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> Technische Vorgaben für den PKW-Blinker
Der_Veranstalter
Beitrag 13.01.2015, 09:32
Beitrag #1


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Hallo,

gestern war vor mir in der Großstadt ein Audi A8 mit rückwärtigen LED-Blinkern. Diese leuchteten nicht "komplett" auf einmal auf, sondern das Gelblicht hat sich "langsam" sichtbar aufgebaut von innen nach außen.

Will sagen, bei dem ist der Blinker nur eine horizontale Reihe von gelben LEDs, die nicht alle auf einmal aufleuchteten und ausgingen, sondern bei dem sich die LEDs von innen nach außen eingeschaltet haben. Hatte also sowas wie einen Lauflicht-Effekt.

M.E. ist das nicht unkritisch, weil die Zeit, in der das gelbe Licht vom Blinker sichtbar ist, kürzer wird. Auch weil das leuchtende Fläche insgesamt sehr klein ist, würde das mich als Sicherheits-Apostel ziemlich stören. Nun meine Frage.


Wo steht eigentlich geschrieben, wie ein Blinker technisch ausgeführt sein muss? Ich nehme an, dass auch sowas vorgeschrieben ist.

Wo steht,
sich der linke Blinker einschaltet, wenn ich den Hebel nach unten drücke?
der Hebel überhaupt links montiert ist?
dass der Rhythmus vom Blinker 1:1 sein soll (An-Zeit : Aus-Zeit)? (Muss es so sein?)
wie groß die Leuchtfläche sein muss
etc.etc.

Ich kenne den Stvzo §54, aber gibts da nichts, das das ganze noch weiter regelt? Das ist für dt. Verhältnisse mMn nur sehr grob geregelt...



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Mitleser
Beitrag 13.01.2015, 09:51
Beitrag #2


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Die Größe der Leuchtfläche ist nicht vorgegeben. Es müssen nur die Anforderungen an die Montageposition und die Sichtbarkeit (vgl. Nr. 6.5.4 und 6.5.5 der ECE R 48) erfüllt werden.
Auch muss es kein Hebel sein.

Ansonsten gilt, dass Fahrtrichtungsanzeiger bauartgenehmigungspflichtig (§ 22a StVZO) sind. Und Audi wird für seine Spielerei eine solche erhalten haben.
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BerndderHeld
Beitrag 13.01.2015, 10:47
Beitrag #3


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Es geht übrigens um diese hier: youtube link

Bei einem normalen Blinker erkennt man ob rechts oder links geblinkt wird nur wenn man das restliche Auto bzw andere Leuchten sieht. Bei diesem Blinker ist alleine durch den Blinker erkennbar welche Ecke vom Auto da gerade leuchtet.
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Burkhard
Beitrag 13.01.2015, 11:38
Beitrag #4


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.01.2015, 09:32) *
... Ich kenne den Stvzo §54, aber gibts da nichts, das das ganze noch weiter regelt? Das ist für dt. Verhältnisse mMn nur sehr grob geregelt...


Bereits seit dem 1.1.1996 mussten vollständige Fahrzeuge der Klasse M1 eine EG-Typgenehmigung aufweisen. Insofern müssen diese Fahrzeuge auch den EU (EWG, EG) Einzelrichtlinien entsprechen. Insofern ist die StVZO nur noch Makulatur.



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janr
Beitrag 13.01.2015, 12:38
Beitrag #5


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Nach dem Video kann ich mir das jetzt vorstellen und muß sagen, daß ich das gar nicht so schlimm finde. think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.01.2015, 12:54
Beitrag #6


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Das Video ist in einer Halle aufgenommen. Tagsüber ist die Sichtbarkeit nicht wirklich gut.



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janr
Beitrag 13.01.2015, 13:10
Beitrag #7


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In einer Halle in der Autos präsentiert werden sind diese mit hellen Scheinwerfern ausgeleuchtet, was man auch erkennen kann.

Und trotzdem ist es recht gut sichtbar. wink.gif

Ich kenne aber Blinker die tagsüber so schlecht sichtbar sind (weis jetzt grad nciht welches FZ) weil die Fläche so klein ist, daß es grausig ist. dry.gif


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nordpolcamper
Beitrag 13.01.2015, 13:12
Beitrag #8


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Zitat (BerndderHeld @ 13.01.2015, 10:47) *
Es geht übrigens um diese hier: youtube link

Bei einem normalen Blinker erkennt man ob rechts oder links geblinkt wird nur wenn man das restliche Auto bzw andere Leuchten sieht. Bei diesem Blinker ist alleine durch den Blinker erkennbar welche Ecke vom Auto da gerade leuchtet.

