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> Reißverschluss missachtet, Unfallverursacher will dagegen vorgehen
Nerari
Beitrag 05.01.2014, 21:23
Beitrag #201


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.01.2014, 17:27) *
.... die falschen Schlüsse ....


langsam, langsam, ein Schritt nach dem anderen. Was nicht ist, kann noch werden rolleyes.gif

Ich habe nochmals übers seinen Ansatz nachgedacht, ein einfaches nicht mehr Überholen würde den Fehler, den der Frühwechsler macht, wieder kompensieren (dass es ein Fehler ist, das sieht ja auch @Schorsch so).
Dem ist aber nicht so, denn das würde vorraussetzen, dass der Frühwechsler die "richtige" Position im Reißverschluss einnimmt. Also die Lücke, in die er weiter vorne an der Engstelle eh fahren würde (Dass damit die Lücke, die der Frühwechsler auf der endenden Spur hinterlässt, ungenutzter Straßenraum bleibt, lassen wir mal außen vor). In aller Regel fährt der Frühwechsler aber willkürlich zwischen zwei Fahrzeuge auf dem anderen Fahrstreifen, weiter vorne aber bleiben etliche Positionen auf der durchgehenden Spur, in die an der Engstelle "im Wechsel" eingeschert werden soll, dann ungenutzt. Nach @Schorsch's Ansatz sollte also immer dort, wo ein Frühwechsler vor einem wechselt, ein neuer Reißverschluss anfangen.

Eine optimale Ausnutzung des Straßenraumes vor der Verengung, die ja mit dem Reißverschluss erreicht werden soll, ist das aber nicht.
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Schorsch
Beitrag 05.01.2014, 21:59
Beitrag #202


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Zitat (Nerari @ 05.01.2014, 21:23) *
Eine optimale Ausnutzung des Straßenraumes vor der Verengung, die ja mit dem Reißverschluss erreicht werden soll, ist das aber nicht.

Der lange Rückstau entsteht durch die vielen Vordrängler. Wenn einige "im Wechsel" nicht genutzt werden, dann kommt dieser lange Rückstau besser voran.

Das "im Wechsel" funktioniert sowieso nur im Bilderbuch, denn es setzt voraus, das auf beiden Fahrstreifen gleich viel Fahrzeuge ankommen. Eine Regelung die darauf verzichtet und dafür ein Überholverbot
im Rückstaubereich beinhaltet, wäre sinnvoller.
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Nerari
Beitrag 05.01.2014, 22:16
Beitrag #203


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Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 21:59) *
Der lange Rückstau entsteht durch die vielen Vordrängler.

Und wieso können die vorfahren? Du hast es selbst erkannt:
Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 13:24) *
Die Frühwechsler ermöglichen es anderen zu überholen, dadurch kommen die Fahrzeuge auf dem durchggehenden Fahrstreifen nicht mehr voran,

Es sind übrigens keine Vordrängler, sondern Verkehrsteilnehmer, die völlig StVO-konform nach vorne fahren, um dort "im Wechsel" einzufädeln.
Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 21:59) *
Eine Regelung die darauf verzichtet und dafür ein Überholverbot
im Rückstaubereich beinhaltet, wäre sinnvoller.

Nein, das wäre Unsinn, weil damit zig Meter freier Fahrstreifen vor der Verengung ungenutzt blieben.


Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 21:59) *
Wenn einige "im Wechsel" nicht genutzt werden, dann kommt dieser lange Rückstau besser voran.

Es soll aber eben nicht nur die eine Spur vorankommen, sondern idealerweise beide Spuren. Dann ist der Rückstau minimal kurz, und das ist der Sinn des RV-Prinzips.
Dass die endende Spur i.d.R. besser vorankommt liegt, auch wenn du es nicht glauben willst, einzig und alleine an den StVO-widrig zu früh wechselnden Verkehrteilnehmern, die leider in deiner Ursachenforschung so gar nicht vorkommen. Denen solltest du mal die Leviten lesen, nicht denen, die sich durch das Verhalten derjenigen nicht verunsichern lassen, und richtigerweise bis zur Engstelle auf ihrem Fahrstreifen bleiben. Nur weil die Frühwechsler es schaffen, den Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verlangsamen müssen sie das für den endenden nicht auch noch bewirken wink.gif
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Schorsch
Beitrag 06.01.2014, 08:59
Beitrag #204


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Zitat (Nerari @ 05.01.2014, 22:16) *
Es soll aber eben nicht nur die eine Spur vorankommen, sondern idealerweise beide Spuren. Dann ist der Rückstau minimal kurz, und das ist der Sinn des RV-Prinzips.

Du hast den Sinn erkannt: Beide Spuren sollen gleich gut vorankommen und das Einfädeln sollte möglichst reibungslos erfolgen. Beides wird durch ein Überholverbot erreicht.
Frühwechsler sind diejenigen, die einerseits nicht vordrängeln wollen (weil sie auch im Auto ihre Kinderstube nicht vergessen haben) und andererseits auch nicht von hinten von Vordrängler bedrängt werden
wollen. Ausweg ist für sie das zu frühe Einscheren. Mit einem Überholverbot wäre auch das Problem gelöst, denn auch diejenigen, die selbst nicht vordrängen wollen würden dann nicht mehr (so stark und eindeutig
rechtswidrig) von Dränglern bedrängt.
Dadurch würde der RV dann insgesamt einigermaßen bilderbuchmäßig ablaufen können.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 09:41
Beitrag #205


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Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 08:59) *
Mit einem Überholverbot wäre auch das Problem gelöst...

