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> Verwarnung zu Unrecht?
janr
Beitrag 21.07.2013, 17:42
Beitrag #51


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Zitat (Georg_g @ 19.07.2013, 14:12) *
... würde ich auch so sehen. Größe 1 geht aber nur bis Geschwindigkeiten unterhalb von 50 km/h. Bei 50 km/h ist Größe 2 vorgesehen, ...
Ich ging von einer 30er-Zone aus unsure.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.08.2013, 00:07
Beitrag #52


bekennender Pfostenumfahrer
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Ich hoff ja der TE hält uns auf dem Laufenden. Will nicht immer der einzige Querulant sein. smile.gif
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Ichtyos
Beitrag 09.08.2013, 00:46
Beitrag #53


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Ich würde ja auch auf einen machen - aber hier in der Provinz fehlen mir die Gelegenheiten. rolleyes.gif


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Graf Zahl
Beitrag 09.08.2013, 10:23
Beitrag #54


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Hallo,

vielleicht denke ich jetzt ja um die Ecke, aber könnte es nicht auch so sein, dass die das P-Schild mit dem Zusatzschild so interpretieren, dass das Parken dort lediglich an Werktagen zwischen 9 und 18 Uhr mit Parkscheibe für 1 Stunde erlaubt ist? Sonntag ist kein Werktag und somit ist das zu dieser Zeit auch kein Parkplatz.....

Gruß

Andreas
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janr
Beitrag 09.08.2013, 10:32
Beitrag #55


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Wenn für die restliche Zeit das Parken verboten sein soll, muß ein entsprechendes Verbotsschild hin.

So gilt das 314 nur in der angegebenen Zeit als Vorhanden.

Wie parkst du an Straßen ohne Beschilderung? wavey.gif


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