Ich versuche mir gerade vorzustellen, dass ich von einem Fahrzeug ausschließlich den Blinker sehe ohne irgendetwas anderes und es mag mir kaum eine Situation einfallen. Und wenn ich wirklich sonst nichts sehe, fahre ich allein deswegen schon langsam bis ich mehr sehe und dann ist mir die Blinkrichtung auch recht Schnuppe als Indikator, welchen Blinker ich gerade sehe...


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ilam
Beitrag 13.01.2015, 13:57
Beitrag #9


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Zitat (BerndderHeld @ 13.01.2015, 10:47) *
Bei diesem Blinker ist alleine durch den Blinker erkennbar welche Ecke vom Auto da gerade leuchtet.


Eine Lösung für ein nicht vorhandendes Problem. laugh2.gif

Schön wäre es, wenn sich endlich mal Warnblinker und Richtungsblinker eindeutig unterscheiden würden - was hier ja problemlos machbar wäre, denn ich finde es äußerst dämlich, wenn bei einem Fahrzeug die rechten Blinker verdeckt sind und man nicht erkennen kann, ob der jetzt Warnblinker an hat, um vor sich als Hindernis zu warnen oder den Blinker links gesetzt hat und jede Sekunde rauszieht...

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.01.2015, 14:05
Beitrag #10


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Zitat (Burkhard @ 13.01.2015, 11:38) *
Bereits seit dem 1.1.1996 mussten vollständige Fahrzeuge der Klasse M1 eine EG-Typgenehmigung aufweisen.

Schon klar,
aber diejenige Stelle, die diese EG-Typgenehmigung erteilt, kann das doch nicht nach Lust und Laune machen.
Es muss doch irgendwelche EG-Richtlinien geben (bei Schienenfahrzeugen sind es die entsprechenden technical specifications of interoperability (TSI)),die genau festlegen, welche Konstruktionen der Gutachter durchwinken darf und welche es beanstanden muss.

In diesen Richtlinien wäre dann - wenn man analog den Schienenfahrzeugen verfahren würde - unter anderem festgelegt:
- Mindest- und Höchstabmessungen der Blinker;
- Abstand der Außenkante von der Umrisslinie des Fahrzeugs;
- Blink-Intervall,
- Farbton (nach ECE-Skala),
- Lichtstärke etc.;
- zulässige bzw. nicht zulässige "Animation";
- etc.


Wobei es MIR PERSÖNLICH eigentlich am Allerwertesten vorbeigeht, ob die Blinker in gelb, grün oder lila blinken.
Das für MICH Relevante steht wahrscheinlich in den einschlägigen Richtlinien NICHT drinne:
"Die Fahrtrichtungsanzeiger sind von der Leuchtdichte her so auszulegen, dass sie nicht vom Brems- bzw. Tagfahrlicht überstrahlt werden können..." whistling.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 13.01.2015, 14:19
Beitrag #11


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Nr. 1 ist egal, wenn die Sichtbarkeit stimmt.
Nr. 2 - 4 stehen in der oben verlinkten R 48.
Nr. 5 bestimmt auch.
Nr. 6 indirekt auch ("shall be flashing lamps").
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.01.2015, 15:40
Beitrag #12


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.01.2015, 09:32) *
dass der Rhythmus vom Blinker 1:1 sein soll (An-Zeit : Aus-Zeit)? (Muss es so sein?)
§ 54 StVZO

Zitat (Mitleser @ 13.01.2015, 09:51) *
Die Größe der Leuchtfläche ist nicht vorgegeben. Es müssen nur die Anforderungen an die Montageposition und die Sichtbarkeit (vgl. Nr. 6.5.4 und 6.5.5 der ECE R 48) erfüllt werden.
Auch muss es kein Hebel sein.
Einige Ferrari haben doch z. B. Knöpfe dafür im Lenkrad wavey.gif

Zitat (janr @ 13.01.2015, 13:10) *
Ich kenne aber Blinker die tagsüber so schlecht sichtbar sind (weis jetzt grad nciht welches FZ) weil die Fläche so klein ist, daß es grausig ist. dry.gif
SEAT think.gif

Aber eigentlich sind diese sequentiellen Bliker ja ein alter Hut: Y-Tube whistling.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.01.2015, 14:05) *
Das für MICH Relevante steht wahrscheinlich in den einschlägigen Richtlinien NICHT drinne:
"Die Fahrtrichtungsanzeiger sind von der Leuchtdichte her so auszulegen, dass sie nicht vom Brems- bzw. Tagfahrlicht überstrahlt werden können..." whistling.gif
Etwa so oder so?


