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> Linke Spur -> Tempolimit abbremsen -> Rechts voll !
Lars
Beitrag 14.08.2014, 09:38
Beitrag #51


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Zitat (streetworker @ 14.08.2014, 08:39) *
All den unterschiedlichen VSim`n die ich im meinem kleinen Dasein bereits betrachten und bewerten durfte, ist eins nachvollziehbar gemeinsam:
Entscheidend sind die Parameter, die die Grundlage zur VSim darstellen. Diese Parameter und Ihr Ergebnis sind nur ein grobes Abbild dessen, was passieren kann, bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit passieren wird. Die "störenden" Einflüsse sind nicht ins Kleinste berechenbar oder vorhersehbar (nachvollziehbar für jeden, der Wetterprognosen Glauben schenkt). Wenn also diese Parameter einen Hauch verändert werden, schlägt sich dies entweder eklatant im Ergebnis nieder oder eben auch nicht (-der berühmte Flügelschlag eines Schmetterlings-). Bei gewissen Vorgaben kann ich dann die "Bremswelle" darstellen und bei veränderten Parametern entfällt diese.
Es bleibt eine Simulation aber immer "nur" eine Simulation und stellt nicht die Realität dar, sondern will sich ihr annähern. In Kauf nehmend, dass das Verhalten des Subjektes in der Realität die Unbekannte bleibt, die es möglichst genau zu beschreiben gilt. Eine dieser Unbekannten ist im speziellen Thema das erwähnte unterschiedliche Verhalten versch. VT auf Störungen des Sicherheitsabstandes.
Natürlich hat die Parametrisierung einen Einfluss auf das Ergebnis, ist ja bei jedem Modell so. In einer ordentlichen VS sind aber mit Sicherheit die unterschiedlichen Fahrcharaktere in der Parametrisierung enthalten.


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Frechdachs75
Beitrag 14.08.2014, 13:14
Beitrag #52


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Zitat (blue0711 @ 12.08.2014, 09:47) *
es steht höchstens 120 (in wenigen Ecken Deutschlands 130) drauf.


In Rheinland-Pfalz.
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WWWolfgang
Beitrag 14.08.2014, 16:04
Beitrag #53


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Ähnliche Situation, in die ich auf der Autobahn vor unserer Türe regelmäßig komme: Geschwindigkeitsbegrenzung ist 100, 3-Spurig, Mitte fährt 100, rechts ebenfalls oder etwas langsamer. Ich in der Mitte, Tempomat auf 103 (entspricht nach div. GPS 100km/h). Vordermann wird (mit oder ohne Grund) langsamer, ich setze den Blinker und gehe auf die linke Spur. Auf gleicher Höhe mit dem zu überholenden wird dieser pötzlich etwas schneller und fährt annähernd wieder 100 (manschmal etwas schneller, manchmal etwas langsamer). Autofahrer auf der linken Spur hinter mir, die es mit der Geschwindigkeitbegrenzung nicht so genau nehmen, sehen mich als Hindernis.

Ich verschenke meine Zeit nicht, indem ich langsamer werde (schneller ist verboten) und sehe, dass ich nach rechts komme. Ich verschenke meine Zeit nicht, damit ich Anderen das "zu-schnell-fahren" ermögliche.

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rapit
Beitrag 14.08.2014, 16:47
Beitrag #54


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Zitat (WWWolfgang @ 14.08.2014, 17:04) *
Ich verschenke meine Zeit nicht, damit ich Anderen das "zu-schnell-fahren" ermögliche.

...sondern verstoße egoistisch einfach oberlehrerhaft gegen § 1, ist mir doch egal, dass ich andere nicht unnötig behindern oder belästigen darf. ranting.gif

Aber da Leuten mit solch einer Einstellung eh nicht beizukommen ist, ist jede Diskussion vergebene Liebesmüh.

Wahrscheinlich ist bei Deinem Beispiel, dass Du wegen zu geringer Geschwindigkeitsdifferenz zum Vordermann gar nicht hättest nach links ziehen dürfen.

Aber immerhin gehst Du ja irgendwann wieder nach rechts, ist ein Anfang.

Anders als beim lesen ist es auf der Straße einfacher, einen Haken zu setzen, und wieder Gas zu geben.

Oberlehrer die (ohne jede Rücksicht auf andere) "alles richtig machen" und denen sich alle anderen Sozusagen-Verbrecher, die 10 km/h schneller als erlaubt fahren wollen, gefälligst unterzuordnen haben, gibt es wie Sand am Meer. Und wer sich darüber auf der Straße aufregt, ist herzinfarktgefährdet und sollte mit dem Zug fahren.


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QTV
Beitrag 14.08.2014, 17:10
Beitrag #55


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Das Verhalten ist ja nicht mal StVO-konform. Überholen darf nur, wer deutlich schneller fährt als der Überholte. 103 zu 100 - noch Fragen? whistling.gif
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WWWolfgang
Beitrag 14.08.2014, 17:47
Beitrag #56


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 18:10) *
Das Verhalten ist ja nicht mal StVO-konform. Überholen darf nur, wer deutlich schneller fährt als der Überholte. 103 zu 100 - noch Fragen? whistling.gif


Unfug. Wenn es die Verkehrsdichte erfordert/zuläßt werden die zur Verfügung stehenden Spuren selbstredent mitgenutzt. Oder fahren auf Autobahnen mit Geschwindigkeitsbeschränkung tatsächlich alle die 100 fahren nur rechts und lassen die anderen Fahrspuren frei?!? whistling.gif

Schräge Vorstellung: Du darfst (mit den erlaubten 100) nur nach links raus, wenn der Vordermann höchstens 80 fährt. Ansonsten musst du abbremsen und möglicherweise mit 85 hinter dem herzockeln. Und die linke(n) Fahrbahnen sind frei. Ob das der Gesetzgeber so gewollt hat? think.gif


Gruß
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QTV
Beitrag 14.08.2014, 18:22
Beitrag #57


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Zitat (WWWolfgang @ 14.08.2014, 18:47) *
Unfug. Wenn es die Verkehrsdichte erfordert/zuläßt werden die zur Verfügung stehenden Spuren selbstredent mitgenutzt.

Die Verkehrsdichte lässt es aber nicht zu. Laut deiner Schilderung kommst du ja just von der rechten Spur, also bewegst du dich in unmittelbarer Reichweite zu einer Lücke, die du nutzen kannst. Damit ist das Argument hinfällig.

Zitat (WWWolfgang @ 14.08.2014, 18:47) *
Schräge Vorstellung: Du darfst (mit den erlaubten 100) nur nach links raus, wenn der Vordermann höchstens 80 fährt. Ansonsten musst du abbremsen und möglicherweise mit 85 hinter dem herzockeln. Und die linke(n) Fahrbahnen sind frei. Ob das der Gesetzgeber so gewollt hat? think.gif

15 km/h sind durchaus eine vertretbare Geschwindigkeitsdifferenz. Fährt dein Vordermann aber 95, dann kannst du ihn (bei erlaubten 100) nicht legal überholen, wie man es auch dreht und wendet. Höchstens, wenn beide Spuren zu sind. Dann werden idR aber sowieso geringere Geschwindigkeiten gefahren.
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WWWolfgang
Beitrag 14.08.2014, 18:35
Beitrag #58


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Zitat (rapit @ 14.08.2014, 17:47) *
...
Oberlehrer die (ohne jede Rücksicht auf andere) "alles richtig machen" und denen sich alle anderen Sozusagen-Verbrecher, die 10 km/h schneller als erlaubt fahren wollen, gefälligst unterzuordnen haben, gibt es wie Sand am Meer. Und wer sich darüber auf der Straße aufregt, ist herzinfarktgefährdet und sollte mit dem Zug fahren.