@Schorsch:
Die meiner Meinung nach beste Lösung ist die jetzige Regelung nach StVO. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich ALLE daran halten.

DEINE Lösung könnte, sofern sich alle an sie halten, auch einigermaßen funktionieren. Sie hat aber zwei entscheidende Nachteile:

Erstens wird die endende (also zumeist die linke) Spur nicht voll ausgenutzt, sondern es entstehen immer wieder große Lücken, weil nicht zügig nach vorn durchgefahren werden darf. Ein eventueller Stau wird also nach hinten verlagert. Auf Autobahnen ist es meistens egal, WO es sich staut, aber wenn der Rückstau erst mal eine Auffahrt blockiert, wird's langsam unschön.

Zweitens wird an JEDER Einfädelstelle unabhängig von Überholverbot oder Nicht-Überholverbot ab einer bestimmten Verkehrsdichte auf dem durchgehenden Fahrstreifen eh eine Stop and go-Situation geschaffen, weil ja schließlich für jeden Einfädler eine Lücke aufgemacht werden muss.
Da ist es doch für denjenigen, der sich in der endenden Spur befindet, ziemlich nervig, GENAU neben dem Verkehr der Nachbarspur mithalten zu müssen und weder zu überholen noch überholt zu werden.

Und da das Überholverbot selbstverständlich auch für die vollere der beiden Spuren gilt, wird auch DORT der Verkehr noch zusätzlich ausgebremst, wenn auf endenden Spur jemand "schläft".


Es ist aber müßig, dass Du UNS hier Deine Theorien unterbreitest:
Es ist in der StVO eindeutig geregelt, WIE aneiner Engstelle zu verfahren ist (nämlich ZÜGIG bis nach vorn durchzufahren und erst DANN im Weschsel einzufädeln). Wenn Du es anders haben willst, dann solltest Du versuchen, nicht UNS, sondern den Verkehrsminister von Deiner Lösung zu überzeugen. Denn in einem sind wir uns wohl einig: Ein Nebeneinander der bestehenden Regelung und Deiner Vorstellng KANN nicht funktionieren.

Doc


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fritz440kombi
Beitrag 06.01.2014, 13:07
Beitrag #206


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Jetz spiegeln wir mal das ganze und betrachen dichten verkehr, wo alle links kleben (vor einer Wandernden Engstelle rechts = Lkw), dann ist das rechts überholen in dieser Situation auch nur mit mäßigem Geschwindigkeitsunterschied erlaubt nach StVO D, wenn sich da zwei Kolonnen nebeneinander bilden.


In Österreich spricht man definitionsgemäß von "Überholen", wenn sich ein Fahrzeug an einem anderen auf der selben Fahrbahn in die selbe Richtung bewegt ... Steht einnFZ spricht man vom Vorbeifahren.

Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen sind alle Fahrstreifen auszunutzen und wen dann Kolonnen nebeneinander her fahren, dan ist das Nebeneinanderfahren.

Beim RV verfahren heißt es: Es ist an die Engstelle heranzufahren, wenn man daß mit entsprechend geringem geschwindigkeitsunterschied macht ( < 20 km/h) dann gibt es überhaupt kein Problem, da baut sich nämlic dan eine vernünftige Kolonne in der zweiten Spur auf.

Stau entsteht immer erst dann, wenn zu viele , zu schnell weiterkommen wollen und auch eine Abstände f lassen. Letzeres ist sowieso der Tod für den RV, wen alle Gemütsathleten sich bei einer Engstelle anstellen, wie an einer Ampel und keine Lücken lassen.

Reißverschluß heißt für manche: Aufführen, wie offene Hose ... tongue.gif , da gehören diejenigen , die mit voller Speed an den Früheinscheren vorbeipreschen ganauso dazu, wie die Früheinscherer, die dann keinen deut und cm vorne freigeben wollen und den Kampf um Meter nd Sekunden mit der "StVO zwischen den Zähnen" führen.

Ironie on: Weiterführender Buctipp: Linkskleber und Rechtsüberholer - Eine Haßliebe auf der BAB. Ein Gesellschaftsroman nach tatsächlichen Gegebenheiten, Vorwort vom ADAC. Verlag für "Freie Bürger" Berlin-Wien-Brüssel, Erstausgabe 1960, Aktuelle Jubiläumsausgabe zur Einführung der Mautpflicht in Deutschland, ISBN 0815 130 100 80 50 Ironie off


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janr
Beitrag 06.01.2014, 13:20
Beitrag #207


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Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 14:17) *
... Man müsste nicht kriechen, denn die Fahrzeuge auf dem durchgehenden Streifen kämen zügig voran, wenn sie nicht durch Vordrängler ausgebremst würden.
Vordrängler? die gibt es doch nur durch die Frühwechlser, die verboten handeln.

Bleib auf deiner Spur, dann passiert auch nix.

Ausserdem ist Vordränglen nicht verboten sondern erwünscht, da man den freien Straßenraum nutzen soll.

Daß man über vordrängler schimpft ist aber dennoch Kindergartenkacke.


Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 21:59) *
... Der lange Rückstau entsteht durch die vielen Vordrängler. Wenn einige "im Wechsel" nicht genutzt werden, dann kommt dieser lange Rückstau besser voran.

Das "im Wechsel" funktioniert sowieso nur im Bilderbuch, denn es setzt voraus, das auf beiden Fahrstreifen gleich viel Fahrzeuge ankommen. Eine Regelung die darauf verzichtet und dafür ein Überholverbot
im Rückstaubereich beinhaltet, wäre sinnvoller.
Wenn es keine Frühwechsler gibt, die verboten handeln, gibt es auch keine Vordrängler.


Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 08:59) *
... Du hast den Sinn erkannt: Beide Spuren sollen gleich gut vorankommen und das Einfädeln sollte möglichst reibungslos erfolgen. Beides wird durch ein Überholverbot erreicht.
Frühwechsler sind diejenigen, die einerseits nicht vordrängeln wollen (weil sie auch im Auto ihre Kinderstube nicht vergessen haben) und andererseits auch nicht von hinten von Vordrängler bedrängt werden ...
Beide Spuren sollen gleich gut vorankommen. Damit das klappt muß man an anderen vorbei fahren.

Vordrängler handeln StVO konform, aber geben tut es sie eigentlich nicht, denn selbst wenn dir an der Engstelle zehn mal der Vortritt gelassen wird, werden andere eher zu hause sein als du, da sie wo ganz wo anders hinfahren. wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 06.01.2014, 14:52
Beitrag #208


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Zitat (fritz440kombi @ 06.01.2014, 13:07) *
Stau entsteht immer erst dann, wenn zu viele , zu schnell weiterkommen wollen und auch eine Abstände f lassen.
Letzeres ist sowieso der Tod für den RV, wen alle Gemütsathleten sich bei einer Engstelle anstellen, wie an einer Ampel und keine Lücken lassen.


Große Abstände führen dazu, dass weniger Fahrzeuge passieren können. Bei vorgeschriebenen 2 Sekunden zeitlichem Abstand sind es max.ca. 30 Fahrzeuge/min. Bei mehr Abstand entsprechend weniger.
Und das einzige Mittel, damit sich nicht lange Rückstaus bilden ist, dass im Bereich der Engstelle flüssig gefahren wird mit nicht zu großen Abständen

@janr: Zu früh wechseln ist nicht verboten, man kann aber nicht den RV für sich in Anspruch nehmen.
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janr
Beitrag 06.01.2014, 14:54
Beitrag #209


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Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 14:52) *
... @janr: Zu früh wechseln ist nicht verboten, man kann aber nicht den RV für sich in Anspruch nehmen.
Die Vorgabe, besser die Verpflichtung lt StVO bis zur Engstelle vor zu fahren kommt einem Frühwechselverbot gleich.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 15:05
Beitrag #210


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Zitat (janr @ 06.01.2014, 14:54) *
Die Vorgabe, besser die Verpflichtung lt StVO bis zur Engstelle vor zu fahren kommt einem Frühwechselverbot gleich.

Gibt es denn einen Owi-Tatbestand "Sie fuhren nicht bis zur Engstelle vor"?

Wenn ich partout vorzeitig die Spur wechseln will kann ich doch hunderterlei Gründe finden, warum ich nicht bis zum Ende durchfahre.
Die "Ausrede", nicht bis zum Ende fahren zu können weil man bereits vorher abbiegen will dürfte bei entsprechender Lokalität recht stichhaltig sein.

Doc


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Schorsch
Beitrag 06.01.2014, 16:02
Beitrag #211


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Zitat (janr @ 06.01.2014, 14:54) *
Die Vorgabe, besser die Verpflichtung lt StVO bis zur Engstelle vor zu fahren kommt einem Frühwechselverbot gleich.


Zitat
....ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen,
dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

In der StVO steht nur wo der Fahrstreifenwechsel zu ermöglichen ist und nicht, dass er vorher nicht erlaubt ist.

Verboten ist es allerdings, gegen das "im Wechsel" zu verstoßen und noch jemanden vorzulassen, wenn "im Wechsel" bereits hergestellt ist.
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Pistenteufel
Beitrag 06.01.2014, 16:56
Beitrag #212


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Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 16:02) *
In der StVO steht nur wo der Fahrstreifenwechsel zu ermöglichen ist und nicht, dass er vorher nicht erlaubt ist.

Dies regeln in NRW ja die durchgezogenen Linien - allerdings auch nur bei Baustellen von längerer Dauer und nicht etwa bei Tagesbaustellen oder endenden Fahrstreifen aufgrund von Unfällen etc.
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Nerari
Beitrag 06.01.2014, 18:29
Beitrag #213


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Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 08:59) *
Beide Spuren sollen gleich gut vorankommen und das Einfädeln sollte möglichst reibungslos erfolgen. Beides wird durch ein Überholverbot erreicht.

Du hast einen wichtigen Aspekt vergessen: Beide Spuren sollen vor der Engstelle optimal ausgenutzt werden. Und genau das wird mit einem ÜV nicht erreicht. Eher im Gegenteil, nämlich wegen der Frühwechsler.
Weil es nämlich auch bei einem ÜV Frühwechsler geben wird, die den Platz auf dem endenden Fahrstreifen verschenken. Im bestehenden System darf der Nächste den Platz auf dem endenden Fahrstreifen einnehmen, bei einem ÜV nicht.

Man muss also das Frühwechseln unterbinden, nicht das Überholen. So wie das in NRW nach Möglichkeit gemacht wird.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 20:25
Beitrag #214


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Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 16:02) *
Verboten ist es allerdings, gegen das "im Wechsel" zu verstoßen und noch jemanden vorzulassen, wenn "im Wechsel" bereits hergestellt ist.

