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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
erwin_a
Beitrag 15.11.2013, 20:25
Beitrag #751


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Ich denke auch, dass halten bis zu 3 Minuten neben den Parkbuchten garnicht verhindert werden sollte.
Zum Einen dürfen diese Parkbuchten nur zum Be.-und Entladen genutzt werden, zum Anderen stellt kurzes Halten dort weder für die "Ladenden" noch für den fliessenden Verkehr ein großes Problem dar. Das Parken ist dann aus den genannten Gründen verboten( Verhinderung der Benutzung gekennz. Parkflächen; ggf. Behinderung des Fliessverkehrs), weshalb auf eine entsprechende Beschilderung verzichtet werden kann.
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Heinz Wäscher
Beitrag 15.11.2013, 20:39
Beitrag #752


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Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 20:25) *
ggf. Behinderung des Fliessverkehrs), weshalb auf eine entsprechende Beschilderung verzichtet werden kann.
Normalerweise ist man bei einer Verkehrszählung als Aussenstehender nicht anwesend und kennt deswegen auch nicht die konkreten Zahlen, die der anordnenden Behörde bezüglich des Verkehrsaufkommens vor Ort bekannt sind.

Deswegen kann ich mich einzig nur an den aufgestellten Verwaltungsakten in Form von amtlichen Verkehrszeichen orientieren und denke eigentlich auch nicht weiter darüber nach, was wo wie möglicherweise passieren kann wenn das Parken nicht verboten ist.

Wenn jedoch überhaupt keine Haltverbotszeichen aufgestellt sind, überlege ich schon anhand der vorherrschenden Straßenverhältnisse, ob ein Parken am jeweiligen Straßenrand sinnvoll ist wavey.gif


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ukr
Beitrag 15.11.2013, 21:13
Beitrag #753


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Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 19:54) *
Wenn jedoch durch das parkende Auto der gesamte Verkehr dort zum Erliegen kommt, dürfte wohl eine vermeidbare Behinderung im Sinne der StVO als gegeben anzunehmen sein.
Das kann aber auch vom Verkehrsaufkommen abhängig sein. Ich parke mein Fahrzeug wie gewohnt in einer Ortschaft. Null Verkehr.
Eine Stunde später: Im Zuge einer BAB-Vollsperrung steigt das Verkehrsaufkommen signifikant an. Und plötzlich parke ich ordnungswidrig?
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erwin_a
Beitrag 15.11.2013, 21:43
Beitrag #754


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Zitat (ukr @ 15.11.2013, 21:13) *
Das kann aber auch vom Verkehrsaufkommen abhängig sein.

natürlich

Zitat (ukr @ 15.11.2013, 21:13) *
Im Zuge einer BAB-Vollsperrung steigt das Verkehrsaufkommen signifikant an. Und plötzlich parke ich ordnungswidrig?

Ich führe hier keine Grundsatzdebatte.
Im vorliegenden Fall ist parken neben den Parkbuchten ohnerhin verboten, zwischen den Parkbuchten nicht in jedem Fall. Ein länger andauerndes Parken würde ich hier allerdings nicht empfehlen, nicht zuletzt auch wegen der ungewissen Entwicklung der Verkehrsentwicklung (abgesehen davon, sind diese Stellen sehr kurz).

Zitat (oscar_the_grouch @ 14.11.2013, 00:21) *
nein, ich werde dort nicht parken

oscar ist für gewöhnlich nicht dafür bekannt, jedes Risiko zu meiden. Das mag dann schon was heißen.
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Mitleser
Beitrag 15.11.2013, 22:45
Beitrag #755


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Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 19:22) *
Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 19:06) *
Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 19:04) *
Zitat (Mitleser @ 14.11.2013, 00:24) *
Parken in 2. Reihe, da Berliner Parken (Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen) auf dem Seitenstreifen erlaubt.
nein, aber verbotenes Parken, weil die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird. wavey.gif
Hä? Wie meinen? Unterschied?
2te Reihe ist nur da, wo auch eine erste Reihe vorhanden ist. Seitenstreifen oder Parkbuchten gehören nicht zur Fahrbahn, sind also keine erste Reihe.