Ja-ja, die Leute, die aus reinem Egoismus ("_ICH_ will gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und schneller als erlaubt fahren , damit _ICH_ schnell zu Hause bin, egal wen ich dabei gefährde, dass ist doch _MEINE_ Sache! _ICH_ weiß besser als die ollen Schilderaufsteller, wie schnell _ICH_ fahren kann!") und dabei fordern, dass diejenigen, die ordnungsgemäß fahren, ständig von der zul. Geschwindigkeit abbremsen sollen um rechts in grenzwertige Lücken (die sich kontinuierlich verändern, da die Meisten eben nicht mit Tempomat fahren) "auzuweichen".

Aber der Egoismus wird verleugnet und die Anderen als "Oberlehrer" verunglimpf. :think:Widerlich.

Halt dich an die STVO und gut ist. Fahr da schnell, wo man darf! wavey.gif


Gruß
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automatix
Beitrag 14.08.2014, 19:15
Beitrag #59


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wie wärs, wenn du nur da überholst, wo du darfst?
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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fritz440kombi
Beitrag 14.08.2014, 19:22
Beitrag #60


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Zitat (911 @ 12.08.2014, 19:36) *
Zitat (haschee @ 12.08.2014, 14:26) *
Die Ansprüche sind doch klar definiert.


Euer Problem ist, den Sicherheitsabstand als heilig zu verehren. Dabei ist der Sicherheitsabstand doch grade dazu da damit er von Zeit zu Zeit ohne Unfall "verschwinden" kann.



Habe heute wieder einmal einen Haken bei Tempo 100 auf den Pannenstreifen hingelegt, weil jemand seine Sicherheitsabstand in der linken Spur als nicht heilg genommen hat, als wieder alle einmal links klebend zu eng fuhren.

Hat den Wagen nach rechts verissen, als ihm trotz Bremsassistenten etc. seine fette Bayernliousine nicht rechtzeitig genug abbremste ...

Lieber @911 wenn man etwas auf der Straße "heilig" nehmen sollte, dann die Abstände zu anderen Verkehrsteilnehmern.

Daß nix passiert (oft) ist reine Statistik ... aber, Entschuldigungen gibt es ja genug, hier soll die tiefe Sonne den Unfall ausgelöst haben ...


Bei tiefer Sonne, werfen Zwerge offenbar nicht nur lange Schatten ... whistling.gif sondern verursachen Unfälle.


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blue0711
Beitrag 14.08.2014, 19:26
Beitrag #61


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 19:22) *
Fährt dein Vordermann aber 95, dann kannst du ihn (bei erlaubten 100) nicht legal überholen, wie man es auch dreht und wendet.
Das ist Unsinn.
Die Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen ist in der Rechtsprechung definiert und sie bezieht sich IMMER darauf, dass eine deutlich höhere Geschwindigkeit auch erlaubt ist.
Ausdrücklich wurde bisher auch der Bereich nahe der zHg von dieser Differenz ausgenommen.

Überholt jemand also Strich Tacho zHg mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss, mag das ärgerlich sein, aber es ist völlig legal.

Daran ändert sich nur was bei spezifischen Beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten (zB. Elefantenrennen), da dürfen dann aber andere schneller, die dadurch mehr als notwendig behindert werden.


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WWWolfgang
Beitrag 14.08.2014, 19:37
Beitrag #62


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Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 20:26) *
...
Die Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen ist in der Rechtsprechung definiert und sie bezieht sich IMMER darauf, dass eine deutlich höhere Geschwindigkeit auch erlaubt ist.
Ausdrücklich wurde bisher auch der Bereich nahe der zHg von dieser Differenz ausgenommen.

Überholt jemand also Strich Tacho zHg mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss, mag das ärgerlich sein, aber es ist völlig legal.

...


Gut auf den Punkt gebracht. thumbup.gif

Gruß
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fritz440kombi
Beitrag 14.08.2014, 19:43
Beitrag #63


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 18:10) *
Das Verhalten ist ja nicht mal StVO-konform. Überholen darf nur, wer deutlich schneller fährt als der Überholte. 103 zu 100 - noch Fragen? whistling.gif


AHA, jetzt isses raus: Du mußt quasi bei hzG von 100 selbst 120 fahren um gesetzeskonform zu Überholen, und da steht Dir natürlich einer, der gesetzeskonform mit 100 fährt im Weg und hat sich also sofort nach rechts zu vertschüsseln.

An solchen Egotrips krankt doch die ganze Angelegenheit .... sind 3 Spuren da und es herrscht entsprechendes Verkehrsaufkommen, dann dürfen in allen 3 Spuren Kolonnen mit max. 100 fahren.

Na warten wir mal das kommende Wochenende ab, Feiertag und Ferien, hatte heute schon einen Vorgeschmack zwischen Salzburg und Linz. Hab mich mit 85 in die LKWkolonne rechts eingehängt mit 100m Abstand, linke Spur: Mal 110 mal 90, Abstände dort: 1-2 Autolängen manchmal auch 5-6, hie und da dann wieder die nette "Bremsraupe", sehr interessant auch ein SUV Fahrer, der mußte links abbremsen und setzte sich hinter mich ... der war doch wirklich der meinung, er könne bei mir Anschieben, um schneller vor zu kommen un die inzwischen langsamere linke Spur (LKW liefen weiter 85) rechts zu überholen ......

Schaun wir einmal, wo es wieder völlig überraschend zum "Gruppenkuscheln" kommt . think.gif whistling.gif



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QTV
Beitrag 14.08.2014, 20:07
Beitrag #64


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Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 20:26) *
Ausdrücklich wurde bisher auch der Bereich nahe der zHg von dieser Differenz ausgenommen.

Wo wurde er das? Die entsprechenden Quellen musst du mir schon mitliefern. Dem Paragraphen kann ich das nicht entnehmen.

Natürlich ist die vorgeschriebene Differenz den Umständen entsprechend variabel. Aber wie weit soll es denn führen? Lassen wir den Vordermann halt 99,9 fahren... Hier ist vom VT schlicht ein bisschen Augenmaß gefordert. Ein Überholen mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von gerade mal 3 km/h ist zu wenig - gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Tachoanzeige so genau gar nicht ist und durchaus ein Hintermann behindert werden kann, der echte 100 fährt, während vor ihm Tacho-98 gegen Tacho-100 antreten... Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Gerichte das anders sehen würden. Entsprechende Urteile wird es da wohl auch nicht geben, weil man die Geschwindigkeiten so exakt im Nachhinein gar nicht feststellen kann.

Zitat (fritz440kombi @ 14.08.2014, 20:43) *
AHA, jetzt isses raus: Du mußt quasi bei hzG von 100 selbst 120 fahren um gesetzeskonform zu Überholen, und da steht Dir natürlich einer, der gesetzeskonform mit 100 fährt im Weg und hat sich also sofort nach rechts zu vertschüsseln.

