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> Reißverschluss missachtet, Unfallverursacher will dagegen vorgehen
Kühltaxi
Beitrag 12.01.2014, 12:36
Beitrag #251


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.01.2014, 16:45) *
Wieso muss ich eigentlich immer an DIESEN Thread denken? think.gif
Da gab's auch einen, der es absolut nicht kapieren wollte...

Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder @Schosch kapiert's WIRKLICH nicht: Dann wären hier auch die nächsten 500 Beiträge vergebens.
Oder @Schorsch hockt vorm Rechner und lacht sich schlapp über uns: Dann sollte man ihm erst recht nicht mehr antworten... whistling.gif

Warum gehst du so weit in die Vergangenheit zurück? Wir hatten vor nicht mal einem Jahr ein ähnliches Thema und da war nicht irgendeiner sondern Schorsch höchstselbst neben noch einigen anderen auch schon dieser "Außenseitermeinung". whistling.gif


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janr
Beitrag 12.01.2014, 12:41
Beitrag #252


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Zitat (Schorsch @ 12.01.2014, 10:34) *
... Dann ist der Überholvorgang längst abgeschossen. ...
Wie beim Reißverschussverfahren.

Zitat (Schorsch @ 12.01.2014, 10:34) *
... Ein Behinderung läge dann vor, wenn Du an der Ampel die Wartenden überholst, um sich vor sie zu quetschen. ...
Die wartendenden? Es wird nur der Behindert, den man grad beim reinquetschen zum stehen bleiben zwingst.

Wenn er dich aber reinlässt, dann behinderst du ihn nicht und die hinter ihm stehenden behinderst du nicht direkt ergo auch keine Behinderung, und der Überholvorgang ist auch bereits abgeschlossen. wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 12.01.2014, 12:51
Beitrag #253


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Zitat (Schorsch @ 11.01.2014, 18:02) *
Und natürlich werden nicht nur die Frühwechsler überholt, sondern auch diejenigen, die ursprünglich auf dem durchgehenden Fahrstreifen fuhren und sich nicht den Fahrstreifen doppelt wechseln.

So, jetzt packe ich dich mal virtuell am Schlawittchen und lasse nicht los bis ich eine Antwort auf eine Frage die ich schon ein paarmal in die Runde gestellt und nie eine Antwort erhalten habe habe:
Bis zu welchem nach-links-Wechselort in m vor der Engstelle genau ist jemand "ursprünglich" auf der linken Spur?
Ich gehe mal davon aus daß jeder irgendwann mal auf die linke Spur gewechselt hat und keiner "schon immer" auf ihr war.

Zitat
Wer an verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen vorbei fährt, der überholt natürlich.

Nein, eben nicht "natürlich", sondern höchst künstlich durch eine überaus willkürlich-unnätürliche Überholdefinition der deutschen StVO. "Natürlich" ist wenn man nur das Vorbeifahren an sich in gleiche Richtung bewegenden Fahrzeugen als Überholen definiert und alles andere als nichtüberholendes Vorbeifahren wie es die Österreicher laut eines hier anwesenden machen.


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Schorsch
Beitrag 12.01.2014, 13:04
Beitrag #254


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 12:41) *
Wenn er dich aber reinlässt, dann behinderst du ihn nicht

Wenn der andere nachgibt, um einen Unfall zu vermeiden, dann ist das natürlich trotzdem zumindest eine Behinderung.
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janr
Beitrag 12.01.2014, 13:09
Beitrag #255


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Bei uns ist doch nur deshalb das Überholen so seltsam definiert, weil es auch um das Behindern geht.

Bei einer Spur pro Richtung kann ich das auch noch gut nachvollziehen, daß der Überholvorgang mit der Ausscheren beginnt und mit dem Einscheren endet.

Streng genommen endet es mit Beginn des Einscheren weil es ja um die Abstände geht, und da der Überholte nicht beschleunigen darf, können sich ja Abstände zwischen dem Beginn des Einscheren und dem Beenden des Einscheren nicht verändern.

Bei zwei Richtungsbahnen sieht das aber ganz anders aus.

Da es in vielen Fällen kein Rechtsfahrgebot gibt, gibt es auch kein Ausscheren also ist der Beginn des Überholens, wenn man am FZ vorbei fährt.

Und das Ende, wenn man vorbei ist. Und zwar genau mit dem letzten Millimeter des Vorbeifahrens da es ja auch keine Einscherpflicht gibt.

Wenn man dann etliche FZe weiter vorne einen Spurwechsel macht und sich dadurch etwas zurückstaut kann man folglich die vorher Überholten nicht nach § 5 behindern, da es schon länger keinen Überholvorgang mehr gibt.



