Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
09.03.2015, 21:38
Beitrag
#101
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Solltest du jemals etwa finden, das ich verloren habe, bitte spar dir das Zurückbringen. Wieso das denn Man mag ja über die Erwartungshaltung des TE und die Konsequenzen, die er aus einem ausbleibenden Dank bzw. Belohnung zu ziehen gedenkt, geteilter Meinung sein, aber recht viel "besser" ist man mit einer derartigen Einstellung nicht. Erfährt man doch die so gelagerte Erwartungshaltung des Finders erst dann, wenn man ihm den Dank und den zustehenden Finderlohn vorenthält. |
|
|
|
09.03.2015, 22:07
Beitrag
#102
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
Man mag ja über die Erwartungshaltung des TE und die Konsequenzen, die er aus einem ausbleibenden Dank bzw. Belohnung zu ziehen gedenkt, geteilter Meinung sein, aber recht viel "besser" ist man mit einer derartigen Einstellung nicht. Erfährt man doch die so gelagerte Erwartungshaltung des Finders erst dann, wenn man ihm den Dank und den zustehenden Finderlohn vorenthält. Mir (und evtl. auch anderen) stößt weniger die Tatsache übel auf, dass der lobenswert ehrliche Finder gerne einen Dank bzw. Lohn hätte, sondern die Tatsache, dass er diesen sogar einklagen will. Dank ist toll, ehrliche Dankbarkeit entgegen gebracht zu bekommen ist ein schönes Gefühl, aber eines ist für mich entscheidend: Dank ist freiwillig! Wenn sich mir gegenüber jemand ein gezwungenes Danke abquält, denke ich: Das hättest Du Dir auch sparen können! Wenn er einen Dank will, hätte er einen Zettel mit der Info, wo der Schlüssel und seiner Handynummer für Rückfragen zurücklassen sollen - ich bin sicher, der Dank wäre nicht ausgeblieben! Bevor jetzt wieder die Ausrede kommt, dass es stürmisch war: er hätte den Zettel ja auch hinter die Frontscheibe legen können... Dank fällt definitiv in die Zuständigkeit des Waldparagrafen. Habe ich erst vor einiger Zeit erlebt, als ich beim Einparken versehentlich ein Nummernschild mit der AHK gelocht habe: Halter ausfindig gemacht, älteres Ehepaar, positiv überrascht, dass ich mich gemeldet habe. Hat in der Werkstatt checken lassen, ob noch was passiert ist - alles gut. Ich bekam die Rechnung für das Nummernschild (ohne jede "Gebühr" für die Umstände), habe es überwiesen und gleich einen Fleurop-Strauss hinterhergeschickt. Hätte ich nicht gemusst, wollte ich aber! Am nächsten Tag rief der völlig gerührte Opi an, um sich überschwänglich zu bedanken. Hätte er auch nicht gemusst - wollte er aber! So funktioniert das, meiner Meinung nach, mit Dank und Dankbarkeit! Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
|
|
|
09.03.2015, 22:16
Beitrag
#103
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
.... dass der lobenswert ehrliche Finder gerne einen.... Lohn hätte, sondern die Tatsache, dass er diesen sogar einklagen will. Dank ist toll, ehrliche Dankbarkeit entgegen gebracht zu bekommen ist ein schönes Gefühl, aber eines ist für mich entscheidend: Dank ist freiwillig! Wenn sich mir gegenüber jemand ein gezwungenes Danke abquält, denke ich: Das hättest Du Dir auch sparen können!..... Dank ist freiwillig, (Finder-)Lohn nicht Auch hier kann man geteilter Meinung sein, ob man letzteren einklagen will, soll und muss; aber, wie bereits oben geschrieben, im Falle, dass ich finanziell oder auch nur zeitlich (erheblichen) Aufwand hatte, um das Fundstück seinem rechtmäßigen Eigentümer zukommen zu lassen, wäre ich auch bereit, mir zustehenden(!) Finderlohn entsprechend zu fordern. Notfalls auch mit juristischer Hilfe. |
|
|
|
09.03.2015, 22:45
Beitrag
#104
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9507 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Du mußt da trennen zwischen Aufwandsentschädigung und Finderlohn.