Ja, natürlich. Genau so habe ich das gemeint. rolleyes.gif

Zitat (fritz440kombi @ 14.08.2014, 20:43) *
An solchen Egotrips krankt doch die ganze Angelegenheit .... sind 3 Spuren da und es herrscht entsprechendes Verkehrsaufkommen, dann dürfen in allen 3 Spuren Kolonnen mit max. 100 fahren.

Das hat ja auch niemand bestritten. Die interessante Frage ist, ab wann man von einer Kolonne sprechen kann.
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willi
Beitrag 14.08.2014, 20:42
Beitrag #65


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Der linke Fahrstreifen ist nicht nur für die Schnellsten da, sondern für alle, die schneller, als die Rechtsfahrenden fahren möchten. smartass.gif
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WWWolfgang
Beitrag 14.08.2014, 20:48
Beitrag #66


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 19:22) *
...
Die Verkehrsdichte lässt es aber nicht zu. Laut deiner Schilderung kommst du ja just von der rechten Spur, also bewegst du dich in unmittelbarer Reichweite zu einer Lücke, die du nutzen kannst. Damit ist das Argument hinfällig.
...


Interessante Auslegung des Rechtsfahrgebotes. "Unmittelbare Reichweite zu einer Lücke". Wo hast Du das her?

Gruß
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QTV
Beitrag 14.08.2014, 20:54
Beitrag #67


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Aus deinem eigenen Beitrag. Darin steht doch, dass du vorher ausgeschert bist. Ich rede also von der Lücke, in der du selbst dich zuvor befunden hast. Die ist immer noch da, sofern sie dein ehemaliger Hintermann nicht sofort zugefahren hat.
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Speck ftw
Beitrag 14.08.2014, 20:59
Beitrag #68


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Zitat (willi @ 14.08.2014, 21:42) *
Der linke Fahrstreifen ist nicht nur für die Schnellsten da, sondern für alle, die schneller, als die Rechtsfahrenden fahren möchten. smartass.gif



Meines Erachtens ist sie nicht nur dafür da, sondern grundsätzlich von allen zu benutzen, wenn der Verkehr sehr dicht ist.

Ich habe da kein Problem, länger links zu bleiben mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wenn rechts viel Verkehr herrscht. Da muss ich dann nicht mal zwangsläufig überholen.
Mit Egotrip hat das auch nichts zu tun, immerhin dient dieses Verhalten dem Verkehrsfluss, weil dadurch mehr Menschen von A nach B kommen ohne Stau, als wenn ich mich jedes Mal nach rechts in eine Lücke quetsche (was zu Recht illegal ist).
Ja, damit mag ich vielleicht jemanden behindern, der überholen möchte, aber diese Behinderung ist unvermeidbar.

An Stellen ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit wird das Ganze etwas komplizierter. Da bin ich wegen § 1 gezwungen, schneller zu fahren, um nicht vermeidbar zu behindern. Gleichzeitig muss ich meine Geschwindigkeit nach § 3 anpassen und darf nach § 5 den / die Überholte( n) nicht behindern und muss nach § 4 den korrekten Abstand einhalten können, wenn ich nach rechts wechsle.

Viel zu kompliziert... Man sollte nur noch Autobahnen mit einem Fahrstreifen bauen. thread.gif


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willi
Beitrag 14.08.2014, 21:01
Beitrag #69


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 21:54) *
Aus deinem eigenen Beitrag. Darin steht doch, dass du vorher ausgeschert bist. Ich rede also von der Lücke, in der du selbst dich zuvor befunden hast. Die ist immer noch da, sofern sie dein ehemaliger Hintermann nicht sofort zugefahren hat.
Er ist ausgeschert, weil er schneller ist, als der Vordermann. Sonst wäre er es ja nicht. rolleyes.gif Also befindet er sich dann nicht mehr auf Höhe einer Lücke.

Zitat (Speck ftw @ 14.08.2014, 21:59) *
Meines Erachtens ist sie nicht nur dafür da, sondern grundsätzlich von allen zu benutzen, wenn der Verkehr sehr dicht ist.
yes.gif
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rapit
Beitrag 14.08.2014, 21:02
Beitrag #70


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wie ich schon schrieb:
Zitat (rapit @ 14.08.2014, 17:47) *
Aber da Leuten mit solch einer Einstellung eh nicht beizukommen ist, ist jede Diskussion vergebene Liebesmüh.

whistling.gif


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blue0711
Beitrag 14.08.2014, 21:13
Beitrag #71


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 21:07) *
Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 20:26) *
Ausdrücklich wurde bisher auch der Bereich nahe der zHg von dieser Differenz ausgenommen.

Wo wurde er das? Die entsprechenden Quellen musst du mir schon mitliefern. Dem Paragraphen kann ich das nicht entnehmen.
Natürlich kann man das aus den Paragraphen entnehmen.

Das Gebot der wesentlich höheren Geschwindigkeit beim Überholen ist eine Spezialregel, die Behinderung vermeiden soll.
Daraus hat sich in der Rechtsprechung für Gegenverkehrssituationen eine Mindestdifferenzgeschwindigkeit und für Ein-Richtungssituationen eine Höchstzeit für den Überholvorgang entwickelt.
Bei Ausnutzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann man aber faktisch nicht behindern, da das Einhalten der Hg als gefordertes Verhalten keine Behinderung sein kann.
Allenfalls wäre es ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, was aber bei durchgehender Kolonne rechts nicht zutreffen kann (20s-Einscherregel und Sicherheitsabstand).

Und zum Nachlesen: Alt aber gültig


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Gruß Kai
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Damastor
Beitrag 14.08.2014, 21:30
Beitrag #72


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Zitat (rapit @ 14.08.2014, 22:02) *
wie ich schon schrieb:
Zitat (rapit @ 14.08.2014, 17:47) *
Aber da Leuten mit solch einer Einstellung eh nicht beizukommen ist, ist jede Diskussion vergebene Liebesmüh.

whistling.gif


Das sind dann auch die Granaten die ich letztes Wochenende hatte, warten ewig mit dem rausziehen bis man mit 200 fast da ist, ziehen einem dann mit nichtmal 120 knapp vor die Nase obwohl sie gesehen haben MÜSSEN, dass hinter mir alles frei war. Sowas grenzt für mich schon an Nötigung (und unnötigen Bremsenverschleiß...)

Aber hauptsache jemanden erzogen und sich wieder über den Drängler aufgeregt der komischerweise hinter einem aufgeblendet hat...


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Viele Grüße!

VW CC:
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willi
Beitrag 14.08.2014, 21:30
Beitrag #73


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Zitat (rapit @ 14.08.2014, 22:02) *
wie ich schon schrieb:
Zitat (rapit @ 14.08.2014, 17:47) *
Aber da Leuten mit solch einer Einstellung eh nicht beizukommen ist, ist jede Diskussion vergebene Liebesmüh.

whistling.gif
Ach rolleyes.gif
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blue0711
Beitrag 14.08.2014, 21:34
Beitrag #74


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Zitat (Damastor @ 14.08.2014, 22:30) *
Aber hauptsache jemanden erzogen und sich wieder über den Drängler aufgeregt der komischerweise hinter einem aufgeblendet hat...
Joa, oder der, der bei Kolonnenverkehr auf drei Spuren (90 - 130 - 180) meint, ER will jetzt >200 fahren und auf der linken Spur blinkend auffährt.
Wer da jetzt erziehen will ...


