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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
ich hätte da mal wieder ne kleine Frage. Ich parke seit einer Woche tagsüber auf einem Seitenstreifen. Am Freitag hatte ich einen kleinen Grünen Wisch an der Scheibe, dass mir ein Verstoß gegen die StVO vorgeworfen wird. Dazu Infos wo es, natürlich kostenpflichtige, Parkplätze gibt. Zu der Sache: Meiner Meinung nach ist der Bereich auf dem ich parke eindeutig ein Seitenstreifen. Bauliche Trennung ist hier eindeutig vorhanden. Des weiteren steht vor meinem Fahrzeug kein Zeichen 283 oder 286 mit Zusatzzechen "auch auf dem Seitenstreifen" oder dessen neue verbildlichte Variante. Wo soll ich da also bitte einen Verstoß begangen haben? Bevor ich wegfahren wollte kam ein wütender Busfahrer und hat mich angeschnautzt er würde mich nächstes Mal abschleppen lassen und was weis ich nicht alles. Warum? Keine Ahnung, sein Chef wusste auch auch nicht was die Aktion sollte, schliesslich halten oder parken dort keine Busse, wollte sich seinen Mitarbeiter mal für die Aktion (und mehr aber OT) zur Brust nehmen. PS: Das Zeichenkonstrukt aus 250 und 600, welches am Gehwegrand, zur Seite gedreht, steht befand sich zum Zeitpunkt als ich dort mein Fahrzeug abgestellt hatte nicht auf der Straße oder Fahrbahn. Gruß, K0nsch https://www.dropbox.com/s/rtj4osgseq6a704/I...0807_171845.jpg https://www.dropbox.com/s/2nobc0ouj3vzb9p/I...0807_171855.jpg https://www.dropbox.com/s/ahw1hjrxr3kqpjr/I...0807_171911.jpg https://www.dropbox.com/s/rbmin3fwy4vgkr9/I...0807_171922.jpg -------------------- |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wo ist denn bitte das erste 283er? Ein solches gilt auch mit zwei Pfeilen nicht rückwirkend.
Und ja, ich sehe deutlich einen Seitenstreifen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Wo ist denn bitte das erste 283er? Ein solches gilt auch mit zwei Pfeilen nicht rückwirkend. Eben das gibt es dort nicht. Das finde ich auch so komisch ![]() -------------------- |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Meiner Meinung nach ist der Bereich auf dem ich parke eindeutig ein Seitenstreifen. Bauliche Trennung ist hier eindeutig vorhanden. Des weiteren steht vor meinem Fahrzeug kein Zeichen 283 oder 286 mit Zusatzzechen "auch auf dem Seitenstreifen" oder dessen neue verbildlichte Variante. Wo soll ich da also bitte einen Verstoß begangen haben? Guten Abend. Bevor der Bescheid kommt ist das Rätselraten. Denkbar wäre, dass man dir einen Verstoß gegen Z.283 vorwirft (trotz fehlender Anfangsbeschilderung und Zusatzzeichen). Bleibt nur abzuwarten bis Post kommt! |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ohne 283er ist der Vorwurf ja sowieso für die Rundablage.
Da braucht man auch nicht darüber diskutieren ob das evtl kein Seitenstreifen wäre. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Ohne 283er ist der Vorwurf ja sowieso für die Rundablage. So hatte ich das auch im Kopf. Nugut ich bin mal gespannt was da raus kommt. ![]() -------------------- |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7970 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Da braucht man auch nicht darüber diskutieren ob das evtl kein Seitenstreifen wäre. Das Teil sieht nicht so aus, als wäre es zum Parken angelegt ...Da ein Busfahrer so rumzeterte: Kann es sein, dass da eher ein (H) fehlt? Oder ist es eine Passage für Geradeausfahrer, die an länger wartenden linksabbiegenden Bussen etc. vorbei wollen? Abbiegehilfe für linksabbiegende ausschwenkende Busse/Lkw? Rätselhaftes Teil ... Immerhin hat man dafür eine Stützmauer angelegt ... ![]() Aber wohl in der Tat: Ohne 283er ist der Vorwurf ja sowieso für die Rundablage. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wie sieht es denn für dich aus?