@Schorsch: Mit dem Moped fahr ich oft am Ampelstau nach vorne und es gab bis jetzt noch keinen §§ der das verbietet.
Wenn ich dann einen Spurwechsel machen will, blinke und reingelassen werde, dann aus freien Stücken und nicht weil der andere einen Unfall verhindern will.

Dann ist es kein Behindern sondern ein Verzicht auf den Vorang und die hinter ihm wartenden werden nicht durch mich behindert, sondern durch den der mich rein lässt, weil er einfach nicht fährt.

Es ist ja auch nicht verboten an einer grünen Ampel stehen zu bleiben.

Und ein Behindern nach §5 auch nicht, weil der Überholvorgang bei den anderen bereits abgeschlossen ist.


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Nerari
Beitrag 12.01.2014, 13:39
Beitrag #256


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Tja, ich denke, wir stehen vor einem unauflösbaren Konflikt.

@Schorsch meint, das StVO-mäßige Einscheren AN der Engstelle sei ein StVO-widriges Behindern, wenn ich x Meter vorher noch jemanden überholt habe, weil ich diesen Überholten dann behindere.

Alle anderern meinen, dass dieses Einscheren keinen StVO-widrig behindert, weil es von der StVO so vorgesehen ist, dass man dort im Wechsel einschert.

Diese zwei Meinungen lassen sich nicht vereinbaren, ebenso wie die eine Meinung die andere nicht widerlegen kann.

So muss/darf nun jeder bei seiner Meinung bleiben, und sich entsprechend verhalten. Der eine darf sich über die bösen Vordrängler ärgern, wären die anderen dies als StVO-gemäß entweder selbst praktizieren bzw., so auf der endenden Spur unterwegs, klaglos akzeptieren.

Eine Ahndung des "Vordrängelns" seitens der Rennleitung habe ich persönlich noch nicht erlebt, und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Ich selbst praktiziere es übrigens so, dass ich mit mäßiger Differenzgeschwindigkeit auf der, oft ziemlich leeren, endenden Spur vorfahre, dabei i.d.R. auch andere überhole und mir rechtzeitig (abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit), i.d.R. spätestens so drei vier Autolängen (plus Abstände zwischen den Autos) vor der Verengung eine "Lücke", d.h. eine Stelle zwischen zwei Autos (die in dem Moment noch keine Lücke sein muss wink.gif ) aussuche, in die ich dann AN der Verengung einschere. Klappt in aller Regel problemlos, auch wenn ein Fahrer auf der endenden Spur zumachen möchte; da hilft mir dann die Geometrie, denn ein wenig Abstand zwischen zwei KFZ auf der endenden Spur ist immer, in den ich mit meiner äußeren vorderen "Ecke" hineinstoßen kann (nebenbei: auf italienischen Autobahnen kommt man bei Stau nur mittels dieser Technik überhaupt auf die Autobahn. Da lässt einen keiner irgendwie "freiwillig" rein)
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janr
Beitrag 12.01.2014, 13:52
Beitrag #257


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Zitat (Nerari @ 12.01.2014, 13:39) *
... @Schorsch meint, das StVO-mäßige Einscheren AN der Engstelle sei ein StVO-widriges Behindern, wenn ich x Meter vorher noch jemanden überholt habe, weil ich diesen Überholten dann behindere. ...
Das reindrängeln an der Engstelle kann schon ein behindern sein, wenn man lt StVO halt nicht an der Reihe ist.

Wer aber an der Reihe, wer als dran ist die Engstelle zu befahren kann gar nicht behindern.

Das wäre ja so, als würde an einer rvl Einmündung der linke sagen: "Ich werde von dem rechten behindert"

Sich behelfsmäßig was aus dem §5 zu konstruieren kann nur dann greifen, wenn man denjenigen grad überholt hat, aber greift nicht bei denen die hinter dem Überholten sind, da der ÜV bei diesen jeweils bereits abgeschlossen ist.

Und zwar jeweils dann, wenn man den Vordermann bereits am überholen ist.

Wie soll man auch mehrere gleichzeitig überholen die hintereinander fahren rolleyes.gif


ps: Ich weis auch von keinem Fall, wo ein "Vordrängler" wegen Behinderung einen Strafzettel bekam, wohl aber bekamen "nicht reinlasser" und "Doppelspurblockierer" Strafzettel.


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Nerari
Beitrag 12.01.2014, 17:45
Beitrag #258


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 13:52) *
Das reindrängeln an der Engstelle kann schon ein behindern sein, wenn man lt StVO halt nicht an der Reihe ist.

Wer aber an der Reihe, wer als dran ist die Engstelle zu befahren kann gar nicht behindern.
Das habe ich doch geschrieben book.gif
Zitat (Ingrid @ 12.01.2014, 13:39) *
Alle anderern meinen, dass dieses Einscheren keinen StVO-widrig behindert, weil es von der StVO so vorgesehen ist, dass man dort im Wechsel einschert.


