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> Parken/Abstellen mit platten/defekten Reifen
Schorsch
Beitrag 02.11.2013, 18:46
Beitrag #51


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Zitat (amfa @ 02.11.2013, 17:47) *
Ist doch mittlerweile auch so.
Jeder der ein Haus baut muss für genügend Parkplätze sorgen.


Es ist willkürlich über den Wohnungsbau geregelt, egal ob jemand kein oder mehrere Autos im hat und Willkür verbietet eigentlich das GG.
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mir
Beitrag 02.11.2013, 19:39
Beitrag #52


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Zitat (Schorsch @ 02.11.2013, 13:50) *
Ich habe eher den Eindruck, dass der Autor mit "praxisfern" meint, dass die Macht des Faktischen über dem Sinn Gesetzes steht.


Nein, er meint, daß diese Auslegung derart praxisfern ist, daß sie Unsinn wäre. Und direkt im nächsten Satz schreibt er noch dazu, daß in der Rechtsprechung geklärt ist, daß Dauerparken grundsätzlich zum Gemeinbrauch gehört. Daran ist nichts mißverständlich.

Ich verstehe, daß Du es schön fändest, wenn es kein Gemeinbrauch wäre - Du wirst aber akzeptieren müssen, daß es halt nicht so ist.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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erwin_a
Beitrag 02.11.2013, 20:09
Beitrag #53


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Zum Thema "Parken und Gemeingebrauch" hat sich das BVerwG bereits 1966 so geäußert:
Zitat
. Die Vorschrift bestimmt den Begriff des Parkens als "Aufstellen von Fahrzeugen soweit es nicht zum Ein- oder Aussteigen und Be- und Entladen geschieht". Damit grenzt sie das Parken ausdrücklich nur gegenüber dem Halten (§ 15 StVO) ab, setzt ihm aber weder hinsichtlich der Zeitdauer noch sonst ausdrücklich eine Grenze. Dies geschieht auch nicht durch andere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
weiter:
Zitat
Aus deren Zweckbestimmung, den Straßen verkehr zu ordnen, ergibt sich aber zunächst, daß ein Aufstellen von Fahrzeugen dann nicht Parken sein kann, wenn es nicht zu Verkehrszwecken geschieht. So kann z.B. ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug nicht parken....
Urteil Solange das Fahrzeug zu Verkehrszwecken abgestellt ist, so ist es Gemeingebrauch, wenn es möglich bleibt das KFZ wieder in den fliessenden Verkehr zu bringen. Betriebsunfähige Fahrzeuge müssen von öffentl. Verkehrsflächen entfernt werden, Anhänger nach spätestens 2 Wochen. wavey.gif
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Ichtyos
Beitrag 02.11.2013, 20:42
Beitrag #54


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Fiktiv: Ich parke mein Auto am Straßenrand. Am Abend erkranke ich und bekomme Medikamente, aufgrund derer ich nicht mehr fahren darf. Somit steht das Auto für mehrere Wochen ungenutzt an der Stelle. Zulassung / Versicherung / temporäre Halteverbote sind kein Problem. Somit darf das Auto da stehen.

Ein Reifenstecher zerstört beide linken Reifen. Ändert das was? think.gif


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Freisinn
Beitrag 02.11.2013, 20:49
Beitrag #55


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Zitat (Ichtyos @ 02.11.2013, 20:42) *
Ein Reifenstecher zerstört beide linken Reifen. Ändert das was? think.gif

Ich persönlich sehe hier eine jederzeitige Inbetriebnahme noch gegeben, 2 Reifen sind unter optimalen Umständen in 5-10 Minuten gewechselt.
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haschee
Beitrag 02.11.2013, 21:16
Beitrag #56


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Zitat (Ichtyos @ 02.11.2013, 21:42) *
Fiktiv: Ich parke mein Auto am Straßenrand. Am Abend erkranke ich und bekomme Medikamente, aufgrund derer ich nicht mehr fahren darf. Somit steht das Auto für mehrere Wochen ungenutzt an der Stelle.
...
temporäre Halteverbote sind kein Problem.