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QTV
Beitrag 14.08.2014, 21:37
Beitrag #75


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Zitat (willi @ 14.08.2014, 22:01) *
Er ist ausgeschert, weil er schneller ist, als der Vordermann. Sonst wäre er es ja nicht. rolleyes.gif Also befindet er sich dann nicht mehr auf Höhe einer Lücke.

Ich habe geschrieben, in unmittelbarer Nähe. Es wurde versucht, das verbotswidrige Überholen mit der erhöhten Verkehrsdichte zu rechtfertigen, obwohl rechts ja kurz zuvor genug Platz gewesen ist.

Was übrigens unabhängig von der rechtlichen Seite noch dazu kommt: Wenn es hinten schon heftig drängelt, liegt es auch mal im Interesse eines vernünftigen Fahrers, die Situation zu entschärfen, indem er schaut, dass er den Drängler vorbeilässt. @WWWolfgang tut anscheinend aber genau das Gegenteil, er pocht auf sein geglaubtes Recht und wirkt damit gleichermaßen negativ auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Beteiligten ein. Nur, weil er nicht einsehen kann, warum da jetzt jemand schneller fahren soll als er selbst, obwohl er sich schon (vermeintlich) am oberen Rand des Limit bewegt. Eben der klassische Oberlehrer, dem der Drängler in Sachen Vernunft in nichts nach steht.

Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 22:13) *
Natürlich kann man das aus den Paragraphen entnehmen.

Der Paragraph sagt recht eindeutig und unumgänglich, dass ein Überholvorgang nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit zulässig ist. Da steht nirgendwo, dass das nur auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 22:13) *
Das Gebot der wesentlich höheren Geschwindigkeit beim Überholen ist eine Spezialregel, die Behinderung vermeiden soll.
Daraus hat sich in der Rechtsprechung für Gegenverkehrssituationen eine Mindestdifferenzgeschwindigkeit und für Ein-Richtungssituationen eine Höchstzeit für den Überholvorgang entwickelt.
Bei Ausnutzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann man aber faktisch nicht behindern, da das Einhalten der Hg als gefordertes Verhalten keine Behinderung sein kann.
Allenfalls wäre es ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, was aber bei durchgehender Kolonne rechts nicht zutreffen kann (20s-Einscherregel und Sicherheitsabstand).

Und zum Nachlesen: Alt aber gültig

Wir beschäftigen uns doch aber gerade mit genau dieser Frage. Ich hatte gesagt, dass (auch auf freier BAB) das Überholen eines annähernd zHg fahrenden Fahrzeugs legal nicht möglich ist. Und dem widerspricht das von dir verlinkte Urteil auch nicht. Korrigier mich, wenn ich das hier falsch lese, aber in diesem Urteil geht es doch allein um die Frage, ob ein zweifelsfrei verbotenes Linksfahren bei Strecken mit Tempolimit nur ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot darstellt oder auch einen Verstoß gegen § 1. Letzteres wurde verneint. Mit der Frage, ob es sich überhaupt um verbotenes Linksfahren handelt, hat sich das Gericht gar nicht beschäftigt. Und ich lese auch hier nirgendwo, dass die Forderung der wesentlich höheren Geschwindigkeit bei einem Tempolimit nicht mehr gilt.

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Damastor
Beitrag 14.08.2014, 21:38
Beitrag #76


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Und komischerweise finde ich wenn ich da vorneweg fahre meistens eine Lücke zum einscheren bei der ich nichtmal bremsen muss und der hinter mir kann durch. Tut mir nicht weh, mein Ego kann das ab, dass da Menschen mit stärkeren Motoren unterwegs sind wink.gif

Es ist aber letzten Samstag Nachmittag extrem aufgefallen, Heimweg Sinsheim -> Nürnberg meine Freundin hat verzweifelt versucht ein bisschen zu dösen, war faktisch unmöglich trotz nahezu freier Bahn. Selten soviele Tiefflieger erlebt.


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rapit
Beitrag 14.08.2014, 21:45
Beitrag #77


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Zitat (Damastor @ 14.08.2014, 22:30) *
Sowas grenzt für mich schon an Nötigung

Das IST Nötigung.

Übrigens sogar wenn da Tempo 120 angeordnet wäre.

Das ist das, was der typische Andereleuteerzieher nicht kapiert: Um einen anderen auf die Begehung einer OWi aufmerksam zu machen, begeht er selbst eine Verkehrsstraftat. Und erweist sich ganz nebenbei, würde er damit erwischt, als ungeeignet zum Führen eines Kfz. dry.gif

Aber sei's drum, ich lebe von solchen Leuten, mir entlockt es daher nur ein Schmunzeln.


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Damastor
Beitrag 14.08.2014, 21:50
Beitrag #78


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Ich hab gestern am Innenspiegel ein "Wutbeissbrettl" gesehen, klasse Idee laugh2.gif

Ich reg mich da mittlerweile gar nicht mehr auf. Mein nächster Karren kriegt noch ein bisschen mehr PS dann ist mir das Beschleunigen egal und wenigstens bleibt man dank solcher Helden aufmerksam und wird wieder wach wenn ein bisschen das Adrenalin kommt. wavey.gif

Nur wehe man semmelt so einem dann hinten drauf, dann heißts wieder der böse Raset rolleyes.gif
Ich werde auch bis heute nicht verstehen warum man manche anblinken muss bzw Blinker setzen...wenn ich langsam links unterwegs bin hab ich den Innenspiegel immer im Augenwinkel...


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willi
Beitrag 14.08.2014, 21:51
Beitrag #79


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Zitat (rapit @ 14.08.2014, 22:45) *
Das IST Nötigung.
Nö. Es sei denn, der jeweils Andere macht das absichtlich um jmd zu Ärgern und ist dann auch noch so dämlich, das zu erzählen. Ich halte es aber im Regelfall für die gewöhnliche verbreitete Schlafmützigkeit. wavey.gif
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blue0711
Beitrag 14.08.2014, 22:03
Beitrag #80


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@QTV: Du ignorierst nur geflissentlich, dass rechts voll ist, ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot somit nicht einmal in Frage kommt. Es wäre sogar zu fragen, ob das links fahren bei voller rechter Spur überhaupt noch ein Überholen oder nicht schon ein Vorbeifahren ist (selbst unter zHg).

Während des Überholens, auch wenn es länger dauert, kann es aber auch ohne Kolonne rechts kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sein, denn da ist ja gerade einer rechts, sonst würde man ja nicht überholen, sondern nur links fahren.

Also:
- Keine Behinderung (wodurch auch die Anwendung der Spezialregel §5 Abs 2 S.2 StVO sinngemäß wegfällt)*
- Kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Was dann? Mehr gibts nicht.

* Man muss Regelungen schon auch nach ihrem Regelungswillen anschauen, und beim §5 Abs 2 S.2 StVO geht es darum, Behinderungen durch Elefanten-und/oder Zwergenrennen zu vermeiden.
Nahe der Höchstgeschwindigkeit kann das nur noch im Gegenverkehr als faktisches Überholverbot wirken, im Einrichtungsverkehr hat es keine Wirkung mehr.

