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> Parken am Fahrbahnrand in Köln verboten?, abgespalten von "Parken innerorts"
Ichtyos
Beitrag 07.10.2013, 10:35
Beitrag #51


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Unser Tönnerich hat das ja schon im Selbstversuch gemacht. crybaby.gif


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wernecmn
Beitrag 07.10.2013, 20:35
Beitrag #52


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.10.2013, 15:23) *
Leider nicht. Es ist mit Kosten und Nerven für den VT verbunden und Null (direkte) Kosten für die Gegenseite. Und andere als VP Leser würden zurückstecken und zahlen und daraus lernen. In alle Richtungen: Gehwegparken ok. Polizei doof. Obrigkeit hat immer Recht, alles Abzocker etc etc. Schade das der Vorgesetzte diese Farce nicht direkt beendet hat.

Eine Fachaufsichtsbeschwerde (gemäß Art. 17 GG) kann nur von der übergeordneten Behörde abgelehnt werden. Die Gegenseite hat zwar keine Kosten, es müssen sich aber Sachbearbeiter und Vorgesetzte in zwei Behörden damit beschäftigen, das rechtswidrige Handeln einer Behörde zu begründen.
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Dlarah
Beitrag 07.10.2013, 20:56
Beitrag #53


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Och, Kosten haben die schon damit. Nur tauchen die nicht gesondert in irgendwelchen Büchern auf, höchstens unter "allgemeines Dienstgeschäft / der alltägliche Ablauf". Und was da drin steckt, sieht keiner, auch wenn es Unfug oder unnützes Gedöns ist. Aber der Steuerzahler hat's ja.


[schwadronierModus] Ähnliches soll es in meiner Firma auch schon gegeben haben: BWLer (ja, das sind die Prügelknaben) haben errechnet, dass sich über die gesamte Liegenschaft hinweg eine Putzkraft einsparen lässt, wenn die Herren und Damen der Belegschaft beim mittäglichen Gang in Richtung Kantine ihren Papierkorb mitnehmen, in die Großtonne entleeren und nach der Pause wieder mit ins Büro bringen. Also entsprechende Anordnung ergehen lassen. Das hat jemand dem Betriebsrat gesteckt. Der hat gegengerechnet: Müll mit runternehmen ist vom Arbeitgeber verlangte Tätigkeit, somit wird der Gang als Arbeitszeit gerechnet. Grob geschätzt zwei Minuten pro Eimer, multipliziert mit den durchschnittlichen Gehältern im Hause (andere Größenordnung als die Putzkraft, natürlich), macht unterm Strich: soviel wie drei Putzkräfte kosten. Und Wunder über Wunder, die Aktion wurde wieder eingestellt. Hätten sie auch selber drauf kommen können. Aber wenn jeder nur auf seinen Haushalts-Topf schaut, kommt so ein Blödsinn dabei raus.[/schwadronierModus]


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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helmet lampshade
Beitrag 08.10.2013, 10:17
Beitrag #54


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Endlich mal Polizisten mit Maß und gesundem Menschenverstand: Der Parker der den Verkehr behindert durch stures, praxisfremdes Beharren auf abstrusen Vorschriften wird zur Kasse gebeten. Die Kölner Polizei verfolgt die wahren Verkehrssünder.
Hoffentlich gehts weiter mit
  • Schleichern, die in der Stadt unter 55 fahren oder in der Spielstraße -höhö- unter 25,
  • Pennern die ewig hinter Radfahrern hergondeln um die heilige durchgezogene Linie nicht zu überqueren und dabei nicht mal hupen,
  • Deppen, die am Stoppschild allen Ernstes anhalten obwohl keiner kommt
  • Schnarchnasen die bei Gelb nicht Vollgas geben, sondern anhalten
  • Grünpfeilverweigerern
  • Fußgängervorbeilasser (am Zebrastreifen, beim Abbiegen)

etc
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hugo790
Beitrag 08.10.2013, 10:32
Beitrag #55


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.10.2013, 00:35) *
Da mir die Vorgesetzten der beiden Kommissare (bzw. einer möchte es erst noch werden) nicht genannt wurden werde ich mich wohl persönlich an Herrn Albers wenden müssen und ihn daran erinnern, welche drei Worte im blauen Logo der Kölner Polizei stehen.