Wieso nur denke ich gerade an das Zitat auf dieser Seite rechts oben laugh2.gif


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Kühltaxi
Beitrag 12.01.2014, 18:30
Beitrag #259


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 13:09) *
Bei uns ist doch nur deshalb das Überholen so seltsam definiert, weil es auch um das Behindern geht.

Wirklich nur deshalb? Warum kommen die Österreicher dann mit einer einfachen und logischen Definition klar? think.gif
Ich vermute eher der StVO-Geber wollte daß Überholverbote in mehr Fällen greifen als sie das bei anderer Definition täten. Sie greifen dann aber auch in so absurden Fällen wie beim Warten am geschlossenen BÜ mit langer Schlange und Abzweigen kurz davor. Davon gibt's bei mir haufenweise und es müssen jetzt auch die Abbieger mit in der Schlange warten obwohl sie völlig gefahr- und behinderungslos an der Schlange vorbei könnten, die Wartenden lassen ja an den Abzweigen vor der Schranke sogar Lücken.

Wenn man als StVO-Geber unbedingt will daß Vorbeifahren an verkehrsbedingt Wartenden als Überholen gilt nur um Behinderungen zu vermeiden könnte man dies auch auf Fälle beschränken wo beide nach der Vorbeifahrsituation den gleichen Weg haben. So wie es jetzt ist hat es irgendwie einen Geschmack von mehr Bußgelder herausschlagen wollen.


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Kühltaxi
Beitrag 12.01.2014, 18:51
Beitrag #260


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Zitat (Nerari @ 12.01.2014, 13:39) *
.... da hilft mir dann die Geometrie, denn ein wenig Abstand zwischen zwei KFZ auf der endenden Spur ist immer, in den ich mit meiner äußeren vorderen "Ecke" hineinstoßen kann (nebenbei: auf italienischen Autobahnen kommt man bei Stau nur mittels dieser Technik überhaupt auf die Autobahn. Da lässt einen keiner irgendwie "freiwillig" rein)

Genau, ist ungefähr wie wenn der Holzfäller einen Keil in den zu fällenden Baum schlägt. laugh2.gif
Eine Feinheit ist dabei aber zu beachten: Mit der eigenen vorderen Ecke möglichst nah auf die anderseitige hintere Ecke des Vordermanns der Lücke zuhalten, keinesfalls mittig oder gar hintermannnah reinstoßen. Psychologie ist eine wichtige Komponente bei solchen Sachen. wink.gif


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Nerari
Beitrag 12.01.2014, 18:54
Beitrag #261


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Zitat (Kühltaxi @ 12.01.2014, 18:51) *
Mit der eigenen vorderen Ecke möglichst nah auf die anderseitige hintere Ecke des Vordermanns der Lücke zuhalten,


yes.gif thumbup.gif
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Schorsch
Beitrag 12.01.2014, 20:20
Beitrag #262


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 13:52) *
Das wäre ja so, als würde an einer rvl Einmündung der linke sagen: "Ich werde von dem rechten behindert"


... mit recht. Allerdings ist in diesem Fall die Behinderung erlaubt. Im Zusammenhang mit einem Überholvorgang ist aber keine Behinderung erlaubt. Der §1, wonach eine Behinderung
begrenzt erlaubt ist, gilt in dem Fall nicht.
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janr
Beitrag 12.01.2014, 20:49
Beitrag #263


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Zitat (Schorsch @ 12.01.2014, 20:20) *
... Im Zusammenhang mit einem Überholvorgang ist aber keine Behinderung erlaubt. ...
Nochmal: Welcher Überholvorgang.

Wenn du an 20ster Stelle in einer Schlang stehst, wirst du zwar mal kurz überholt und wenn er sich direkt vor dir reindrängt stimmt das auch mit dem §5.

Aber wenn er an vorderster Stelle reinfährt ist der Überholvorgang bei dir 19 mal abgeschloßen und du wirst nicht behindert.

Der einzige der sich gegen die Behinderung wehren könnte ist der gerade im Moment überholte, also der ganz vorne - sonst keiner, weil die anderen überholt wurden, aber nicht werden.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.01.2014, 20:58
Beitrag #264


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@janr,
LASS ES!!"

ES IST SINNLOS!!!!! wallbash.gif

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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Nerari
Beitrag 12.01.2014, 21:06
Beitrag #265


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 20:49) *
Der einzige der sich gegen die Behinderung wehren könnte ist der gerade im Moment überholte, also der ganz vorne - ....

