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> Privatparkplätze auf (tatsächlich-?)öffentlichem Verkehrsgrund, "As requested" (9 Bilder)
rapit
Beitrag 28.07.2014, 15:51
Beitrag #51


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Zitat (Achim @ 28.07.2014, 16:15) *
Fuigängerverkehr

fehlt da nicht ein P vor dem F? laugh2.gif

Und wer schickt's dem Captain für seine Stilblüten? whistling.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Cabronito
Beitrag 28.07.2014, 16:42
Beitrag #52


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Wer's findet, dem gehört's. tongue.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Kühltaxi
Beitrag 28.07.2014, 16:49
Beitrag #53


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Ich vermute mal wo die Klappdinger stehen wird das schon irgendwie halbwegs rechtmäßig sein, sprich die Stadt hat offiziell an den Tierarzt oder wen immer verpachtet. Es ist ja wohl kaum legal auf öffentlichem Raum einfach so Dinger anzubringen oder wie im Bild gar in den Straßenbelag einzulassen. Daß die Schilder nicht ordentlich sind ist eine andere Frage.


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Haberlon
Beitrag 28.07.2014, 18:22
Beitrag #54


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Daß die Stadt davon weiß, daran besteht denke ich kein Zweifel. Die Frage ist wohl eher, ob das so erlaubt ist, auch mit dem OK der Stadt.

@ Bernie: Nein, ich meinte meinen eigenen Thread, der ein ganz anderes Problem zum Thema hatte.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.07.2014, 19:12
Beitrag #55


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Zitat (Kühltaxi @ 28.07.2014, 17:49) *
Ich vermute mal wo die Klappdinger stehen wird das schon irgendwie halbwegs rechtmäßig sein, sprich die Stadt hat offiziell an den Tierarzt oder wen immer verpachtet.

Wer hat denn den Bau der Straße bezahlt auf der diese Privatparkplätze eingerichtet sind think.gif


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Papa
Beitrag 28.07.2014, 20:46
Beitrag #56


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.07.2014, 13:44) *
Zitat (Aqua-Cross @ 25.07.2014, 09:02) *
Es gibt auch den umgekehrten Fall, wo private dummdreist versuchen sich öffentlichen Parkraum zu reservieren. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, daß z.B. die Stadt Herford der Würtchenbude an der Salzufler Straßen ein Stück Seitenstreifen verkauft/entwidmet hat, damit diese durch selbst gedrucke Schildständer in den Straßenverkehr eingreifen können.


Keineswegs ausgeschlossen - hier hat man sogar für eine Fressbude amtlich beschildert:




whistling.gif


Das gibt es hier in Osnabrück auch. Zwar nicht für einen Würstchenstand, sondern für Parkplätze, die an bestimmten Wochentagen für den Wochenmarkt gesperrt sind. Ist doch im Prinzip das gleiche, oder?

Papa
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mir
Beitrag 28.07.2014, 22:32
Beitrag #57


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Ist sowas eigentlich mit einer Sondernutzungserlaubnis möglich?


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Achim
Beitrag 29.07.2014, 06:34
Beitrag #58


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Mit Sondernutzungserlaubnis ist der Grillstand im Straßenraum möglich. Die Freihaltung dafür muss aber entsprechend der StVO erfolgen.


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Kühltaxi
Beitrag 29.07.2014, 22:26
Beitrag #59


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.07.2014, 20:12) *
Zitat (Kühltaxi @ 28.07.2014, 17:49) *
Ich vermute mal wo die Klappdinger stehen wird das schon irgendwie halbwegs rechtmäßig sein, sprich die Stadt hat offiziell an den Tierarzt oder wen immer verpachtet.

Wer hat denn den Bau der Straße bezahlt auf der diese Privatparkplätze eingerichtet sind think.gif

Wenn es danach ginge dürfte mir auch keiner per Schilder mit altertümlichen oder modernen Autos und Moppeds drauf verbieten (bzw. es versuchen whistling.gif ) die vielen Abkürzungen die es in meiner Ecke gibt zu benutzen, die sind auch von meinen Steuergeldern mitbezahlt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.07.2014, 22:32
Beitrag #60


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Da dürften die entsprechenden Unfallzahlen ausschlaggeben sein, dass gewisse Fahrzeugarten ausgesperrt werden müßen.


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Herrn Schorch
Beitrag 29.07.2014, 22:45
Beitrag #61


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Zitat (Achim @ 29.07.2014, 07:34) *
Mit Sondernutzungserlaubnis ist der Grillstand im Straßenraum möglich. Die Freihaltung dafür muss aber entsprechend der StVO erfolgen.

Was gar nicht so einfach sein dürfte. Bliebe wohl nur ein Z 283 und parallel die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Standbetreiber.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Achim
Beitrag 30.07.2014, 08:14
Beitrag #62


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Das liegt wieder an dem jeweiligen Bundesland. Sachsen hat in seinem Straßengesetz gestgelegt:
Zitat (SächsStrG § 19 Besondere Veranstaltungen und gewerbliche Nutzung)
Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, so bedarf es keiner Erlaubnis nach § 18 [mAnm: Sondernutzungserlaubnis]. Vor ihrer Entscheidung hat die hierfür zuständige Behörde die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde zu hören. Die von dieser geforderten Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind dem Antragsteller in der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufzuerlegen.

