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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
oscar_the_grouch
Beitrag 20.01.2014, 21:54
Beitrag #851


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Ich darf mal kurz ein wenig Klarheit (nun ja) in diesen Faden bringen:







Lustig ist eigentlich nur, das man sich ca 5mal rechtfertigen muss, "Nein keine Angst, hat nichts mit ihnen zu tun, ich bin nur ein irrer VPlisti, nein kein OA, ach geh endlich weiter Opa! "
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ulm
Beitrag 20.01.2014, 21:59
Beitrag #852


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.01.2014, 21:54) *
Ich darf mal kurz ein wenig Klarheit (nun ja) in diesen Faden bringen:

Durch die Sperrfläche am Beginn wird das m.M.n. zu einem Seitenstreifen. Über die Gültigkeit von Zeichen 283 und 286 auf Seitenstreifen herrscht ja zum Glück im vp Konsens...
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erwin_a
Beitrag 20.01.2014, 22:10
Beitrag #853


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Genau. Haltverbote (auch eingeschränkte) gelten nicht auf Seiten/ Parkstreifen wavey.gif
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dopero
Beitrag 20.01.2014, 22:12
Beitrag #854


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Dann dürfte oscar also mit seinem Shuttlebus auf der Fahrbahn in der Mitte Parken?
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erwin_a
Beitrag 20.01.2014, 22:18
Beitrag #855


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Nö, weil die Fahrbahn dafür zu schmal ist und außerdem Haltverbote vorhanden sind (die eigentlich auf den Parkstreifen gelten sollen, links Z.283 und rechts Z.286). Den Parkstreifen darf er aber zeitlich uneingeschränkt nutzen.
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ulm
Beitrag 20.01.2014, 22:23
Beitrag #856


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Hatten wir nicht neulich in einem 286er-Thread das Ergebnis, dass ein 286er als Spezialregel das normale Haltverbot aushebelt und dann sehr wohl das Be- und Entladen an Stellen erlaubt ist, an denen normalerweise ein Haltverbot, z.B. wegen der Fahrbahnbreite, bestehen würde?
Das 283er links nimmt Shuttle-Busse eh komplett aus, widersprüchlich wäre das 286er rechts, aber kleinster gemeinsamer Nenner ist wenigstens Be-und Entladen aus Shuttle-Bussen frei...
§39 Abs. 2 StVO
Zitat
Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. [...]

Zeichen 286 geht dann den Regelungen aus §12 Abs. 1 Nr. 1 StVO vor.
oscar darf also auf dem Seitenstreifen links bis zur Fälligkeit der Hauptuntersuchung parken und auf der Fahrbahn zum Be- und Entladen.
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erwin_a
Beitrag 20.01.2014, 22:30
Beitrag #857


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Du hast Recht, ich bin nur etwas müde. Sind für den selben Bereich Z.283 und 286 angeordnet, so gilt die für den Verkehrsteilnehmer günstigere Regelung, also Z.286.
Oscar kann also die Fahrbahn (Mitte) zum Be.-und Entladen zeitlich uneingeschränkt nutzen.
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Herrn Schorch
Beitrag 20.01.2014, 23:16
Beitrag #858


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Zitat (erwin_a @ 20.01.2014, 21:34) *
und wie man auf ukr`s Seite sehen kann findet daneben auch vermutlich bald Einzug im VZKat.
Kommt Frau Leue aus Berlin? laugh.gif

Dann würde da statt "erlaubt" aber wohl "frei" stehen, sonst muss in Berlin später so viel geklebt werden.

Ansonsten zur eigentlichen Frage:
Wie kann man da einen Park- oder Seitenstreifen erkennen? Ich sehe auf der relevanten (Neben-)Fahrbahn drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Mitleser
Beitrag 20.01.2014, 23:22
Beitrag #859


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Zitat (erwin_a @ 20.01.2014, 21:34) *
Kommt Frau Leue aus Berlin? laugh.gif
Der erste Dienstsitz ist zwar an der Spree, aber ihre Telefonnummer hat eine rheinische Vorwahl.
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erwin_a
Beitrag 20.01.2014, 23:28
Beitrag #860


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Ich sehe einen von der Fahrbahn deutlich abgegrenzten Bereich, hier durch Leitlinie.
Zitat
Seitenstreifen ist ein neben der Fahrbahn liegender Straßenteil, der durch andere Befestigung oder Markierung deutlich abgegrenzt ist. Zu den Seitenstreifen gehören Bankette, Rand.-oder Schutzstreifen, Schotterstreifen, Parkstreifen Quelle:Kommentare zur StVO


OLG Thüringen, Beschluß vom 29.07.1997 - Aktenzeichen 1 Ss 33/97
Zitat
Der Seitenstreifen ist jede nicht abgetrennte befahrbare Fläche unmittelbar neben der Fahrbahn.