Nein, man behindert auch den gerade Überholten nicht unzulässig. Wenn man vor der Engstelle die Fzge auf dem endenden Fahrstreifen überholt, dann gibt es immer einen, den man "als letzten" überholt. Und vor dem man sich dann einordnet, weil vor dem nächsten sich ein weiterer vorne eingeordnet hat und man sich, um "im Wechsel" herzustellen, nun hinter diesem und vor dem gerade Überholten einordnet.
Die Meinung von @Schorsch würde ja ein faktisches Überholverbot vor der Engstelle schaffen. Wieso sollte denn in der StVO stehen, dass man sich an der Engestelle "im Wechsel" einzuordnen habe, wenn eigentlich gemeint ist, dass auf der durchgehenden Spur fahrende nicht mehr überholen dürfen, weil er sonst gegen §5 verstoßen würde. Das würde ja gerade die optimale Ausnutzung des endenden Fahrstreifens verhindern, weil man eben nicht mehr nach vorne durchfahren dürfte, auch wenn auf der endenden Fahrspur alles frei wäre.
Sinn des RV ist gerade, dass man auf seinem Fahrstreifen nach vorne durchfährt und sich dort einordnet (im Wechsel) und eben nicht schon vorher dann, wenn man einen gerade Überholten nicht behindert.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.01.2014, 21:30
Beitrag #266


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Zitat (Nerari @ 12.01.2014, 21:06) *
Sinn des RV ist gerade, dass man auf seinem Fahrstreifen nach vorne durchfährt und sich dort einordnet (im Wechsel) und eben nicht schon vorher dann, wenn man einen gerade Überholten nicht behindert.

Der Idealzustand wäre, wenn die Staus auf den beiden Spuren sich wie kommunizierende Röhren verhalten würden:
Egal, was "unten" abgeht: der Wasserstand ist "oben" in beiden Röhren gleich.

Auf die Engstelle bezogen heißt das:
Jeder, der auf den Stau zurollt, kann darauf vertrauen, dass ganz vorn "im Wechsel" eingefädelt wird, dass ansonsten keiner mehr innerhalb des Staus die Spur wechselt und keiner zuviel Abstand auf den Vordermann lässt.
Dann würde jeder DEN Fahrstreifen wählen, auf dem der Rückstau gerade am kürzesten ist, und somit wären beide Rückstaus ziemlich gleich lang.

Wenn dann noch jeder sich um seinen eigenen Kram kümmert und zusieht, dass er möglichst zügig "geradeaus" bis zur Engstelle vorfährt und DANN möglichst zügig wechselt, dann kommt er selbst am schnellsten voran.

Das ist wie mit der freien Marktwirtschaft: Wenn jeder gleichermaßen "egoistisch" ist, klappt es prima!

Doc


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janr
Beitrag 12.01.2014, 21:34
Beitrag #267


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.01.2014, 21:30) *
... wie kommunizierende Röhren verhalten würden ...
Schönes Beispiel wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 13.01.2014, 00:34
Beitrag #268


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 12:41) *
Wie beim Reißverschussverfahren.


Nun is mir klar warum du immer eine Lücke findest zum vordrängeln! tongue.gif
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janr
Beitrag 13.01.2014, 00:39
Beitrag #269


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Das war aber kein freudscher Vertipper, nur einer der bei meiner Rechtschreibung und Tippschlampigkeit hin und wieder vor kommt. unsure.gif


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 10:19
Beitrag #270


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 20:49) *
Der einzige der sich gegen die Behinderung wehren könnte ist der gerade im Moment überholte, also der ganz vorne - sonst keiner, weil die anderen überholt wurden, aber nicht werden.

Wenn ein Überholter durch den Überholvorgang behindert wird, dann reicht es doch, um zu sagen, dass der Überholer gegen die StVO verstößt.
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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 10:43
Beitrag #271


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Zitat (Nerari @ 12.01.2014, 21:06) *
Sinn des RV ist gerade, dass man auf seinem Fahrstreifen nach vorne durchfährt und sich dort einordnet (im Wechsel) und eben nicht schon vorher dann,
wenn man einen gerade Überholten nicht behindert.

Sinn des RV ist es, dass alle Verkehrsteilnehmer den Engpass gleichberechtigt passieren können (und nicht einer der Fahrstreifen verhungert) und dass das ganze flüssig abläft, damit
eine möglichst hohe Kapazität erreicht wird. Und das wird durch ein Überholverbot automatisch erreicht.
Es wird je auch durchaus mitunter ein Überholverbot angeordnet, um Wildwest zu vermeiden und flüssigen Verkehr zu erzielen - und es klappt.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.01.2014, 11:01
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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 10:43) *
Sinn des RV ist es, dass alle Verkehrsteilnehmer den Engpass gleichberechtigt passieren können (und nicht einer der Fahrstreifen verhungert) und dass das ganze flüssig abläft, damit eine möglichst hohe Kapazität erreicht wird...