Auch DAS ist Unsinn:
Ich MUSS zwar an der Engstelle ein Fahrzeug der anderen Spur "im Wechsel" reinlassen und darf es nicht blockieren (seinen Hintermann brauche ich dann nicht mehr "kampflos" reinzulassen), aber mich kann niemand daran hindern, auch noch weitere Leute vorzulassen. Zumindest kann der Gesetzgeber nicht von mir verlangen, dem zweiten (also einem "Unberechtigt-Reindrängler") vorsätzlich in die Beifahrertür zu fahren.



Zitat (Pistenteufel @ 06.01.2014, 16:56) *
Dies regeln in NRW ja die durchgezogenen Linien
Und ich finde es SEHR traurig, das solche Konstrukte offenbar erforderlich sind.
EIne 500m lange durchgezogene Linie ist ja nur dann sinnvoll, wenn vor der Engstelle mindestens 500 m Stau herrscht. In der Regel ist aber während des größten Teils eines 24-Stunden-Tages GAR kein Stau - und die durchgezogene Linie hindert entweder am Ausscheren zum Überholen oder am Wiedereinscheren NACH dem Überholen... wallbash.gif

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Nerari
Beitrag 06.01.2014, 20:28
Beitrag #215


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2014, 20:25) *
Und ich finde es SEHR traurig, das solche Konstrukte offenbar erforderlich sind.


Naja, wenn du liest, was für Auffassungen hier vertreten werden, müsstest du einsehen, WIE erforderlich diese sind rolleyes.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 20:39
Beitrag #216


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Zitat (Nerari @ 06.01.2014, 20:28) *
Naja, wenn du liest, was für Auffassungen hier vertreten werden, müsstest du einsehen, WIE erforderlich diese sind rolleyes.gif

Es ist bei mir schon öfter die folgende Gewissensfrage aufgetreten:
Fast leere Autobahn; ich überhole mit meinem Gespann mit 100 km/h auf der linken Spur einen rechts fahrenden Lkw.
Danach komme ich nicht wieder zurück, weil mich plötzlich eine durchgezogene Linie daran hindert. Die endet erst ein paar hundert Meter weiter an einer Engstelle.
Inzwischen habe ich einen Hintermann, der gern vorbei möchte.

Was tun:
- völlig überflüssigerweise 500 Meter lang mit 100 km/h die linke Spur blockieren?
- brav Platz machen, dabei die durchgezogene Linie überqueren - und ein 20€-Knöllchen riskieren?

Ich gebe zu: Ich mache letzteres - und freue mich schon auf den eventuellen Rechtsstreit... whistling.gif

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fritz440kombi
Beitrag 06.01.2014, 21:13
Beitrag #217


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.... ich bliebe links und ließe dem "hurtigen Nachfolger" die Entscheidung, ob er eine Strafe riskiert ...


Die Zwischenabtrennung hat ja nur in einem Geschwindigkeitstrichter Sinn,,, BTW: In Schweden ist unter verodnetem Tempo 70 mehrerer Fahsrteifen bereits eine Freiwe Wahl des Fahrstreifens möglich, da "stellen sich dan alle sehr verteilt an, weil es dann die blöde Aufteilung zwischen "Normalspur" und "Überholspur" nicht mehr, sprich das Rechtsfahrgebot hindert nicht am Verteilen in mehrere Spuren .. whistling.gif whistling.gif

Länge eines Staubereichs, der sich bewegt ist übrigends völlig egal, hauptsache es rinnt ... dann geht halt gerade nicht mehr.

Hauptstauproblem ist der Abstand, wenn dann jeder erst wieder losfährt, nachdem sich der Vordermann rührt, das kostet zeit (und Sprit). Und verursacht letztendlich echten Stillstand.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 21:27
Beitrag #218


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Zitat (fritz440kombi @ 06.01.2014, 21:13) *
... Hauptstauproblem ist der Abstand, wenn dann jeder erst wieder losfährt, nachdem sich der Vordermann rührt, das kostet zeit (und Sprit).

Wenn er sich wenigstens DANN beeilen würde... crybaby.gif
Neulich gab es auf der Tauern-Autobahn mal wieder eine Baustelle, bei der der linke Fahrstreifen gesperrt war.
Es herrschte mittelprächtiger Verkehr. Es hätte genau genommen eigentlich gar keinen Grund für einen Stau gegeben, da ALLE auf die Baustelle zulaufenden Fahrzeuge bequem auf den rechten Fahrstreifen gepasst hätten. Dennoch herrschte vor der Baustelle ein Mega-Stau von rund 10 Kilometern Länge, in dem ich fast 2 Stunden feststeckte. Also mir anderen Worten: Es lief 10 Kilometer weit auf beiden Spuren durchschnittlich nur mit Schrittempo.

Ich war natürlich gespannt auf die Ursache und vermutete irgendeinen Unfall in der Baustelle.
Aber nichts da: Es war alles völlig normal, und auch der Reißverschluss klappte vorzüglich:
- Keine Früh-Nach-Rechts-Wechsler;
- Keine Spät-Noch-Mal-Nach-Links-Wechsler.

Woher kam aber nun der Stau:
Der "Pfropfen" war HINTER der Einfädelstelle, weil NACH dem Reißverschluss nicht zügig losgefahren wurde, sondern mit RIESIGEN Abständen zum jeweiligen Vordermann im 10km/h-Tempo weitergebummelt wurde... wallbash.gif

Doc


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janr
Beitrag 06.01.2014, 21:35
Beitrag #219


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Zitat (fritz440kombi @ 06.01.2014, 21:13) *
... In Schweden ist unter verodnetem Tempo 70 mehrerer Fahsrteifen bereits eine Freiwe Wahl des Fahrstreifens möglich, ...