Neben der Sperrfläche lässt vor Allem auch die Breite der Parkstreifen erkennen, dass es sich nicht um Fahrbahnen handelt. wavey.gif
Gute Nacht
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Herrn Schorch
Beitrag 20.01.2014, 23:38
Beitrag #861


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In den Zitaten wird stets von "neben der Fahrbahn" gesprochen. Auch markierte Fahrstreifen sind aber ein Teil der Fahrbahn.


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rapit
Beitrag 21.01.2014, 12:41
Beitrag #862


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und wo steht, dass ein Seitenstreifen mit durchgängiger Linie markiert sein müsste?

Die Breite und die Quermarkierungen sind ein gewichtiges Indiz für einen Seitenstreifen, hinzu kommt die Sperrfläche zum Beginn, die winklig endet.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Kuli
Beitrag 21.01.2014, 13:09
Beitrag #863


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Ich seh da eindeutig eine dreistreifige Fahrbahn und eine Sperrfläche auf dem linken Fahrstreifen. Soweit nichts besonderes und nichts, was auf einen Seitenstreifen hindeuten würde.
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Achim
Beitrag 21.01.2014, 13:34
Beitrag #864


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Ich sehe da max 2 Fahrstreifen. Denn die Sperrfläche des linken FS legt nahe, dass dieser ein Seitenstreifen sein soll. Ich argumentiere genau wie @rapit


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janr
Beitrag 21.01.2014, 13:38
Beitrag #865


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Sperrflächen nach denen ein Fahrstreifen beginnt, wie z.B. bei so manchen Abbiegestreifen, sind jedenfalls nie rechtwinklig. wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Cabronito
Beitrag 21.01.2014, 20:02
Beitrag #866


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Das schafft wohl auch nicht wirklich Klarheit:
Zitat (OLG Köln VRS 80, 227)
Sie [Sperrflächen] sind in Bereichen des ruhenden Verkehrs grundsätzlich unzulässig, müssen aber – wenn dennoch vorhanden – gleichwohl beachtet werden, weil die durch sie zum Ausdruck gebrachte Allgemeinverfügung zwar fehlerhaft, aber nicht nichtig ist.


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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erwin_a
Beitrag 21.01.2014, 23:05
Beitrag #867


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Die Breite der Streifen ist doch ein deutlicher Hinweis darauf, dass es keine Fahrstreifen, sondern Parkstreifen sind.

Selbst wenn es anders gemeint sein sollte, kann jedenfalls bei dieser Deutung kein Vorwurf daraus gemacht werden.
Zitat
Auch ein Irrtum aufgrund irreführender oder undeutlicher VZ kann die Vorwerfbarkeit entfallen lassen (Thüringer OLG SVR 10, 389 m Praxishinweis Otto = NZV 11, 313).

Bayerisches OLG Beschluss vom: 08.05.2003 AZ:2 ObOWi 43/03
Zitat
Irrt ein Fahrzeugführer über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen Verkehrszeichens, so liegt ein Verbotsirrtum vor. Der Verbotsirrtum ist als vermeidbar zu bewerten, wenn er auf mangelnder Kenntnis der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften beruht.
Hier wäre ein Irrtum möglich, gerade weil die einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften bekannt sind. wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 21.01.2014, 23:20
Beitrag #868


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Wir werden hier keine Einigkeit erzielen, aber ein letztes Argument möchte ich noch anführen:
Wäre es ein Seitenstreifen, so hätte die StrVkBeh die Z 283 mit einem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" angeordnet.


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.01.2014, 01:32
Beitrag #869


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Sehr geehrter von mir sehr geschätzter Herr Schorch:

Selbst wenn schon Karnevalszeit wäre, darf ich sie daran erinnern, das Preußen sich in der NichtKarnevalsverordnung von 1893 auf unbestimmte Zeit verpflichtet hat, sich nicht an diesen sogenannten tollen Tagen zu beteiligen. Ich darf sie also bitten, diese humorvoll gemeinten AUssagen zu unterlassen.