Btw: Nix Oberlehrer, nur Gelassenheit gegenüber dem unbändigen Willen, Regeln zu missachten. Letzteres geht halt nur, wenn keiner im Weg ist, der sie einhält. Ich reg mich ja auch nicht auf, wenn ich meinen Tempomaten bei GPS+9 einstelle und der vor mir nimmt halt Strich Tacho (was dann 15 Diff ergibt). Is zwar nicht toll, aber dass muss so.


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helmet lampshade
Beitrag 14.08.2014, 22:50
Beitrag #81


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Zitat (Damastor @ 14.08.2014, 22:38) *
Und komischerweise finde ich wenn ich da vorneweg fahre meistens eine Lücke zum einscheren bei der ich nichtmal bremsen muss und der hinter mir kann durch.

Eben, da muss man nicht in den heiligen(!) Sicherheitsabstand einscheren

Zitat (WWWolfgang @ 14.08.2014, 17:04) *
Ich verschenke meine Zeit nicht,

Reservezeit sollte man immer haben, oder man fährt anschließend etwas flotter wenns stressfrei geht
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WWWolfgang
Beitrag 15.08.2014, 05:56
Beitrag #82


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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 21:54) *
Aus deinem eigenen Beitrag. Darin steht doch, dass du vorher ausgeschert bist. Ich rede also von der Lücke, in der du selbst dich zuvor befunden hast. Die ist immer noch da, sofern sie dein ehemaliger Hintermann nicht sofort zugefahren hat.


In meinem Beitrag gehe ich auf die Definition des Rechtsfahrgebotes gar nicht ein. Also: Woraus schließt du, dass eine "Lücke", die in "unmittelbarer Reichweite" ist, "genutzt" werden muss?

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haschee
Beitrag 15.08.2014, 06:46
Beitrag #83


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Wir könnten selbstverständlich außerdem noch diskutieren welche Lücken man überhaupt nutzen muß...

Da gibts auch nen § und Rechtssprechung zu 2 oder zu mehr Spuren.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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QTV
Beitrag 15.08.2014, 07:42
Beitrag #84


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Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 23:03) *
@QTV: Du ignorierst nur geflissentlich, dass rechts voll ist, ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot somit nicht einmal in Frage kommt.

blink.gif
Wir reden darüber, oder?
Zitat (QTV @ 14.08.2014, 19:22) *
Fährt dein Vordermann aber 95, dann kannst du ihn (bei erlaubten 100) nicht legal überholen, wie man es auch dreht und wendet.


Ein einzelnes Auto ist kein "rechts voll", wenn davor und dahinter alles frei ist. Sonst würde § 7 (1) ja bei jedem Überholvorgang auf der BAB ziehen.

Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 23:03) *
Während des Überholens, auch wenn es länger dauert, kann es aber auch ohne Kolonne rechts kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sein, denn da ist ja gerade einer rechts, sonst würde man ja nicht überholen, sondern nur links fahren.

Nicht gegen das Rechtsfahrgebot, aber eben gegen das Gebot, mit deutlich höherer Geschwindigkeit zu überholen.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 06:56) *
In meinem Beitrag gehe ich auf die Definition des Rechtsfahrgebotes gar nicht ein. Also: Woraus schließt du, dass eine "Lücke", die in "unmittelbarer Reichweite" ist, "genutzt" werden muss?

Weil dann die Vorgaben des § 7 (1), mit denen du argumentiert hast, wegfallen. Die Verkehrsdichte rechtfertigt das Abweichen vom Rechtsfahrgebot nur dann, wenn auch eine entsprechend hohe Verkehrsdichte herrscht. Wie ich gerade schon schrieb - Ein einzelnes Auto, das überholt wird, erzeugt noch keine hohe Verkehrsdichte.
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WWWolfgang
Beitrag 15.08.2014, 08:02
Beitrag #85


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Zitat (Damastor @ 14.08.2014, 22:30) *
Zitat (rapit @ 14.08.2014, 22:02) *
wie ich schon schrieb:
Zitat (rapit @ 14.08.2014, 17:47) *
Aber da Leuten mit solch einer Einstellung eh nicht beizukommen ist, ist jede Diskussion vergebene Liebesmüh.

whistling.gif


Das sind dann auch die Granaten die ich letztes Wochenende hatte, warten ewig mit dem rausziehen bis man mit 200 fast da ist, ziehen einem dann mit nichtmal 120 knapp vor die Nase obwohl sie gesehen haben MÜSSEN, dass hinter mir alles frei war. Sowas grenzt für mich schon an Nötigung (und unnötigen Bremsenverschleiß...)

Aber hauptsache jemanden erzogen und sich wieder über den Drängler aufgeregt der komischerweise hinter einem aufgeblendet hat...

Nein, Damastor, deine Spekulation ist falsch. Der von dir Beschriebene verstößt gegen die STVO. In diesem Thread geht es aber um etwas ganz anderes.

Im Übrigen ist es beschwerlich in einer Diskussion, wenn der Ein-oder-Andere dieselbige mit Unsachlichkeit zu verwässern versucht. Unsachlichkeit im Sinne von: Ich versuche meine Position zu festigen indem ich Argumente beisteure, die mit der Sache an sich nichts zu tun haben:

"Leute mit solch einer Einstellung wie du haben mir letzte Woche den Außenspiegel abgetreten"

Hier mein Vorschlag: Zurück zur Sachlichkeit wavey.gif

Gruß
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Zitat (QTV @ 14.08.2014, 22:37) *
Ich habe geschrieben, in unmittelbarer Nähe. Es wurde versucht, das verbotswidrige Überholen mit der erhöhten Verkehrsdichte zu rechtfertigen, obwohl rechts ja kurz zuvor genug Platz gewesen ist.


Du bist den Beweis noch schuldig, dass das Rechtsfahrgebot verlangt, durch Änderung seiner Geschwindigkeit "Lücken in unmittelbare Reichweite" aufzusuchen, wenn man mit zul. Höchstgeschwindigkeit links fährt und ein Spurwechsel nach rechts momentan nicht möglich ist


Zitat (QTV @ 14.08.2014, 22:37) *
Was übrigens unabhängig von der rechtlichen Seite noch dazu kommt: Wenn es hinten schon heftig drängelt, liegt es auch mal im Interesse eines vernünftigen Fahrers, die Situation zu entschärfen, indem er schaut, dass er den Drängler vorbeilässt. @WWWolfgang tut anscheinend aber genau das Gegenteil, er pocht auf sein geglaubtes Recht und wirkt damit gleichermaßen negativ auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Beteiligten ein. Nur, weil er nicht einsehen kann, warum da jetzt jemand schneller fahren soll als er selbst, obwohl er sich schon (vermeintlich) am oberen Rand des Limit bewegt. Eben der klassische Oberlehrer, dem der Drängler in Sachen Vernunft in nichts nach steht.


Es liegt im Interesse nicht nur eines vernünftiges Fahreres, sonder auch in dem der Allgemeinheit und der zuständigen Verkehrbehörde als Beschilderer, dass auf dem entsprechenden Streckenabschnitt der Autobahn ein Maximum an Sicherheit bei gleichzeitigem möglichst guten Verkehrsfluß herrscht. Dafür wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeflaggt. Derjenige, der aus eigennützigen Gründen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstößt, gefährdet sich und Andere. Weiterhin ist es sogar unsozial, weil er den gleichmäßigen Verkehrsfluß stört und damit Andere am zügigen Vorwätskommen hindert.