Die FB geht ja schon mit gleichmäßiger Breite "um die Kurve" und eine bauliche Trennung ist ja auch vorhanden. Für eine Bushaltestelle halte ich das nicht, weil da kein Bus so richtig platz hat. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
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#9
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Ich vermute, dass sich der Vorwurf auf ein Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen oder auf ein Parken im Bereich einer scharfen Kurve beziehen wird. Diese Verstöße müssen nicht unbedingt auf der Fahrbahn erfolgen, sondern können theoretisch auch auf einem Seitenstreifen begangen werden. Schaut man sich die Stelle im Satellitenbild an, dann erkennt man, dass die Stelle als Schleppkurve für größere Fahrzeuge benötigt wird und ggf. auch als Ausweiche, wenn aus der Unterführung Gegenverkehr kommt. Man hätte es dann aber baulich nicht wie einen Seitenstreifen anlegen sollen.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Und selbst wenn man es baulich wie ein FB angelegt hätte ist das nicht mehr der Bereich der Kurve.
Wenn dort kein FZ parken soll, dann bitte mit HV. Warum dort keines steht, dafür aber eines mit Doppelpfeil ... ![]() Ach ja Barbakus, äh Gerog g, kannst du den Link zum Luftbild hier einstellen? Oder hab ich den übersehen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
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#11
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Wenn man es als scharfe Kurve und/oder als enge oder unübersichtliche Straßenstelle ansieht, dann wäre ja dort bereits ein Haltverbot nach § 12 StVO. Verkehrszeichen, die nur die Vorschriften der StVO wiedergeben, sind nicht anzuordnen.
Es ist diese Stelle (nordöstliche Ausfahrt des Kreisverkehrs). |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Da braucht man auch nicht darüber diskutieren ob das evtl kein Seitenstreifen wäre. Das Teil sieht nicht so aus, als wäre es zum Parken angelegt ...Da ein Busfahrer so rumzeterte: Kann es sein, dass da eher ein (H) fehlt? Oder ist es eine Passage für Geradeausfahrer, die an länger wartenden linksabbiegenden Bussen etc. vorbei wollen? Abbiegehilfe für linksabbiegende ausschwenkende Busse/Lkw? Weder noch die meisten Linksabbieger die dort mal "stehen" würden auch den restlichen Seitenstreifen blockieren, siehe Link zu Maps. Busse biegen auch nicht ab, die fahren nur gerade aus. Generell hat die Straße nur eine sehr geringe Auslastung mit vllt 2500 KFZ am Tag, und das auch nur an schönen Wochenenden im Sommer. Denn die Straße ist für KFZ ab der Brücke eine Sackgasse. Ich vermute, dass sich der Vorwurf auf ein Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen oder auf ein Parken im Bereich einer scharfen Kurve beziehen wird. Diese Verstöße müssen nicht unbedingt auf der Fahrbahn erfolgen, sondern können theoretisch auch auf einem Seitenstreifen begangen werden. Schaut man sich die Stelle im Satellitenbild an, dann erkennt man, dass die Stelle als Schleppkurve für größere Fahrzeuge benötigt wird und ggf. auch als Ausweiche, wenn aus der Unterführung Gegenverkehr kommt. Man hätte es dann aber baulich nicht wie einen Seitenstreifen anlegen sollen. Die Fahrbahn ist sehr breit, eine Schleppkurve kann ich auch nirgens erkennen, denn die Ausbuchtung befindet sich hier vor der Kurve. Auch ist sie nicht unübersichtlich oder gar eng. Der Seitenstreifen ist ja z.b. "gerade" angelegt. Ach ja Barbakus, äh Gerog g, kannst du den Link zum Luftbild hier einstellen? Oder hab ich den übersehen. Hier der Link zum Luftbild https://www.google.de/maps/place/47%C2%B041...1!1s0x0:0x0 EDIT: Georg war schneller ![]() -------------------- |
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Gast_Georg_g_* |
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#13
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Die Fahrbahn ist sehr breit ... Naja, dort wo der "Seitenstreifen" endet, wird sie schon recht schmal. Letztendlich weiß ich auch nicht, was diese baulich angelegte Stelle nun sein soll. Als Parkplatz war das vermutlich nie vorgesehen. Optisch erkenne ich natürlich auch einen befestigten Seitenstreifen. |
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#14
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Also so wie die Kurve ist, braucht das kein normales FZ wie auch Sattelschlepper auf den Seitenstreifen fahren.