Das hast Du richtig erkannt... clapping.gif

Zitat
...Und das wird durch ein Überholverbot automatisch erreicht.

Nein!
Das wird dadurch erreicht, dass sich alle an die STVO halten: Nämlich dass sie ohne überflüssige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs bis vorn durchfahren und sich DORT im Wechsel einordnen.

Wenn rechts die Kolonne stockt und daraufhin links einer stehenbleibt, handelt er ordnungswidrig.
Das ist dann nämlich kein verkehrsbedingtes "Warten", sondern ein eigenmächtiges "Halten"... wallbash.gif

Doc


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Beitrag 13.01.2014, 11:14
Beitrag #273


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Damit Schorschs Überholverbot klappt, bräuchte es noch eine weitere Anordnung: "Wo der der Verkehr stockt, muss die jeweils freiere Fahrspur gewählt werden." Dann würde sich in etwa der Fall der kommunizieren Röhren einstellen - aber es würden sich wohl zig gefährliche Spurwechsel ereignen (mehr als jetzt schon).
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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 11:51
Beitrag #274


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.01.2014, 11:01) *
Wenn rechts die Kolonne stockt und daraufhin links einer stehenbleibt, handelt er ordnungswidrig.

Rechts stockt die Kolonne nur, weil sich vorne laufend Überholer zwischenquetschen.

Zitat
Dann würde sich in etwa der Fall der kommunizieren Röhren einstellen - aber es würden sich wohl zig gefährliche Spurwechsel ereignen (mehr als jetzt schon).

Ich glaube eher dass sich diese doppelten, gefährlichen Wechsel verringern würden, wenn sich dadurch kein großer Vorteil ergäbe.

Der bilderbuchmäßige Ablauf sieht auch so aus, dass 2 Fahrzeugschlangen mit gleicher Geschwindigkeit bis zum Engpass und sich dort flüssig einsortieren.
In der Praxis klappt es aber offenbar nicht, weil
- auf beiden Fahrstreiffen nicht gelich viele Fahrzeuge ankommen
- es Frühwechsler gibt
- und weil auch bei den korrekt wechselnden jeder seine Vorstellung davon hat, von denn nun der korrekte Punkt ist und jeder natürlich meint, dass er dort wo er wechseln will
einen Anspruch darauf hat, egal ob es tatsächlich zu früh ist, oder ob er sich dort Einreihen will, wo "im Wechsel" bereits gerade hergestellt wurde.
War ursprüngliche Absicht zur Einführung des RV, dass man die Fahrzeuge auf dem endenden Fahrstreifen nicht verhungern lassen wollte, passiert jetzt genau das Gegenteil.
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fritz440kombi
Beitrag 13.01.2014, 11:56
Beitrag #275


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Probebetrieb für "offenen Reißverschluß" war auf der BAB zwischen Kufstein und Rosenheim einmal.

Noch ein Link, es geht um dien Synchronisation der VT und nicht um das schnelle vorankommen eines Teils der VT.


Ein paar Übermotivierte haben´s halt auch dort nicht geschnallt und fuhren Slalom (Muß ich denn das Zeichen einhalten, wenn es meines Wisens nicht StVO konform ist .... wink.gif ) ... das schaffen manche sogar hier. wacko.gif wacko.gif wacko.gif


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janr
Beitrag 13.01.2014, 12:24
Beitrag #276


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 10:19) *
... Wenn ein Überholter durch den Überholvorgang behindert wird, dann reicht es doch, um zu sagen, dass der Überholer gegen die StVO verstößt.
Nur wenn er grad überholt wird, aber nicht wenn er überholt wurde.

Beim Überholen ist die Behinderung nicht erlaubt, aber nicht wenn der Vorgang abgeschlossen ist, denn dann wird er ja nicht mehr überholt.


Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 11:51) *
... Rechts stockt die Kolonne nur, weil sich vorne laufend Überholer zwischenquetschen. ...
Auch nein, denn der Verkehr stockt nur dann auf einer Spur (egal welche) wenn sich dort zu viele einordnen, was auch auf der Endenden passieren kann.

Für beide Spuren ist es vorgeschrieben, vorne im Wechsel die Engstelle zu passieren und wenn da vorher schon viele auf einer Spur sind, muß man die freie ausnutzen (Pflicht erst am Ende zu wechseln).