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ukr
Beitrag 13.01.2015, 16:02
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.01.2015, 14:05) *
aber diejenige Stelle, die diese EG-Typgenehmigung erteilt, kann das doch nicht nach Lust und Laune machen.
Aber klar doch. Das beginnt schon damit, dass im Zuge der ganzen EU-Vorschriften viele strenge Parameter einfach unter den Tisch gefallen sind.

Es gibt ja auch insbesondere im Zubehörmarkt viele "geprüfte", aber teils fragwürdige Produkte, bei denen man bereits an der Nummer erkennt, das es wohl einen Grund haben muss, warum die Prüfung eben in diesem Land erfolgt ist und nicht in Deutschland. Nicht immer aber doch recht oft. Wo die Prüfer in Deutschland die Stirn runzeln, geht das z.B. in Italien einfach durch, ohne Änderungen. Abgesehen davon ist dieses ganze Zulassungswesen sowieso in der Verwässerung begriffen.

Ich kenne mich im Automobilbereich nicht aus, kann aber z.B. für Rundumkennleuchten sprechen.
Hier ist in Deutschland z.B. nur die Festmontage am Fahrzeug vorgesehen, Magnetleuchten folglich unzulässig. Nun gab es aber den Bedarf und folglich wurden durch das KBA auch Magnetleuchten geprüft und zugelassen. Die Magnethaltekraft musste aber mit der Festmontage vergleichbar sein und es gab folglich nur wenige Leuchten, die hier eine Zulassung erhalten haben (in der Regel Magnet/Saugnapf-Kombinationen). Dies alles erfolgte im Rahmen der deutschen Vorschriften, mit nationaler Zulassung (K-Nummer + Wellenlinie)

Im Rahmen der EU-Normierung, in diesem Fall der ECE-R65 waren zunächst Anforderungen an die Magnethaltekraft angedacht, wurden aber von den anderen Mitgliedsstaaten abgelehnt (klar redet da auch die Industrie maßgeblich mit). Folglich enthält die EU-Vorschrift nur noch lichttechnische Parameter und ähnliches, aber keine Anforderungen an die Magnetehaltekraft. Der Käufer erwirbt ein geprüftes Produkt und geht davon aus, dass auch die Befestigung von der Zulassung erfasst ist - ist sie aber nicht. Rutscht die Leuchte vom Dach, findet sich in der Bedienungsanleitung mit Sicherheit der Hinweis, dass der Einsatz auf fahrenden Fahrzeugen nicht vorgesehen ist.

Aber zurück zu Audi:
Von möglicherweise fragwürdigen Zulassungsverfahren mal abgesehen, kann ich mir auch vorstellen, dass man hier mit etwas Geschick die Vorschriften auch ausloten kann. Wenn die Darbietung als Lauflicht in die sonstigen Parameter passt (die erforderlichen Lichtwerte sind bei Blinklicht in der Regel immer zeitbezogen) und die Vorschrift sonst keine Aussagen enthält, dann kann das durchaus legal sein, auch wenn es nicht so aussieht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.01.2015, 17:07
Beitrag #14





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Zitat (Mitleser @ 13.01.2015, 09:51) *
Ansonsten gilt, dass Fahrtrichtungsanzeiger bauartgenehmigungspflichtig (§ 22a StVZO) sind. Und Audi wird für seine Spielerei eine solche erhalten haben.

Davon würde ich auch ausgehen, aber man kann sich in einigen Fällen fragen, ob die Bauartgenehmigung zu Recht erteilt wurde bzw. ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war. Das betrifft Mercedes-Modelle, bei denen das LED-TFL beim Einschalten des Abblendlichts nicht gedimmt wird oder eben auch den erwähnten Audi-Blinker, bei dem nach meiner Lesart auch die Anforderungen der ECE R48 nicht mehr erfüllt sind.