Ich würde bei Herrn Simon anrufen. Der ist nett und wohl eher dafür zuständig.

Zitat (Officer @ 06.10.2013, 01:45) *
Mich wundert allerdings, dass da auch der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle mitgezogen hat.

Nach meinem letzten Telefonat mit der Bußgeldstelle wundert mich das nicht. crybaby.gif

Zitat (mir @ 06.10.2013, 13:20) *
Es deckt sich auch mit der bisweilen merkwürdigen Auslegung mancher Polizisten, wo Radfahrer zu fahren haben.

Wow, ein Thread über Fehlverhalten und Polizei und erst im 29. Beitrag taucht ein Radfahrer auf. thread.gif
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mir
Beitrag 08.10.2013, 10:35
Beitrag #56


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Zitat (helmet lampshade @ 08.10.2013, 11:17) *
Endlich mal Polizisten mit Maß und gesundem Menschenverstand


rofl1.gif Herrlich wink.gif

Zitat (hugo790 @ 08.10.2013, 11:32) *
Wow, ein Thread über Fehlverhalten und Polizei und erst im 29. Beitrag taucht ein Radfahrer auf. thread.gif


Ich war ehrlich verblüfft, daß es solche abstrusen Entscheidungen auch im Nichtradfahrerbereich gibt.


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umeier
Beitrag 08.10.2013, 10:55
Beitrag #57


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Was mich an der ganzen Angelegenheit seit dem ersten Posting wundert:
Schaut denn da keiner drüber? Geht denn so ein Unfug einfach unbesehen raus?
Ich kenne das aus "meiner Welt" so, dass keine Messung (die nur von Beamten ab A9 aufwärts durchgeführt werden darf) an Notar und Grundbuch geht, bevor nicht ein Prüfbeamter (A12/A13) sie freigegeben hat. Im Zweifelsfall fährt der Messtrupp noch mal raus und bessert nach.
Im meiner mir eigenen Naivität ging ich bislang davon aus dass auch in anderen Behörden ein Mehraugenprizip gälte. Scheint wohl nicht der Fall zu sein ...

Zum Thema Gericht und Kosten:
Zumindest in meiner Behörde achten die für den Haushalt verantwortlichen Personen darauf, dass nicht unnötig Geld rausgehauen wird, weil sie sonst in Rechtfertigungszwänge kommen. Und ich kenne einen Mitarbeiter, der jedesmal sehr geknickt ins Amt kommt wenn er eine Niederlage vor Gericht einstecken musste, weil er das als persönliche Niederlage auffasst. Dabei ist er selbst nie der Schuldige sondern hat einfach nur das Pech für die Verfahren zuständig zu sein. Also auch wenn es den Protagonisten in Verwaltungsgerichtsverfahren nicht an den eigenen Geldbeutel geht ist es doch oft eine Frage der Ehre ...

Deshalb ist es eigentlich immer sinnvoll, die Dinge innerbetrieblich glattzuziehen, bevor sie (mitunter peinliche) Aussenwirkung entfalten.
Das ist im vorliegenden Fall definitiv nicht erfolgt und von daher würde ich auch empfehlen, die Angelegenheit durchzukämpfen. Lernen durch Schmerzen!
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mir
Beitrag 08.10.2013, 11:09
Beitrag #58


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Zitat (umeier @ 08.10.2013, 11:55) *
Schaut denn da keiner drüber? Geht denn so ein Unfug einfach unbesehen raus?


In diesem Fall hat sich die Bußgeldbehörde das angeschaut, die Polizei zu einer Stellungnahme aufgefordert, die Polizisten haben diese geschrieben, und ich gehe davon aus, daß diese Stellungnahme auch gelesen und so durchgewinkt wurde. Der Unfug ging also nicht unbesehen raus, das ist - in diesem Einzelfall - amtlich geprüfter Unsinn.