In D gilt das Rechtsfahrgebot nur agO und dann wenn wenig Verkehr ist.

Ansonsten nicht wavey.gif


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Schorsch
Beitrag 06.01.2014, 22:01
Beitrag #220


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2014, 20:25) *
aber mich kann niemand daran hindern, auch noch weitere Leute vorzulassen.

Natürlich muss ich mich so verhalten wie es die StVO in diesem Fall vorschreibt. Wenn mich jemand mit Gewalt daran hindern will, mich StVO-gemäß zu verhalten, dann wäre das Nötigung.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 22:12
Beitrag #221


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Zitat (janr @ 06.01.2014, 21:35) *
In D gilt das Rechtsfahrgebot nur agO und dann wenn wenig Verkehr ist.
Ansonsten nicht wavey.gif

Falsch!
Es gibt außerorts ein generelles Rechtsfahrgebot. Einzige Ausnahme: Wenn auf der rechten Spur einer mindestens DREIspurigen Autobahn-Fahrbahn recht relativ lockerer Verkehr herrscht, muss ein auf der MITTELspur Fahrender nicht jede kleine Lücke zum Nach-Rechts-Einscheren nutzen (Richtwert der Rechtprechung: 30 Sekunden lang überflüssigerweise die Mittelspur blockierren geht so gerade noch in Ordnung).

Doc wavey.gif


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janr
Beitrag 06.01.2014, 22:16
Beitrag #222


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Es gilt nicht, wenn der Verkehr dicht genug ist und das frei ist kenn ich selten, aber dann stört es ja auch nicht rechts zu fahren wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 22:21
Beitrag #223


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Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 22:01) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2014, 20:25) *
aber mich kann niemand daran hindern, auch noch weitere Leute vorzulassen.
Natürlich muss ich mich so verhalten wie es die StVO in diesem Fall vorschreibt.

Die StVO schreibt vor, dass Du den ersten Wechsler reinlassen MUSST. Der hat also "Vorfahrt".
Die StVO schreibt aber selbstverständlich nicht vor, dass Du das Einscheren eines weiteren Wechslers in dieselbe Lücke vor Dir verhindern musst.
Der zweite hat keine "Vorfahrt" mehr, aber niemand kann Dich hindern, auf Dein Vorfahrtrecht zu verzichten.



Zitat (janr @ 06.01.2014, 22:16) *
... das frei ist kenn ich selten...

Dann solltest Du mal zu anderen Tageszeiten fahren... whistling.gif


Zitat (janr @ 06.01.2014, 22:16) *
Es gilt nicht, wenn der Verkehr dicht genug ist...

Das trifft aber dennoch - wie gesagt - nur für zweite von mindestens drei Spuren zu.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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janr
Beitrag 06.01.2014, 22:31
Beitrag #224


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Nein, das trifft auch bei nur zwei Spuren zu wavey.gif

"Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. ..."

Steht im ersten Satz des §7 wink.gif


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henpara
Beitrag 10.01.2014, 10:58
Beitrag #225


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Jetzt haben wir 3 Seiten Diskussion mit einem Troll, der die aktuelle Reißverschlussregelung nicht verstehen kann oder will und unser TE, der einen sehr interessanten Fall hatte, meldet sich garnicht mehr, dabei würde mich zB sehr interessieren, wie es nun weitergegangen ist.

Gericht? Quotelung? Vorsatz war beweisbar, ja/nein?

Das ist doch viel interessanter, als eine Trolldiskussion!
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Schorsch
Beitrag 10.01.2014, 11:43
Beitrag #226


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2014, 22:21) *
Die StVO schreibt vor, dass Du den ersten Wechsler reinlassen MUSST. Der hat also "Vorfahrt".
Die StVO schreibt aber selbstverständlich nicht vor, dass Du das Einscheren eines weiteren Wechslers in dieselbe Lücke vor Dir verhindern musst.
Der zweite hat keine "Vorfahrt" mehr, aber niemand kann Dich hindern, auf Dein Vorfahrtrecht zu verzichten.


Den ersten Wechsler muss ich rein lassen, wenn ich im 2. Fahrzeug hinter dem Wechsler fahre. Danach schreibt die StVO "im Wechsel" vor. Wenn ich gegen "im Wechsel" verstoße,
dann verstoße ich natürlich gegen die StVO. Wenn ich es trotzdem mache, dann behindere ich zudem die hinter mir fahrenden.
Anders als im Vorfahrtsrecht, wo nichts gegen einen Verzicht spricht, ist hier die Vorgehensweise festgelegt.

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janr
Beitrag 10.01.2014, 11:51
Beitrag #227


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Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 11:43) *
... Wenn ich gegen "im Wechsel" verstoße, ...
und du einen weiteren reinlässt, nehme ich an.
Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 11:43) *
... dann verstoße ich natürlich gegen die StVO. Wenn ich es trotzdem mache, dann behindere ich zudem die hinter mir fahrenden. ...
Nein, wer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet behindert eben nicht die hinter ihm. wavey.gif
Wo sollte das auch in der StVO stehen think.gif


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Schorsch
Beitrag 10.01.2014, 12:12
Beitrag #228


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Zitat (janr @ 10.01.2014, 11:51) *
Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 11:43) *
... Wenn ich gegen "im Wechsel" verstoße, ...
und du einen weiteren reinlässt, nehme ich an.

Ja, dann ist es nicht mehr "im Wechsel", also ein Verstoß gegen die in der StVO vorgeschriebene Vorgehensweise. Auch wenn es zu meinem Nachteil ist darf ich nicht gegen die StVO verstoßen.