"Alle Fahrtrichtungsanzeiger auf der gleichen Fahrzeugseite sind durch dieselbe Be­tätigungseinrichtung zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen und müssen synchron blin­ken."

Ob ein Lauflicht im sprachlichen Sinne überhaupt noch "blinkt" ist ja schon fraglich. Bezogen auf jede einzelne LED stimmt das, denn jede einzelne LED geht mal an und mal aus. Bezogen auf die ganze Leuchteinheit stimmt es aber nicht mehr und dann blinken die LEDs auch nicht mehr synchron.

Ob die Forderung der Blinkfrequenz aus StVZO und ECE-Rili (90 +/- 30 Takte je Minute) noch gegeben ist, müsste dann auch für jede einzelne LED geprüft werden.
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ukr
Beitrag 13.01.2015, 17:41
Beitrag #15


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Das ist eben die Frage. Denn so wie eine Halogenglühlampe durch die Trägheit (Glühwendel) sichtbar und vor allem messbar auf und ab pulsiert, kann man dies ggf. auch auf das Aufbaulicht übertragen. Zumindest sind solche ingenieurtechnischen Winkelzüge denkbar. Wenn die Leuchte die zulassungsrelevanten lichttechnischen Werte auf diese Weise einhält und es kein ausdrückliches Verbot für das visuelle Erscheinungsbild (Aufbaulicht) gibt, dann ist das womöglich legal.

Zitat (Georg_g @ 13.01.2015, 17:07) *
Bezogen auf die ganze Leuchteinheit stimmt es aber nicht mehr und dann blinken die LEDs auch nicht mehr synchron
Die Festlegung zum synchronen Blinken betrifft ja die verschiedenen Leuchten an einer Fahrzeugseite, nicht aber die einzelne Leuchteinheit in sich.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.01.2015, 19:17
Beitrag #16


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Hier mal der neue Mustang als Beispiel: Y-tube


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Cuk63
Beitrag 13.01.2015, 19:47
Beitrag #17


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Zitat (janr @ 13.01.2015, 13:10) *
...
Ich kenne aber Blinker die tagsüber so schlecht sichtbar sind (weis jetzt grad nciht welches FZ) weil die Fläche so klein ist, daß es grausig ist. dry.gif


Ich finde VW diese runden bei denen der Blinker in der Mitte sitzt und häufig nicht zu erkennen ist.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.01.2015, 14:05) *
...
Das für MICH Relevante steht wahrscheinlich in den einschlägigen Richtlinien NICHT drinne:
"Die Fahrtrichtungsanzeiger sind von der Leuchtdichte her so auszulegen, dass sie nicht vom Brems- bzw. Tagfahrlicht überstrahlt werden können..." whistling.gif

Für mich ebenso relevant ist das dieser betätigt wird.
"Lenken nur bei betätigten Blinker möglich," ist aber auf kurvenreichen Landstraßen blöd.
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Mitleser
Beitrag 13.01.2015, 22:48
Beitrag #18


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Zitat (Georg_g @ 13.01.2015, 17:07) *
Das betrifft Mercedes-Modelle, bei denen das LED-TFL beim Einschalten des Abblendlichts nicht gedimmt wird ...
Sicher dass die nicht abdimmen? Oder verwechselst Du das damit, dass bei Mercedes auch die Rückleuchten bei 'TFL an / Ablendlicht aus' an sind?
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nordpolcamper
Beitrag 13.01.2015, 23:02
Beitrag #19


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Ist das TFL dann nicht einfach das Standlicht mit entsprechender E-Nr?


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.01.2015, 23:05
Beitrag #20


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Hier sind die vorderen Blinker bzw. deren Position innerhalb des Hauptscheiwerfers irgendwie schlecht realisiert worden weil wohl das "Lichtdesign" als Solches im Vordergrund stand.


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Mitleser
Beitrag 13.01.2015, 23:07
Beitrag #21


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Zitat (nordpolcamper @ 13.01.2015, 23:02) *
Ist das TFL dann nicht einfach das Standlicht mit entsprechender E-Nr?
Ungedimmt ist es dafür zu hell. Daher geht es bei alten Versionen aus bzw. wird bei aktueller Bauweise gedimmt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.01.2015, 00:51
Beitrag #22





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Zitat (Mitleser @ 13.01.2015, 22:48) *
Sicher dass die nicht abdimmen?