Den Begriff "Oberlehrer" besagt im Übrigen, dass jemand unter Missachtung der STVO andere Autofahrer "erziehen" will. Siehe das von blue0711 verlinkte Urteil.

Dieses Urteil solltest du einmal in deine Kausalitätsreihe einsortieren. Diese wird nämlch damit empfindlich gestört. Vereinfacht befindet das Gericht:

1. Der Betroffene hat niemanden behindert.
2, Der Betroffene verstieß gegen das Rechtsfahrgebot (weil er Lücken von 300..500m Länge während seines Überholvorganges passierte)

Unter dem Strich bleibt inho für unseren diskutierten Fall für dich nur das dünne Eis, mit einem Überholvorgang zu argumentieren, der _abgebrochen_ werden muss, weil der zu passierende Wagen seine Geschwindigkeit erhöht hat.
Diese Ansichtsweise fällt aber schnell zusammen: Schließlich fährst du ja hinter mir, überholst damit ebenfalls, kommst ebenfalls nicht vorbei und musst damit wieder nach rechts. Du hast also hinter mir nichts zu suchen, weil mein angebliches Fehlverhalten das Deinige nicht rechtfertigt.

Nach deiner Argumentation hat damit niemand etwas auf der linken Spur zu suchen, wenn er nicht deutlich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstößt.

Faktisch wäre damit die Fahrspur nur bei Schlangenbildung befahrbar und stünde ansonsten nur den "Rasern" zur Verfügung. blink.gif

Ist das tatsächlich Deine Argumentation, an der du festhalten möchtest? think.gif

Zitat (QTV @ 14.08.2014, 22:37) *
Zitat (blue0711 @ 14.08.2014, 22:13) *
Natürlich kann man das aus den Paragraphen entnehmen.

Der Paragraph sagt recht eindeutig und unumgänglich, dass ein Überholvorgang nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit zulässig ist. Da steht nirgendwo, dass das nur auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.


§7 der STVO isoliert dich in deiner Ansicht. In dieser wird die Wahl der Fahrspur von der Verkehrsdichte geregelt. Wie blue0711 schon ausführte, hat die bei Überholvorgängen geforderten Differenzgeschwindigkeiten einen ganz anderen Bezug.

Bleibt unter dem Strich folgende Ermunterung für dich: Weise nach, dass das von dir herangezogene Argument der ausreichenden Differenzgeschwindigkeit in diesem Fall tatsächlich relevant (Gesetze, Verordnungen, Urteile....) ist.

Mich als "Oberlehrer" zu diskreditieren erspart dir diesen Nachweis nicht. rolleyes.gif
Zumal die von dir vertretene Position ("_ICH_ will schneller fahren als erlaubt, deswegen musst _DU_ dich an die STVO halten") imho auf einen, äähh, sehr robusten Charakter schließen läßt. whistling.gif



Gruß
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rapit
Beitrag 15.08.2014, 08:24
Beitrag #86


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Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
In diesem Thread geht es aber um etwas ganz anderes.

Ursprünglich ging es um was ganz anderes, das stimmt. Mittlerweile gibt es drei diskutierte Varianten inkl. einiger Untervarianten.

Übrigens @WWWolfgang, Du solltest mal den "Antworten"-Button benutzen, statt immer alles zu zitieren. mad.gif


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WWWolfgang
Beitrag 15.08.2014, 08:27
Beitrag #87


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So besser? rolleyes.gif

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rapit
Beitrag 15.08.2014, 08:45
Beitrag #88


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QTV
Beitrag 15.08.2014, 09:40
Beitrag #89


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Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Du bist den Beweis noch schuldig, dass das Rechtsfahrgebot verlangt, durch Änderung seiner Geschwindigkeit "Lücken in unmittelbare Reichweite" aufzusuchen, wenn man mit zul. Höchstgeschwindigkeit links fährt und ein Spurwechsel nach rechts momentan nicht möglich ist.
Ich hab dir den Paragraphen jetzt schon mehrmals dargelegt. Du darfst nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholte fahren. Ein Nebenherfahren, praktisch also kein klassisches Überholen mehr, gibt es nur dann, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Und ein einzelnes Auto zu überholen ist keine hohe Verkehrsdichte.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Es liegt im Interesse nicht nur eines vernünftiges Fahreres, sonder auch in dem der Allgemeinheit und der zuständigen Verkehrbehörde als Beschilderer, dass auf dem entsprechenden Streckenabschnitt der Autobahn ein Maximum an Sicherheit bei gleichzeitigem möglichst guten Verkehrsfluß herrscht.
Korrekt. Und wenn diese Sicherheit durch wen auch immer gefährdet ist, tut man gut daran, solche Situationen zu entschärfen. Ein auf Biegen und Brechen durchgeführter Überholvorgang, der mehrere Minuten dauert, gießt dagegen Öl ins Feuer.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Unter dem Strich bleibt inho für unseren diskutierten Fall für dich nur das dünne Eis, mit einem Überholvorgang zu argumentieren, der _abgebrochen_ werden muss, weil der zu passierende Wagen seine Geschwindigkeit erhöht hat.
Richtig. Da gibt es in der theoretischen Führerscheinprüfung übrigens eine Frage, die exakt dieses Verhalten fordert.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Diese Ansichtsweise fällt aber schnell zusammen: Schließlich fährst du ja hinter mir, überholst damit ebenfalls, kommst ebenfalls nicht vorbei und musst damit wieder nach rechts. Du hast also hinter mir nichts zu suchen, weil mein angebliches Fehlverhalten das Deinige nicht rechtfertigt.
Ich mache das sicherlich nicht. Drängeln können andere besser… whistling.gif
Ich kann den Ball aber auch zurückspielen – das Fehlverhalten des Hintermanns rechtfertigt das deinige auch nicht. Und wenn du nach rechts wechseln willst, lässt er dich sicher rein.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Nach deiner Argumentation hat damit niemand etwas auf der linken Spur zu suchen, wenn er nicht deutlich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstößt.
Es gibt fast immer Leute, die sich wesentlich unterhalb der zHg bewegen. Außer vllt in 60er-Baustellen – aber selbst da gibt es sie ab und zu.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Bleibt unter dem Strich folgende Ermunterung für dich: Weise nach, dass das von dir herangezogene Argument der ausreichenden Differenzgeschwindigkeit in diesem Fall tatsächlich relevant (Gesetze, Verordnungen, Urteile....) ist.
Das ist einfach – es steht genau so im Gesetz. Wenn jemand jetzt behauptet, dass auf Strecken mit Tempolimit etwas anderes gelten soll, muss er das beweisen.

Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
Zumal die von dir vertretene Position ("_ICH_ will schneller fahren als erlaubt, deswegen musst _DU_ dich an die STVO halten") imho auf einen, äähh, sehr robusten Charakter schließen läßt. whistling.gif

Wieso eigentlich ich? Ich habe bisher nie von mir selbst geschrieben. Generell scheinst du ja vermehrt Probleme mit Leuten haben, die dich als Hindernis sehen. Solche Probleme habe ich sehr selten. Evtl. liegt das daran, dass ich mich eigentlich beim Fahren hauptsächlich frage, wie man Situationen zufriedenstellend für alle Beteiligten lösen kann, ich kann auch durchaus mal zurückstecken, wenn jemand gegen die StVO verstößt. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe, denjenigen zu erziehen. Wenn aber jemand statt sich um den Verkehrsfluss zu kümmern erstmal ständig jede Regel päpstlicher als der Papst auslegt, obwohl sein eigenes Verständnis von anderen Regeln sehr fragwürdig ist, dann muss er sich nicht wundern, dass er vom Groß der anderen VT als Hindernis oder als unangenehmer Zeitgenosse im Straßenverkehr angesehen wird.
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helmet lampshade
Beitrag 15.08.2014, 09:54
Beitrag #90


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Zitat (haschee @ 15.08.2014, 07:46) *
Wir könnten selbstverständlich außerdem noch diskutieren welche Lücken man überhaupt nutzen muß...