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oscar_the_grouch
Beitrag 08.10.2013, 13:55
Beitrag #59


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Zitat (umeier @ 08.10.2013, 11:55) *
Zum Thema Gericht und Kosten:
Zumindest in meiner Behörde achten die für den Haushalt verantwortlichen Personen darauf, dass nicht unnötig Geld rausgehauen wird, weil sie sonst in Rechtfertigungszwänge kommen. Und ich kenne einen Mitarbeiter, der jedesmal sehr geknickt ins Amt kommt wenn er eine Niederlage vor Gericht einstecken musste, weil er das als persönliche Niederlage auffasst. Dabei ist er selbst nie der Schuldige sondern hat einfach nur das Pech für die Verfahren zuständig zu sein. Also auch wenn es den Protagonisten in Verwaltungsgerichtsverfahren nicht an den eigenen Geldbeutel geht ist es doch oft eine Frage der Ehre ...

Deshalb ist es eigentlich immer sinnvoll, die Dinge innerbetrieblich glattzuziehen, bevor sie (mitunter peinliche) Aussenwirkung entfalten.


Das ist, für Berlin gesprochen, die Sache mit dem Fisch und dem übelriechenden Kopf. Es ist wohl wirklich so, wenn von ganz oben, durchgehende über alle Abteilungen eine generelle "scheissegal Wurschtigkeit" herrscht, leider sowas dabei heraus kommt.
Wenn aber "von Oben" eine konsequente Führung im positivsten Sinne des Wortes an den Tag gelegt wird, passiert sowas nicht.

Zitat (mir @ 08.10.2013, 12:09) *
- amtlich geprüfter Unsinn.


Was es, ganz ehrlich und unironisch, noch viel schlimmer macht. Wenn die "Kontrollbehörde" die einfachsten Grundlagen der StVO nicht kennt.
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Officer
Beitrag 08.10.2013, 16:14
Beitrag #60


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Zitat (umeier @ 08.10.2013, 11:55) *
Schaut denn da keiner drüber?

Also, ich kann dir mal sagen, wie das bei uns aussieht, wobei sicherlich jede Organisation andere Abläufe haben mag. Der anzeigende Beamte fertigt einen DEB oder eine Anzeige im VBS und diese geht dann inhaltlich ungeprüft an die Bußgeldstelle. Im Geschäftszimmer wird lediglich noch einmal geschaut, ob z.B. eine Unterschrift oder ein Stempel vergessen wurde. Für die Richtigkeit des Tatvorwurfs ist der Anzeigeerstatter verantwortlich, und man sollte von einem mit mindestens A9 besoldeten Beamten auch erwarten dürfen, dass er dies korrekt geprüft hat (Ausnahmen bestätigen leider die Regel). Wird direkt vor Ort verwarnt und gezahlt, ist da schließlich auch niemand, der das noch einmal prüft.

Die Prüfung der Anzeige findet dann in der Bußgeldstelle statt, und das ist auch die Aufgabe des dortigen Sachbearbeiters, bevor er weitere Maßnahmen einleitet. Ist die Anzeige für ihn unklar, dann hat er z.B. eine Stellungnahme des Beamten anzufordern, bevor er einen Anhörbogen verschickt oder einen BGB erlässt. Soviel zur Theorie. Tatsächlich werden Stellungnahmen i.d.R. nur dann angefordert, wenn der Betroffene dem Tatvorwurf widerspricht bzw. Einspruch gegen den BGB einlegt.
Manchmal wird selbst dann eine Stellungnahme angefordert, wenn der Betroffene zwar dem Tatvorwurf widerspricht, in seiner Einlassung dann aber ein Verhalten beschreibt, dass exakt dem Tatvorwurf entspricht. dry.gif
In solchen Fällen klärt man das dann am besten mit einem kurzen Anruf in der Bußgeldstelle, denn da lehne ich es ab, eine Stellungnahme zu verfassen.