Nicht hundertprozentig, aber ich meine, dass es so ist und dass es auch schon mal hier im Forum erörtert wurde.
Zitat (Mitleser @ 13.01.2015, 22:48) *
Oder verwechselst Du das damit, dass bei Mercedes auch die Rückleuchten bei 'TFL an / Ablendlicht aus' an sind?

Nö. Es war mir gar nicht bekannt, dass bei Mercedes während TFL auch die Rücklichter an sind.
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Mitleser
Beitrag 14.01.2015, 09:21
Beitrag #23


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Zitat (Georg_g @ 14.01.2015, 00:51) *
Nö. Es war mir gar nicht bekannt, dass bei Mercedes während TFL auch die Rücklichter an sind.
Ich weiß nicht, ob es der Werkszustand ist. Aber ich habe es bereits häufiger gesehen.
Ist nach meinem Dafürhalten auch zulässig. Das früher bestehende unsinnige Verbot der Kombination TFL+Rückleuchten ist nach meiner Lesart(!) nicht mehr in der R48 enthalten, vielmehr eindeutig als zulässig erklärt.
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Andreas24
Beitrag 14.01.2015, 12:26
Beitrag #24


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Beim 2015 Mustang in den USA ist es so:

https://www.youtube.com/watch?v=MqPrerRAlbs

Hab ich bei letzten Urlaub dort ein paar mal gesehen, hat mir recht gut gefallen. Weiß aber nicht ob das in Deutschland auch so zugelasseen wird, wenn er dieses Jahr bei uns erscheint.


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hk_do
Beitrag 14.01.2015, 22:11
Beitrag #25


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.01.2015, 14:05) *
aber diejenige Stelle, die diese EG-Typgenehmigung erteilt, kann das doch nicht nach Lust und Laune machen.
Es muss doch irgendwelche EG-Richtlinien geben (bei Schienenfahrzeugen sind es die entsprechenden technical specifications of interoperability (TSI)),die genau festlegen, welche Konstruktionen der Gutachter durchwinken darf und welche es beanstanden muss.


natürlich gibt es die.

Die Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger sind in der ECE-Regelung Nr. 6 festgelegt.

National entsprechend in der TA 21 (die ich immer noch nicht legal online gefunden habe).

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Tanker
Beitrag 15.01.2015, 00:16
Beitrag #26


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Früher wären manche Diskos froh über die Lichtorgeln an Autos von heute gewesen. laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 15.01.2015, 00:40
Beitrag #27


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Dieser Opel/Cadillac hatte aber schon vor über 15 Jahren eine beeindruckende Lichtinstallation am Fahrzeugheck gehabt. whistling.gif


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EMD
Beitrag 15.01.2015, 21:32
Beitrag #28


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Das war doch auch lange die Empfehlung in den USA, statt irgendwo versteckt in einer Ecke kleine rote und gelbe Funzellichtchen hin zu bauen wie mans in Europa macht, lieber möglichst großflächige nur Rote Leuchten zu nehmen die Rücklicht / Bremslicht und Blinker in einem sind.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.01.2015, 21:41
Beitrag #29


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Zitat (EMD @ 15.01.2015, 21:32) *
Das war doch auch lange die Empfehlung in den USA, statt irgendwo versteckt in einer Ecke kleine rote und gelbe Funzellichtchen hin zu bauen wie mans in Europa macht, lieber möglichst großflächige nur Rote Leuchten zu nehmen die Rücklicht / Bremslicht und Blinker in einem sind.

Früher hat man bei uns BEIDES gemacht:
klitzekleine Multifunktionsfunzeln.

Im Rücklicht-Gehäuse gab es hinter einem kleinen roten Scheibchen EINE Zweifadenbirne.
- Der schwächere Faden war das Rücklicht,
- der stärkere Faden war Brems-und Blinklicht:

Wenn NICHT gebremst wurde, blinkte das entsprechende Blinklicht in rot - bzw. wenn das Rücklicht an war blinkte es hell - halbhell - hell - halbhell.
Wurde gebremst, wirkte in jeder Lampe der hellere Glühfaden als Bremslicht.
Wurde während der Bremsens geblinkt, so blinkte es auf der einen Seite in Rot und der gegenüberliegende Blinker brachte rotes Dauerlicht.