Auf Vorfahrtrecht verzichten ist etwas anderes, als die Vorschriften des RV zu missachten.
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janr
Beitrag 10.01.2014, 12:29
Beitrag #229


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Stimmt, da geb ich dir mal recht.

Es gibt aber Verkehrssituationen, bei denen der Abstand so groß ist, daß auch mal pro Seite zwei FZ oder mehr die Engstelle passieren können, aber dann gibt es eh keinen Konflik wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 10.01.2014, 14:06
Beitrag #230


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Zitat (Schorsch @ 05.01.2014, 21:59) *
Der lange Rückstau entsteht durch die vielen Vordrängler. Wenn einige "im Wechsel" nicht genutzt werden, dann kommt dieser lange Rückstau besser voran.

Nein, der lange Rückstau entsteht dadurch daß vorne Raum nicht genutzt wird und die Autos die da sein könnten müssen woanders hin, hier zwangsweise nach hinten.

Zitat (Schorsch @ 06.01.2014, 08:59) *
Frühwechsler sind diejenigen, die einerseits nicht vordrängeln wollen (weil sie auch im Auto ihre Kinderstube nicht vergessen haben) und andererseits auch nicht von hinten von Vordrängler bedrängt werden
wollen. Ausweg ist für sie das zu frühe Einscheren.

Dein Gutmenschentum ist hier fehl am Platz. Es zählt in der Situation nicht daß jedem exakte Gerechtigkeit widerfährt sondern daß möglichst viele möglichst schnell durchkommen und das ist bei hohem Verkehrsaufkommen gegeben wenn alle sich erst auf beide Spuren gleichmäßig verteilen, ggfs. durch "ungerechtes" Überholen im Vorfeld, und direkt vor der Engstelle RVV anwenden.

Zitat (fritz440kombi @ 06.01.2014, 13:07) *
In Österreich spricht man definitionsgemäß von "Überholen", wenn sich ein Fahrzeug an einem anderen auf der selben Fahrbahn in die selbe Richtung bewegt ... Steht einnFZ spricht man vom Vorbeifahren.

Ich finde euer Recht ja im Vergleich zu unserem manchmal recht eigentümlich, aber hier erfaßt ihr präzise und logisch die Realität. thumbup.gif
Unsere komische Überholdefinition mit ihrem künstlich konstruierten "verkehrsbedingten Halten" dagegen hilft nur der Polizei um in bestimmten Fällen Bußgelder verhängen zu können. crybaby.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Schorsch
Beitrag 10.01.2014, 14:49
Beitrag #231


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Zitat (Kühltaxi @ 10.01.2014, 14:06) *
Unsere komische Überholdefinition mit ihrem künstlich konstruierten "verkehrsbedingten Halten"


Wer hält muss beim Anfahren eine Gefährdung anderer ausschließen im Gegensatz zu jemandem, der verkehrsbedingt gewartet hat. Wäre alles Halten,
dann hätte man auch immer die A.-Karte, wenn sich irgendwie jemand vors Fahrzeug quetscht.
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Pistenteufel
Beitrag 10.01.2014, 14:59
Beitrag #232


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Zitat (Kühltaxi @ 10.01.2014, 14:06) *
Es zählt in der Situation nicht daß jedem exakte Gerechtigkeit widerfährt sondern daß möglichst viele möglichst schnell durchkommen und das ist bei hohem Verkehrsaufkommen gegeben wenn alle sich erst auf beide Spuren gleichmäßig verteilen, ggfs. durch "ungerechtes" Überholen im Vorfeld, und direkt vor der Engstelle RVV anwenden.


Noch entscheidender als die Verteilung auf die Fahrstreifen ist aber die Geschwindigkeit, mit der sich die Fahrzeuge der Engstelle nähern.
Wenn da im Vorfeld eine 60 steht, die Leute auf der linken Spur aber weiterhin 100 fahren gibt es mehr Stau auf beiden Spuren als bei niedrigerer Geschwindigkeit, egal was vor der Engstelle passiert.
In der Regel hat das zur Folge, dass stark gebremst werden muss und solche Situationen verursachen mehr Stau als welche wo der Verkehr mit konstanter Geschwindigkeit rollen kann.
Deswegen ist es mir auch egal, ob hinter mir jemand schneller fahren will, er kommt wenn ich ihn überholen lasse auch nicht schneller ans Ziel, denn der Engpass besteht bei der Spurzusammenführung und nicht davor. whistling.gif
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Kühltaxi
Beitrag 10.01.2014, 15:14
Beitrag #233


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Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 14:49) *
Zitat (Kühltaxi @ 10.01.2014, 14:06) *
Unsere komische Überholdefinition mit ihrem künstlich konstruierten "verkehrsbedingten Halten"

Wer hält muss beim Anfahren eine Gefährdung anderer ausschließen im Gegensatz zu jemandem, der verkehrsbedingt gewartet hat. Wäre alles Halten,
dann hätte man auch immer die A.-Karte, wenn sich irgendwie jemand vors Fahrzeug quetscht.

Das rechtfertigt aber noch lange nicht rechtlich das Vorbeifahren an einem verkehrsbedingt Haltenden zum "Überholen" sozusagen "upzugraden". Die skurrile Folge sieht man z. B. am Bahnübergang wo man ja neuerdings nicht mehr überholen darf, an sich eine sinnvolle Regelung, aber wenn kurz vor dem BÜ eine Kreuzung oder ein Abzweig ist darf man jetzt auch nicht mehr an einer stehenden Schlange vorbei wenn man abbiegen will.