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Cabronito
Beitrag 08.10.2013, 23:28
Beitrag #61


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Manchmal kommt einfach alles zusammen. So auch damals an meiner Lieblingskreuzung. Da steht nach etwas mehr als einer S-Klassenlänge nach dem 5-Meterbereich ein einsames Haltverbot-Ende. Mein Hinweis, dass da der Anfang fehlt wurde getrost ignoriert. Bei der Akteneinsicht hat sich herausgestellt, dass sogar sorgfältige Skizzen und ein paar Wochen später sogar nochmal ein Photo von der (Nicht-)Beschilderung gemacht wurden. Und trotzdem waren sie auf dem Holzweg, weil die Politesse in ihrem ersten Bericht bereits geschrieben hatte, dass der Haltverbot-Anfang völlig ausreichend sei, das Haltverbot bis zur nächsten Kreuzung gelte und ich deshalb zu Recht beknollt wurde. Dass dabei allerdings das Pferd von hinten aufgezäumt wurde und das Ganze gegen die Fahrtrichtung betrachtet wurde, wollte einfach keiner merken/verstehen. Ich hab damals gedacht ich steh' im Wald. Leider wurde das Verfahren wegen eines Formfehlers eingestellt und ging nie vor Gericht.
Manchmal sehen die einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.10.2013, 09:20
Beitrag #62


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Wie oft passieren solche Fehler/Formfehler bei anderen Behörden, sagen wir der Einfachheit halber beim Finanzamt? whistling.gif Oder arbeiten dort etwa gut ausgebildete Profis....?
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mir
Beitrag 09.10.2013, 09:36
Beitrag #63


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Oh, letztens waren die der Meinung, daß die Umsatzsteuervorauszahlung am 10.1. wirtschaftlich nicht mehr zum Vorjahr gehöre, sondern zum aktuellen Jahr, und mir durch die einbehaltene Umsatzsteuer eine einnahmesteuerpflichtige Mehreinnahme entstanden sei. Nach Verweis auf entsprechende Urteile und Vorlage des Kontoauszugs -. beim Finanzamt war das Geld erst am 17.1. verbucht worden - wurde das dann aber problemlos akzeptiert.

Die Straßenverkehrsbehörden sind manchmal auch so drauf, und die Ausländerbehörden sind superzickig auch wenn ich mit diesen nie für mich selber zu tun hatte. Ansprüche gegen Renten/Krankenversicherungsträger scheinen grundsätzlich nur nach Widerspruch akzeptiert zu werden. Die Rundfunkgebühreneinzugsbehörden stellen sich doof und schicken grundsätzlich keine Rechtsbehelfsbelehrungen bei den Widerspruchsbescheiden mit. (Das ist allerdings sehr bürgerfreundlich, so verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr ...) So ein Einzelfall sind die Bußgeldbehörden dann wohl doch nicht ...

Man darf auch nicht vergessen, daß die Bußgeldbehörden mit noch viel niedrigerem Niveau an Einsprüchen von den Betroffenen förmlich zugeschüttet werden. Das passiert anderen Behörden auch nicht in diesem Maß.


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Frechdachs75
Beitrag 09.10.2013, 12:15
Beitrag #64


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So arbeitet die Bußgeldstelle Kassel:

http://www.hna.de/lokales/kassel/viel-hand...ews+aus+Kassel)
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.10.2013, 12:43
Beitrag #65


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Zitat (mir @ 09.10.2013, 10:36) *
Man darf auch nicht vergessen, daß die Bußgeldbehörden mit noch viel niedrigerem Niveau an Einsprüchen von den Betroffenen förmlich zugeschüttet werden. Das passiert anderen Behörden auch nicht in diesem Maß.


Und da das bekannt und nicht Neues ist (" ey, ick hab doch bloss halb auf dem Gehweg gestanden, ick bin nich schuld") arbeiten dort auch besonders erfahrene und geschulte Dienstleister am Bürger, welche die dummen von den richtigen Einsprüchen unterscheiden können.
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wernecmn
Beitrag 09.10.2013, 16:44
Beitrag #66


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Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Einspruch eines Betroffenen - dumm oder richtig? flowers.gif:
Zitat
Das Sinnbild ist schwarz und nicht blau. Deshalb gilt das Zusatzzeichen nicht.
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Mitleser
Beitrag 09.10.2013, 16:47
Beitrag #67


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Richtig, denn es ist etwas anderes bestimmt.
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mir
Beitrag 09.10.2013, 16:54
Beitrag #68


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Ich plädiere für die 3. Kategorie: Keine Ahnung, soll doch das Gericht entscheiden, ich hab noch -zig andere Einsprüche zum Abarbeiten.


