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> Finderlohn, Autoschlüssel, fordern, ja / nein?, mal wieder eine kleine Entscheidungshilfe gesucht
Benutzernamexy
Beitrag 08.03.2015, 22:58
Beitrag #51


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Zitat (Georg_g @ 08.03.2015, 22:54) *
Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
Ich hab schon wegen unter 1 Euro Klage erhoben.

Irgendwie wundert mich das bei dir gar nicht. Den anfänglichen Sympathiebonus als ehrlicher Finder hast du bei mir wegen deiner penetranten Dankes-Einforderung schon längst verspielt. Aber das interessiert dich wahrscheinlich nicht, also gehe "durch alle Instanzen". Hilfe dafür ist dir ja bekannt:
Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
Rechtsanwälte kenne ich auch genug.



da gibts nur eine Instanz, und für eine Vier-Zeilen-Klage ist noch nicht mal ein Anwalt nötig, macht die Sache aber wegen der erhöhten Klageforderung natürlich wesentlich interessanter.

Ich hab Recht und ob ich nun fürs Einfordern Sympathie brauche oder auch nicht, ist mir tatsächlich völlig egal, genauso, wie, wenn jemand für eine 45 Minuten Fahrstunde 40 Euro nimmt, so ungefähr... wink.gif
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haschee
Beitrag 08.03.2015, 23:02
Beitrag #52


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Ok, also spielt der Nutzen keine Rolle?


Gut, objektiver Wert hätten wir:
a) Materialwert
b) Listenpreis Ersatzteil
c) evtl. günstigere Möglichkeit des Kopierens oder "Klonens" (z. b. mir bei Fiat bekannt) eines Schlüssels


Vermutlich würde man am besten b) ansetzen?

mit oder ohne Programmierung (falls nötig)? think.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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durban
Beitrag 08.03.2015, 23:17
Beitrag #53


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Zitat (Benutzernamexy)
Ich hab Recht und ob ich nun fürs Einfordern Sympathie brauche oder auch nicht, ist mir tatsächlich völlig egal, genauso, wie, wenn jemand für eine 45 Minuten Fahrstunde 40 Euro nimmt, so ungefähr... wink.gif


dann passe aber auf, dass Du keinen Cent mehr einforderst, als Dir zusteht. sonst erkennt der Gegner den berechtigten Betrag an und wird verurteilt, aber Du zahlst nach 93 zpo die deutlich höheren Prozesskosten.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Benutzernamexy
Beitrag 08.03.2015, 23:22
Beitrag #54


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Zitat (durban @ 08.03.2015, 23:17) *
Zitat (Benutzernamexy)
Ich hab Recht und ob ich nun fürs Einfordern Sympathie brauche oder auch nicht, ist mir tatsächlich völlig egal, genauso, wie, wenn jemand für eine 45 Minuten Fahrstunde 40 Euro nimmt, so ungefähr... wink.gif


dann passe aber auf, dass Du keinen Cent mehr einforderst, als Dir zusteht. sonst erkennt der Gegner den berechtigten Betrag an und wird verurteilt, aber Du zahlst nach 93 zpo die deutlich höheren Prozesskosten.


wie soll einem Kläger, der den Beklagten außergerichtlich dann erfolglos zur Zahlung aufforderte, bei einem sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO die Kosten auferlegt werden können?
...…
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blue0711
Beitrag 08.03.2015, 23:58
Beitrag #55


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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
, aber ich hasse es, wenn jemand im Forum son Blödsinn schreibt, wie, es würde eine Bagatellgrenze beim Klageweg geben.
Jetzt halt mal den Ball flach. Ich habe nichts von einer allgemeinen Bagatellgrenze geschrieben.
Hier geht's um Fundsachen und nur darum.

Bei der Klage wär ich ja gespannt auf die Berechnung des Streitwerts. Den kannst Du nämlich gar nicht beziffern.
Wenn der andere clever ist, gibt das mit Garantie nur einen Vergleich (was es sowieso meistens gibt).
Auf Deinen Kosten bleibst Du dann selber sitzen, sofern Du keine RSV ohne Selbstbeteiligung hast.
Wenn Du das öfter so machst, hilft Dir dann Deine RV aber irgendwann auch nicht mehr, denn die kündigt Dir nach so einem Bagatellmist dann einfach.


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Gruß Kai
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haschee
Beitrag 09.03.2015, 07:03
Beitrag #56


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Nunja, es ist sein gutes Recht einen Finderlohn einzufordern.

Auch wenn viele von uns das bei einem Autoschlüssel als übertrieben ansehen würden.


Den Rest soll sein Anwalt machen.
(Vermutlich geht das wirklich mit 2 Anwälten, 2 Rechtsschutzversicherungen und einem Vergleich aus)


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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W E R ?
Beitrag 09.03.2015, 08:10
Beitrag #57


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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 22:31) *
Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:26) *
Blut spenden forfree? Obdachlose bei sich forfree und null Dank übernachten lassen, da draußen kalt zwecks Verbesserung des Karmas?
Das machen tatsächlich manche.

Deinen Klageweg kannste aber knicken. Ein solcher Bagatellbetrag dürfte kaum zur Klage angenommen werden, ein Anwalt wird sich da auch nicht reinstürzen.


Ich hab schon wegen unter 1 Euro Klage erhoben. (und gewonnen..., der Gegner wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass man nicht gewillt ist, auf den Betrag zu verzichten) und auch wegen unter 1 Euro den GErichtsvollzieher beauftragt, der das Geld dann auch eingetrieben hat.
Rechtsanwälte kenne ich auch genug.

Falls mir nicht glaubst, können wir ja um 500 Euro oder mehr wetten, dass mein "Blabla" in diesem Posting der Richtigkeit entspricht;
dafür könnte ich auch hier meine Daten preis geben, das Urteil posten, aber ich hasse es, wenn jemand im Forum son Blödsinn schreibt, wie, es würde eine Bagatellgrenze beim Klageweg geben.

dann könnte ich also einen bestimmten Betrag von der Rechnung immer kürzen, da der andere den Betrag nicht einklagen kann, da zu gering?


Was sagt uns so eine Einstellung?

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lord.brownie
Beitrag 09.03.2015, 09:32
Beitrag #58


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Das der te ohne wenn und aber den forenbetreibern und allen ( ihm ) hilfeleistenden hier im Forum Pralinen vorbei bringt.lg
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durban
Beitrag 09.03.2015, 09:38
Beitrag #59


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 00:22) *
wie soll einem Kläger, der den Beklagten außergerichtlich dann erfolglos zur Zahlung aufforderte, bei einem sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO die Kosten auferlegt werden können?
...…


Wie @blue es andeutet: Indem der Kläger einen zu hohen Betrag fordert - sei es durch die Nebenkosten (Anwalt setzt zu viel an) oder weil er den Anspruch statt mit einem Euro mit 1,50 Euro angibt. wavey.gif


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Tinu
Beitrag 09.03.2015, 09:39
Beitrag #60


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Hab' ich mit 2 Postings in diesem Thread (dieses nicht mitgezählt) über die Pralinen hinaus noch einen einklagbaren Anspruch gegenüber wem auch immer? thread.gif


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.03.2015, 10:05
Beitrag #61


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Zitat (durban @ 08.03.2015, 22:23) *
... der Betrag wird selten über einen Euro hinausgehen (+ ggf. Aufwendungen wie Fahrtkosten, um die Fundsache abzugeben).
Denn der Finderlohn richtet sich allein nach dem Sachwert, und der wird selten sonderlich hoch sein. sad.gif

Bei einem 20 Jahre alten Corsa kostet es wohl nicht über 10 Euro, bei Mr. Minit einen Autoschlüssel nachmachen zu lassen - sofern man eine Vorlage hat.
War das der LETZTE Schlüssel, ist es für den Kfz-Halter schon ne Ecke teurer, sein Auto wieder flott zu bekommen.

Ein Schlüssel mit Funkfernsteuerung und Transponder zur Wegfahrsperre kostet - einschließlich "anlernen" in der Werkstatt - schon was deutlich dreistelliges.

Und das Blöde: Es ist im Steckbrief des Fahrzeugs vermerkt, wie viele Schlüssel bisher ausgegeben wurden.
Bei meinem vorigen Leasing-Vito hatte ich mal einen Schlüssel nachmachen lassen, und bei Rückgabe hat der Händler auch meinen nachgemachten Schlüssel verlangt. Hätte ich nicht alle DREI Schlüssel abgeben können, dann hätte die gesamte Schließanlage auf neue Schlüssel umgestellt werden müssen (incl. Umstellung von Zentralverriegelung und Wegfahrsperre ) und DAS wäre locker "vierstellig" geworden...