@fritz440kombi: Da fällt keine Spur weg, da sind beide nur zu schmal, und man muß nur Schilder beachten die auch in der StVO sind, oder von der jeweiligen Landesbehörde genehmigt wurden. wavey.gif


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Nerari
Beitrag 13.01.2014, 12:27
Beitrag #277


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.01.2014, 21:30) *
Jeder, der auf den Stau zurollt, kann darauf vertrauen, dass ganz vorn "im Wechsel" eingefädelt wird, dass ansonsten keiner mehr innerhalb des Staus die Spur wechselt und keiner zuviel Abstand auf den Vordermann lässt.
Dann würde jeder DEN Fahrstreifen wählen, auf dem der Rückstau gerade am kürzesten ist, und somit wären beide Rückstaus ziemlich gleich lang.


Man stelle sich einmal vor, die "Verengung" von 2 Schlangen auf eine wäre nicht mit KFZ, sondern mir Personen. Beispielsweise 2 Schlangen an einem Schalter, bei denen jeweils abwechselnd einer bedient wird.
Die Regel wäre exakt wie in der StVO. "An den Schalter im Wechsel herantreten".

Da käme keiner auf die Idee, frühzuwechseln. Es wäre sogar, ganz im "@Schorsch-Modus", äußerst unhöflich, das zu machen. Wieso aber macht man das mit dem KFZ?

Da käme keiner auf die Idee, einen Frühwechsler reinzulassen. Wieso macht man das mit dem KFZ?

Und wenn doch, käme keiner auf die Idee, in seiner Schlange nicht vorzurücken. Wieso also sollte man das mit dem KFZ nicht machen?

Und es würde sich, nach deinem Prinzip, zwei gleich lange Schlangen bilden, wie "gewünscht".

rolleyes.gif
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fritz440kombi
Beitrag 13.01.2014, 12:54
Beitrag #278


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 12:24) *
@fritz440kombi: Da fällt keine Spur weg, da sind beide nur zu schmal, und man muß nur Schilder beachten die auch in der StVO sind, oder von der jeweiligen Landesbehörde genehmigt wurden. wavey.gif


Es geht aber auch um den Bereich VOR einer Engstelle.

Und das "ich muß das nicht beachten - weil usw." halte ich, bei allem Respekt, für eine sehr kurz reichende Auffassung ... was macht der Durchschnittsfahrer ... googelt er schnell, fühlt er sich überlegen, weil er es besser weiß, und dann bringt er in oberlehrerhafter Überlegenhiet wieder einmal bewußt Wirbel hinein?

Motto: Funktioniert ganz gut - is aber nicht verordnet, also ignoriere ich das einmal ... ähnlich: "Mutti ist selbst schuld, wenn mir die Hände frieren, warum zieht sie mir keine Handschuhe an!" whistling.gif






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ulm
Beitrag 13.01.2014, 13:16
Beitrag #279


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.01.2014, 11:01) *
Wenn rechts die Kolonne stockt und daraufhin links einer stehenbleibt, handelt er ordnungswidrig.
Das ist dann nämlich kein verkehrsbedingtes "Warten", sondern ein eigenmächtiges "Halten"... wallbash.gif

Onkel Doktor, es ist noch schlimmer: Das kann bis zur Nötigung gesteigert werden!
...so berichtet in einem angesehenen Forum der User saniboy
Hier berichtet ein Fahrlehrer mit einer erfolgreichen Anzeige wegen Nötigung.

Die Polizei im Saarland hat das auch textlich und bildlich zusammengefasst:

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janr
Beitrag 13.01.2014, 14:16
Beitrag #280


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Zitat (fritz440kombi @ 13.01.2014, 12:54) *
... Es geht aber auch um den Bereich VOR einer Engstelle. ...
Ja, es wird eng, aber es fällt keine Spur weg.

Das hat man bei uns bei engen Baustellen eingeführt wo ja normalerweise die linke Spur nur 2 m breit ist und so nur von Kleinwagen genutzt werden darf.

Mit dem Versetzt-Fahren und dem Wegfall des >2m<-Ronden können auch Golf und breitere FZe die Linke spur nutzen.
Auch ein Modell um Staus auf der rechten Spur zu verringern.

Vor längerem hatten wir das schon zur Diskussion, vor allem wegen der Frage ob das nur eine Bitte oder eine Fahranweisung ist.

Eine Engstelle im Sinne des Reißverschussverfahrens kommt da aber nicht weil beide Spuren weiter führen. wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 14:57
Beitrag #281


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Zitat (ulm @ 13.01.2014, 13:16) *


Wollen die tatsächlich darstellen, dass bei Tempo 60 bis unmittelbar vor die Engstelle fahren soll - hoffentlich ist da keine Betonwand.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 15:01
Beitrag #282


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Und? Ich fuhr schon schnellere Reißverschlussverfahren blink.gif

Höhere Geschwindigkeit, größerer Abstand, gleicher Durchsatz.