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2013, 09:48
Beitrag #69


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Gericht: "nach Aktenlage vollkommen zu Recht ergangener BgBs, aber auch ich hab keine Lust (§47), aber WEHE sie machen das nochmal !"
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Rhein-Main
Beitrag 10.10.2013, 11:12
Beitrag #70


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Zitat (mir @ 09.10.2013, 10:36) *
Man darf auch nicht vergessen, daß die Bußgeldbehörden mit noch viel niedrigerem Niveau an Einsprüchen von den Betroffenen förmlich zugeschüttet werden. Das passiert anderen Behörden auch nicht in diesem Maß.


Humor in der Bußgeldstelle
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2013, 11:47
Beitrag #71


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solange man Humor und Idioten von den rechtlich besser argumentierenden Nörglern und Schwachsinnsverwarnungen des OA unterscheiden kann, ist das doch ok. :-)
Aber dafür sind die MA der BgS ja jahrelang ausgebildet und trainiert worden..... in einer idealen Welt. cool.gif
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hugo790
Beitrag 11.10.2013, 08:24
Beitrag #72


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wavey.gif

Zitat (PP Köln)
Nach Studium der Akte und Bewertung der Situation vor Ort sehe ich
hier kein Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmers. Der Vorwurf: unzuläs-
siges Parken in zweiter Reihe mit Verkehrsbehinderung, ist so nicht
haltbar. Vielmehr ist es so, dass die Verkehrsteilnehmer, welche ihre
Fahrzeuge zum Teil auf den Gehweg geparkt hatten, ordnungswidrig
handelten. Die Bewertung bzw. Stellungnahme der Beamten ist fehler-
haft und nicht Standpunkt des PP Köln.

Im Rahmen einer gelebten Fehlerkultur werden Eingaben und Be-
schwerden bewertet, geprüft und bei erkannten Fehlern (selbstverständ-
lich) Konsequenzen gezogen.

Hinsichtlich des Verhaltens der Beamten und deren Stellungnahme wird
in diesem Fall ebenso verfahren.
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Mitleser
Beitrag 11.10.2013, 09:31
Beitrag #73


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thumbup.gif für alle Beteiligten
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ilam
Beitrag 11.10.2013, 09:34
Beitrag #74


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Irgendwie komme ich nicht mit.

"Falsch" geparkt hat doch @Heinz Wäscher. Wieso hat jetzt @hugo790 die Antwort vom PP Köln?
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Frechdachs75
Beitrag 11.10.2013, 09:35
Beitrag #75


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Na Glückwunsch. Wenigstens hatte man an höherer Stelle ein Einsehen!! Ist der Brief vom Polizeipräsidenten unterzeichnet? think.gif Oder vom Polizeidirektor?
Na hoffentlich bekommen die 2 ausm Streifenwagen mal theoretischen Unterricht spendiert in Sachen StVO.
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hugo790
Beitrag 11.10.2013, 09:42
Beitrag #76


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@ilam

Ich war einfach so frei per Email nachzufragen.
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ilam
Beitrag 11.10.2013, 10:12
Beitrag #77


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So macht es Sinn. Toll, dass hier dann doch noch rechtzeitig eingegriffen wurde und der tote Gaul nicht noch vor Gericht geschleppt wurde.
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2013, 10:15
Beitrag #78


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So mag ich meine Behörden. Fehler einsehen, dazu stehen und unbürokratisch antworten. smile.gif
Der I-Tupfen einer einfachen Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten des Bürgers wäre noch schön, aber immerhin, es war ja nicht der Betroffene der gefragt hat.
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Aqua-Cross
Beitrag 11.10.2013, 10:47
Beitrag #79


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In der Tat. Das ist genau das Verhalten, welches wir hier immer fordern. Sowas darf man dann auch mal positiv unterstreichen. cool.gif
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Officer
Beitrag 11.10.2013, 12:10
Beitrag #80


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Hoffentlich hat das PP Köln das auch der Bußgeldstelle mitgeteilt.


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Gruß, Officer
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erwin_a
Beitrag 11.10.2013, 12:48
Beitrag #81


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Zitat (hugo790 @ 11.10.2013, 10:42) *
@ilam

Ich war einfach so frei per Email nachzufragen.