Frage:
Wie hoch ist jetzt der "Wert" eines Schlüssels mit Funkfernsteuertung und allem Pipapo anzusetzen?
- Wiederbeschaffungswert einschließlich Kundendienst,
- "Zeitwert" /wenn so ein Teil schon 7 Jahre auf dem Buckel hat?
- Gesamtkosten für Umstellung der Schließanlage? blink.gif



Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:26) *
... Blut spenden forfree? ...

Wie denn sonst?
Ich bin - wie SEHR viele andere auch - mehr oder weniger regelmäßiger Blutspender beim DRK.
Die Mettbrötchen und den Kaffee danach sehe ich nicht alt Entlohnung, sondern als medizinisch notwendig, um den Blutverlust rasch wegzustecken, und das freundliche "Dankeschön" der HelferInnen geht auch in Ordnung.

Ich bin nicht bereit, meinen Körper oder Teile davon zu VERKAUFEN (Blut, Niere, Unschuld...).
SO dreckig geht es mir nun DOCH nicht...



Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 22:09) *
IdR gibt man ein Fundstück mit der Anzeige auf dem Fundbüro/Bürgerbüro ab.

Tja, und ob DAS so effektiv ist?
Woher soll der Verlierer wissen, dass das, was er verloren hat, in irgendeinem Fundbüro herumliegt?
Unternimmt das Fundbüro irgendetwas, um den Verlierer zu ermitteln (z.B. bei einem modernen Autoschlüssel: Daten auslesen lassen um den Verlierer zu ermitteln)?
Ich selbst vermisse seit einem Vieteljahr den Reserve-Schlüssel zu meinem Vito.
Beise Schlüsselbunde sind ähnlich ausgerüstet: Autoschlüssel, Anhänger-Schlüssel, Hausschlüssel, USB-Stick.
VOR einer Fahrt hatte ich den Reserveschlüssel in meine Aktentasche gesteckt, NACH der Fahrt habe ich ihnvermisst - und keine Ahnung, ob ich ihn selbst ausgeladen und verlegt habe, ob er rausgefallen ist oder was auch immer.

Ich habe vergeblich
- alle infragekommenden Stellen, wo ich ihn hätte liegenlassen können, abtelefoniert,
- das Auto und den Anhänger abgesucht,
- die Wohnung auf den Kopf gestellt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das Schlüsselbund in IRGENDEINEM Fundbüro zwischen Bückeburg und Kärnten in einer Schublade versauert und Sehnsucht nach mir hat... crybaby.gif



Und ne letzte Anmerkung:
Ich habe zwei mal einen Fundgegenstand zur nächsten Polizeiwache gebracht, weil ich vermutete, dass er dort schon aktenkundig wäre:
Einmal war es ein (gesiegeltes) Auto-Nummernschild und einmal eine dicke Geldbörse, die nicht den Eindruck machte. als ob sie "verloren" wäre, sondern die "gezielt entsorgt" wirkte.
Kein Bargeld drinnen, aber Perso, Führerschein, Kreditkarten und alles, was man sich so vorstellen kann.
In BEIDEN Fällen kam kein "dankeschön", und in BEIDEN Fällen wurde ich auf der Wache so behandelt, als ob ich selbst vorher die Teile geklaut hätte.

Aber vielleicht ist DAS ja auch der übliche Umgangston auf Polizeiwachen: In allen drei Fällen, wo ich selbst einen Auto-Einbruch gemeldet habe kam ich mir vor als ob ich unter dringendem Tatverdacht des Versicherungsbetruges stehe...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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fritz440kombi
Beitrag 09.03.2015, 11:58
Beitrag #62


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Also, sollte ich schon wissen, wo der Schlüssel dazugehört, dann kriegt derjenige einen Zettel hinter den Scheibenwischer mit meiner Handynummer und die Mitteilung, daß ich den Schlüssel zur Wache XY getragen habe ...

Finderlohn uninteressant, wenn sich derjenige dankend meldet ist das alleine schon in Ordnung. Und wenn er schon was Gutes tun will, empfehle ich bei sowas eine Spende für´s Raote Kreuz oder ähnliches. Ob er das dan macht, Frage seiner Kinderstube ...

Bei ähnlich hilfreichen Dingen ist da schon einmal ein Gutschein für ein Dinner für zwei ins Haus geflattert, für eine Abschlepphilfe, war die Chefin in einem Haubenlokal ... die ohne Sprit im Frühverkehr "verhungerte"... wink.gif


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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 12:40
Beitrag #63


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Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 23:58) *
Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:42) *
, aber ich hasse es, wenn jemand im Forum son Blödsinn schreibt, wie, es würde eine Bagatellgrenze beim Klageweg geben.
Jetzt halt mal den Ball flach. Ich habe nichts von einer allgemeinen Bagatellgrenze geschrieben.
Hier geht's um Fundsachen und nur darum.

Bei der Klage wär ich ja gespannt auf die Berechnung des Streitwerts. Den kannst Du nämlich gar nicht beziffern.
Wenn der andere clever ist, gibt das mit Garantie nur einen Vergleich (was es sowieso meistens gibt).
Auf Deinen Kosten bleibst Du dann selber sitzen, sofern Du keine RSV ohne Selbstbeteiligung hast.
Wenn Du das öfter so machst, hilft Dir dann Deine RV aber irgendwann auch nicht mehr, denn die kündigt Dir nach so einem Bagatellmist dann einfach.


Ok, kleine Lehrstunde für umsonst.

Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass über Dinge gestritten wird, deren Wert man nicht ermitteln kann;
bei Unterlassungsklagen ist das z.B. immer der Fall;
dann gucken wir uns § 3 ZPO an, und da steht "Wertfestsetzung nach freiem Ermessen".


da entscheidet das Gericht den Streitwert, ohne, dass es sich hierzu großartig viele Gedanken machen;

wer anscheinend vom § 3 ZPO, etc., noch nie gehört hat, halte ich es für ziemlich anmaßend, zu behaupten, dass es mit Garantie einen Vergleich geben würde;
zu meist wird der Finderlohnanspruch mit Sicherheit außergerichtlich angemahnt, nach fruchtlosem Verstreichen der Frist erfolgt ein Mahnbescheid;


für so einen klaren Fall braucht man noch nicht mal eine RSV;

Die Klage sähe ungefähr so aus;
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen nach dem Gericht nach billigem Ermessen bestimmten Betrag nebst Zinsen bla seit bla zu zahlen;
Ich habe einen Schlüssel gefunden, bla, hab meine Anzeigenpflichten erfüllt, bla, der Beklagte wurde aufgefordert, den Finderlohn zu zahlen, bla, eine Reaktion erfolgte nicht, bla, seit dem bla befindet er sich im Verzug, bla, Punkt.


wozu bräuchte man da denn bitte schön einen Anwalt?
die Klage wäre keine vier Zeilen lang, aber ich hab Freunde, die Rechtsanwälte sind.

Für vier Sätze bekommt ein Anwalt einfache (aufgerundet) 148 Euro.
das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. RVG ist die Abkürzung für das Gesetz.

Oder ist das auch ein Bagatellbetrag?

Zitat (fritz440kombi @ 09.03.2015, 11:58) *
Also, sollte ich schon wissen, wo der Schlüssel dazugehört, dann kriegt derjenige einen Zettel hinter den Scheibenwischer mit meiner Handynummer und die Mitteilung, daß ich den Schlüssel zur Wache XY getragen habe ...


Sogar das wollte ich machen, aber es hat stürmisch geregnet.
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haschee
Beitrag 09.03.2015, 12:50
Beitrag #64


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Mich würde mal interessieren was für einen Geldbetrag du
Zitat
außergerichtlich angemahnt,

und vor allem was für Geldbeträge du bei
Zitat
nach fruchtlosem Verstreichen der Frist erfolgt ein Mahnbescheid

denn reinschreibst.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 12:57
Beitrag #65


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den Betrag, den man im außergerichtlichen Schreiben gefordert hat; welchen sonst?
falls es zum Widerspruch kommt, kann ein Teilbetrag zurück genommen werden oder erhöht werden.
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Sasquatch
Beitrag 09.03.2015, 13:21
Beitrag #66


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 12:40) *
wozu bräuchte man da denn bitte schön einen Anwalt?
die Klage wäre keine vier Zeilen lang, aber ich hab Freunde, die Rechtsanwälte sind.