Zitat
Auf manchen Straßen sind rechts oder links oder beidseitig Parkhäfen angebracht, deren Reihe ab und zu von Baumscheiben unterbrochen wird. Die Parkhäfen befinden sich auf einem befestigten Seitenstreifen (ein solcher Seitenstreifen ist keine "erste Reihe", deshalb ist die Fahrbahn neben den Parkhäfen auch keine "zweite Reihe"). Das Parken direkt neben solchen Parkhäfen ist ein Verstoß gegen das Verbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO, wonach nur so geparkt werden darf, daß das Parken in gekennzeichneten Parkflächen nicht behindert wird
verkehrslexikon
Du zitierst da eine persönliche Meinung des Autors von verkehrslexikon.de. Ich persönlich sehe da keinen relevanten Unterschied.

Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 19:54) *
Zitat (ukr @ 15.11.2013, 19:44) *
...was denn nun? think.gif
wo siehst du den Widerspruch?
Parken grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht bei vermeidbarer Behinderung.
Das schlichte Vorbeifahren müssen gehört zum üblichen Verkehr. Wenn jedoch durch das parkende Auto der gesamte Verkehr dort zum Erliegen kommt, dürfte wohl eine vermeidbare Behinderung im Sinne der StVO als gegeben anzunehmen sein.
Der Gummiparagraph wird zwar gerne mal genannt, aber hM oder Rspr scheint das nicht zu sein.
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.11.2013, 22:56
Beitrag #756


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Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 17:53) *
Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 17:24) *
Ende ... nur blaßgrau
Trifft auf VBB nicht zu. Und außerdem fährt man noch langsamer und kann damit eine potentielle Beschilderung noch länger sehen als bei T30. whistling.gif


Was wenn man den Anfang gar nicht sehen kann, weil die Schilder zu hoch, zu klein hängen/sind und von parkenden Bussen verdeckt werden? Der Rest sieht aus wie eine normale Berliner Strasse.
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erwin_a
Beitrag 15.11.2013, 22:59
Beitrag #757


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Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 22:45) *
Du zitierst da eine persönliche Meinung des Autors von verkehrslexikon.de. Ich persönlich sehe da keinen relevanten Unterschied.

blink.gif Meinung von verkehrslexikon?
Wo keine erste Reihe ist, kann daneben keine zweite Reihe sein. Das ist doch wohl logisch.
Das Haltverbote ohne Zusatzzeichen dort nicht gelten, stellt doch wohl auch niemand infrage.

Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 22:45) *
Der Gummiparagraph wird zwar gerne mal genannt, aber hM oder Rspr scheint das nicht zu sein.

think.gifNö, der Wortlaut der StVO, so auch §1 (2), ist dem Verordnungsgeber zu verdanken. Was die Rechtsprechung dazu meint habe ich anhand von Beispielen im Beitrag 747 vorgebracht.
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.11.2013, 23:04
Beitrag #758


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Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 21:43) *
oscar ist für gewöhnlich nicht dafür bekannt, jedes Risiko zu meiden. Das mag dann schon was heißen.


oscar benutzt im Gegensatz zu 95% aller VT, sein Gehirn..... (meistens)
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Mitleser
Beitrag 15.11.2013, 23:22
Beitrag #759


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Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 22:59) *
Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 22:45) *
Du zitierst da eine persönliche Meinung des Autors von verkehrslexikon.de. Ich persönlich sehe da keinen relevanten Unterschied.
blink.gif Meinung von verkehrslexikon?
Ja. Zumindest sehe ich auf der verlinkten Seite keine weitere Quelle für diese Detailaussage.

Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 22:59) *
Wo keine erste Reihe ist, kann daneben keine zweite Reihe sein. Das ist doch wohl logisch.
Eine Reihe wären die Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen. Was links daneben am Fahrbahnrand steht, ist rein mathematisch(?) die nächste Reihe.
Man könnte ausdiskutieren, ob man verkehrsrechtlich den legal beparkten Seitenstreifen als erste oder als nullte Reihe sehen will. Aber ich sehe da a) keinen Grund die erste Reihe zu verneinen und b) keine Relevanz für (Un)Zulässigkeit und Owi/Bußgeld.