Wenn man bei Dunkelheit links-blinkend auf eine Abzweigung zubremste, dann
- war das rechte Rücklicht hell erleuchtet
- und das linke Rücklicht blinkte hell - halbhell - hell - halbhell.

Und das Ganze mit ner 6 Volt-Stromversorgung... whistling.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Ochmonek
Beitrag 16.01.2015, 16:10
Beitrag #30


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Zitat (EMD @ 15.01.2015, 21:32) *
Das war doch auch lange die Empfehlung in den USA, statt irgendwo versteckt in einer Ecke kleine rote und gelbe Funzellichtchen hin zu bauen wie mans in Europa macht, lieber möglichst großflächige nur Rote Leuchten zu nehmen die Rücklicht / Bremslicht und Blinker in einem sind.

Die Dinger habe ich schon vor langer Zeit hassen gelernt.

Ich fuhr auf der Überholspur, rechts ein US-Fahrzeug, das auf einen LKW auflief.

1.) Erster Eindruck: Der bremst. Er hat mich also gesehen.
2.) Sch**ße, der zieht ja doch rüber.
3.) Puh, gerade noch mal Glück gehabt.
4.) ... Ach ja, Amis blinken rot.


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Früher war alles besser, auch die Zukunft.
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EMD
Beitrag 16.01.2015, 19:32
Beitrag #31


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Warscheinlich liegt Amerikanern diese hibbelige Fahrweise fern, weswegen es wegen sowas nur in Deutschalnd Probleme geben kann wo man immer bis aufs lezte Zehntel ans Limit fährt usw... Weil wenn man genug Abstand hat usw dann sieht mans doch eindeutig das es blinkt und kein Bremslicht ist...
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 16.01.2015, 22:45
Beitrag #32


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.01.2015, 09:32) *
Hallo,

gestern war vor mir in der Großstadt ein Audi A8 mit rückwärtigen LED-Blinkern. Diese leuchteten nicht "komplett" auf einmal auf, sondern das Gelblicht hat sich "langsam" sichtbar aufgebaut von innen nach außen.


[Überspitzung]
Ach! Es gibt auch Audi-Fahrer die blinken? Muß wohl aus versehen an den Schalter gekommen sein.
[/überspitzung]

Es ist ja ganz nett, wenn die jetzt die Kirmisblinker anbauen. Mit solchen Lauflichtern fällt vielleicht ein abbiegender Audi eher auf. Dafür fallen die anderen weniger auf. Und alles was anders als das Normale ist, verwirrt einen Teil der Autofahrer und lenkt vom Wichtigen ab.

Aber wenn es erst mal die Oberklasse hat, gibt es das in zehn Jahren an jeder neuen Karre.

Gruß
Jens







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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.01.2015, 23:42
Beitrag #33


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Diese Neonleuchten haben sich aber z. B. nicht durchsetzen können think.gif


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Damastor
Beitrag 17.01.2015, 08:20
Beitrag #34


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Der R8 hat das schon seit seinem letzten Facelift.
Inzwischen haben es m.E. A6 und A8 wenn sie Matrix LED Frontlichter haben. Ich finds persönlich ne gute Idee und immer noch besser sichtbar wie irgendwelche blinkenden Ringe um die Bremslichter (Ja VW, euch meine ich) oder Minifunzeln. Man sieht genau wo er hinwill und die LEDs sind ausreichend hell.


@Heinz
Inzwischen gibt es aber genau diese Optik nur eben mit (damals geforderten) LEDs. Bei den Rücklichtern bin ich noch nicht so kritisch, nachdem meine 13 Jahre alte LED Bremsleuchte noch problemlos lief. Bei den Frontscheinwerfern bin ich da skeptischer...


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Viele Grüße!

VW CC:
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Wookie
Beitrag 17.01.2015, 19:57
Beitrag #35


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Zitat (Damastor @ 17.01.2015, 08:20) *
Der R8 hat das schon seit seinem letzten Facelift.
Inzwischen haben es m.E. A6 und A8 wenn sie Matrix LED Frontlichter haben. Ich finds persönlich ne gute Idee und immer noch besser sichtbar wie irgendwelche blinkenden Ringe um die Bremslichter (Ja VW, euch meine ich) oder Minifunzeln. Man sieht genau wo er hinwill und die LEDs sind ausreichend hell.