Für vier Sätze bekommt ein Anwalt einfache (aufgerundet) 148 Euro.
das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. RVG ist die Abkürzung für das Gesetz.
Ganz viel toll. Mit sowas kann man Freunde, die Anwalt sind auch ordentlich verprellen. Nur mal so, der Unterschied, ob man zwei, drei, vier Zeilen oder vielleicht sogar Seiten schreibt, ist so groß nicht. Vor allem wenn man eine Kanzlei mit allem Drum und Dran betreibt, also mit Räumen in akzeptabler Lage, die entsprechend eingerichtet sind und bevölkert von allerlei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Bürotechnik die von diesen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedient wird, dann wird man sich dreimal überlegen, solche Mandate anzunehmen, Freund hin oder her. Die 148 Euro sind dann nämlich nicht einmal mehr kostendeckend, der Anwalt selbst arbeitet da schon pro bono, auch bei vier Sätzen. Der Zeitaufwand, den er dabei betreiben muss, wenn es dann möglicherweise sogar zu Korrespondenz kommt, ist nicht zu unterschätzen. Und mit 148 Euro hast du nicht einmal eine Stunde Arbeit des Anwalts bezahlt. Über solche Freunde wie dich freut sich jeder Rechtsanwalt, da bin ich sicher. Ein Freund, den man lieber gehen als kommen sieht.
Ach ja, meinen Schlüssel bitte auch liegenlassen. Danke schonmal.


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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 13:35
Beitrag #67


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Naja, für drei vier Sätze brauche ich vielleicht zwei Minuten, fürs Einfügen der Adresse vielleicht eine Minute;
Gedanken machen, ok, maximal 5 Minuten.
Ausdrucken, in einen Brief rein werfen, Briefmarke rauf, also, ich komme auf maximal 10 Minuten.

Nichts für ungut, aber ein Anwalt, der für sowas mehr als 15 Minuten braucht, ist ohnehin nicht zu empfehlen.

Und für 15 Minuten 148 Euro? das ist mehr als in Ordnung.

wo ist denn da der erhebliche Zeitaufwand?
wenn man mir das erklären kann, wäre ich hoch erfreut.

vielleicht gehts ja auch hier um sein Karma, oder so,...

edit:
diese Klagen werden mit Sicherheit auch von den Rechtsanwaltsfachangestellten erledigt; bzw. entworfen;
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haschee
Beitrag 09.03.2015, 13:54
Beitrag #68


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Hm, kennst du dich mit Prozeßkostenrechnung aus oder frag deinen Anwalt mal wie er das macht.
Und ich glaube nicht, daß 15 Minuten ausreichen. Man muß ja erstmal überprüfen was du da schon alles losgelassen hast.



Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 12:57) *
den Betrag, den man im außergerichtlichen Schreiben gefordert hat; welchen sonst?
falls es zum Widerspruch kommt, kann ein Teilbetrag zurück genommen werden oder erhöht werden.

Und welchen Betrag setzt du jetzt (erstmal) an für einen Autoschlüssel? think.gif

Denk außerdem dran, du recherchierst da doch sicher. Die Telefonkosten mit dem Autohaus und deine Zeit ist kostbar.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Speichenkarussell
Beitrag 09.03.2015, 13:58
Beitrag #69


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Zitat (haschee @ 09.03.2015, 13:54) *
deine Zeit ist kostbar.

Wohl kaum, wenn man die Zeit hat, einen solchen Thread über zwei Seiten zu unterhalten. thread.gif
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Sasquatch
Beitrag 09.03.2015, 14:30
Beitrag #70


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 13:35) *
Naja, für drei vier Sätze brauche ich vielleicht zwei Minuten, fürs Einfügen der Adresse vielleicht eine Minute;
Gedanken machen, ok, maximal 5 Minuten.
Ausdrucken, in einen Brief rein werfen, Briefmarke rauf, also, ich komme auf maximal 10 Minuten.

Nichts für ungut, aber ein Anwalt, der für sowas mehr als 15 Minuten braucht, ist ohnehin nicht zu empfehlen.

Und für 15 Minuten 148 Euro? das ist mehr als in Ordnung.

wo ist denn da der erhebliche Zeitaufwand?
wenn man mir das erklären kann, wäre ich hoch erfreut.

vielleicht gehts ja auch hier um sein Karma, oder so,...

edit:
diese Klagen werden mit Sicherheit auch von den Rechtsanwaltsfachangestellten erledigt; bzw. entworfen;
Zuerst einmal muss er sich die Zeit nehmen, mit dir zu reden und den Sachverhalt inklusive exakter Daten aufzunehmen. Egal wann er das tut, es ist seine Arbeit. Also jetzt nicht damit kommen, dass du das deinem Anwalt-Freund beim Kegeln oder sonst einer Freizeitaktivität erzählst. Und ein solches Mandantengespräch dauert selten weniger als eine Viertelstunde. Würdest du noch einmal zu einem Anwalt gehen, der sich fünf Minuten Zeit für dich nimmt? Siehste, ich auch nicht.
Ein Rechtsanwalt, bei dem die ReNo die Klagen entwirft ist nicht empfehlenswert. Oder machen in Krankenhäusern jetzt die Pfleger die Blinddarm-Operationen?
Neben der Viertelstunde, die der Anwalt mit dir redet muss er also die Klage entwerfen, selbst wenn er seine ReNo die Klagen entwerfen ließe wäre da kein Zeitgewinn drin, denn er müsste ihr den Sachverhalt, den du ihm erzählt hast, ja ebenso erklären. Also sind wir schon bei einer halben Stunde.
Jetzt setzt sich die ReNo also an den Rechner und entwirft die Klageschrift. So einfach wie du dir, der du ja immense Kenntnisse der Arbeitsabläufe in einer Rechtsanwaltskanzlei zu haben scheinst, das vorstellst, ist das nicht. Da ist es mit dem "Einfügen einer Adresse" nicht getan. Zunächst ist das zuständige Gericht zu ermitteln. Gut, das ist wohl nicht sooo schwierig.
Dann das Rubrum, die Anträge und die Begründung.
Dann muss das Ganze dreimal ausgedruckt, sortiert, geheftet und eingetütet werden. Dazu kommt noch das Ausfüllen des Handaktenbogens, die Anlage der Handakte, ach, der Ausdruck für den Mandanten fehlt noch und die Abschrift für die Akte.
Dann das Begleitschreiben für den Mandanten, also dich, denn jegliche Korrespondenz die der Anwalt in deinem Namen führt hat er dir ebenfalls zur Kenntnis zukommen zu lassen.
Damit ist die ReNo sicher eine halbe Stunde beschäftigt.
vier Wochen nach der Klage geht ein Schreiben der Gegenseite ein, die alles ganz anders darstellt. Das legt die ReNo dem Anwalt vor. Der liest es, fünf Minuten. Dann diktiert er eine Mitteilung an dich, die die ReNo dann schreibt und zusammen mit einer Kopie des Gegnerschreibens an dich schickt. Ach ja, alles noch in die Handakte einsortieren nicht vergessen.
Du vereinbarst einen Termin mit dem Anwalt. Wieder eine Viertelstunde. Er diktiert ein geharnischtes Schreiben, in dem er nochmals auf deine Darstellung verweist und Widersprüche bein Gegner aufdeckt. Eine halbe Stunde, das Schreiben hat zwei Seiten.
Zwei Wochen später kommt dann das Anerkenntnis des Gegners. Die ReNo schickt dir wieder deine Abschrift, etc. Alles für 148 Euro.

Es gibt Mandate mit sieben- und achtstelligen Streitwerten, die weniger Arbeitsaufwand erfordern. Aber du bist ja so extrem wichtig, und ein Anwalt der sich mehr als fünfzehn Minuten Zeit für dich nimmt ist es ja nicht wert, dass man ihn aufsucht. Klar, die einfachen Klagen macht eh alle die ReNo.

Keine Ahnung von dem Alltag eines Anwalts hast du aber jede Menge, was?


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TH64
Beitrag 09.03.2015, 15:04
Beitrag #71


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Zurück zur Eingangsfrage (falls das noch von irgendeinem Interesse ist):

Finderlohn, Autoschlüssel, fordern, ja / nein? : Ich käme nicht mal auf die Idee - bei der Polizei abgeben und wenn die nicht explizit aus irgendeinem Grund meinen Namen haben wollen mit "schönen Tach noch" wieder weg.