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Nerari
Beitrag 10.01.2014, 15:43
Beitrag #234


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Zitat (Pistenteufel @ 10.01.2014, 14:59) *
Noch entscheidender als die Verteilung auf die Fahrstreifen ist aber die Geschwindigkeit, mit der sich die Fahrzeuge der Engstelle nähern.
Wenn da im Vorfeld eine 60 steht, die Leute auf der linken Spur aber weiterhin 100 fahren gibt es mehr Stau auf beiden Spuren als bei niedrigerer Geschwindigkeit, egal was vor der Engstelle passiert.


Was passiert, wenn die KFZ auf dem endenden Fahrstreifen gegen die zHG und damit gegen die StVO verstoßen steht doch auf einem ganz anderen Blatt dry.gif Wobei ich mal dahingestellt lasse, ob es wirklich mehr Stau gibt , wenn gegen die zHG verstoßen wird.

Hier im Thread geht es um den RV, und was bei dessen Missachtung passiert, und um sonst nichts.
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rapit
Beitrag 10.01.2014, 15:55
Beitrag #235


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Mal ein ganz anderes Problem, was die Frühwechsler verursachen: Zuweilen gefährden sie Menschenleben.

Wie verhält sich denn der typische Frühwechsler? => "Oh, neben mir bewegt sich was, da könnte sich eine Lücke ergeben, da quetsche ich mich jetzt rei...- ah Mist, jetzt stehen die schon wieder!" So, und dann steht er von schief nach quer mittendrin und blockiert die linke Fahrspur und den Raum zwischen den Fahrzeugschlangen (das was eigentlich als Rettungsgasse frei bleiben sollte). ranting.gif
Frühwechsler und Unfähige sind meist ein und derselbe Personenkreis. Was zur Folge hat, dass man auch nicht mitbekommt, dass von hinten ein Rettungsfahrzeug naht. Erstens hört man generell sowieso nix, und in den Spiegeln kriegt man ja nun auch nichts mehr mit, weil das Auto diagonal steht und man sich im Spiegel den Mittelstreifen betrachten kann.

Denn das Frühwechsler-blockieren-alles-Problem haben wir ja nicht nur bei Baustellenverengungen, sondern auch bei unfallbedingten Staus. mad.gif


Würden alle bis ans Ende der Spur fahren, ergäbe sich dort immer eine Möglichkeit, dort nochmal schön zur Seite zu fahren und ein Rettungsfahrzeug passieren zu lassen.
Welches sich im Übrigen durch einen insgesamt kürzeren Stau quälen müsste.


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Schorsch
Beitrag 10.01.2014, 16:44
Beitrag #236


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Zitat (rapit @ 10.01.2014, 15:55) *
Wie verhält sich denn der typische Frühwechsler? => "Oh, neben mir bewegt sich was, da könnte sich eine Lücke ergeben, da quetsche ich mich jetzt rei...- ah Mist, jetzt stehen die schon wieder!" So, und dann steht er von schief nach quer mittendrin und blockiert die linke Fahrspur und den Raum zwischen den Fahrzeugschlangen (das was eigentlich als Rettungsgasse frei bleiben sollte). ranting.gif
Frühwechsler und Unfähige sind meist ein und derselbe Personenkreis.


Und wenn diese "Unfähigen" erst auf den letzten Drücker wechseln, dann läuft alles wunderbar flüssig?

Wie siehst Du übrigens §5(4) im Zusammenhang mit Überholen beim RV?
Zitat
... Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

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Pistenteufel
Beitrag 10.01.2014, 17:04
Beitrag #237


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Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 16:44) *
Wie siehst Du übrigens §5(4) im Zusammenhang mit Überholen beim RV?
Zitat
... Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.



Das wird meistens nicht so genau genommen, schließlich sitzt man ja abgeschottet von der Außenwelt anonym in seiner Blechkarosse. thread.gif

Es ist immer interessant, wenn es den Leuten in der Stadt nicht schnell genug geht, sie erst überholen müssen und ihnen dann aber doch plötzlich noch einfällt, dass sie an der nächsten Einfahrt abbiegen müssen. Da wird dann auch mal eine kleine Behinderung in Kauf genommen, schließlich hatte man ja geblinkt. whistling.gif

Hab ich gestern erst wieder erlebt, die Frau mittleren Alters, die es eilig hatte, musste dann aber zur gleichen Tankstelle wie ich. Mich wunderte nur, dass sie sich an der Kasse nicht auch noch vorgedrängelt hat. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 10.01.2014, 17:29
Beitrag #238


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Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 16:44) *
Und wenn diese "Unfähigen" erst auf den letzten Drücker wechseln, dann läuft alles wunderbar flüssig?

Lies doch meinen Beitrag zu Ende, bevor Du meckerst whistling.gif


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Nerari
Beitrag 10.01.2014, 17:56
Beitrag #239


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Zitat (rapit @ 10.01.2014, 15:55) *
Welches sich im Übrigen durch einen insgesamt kürzeren Stau quälen müsste.


Für den Rettungswagen wäre es optimal, wenn alle frühwechseln würden rolleyes.gif . Dann wäre die endende Spur frei, und es hätte diese ganz für sich thread.gif .
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janr
Beitrag 11.01.2014, 16:04
Beitrag #240


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Zitat (Schorsch @ 10.01.2014, 16:44) *
... Und wenn diese "Unfähigen" erst auf den letzten Drücker wechseln, dann läuft alles wunderbar flüssig?