Du kannst beides verlangen. Oder eines. Du kannst auch nichts verlangen. Du mußt nicht. Wobei mich doch dein erheblicher Aufwand interessiert. Eine gewisse Einschränkung gibt es da schon. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
|
09.03.2015, 22:45
Beitrag
#105
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19693 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich muss übrigens meinen obigen Beitrag ein wenig revidieren (es hat mir beim Abendessen keine Ruhe gelassen
Wenn wir uns im Bereich des § 971 Abs. 1 S.2 BGB befänden, läge möglicherweise ein Ausnahmefall vor, in der auch ein unbezifferter Klagantrag zulässig ist. Dann müssen aber die Grundlagen für das Ermessen angegeben werden. (Nur zur Klarstellung: Das hat aber nichts mit § 3 ZPO zu tun, sondern ist eine ungeschriebene Ausnahme von § 253 ZPO) Ich bin mir aber nicht sicher, dass wir uns beim Satz 2 befinden. Ich würde eher von S. 1 ausgehen. Das grundsärtliche Problem bei so kleinen Betragen ist immer, dass man meistens schon in der Summe verliert, wenn die Klage nur zum Teil abgewiesen wird. Beispiel: Es wird auf 10 Euro geklagt, es werden 5 ausgeurteilt. Dann trägt man 50% der Kosten, und damit hat man von dem Erfolg nicht viel. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
|
09.03.2015, 23:15
Beitrag
#106
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 100 Beigetreten: 01.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58131 |
Ihc habe mal vor etwa 15 Jahren meinen Ehering auf einem Parkplatz im Schnee verloren.
Der Finder rief mich dann nach der Schneeschmelze ein paar Wochen später an (Aushang im Gebäude), wollte aber auch keinen Finderlohn. Ich hoffe mal, der Rotwein hat ihm geschmeckt (ich hab´s nicht ausgerechnet, aber der Finderlohn könnte billiger für mich gewesen sein...). |
|
|
|
| Gast_Georg_g_* |
09.03.2015, 23:19
Beitrag
#107
|
|
Guests |
Warum sind wir eigentlich gedanklich schon die ganze Zeit bei Anwälten, Mahnbescheiden und Gerichten? Sollte man die Forderung nicht erst mal an den Schlüsselbesitzer übermitteln? Vielleicht zahlt der ja anstandslos und rundet noch auf?
|
|
|
|
| Gast_Georg_g_* |
10.03.2015, 00:40
Beitrag
#108
|
|
Guests |
Mich würde mal noch folgendes interessieren: Der Eigentümer einer verloren gegangenen und gefundenen Sache ist zur Zahlung von Finderlohn verpflichtet. Sehe ich es richtig, dass er aber nicht von sich aus aktiv werden muss, um den Finder zu kontaktieren und dass er nicht von sich aus den Finderlohn anbieten muss, sondern dass er erst mal abwarten darf, ob der Finder überhaupt den Finderlohn beansprucht?
Und aus Sicht des Finders: Darf der gleich einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen und/oder gleich Klage erheben? Müsste er nicht erst mal den Eigentümer zur Zahlung des Finderlohns auffordern und dürfte dann erst im Falle der erfolglosen Aufforderung weitere Schritte unternehmen? |
|
|
|
10.03.2015, 01:49
Beitrag
#109
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Georg_g,
Und aus Sicht des Finders: Darf der gleich einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen und/oder gleich Klage erheben? es ist das gute Recht eines Jeden, einen Anwalt damit zu beauftragen, seine Interessen wahrzunehmen. Es stellt sich vielmehr die Frage, wer den Anwalt letztendlich bezahlt. Schaltet jemand einfach so von vornherein einen Anwalt ein, weil er damit rechnet, dass ihm vielleicht der Finderlohn vorenthalten wird, darf er sich m. E. nicht wundern, wenn ihm zwar der Finderlohn ausgezahlt wird, aber keine Übernahme der Anwaltskosten durch den Verlierer erfolgt. Das wäre ja auch noch schöner, denn wenn man bedenkt, dass der Finderlohn bei einem Schlüsselbund meistens unter 50 .- € liegen dürfte, wäre es grotesk, wenn man als Verlierer dann auch noch Anwaltskosten zahlen müsste, sobald man die verlorene Sache entgegen nimmt und noch nicht einmal ansatzweise den Versuch gemacht hat, den Finder um seinen Lohn zu prellen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