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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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W E R ?
Beitrag 09.03.2015, 15:10
Beitrag #72


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Und ich frage mich ernsthaft, ob bei mir was nicht stimmt, oder ob das einen Geburtsfehler darstellt!?

Eine Fundsache wird einfach bei Fundbüro oder nächstgelegener Polizeidienststelle abgegeben, ohne Wenn und Aber.
Es ist unvorstellbar zu erwarten oder gar zu verlangen, dass mir meine Ehrlichkeit entlohnt wird. Ein Dankeschön, wenn es denn kommt, ist o.k. Wenn nicht, ist es auch o.k.
Die Freude der Menschen, wenn sie ihren verlorenen Gegenstand zurückbekommen, ist Belohnung genug! Und ich bin beileibe nicht mehr Gutmensch, als die meisten von uns.

Auf Finderlohn zu bestehen bzw. ihn einzuklagen, einen Anwalt ein zu schalten, fiel mir im Traum nicht ein.
Muss sich denn wirklich jedes positiv zu bewertende Handeln finanziell rentieren? Arme Gesellschaft, die so denkt.
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Sasquatch
Beitrag 09.03.2015, 15:13
Beitrag #73


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So denke ich auch. Umso schlimmer für sowas dann die Freundschaft zu einem Rechtsanwalt ausnutzen zu wollen.


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Speichenkarussell
Beitrag 09.03.2015, 15:14
Beitrag #74


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Die Hoffnung, dass eigenes Geltungsbedürfnis auch auf ein handfestes Entgelt durchschlägt, wurde wohl zu oft enttäuscht...
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 15:47
Beitrag #75


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Zitat (W E R ? @ 09.03.2015, 15:10) *
Und ich frage mich ernsthaft, ob bei mir was nicht stimmt, oder ob das einen Geburtsfehler darstellt!?

Eine Fundsache wird einfach bei Fundbüro oder nächstgelegener Polizeidienststelle abgegeben, ohne Wenn und Aber.
Es ist unvorstellbar zu erwarten oder gar zu verlangen, dass mir meine Ehrlichkeit entlohnt wird. Ein Dankeschön, wenn es denn kommt, ist o.k. Wenn nicht, ist es auch o.k.
Die Freude der Menschen, wenn sie ihren verlorenen Gegenstand zurückbekommen, ist Belohnung genug! Und ich bin beileibe nicht mehr Gutmensch, als die meisten von uns.

Auf Finderlohn zu bestehen bzw. ihn einzuklagen, einen Anwalt ein zu schalten, fiel mir im Traum nicht ein.
Muss sich denn wirklich jedes positiv zu bewertende Handeln finanziell rentieren? Arme Gesellschaft, die so denkt.


Ich denke, eine Gesellschaft, die den Teil der Gesellschaft, die ihren gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn einklagen in Erwähnung ziehen, als Geburtsfehler betrachtet, ist eine doch wesentlich ärmere Gesellschaft.

Wurde übrigens der guten Ordnung halber gemeldet; man sollte die Netiquette doch wahren, und die Kinder, die tatsächlich einen Geburtsfehler haben, tun mir Leid.

Zitat (Sasquatch @ 09.03.2015, 14:30) *
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 13:35) *
Naja, für drei vier Sätze brauche ich vielleicht zwei Minuten, fürs Einfügen der Adresse vielleicht eine Minute;
Gedanken machen, ok, maximal 5 Minuten.
Ausdrucken, in einen Brief rein werfen, Briefmarke rauf, also, ich komme auf maximal 10 Minuten.

Nichts für ungut, aber ein Anwalt, der für sowas mehr als 15 Minuten braucht, ist ohnehin nicht zu empfehlen.

Und für 15 Minuten 148 Euro? das ist mehr als in Ordnung.

wo ist denn da der erhebliche Zeitaufwand?
wenn man mir das erklären kann, wäre ich hoch erfreut.

vielleicht gehts ja auch hier um sein Karma, oder so,...

edit:
diese Klagen werden mit Sicherheit auch von den Rechtsanwaltsfachangestellten erledigt; bzw. entworfen;
Zuerst einmal muss er sich die Zeit nehmen, mit dir zu reden und den Sachverhalt inklusive exakter Daten aufzunehmen. Egal wann er das tut, es ist seine Arbeit. Also jetzt nicht damit kommen, dass du das deinem Anwalt-Freund beim Kegeln oder sonst einer Freizeitaktivität erzählst. Und ein solches Mandantengespräch dauert selten weniger als eine Viertelstunde. Würdest du noch einmal zu einem Anwalt gehen, der sich fünf Minuten Zeit für dich nimmt? Siehste, ich auch nicht.
Ein Rechtsanwalt, bei dem die ReNo die Klagen entwirft ist nicht empfehlenswert. Oder machen in Krankenhäusern jetzt die Pfleger die Blinddarm-Operationen?
Neben der Viertelstunde, die der Anwalt mit dir redet muss er also die Klage entwerfen, selbst wenn er seine ReNo die Klagen entwerfen ließe wäre da kein Zeitgewinn drin, denn er müsste ihr den Sachverhalt, den du ihm erzählt hast, ja ebenso erklären. Also sind wir schon bei einer halben Stunde.
Jetzt setzt sich die ReNo also an den Rechner und entwirft die Klageschrift. So einfach wie du dir, der du ja immense Kenntnisse der Arbeitsabläufe in einer Rechtsanwaltskanzlei zu haben scheinst, das vorstellst, ist das nicht. Da ist es mit dem "Einfügen einer Adresse" nicht getan. Zunächst ist das zuständige Gericht zu ermitteln. Gut, das ist wohl nicht sooo schwierig.
Dann das Rubrum, die Anträge und die Begründung.
Dann muss das Ganze dreimal ausgedruckt, sortiert, geheftet und eingetütet werden. Dazu kommt noch das Ausfüllen des Handaktenbogens, die Anlage der Handakte, ach, der Ausdruck für den Mandanten fehlt noch und die Abschrift für die Akte.
Dann das Begleitschreiben für den Mandanten, also dich, denn jegliche Korrespondenz die der Anwalt in deinem Namen führt hat er dir ebenfalls zur Kenntnis zukommen zu lassen.
Damit ist die ReNo sicher eine halbe Stunde beschäftigt.
vier Wochen nach der Klage geht ein Schreiben der Gegenseite ein, die alles ganz anders darstellt. Das legt die ReNo dem Anwalt vor. Der liest es, fünf Minuten. Dann diktiert er eine Mitteilung an dich, die die ReNo dann schreibt und zusammen mit einer Kopie des Gegnerschreibens an dich schickt. Ach ja, alles noch in die Handakte einsortieren nicht vergessen.
Du vereinbarst einen Termin mit dem Anwalt. Wieder eine Viertelstunde. Er diktiert ein geharnischtes Schreiben, in dem er nochmals auf deine Darstellung verweist und Widersprüche bein Gegner aufdeckt. Eine halbe Stunde, das Schreiben hat zwei Seiten.
Zwei Wochen später kommt dann das Anerkenntnis des Gegners. Die ReNo schickt dir wieder deine Abschrift, etc. Alles für 148 Euro.

Es gibt Mandate mit sieben- und achtstelligen Streitwerten, die weniger Arbeitsaufwand erfordern. Aber du bist ja so extrem wichtig, und ein Anwalt der sich mehr als fünfzehn Minuten Zeit für dich nimmt ist es ja nicht wert, dass man ihn aufsucht. Klar, die einfachen Klagen macht eh alle die ReNo.

Keine Ahnung von dem Alltag eines Anwalts hast du aber jede Menge, was?


Wieso sollte man mit einem Anwalt heutzutage noch persönlich reden?
Mein Anwalt schicke ich den Sachverhalt mit den Daten per Mail und fertig.
Er braucht dafür mit Sicherheit keine Stunde.

