auto jetzt schenken."

Also so ganz astrein kann die Grundargumentation aber auch nicht sein. think.gif
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angeditscht
Beitrag 25.02.2016, 21:30
Beitrag #123


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Bei 600 Euro Restwert ist keiner der Mängel wertmindernd.....weil das Auto keinen wirklichen Wert mehr hat....

bei ein Paar Tausend Euro Restwert schon....
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HeinerHainer
Beitrag 29.02.2016, 08:44
Beitrag #124


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Und woher soll der VT Wissen welche Wahnsinnssumme da wieder einer bietet?


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Gruß Heiner
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ilam
Beitrag 29.02.2016, 09:06
Beitrag #125


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Zitat (angeditscht @ 25.02.2016, 21:30) *
Bei 600 Euro Restwert ist keiner der Mängel wertmindernd.....


Sicher?
Wenn sich die 600€ für eine nicht mehr fahrbereite Kiste aus

300€ Klimaanlage
300€ Reifen auf Alufelgen
100€ Kleinteile
-100€ Entsorgungskosten

zusammensetzen, dann bestimmt die Frage, ob Klimaanlage ok oder nicht doch schon einen Großteil des Restwerts.
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Explosiv
Beitrag 29.02.2016, 19:08
Beitrag #126


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Das ist halt das unternehmerische Risiko, dass bei einem Wrack für 600 Euronen noch mehr Sachen defekt sein können. Die Liste der Dinge, die mit Sicherheit in Ordnung sind, ist vermutlich deutlich kürzer als die der Defekte.
Und nicht immer ist es böse Absicht des Vorbesitzers. Beim Unfall können ja noch Sachen kaputt gegangen sein, die vorher funktionierten und bei denen keiner Extra nachprüft, ob sie noch gehen nach dem Unfall.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.02.2016, 20:56
Beitrag #127


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Aber man kann sich als Aufkäufer offenbar eine goldene Nase verdienen, wenn man an die Fahrzeug-Historie rankommt und bei einem Schrotthaufen, für den mal sonst noch allenfalls beim Ausschlachten 100,- € für's "Alteisen" bekommen hätte nachweist, dass der auch vorher schon ein paar Kratzer (oder vermutlich gar ein kaputtes Steuergerät für weiß-der-Geier-was) hatte

Doc


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