Ich hätte nicht erwartet, dass man da so ohne Weiteres eine Antwort bekommt.
Deinen Einsatz finde ich jedenfalls toll.
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2013, 13:32
Beitrag #82


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Zitat (erwin_a @ 11.10.2013, 13:48) *
Ich hätte nicht erwartet, dass man da so ohne Weiteres eine Antwort bekommt.


Du kennst ja auch nur Gegenden mit nicht funktionierender Verwaltung bzw Führung.
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.10.2013, 15:50
Beitrag #83


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Zitat (ilam @ 11.10.2013, 10:34) *
"Falsch" geparkt hat doch @Heinz Wäscher. Wieso hat jetzt @hugo790 die Antwort vom PP Köln?
Ich habe ja auch schon am Mittwoch eine E-Mail bekommen und hatte dann gestern eine ca. 25minütiges Telefongespräch. Darf ich den Inhalt an mich persönlich adressierter E-Mails eigentlich hier einstellen, wenn keine Rückschlüsse auf irgendwelche real existierenden Beamten (B5 bzw. B6 ausgenommen) möglich sind ?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mir
Beitrag 11.10.2013, 15:51
Beitrag #84


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Ich wüßte nicht, was dagegen sprechen sollte.


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2013, 23:21
Beitrag #85


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Das ist doch nichts anderes als andere Schreiben (auch von mir) die ich gerne anonymisiert hier einstelle.
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Kuli
Beitrag 13.10.2013, 22:47
Beitrag #86


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Täte mich auch interessieren, auch der Inhalt des Telefongespräches smile.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 13.10.2013, 23:13
Beitrag #87


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.10.2013, 14:32) *
Zitat (erwin_a @ 11.10.2013, 13:48) *
Ich hätte nicht erwartet, dass man da so ohne Weiteres eine Antwort bekommt.


Du kennst ja auch nur Gegenden mit nicht funktionierender Verwaltung bzw Führung.

So schlimm ist es doch in Brandenburg gar nicht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.10.2013, 01:42
Beitrag #88


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Zitat (Officer @ 11.10.2013, 13:10) *
Hoffentlich hat das PP Köln das auch der Bußgeldstelle mitgeteilt.
Glücklicherweise ja wavey.gif Ich hatte aber selber sofort per Post Einspruch eingelegt.



Zitat (Kuli @ 13.10.2013, 23:47) *
Täte mich auch interessieren, auch der Inhalt des Telefongespräches smile.gif
Das Telefonat erfolgte mit einem police.gif Beamten der Führungsstelle.
    - Lesbarkeit der handgeschriebenen Angaben auf dem Verwarngeldangebot
    - Wirkung der generell durch Polizeibeamte getätigten Äußerungen auf ggf. unbedarfte Personen
    - Verkehrszeichen im Zusammenhang mit dem § 45 (9) StVO
    - Parken in Großstädten am Fahrbahnrand und evtl. gewollter Auswirkungen auf den Verkehrsfluß
    - Unvorteilhafte Öffnungszeiten der Amtsgerichte für Arbeitnehmer
    - Phänomen des Parkens auf Bürgersteigen trotz möglicher Beschädigungen selbiger durch parkende KFZ
    - Allgemeines Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern aufgrund eigener Interpretation/Unkenntnis der StVO
    - Unterschiede in der Art und Weise der Sanktionierung von Parkverstößen in ganz NRW
    - Lokale Unterschiede in NRW beim Aufstellen von Verkehrszeichen

Was mir trotzdem Bauchschmerzen bereitet ist die Tatsache, dass meine Beschwerde gegen Angehörige einer Berufsgruppe gerichtet war, auf deren Hilfe jeder Bürger hierzulande im Notfall angewiesen ist und diese auch 24/7 wie selbstverständlich erwartet und durch die jeden Tag ein eigentlich unbezahlbarer Beitrag zur Aufrechterhaltung der Werte und Normen hierzulande geleistet wird sad.gif



Wer stellt einen Unterschied zu Berlin fest? whistling.gif


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ulm
Beitrag 18.10.2013, 06:31
Beitrag #89