Wäre das Gehweg wäre das auch keine enge Kurve. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#15
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Fahrbahnaufweitungen in Kurven sind durchaus üblich, jedoch würde man dies als Fahrbahn gestalten und die Leitlinie mittig setzen.
Ob man den einzelnen Rinnstein als "bauliche Trennung" sehen kann weiß ich nicht, jedoch sprechen die Mittelmarkierung und der Straßeneinlauf für einen Seitenstreifen. Zum Parken wird er nie gedacht worden sein, dafür sind Anfang und Ende viel zu stumpf ausgebildet (Platzverschenkung, bzw. Hineinragen des Hecks/der Front in die Fahrbahn). Aber wofür es gedacht ist und was es wirklich ist, sind ja oftmals zwei Paar Schuhe ![]() |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Vielleicht nie zum parken gedacht, aber dann sollte man es auch so beschildern. Ich denke früher, ganz weit früher, war dies mal eine Bushaltestelle. Aber wie gesagt Busse halten da schon lange nicht mehr.
PS: Habe vorhin wieder dort geparkt, bin mal gespannt ob heute Abend mein Fahrzeug noch vorhanden ist ![]() -------------------- |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Na dann drücke ich mal die Daumen..
Ich hätte auch dort geparkt, es spricht ja nix dagegen.. ![]() Und ich hoffe das du bei späterer evtl. Gerichtsverhandlung nicht runterfällst.. Denn manche Richter halten es wenn es zu Gunsten des VT geht sich nicht soooo genau an die STVO. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Und ich hoffe das du bei späterer evtl. Gerichtsverhandlung nicht runterfällst.. Denn manche Richter halten es wenn es zu Gunsten des VT geht sich nicht soooo genau an die STVO. Ja das kenn ich leider: Zitat (Sinngemäßes Zitat der Richterin bei der Urteilsverkündung bzgl 20€ BGB wegen Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Geh- und Radweges.) Es spricht nichts dagegen, dass Parkplätze (Zeichen 314) auch gleichzeitig als Geh- und Radweg beschildert werden können. Selbst wenn der Parkplatz 15 Meter von der Fahrbahn entfernt ist und keine Furtmarkierungen angebracht sind, gilt §2 Abs 4. Das der Kläger an der nächsten Kreuzung links abbiegen wollte, wertet das Gericht als Schutzbehauptung. Soviel zum Thema Amtsgerichte ![]() -------------------- |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Ja als Verkehrs-Richter muss man ja noch nicht mal einen Führerschein besitzen.
Manchmal vermisse ich bei manchen Urteilen den Mut der Richter einfach objektiv alles zu beurteilen. Traurig! |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Ja als Verkehrs-Richter muss man ja noch nicht mal einen Führerschein besitzen. Deswegen darf er doch die StVO kennen und sich daran halten, so wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
![]() Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 10.08.2015, 15:18
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Dann muss er sich aber nicht wundern, wenn jeder im Raum mehr Sachverstand und vor allem Erfahrung hat, als er selbst.
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Fahrbahnaufweitungen in Kurven sind durchaus üblich, ... Ja, in Kurven, und nicht nach Kurven im geraden Stück. Wenn man das Luftbild ansieht und sich das Stück zum Gehweg dazu denkt, dann hat die Fahrbahn einen normalen Breitenverlauf auf dem jeder Laster locker durchkommt. Aber egal ob das Seitenstreifen oder Fahrbahn ist, ein HV sollte dort sein, damit eben keiner dort parkt. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
@Explosiv:
Ich hätte kein Problem damit, wenn der Richter in Wirtschaftsstrafsachen selbst keine Erfahrung mit Betrugsdelikten hätte - er braucht auch nicht selbst Geschäftsführer zu sein... Ich hätte kein Problem damit, wenn der Richter keine eigene Erfahrung mit Kapitaldelikten hat... Wichtiger ist doch, dass er die einschlägigen Gesetze kennt und auf den Fall anwenden kann. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Aber egal ob das Seitenstreifen oder Fahrbahn ist, ein HV sollte dort sein, damit eben keiner dort parkt. ![]() Bitte nicht! ![]() -------------------- |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Also gerade mit dem Ordnungsamt telefoniert. Etwas kurios ist das ganze ja schon.