Also, ich habe nur mit solchen Anwälten zu tun, die so eine Sache in maximal einer halben Stunden selbst erledigen können. Da braucht man nicht großartig einen Termin vereinbaren.

wieso eigentlich eben noch die ganze Zeit von Mitarbeiter und MItarbeiterin die Rede und jetzt ausschließlich von Reno? Bzw. im letzten Satz hätte es auch Anwältin passen können; würde mich mal interessieren. Finde, wenn man Mitarbeiter und Mitarbeiterin etc schreibt, sollte man das auch konsequent zu Ende führen, sonst ists in meinen Augen irgendwie lächerlich.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.03.2015, 15:59
Beitrag #76


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Ich denke, eine Gesellschaft, die den Teil der Gesellschaft, die ihren gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn einklagen in Erwähnung ziehen, als Geburtsfehler betrachtet, ist eine doch wesentlich ärmere Gesellschaft.
Wurde übrigens der guten Ordnung halber gemeldet;

Selbst mit dem Lesen und dem Verstehen des Geledenen habert's irgendwie bei Dir:
@W E R? fragte sich, ob ER womöglich einen Geburtsfehler habe, weil ER ohne großes Trara den Schlüssel einfach abgeben würde.


Übrigens sehe ICH die Sache etwas differenzierter:
Sowohl beim gefundenen Nummernschild als auch bei der gefundenen Geldbörse hätte ich mich zwar über ein "Dankeschön" (sowohl auf der Polizeiwache als auch seitens des jeweiligen Verlierers) gefreut, aber ich hätte kein Geld eingefordert.

Anders war es bei folgendem Fall:
Vor etlichen Jahren Jahren fanden meine Frau und ich beim Spaziergang ein kleines buntes Reißverschluss-Täschschen. Es konnte noch nicht lange da gelegen heben, denn es wäre bestimmt jemandem aufgefallen.
Drin steckten keine Papiere oder sonstige Hinweise auf den Eigentümer - aber ca.1000 DM, vorwiegend in Fünfzigern.
Im Gegensatz zu einem Nummernschild, einem Schlüssel oder einem Packen Plastikgeld ist DAS etwas, womit auch der Normalbürger ohne großem kriminellen Background etwas anfangen könnte... thread.gif

Es waren Sommerferien, und in unserm Dorf war ein großes Ferienlager der Jugendfeuerwehr.
Wir sind hingegangen, haben uns zur Leitung durchgefragt, angesagt, dass wir eine Geldbörse mit einer nennenswerten Summe gefunden hätten und haben unsere Anschrift zurückgelassen.

Einfach da abgeben kam uns nicht in den Sinn, denn dann hätte sich wohl BESTIMMT einer gefunden, der gesagt hätte "Das ist meins"
Nach ner Woche war das Lager abgebaut, und es hatte sich KEINER gemeldet.
Dann habe ich das Teil zum Fundbüro beim Ordnungsamt geschafft, die notwendigen Angaben gemacht und gesagt: "Jawoll, wenn sich ein Verlierer meldet, möchte ich die mir zustehenden 50 Euro Mark Finderlohn haben.

Unsere Ehrlichkeit wurde belohnt:
Nach einem halben Jahr meldete sich das Fundbüro: Die Geldtasche war NICHT als vermisst gemeldet worden, und wir durften ALLES behalten.
Das Gefühl ist WESENTLICH besser als wenn wir es sofort behalten hätten.


Aber jetzt mal aus der Sicht deines potentiellen Verlierers:
Gibt es irgendein "zentrales Fundbüro", bei dem man verlorene Gegenstände ab einem bestimmten Wird abfragen kann?
Oder muss ich, wenn ich irgendwo an unbestimmter Stelle einer 1000km-Reise vermutlich etwas verloren habe bei hunderten von Polizei-Dienststellen und Ordnungsämtern nachfrageb? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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200D
Beitrag 09.03.2015, 16:03
Beitrag #77


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Also ich hab schon mal ein geklautes Auto gefunden, da wäre der Finderlohn sicher mehr als ausreichend gewesen mal schick essen zu gehen. Aber ich habs einfach nur gemeldet und mich gar nicht für den Finderlohn interessiert. Da hab ich auch nie was vom Eigner des Autos gehört. Ist für mich selbstverständlich (also das abgeben/melden).

Und auch als ich 2x meine geklauten Fahrzeuge wieder bekommen habe, wollten die Finder auch kein Finderlohn.
Na gut, vielleicht lags auch an den eh immer bemitleidenswerten Zustände der Autos die ich damals fuhr. laugh.gif

Im Fall vom TE hätte ich einfach ´nen Zettel ans oder ins Auto gemacht, das man "etwas" gefunden hat und man sich melden solle. Im Gespräch kann man dann denjenigen fragen, was er genau vermisst. Und bei Abholung noch die Zulassung zeigen lassen. So einfach ist das. Warum zur Polizei gehen? Da hat man dann auch den persönlichen Kontakt, wenn man denn unbedingt den Finderlohn von 3,50 € oder sein "Danke" haben will.

Sonst waren es auch öfter mal Perso´s und Bonushefte die ich fand. Da steht ja die Adresse eh drauf und man schickt es einfach hin oder ruft denjenigen an (sofern eine Nummer herauszufinden ist).
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 16:09
Beitrag #78


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.03.2015, 15:59) *
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Ich denke, eine Gesellschaft, die den Teil der Gesellschaft, die ihren gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn einklagen in Erwähnung ziehen, als Geburtsfehler betrachtet, ist eine doch wesentlich ärmere Gesellschaft.
Wurde übrigens der guten Ordnung halber gemeldet;

Selbst mit dem Lesen und dem Verstehen des Geledenen habert's irgendwie bei Dir:
@W E R? fragte sich, ob ER womöglich einen Geburtsfehler habe, weil ER ohne großes Trara den Schlüssel einfach abgeben würde.

Doc


naja, ist ja dann meines Erachtens genauso schlimm, wenn man sich, offensichtlich ohne Geburtsfehler, sich die Frage stellt, ob man einen hätte, weil man im Fall X anders handeln würde.
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Speichenkarussell
Beitrag 09.03.2015, 16:17
Beitrag #79


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Nö. "Geburtsfehler" ist eigentlich ein wertfreier Begriff, anders als etwa "Missgeburt".
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danke_mama
Beitrag 09.03.2015, 16:19
Beitrag #80


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Ich frage mich die ganze Zeit, ob das Thema überhaupt etwas mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Der einzige Unterschied zu einem gefundenen Haustürschlüssel, Schirm oder Gesangbuch, den ich erkennen kann, ist §14 (2) StVO. Da der aber lt. @blue4711 beim Thema Finderlohn nicht zu berücksichtigen ist, sind wir m.E. OT.

An alle, die sich so entrüsten ob der Vorstellung, überhaupt Finderlohn zu fordern:
Würdet ihr denn in der umgekehrten Rolle, also als Sachen-Verlierer, etwa keinen Finderlohn anbieten? Obwohl es eure Pflicht ist?
Wem das Gesetz nicht passt, der möge es ändern. Ich habe inzwischen ebenfalls eine Meinung dazu, aber das würde allenfalls in den Bereich TTT gehören.

Vielleicht möchte der TE einfach nur den Finderlohn angeboten bekommen. Denn das wäre tatsächlich korrekt. Dazu gibt es auch nichts weiter zu diskutieren. Ob man ihn dann annimmt oder dankend ablehnt, ist ja erst der nächste Schritt. Positivbeispiel (ich lese es so, als sei ein Finderlohn zumindest angeboten worden):
Zitat (200D @ 09.03.2015, 16:03) *
Und auch als ich 2x meine geklauten Fahrzeuge wieder bekommen habe, wollten die Finder auch kein Finderlohn.


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Schlepper
Beitrag 09.03.2015, 16:20
Beitrag #81


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Hmm. Mein Anwalt verlangt immer persönliches Erscheinen beim Erstgespräch, denn er wird garnicht tätig, bevor man nicht die Prozessvollmacht im Original unterzeichnet. think.gif

Zum Thema:
Muss man die gefundene Sache denn überhaupt annehmen? Warum sollte ich Finderlohn zahlen, wenn ich die Sache garnicht zurück will und fürs gleiche Geld einen neuen Schlüssel beschaffen kann?


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Speichenkarussell
Beitrag 09.03.2015, 16:23
Beitrag #82


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Zitat (Schlepper @ 09.03.2015, 16:20) *
Muss man die gefundene Sache denn überhaupt annehmen? Warum sollte ich Finderlonh zahlen, wenn ich die Sache garnicht zurück will und fürs gleiche Geld einen neuen Schlüssel beschaffen kann?