Zitat (erwin_a @ 15.11.2013, 22:59) *
Das Haltverbote ohne Zusatzzeichen dort nicht gelten, stellt doch wohl auch niemand infrage.
Ganz andere Baustelle.
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erwin_a
Beitrag 16.11.2013, 10:48
Beitrag #760


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Zitat (Mitleser @ 15.11.2013, 23:22) *
Eine Reihe wären die Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen. Was links daneben am Fahrbahnrand steht, ist rein mathematisch(?) die nächste Reihe.
Man könnte ausdiskutieren, ob man verkehrsrechtlich den legal beparkten Seitenstreifen als erste oder als nullte Reihe sehen will. Aber ich sehe da a) keinen Grund die erste Reihe zu verneinen

Mit erste Reihe ist die Fahrbahnreihe gemeint. Somit ist ein Seitenstreifen keine erste Reihe. Weshalb auch ein Haltverbot dort nicht gilt, da der Seitenstreifen ja nicht zur Fahrbahn gehört.
Genauso verhält es sich mit anderen Straßenteilen.
So auch Hentschel
Zitat
Ist das Parken auf dem Gehweg durch Zeichen 315 gestattet, so ist damit zugleich die Benutzung des parallel verlaufenden Fahrbahnrandes zum Parken verboten. Ist das Zeichen 315 nicht aufgestellt, sondern das Parken auf dem Gehweg lediglich durch eine Parkflächenmarkierung gem. § STVO § 41 STVO § 41 Absatz III Nr. 7 StVO erlaubt (nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t), so ist damit - wie das OLG Köln feststellt - nicht zugleich auch das Parken auf der Fahrbahn verboten, das in einem solchen Falle insbesondere auch kein verbotenes Parken in 2. Reihe sei. Die Entscheidung weist indessen gleichzeitig darauf hin, daß ein derartiges Parken natürlich gegen § STVO § 12 STVO § 12 Absatz III Nr. 2 StVO verstoßen kann (Verhinderung der Benutzung gekennzeichneter Parkflächen).
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janr
Beitrag 16.11.2013, 12:05
Beitrag #761


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Zitat (erwin_a @ 16.11.2013, 10:48) *
... Mit erste Reihe ist die Fahrbahnreihe gemeint. ...
Warum wird dann das Parken in 2ter Reihe abgestraft, wenn man auf der Fahrbahn neben einem normalen Seitenstreifen parkt und dort auch jemand steht blink.gif

M.E. ist die erste Reihe die erlaubte Reihe, egal ob Seiten-/Parkstreifen oder Fharbahnrand-Parker und wer sich da noch daneben stellt ist in der zweiten Reihe.

Was explizit Taxis erlaubt ist. Wäre ja ein Schmarrn Taxlern das halten in 2ter Reihe zu erlauben, was nach deiner Logik aber dann der Seitenstreifen wäre. unsure.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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erwin_a
Beitrag 16.11.2013, 13:21
Beitrag #762


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Nun gut. Ich war zugegebenermaßen durch "verkehrslexikon" iritiert.
Die Rechtsprechung widerspricht eher der Aussage
Zitat
Als Halten in 2. Reihe gilt auch das Halten neben einem Parkstreifen (OLG Hamm VRS 58, 367


Zitat
Beim Vorhandensein eines ausreichend befestigten Parkstreifen verstößt das Parken am Fahrbahnrand neben diesem Parkstreifen unabhängig davon, ob die Parkbucht durch geparkte Fahrzeuge besetzt ist oder nicht, gegen STVO § 12 Abs 4 S 1
Link
Demnach sind nur die grundsätzlich nicht für den Fahrzeugverkehr gedachten Straßenteile keine erste Reihe. "Verhinderung der Benutzung gekennz. Flächen" ist also neben Parkflächenmarkierungen auf dem Gehweg anzunehmen. Bei Z.315 ist es dann streng genommen die 2te Reihe. Der Tatbestand lautet aber "Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. § 12 Abs. 4A, §49 STVO; § 24 STVG; 52 BKAT"
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rapit
Beitrag 16.11.2013, 15:01
Beitrag #763


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Leider nur ein unscharfer Gegenlicht-Schnappschuss, aber trotzdem erwähnenswert:

Die schwarze Parkscheibe neuerer Machart im 314er hatte ich zunächst gar nicht entdeckt.