Also erstmal diese Einbuchtung war früher mal als Bushalte gedacht aber nie in Betrieb genommen worden. Man hat es bisher immer als Kurzparkalternative genommen. Also damit Leute zum Halten oder Parken dort hinstehen können. Jetzt kommt der Knaller. Entweder ich parke da nicht mehr, oder in Ausnahmefällen, oder man erlässt mit dem Landratsamt auch auf dem Seitenstreifen ein Halteverbot. Habe dann gefragt, wieso man nicht einfach ein P-Zeichen hinstellt mit ZZ (15 min), damit jeder Verkehrsteilnehmer weis was Sache ist. "Nein wir wollen nicht alles bürokratisch machen und überschildern" war die Antwort. Schlussendlich wurde mir gesagt, dass man das jetzt so machen könnte, dass wir hier am Telefon vereinbaren, dass ich dort nurnoch seltenst parke und die Verwarnung wird zurückgenommen oder man geht den Rechtsweg. ![]() ![]() Auf meine Frage welche Begründung die Verwarnung hätte, schliesslich wäre sie rechtswidrig, da keine Beschilderung das verbiete, wurde immer wieder nur auf die "Abmachung" hingewiesen und wie das dort gemeint sei. Ich wurde darum gebeten doch den kostenpflichtigen Parplatz zu nehmen, was ich natürlich verneinte, aber gleichzeitig darauf verwies, dass ich eben par Meter weiter wo anders parke. ![]() Resultat: Ich hab kurzerhand mal nachgegeben und parke einfach wo anders, mal schauen wie lange es dauert bis ich da "vertrieben" werde und man wird den Verwarnbescheid gegen mich löschen. ![]() PS: Eigentlich hätte ich schon gerne gewusst was man mir da vorwirft. Aber das konnte man mir so am Telefon nicht sagen. ![]() PPS: Wieder ein Ordnungsamt das auf der Ebene "Wenn wir das so meinen ist das eben so, und jeder VT hat es sofort zu kapieren. Punkt." arbeitet ![]() Tante EDITH: Beim Spruch "Ausserdem dürfen KFZ nicht länger als 2 Tage im öffentlichen Raum stehen" viel mir dann Endgültig die Kinnlade runter und ich merkte, dass eine Diskussion zwecklos war, wesswegen ich die weisse Fahne hisste -------------------- |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ich hätte sofort gesagt "Dann gehen wir vor Gericht und ich bin gespannt wie der Richter auf die seltsame Absprache und den Erpressungsversuch reagiert"
Ich würde in keinem Fall klein bei geben. Da sieht man mal wie sich die Ordnungsämter fühlen und aufführen und mich wundert bei so manchem gar nix mehr. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Beim nächsten Mal werde ich sicher nicht klein bei geben. Aber noch ist das Verhältnis nicht gegeben sich mit denen rumzustreiten, dafür gibt es noch zuviele unbürokratische Parkplätze.
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ich hätte sofort gesagt "Dann gehen wir vor Gericht und ich bin gespannt wie der Richter auf die seltsame Absprache und den Erpressungsversuch reagiert" Dann wäre mit Sicherheit kein Bußgeld- oder Kostenbescheid erlassen worden. Und man hätte noch heute die, aus Haushaltsgründen bislang vermiedene, Beschilderung in Auftrag gegeben. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Das Verhältnis ist nicht gegeben?