Wie siehst Du übrigens §5(4) im Zusammenhang mit Überholen beim RV?
Zitat
... Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.


Jetzt wirst du wirklich zum Troll mad.gif

Die "Unfähigen" verhalten sich so, wie es die StVO vorschreibt.

Und jetzt nochmal: Als Frühwechsler wirst du nicht mehr überholt und somit nicht behindert

Der Überholvorgang ist seit zig FZen bereits vollständig abgeschloßen und nur der ganz vorne darf entweder zuerst durch oder muß mich reinlassen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.01.2014, 16:45
Beitrag #241


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Wieso muss ich eigentlich immer an DIESEN Thread denken? think.gif
Da gab's auch einen, der es absolut nicht kapieren wollte...

Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder @Schosch kapiert's WIRKLICH nicht: Dann wären hier auch die nächsten 500 Beiträge vergebens.
Oder @Schorsch hockt vorm Rechner und lacht sich schlapp über uns: Dann sollte man ihm erst recht nicht mehr antworten... whistling.gif

Doc


P.S.:
Der von mir angesprochene Thread endete übrigens, indem von der Moderation der Stecker gezogen wurde.
Mal sehen, wann es HIER so weit ist... whistling.gif


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Schorsch
Beitrag 11.01.2014, 18:02
Beitrag #242


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Zitat (janr @ 11.01.2014, 16:04) *
Und jetzt nochmal: Als Frühwechsler wirst du nicht mehr überholt und somit nicht behindert

Der Überholvorgang ist seit zig FZen bereits vollständig abgeschloßen und nur der ganz vorne darf entweder zuerst durch oder muß mich reinlassen.


Wo spreche ich mich fürs Frühwechseln aus? Und natürlich werden nicht nur die Frühwechsler überholt, sondern auch diejenigen, die ursprünglich auf dem durchgehenden Fahrstreifen
fuhren und sich nicht den Fahrstreifen doppelt wechseln.
Wer an verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen vorbei fährt, der überholt natürlich. Und wer überholt um vor den Wartenden einzuscheren, der weiß natürlich, dass das eine Behinderung
ist und natürlich ist Überholen verboten, wenn klar ist, dass das nur mit Behinderung der Überholten möglich ist.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.01.2014, 18:28
Beitrag #243


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Zitat (Schorsch @ 11.01.2014, 18:02) *
...

shutup.gif

Doc whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2014, 19:50
Beitrag #244


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naja, mir klingt immer diese Melodie dazu in meinem Hintergehirn:

2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....
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Nerari
Beitrag 11.01.2014, 19:58
Beitrag #245


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Zitat (janr @ 11.01.2014, 16:04) *
Als Frühwechsler wirst du nicht mehr überholt und somit nicht behindert


Natürlich wird man als Frühwechsler überholt - zumindest nach deutscher StVO. Aber man behindert beim Einordnen klarerweise nicht StVO-widrig. Schließlich ist es ja vorgeschrieben, sich "im Wechsel" einzuordnen.
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Schorsch
Beitrag 11.01.2014, 20:12
Beitrag #246


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Zitat (Nerari @ 11.01.2014, 19:58) *
Schließlich ist es ja vorgeschrieben, sich "im Wechsel" einzuordnen.

Natürlich liegt da auch eine Behinderung vor. Diese ist normalerweise nach §1 erlaubt. Im Zusammenhang mit überholen ist aber keine Behinderung erlaubt.


Zitat
Ich mach' mir die Welt
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Nach dieser Devise suchen sich diejenigen, die sich auf Kosten anderer einen Zeitvorteil verschaffen wollen, die passenden §§ heraus und negieren die ihnen nicht genehmen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2014, 21:34
Beitrag #247


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und es funktioniert jedesmal wunderbar....
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janr
Beitrag 12.01.2014, 00:58
Beitrag #248


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Der Frühwechsler wird natürlich überholt - blöd ausgedrückt, aaaaaber der Überholvorgang ist schon sooooo lange abgeschloßen, daß dieser § nicht greifen kann.

Wenn ich an 20ter Stelle früh wechsel und jemand vorbei fährt, dann werde ich von diesem Überholt, aber wenn er an mir vorbei ist, ist der Überholvorgang auch vorbei und desahlb ist es kein "Überholen mit Behinderung" wenn derjenige dann ganz vorne nach StVO reingelassen wird.


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im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.01.2014, 09:20
Beitrag #249


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Zitat (janr @ 12.01.2014, 00:58) *
Wenn ich an 20ter Stelle früh wechsel und jemand vorbei fährt, dann werde ich von diesem Überholt, aber wenn er an mir vorbei ist, ist der Überholvorgang auch vorbei und desahlb ist es kein "Überholen mit Behinderung" wenn derjenige dann ganz vorne nach StVO reingelassen wird.

Richtig.
ansonsten wäre es ja auch ein "Behindern", wenn ich jemanden auf freier Strecke überhole - und an der nächsten Ampel VOR ihm stehe... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Schorsch
Beitrag 12.01.2014, 10:34
Beitrag #250


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.01.2014, 09:20) *
ansonsten wäre es ja auch ein "Behindern", wenn ich jemanden auf freier Strecke überhole - und an der nächsten Ampel VOR ihm stehe... whistling.gif

Dann ist der Überholvorgang längst abgeschossen. Der Überholvorgang selbst war ohne Behinderung. Ein Behinderung läge dann vor, wenn Du an der Ampel die
Wartenden überholst, um sich vor sie zu quetschen.
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