1. Berlin!
2. TXL
3. "von der SVB angeordnet"
(ich gehe fast nicht davon aus, das da irgendwas offiziell angeordnet wurde, sondern einfach Altbestand aus seligen Westberliner "machmalirgendwie" Zeiten ist.)
Wenn überhaupt ist es vom Bezirksamt Reinickendorf angeordnet worden, dessen Kompetenz wir ja schon begutachten durften und das ZZ ist eh von keiner obersten SVB zugelassen.
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Achim
Beitrag 22.01.2014, 08:55
Beitrag #870


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rofl1.gif

Der war gut


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erwin_a
Beitrag 22.01.2014, 17:42
Beitrag #871


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.01.2014, 23:20) *
Wir werden hier keine Einigkeit erzielen, aber ein letztes Argument möchte ich noch anführen:
Wäre es ein Seitenstreifen, so hätte die StrVkBeh die Z 283 mit einem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" angeordnet.

Ein schlechteres Argument hätte dir nicht einfallen können. Auch wenn ich grundsätzlich mit dir übereinstimme, dass die Berliner Beschilderung grundsätzlich nicht die Schlechteste ist.
Fahr mal bsw. nach Prenzelberg und schau dir die Carsharing- Haltverbote an, wo jeder parken darf, weil nahezu überall die ZZ. für den Seitenstreifen fehlen oder beisw. in die Kastanienallee, wo die Haltverbote (mit Be.-und Entladen frei) stellenweise nur auf den Tramgleisen, nicht aber auf den Seitenstreifen gelten... whistling.gif
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ukr
Beitrag 22.01.2014, 20:57
Beitrag #872


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@erwin: Langsam wirst du mir sympathisch. laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.01.2014, 21:58
Beitrag #873


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Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 17:42) *
....dass die Berliner Beschilderung grundsätzlich nicht die Schlechteste ist.


Auch dich als in Preußen Ansässigen, möchte ich bitten dich an die imBeitrag # 869 genannte Verordnung zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit Umsiedlung bestraft.

Zitat (ukr @ 22.01.2014, 20:57) *
@erwin: Langsam wirst du mir sympathisch. laugh2.gif



Sein Carsharing Argument hängt aber nur am Seitenstreifen, der auch nicht immer aufgemalt ist. Viel lieber ist mir da mein: (BVerwG, Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70)
Aber das werde ich für euch auch noch mal irgendwann testen.

Schade das ich keinen OAM direkt kenne und von diesem erfahren könnte, ob denn wirklich unbefugtes Carsharing-Parken bebußt wird, wie man genau CS Autos von OttoNormal Kfz unterscheidet oder ob es da eine interne Anweisung/Dienstpflichten gibt.
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erwin_a
Beitrag 22.01.2014, 22:25
Beitrag #874


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oscar, da wo ich meine, sind die Parkstreifen fast ausnahmslos überall markiert.
think.gif Im Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70 ging es doch um die Anordnung eines Parkverbots zum Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmegenehmigung, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen.
think.gif Andererseits muss man sich schon fragen, ob §6 StvG eine Ermächtigungsgrundlage für "Carsharing frei"-Zusatzzeichen unterm Haltverbot hergibt...wohl eher nicht.
Auch könnte eine unzulässige Teilentziehung v. Verkehrsflächen vorliegen. think.gif
Warum sollte unbefugtes Carsharing-Parken nicht angezeigt werden? unsure.gif Achja: Wegen der fehlenden Zusatzschilder lightbulb.gif
Keine Ahnung, wie da jeder Einzelne Außendienstmitarbeiter mit umgeht. Aber ich hab mir sagen lassen, dass es keine Anweisungen gibt, sondern jeder in seinem Tun sich selbst überlassen ist, also eigenverantwortlich handelt.
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Dlarah
Beitrag 22.01.2014, 22:41
Beitrag #875


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Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 22:25) *
sondern jeder in seinem Tun sich selbst überlassen ist, also eigenverantwortlich handelt.

Das hast du schön gesagt. Wie aber wird verhindert, dass sowas auf der Nehmerseite (d.h. Empfänger des Knöllchens) oder sagen wir besser: Geberseite (wer die Knöllchen berappen muss) als Wildwuchs und Willkür ankommt?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2014, 22:49
Beitrag #876


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Werden denn Gebühren für die Einrichtung bzw. die Bereitstellung von Verkehrsflächen zum Parken darauf ausschließlich mit Car-Sharing Fahrzeugen seitens der Stadt erhoben?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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erwin_a
Beitrag 22.01.2014, 23:25
Beitrag #877


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@Heinz Wäscher: guckst du hier
Zitat (Dlarah @ 22.01.2014, 22:41) *
Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 22:25) *
sondern jeder in seinem Tun sich selbst überlassen ist, also eigenverantwortlich handelt.