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Meinen vollen Respekt gegenüber diesem Vorgesetzten! thumbup.gif
Wenn er das Kritikgespräch mit seinen Kollegen im gleichen Stil führt, dann ist das einfach nur Klasse. Es geht ja einfach darum, für die Zukunft etwas besser zu machen. Grundsätzlich war ja die Idee der Beamten gut, eine zufällig vorgefundene Störung zu beanstanden. Genau das, was wir uns so oft wünschen, dass auch mal in den ruhenden Verkehr eingegriffen wird. Der zugrundeliegende Irrtum war ja leider haarsträubend, aber ich hoffe einfach, dass die Beamten es so toll erklärt bekommen wie im Brief und das sie weiterhin auch "ungefragt" für Ordnung sorgen.

Danke natürlich auch für Deinen Thread, die super Reaktion und die Rückmeldung.
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mir
Beitrag 18.10.2013, 08:24
Beitrag #90


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Nicht schlecht und als Reaktion vorbildlich. Ich finde schon immer, daß entscheidend ist, wie man mit Fehlern umgeht, vorkommen tun sie zwangsläufig. Wenn das in allen Bereichen so wäre, hätte Verwaltung sicher einen erheblich besseren Ruf bei den Bürgern.

Der Vorgesetzte hat es übrigens geschafft, Dir recht zu geben, ohne seine Mitarbeiter in die Pfanne zu hauen. Das ist auch gar nicht nötig - wichtig ist nur, daß entsprechende Fortbildung stattfindet.


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Herrn Schorch
Beitrag 18.10.2013, 22:23
Beitrag #91


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.10.2013, 02:42) *
Wer stellt einen Unterschied zu Berlin fest? whistling.gif

Gibt es denn aus Berlin vergleichbare Fälle, die sich für einen Vergleich eignen?


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.10.2013, 17:35
Beitrag #92


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Du meinst, sowas wie Entschuldigungen des OA weil man sich statt an geltende Gerichtsurteile an die Dienstpflichten gehalten und dem VT damit weitere Nerven und Geld gekostet hat?
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erwin_a
Beitrag 19.10.2013, 19:26
Beitrag #93


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Erstmal möchte ich mich den zuletzt geschriebenen Kommentaren von @ulm und@mir anschliessen. thumbup.gif
Zitat (Herrn Schorch @ 18.10.2013, 23:23) *
Gibt es denn aus Berlin vergleichbare Fälle, die sich für einen Vergleich eignen?

Warum nicht? Nicht alles gelangt ins Verkehrsportal.
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Herrn Schorch
Beitrag 20.10.2013, 22:34
Beitrag #94


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Offenbar sieht @Herr Wäscher ja einen Unterschied. Die Aussage ist so aber nicht nachvollziehbar.


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QTV
Beitrag 21.10.2013, 08:22
Beitrag #95


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Naja, wundert dich das, bei dem was unsere Berliner VPler so erleben? Natürlich ist ein einziger Fall aus einer anderen Stadt nicht unbedingt repräsentativ, aber bisher habe ich hier noch nirgendwo eine solche Reaktion auf einen Einspruch gelesen - und aus Berlin noch nicht mal annähernd. Und das bei den vielen Fällen, die hier schon diskutiert wurden.
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steveluke
Beitrag 21.10.2013, 08:56
Beitrag #96


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Zitat (mir @ 18.10.2013, 09:24) *
Nicht schlecht und als Reaktion vorbildlich. Ich finde schon immer, daß entscheidend ist, wie man mit Fehlern umgeht, vorkommen tun sie zwangsläufig. Wenn das in allen Bereichen so wäre, hätte Verwaltung sicher einen erheblich besseren Ruf bei den Bürgern.

In NRW gibt es seit einiger Zeit ein vorgeschriebenes standardisiertes Verfahren zum Beschwerdemanagement.
"Standardisiert" bezieht sich in diesem Fall auf den Ablauf des Verfahrens - nicht dass jemand noch auf den Gedanken kommt, damit sei das Prinzip des "Knicken-Lochen-Abheftens" gemeint wink.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 21.10.2013, 09:12
Beitrag #97


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Zitat (QTV @ 21.10.2013, 09:22) *
Naja, wundert dich das, bei dem was unsere Berliner VPler so erleben? Natürlich ist ein einziger Fall aus einer anderen Stadt nicht unbedingt repräsentativ, aber bisher habe ich hier noch nirgendwo eine solche Reaktion auf einen Einspruch gelesen - und aus Berlin noch nicht mal annähernd. Und das bei den vielen Fällen, die hier schon diskutiert wurden.