Das ist eine klare Erpressung: "Entweder hältst du dich an die Abmachung die gegen das Gesetz ist, oder wir gehen vor Gericht" ist eine bodenlose Frechheit. Dazu die Meinung man dürfe überall nur 2 Tage parken zeigt wie inkompetent die Herrschaften sind. Da braucht es einen Richter der denen man auf den Sa.. haut. ![]() Nachtrag: @Mitleser: Klar wird das im Sande verlaufen, so gesehen. Dann sollte man an die Presse gehen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Der Gehweg ist doch im Bereich des Seitensterifens gerade.
![]() Mal die Gläschen untersuchen lassen ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Der Gehweg ist doch im Bereich des Seitensterifens gerade. Ja, aber nur aufgrund der Aufweitung! Ohne Aufweitung wäre dort keine Gerade, was wiederum der Grund für die Aufweitung gewesen sein könnte (mittlerweile wissen wir es ja besser).
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Und ohne Aufweitung ist es aber auch keine richtige Kurve, eher ein Bogen.
Fährst du LKW? Ich sage dir, da kommst du mit allem vorbei was auf Straßen herkömmlicher weise fahren darf, und das ohne Probleme. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Beim Spruch "Ausserdem dürfen KFZ nicht länger als 2 Tage im öffentlichen Raum stehen" viel mir dann Endgültig die Kinnlade runter und ich merkte, dass eine Diskussion zwecklos war, wesswegen ich die weisse Fahne hisste Schreibst du diesbezüglich an die Kommunalaufsicht und schilderst dort deine Erfahrungen mit deinem telefonischen Gesprächspartner? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Wie gesagt, ich persönlich möchte jetzt erstmal kein weiteres Fass aufmachen. Auf Gerichte bin ich nach meinem letzten Verfahren (siehe Oben) nicht so ganz scharf.
Sollte ich allerdings bei meinem nächsten Parkplatz (500 Meter entfernt) ebenfalls vertrieben werden, so werde ich sicher nicht mehr einfach die weisse Flagge hissen und entsprechende Beschwerden werden dann sicher folgen. Dabei fällt mir gerade ein. Ist das Einleiten eines Bussgeldverfahrens im Wissen, dass ich weder gegen die StVO noch das StVG versoßen habe, ein Verstoß gegen §344 StGB Abs. 2 Satz 1? Zitat (2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder 2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Da es kurios blieb aber auch ein wenig in den Off-Topic wanderte hier meine heutige restliche Erfahrung mit dem Ordnungsamt Meersburg
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057749029 -------------------- |
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#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wie gesagt, ich persönlich möchte jetzt erstmal kein weiteres Fass aufmachen. Auf Gerichte bin ich nach meinem letzten Verfahren (siehe Oben) nicht so ganz scharf. Aus einem Schreiben an die Kommunalaufsicht in Form einer Beschwerde resultiert doch kein Gerichtstermin. Dabei fällt mir gerade ein. Ist das Einleiten eines Bussgeldverfahrens im Wissen, dass ich weder gegen die StVO noch das StVG versoßen habe, ein Verstoß gegen §344 StGB Abs. 2 Satz 1? Hast du denn schon einen gelben Briefumschlag diesbezüglich bekommen? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Wie gesagt, ich persönlich möchte jetzt erstmal kein weiteres Fass aufmachen. Auf Gerichte bin ich nach meinem letzten Verfahren (siehe Oben) nicht so ganz scharf. Aus einem Schreiben an die Kommunalaufsicht in Form einer Beschwerde resultiert doch kein Gerichtstermin. Stimmt auch wieder aber dennoch wie gesagt möchte ich hier kein weiteres Fass aufmachen ![]() Dabei fällt mir gerade ein. Ist das Einleiten eines Bussgeldverfahrens im Wissen, dass ich weder gegen die StVO noch das StVG versoßen habe, ein Verstoß gegen §344 StGB Abs. 2 Satz 1? Hast du denn schon einen gelben Briefumschlag diesbezüglich bekommen? Nein ein BGB ist noch nicht erlassen worden. Das Verwarngeldangebot wurde, bevor es abgeschickt wurde, noch zurückgezogen. Allerdings vermute ich, dass ich bei meinem jetzigen Parkplatz wieder Besuch bekommen werde. ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
ein Bild gibt es gerne heute Abend.