Das hast du schön gesagt. Wie aber wird verhindert, dass sowas auf der Nehmerseite (d.h. Empfänger des Knöllchens) oder sagen wir besser: Geberseite (wer die Knöllchen berappen muss) als Wildwuchs und Willkür ankommt?

Du meinst es wäre Willkür, wenn Vorgesetzte die Eigenverantwortlichkeit und das eigene Ermessen der Außendienstkräfte untergraben? Ich meine wohl kaum. wavey.gif
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QTV
Beitrag 22.01.2014, 23:30
Beitrag #878


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Zitat (Dlarah @ 22.01.2014, 22:41) *
Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 22:25) *
sondern jeder in seinem Tun sich selbst überlassen ist, also eigenverantwortlich handelt.

Das hast du schön gesagt. Wie aber wird verhindert, dass sowas auf der Nehmerseite (d.h. Empfänger des Knöllchens) oder sagen wir besser: Geberseite (wer die Knöllchen berappen muss) als Wildwuchs und Willkür ankommt?
Indem man gut ausgebildete Leute in den Ring schickt, die mit dieser Verantwortung umgehen können.
Weniger, indem man Leute schickt, deren Kompetenz schon bei der StVO aufhört und die nur ihren Dienstpflichten folgen. whistling.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 22.01.2014, 23:36
Beitrag #879


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Man wird doch mal einen Spaß machen dürfen.

@ erwin:
Ja, ich finde die Berliner Beschilderung grundsätzlich auch gut. Und gleichwohl finde ich im Stadtgebiet genug freie, legale und kostenlose Parkplätze für eigene Zwecke. wink.gif
Der hier diskutierte Fall würde dazu gehören, aber mit einer anderen Begründung. Schönere Plätze gibt es zudem näher an den relevanten Terminals (einer war ja hier schon großes Thema).

Car-Sharing:
Was ist das? Wenn Mama und Papa sich ein Auto teilen?


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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erwin_a
Beitrag 22.01.2014, 23:39
Beitrag #880


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Zitat (QTV @ 22.01.2014, 23:30) *
.. die nur ihren Dienstpflichten folgen.

Wie meinst du?
Wenn du Recht hast, dann hab ich schlicht gelogen oder meine Insiderquelle taugt nix.
Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 22:25) *
jeder in seinem Tun ... eigenverantwortlich handelt.
think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.01.2014, 23:42
Beitrag #881


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Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 22:25) *
think.gif Im Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70 ging es doch um die Anordnung eines Parkverbots zum Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmegenehmigung, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen.


Auch für dich zum Lesen und Verstehen: "das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Verkehrsbeschränkungen zur Privilegierung einzelner Verkehrsteilnehmer, z.B. durch bevorzugte Zuteilung öffentlichen Parkraums an Behörden oder Anlieger, Konsulatsfahrzeuge, Anwohner, Besucher usw. für unzulässig erklärt hat."

und nochmal die Frage in den Raum: Woran erkennt der normale OAM ein CArsharing Fahrzeug ?
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erwin_a
Beitrag 22.01.2014, 23:43
Beitrag #882


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Zitat (Herrn Schorch @ 22.01.2014, 23:36) *
Car-Sharing:
Was ist das? Wenn Mama und Papa sich ein Auto teilen?


auch für dich, du Spätzünder wavey.gif OA Carsharing
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.01.2014, 23:43
Beitrag #883


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Zitat (Herrn Schorch @ 22.01.2014, 23:36) *
Car-Sharing:
Was ist das? Wenn Mama und Papa sich ein Auto teilen?


Mietwagen nehm ich an? Ist CarSharing gar kein deutsches Wort ?
Kann ich Zarscharing in meinen Gewerbeschein aufnehmen und bin dann ein Autoteile Unternehmer ? Fragen....
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erwin_a
Beitrag 22.01.2014, 23:45
Beitrag #884


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.01.2014, 23:42) *
und nochmal die Frage in den Raum: Woran erkennt der normale OAM ein CArsharing Fahrzeug ?

vermutlich daran, dass das jeweilige Unternehmen auf dem Fahrzeug zu lesen ist. wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 23.01.2014, 00:00
Beitrag #885


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Zitat
CarSharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform der Anbieter organisiert ist. Diese können z. B. GmbHs, AGs, Vereine oder auch GbRs sein.

Quelle: http://www.carsharing.de/alles-ueber-carsharing/faq

Mama und Papa können doch auch eine gemeinschaftliche Nutzung betreiben!? Weil die Rechtsform keine Rolle spielt, dürfte die Ehe auch dazu zählen, im Zweifel geht da aber auch die GbR durch.