|
10.03.2015, 10:30
Beitrag
#110
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19693 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Mich würde mal noch folgendes interessieren: Der Eigentümer einer verloren gegangenen und gefundenen Sache ist zur Zahlung von Finderlohn verpflichtet. Sehe ich es richtig, dass er aber nicht von sich aus aktiv werden muss, um den Finder zu kontaktieren und dass er nicht von sich aus den Finderlohn anbieten muss, sondern dass er erst mal abwarten darf, ob der Finder überhaupt den Finderlohn beansprucht? Wenn die Sache mehr als 10 Euro wert, muss den Fund dem Finder oder dem Fundbüro anzeigen. Und aus Sicht des Finders: Darf der gleich einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen und/oder gleich Klage erheben? Müsste er nicht erst mal den Eigentümer zur Zahlung des Finderlohns auffordern und dürfte dann erst im Falle der erfolglosen Aufforderung weitere Schritte unternehmen? Hier schließe ich mich @nachteule voll an: Die Kosten des Anwalts können nur erstattet werden, wenn die Hinzuziehung notwendig zur angemessenen Rechtsverfolgung war. Daher sollte man im Zweifelsfall erst einmal ohne Anwalt zur Zahlung auffordern. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
|
10.03.2015, 12:02
Beitrag
#111
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Finderlohn gibt es sogar manchmal bei Leichenfunden ... wobei zu fragen ist: " Wer hat den Ötzi denn verloren?" (nicht den DJ)
-------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
|
|
|
10.03.2015, 12:23
Beitrag
#112
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10119 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Warum sind wir eigentlich gedanklich schon die ganze Zeit bei Anwälten, Mahnbescheiden und Gerichten? Auch das kam vom TE der damit anscheinend ständig zu tun hat.
-------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
|
10.03.2015, 13:56
Beitrag
#113
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6043 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
"Damit zu tun haben" klingt aber sehr passiv. Es scheint eher ein Geschäftsmodell zu sein, nachdem laut letztem Posting bereits erstrittene Urteile sogar als Drohkulisse im Vorfeld anstehender Anspruchsrealisierungen genutzt werden.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
|
|
|
10.03.2015, 17:29
Beitrag
#114
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9507 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Sehe ich es richtig, dass er aber nicht von sich aus aktiv werden muss, um den Finder zu kontaktieren und dass er nicht von sich aus den Finderlohn anbieten muss, sondern dass er erst mal abwarten darf, ob der Finder überhaupt den Finderlohn beansprucht? Ja. Und natürlich würde TE erstmal so einfordern per Schreiben. Dann Mahnbescheid. Dann Anwalt. Dann Gericht. Die Frage dreht sich hier im Thema mehr um 1. wieviel kann man denn überhaupt einfordern - was ist ein Schlüssel "wert"? Das müßte TE meiner Meinung nach natürlich beziffern - wie will er sonst einen Mahnbescheid anfertigen? Das erste Schreiben kann evtl. eine allgemeine Aufforderung sein - aber irgendwann muß er sagen was er will. 2. Tut "man" das überhaupt? Eher eine Frage der Moral oder gesellschaftlicher Konsens oder Art der Fundsache - also etwas worüber sich vortrefflich streiten lässt. 3. Der Aufwand. Kann man einfordern. Aber natürlich wieder ob man das überhaupt tut. Eher eine Frage der Moral oder gesellschaftlicher Konsens oder "Menge des Aufwands an Zeit und Geld. Also etwas worüber... Da wir ein Fahrzeugforum sind und das hier noch nicht im TTT steht antworte ich sinngemäß nach §9 StVG. Ein ordentlicher und verständiger Mensch wird meiner Ansicht nach bei einem Autoschlüssel keinen Finderlohn beanspruchen. Aufwand für ein Telefonat und Fahrt zur Polizei - nunja streiten? Ich sehe da keinen Nutzen diesen Aufwand einzufordern. Da hab ich damit ja mehr Aufwand. Abgesehen davon, natürlich würde man sich über Finderlohn oder zumindest ein Dankeschön freuen. Aber wenn es ausbleibt - klagen? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