Das ist ja im Prinzip bekannt, auch dass das Einscheren in Lücken unter halbem Sicherheitsabstand Gefährdung und damit unzulässig ist. Für den grauen Zwischenbereich sind dann noch Begriffe wie "partnerschaftliches Miteinander" gefallen.
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blue0711
Beitrag 15.08.2014, 09:55
Beitrag #91


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Zitat (QTV @ 15.08.2014, 08:42) *
Nicht gegen das Rechtsfahrgebot, aber eben gegen das Gebot, mit deutlich höherer Geschwindigkeit zu überholen.
Das Gebot steht ja nicht alleine.
Und was "wesentlich höher" konkret ist, ist Auslegungssache.

Findet der Überholvorgang nahe der zHg statt, muss berücksichtigt werden, dass
a) der Regelungszweck der Norm nicht mehr erfüllt ist, da keine Behinderung mehr vorliegt, die durch die Regel ja gerade vermieden werden soll
b) das Maß der Differenzgeschwindigkeit sich am Abstand zur zHg messen lassen muss.*

Ferner ergäbe sich selbst bei einer Einstufung als nicht legal dennoch nicht vorwerfbar, da
a) durch das Überholen mit geringer Differenzgeschwindigkeit nahe der zHg keinerlei Behinderung entsteht (wieder Normzweck zu §5 Abs 2 S.2 StVO)
b) ein schnellerer Überholer definitiv gegen die zHg verstößt und somit bei ihm ein konkreter vorwerfbarer Verstoß vorliegt

*Ein dauerhaftes Parallel-Fahren ist sicherlich nicht zulässig, aber es ergeben sich deutlich höhere Zeitvorgaben für die Beendigung des Überholvorgangs als auf freier Strecke.


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helmet lampshade
Beitrag 15.08.2014, 10:01
Beitrag #92


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Zitat (QTV @ 15.08.2014, 08:42) *
Nicht gegen das Rechtsfahrgebot, aber eben gegen das Gebot, mit deutlich höherer Geschwindigkeit zu überholen.

Darum geht es ja hier im wesentlichen. Um das Dilemma, dass es in bestimmten Situationen strengenommen keine zulässige Handlungsoption gibt. Zügiges Überholen geht nicht, da die zHg nicht überschritten werden darf, langsames Vorbeifahren auch nicht, wegen des von Dir erwähnten Gebots- Überholvorgang abbrechen und nach rechts wechseln auch nicht, mangels geeigneter Lücken. Dass man eine solche Situation meist durch Voraussicht vermeiden kann, wurde auch diskutiert, bringt aber nichts, wenn es doch mal passiert ist.
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Damastor
Beitrag 15.08.2014, 10:10
Beitrag #93


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Zitat (WWWolfgang @ 15.08.2014, 09:02) *
.

Nein, Damastor, deine Spekulation ist falsch. Der von dir Beschriebene verstößt gegen die STVO. In diesem Thread geht es aber um etwas ganz anderes.

Im Übrigen ist es beschwerlich in einer Diskussion, wenn der Ein-oder-Andere dieselbige mit Unsachlichkeit zu verwässern versucht. Unsachlichkeit im Sinne von: Ich versuche meine Position zu festigen indem ich Argumente beisteure, die mit der Sache an sich nichts zu tun haben:

"Leute mit solch einer Einstellung wie du haben mir letzte Woche den Außenspiegel abgetreten"

Hier mein Vorschlag: Zurück zur Sachlichkeit wavey.gif

Gruß
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Er verstößt eben nicht gegen die StVo das ist ja das Problem. Siehe ein Beitrag weiter oben, dafür müsste ich ihm Vorsatz nachweisen und das wird wohl kaum gelingen.

Hat auch mit deinem Fall zu tun, wenn du Tempomat 103 fährst dann stell deinen Tempomat auf den Vordermann ein oder beschleunige ein wenig um zügig vorbeizukommen. Deine Argumentation du übertrittst nicht die zHg um anderen ein schnelleres Vorbeikommen zu ermöglichen ist zulässig. Andersherum kannst du aber auch länger brauchen und langsamer fahren (dein GPS-Wert interessiert nicht) um kein Tempomat-Überholdauerrennen zu veranstalten.

Tipp aus der Praxis: Ausser Sonntag morgen um 7 Uhr wird man auf deutschen BABs selten eine Lücke finden die groß genug ist um beim Einscheren sofort Sicherheitsabstand nach vorne und hinten zu haben. Es bricht aber niemandem was ab wenn man anschließend diesen entsprechend anpasst oder für die 2sec die der andere zum Überholen braucht ein wenig unterschritten werden.




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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2014, 10:30
Beitrag #94


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Zitat (Damastor @ 15.08.2014, 11:10) *
... Tipp aus der Praxis: Ausser Sonntag morgen um 7 Uhr wird man auf deutschen BABs selten eine Lücke finden die groß genug ist um beim Einscheren sofort Sicherheitsabstand nach vorne und hinten zu haben.

Ich bin extrem selten sonntags um 7 unterwegs, und ich fünde nach Überholvorgängen mit meinem Gespann (11 m lang, 105 km/h nach GPS) fast immer zeitnah eine Lücke, in die ich ohne Behinderung meines Hintermanns einscheren kann... whistling.gif



Was ist denn eigentlich für einen Benutzer der linken Fahrspur der Unterschied zwischen dem Links-Fahren mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und dem Links-Fahren unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit?

Es gibt doch nicht wenige, die auch auf Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbeschränkung nicht schneller als 100 km/h fahren wollen. Sie fahren hier aber in der Regel NICHT minutenlang mit 100 km/h links mit der Begründung, sie fänden keine passende Lücke zum Rechts-Einscheren.

Warum sollte das bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h plötzlich alles anders sein?

Ich habe den Verdacht, dass hier mancher lediglich links "dichtmacht", um den "Oberlehrer" zu spielen und die anderen, die normalerweise hier etwas schneller fahren würden, zu disziplinieren.
Das mit den "nicht vorhandenen Lücken zum Einscheren" ist schlichtweg eine willkommene Ausrede.

Doc


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helmet lampshade
Beitrag 15.08.2014, 10:38
Beitrag #95


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2014, 11:30) *
Warum sollte das bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h plötzlich alles anders sein?

Ganz einfach: Hier dürfen alle maximal 100 fahren

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2014, 11:30) *
Ich habe den Verdacht, dass hier mancher lediglich links "dichtmacht", um den "Oberlehrer" zu spielen

Ich hoffe doch, Du willst mir das nicht unterstellen!
Davon abgesehen, erlebe ich in den angesprochenen Situationen oft weniger "Oberlehrer" als In-die-Lücken-Quetscher (rechts oder links) und die nerven
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haschee
Beitrag 15.08.2014, 10:46
Beitrag #96


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Was will man denn machen, wenn man mit 160 km/h in 300 Meter ein 120 und in 500 Meter ein 100 Schild hat?