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.01.2014, 00:16
Beitrag #886


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Zitat (erwin_a @ 22.01.2014, 23:45) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 22.01.2014, 23:42) *
und nochmal die Frage in den Raum: Woran erkennt der normale OAM ein CArsharing Fahrzeug ?

vermutlich daran, dass das jeweilige Unternehmen auf dem Fahrzeug zu lesen ist. wavey.gif


Im Umkehrschluss ist ein neutrales Auto kein Carsharing Auto? Das klingt ja wie ganz dickes sibirisches Eis.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.01.2014, 16:48
Beitrag #887


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.01.2014, 00:16) *
Im Umkehrschluss ist ein neutrales Auto kein Carsharing Auto? Das klingt ja wie ganz dickes sibirisches Eis.

*Hust* whistling.gif


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rapit
Beitrag 23.01.2014, 17:08
Beitrag #888


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.01.2014, 23:42) *
Woran erkennt der normale OAM ein CArsharing Fahrzeug ?

Also ich kenne die nur mit irgendwelchen komischen Beschriftungen.
Sowas z.B.

Wo sagtest Du, sind meine kostenlosen Parkplätze in Berlin?
Muss da demnächst wieder hin.


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.01.2014, 17:12
Beitrag #889


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@HW: BINGO, aber zum Glück steht auf den ZZ "CarsharingUNTERNEHMEN frei"

Zitat (rapit @ 23.01.2014, 17:08) *
Also ich kenne die nur mit irgendwelchen komischen Beschriftungen.


GehirnSTRÖME zählen aber nicht.
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rapit
Beitrag 23.01.2014, 17:16
Beitrag #890


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Aber der Batteriestrom zum Starten des Motors. rolleyes.gif


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BajK
Beitrag 19.02.2014, 21:26
Beitrag #891


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Ich hatte euch doch von meiner Story erzählt.
Heute morgen staunte ich nicht schlecht, dass die Stadt den kompletten Straßenzug entlang alle Zeichen durch funkelnagelneue ersetzt hat.

25 Jahre lang interessiert es keinen und dann muss man mal so einem Deppen wie mir zwei mal recht geben und schon geht das ganz fix whistling.gif think.gif
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ukr
Beitrag 19.02.2014, 22:25
Beitrag #892


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Dafür müssen Kindergärten schließen, Spielplätze verkommen und in den Schlaglöchern verschwinden bald ganze LKW. ranting.gif

laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2014, 12:14
Beitrag #893


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apropo Geldverschwendung... "immer wieder Sonntags .... la la la..."
(ach ja, heut muss ich wieder da parken)




Man sieht auch schön, das sowas wie Tateinheit auch bei "Parkscheibenpflicht" unbekannt ist
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.02.2014, 12:45
Beitrag #894





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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.02.2014, 12:14) *
Man sieht auch schön, das sowas wie Tateinheit auch bei "Parkscheibenpflicht" unbekannt ist

Tateinheit mit welcher anderen Tat?
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ulm
Beitrag 24.02.2014, 12:59
Beitrag #895


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Streiche "Tateinheit", setze "Dauerdelikt"...

Auch wenn der unbehaarte Zeigefinger das wichtige Beweismittel "Ventilstellung" verdeckt, vermute ich einfach, dass über´s Wochenende die Tonne nicht geleert äh bewegt wurde.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.02.2014, 13:08
Beitrag #896





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Ja, Dauerdelikt könnte sein, obwohl die Hausnummern nicht so ganz übereinstimmen.
Hast du eigentlich Haare auf der Unterseite deiner Hände? thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2014, 13:35
Beitrag #897


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Mist, ja klar, Dauerdelikt... Ich Doofie
Auf dem anderen zettel ist übrigens keine Ventilstellung vermerkt.
Der dicke Finger war nur zur Darstellung, das man in Berlin nicht nur auf MiniVZ umgestellt hat, auch die Zettel sind ca 25% kleiner geworden.
Sparen halt......
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2014, 16:49
Beitrag #898


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Doof! Ich musste einen OA konformen, legal legalen Parkplatz suchen, weil SW Parkscheibenflaechen alle besetzt waren.
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Cabronito
Beitrag 24.02.2014, 18:39
Beitrag #899


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*klick*

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2014, 20:51
Beitrag #900


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Naja, dafür bin ich gespannt, was mir dann im Anhörungsbogen vorgeworfen wird "Parken bei Z314 ohne lesbare Parkscheibe" ist ja auch nicht wirklich logisch.
Ich lasse euch teilhaben, ihr Geier wartet ja nur auf Lustiges aus eurer Hauptstadt.
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