Gerade bei einem Schlüssel wirst Du aber doch wohl Wert darauf legen, alle existenten Exemplare in Deiner Verfügungsgewalt zu wissen. Oder?
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 16:27
Beitrag #83


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Zitat (Schlepper @ 09.03.2015, 16:20) *
Hmm. Mein Anwalt verlangt immer persönliches Erscheinen beim Erstgespräch, denn er wird garnicht tätig, bevor man nicht die Prozessvollmacht im Original unterzeichnet. think.gif


Ne, ich brauche noch nicht mal eine Vollmacht unterschreiben. Er schreibt dann, dass die Vollmacht dann anwaltlich versichert wird.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.03.2015, 16:36
Beitrag #84


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 16:27) *
... Er schreibt dann, dass die Vollmacht dann anwaltlich versichert wird.

Ohne dass er diese Vollmacht überhaupt HAT? blink.gif

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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Nerari
Beitrag 09.03.2015, 16:37
Beitrag #85


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Zitat (danke_mama @ 09.03.2015, 16:19) *
.... Da der aber lt. @blue4711 beim Thema Finderlohn.....
book.gif
Zitat (Georg_g @ 07.03.2015, 23:15) *
Zitat (nachteule @ 07.03.2015, 23:12) *
Hallo, Blue4711

Er duftet heute besonders gut. biggrin.gif

Vielleicht sollte @Blue_711 seinen Nick ändern rolleyes.gif



Zitat (danke_mama @ 09.03.2015, 16:19) *
Würdet ihr denn in der umgekehrten Rolle, also als Sachen-Verlierer, etwa keinen Finderlohn anbieten?

Klar würde ich Finderlohn anbieten. Aber ich würde aus einem Nichtanbieten bzw. einem fehlenden Dank nicht den Schluss ziehen:

Zitat (Benutzernamexy @ 07.03.2015, 17:01) *
in Zukunft lasse ich das wohl am besten liegen.


denn damit bestrafe ich den nächsten für die Untätigkeit des vorherigen dry.gif

Sollte ich einen erheblichen Aufwand treiben, eine wertvolle Sache jemandem zurück zu geben, dann würde ich wohl im Zweifel auf meinem Finderlohn (bzw. zumindest auf eine Erstattung meiner Aufwendungen) bestehen (und ihn, den Finderlohn u.U. sogar einklagen). Sollte ich aber nur einen unerheblichen Aufwand haben, dann wäre mir persönlich ein Finderlohn egal.
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Kai R.
Beitrag 09.03.2015, 16:38
Beitrag #86


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Zitat (Sasquatch @ 09.03.2015, 15:13) *
So denke ich auch. Umso schlimmer für sowas dann die Freundschaft zu einem Rechtsanwalt ausnutzen zu wollen.

wenn es ein Freundschaftsdienst ist, dann ist es ja kein Ausnutzen


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 16:41
Beitrag #87


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.03.2015, 16:36) *
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 16:27) *
... Er schreibt dann, dass die Vollmacht dann anwaltlich versichert wird.

Ohne dass er diese Vollmacht überhaupt HAT? blink.gif

Doc

man kann eine Vollmacht auch mündlich erteilen.
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Sasquatch
Beitrag 09.03.2015, 16:44
Beitrag #88


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Wieso sollte man mit einem Anwalt heutzutage noch persönlich reden?
Da bin ich vielleicht altmodisch. Das ist für mich ein Akt der Höflichkeit.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Mein Anwalt schicke ich den Sachverhalt mit den Daten per Mail und fertig.
Er braucht dafür mit Sicherheit keine Stunde.
Ah ja. Ich hatte dir die übliche Behandlung eines Mandates in einer Rechtsanwaltskanzlei geschildert. Du hattest um Aufklärung gebeten, die ich dir nahezubringen versuchte. Und eines kannst du mir glauben: ich kenne den Arbeitsablauf in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Also, ich habe nur mit solchen Anwälten zu tun, die so eine Sache in maximal einer halben Stunden selbst erledigen können. Da braucht man nicht großartig einen Termin vereinbaren.
Warum bittest du dann um Aufklärung, wenn du eh alles besser weißt?
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
wieso eigentlich eben noch die ganze Zeit von Mitarbeiter und MItarbeiterin die Rede und jetzt ausschließlich von Reno?
Weil ReNo eine Abkürzung sowohl für Rechtsanwalts- und Notargehilfin als auch für Rechtsanwalts- und Notargehilfe ist.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Bzw. im letzten Satz hätte es auch Anwältin passen können; würde mich mal interessieren.
Das Geschlecht des Anwalts hattest du vorgegeben, nicht ich.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Finde, wenn man Mitarbeiter und Mitarbeiterin etc schreibt, sollte man das auch konsequent zu Ende führen, sonst ists in meinen Augen irgendwie lächerlich.
Ich habe es konsequent zu Ende geführt. Wenn du nicht in der Lage bist, das nachzuvollziehen machst du dich selbst lächerlich.
Im Übrigen ist für mich hier das Ende der Diskussion. Mit Menschen wie dir vermeide ich im realen Leben jeglichen Kontakt, weil sie mir herzlich zuwider sind. Ich gedenke nicht, das hier in einem Forum anders zu handhaben.


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ts1
Beitrag 09.03.2015, 16:45
Beitrag #89


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Zitat (Benutzernamexy @ 08.03.2015, 22:13) *
nach der Argumentation dürfte ja ein Arzt oder Polizist oder Feuerwehrmann 0,00 Euro verdienen, weil er sein Karma ja kaputt macht, wenn er dafür Geld bekommt, und mein Benzin um zur Polizei zu fahren zwecks Schlüsselabgabe, das gabs von der Tankstelle auch forfree, weil der Tankstellenbesitzer sonst sein Karma zerstört hätte, oder wie?
Es geht nicht ums (nicht) dürfen, sondern um Empfehlungen zum harmonievollen zusammenleben. In anderen Kulturen gilt das nicht als Quatsch.
Ich bin übrigens weder Schatzsucher noch Arzt etc., sondern helfe freiwillig. Helfen hat für mich eine andere Bedeutung als arbeiten (das gegen Bezahlung). In jedem Fall aber muß ich Zuwendungen versteuern!
Aber mach ruhig, wie Du willst...


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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 16:53
Beitrag #90


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Zitat (Sasquatch @ 09.03.2015, 16:44) *
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Wieso sollte man mit einem Anwalt heutzutage noch persönlich reden?
Da bin ich vielleicht altmodisch. Das ist für mich ein Akt der Höflichkeit.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Mein Anwalt schicke ich den Sachverhalt mit den Daten per Mail und fertig.
Er braucht dafür mit Sicherheit keine Stunde.
Ah ja. Ich hatte dir die übliche Behandlung eines Mandates in einer Rechtsanwaltskanzlei geschildert. Du hattest um Aufklärung gebeten, die ich dir nahezubringen versuchte. Und eines kannst du mir glauben: ich kenne den Arbeitsablauf in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Also, ich habe nur mit solchen Anwälten zu tun, die so eine Sache in maximal einer halben Stunden selbst erledigen können. Da braucht man nicht großartig einen Termin vereinbaren.
Warum bittest du dann um Aufklärung, wenn du eh alles besser weißt?
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
wieso eigentlich eben noch die ganze Zeit von Mitarbeiter und MItarbeiterin die Rede und jetzt ausschließlich von Reno?
Weil ReNo eine Abkürzung sowohl für Rechtsanwalts- und Notargehilfin als auch für Rechtsanwalts- und Notargehilfe ist.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Bzw. im letzten Satz hätte es auch Anwältin passen können; würde mich mal interessieren.
Das Geschlecht des Anwalts hattest du vorgegeben, nicht ich.
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 15:47) *
Finde, wenn man Mitarbeiter und Mitarbeiterin etc schreibt, sollte man das auch konsequent zu Ende führen, sonst ists in meinen Augen irgendwie lächerlich.
Ich habe es konsequent zu Ende geführt. Wenn du nicht in der Lage bist, das nachzuvollziehen machst du dich selbst lächerlich.



dann müsste man aber auch die/der Reno schreiben, und nicht die, nur fürs Protokoll.
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Tinu
Beitrag 09.03.2015, 16:54
Beitrag #91


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Zitat (Schlepper @ 09.03.2015, 16:20) *
Muss man die gefundene Sache denn überhaupt annehmen? Warum sollte ich Finderlohn zahlen, wenn ich die Sache garnicht zurück will und fürs gleiche Geld einen neuen Schlüssel beschaffen kann?