|
10.03.2015, 18:42
Beitrag
#115
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
Da will jemand das, was ihm gesetzlich zusteht bzw. was er moralisch erwartet (und was ihm m.E. auch zusteht). Und deswegen willst du auf das Fundstück verzichten? Ist ja eine, verzeih bitte den Ausdruck, ziemlich großkotzige Einstellung. Wenn mir jemand eine verlorene Sache zurückbringt, ist es für mich selbstverständlich, mich zu bedanken und dem Finder auch seinen gerechten Finderlohn zu geben - sei es in Bar oder in Form einer guten Flasche Wein o. Ä.. Ich stelle auch nicht das Anrecht des Finders auf seinen Finderlohn in Frage. Aber jemandem, der einen Finderlohn von 1 oder 2 Euro einklagen will, um die Leute zu erziehen, weil er sich nicht hinreichend gebauchpinselt fühlt, und der auch sonst anscheinend gerne wegen einstelligen Beträgen vor Gericht zieht, möchte ich nichts schuldig sein, nicht einmal ein Dankeschön. -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
|
|
|
10.03.2015, 20:54
Beitrag
#116
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 |
Komische Einstellung, die da manche verteten. Ich bin froh, wenn mir jemand etwas zurückbringt, das ich verloren habe. Demzufolge bringe ich auch Dinge zurück, die ich finde.
1x Geldbeutel: direkt dem Besitzer zuhause vorbeigebracht (mit Geld und allem drin), habe nicht mal ein Danke bekommen, naja, abgehakt, doofe Leute gibt es halt 1x Handy in der Bahn: dem Lokführer aufgedrängt, der wollte mich zum Bahn-Fundbüro schicken, aber das lag nunmal gar nicht auf meinem Weg. Personalien habe ich dem keine gegeben. 1x Handy auf der Straße: war nicht PW-geschützt, also einfach eine Nummer angerufen, gefragt, wem das Handy gehört, mir Festnetznummer geben lassen und dort angerufen. Besitzer hat abgeholt und sich artig bedankt. 1x Schlüsselbund, muss von einem Schließsystem gewesen sein, in der Gegend waren viele Firmen, Krankenhäuser, Seniorenheime usw. Habe ich zur Polizei gebracht, gut der Beamte war jetzt nicht soooooooooo begeistert, dass ich ihn in der Mittagspause gestört habe und wollte das auch nicht annehmen 1x 100 EUR, war letztes Jahr. Habe alle "Verdächtigen" gefragt, hatte aber keiner vermisst. War dann quasi 100% Finderlohn. -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
|
|
|
10.03.2015, 21:03
Beitrag
#117
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, noname,
1x 100 EUR, war letztes Jahr. Habe alle "Verdächtigen" gefragt, hatte aber keiner vermisst. War dann quasi 100% Finderlohn. hast Du Dir die Nummer des Geldscheins notiert und ein Bild gemacht? Vielleicht war es ja meiner. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
|
10.03.2015, 21:07
Beitrag
#118
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Aber jemandem, der einen Finderlohn von 1 oder 2 Euro einklagen will, ....möchte ich nichts schuldig sein, nicht einmal ein Dankeschön. Von einer Einschränkung deinerseits auf Sachen mit geringem Finderlohn habe ich nichts gelesen Solltest du jemals etwa finden, das ich verloren habe, bitte spar dir das Zurückbringen. Auf diese "Hilfsbereitschaft" kann ich verzichten. |
|
|
|
10.03.2015, 21:11
Beitrag
#119
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
Diese Einschränkung habe ich auch nirgends gemacht. Der TE hat ja auch nicht angedroht, etwas von mir einzuklagen.