Warum ist das kein Problem?


Das Zerstechen der Reifen sehe ich als ähnlich.

Abschleppen, ich sage Abschleppen!


Nach einer gewissen Zeit die es eine Panne sein könnte. wavey.gif

Ich würde dazu solche Aufkleber empfehlen mit denen man aufgefordert wird sein Auto zu entfernen.
Danach abschleppen.


Und ich bleibe dabei, aus meiner Sicht sind platte Reifen = einer nicht jederzeitigen Inbetriebnahme.

Wo ziehen wir die Grenze?
Bei nem Motor der in 3 Stunden eingebaut wäre - hey immerhin schieben kann man... whistling.gif


Außerdem, warum zieht man kein Reserverad oder Notrad auf?
Klar Pannenspray - da sieht man mal wieder wie gut das ist.

Aber wenn Pannenspray, das Rad muß doch irgendwie wohin wo man nen neuen Reifen aufziehen kann - oder wer kann bei sich Reifen aufziehen?


Wer im öffentlichen Verkehrsraum nicht fahrbereite Fahrzeuge abstellt hat eben Pech.
Und wer im öffentlichen Verkehrsraum Fahrzeuge abstellt muß grundsätzlich alle paar Paar Tage danach schauen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.11.2013, 21:25
Beitrag #57


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Zitat (haschee @ 02.11.2013, 21:16) *
Wer im öffentlichen Verkehrsraum nicht fahrbereite Fahrzeuge abstellt hat eben Pech.
Und wer im öffentlichen Verkehrsraum Fahrzeuge abstellt muß grundsätzlich alle paar Paar Tage danach schauen.

blink.gif
Zitat
Art 103 Grundgesetz

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.



--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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haschee
Beitrag 02.11.2013, 21:28
Beitrag #58


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Ja und?

Dann wirst du eben nicht für den Verstoß gegen die temporären Schilder bestraft.
Wenn dein Auto schon vorher da stand. Ist absolut normal.

Aber du hast die Abschleppkosten als "Strafe"... Auch wenn es keine Strafe ist. wavey.gif


Und auch im Fall der platten Reifen ist das Abschleppen keine Strafe.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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reckoner
Beitrag 02.11.2013, 22:38
Beitrag #59


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Hallo,

Zitat
2 Reifen sind unter optimalen Umständen in 5-10 Minuten gewechselt.
2 davon hat man aber normalerweise nicht dabei (ich denke, genau deshalb hat Ichtyos extra 2 genommen).

Zitat
Wo ziehen wir die Grenze?
Bei nem Motor der in 3 Stunden eingebaut wäre - hey immerhin schieben kann man...
Eben, mir fehlt eine Definition für "betriebsbereit". Wie ist es mit der schon erwähnten Parkkralle (ist bereits das Entfernen derselbigen zu lange? - mancher braucht dafür womöglich länger als ein anderer zum Reifenwechseln).

Ich habe schon die in meinen Augen sinnvolle Grenze geschildert: Mit Bordmitteln behebbar. Und damit ist ein defekter Reifen OK, mehrere vielleicht nicht mehr und ein fehlender Motor ziemlich sicher nicht (obwohl letzteres ja eigentlich niemand sehen kann, wer kriecht denn einfach so unter Autos rum?).

Stefan
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Ichtyos
Beitrag 03.11.2013, 00:01
Beitrag #60


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Zitat (reckoner @ 02.11.2013, 22:38) *
Zitat
2 Reifen sind unter optimalen Umständen in 5-10 Minuten gewechselt.
2 davon hat man aber normalerweise nicht dabei (ich denke, genau deshalb hat Ichtyos extra 2 genommen).