Habe ich in Sachsen eine AG für einen Grillstand im Straßenraum, benötige ich keine Sondernutzungserlaubnis.


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Kühltaxi
Beitrag 30.07.2014, 18:07
Beitrag #63


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.07.2014, 23:32) *
Da dürften die entsprechenden Unfallzahlen ausschlaggeben sein, dass gewisse Fahrzeugarten ausgesperrt werden müßen.

Gibt's auf asphaltierten Feldwegen großartig Unfälle? So viele Leute mehr würden da doch auch nicht langfahren wenn die Schilder nicht da ständen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2014, 18:08
Beitrag #64


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Wie könnte man eine Sperrung sonst begründen think.gif


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Kühltaxi
Beitrag 30.07.2014, 18:17
Beitrag #65


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Vielleicht daß die Straße in ihrer Bauart (geringe Breite, keine Leitpfosten und was weiß ich noch) den Anforderungen von Autoverkehr nicht genügt, denen für reinen Traktorverkehr aber schon. Ähnlich könnte dann Jena argumentieren: "Öffentliche Parkplätze gehen da wegen XY gar nicht, aber ein paar Sonderparkplätze für den Tierarzt schon."


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Achim
Beitrag 16.01.2015, 11:10
Beitrag #66


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Soo, nach mehrmaligem Anmahnen ist jetzt endlich die Antwort aus Jena da.

1. Die Parkplatzkennzeichnung im Eingangsbeitrag wurde durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet.
2. Die Parkplätze wurden mit der Gebietssanierung geschaffen und dann teilweise den Grundstücken zugeordnet.

Ob es sich bei den Parkflächen um gewidmeten oder nicht gewidmeten Verkehrsraum handelt, wurde nicht eindeutig beantwortet. Da ich nur aus dem Kopf die Antwort wiedergegeben habe, könnte es eine unangenehme Frage gewesen sein. Hat irgendjemand Zugriff auf das Kataster oder eine Übersicht, ob sich diese Flächen im gewidmeten Verkehrsraum befinden??


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Haberlon
Beitrag 20.03.2015, 13:46
Beitrag #67


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Das zuständige Katasteramt sitzt in Pößneck, das ist mir zu weit weg. Und das Grundbuchamt erwartet "berechtigtes Interesse"...
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Speichenkarussell
Beitrag 20.03.2015, 13:54
Beitrag #68


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Zitat (Haberlon @ 20.03.2015, 13:46) *
das Grundbuchamt erwartet "berechtigtes Interesse"

Im Straßenverkehr dürfte das "berechtigte Interesse" aber in den wenigsten Fällen abzulehnen sein, zumal in diesem Fall hier Parkraum dem öffentlichen Raum "entzogen" wird, also jeder potenzielle KFZ-Parker ein "Opfer" dieser Regelung sein kann und mithin als Betroffener auch ein berechtigtes Interesse haben wird.
Mangels Informationsfreiheitsgesetz hatte ich bei der Bitte um Auskunft seitens der StVB schon Erfolg mit der Argumentation, dass ein Geheimhaltungsinteresse in Dingen des öffentlichen Straßenverkehrs grundsätzlich nicht anzunehmen sei. (Das Gegenteil müsste erstmal sinnvoll begründet werden!)
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Achim
Beitrag 20.03.2015, 14:33
Beitrag #69


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Ich habe ganz einfach an den OB geschrieben und ihn um Einhaltung des Grundgesetzes in seinem Hause gebeten whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.03.2015, 19:32
Beitrag #70


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Grundgesetz im Bezug auf SV ? huh.gif Hilf mir vom Schlauch runter, bitte.
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Achim
Beitrag 20.03.2015, 20:14
Beitrag #71


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Das Recht auf Fragen und Bitten an die Behörde. Zieht gut, wenn die Behörde auf Fragen nicht antworten will whistling.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 23.03.2015, 11:45
Beitrag #72


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Was zieht da, wenn es nicht von einem Recht auf Antwort begleitet wird?
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Andreas0815
Beitrag 23.03.2015, 12:33
Beitrag #73


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Stichwort Informationsfreiheitsgesetz, mittlerweile hat man Anspruch auf ziemlich viele Informationen. Ein "berechtigtes Interesse" zieht da eigentlich nicht mehr.
Siehe auch hier, wobei das auf Landesebene (leider)unterschiedlich umgesetzt ist.

In RLP kann man beispielsweise seine Steuerakte einsehen, was man früher nicht konnte, bzw. nur in Steuerstrafverfahren.
Vor allem die teilweise handschriftlichen Aktenvermerke fand ich durchaus sehr interessant:)


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2015, 14:58
Beitrag #74


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Zitat (Andreas0815 @ 23.03.2015, 12:33) *
Vor allem die teilweise handschriftlichen Aktenvermerke fand ich durchaus sehr interessant:)


Sowas wie "Blödmann, kann nicht rechnen, ich überweis ihm mal 200E zurück weil heut der Mond im dritten Haus steht" ? laugh2.gif
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Mueck
Beitrag 24.03.2015, 00:02
Beitrag #75


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2015, 14:58) *
Sowas wie ...
Ach, Du hast Dir Deine Akte auch schon angeschaut? laugh2.gif scared.gif
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