-------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
|
|
|
10.03.2015, 22:14
Beitrag
#120
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 |
hast Du Dir die Nummer des Geldscheins notiert und ein Bild gemacht? Vielleicht war es ja meiner. Nö, ich glaube auch nicht, dass sich jemand die Nummern der Geldscheine notiert, sofern er es nicht als Lösegeld einsetzt. Außerdem waren es 2 50er Blut spenden forfree? soll es geben... -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
|
|
|
10.03.2015, 22:35
Beitrag
#121
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22014 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Ich wiederhole mich da mal: Ich bin - wie SEHR viele andere auch - mehr oder weniger regelmäßiger Blutspender beim DRK. Die Mettbrötchen und den Kaffee danach sehe ich nicht als Entlohnung, sondern als medizinisch notwendig, um den Blutverlust rasch wegzustecken, und das freundliche "Dankeschön" der HelferInnen geht auch in Ordnung. Aber GELD dafür nehmen? Ich bin nicht bereit, meinen Körper oder Teile davon zu VERKAUFEN (Blut, Niere, Unschuld...). SO dreckig geht es mir nun DOCH nicht... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
|
10.03.2015, 22:40
Beitrag
#122
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 |
ich hatte Aufwand, ich hab Zeit für den Blödsinn investiert; mit einem "guten Karma" kann ich weder Benzin noch meinen Handyanbieter bezahlen Wegen einem Euro eine Klage einreichen und Gericte beschäftigen, aber für eine Telefon-Flat hat es nicht mehr gereicht, oder wie? -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
|
|
|
11.03.2015, 10:53
Beitrag
#123
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 |
Warum immer auf den reinen Geldwert gehen?
Manchmal ist mir persönlich auch das Prinzip Grund genug, um ein Fass aufzumachen, bei dem sich andere vielleicht nur an den Kopf fassen. Ein Urteil, in dem drinsteht, dass mir 59 Cent zustehen, hätte ich durchaus auch gerne. Manche mögen es kleinlich nennen; für mich wäre es a) ein nettes Druckmittel, um diesen "Verklag-mich-doch"-Leuten mal zu zeigen, dass ich es tatsächlich auch tue und b) in gewisser Hinsicht auch eine Bestätigung, dass ich eben im Recht bin. Wir haben neue Nachbarn, die regelmäßig unsere Einfahrt zuparken. War bis jetzt auch kein Problem mit irgendjemandem, weil die meisten nur kurz weg sind und das Fahrzeug dann auch wieder wegfahren. Die hingegen haben die Karre einfach über Nacht abgestellt und uns somit daran gehindert, rauszufahren. Als wir sie dann halt rausklingelten aus dem Bett, waren sie nicht sonderlich begeistert (immerhin hätten wir ja auch ein Taxi nehmen können, so der Wortlaut [was wir das nächste Mal auf deren Kosten auch wirklich tun werden]). Von solchen Ignoranten ein paar und du stehst dann tatsächlich mit deiner Stoppuhr am Fenster und dokumentierst Verstöße gegen die StVO (gut, so weit ist es noch nicht, aber auch da hätte ich vollstes Verständnis für jeden, der es tut). -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
|
|
|
|
29.04.2015, 21:46
Beitrag
#124
|
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76110 |
Hallo,
Was ist das für eine Gesellschaft geworden, wo alles nur noch gegen Entgelt erfolgt. Was ist aus Hilfsbereitschaft geworden??? Oder Mitgefühl???? Ich habe heute meinen Autoschlüssel beim Spaziergang mit meinem kleinen Sohn (1) verloren, während wir auf meine Tochter (5) gewartet haben. Als ich den Verlust bemerkt habe musste ich erst einmal meine Tochter von der Logopädie abholen und dann mit meinen Kindern zusammen den Schlüssel suchen und nochmals alle Wege ablaufen. Da das Auto direkt vor der Logopädie geparkt war, war natürlich auch die Jacke und die Mütze meiner Tochter im Auto und wir hatten nichts weiter, als ein Handy dabei. Ich bemerkte dann einen Mann, der sich merkwürdig verhielt und auf einem Supermarkt-Parkplatz suchend zwischen den Autos umherlief. Ich habe ihn dann höflich angesprochen und gefragt, ob er meinen Autoschlüssel gefunden hat. Er reagierte sehr gereizt und fragte, wie er denn sicher sein könne, dass es mein Autoschlüssel ist. Als ich ihm diesen sehr genau beschrieben habe und er keinen Zweifel mehr hatte, wollte er ihn mir nicht geben, sondern vorher einen Finderlohn einfordern. Wie gesagt - ich war ohne alles mit 2 Kindern unterwegs und hatte nichts dabei, was ich ihm hätte geben können. Er wurde noch unfreundlicher, meinte, davon hätten seine Kinder auch nichts und warf mir am Ende aber den Schlüssel mit einer unfreundlichen Bemerkung zu. Da ich trotz aller Umstände sehr erleichtert war, meinen Schlüssel wieder zu haben, habe ich den Ärger verdrängt und mich ganz freundlich bedankt. Dafür gab es noch eine unfreundliche Bemerkung. Ich vermute, der Finder hat das passende Auto zum Schlüssel gesucht... Er folgte mir dann noch bis zu meinem Auto, so dass ich dann ganz offensichtlich jemanden anrief, da das Auto sehr einsam stand. Ich habe dann lange mit meiner Tochter über Hilfbereitschaft und ehrliche Finder gesprochen, da ich es meinen Kindern immer so vorlebe - Hilfsbereitschaft und Ehrlichkeit.... |
|
|
|
30.04.2015, 07:19
Beitrag
#125
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 858 Beigetreten: 23.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68630 |
Klingt so, als ob Du den Herrn davor bewahrt hast, eine Straftat zu begehen. Seine Aussage wiederrum klingt eher verzweifelt. Vielleicht sollte man es ihm nicht übel nehmen.