Hat er als alter Hase hier im Forum so gemacht. wavey.gif

Und selbiger hat ein Auto vor der Tür stehen, das eine recht exotische Batterie braucht. Da alles auf privatem Gelände abgestellt ist, gibt es keinen Stress. So die Batterie verreckt, würde es auf unstreitig öffentlichem Verkehrsgrund Probleme geben? blink.gif


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erwin_a
Beitrag 03.11.2013, 07:56
Beitrag #61


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Hab mich hierzu mal belesen book.gif
Zitat
Zu unterscheiden ist zwischen Parken u „Abstellen“ eines Fz auf öff Str. Abstellen ist die mehr oder weniger endgültige Zurruhesetzung, das Aus-dem-Verkehr-ziehen eines Fz, das nicht mehr fahrbereit oder nicht zugelassen u praktisch nicht mehr als VMittel zu gebrauchen ist (Bay VM 77, 19)
Heß Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR
22. Auflage 2012 Rn 37-40
Zitat
Das Parken setzt als lediglich vorübergehende Unterbrechung des fließenden Verkehrs voraus, daß das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen und betriebsbereit ist. Vgl. BVerwG, NJW 1970, 962; NJW 1982, 2332 = VRS 63 (1982), VRS229, 231 = JZ 1982, 722; VRS 55 (1978), 386; DVBl 1979, 155; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1975 Nr. 90; OLG Karlsruhe, VRS 59, 153; OLG Hamm, VRS 41 (1971), 74; Booß, StVO, 3. Aufl. (1981), § 12 StVO Anm. 3; Cramer, StVR, 2. Aufl. (1977), § 12 StVO Rdnr. 51; Steiner, JuS 1984, 7 m. w. Nachw.
Die Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs im Straßenverkehr unterliegt zwar Regeln des Straßenverkehrsrechts. Sicherlich sind Fälle denkbar, in denen die Verkehrsunsicherheit einem Fahrzeug nicht die Verkehrsbezogenheit nimmt und das vorübergehende Verweilen als Parken dem ruhenden Verkehr zuzurechnen ist, z. B. wenn ein Fahrzeug infolge eines technischen Mangels vorübergehend liegenbleibt. Vgl. OLG Düsseldorf, VerkMitt 1980 Nr. 49 m. Anm. Booß; OLG Köln, VerkMitt 1974 Nr. 20 = VRS 46 (1974), 223.
Dvorak (Polizeihauptkommissar, Recklinghausen) NVwZ 1986, 103
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haschee
Beitrag 03.11.2013, 08:21
Beitrag #62


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Ja, eben die Frage, was ist vorübergehend?

Was ist jederzeitige Inbetriebnahme?

Von reckoner die Frage: Was ist eigentlich Inbetriebnahme?


Ich halte mich an dieses Forum:
Zitat
...
Ergebnis und Zusammenfassung

Das Abstellen abgemeldeter/ betriebsunfähiger Fahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen stellt stets eine Sondernutzung dar (StrG und FStrG). Sind derartige Fahrzeuge Hindernisse im Sinne von § 32 StVO, so überlagert diese Vorschrift das Landes-Straßengesetz (Sondernutzung). Eine Beurteilung erfolgt dann ausschließlich nach Verkehrsrecht (OLG Karlsruhe, VRS 59, 153; OLG Braunschweig, VRS 61, 226; im Umkehrschluß OLG Düsseldorf, VM 1991, 14.

Wird ein abgemeldetes/betriebsunfähiges Fahrzeug abgestellt, so verdrängt § 32 StVO die Vorschrift des § 7 FStrG nicht. Es liegt gegebenenfalls Tateinheit nach § 19 OWiG vor. Anderer Auffassung OLG Karlsruhe (VRS 59, 153).

Straße im Sinne des § 32 StVO sind nicht nur die öffentlich gewidmeten Flächen im Sinne des Straßenrechts, sondern auch sonstige Verkehrsflächen im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu § 1 StVO.