In München wirst du unter 65 auf dem Mittleren Ring für nicht ganz voll genommen und da klappt das RVV. wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 15:08
Beitrag #283


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 14:16) *
Mit dem Versetzt-Fahren und dem Wegfall des >2m<-Ronden können auch Golf und breitere FZe die Linke spur nutzen.


Wenn der aber plötzlich bremsen muss, dann wird er von schräg hin ihm fahrenden LKW auf die Gegenfahrbahn gewuscht.

Mich wundert, dass die Einrichtung so schmaler Fahrstreifen überhaupt erlaubt ist. Schließlich heißt es in der StVO:
Zitat
Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 15:22
Beitrag #284


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Fahrstreifen und markierte Fahrspur sind zwei paar Stiefel

Daher kann man hier auch nebeneinander fahren auch wenn keine zwei Spuren je Richtung aufgemalt sind. wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 15:44
Beitrag #285


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 15:22) *
Fahrstreifen und markierte Fahrspur sind zwei paar Stiefel

Trotzdem müssten markierte Fahrstreifen so ausgelegt sein, dass sie ungehindertes Fahren ermöglichen, um StVO-konform zu sein.


Zitat (janr @ 13.01.2014, 15:01) *
Und? Ich fuhr schon schnellere Reißverschlussverfahren blink.gif

Naja - so lange alles gut geht, get´s gut. Aber ohne Sicherheitsreserven zu fahren kann leicht ins Auge gehen und die Polizei sollte dazu nicht gerade aufforderrn.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 15:49
Beitrag #286


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 15:44) *
... Aber ohne Sicherheitsreserven ...

Liest du auch was man schreibt? mad.gif
Zitat (janr @ 13.01.2014, 15:01) *
... Höhere Geschwindigkeit, größerer Abstand, gleicher Durchsatz. ...


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 16:44
Beitrag #287


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 15:49) *
.. Höhere Geschwindigkeit, größerer Abstand, gleicher Durchsatz. ...


Klar, dass sich bei höheren Geschwindigkeiten unter Einhaltung der Sicherheitsabstände der Durchsatz nicht erhöhen lässt. Aber was hat das hier mit dem Abstand zum Fahrstreifenende zu tun?
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janr
Beitrag 13.01.2014, 16:53
Beitrag #288


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Wenn höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, dann sind die Abstände auch dementsprechend größer.

Sicherheitsabstände bleiben bei Geschwindigkeiten über 60 genau so wie bei 30 km/h dementsprechend korrekt und deshalb ist ein RVV bei höheren Geschwindigkeiten nicht unsicherer.

Mittlerer Ring ist eine normalerweise 60er Strecke, es werden aber Geschwnidigkeiten bis zu 80 km/h gefahren.

Trotzdem gibt es an RVV-Engstellen eher kein Problem und wenn dann nicht aus den Geschwindigkeiten resultierend.

Und obendrein bleibt der FZ-Durchsatz der gleiche - das ist nur der Nebeneffekt.


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Pistenteufel
Beitrag 13.01.2014, 17:02
Beitrag #289


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 16:53) *
Sicherheitsabstände bleiben bei Geschwindigkeiten über 60 genau so wie bei 30 km/h dementsprechend korrekt und deshalb ist ein RVV bei höheren Geschwindigkeiten nicht unsicherer.


Wenn beide Schlangen gleich hohe Geschwindigkeiten fahren dann schon. Meistens ist es aber ja so, dass eine Schlange langsamer ist. Je höher die Differenzgeschwindigkeiten sind, desto stärker muss gebremst werden, desto niedriger der Durchsatz, denn das übermäßige Bremsen verstärkt sich von Fahrzeug zu Fahrzeug (Stau aus dem Nichts). whistling.gif
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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 17:13
Beitrag #290


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 16:53) *
Trotzdem gibt es an RVV-Engstellen eher kein Problem und wenn dann nicht aus den Geschwindigkeiten resultierend.

Du wird noch zum Verfechter meiner Überholverbot-Forderung, denn nur bei gleichmäßigen Geschwindigkeiten funktioniert das einigermaßen gefahrlos, wenn bis Zum Anschlag vorgefahren wird.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 17:17
Beitrag #291


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Nein, denn wenn auf einer Spur mehr Platz ist, dann wird dort bis zum Angleichen, also bis zur Engstelle schneller gefahren und somit müßen die in der Spur in der mehr Verkehr ist nicht so lange warten wavey.gif


Nachtrag: Solange es mehr als eine Spur pro Richtung gibt halte ich ein generelles ÜV auch generell für widersinnig.