Damit knüpfst du an das an, was ich im Beitrag #39 schon betont habe, worauf aber niemand angesprungen ist (zumindest nicht qualifiziert):

Bis zur Übergabe an den Verlierer entsteht auch kein Finderlohnanspruch. Im Gegenteil: Der einzige, der einen Anspruch geltend machen könnte, ist der Verlierer gegenüber dem Finder, nämlich den der Übergabe. Erst daraus ergibt sich der umgekehrte Anspruch, der ja normalerweise in einem Aufwasch erledigt werden kann. Da der Finder zudem nicht verpflichtet ist den Fund bei Polizei oder Fundbüro abzugeben, sondern nur anzuzeigen, hat er es ja in der Hand, den Fund quasi als Pfand selbst zu verwahren (für Gewinnmaximierer: hat somit auch minimalen Aufwand, nämlich nur 1 Anruf).

Zu deiner eigentlichen Frage: Wieso sollte ich verpflichtet sein etwas, was ich verliere, nach zufälligem Fund anzunehmen, wenn ich kein Interesse mehr daran habe (bei einem Schlüssel zugegeben unwahrscheinlich, aber mal allgemein gesprochen)? Schließlich dürfte ich den Gegenstand jederzeit entsorgen und der Finder ist sowieso bessergestellt als neuer Eigentümer eines Gegenstands, dessen Wert den des theoretischen Finderlohns bei weitem übersteigt!


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.03.2015, 16:55
Beitrag #92


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Zitat (Kai R. @ 09.03.2015, 16:38) *
wenn es ein Freundschaftsdienst ist, dann ist es ja kein Ausnutzen
Wenn's auf Gegenseitigkeit beruht (ICH baue ihm ein Wohnwagenschutzdach ohne Berechnung auf, ER tapeziert mir daraufhin das Wohnzimmer für lau) ist das okay.

Ansonsten käme ich allerdings nicht auf Die Idee, hier kostenlose Dienstleistungen einzufordern.
Ob Tischler, Ärztin oder Steuerberater: Selbstverständlich BEZAHLE ich die für Ihre Arbeit. Ich möchte Freunde und Bekannte nicht anschnorren - und ich erwarte nichts als einen "fairen Preis" - und das Gefühl, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kai R.
Beitrag 09.03.2015, 17:00
Beitrag #93


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.03.2015, 16:55) *
Wenn's auf Gegenseitigkeit beruht (ICH baue ihm ein Wohnwagenschutzdach ohne Berechnung auf, ER tapeziert mir daraufhin das Wohnzimmer für lau) ist das okay. Ansonsten käme ich allerdings nicht auf Die Idee, hier kostenlose Dienstleistungen einzufordern.

vielleicht haben wir unterschiedliche Vorstellungen von Freundschaft. Für mich besteht sie gerade daraus, dass kleine Gefälligkeiten so durchlaufen ohne Gegenleistung. Natürlich unter der Maßgabe, dass das nicht ausgenutzt wird.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.03.2015, 17:00
Beitrag #94


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Ich würde von Freunden erwarten, dass sie mir in einer NOT-Situation helfen würden.
Oder dass wir uns GEGENSEITIG unterstützen.

Aber warum sollte mir jemand kostenlos ne Kloschüssel installieren, nur weil er mein Freund ist?

Von einem befreundeten Anwalt würde ich eventuell erwarten, dass er mir kostenlos einen Tip gibt (sofern ihn das nur ein paar Minuten kostet), aber nicht, dass er kostenlos für mich "tätig wird". Es ist ja SEINE Arbeitszeit, die ich beanspruche.
WENN er dann von sich aus eine Bezahlung ablehnt: Auch okay, ERWARTE ich aber nicht unbedingt...

Doc


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Lotte 2
Beitrag 09.03.2015, 17:10
Beitrag #95


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Selbstverständlich würde ich mich, wenn es möglich ist, bei dem Finder persönlich bedanken, oder den Dank ausrichten lassen und auch einen Finderlohn anbieten. Im Gegenzug ist es aber nicht so, dass ich dies von anderen erwarten würde, warum auch?

@Blue0711 hat es, finde ich ziemlich gut auf den Punkt gebracht.
Zitat (blue0711 @ 07.03.2015, 17:13) *
Hilfsbereitschaft ist nur dann etwas "wert", wenn sie keine Gegenleistung erwartet.
Umgekehrt ist ein Dank nur dann etwas "wert", wenn er nicht als Ausgleich verstanden wird.

Ich für meinen Teil sehe es als selbstverständlich an gefundene Sachen abzugeben, ohne eine spezifische Erwartungshaltung zu hegen, vielleicht auch deswegen, dass ich mir gut vorstellen kann, wie sich der Verlierer freut oder einfach nur erleichtert ist das Verlorene wieder zurückzubekommen. Das ist mir persönlich Dank genug. Vielleicht auch in der stillen Hoffnung, dass wenn ich selbst mal etwas verloren habe, es eine ähnliche ehrliche Haut findet und bei der Polizei oder Fundamt abgibt.

Das hat zum einem Teil mit Hilfsbereitschaft zu tun, aber sehr wohl auch mit Mitmenschlichkeit.
(das ist sicherlich kein wink.gif Geburtsfehler)




Meine Gedanken, die sich hier in dem Thread einstellten, waren zu Beginn -hat denn der TE sonst keine Sorgen? Oder woran hapert es, dass diese Beharrlichkeit und Ärger notwendig ist?

Fehlt es allgemein an Anerkennung, oder sogar an Respekt im Leben, oder noch tiefer gelegen an Aufmerksamkeit? Sind daher solche Geschichten notwendig einen Finderlohn einklagen zu wollen? Das Gleiche auch mit dieser 1€ Geschichte - was für einen Zweck sollte die Aktion sonst erfüllt haben? Aus einem bestimmten Prinzip heraus, kann ich mir zwecks des ähm niederen Betrages, die Aktion nicht vorstellen. Da wäre mir der Aufwand schon schlicht weg viel zu groß und sehe eher Gelassenheit als sinnvoller Handlungsweise an. Also doch das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit?

So zeitaufwendig und aufopferungsvoll mag die Abgabe der Fundsache nicht gewesen sein, so dass es belastend war. Das mag mittlerweile eher der entstandene Thread sein.

Meine Frage an den TE: Was hältst Du von ehrenamtlichen Tätigkeiten? Übst Du solch eine Tätigkeit aus?

Liebe Grüße
Lotte


--------------------
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 17:36
Beitrag #96


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.03.2015, 17:00) *
Ich würde von Freunden erwarten, dass sie mir in einer NOT-Situation helfen würden.
Oder dass wir uns GEGENSEITIG unterstützen.

Aber warum sollte mir jemand kostenlos ne Klaschüssel installieren, nur weil er mein Freund ist?

Von einem befreundeten Anwalt würde ich eventuell erwarten, dass er mir kostenlos einen Tip gibt (sofern ihn das nur ein paar Minuten kostet), aber nicht, dass er kostenlos für mich "tätig wird". Es ist ja SEINE Arbeitszeit, die ich beanspruche.
WENN er dann von sich aus eine Bezahlung ablehnt: Auch okay, ERWARTE ich aber nicht unbedingt...

Doc


er wird doch nicht kostenlos tätig, sondern bekommt seinen dafür gesetzlich vorgesehenen Lohn.
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Mr Hyde
Beitrag 09.03.2015, 17:53
Beitrag #97


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Zitat (blue0711 @ 08.03.2015, 19:46) *
...den Wiederbeschaffungswert ansetzen. Der schwankt je nach Ausführung von 20 Euro bis weit über 100,-


Für den Zweitschlüssel inkl. Anlernen (OHNE Fernbedienung) meines gebrauchten Ford Focus (3 Jahre alt) wurde meinem Verkäufer seitens des ortsansässigen Ford Händlers 158 Euro berechnet. Netto.
War mir egal, ich hab's ja nicht bezahlt rolleyes.gif
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durban
Beitrag 09.03.2015, 19:39
Beitrag #98


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Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 13:40) *
Ok, kleine Lehrstunde für umsonst.
...
dann gucken wir uns § 3 ZPO an, und da steht "Wertfestsetzung nach freiem Ermessen".
...

da entscheidet das Gericht den Streitwert, ohne, dass es sich hierzu großartig viele Gedanken machen;
...