Beschreibung: Tempo 30 Zone, in der jede Straße mit einem Zeichen 283 beschildert ist. Bis auf eine kleine Sackgasse, da ist keine Beschilderung vorhanden und zwischen meinem Fahrzeug und Grundstücksmauer fast 4 Meter Platz ![]() Falls es jemand mal auf die Spitze treiben möchte: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057749462 -------------------- |
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Oh, wie blöd können Behörden sein. Tempo 30 zur Verkehrsberuhigung, aber dem fließenden Verkehr unbedingt ungehindert rollen lassen. Arbeiten die alle nach dem Kochkuch
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Ich sehe grad, ich meinte das Zeichen 286, nicht 283. Aber macht trotzdem kein großer Unterschied. Zur Verkehrsberuhigung hat man hier alle par hundert Meter einseitige Fahrbahnverengungen.
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#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Also wie gewünscht hier mein neuer/alter Parkplatz:
https://www.dropbox.com/s/n5h15gwsdalu3rr/I...183209.jpg?dl=0 https://www.dropbox.com/s/dor4sac5rule61n/I...183318.jpg?dl=0 -------------------- |
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Wartelinien an rvl Kreuzungen. Bestätigt meine Einschätzung:
Oh, wie blöd können Behörden sein. Aber der Parkplatz selbst ist doch sehr gut. Wird wohl bald ein Haltverbot hinkommen, denn es stört die Anwohner. Oder irgendjemand hier erkennt einen Vertoß gegen § 1 StVO. Soll es auch geben ![]() -------------------- |
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#46
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Welchen Verstoß gegen §1?
![]() Und das mit den Haltelinien ist hier im Süden weit verbreitet. Konstanz hat es ganz originell gemacht und Grüne Kreise auf die RvL-Kreuzungen gemalt. Wie oft mir desswegen schon welche die Vorfahrt genommen haben, weil sie meinten das wäre ein Kreisverkehr und sie hätten Vorrang ![]() Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.08.2015, 15:02
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Und das mit den Haltelinien ist hier im Süden weit verbreitet. Das ist ausdrücklich verboten. Konstanz hat es ganz originell gemacht und Grüne Kreise auf die RvL-Kreuzungen gemalt. Das ist ausdrücklich verboten. Der Verordnungsgeber wusste schon warum. -------------------- |
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#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 16.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70973 ![]() |
Interessiert das einen der Verantwortlichen? Nein eben nicht.
Beim Radverkehr treibt man es im Moment auf die Spitze. Jeder Schutz-, und Radfahrstreifen sowie Busfahrstreifen mit Radfahrer frei werden jetzt zusätzlich blau markiert um zu verdeutlichen wo Radfahrer zu fahren haben. ![]() Bsp: Max-Strohmeyer-Str. i.R. Industriegebiet. Erst fast alle Zeichen 240 vom Gehweg entfernt, dann einen viel zu schmalen Schutzstreifen aufgemalt und noch weiter verkleinert in dem man zusätzlich das Blau hinzufügte. ![]() https://www.dropbox.com/s/k68ayr3kvvbkcbf/I...150950.jpg?dl=0 PS: Das Abgesenkte rechts, wurde jetzt offiziell zum Parkplatz. Man lernt also nicht dazu bzgl Dooring-Zone -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Imho sind Haltelinien durchgezogen.
Diese gestrichelte Pflastermalerei sollen wohl Wartelinien sein Z341 als Gedächtnisstütze für Eilige. Grüne Kreisel haben auch nicht mehr Aussagekraft als Hüpfhäuschen von Kindern. Beides kann allerdings irrtümlich als Verkehrszeichen gesehen werden. Bei ersterem gut, bei zweiterem ganz ganz schlecht. Da rächt es sich, dass Gemeinden auch oft außerhalb des offiziellen Schilderkatalogs einkaufen und darauf bestehen, Phantasiezeichen wären rechtswirksam, solange die Behörde sie angeordnet und aufgestellt hat. -------------------- |
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#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Konstanz hat es ganz originell gemacht und Grüne Kreise auf die RvL-Kreuzungen gemalt. Das ist ausdrücklich verboten.![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.10.2025 - 21:55 |