In der Tat stimme ich Dir zu, dass man viele dieser kleinen Dinge durchaus unter Hilfsbereitschaft verbuchen sollte, und die ist doch ein Gratis-Service in einer Gesellschaft. Genauso wie sich freiwillig meldende Zeugen bei Fahrerflucht etc. |
|
|
|
30.04.2015, 09:22
Beitrag
#126
|
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76110 |
Danke
|
|
|
|
30.04.2015, 09:40
Beitrag
#127
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Wenn ich das österreichische Recht im Kopf habe, dann:
Finderlohn steht nur beim Fund von verlorenen Gegenständen zu - hat jemand den Brillantring in der Damentoilette auf der Waschmuschel liegend gefunden, dann ist es eine vergessene Sache, kein Finderlohn. Hat er ihn aber auf dem Boden unter der Waschmuschel gefunden, dann ist er verloren, egal wie er dort hin gekommen ist. Findet man ein Sparbuch, von dem man ohne Losungswort abheben kann, dann steht Finderlohn zu. Findet man ein Sparbuch mit Losungswort, dann steht einem kein Finderlohn zu, weil das Sparbuch für den Finder wertlos ist. (Das noch aus den Zeiten, als in Österreich praktische alle Sparbücher anonyme waren) Für einen Autoschlüssel würde dem Finder wahrscheinlich kein Finderlohn zustehen. |
|
|
|
30.04.2015, 14:10
Beitrag
#128
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Dem Finder steht im Prinzip ein Finderlohn zu und ich finde es ok, wenn jemand ihn auch einfordern möchte.
Ich selber habe in der Vergangenheit nie einen Finderlohn eingefordert, wenn es um Gegenstände ging, wie z.B. eine Digi-Knipse, die ich einmal im Schnee gefunden habe. Bei einem Geldbetrag würde ich das schon wieder anders sehen. Zum einen könnte der Finder das Geld einfach behalten und 1:1 für sich nutzen. Es braucht also wirklich einen "ehrlichen Finder". Zum anderen hat der Verlierer einen einfach zu beziffernden Nutzen davon, den Gegenstand wiederzubekommen. Es gibt keine Unsicherheit über den Wert der Sache. Um auf den Ausgangsfall zurückzukommen: Ich hätte einfach den Fund telefonisch bei der Polizei angezeigt und den Schlüssel zunächst einbehalten. Ich wäre nicht lange mit dem Auto durch die Gegend gefahren, zumal der Besitzer sich sowieso mutmasslich im näheren Umkreis des Fahrzeugs aufhielt. Wenn der Verlierer den Schlüssel dann abholt, sieht man gleich, an was für einen Typen man geraten ist. Wenn er sich allzu unfreundlich geriert kann man immer noch einen Finderlohn einfordern. -------------------- Gruss, Couscous |
|
|
|
30.04.2015, 14:13
Beitrag
#129
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
5% Finderlohn für einen Fahrzeugschlüssel? Also in etwa 6-12€ je nach Schlüssel? Da muss man schon drauf beharren
-------------------- |
|
|
|
![]() ![]() |
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.12.2025 - 15:59 |