§ 32 StVO ist nicht anzuwenden auf Fahrzeuge, welche vorübergehend - infolge einer Panne oder eines Unfalls - liegenbleiben. Bei derartigen Notfällen ist § 15 StVO anzuwenden. Ein Fall des § 32 StVO oder der Straßengesetze könnte unter Umständen entstehen von dem Augenblick an, in dem die Behebung des Fehlers oder Abschleppen möglich gewesen wäre.

Abgemeldete / betriebsunfähige Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen, die nicht straßenrechtlich gewidmet sind, sind nach § 32 StVO zu beurteilen. Stellen sie keine behindernde Gegenstände dar, so kann nur noch eine polizeiliche Begutachtung erfolgen.

Straßenrecht findet keine Anwendung. Zur Bestimmung des Pflichtigen einer Verfügung nach § 16 Abs.8 StrG sind die allgemeinen Grundsätze der polizeilichen Verantwortlichkeit heranzuziehen (VGH BW, NZV 1996, 511).

Text: Georg Huttner / RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de



@ichtyos:
Ja, wenn jemand merkt, das Fahrzeug hat Platten, keine Batterie, keinen Motor dann würde ich Sondernutzung unterstellen.


Es ist ja nicht so, daß ich das nicht auch schon gemacht hätte. Ein Fahrzeug mit offenem Motor habe ich sogar schon (ab) geschleppt. Ohne Genehmigung. Wer sieht es denn?

Aber wenn wochenlang ein Fahrzeug mit nem Platten steht ist das meiner Ansicht nach ein Fall für den roten Aufkleber. Und dann für den Abschlepper.

Wer nicht alle - sagen wir mal 4 Tage - nach seinem Fahrzeug sieht hat eben Pech. Das wissen wir doch von den vorübergehenden Haltverboten.


Es ist doch nicht das Problem der Allgemeinheit, daß das Fahrzeug mit dem Platten da steht.
Und das Rad muß doch sowieso ab.
Also entweder mit Notrad/Reserverad abstellen.

Oder wenn keines da ist/ Pannenspray nicht wirkt weil das Loch zu groß ist - dann wird es spätestens dann Sondernutzung (selbst wenn wir die "oh ein Hubschrauber muß landen? Moment ich pump schnell den Reifen auf" Zeitspanne akzeptieren) wenn das Rad demontiert ist und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum auf nem Wagenheber oder auf Ziegelsteinen steht während der neue Reifen aufgezogen wird.


Ich sehe einfach nicht die jederzeitige Inbetriebnahme gegeben. wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.11.2013, 14:42
Beitrag #63


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Zitat (haschee @ 03.11.2013, 08:21) *
Aber wenn wochenlang ein Fahrzeug mit nem Platten steht ist das meiner Ansicht nach ein Fall für den roten Aufkleber. Und dann für den Abschlepper.
Ein Glück, dass das nur deine persönliche Meinung ist smartass.gif


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haschee
Beitrag 03.11.2013, 15:36
Beitrag #64


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Was ich da aus dem oskuren Forum VP verlinkt habe hast du gelesen?


Aber ich gehe durchaus konform, daß man manchmal eben mit Meinungen kollidiert.

Ich werde dich wohl nicht umstimmen können und du mich nicht. wavey.gif

Daher cheers.gif


Wenn wir nen Richter finden der sowas entscheidet gefällt es vielleicht auch uns beiden nicht.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Heinz Wäscher
Beitrag 03.11.2013, 15:45
Beitrag #65


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Da wo ich wohne kann ein PKW monatelang mit abgelaufenem Kurzzeitkennzzeichen oder mit abgelaufenem TÜV am Straßenrand parken ohne das sich daran jemand stört (bin ja mal gespannt, wann das wild wuchernde Unkaut darunter jemandem auffällt whistling.gif ), in leicht abgelegenen Gewerbegebieten kann man sogar längere Zeit einen PKW ohne Nummernschilder auf dem Seitenstreifen parken.