Beim neuen Q7 gibt es das zukünftig auch (youtube), eventuell auch nur mit LED-Matrix-Scheinwerfern.

Ich finde besonders beim Spurwechsel auf der Autobahn zieht diese Form des Blinkers deutlich schneller die Aufmerksamkeit auf sich, als bei den herkömlichen Blinkern.


Zitat (ilam @ 13.01.2015, 13:57) *
Schön wäre es, wenn sich endlich mal Warnblinker und Richtungsblinker eindeutig unterscheiden würden - was hier ja problemlos machbar wäre, denn ich finde es äußerst dämlich, wenn bei einem Fahrzeug die rechten Blinker verdeckt sind und man nicht erkennen kann, ob der jetzt Warnblinker an hat, um vor sich als Hindernis zu warnen oder den Blinker links gesetzt hat und jede Sekunde rauszieht...
Das wäre zu schön um wahr zu sein wavey.gif
Besonders wo in der Stadt so viele sinnloserweise mit Warnblinkern rumstehen - da weiß man nie woran man ist.


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Klingone
Beitrag 18.01.2015, 16:05
Beitrag #36


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Und anscheinend gibt´s das inzwischen auch bei den TTs; erst vorgestern gesehen.
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dopero
Beitrag 18.01.2015, 16:28
Beitrag #37


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Zitat (Wookie @ 17.01.2015, 19:57) *
Ich finde besonders beim Spurwechsel auf der Autobahn zieht diese Form des Blinkers deutlich schneller die Aufmerksamkeit auf sich, als bei den herkömlichen Blinkern.

Ja, es zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Braucht es das? Schließlich darf man einen Spurwechseln eh nur durchführen "wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist".
Also lenkt es nur von anderen, vielleicht wichtigen Geschehnissen ab.
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.Andi.
Beitrag 19.01.2015, 08:11
Beitrag #38


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Klar gibt es ein paar wenige Modelle, wo der Blinker wirklich dämlich platziert wurde.
Aber es wäre ein größerer Fortschritt wenn alle den Blinker überhaupt und richtig einsetzen würden..
Da helfen die besten Led's nicht wenn der Blinker eh dunkel bleibt wavey.gif
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Mr Hyde
Beitrag 14.11.2016, 16:29
Beitrag #39


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Heute auf der AB ein Fahrzeug der Oberklasse beobachtet bzw. seine hinteren Blinker. Dünne LED Leisten, die bei Betätigung nicht einfach aufleuchten, nein, es bildet sich ein von innen nach außen "laufender" Lichteffekt (sprich, die inneren Leuchten gehen zuerst an, dann von innen nach außen immer mehr, während die inneren LEDs schon wieder ausgehen).

Was hat so ein verspielter und potentiell ablenkender Unsinn im Straßenverkehr zu suchen? mad.gif
Darf jetzt jeder irgendwelche bunten Lichteffekte am Fahrzeug verbauen, wie er lustig ist?
Kommen demnächst Scheinwerfer-LEDs mit Radialeffekt? Bremsleuchten in Blitzform mit "laufendem" Lichteffekt zur Spitze hin? think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.11.2016, 16:44
Beitrag #40


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Sowas: Y-Tube ???
Da hat wohl jemand den § 54 StVZO ganz genau studiert:
Zitat
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken.
...

Diese "ansteigend" aufleuchtenden Blinker scheinen wohl trotzdem immer noch mit dieser vorgeschriebenen Frequenz zu blinken?


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megatmaker
Beitrag 14.11.2016, 17:04
Beitrag #41


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Ich bin ja zur Zeit in Bayern beschäftigt, ganz in der Nähe einer Stadt, mit einem Autohersteller, der als Logo vier Ringe hat wink.gif
Hier haben logischerweise alle neuen Audi Modelle diese laufenden blinker. Ich weiß nicht, ob das mit dem §54 StVZO im Einklang ist, ob die sich eine Generalerlaubnis besorgt haben oder ob das eine Software ist, die auf dem Prüfstand normal blinkt ph34r.gif ph34r.gif

In der ZB1 ist soweit dazu nix eingetragen und eine §70 ZO Außnahmegenehmigung fuhrt auch keiner mit.
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Kai R.
Beitrag 14.11.2016, 17:08
Beitrag #42


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wohl erlaubt und in der Szene natürlich der Tuninghit. Audi verkauft die Laufblinker mit satten Aufpreisen.

http://www.focus.de/auto/ratgeber/auto-abc...id_4449233.html


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.11.2016, 17:10
Beitrag #43


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Eigentlich ist das ein alter Hut: Y-Tube - das Beispiel scheint aber trotzdem irgendwie selbstgefrickelt zu sein. whistling.gif

Gibt es eigentlich irgendeine Rechtsvorschrift die vorschreibt, dass die leuchtende Fläche überall gleichmässig aufleuchten muß?