Das ist keine Reaktion auf einen "Einspruch", sondern auf eine Beschwerde. Auch z. B. die Polizei in Berlin verfügt über ein zentrales Beschwerdemanagement.
Mir ist aber aus dem VP auch kein Fall erinnerlich, bei dem derart abseits der Rechtslage argumentiert wurde. Das Parken auf einem "Gehweg im VBB" oder in Bereichen "schwarzer Parkscheiben" lässt mehr als vertretbar auch eine andere Auffassung zu, so dass der Rechtsweg für die Klärung geeignet ist aber naturgemäß verhältnismäßig nüchterne Ergebnisse liefert.
Die Erlebnisse "Berliner VPler" reduzieren sich dabei wohl auch eher auf die Selbstversuche von @oscar!?

Am Rande: Ich finde die Reaktion im vorliegende Fall auch gut, aber es gab für den Vorgesetzten auch keinen anderen "Ausweg" mehr. Angesichts der von den Mitarbeitern selbst gefertigten Beweise blieb ihm schlicht keine andere Reaktion übrig. Bei einer grenzwertigen Beweislage könnte das Ergebnis vermutlich durchaus mal anders aussehen.


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QTV
Beitrag 21.10.2013, 19:22
Beitrag #98


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.10.2013, 10:12) *
Das ist keine Reaktion auf einen "Einspruch", sondern auf eine Beschwerde. Auch z. B. die Polizei in Berlin verfügt über ein zentrales Beschwerdemanagement.
Hat Oscar das mit der Beschwere nicht auch schon hinter sich? Soweit ich weiß kam da zurück, dass die Beurteilung von Verkehrszeichen nicht im Kompetenzbereich der Parkraumüberwache läge oder so ähnlich. think.gif


Zitat (Herrn Schorch @ 21.10.2013, 10:12) *
Die Erlebnisse "Berliner VPler" reduzieren sich dabei wohl auch eher auf die Selbstversuche von @oscar!?
Hier sind auch schon ein paar andere verwunderte Berliner aufgeschlagen - deutlich mehr als aus anderen Großstädten, selbst in Relation zur Einwohnerzahl gerechnet. Dazu kommen die ganzen lustigen aber auch peinlichen Beschilderungen, die Oscar immer wieder hier einstellt. Und sowas kenne ich eigentlich fast nur aus dem VP - begegnet mir hier sehr selten.
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Mr.T
Beitrag 21.10.2013, 20:25
Beitrag #99


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Zitat (QTV @ 21.10.2013, 09:22) *
aber bisher habe ich hier noch nirgendwo eine solche Reaktion auf einen Einspruch gelesen
Jo, und woran liegt das? Positives und bürgerfreundliches Behördenhandeln ist ja eigentlich schon lange* Standard, also nicht der Rede wert und findet daher kaum Beachtung in den Medien. Nur negative Ausreißer, die es leider überall gibt, sind interessant und werden in den Medien "ausgeschlachtet".

*Vor ca. 15 Jahren musste ich bei meinem obersten Chef "antreten", weil ich eine falsche Entscheidung zurückgenommen hatte und mich auch noch für die Unannehmlichkeiten persönlich entschuldigt hatte. Als Reaktion kam ein Dankesbrief bei Cheffe an. Bei meiner Audienz musste ich dann die Geschichte erklären. War ein nettes Gespräch mit Cheffe, Kaffee und Kekse gab es auch.
In die Medien habe ich es aber nie geschafft.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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QTV
Beitrag 21.10.2013, 20:53
Beitrag #100


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Ob sich das VP so in "die Medien" einsortieren lässt? Natürlich hört man auch hier viel Negatives, aber es gibt ja auch Leute, die eine solch positive Erfahrung auch als Abschluss der Geschichte hier einstellen.
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