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haschee
Beitrag 03.11.2013, 15:49
Beitrag #66


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Du könntest mal austesten wie lange es dauert wenn du so tust als ob es dich stört (also du dich beschwerst).


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Schorsch
Beitrag 03.11.2013, 15:50
Beitrag #67


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Zitat (haschee @ 03.11.2013, 15:36) *
Ich werde dich wohl nicht umstimmen können und du mich nicht. wavey.gif

Außer Du belegst die Parkplätze vor seiner Haustür mit entsprechenden Fahrzeugen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.11.2013, 15:58
Beitrag #68


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Zitat (haschee @ 03.11.2013, 15:49) *
Du könntest mal austesten wie lange es dauert wenn du so tust als ob es dich stört (also du dich beschwerst).
Beim abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zwei Werktage bis ein auffäliger Aufkleber am Fahrzeug klebt, bei den anderen beiden Fällen ist es reine Neugierde meinerseits, ob ich der Einzige bin, dem das aufgefallen ist und wie lange die Fahrzeuge dort noch parken gelassen werden.

Zitat (Schorsch @ 03.11.2013, 15:50) *
Außer Du belegst die Parkplätze vor seiner Haustür mit entsprechenden Fahrzeugen.
Ich habe zum Glück eine Garage und da ich in einer Tempo-30 Zone wohne, bei der man extra Schikanen eingebaut hat zur Verkehrsberuhigung (latürnich durch das Wegfallen von Parkraum), stören mich parkende Fahrzeuge vorm Haus nicht - eher begrüße ich das Parken von fremden Fahrzeugen dort sogar, da dann nicht mehr so schnell gefahren wird bei Gegenverkehr.


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Ichtyos
Beitrag 03.11.2013, 16:47
Beitrag #69


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Zitat (haschee @ 03.11.2013, 08:21) *
@ichtyos:
Ja, wenn jemand merkt, das Fahrzeug hat Platten, keine Batterie, keinen Motor dann würde ich Sondernutzung unterstellen.

Wir sind ja nicht ungeübt darin, Kümmelkörner senkrecht zu spalten:

Beim Abstellen ist das Fahrzeug ja noch betriebsfähig. Von daher vorerst kein Problem. Die Betriebsunfähigkeit entsteht erst nach dem Abstellen. Mutiert ein Fahrzeug bei zwei platten Reifen zum Gegenstand? think.gif


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haschee
Beitrag 03.11.2013, 18:46
Beitrag #70


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ich denke das ist unter

Zitat
...
§ 32 StVO ist nicht anzuwenden auf Fahrzeuge, welche vorübergehend - infolge einer Panne oder eines Unfalls - liegenbleiben. Bei derartigen Notfällen ist § 15 StVO anzuwenden. Ein Fall des § 32 StVO oder der Straßengesetze könnte unter Umständen entstehen von dem Augenblick an, in dem die Behebung des Fehlers oder Abschleppen möglich gewesen wäre.
...
Text: Georg Huttner / RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


zu subsummieren. wavey.gif



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Ichtyos
Beitrag 03.11.2013, 19:00
Beitrag #71


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Zitat (haschee @ 03.11.2013, 18:46) *
ich denke das ist unter

Zitat
...
§ 32 StVO ist nicht anzuwenden auf Fahrzeuge, welche vorübergehend - infolge einer Panne oder eines Unfalls - liegenbleiben. Bei derartigen Notfällen ist § 15 StVO anzuwenden. Ein Fall des § 32 StVO oder der Straßengesetze könnte unter Umständen entstehen von dem Augenblick an, in dem die Behebung des Fehlers oder Abschleppen möglich gewesen wäre.
...
Text: Georg Huttner / RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


zu subsummieren. wavey.gif

Einverstanden - ich habe in dem Zitat noch mal was kursiv gemacht. Welche Umstände könnten das sein? think.gif


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haschee
Beitrag 03.11.2013, 19:13
Beitrag #72


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Das müßten wir einen Richter fragen - die Formulierungen sind doch einfach das Problem.