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columbo
Beitrag 14.11.2016, 17:39
Beitrag #44


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Warum viel Geld ausgeben für ein Teil, das ein Audifahrer doch eh nie benutzen wird?
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Explosiv
Beitrag 15.11.2016, 06:44
Beitrag #45


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Im zitierten Paragraphen steht "in gleicher Phase". book.gif
Der Wischeffekt wird dadurch erzielt, dass ebendiese Phase für definierte Leuchtenbestandteile, also einzelne LEDs, systematisch verschoben wird. think.gif
Für mich ein Verstoß gegen den Paragraphen. thumbdown.gif
Aber rein akademisch, nachdem die Blinker in den Kombileuchten immer kleiner wurden, ist das ein positiver Effekt, sie wieder auffälliger zu machen.
Bei manchen Fahrzeugen kann man mit Rückleuchten und Bremslichtern an kaum noch sehen, ob und wenn ja in welche Richtung geblinkt wird. Ein Wischeffekt kann da helfen, da Bewegungen, auch scheinbare, vom Gehirn besser verarbeitet werden.

Wenn es dann auch noch den Effekt hat, dass die Führer dieser Fahrzeuge den teuer erkauften Effekt auch häufig der staunenden Umwelt vorführen wollen, macht das die sonstigen Blinkmuffel vielleicht wieder zu regelkonformen Fahrzeugführern. Wenigstens, was das Blinken angeht. thumbup.gif


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NMY
Beitrag 15.11.2016, 09:41
Beitrag #46


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Wenn Audi so intelligent gewesen wäre, den Laufeffekt der LEDs beim Warnblinker deaktiviert zu lassen, hätte ich das ja sogar ganz gut gefunden. Dann könnte man nämlich unterscheiden, ob der halb verdeckte Audi in der Parkbucht herausfahren möchte (also links blinkt) oder das "Zeichen für Minimalanhalt" gibt (AKA Warnblinker).

Chance vertan - Schade.
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thetdk
Beitrag 15.11.2016, 10:47
Beitrag #47


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Gibt es auf Wunsch beim VW Passat auch. War mir - dafür das ich es selber ja doch nie sehe - dann aber entschieden zu teuer (vor allem dafür das es mutmaßlich nur eine Änderung in der Software des Steuergerätes ist)

Tatsächlich sieht man das aber nahezu nur an Audis, habe glaube ich erst einen Passat damit gesehen. Die Audis sieht man häufiger.

Ich bin der Meinung das es die Auffälligkeit durchaus erhöht, und damit halte ich das zumindest nicht für ein Problem.

es grüßt

thetdk



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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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janr
Beitrag 15.11.2016, 11:02
Beitrag #48


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Jetzt gibt es das schon seit über zwei Jahren und bei amerikanischen Modellen glaub ich noch länger.
Warum regt man sich jetzt darüber auf.

Lustiger Effekt der seine Wirkung nicht verliert. Mehr ist es nicht.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Ostfriese69
Beitrag 15.11.2016, 11:04
Beitrag #49


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Finde ich, gerade von hinten, nicht.
Gestern wieder so einen Qirgendwas vor mir gehabt. Da sind zwei schmale, innen nach oben und unten gebogene Streifen roter LED als Rücklichter und dazwischen ist der gelbe LED Blinkstreifen. Dadurch, dass von diesem immer maximal die Hälfte leuchtet geht der total im roten LED Sandwich unter.
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hk_do
Beitrag 15.11.2016, 15:13
Beitrag #50


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.11.2016, 16:44) *
Da hat wohl jemand den § 54 StVZO ganz genau studiert:


Diese Vorschrift ist schon seit ungefähr zwanzig Jahren nicht mehr für PKW-Blinker zuständig .

Der Anbau ist in der ECE-R48 geregelt, die Ausführung in der ECE-R6. wavey.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.10.2025 - 13:10