Bei Baustellen kann man es mit 5/2 km 800 Meter Vorwarnung noch planen.

Aber das kann man nicht planen.

Und rechts ist eben dicht.
Wenn die dazu noch schneller sind als 120/100 müssen die sich bei den Schildern auch erstmal "sortieren".

Zitat (Damastor @ 15.08.2014, 11:10) *
Tipp aus der Praxis: Ausser Sonntag morgen um 7 Uhr wird man auf deutschen BABs selten eine Lücke finden die groß genug ist um beim Einscheren sofort Sicherheitsabstand nach vorne und hinten zu haben. Es bricht aber niemandem was ab wenn man anschließend diesen entsprechend anpasst oder für die 2sec die der andere zum Überholen braucht ein wenig unterschritten werden.


Tja, das mit dem Urteil hast du gelesen?

Da du wenn du selbst nach rechts gehst deinen Abstand selbst wählst hast du 3 Sekunden oder 140 Meter Zeit den anzupassen. Sonst...

Wie machst du das ohne Behinderung desjenigen hinter dir?

Gut, du kannst natürlich gleich den Abstand nach vorne "richtig" einfahren. Aber wieviel Abstand hat dein Hintermann übrig?

Eindeutige direkte Behinderung. Auch wenn der etwas mehr Zeit hat (gerichtlich meines Wissens nach noch nicht festgelegt bei "nicht selbst verschuldetem Abstand"). Nur wieviel Zeit wissen wir nicht.

Dazu kommen die hinter dem Hintermann.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2014, 11:30) *
Ich bin extrem selten sonntags um 7 unterwegs, und ich fünde nach Überholvorgängen mit meinem Gespann (11 m lang, 105 km/h nach GPS) fast immer zeitnah eine Lücke, in die ich ohne Behinderung meines Hintermanns einscheren kann... whistling.gif

Also 116 Meter Lücke.

Mindestens.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2014, 10:54
Beitrag #97


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Zitat (helmet lampshade @ 15.08.2014, 11:38) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.08.2014, 11:30) *
Warum sollte das bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h plötzlich alles anders sein?
Ganz einfach: Hier dürfen alle maximal 100 fahren.

Und nur weil sein Hintermann auch nur 100 km/h fahren darf, ist es für den, der 100 fährt, schwieriger, rechts eine passende Lücke zum Einscheren zu finden als wenn sein Hintermann 120 fahren dürfte? think.gif
Versteh ich nicht... crybaby.gif



Zitat (haschee @ 15.08.2014, 11:46) *
Also 116 Meter Lücke.Mindestens.

Wie groß muss eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen sein, damit Du zwischen ihnen an einer Autobahn-Auffahrt von der Beschleunigungsspur auf den rechten Fahrstreifen einscherst?
Nur so als Beispiel... whistling.gif

Doc


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Damastor
Beitrag 15.08.2014, 10:56
Beitrag #98


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Zitat (haschee @ 15.08.2014, 11:46) *
Tja, das mit dem Urteil hast du gelesen?

Da du wenn du selbst nach rechts gehst deinen Abstand selbst wählst hast du 3 Sekunden oder 140 Meter Zeit den anzupassen. Sonst...


Reicht meistens um einen Links vorbeizulassen, selbst bei eigenem Tempo über 160 sofern rechts nicht gerade 80 gefahren wird. Ich verletze beim Einscheren den Sicherheitsabstand des Fahrers hinter mir, bin aber schneller d.h. ich stelle seinen wieder her, komme dann in den Bereich in dem ich beginne meinen zu unterschreiten und da bin ich schon wieder links. Vielleicht muss ich während der Aktion vom Gas aber i.d.R. klappt das. (5m Sicherheitsabstand hin oder her möge man als Toleranz vergessen, so genau ist keiner unterwegs).

Zitat
Wie machst du das ohne Behinderung desjenigen hinter dir?

Ich achte nicht auf den Sicherheitsabstand meines Hintermannes, kann ich auch gar nicht. Oder kannst du durch deine Spiegel den Abstand von deinem Heck zu seiner Nase erkennen? Ich mach das "nach Gefühl" (meist wenn er im Innenspiegel auftaucht), dass dann u.U. Anpassungen erfolgen müssen liegt in der Natur der Sache, wo soll das denn eine Behinderung darstellen. Er muss nicht langsamer fahren als vorher auch (oder er wäre auf seinen damaligen Vordermann aufgelaufen, dann muss er eben überholen) allenfalls muss er für Bruchteile kurz vom Gas/Tempomat einstellen. Das Problem hat er aber auch wenn ich ihm nicht den Abstand "klaue". Wir reden ja nicht davon dass ich 30cm vor ihm einschere blink.gif

Zitat
Eindeutige direkte Behinderung. Auch wenn der etwas mehr Zeit hat (gerichtlich meines Wissens nach noch nicht festgelegt bei "nicht selbst verschuldetem Abstand"). Nur wieviel Zeit wissen wir nicht.

Wie äußert sich diese Behinderung?



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.08.2014, 11:07
Beitrag #99


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Zitat (Damastor @ 15.08.2014, 11:56) *
Zitat
Eindeutige direkte Behinderung. Auch wenn der etwas mehr Zeit hat (gerichtlich meines Wissens nach noch nicht festgelegt bei "nicht selbst verschuldetem Abstand"). Nur wieviel Zeit wissen wir nicht.
Wie äußert sich diese Behinderung?

Er muss Gas wegnehmen um seinen Sicherheitsabstand auf Dich wieder herzustellen.
Nur: Wenn ich jeden anzeigen würde, desentwegen ich mal Gas wegnehmen muss... rofl1.gif

Doc


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haschee
Beitrag 15.08.2014, 11:14
Beitrag #100


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Es geht im Ausgangsbeispiel um rechts voll.

Und 100 km/h.

Die Lücke muß also mindestens 105 Meter sein.


Es geht dann um deinen rechten Hintermann - quasi den Anfangspunkt der Lücke in die du willst.

Du brauchst 2x Sicherheitsabstand - oder mindestens den Sicherheitsabstand nach hinten.

Vorne dann eben weniger...
Vorne hast du allerdings innerhalb von 3 Sekunden oder 140 Metern den Sicherheitsabstand herzustellen.
Und jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz - wie machst du das wenn du den hinter dir nicht behindern willst? wink.gif



Behinderung:
Er muß bremsen oder mindestens Gas wegnehmen.

Es ist auch keine unvermeidbare Behinderung nach §1. Die gibt es hier nicht...

Die Behinderung des Überholten ist auszuschließen beim Überholen.

Edit:
@doc:
Du könntest anzeigen. Nur weil du es nicht machst bedeutet das nicht, daß du oder jemand anders behindern dürfen.
Nach dem Motto - wenn ich mich nicht behindert fühlen würde - dann ist es keine Behinderung...


Nach §5 und den Mindestabständen brauchst du mit deinem Gespann bei 105 km/h ne Lücke von 116 Metern zum Rüberziehen.

Mindestens...

Was du als akzeptablen Abstand eines Reinziehers - oder Rübergeschubsten als geht noch empfindest - ist dein persönliches Empfinden. Mehr nicht.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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