Die Klage sähe ungefähr so aus;
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen nach dem Gericht nach billigem Ermessen bestimmten Betrag nebst Zinsen bla seit bla zu zahlen;
Ich habe einen Schlüssel gefunden, bla, hab meine Anzeigenpflichten erfüllt, bla, der Beklagte wurde aufgefordert, den Finderlohn zu zahlen, bla, eine Reaktion erfolgte nicht, bla, seit dem bla befindet er sich im Verzug, bla, Punkt.


wozu bräuchte man da denn bitte schön einen Anwalt?


Z.B., damit einem der Anwalt sagt, dass dieser Antrag unzulässig und die Klage abzuweisen wäre. wavey.gif

Ich gebe mal eine kleine Lehrstunde, für umsonst, zurück:

Nach § 253 Abs. 2 ZPO muss der Klagantrag zwingend bestimmt werden. Ein unbestimmter Antrag ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahme: Schmerzensgeld). Es muss also ein konkreter Betrag angegeben werden. Dieser bestimmt nämlich den Gegenstand der Klage und begrenzt die Entscheidungsbefugnis des Gerichts; das Gericht darf nicht mehr zusprechen als beantragt.

Der Streitwert nach § 3 ZPO, den Du erwähnst, betrifft nur den Gebührenstreitwert. Darüber entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen. Bei einer Zahlungsklage entspricht er dem, was im Klagantrag gefordert wird. Aber auch dazu ist ein bestimmter Klagantrag notwendig.

MfG
Durban smile.gif

Zitat (W E R ? @ 09.03.2015, 16:10) *
Und ich frage mich ernsthaft, ob bei mir was nicht stimmt, oder ob das einen Geburtsfehler darstellt!?



Anmerkung Moderator:

Hier muss ich dann doch einmal eingreifen. Hier geht es defenitiv zu weit. Ich bitte alle Teilnehmer der Diskussion einen respektvollen Diskussionsstil beizubehalten (oder sich anzueignen) und sich mit Aggressivität und erst recht mit Beleidigungen zurückzuhalten!


--------------------
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Benutzernamexy
Beitrag 09.03.2015, 20:37
Beitrag #99


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Zitat (durban @ 09.03.2015, 19:39) *
Zitat (Benutzernamexy @ 09.03.2015, 13:40) *
Ok, kleine Lehrstunde für umsonst.
...
dann gucken wir uns § 3 ZPO an, und da steht "Wertfestsetzung nach freiem Ermessen".
...

da entscheidet das Gericht den Streitwert, ohne, dass es sich hierzu großartig viele Gedanken machen;
...

Die Klage sähe ungefähr so aus;
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen nach dem Gericht nach billigem Ermessen bestimmten Betrag nebst Zinsen bla seit bla zu zahlen;
Ich habe einen Schlüssel gefunden, bla, hab meine Anzeigenpflichten erfüllt, bla, der Beklagte wurde aufgefordert, den Finderlohn zu zahlen, bla, eine Reaktion erfolgte nicht, bla, seit dem bla befindet er sich im Verzug, bla, Punkt.


wozu bräuchte man da denn bitte schön einen Anwalt?


Z.B., damit einem der Anwalt sagt, dass dieser Antrag unzulässig und die Klage abzuweisen wäre. wavey.gif

Ich gebe mal eine kleine Lehrstunde, für umsonst, zurück:

Nach § 253 Abs. 2 ZPO muss der Klagantrag zwingend bestimmt werden. Ein unbestimmter Antrag ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahme: Schmerzensgeld). Es muss also ein konkreter Betrag angegeben werden. Dieser bestimmt nämlich den Gegenstand der Klage und begrenzt die Entscheidungsbefugnis des Gerichts; das Gericht darf nicht mehr zusprechen als beantragt.

Der Streitwert nach § 3 ZPO, den Du erwähnst, betrifft nur den Gebührenstreitwert. Darüber entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen. Bei einer Zahlungsklage entspricht er dem, was im Klagantrag gefordert wird. Aber auch dazu ist ein bestimmter Klagantrag notwendig.

MfG
Durban smile.gif


Ok, was gelernt, gebe ich zu.

Das Gericht hätte aber so einen Antrag mit Sicherheit nicht sofort abgewiesen, sondern einen entsprechenden richterlichen Hinweis erteilt.

Jedenfalls, halten wir fest, bzw. halte ich fest, ich hab einen gesetzlichen Anspruch auf einen Finderlohn;
da der Schlüssel nur für den Verlierer einen Wert hat, ist dieser nach dem Wortlaut des Gesetzes nach billigem Ermessen zu bestimmen;
ich denke, da der Schlüssel mit einer Fernbedienung ausgestattet ist, ist hier minimum von einem Wert von 100 Euro auszugehen;
ich hab hier also mindestens einen Anspruch auf 5 Euro;
wenn ich den außergerichtlich anmahne, und keine Zahlung eingehen sollte, so hat der Verlierer auch die Kosten eines Anwalts bzw. Gerichts nach einem Streitwert von bis zu 500 Euro, zu tragen.

das dürfte ja unstreitig sein, nehme ich an.

wer hier 5 Euro zu verschenken hat, dann gebe ich natürlich hier meine Bankverbindung bekannt.

wegen der unter 1 Euro Klage gabs bei der betreffenden Firma doch tatsächlich ein Umdenken;
wenn eine Firma mir sagt, ich solle sie doch verklagen, dann wirds auch natürlich gemacht;
das Urteil hat mir übrigens bei vielen anderen Sachen doch weiter geholfen;

der "Normal"-Mensch droht ganz gerne mit Anwalt und Gericht;
ich hingegen füge das Urteil dazu und schreibe, dass ich auch wegen Betrag X vor Gericht gehe;
durch das Urteil hab ich schon diverse außergerichtliche Erfolge 'gefeiert';

von daher sollte man das als Gesamtpaket betrachten;

wenn ich schon mehrmals was gefunden habe, und ich kein Danke bekomme, bzw. im Gegenteil, ich beschuldigt werde, dass da ja Geld drin war, so hab ich damit absolut keine Probleme, entsprechende Zeit dafür zu nehmen, diese Sache notfalls vor Gericht zu bringen, wenn die Voraussetzungen außergerichtliche erfolglose Mahnung, etc., dafür gegeben sind;

von daher bin ich von dieser Moralpredigten im Sinne von, es wäre selbstverständlich etwas abzugeben, ohne dafür was zu bekommen, nicht mal ein Danke, doch überrascht;

ich gebe auch zu viel Rückgeld zurück; da gabs auch nicht mal ein Danke.

also muss ich diese Leute bisschen "erziehen";

es gabs auch letztens im Supermarkt mehr als 10 Euro zu wenig Rückgeld von mir;
ich hab auf Kassensturz bestanden, etc.
natürlich hatte ich Recht; gabs von der Kassierin sowas wie ein "Tut mir leid"?
Nö,... eine entsprechende Beschwerde bei der Zentrale gabs dann die geforderte Entschuldigung;

also, ich will nur Höflichkeit, die von mir aus nicht mal ernsthaft rüber gebracht werden muss;
mich 'kotzt' das schon an, wenn auf ein "Hallo" oder ein "Tschüß" keine Bemerkung kommt;

von daher bin ich auch 'unhöflich' zu den "Unhöflichen" und habe damit absolut kein Problem.

Zitat (Speichenkarussell @ 09.03.2015, 13:58) *
Zitat (haschee @ 09.03.2015, 13:54) *
deine Zeit ist kostbar.

Wohl kaum, wenn man die Zeit hat, einen solchen Thread über zwei Seiten zu unterhalten. thread.gif


ich tippe über 700 Anschläge die Minute;
da ist die Lesegeschwindigkeit entsprechend höher; wobei ich zu geben muss, dass dann manchmal was nicht richtig gelesen wird, aber das würde den Rahmen sprengen, meine Leseart zu erklären ^^

von daher ist das alles kein Problem, aber mein "Problem" wurde erörtert, ich werde darüber noch paar Nächte schlafen,
und mich dann entscheiden, was ich für richtig finde und werde dann entsprechend handeln;

wenns interessiert, kann ich den Fortgang der Sache weiter posten, wenn nicht, kann es von mir aus geschlossen werden, bevor es evtl. weiter 'ausartet'
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geckolino
Beitrag 09.03.2015, 21:04
Beitrag #100


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Solltest du jemals etwa finden, das ich verloren habe, bitte spar dir das Zurückbringen. Auf diese "Hilfsbereitschaft" kann ich verzichten.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.12.2025 - 15:59