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Beitrag 13.01.2014, 17:35
Beitrag #292


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 17:17) *
Nein, denn wenn auf einer Spur mehr Platz ist, dann wird dort bis zum Angleichen, also bis zur Engstelle schneller gefahren und somit müßen die in der Spur in der mehr Verkehr ist nicht so lange warten wavey.gif

Die müssen um so länger warten, je mehr Fahrzeuge über die endende Spur hinzu kommen.
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Pistenteufel
Beitrag 13.01.2014, 17:39
Beitrag #293


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 17:17) *
wird dort bis zum Angleichen, also bis zur Engstelle schneller gefahren und somit müßen die in der Spur in der mehr Verkehr ist nicht so lange warten wavey.gif


Wie sieht denn das eigentlich aus, wenn die linke Spur endet und rechts viele LKW unterwegs sind?
Die haben ja die Länge von mehreren Fahrzeugen, zählen aber als eins, so dass doch eigentlich die Schlange auf der rechten Spur bei "im Wechsel" schneller kürzer wird als auf der linken.
Wenn jetzt noch die Fahrzeuge auf der linken Spur deutlich schneller fahren als rechts und mit (nehmen wir mal an) weniger Sicherheitsabstand wird das ganze ja noch verstärkt.
Und ist es wirklich so schlimm, wenn rechts mal zwei Autos hintereinander durchfahren, weil auf der linken Spur gerade niemand ist? think.gif
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janr
Beitrag 13.01.2014, 17:48
Beitrag #294


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 17:35) *
... Die müssen um so länger warten, je mehr Fahrzeuge über die endende Spur hinzu kommen.
Wenn es ein Überholverbot gibt dürfen die nicht durch die Engstelle und alles steht, da man ja im Wechsel durch muß aber der auf der freien Spur (egal welche freier ist) darf an den anderen nciht vorbei fahren.

Und du wirst lachen, ich hatt auch schon Situationen wo auf der endenden Spur mehr los war: Dann mußten die auf der Durchgehenden Spur vor fahren und im Wechsel die Engstelle passieren. wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 18:16
Beitrag #295


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 17:48) *
Wenn es ein Überholverbot gibt dürfen die nicht durch die Engstelle und alles steht, da man ja im Wechsel durch muß


Du ärmster, da hast du wahrscheinlich schon ganze Nächte lang gewartet, bis endlich jemand kam, damit Du "im Wechsel" fahren konntest. crybaby.gif

Aber es ist doch klar, dass man nur dann jemanden im Wechsel herein lassen muss, wenn auch jemand da ist, ansonsten kann man aufschließen.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 18:27
Beitrag #296


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Du darfst wegen deines ÜV nicht aufschließen wavey.gif


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Beitrag 13.01.2014, 18:35
Beitrag #297


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 18:27) *
Du darfst wegen deines ÜV nicht aufschließen wavey.gif

Wenn niemand da ist, dann überholt man auch niemanden und wenn jemand da ist, dann kann man ihm vorausschauend Platz machen.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 18:55
Beitrag #298


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Du verstehts nicht, es ist mal kurz keiner da, weil er nicht überholen darf, aber du hast ja selber gesagt
Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 18:16) *
... ansonsten kann man aufschließen.
und nichts anderes machen die Fahrer die auf der verwaisten Spur entlang fahren: Sie schließen auf.

Und da ist es egal welche Spur grad frei ist und welche nicht.

Ohne ÜV schließt jeder auf so daß man vorne im Wechsel die Engstelle passieren kann.

Wer aber gerne länger wartet darf natürlich zu früh wechseln, zumindest von meiner Seite aus, nicht aus Sicht der Polizei
Zitat (ulm @ 13.01.2014, 13:16) *



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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 19:06
Beitrag #299


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 18:55) *
Wer aber gerne länger wartet darf natürlich zu früh wechseln, zumindest von meiner Seite aus, nicht aus Sicht der Polizei


Länger warten müssen auch die, die gar nicht wechseln, z.B. LKWs, die rechts bleiben müssen. Andere wechseln doppelt um voran zu kommen. Ich kann einen LKW-Fahrer verstehen, der
nicht voran kommt und schon den 5. vor sich hat, der meint, er habe nun aber Anspruch darauf, vor ihm einscheren zu dürfen und das auch durch aggressives hineindrängeln durchsetzt.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 19:11
Beitrag #300


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 19:06) *
... z.B. LKWs, die rechts bleiben müssen. ...
die müssen aber gar nicht, blink.gif
daher auch im Lernvideo das Beispiel mit LKW auf der linken Spur die endet.


Wer zu früh auf die druchgehenden Spur wechselt fabrziert doch den Stau auf dieser, wenn dann andere das Fehlverhalten ausgeichen in dem sie sich korrekt verhalten entsteht natürlich bei manchen ein falsches Gefühl von Ungerechtigkeit, was sie aber durch ein StVO-Konformes Verhalten gar nicht erreicht hätten.


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