Oder wir könnten bei dieser einen Formulierung die Autoren fragen! wavey.gif
(nur war User 39 nen knappes Jahr nicht mehr on)


Was hältst du denn von:

Zitat
Oder wenn keines da ist/ Pannenspray nicht wirkt weil das Loch zu groß ist - dann wird es spätestens dann Sondernutzung (selbst wenn wir die "oh ein Hubschrauber muß landen? Moment ich pump schnell den Reifen auf" Zeitspanne akzeptieren) wenn das Rad demontiert ist und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum auf nem Wagenheber oder auf Ziegelsteinen steht während der neue Reifen aufgezogen wird.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.11.2013, 19:25
Beitrag #73


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Von solchen Fahrzeugen gehen meiner bescheidenen Meinung nach Gefahren für Kinder aus welche sich an scharfkantigen Fahrwerksteilen verletzen können oder in einer anderen Art durch sonst abgedeckte Fahrzeugteile körperlich geschädigt werden könnten.

Ein unbeaufsichtigter Wagenheber kann eine potentielle tödliche Gefahr darstellen wenn er montiert am KFZ verbleibt crybaby.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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haschee
Beitrag 03.11.2013, 19:31
Beitrag #74


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Ja aber dann erklär mir doch mal wie du das mit deinen 2 platten Reifen lösen willst? wavey.gif

Wie willst du da neue Reifen aufziehen auf die Felge?
Kannst du das selbst?
Wenn nein - wie hattest du dir das gedacht?
Mit Felgen kaufen?

Jemand beim Auto stehen lassen in der Zeit?
Aber trotzdem ist in der Zeit wohl kaum eine jederzeitige Inbetriebnahme möglich...


Und ich seh das eben so. Kann jemand anders sehen.
Ein Richter vielleicht auch - oder doch so, oder ganz anders.


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Ichtyos
Beitrag 03.11.2013, 19:32
Beitrag #75


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Meinereiner sieht keinen Unterschied, ob ein PKW auf prallen Reifen oder auf platten steht - oder ob die Batterie voll oder leer ist.


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haschee
Beitrag 03.11.2013, 19:35
Beitrag #76


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Oder ob ein Motor drin ist oder nicht? whistling.gif


Hatten wir auch schon mal... Irgendjemand hat den gebrauchten Motor auf dem Ölfilter abgestellt - das hat dem nicht gut getan - und kein neuer Ölfilter in Sicht an dem Tag... (heute würde das nicht mehr passieren - neuer Ölfilter ist sowieso Pflicht).


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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Zerlett
Beitrag 04.11.2013, 12:10
Beitrag #77


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Ich habe einen Satz Winterreifen im Keller. Somit kann ich theoretisch sogar bis zu 5 Reifen spontan wechseln.

Und was passiert, wenn es im Winter die Nacht über geschneit hat? 1 Meter Neuschnee, Auto nur noch als Kontur erkennbar. Muß ich es dann ne Stunde lang frei schaufeln, obwohl ich gar nicht fahren will/kann/darf?

Oder muß ich, wenn ich zur falschen Zeit unterm Baum geparkt habe, und es voller Harz und/oder Vogelscheiße ist, ne halbe Stunde alle Scheiben putzen, obwohl es morgen wieder alles zugeschissen wäre (mal abgesehen davon was man dem Lack zuliebe tun sollte)?
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janr
Beitrag 04.11.2013, 12:29
Beitrag #78


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So was ähnliches fragte ich auch schon:
Zitat (janr @ 01.11.2013, 18:56) *
... Interessanter weise, wäre dann ein FZ, welches man wegen Sommerreifen im Winter nicht bestimmungsgemäß nutzen kann ebenfalls nicht erlaubt abzustellen. ...


Nur mit dem Gedanken, daß während der Wintermonate gar nicht gefahren werden kann - solange Schnee liegt. wavey.gif

Da geht es ja dann nicht um Stunden, sondern um Monate.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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