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.11.2013, 22:58
Beitrag #764


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So, mal wieder keine Entscheidung, ich muß wohl wieder parken gehen.

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Cabronito
Beitrag 20.11.2013, 00:39
Beitrag #765


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Nicht aufgeben!

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Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.11.2013, 00:43
Beitrag #766


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Wie gesagt, mir gehts ja eh um den kostenlosen Parkplatz tongue.gif Wenn die Berliner Verwaltung dank Finanzausgleich zu viel Geld hat... bitte sehr.
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rapit
Beitrag 20.11.2013, 09:51
Beitrag #767


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ich glaube ich muss mir das nächste Woche Freitag mal persönlich ansehen.


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BajK
Beitrag 20.11.2013, 11:12
Beitrag #768


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Wie war das? Verkehrszeichen gelten nicht rückwirkend? Ich steh zwar in der Markierung aber unmittelbar vor dem Schild.

Die Straßensituation ist folgende: (Bin mir nicht mehr ganz sicher, ob die Einmündung auf dem Bild vor dem ersten Zeichen ist, oder danach)


Hebt die Parkplatzeinfahrt zum P+R-Parkplatz das Zeichen auf? Oder gilt für mein Auto sozusagen weiterhin das weiter vorne vor der Parkplatzeinfahrt stehende?

Und Bild dazu:


(Unabhängig davon ist die Parkscheibe ja auch ungültig whistling.gif )
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Mitleser
Beitrag 20.11.2013, 11:24
Beitrag #769


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Zitat (BajK @ 20.11.2013, 11:12) *
Wie war das? Verkehrszeichen gelten nicht rückwirkend? Ich steh zwar in der Markierung aber unmittelbar vor dem Schild.
Richtig. Das Schild gilt es nach dem silbernen Opel.

Zitat (BajK @ 20.11.2013, 11:12) *
Hebt die Parkplatzeinfahrt zum P+R-Parkplatz das Zeichen auf? Oder gilt für mein Auto sozusagen weiterhin das weiter vorne vor der Parkplatzeinfahrt stehende?
Nein, eine Parkplatzzufahrt hebt ebensowenig wie eine Kreuzung das Schild auf. Aber der Bodenmarkierung bzw. deren Ende an der Einfahrt würde ich eine solche Beendigungsfunktion zuschreiben.

Zitat (BajK @ 20.11.2013, 11:12) *
(Unabhängig davon ist die Parkscheibe ja auch ungültig whistling.gif )
Nicht nur die. Das große Blaue ist auch nur Kuchenblech.
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ukr
Beitrag 20.11.2013, 11:26
Beitrag #770


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...seit 1999 whistling.gif
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rapit
Beitrag 20.11.2013, 11:27
Beitrag #771


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Die Parkscheibe? Das ganze längliche Blech obendrüber ist kein VZ 314, sondern, Ramsauer hin oder her seit Ewigkeiten ungültig.


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ukr
Beitrag 20.11.2013, 11:34
Beitrag #772


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Verkehrsschau halt. Aber die haben ja nicht mal Wasser und Lappen...
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BajK
Beitrag 20.11.2013, 12:00
Beitrag #773


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Hier, zwischen Garage und Schild dürfte man doch auch parken oder? Die Pfeile beginnen ja schließlich erst eine Autolänge später.
Oder auch moralisch verwerflich hier, schließlich steht das Zeichen nach dem Parkplatz. (Auch bemerkenswert, wie die Parkplatzmarkierung in den Bereich der Garageneinfahrt ragt)
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Mitleser
Beitrag 20.11.2013, 12:06
Beitrag #774


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Zitat (BajK @ 20.11.2013, 12:00) *
Hier, zwischen Garage und Schild dürfte man doch auch parken oder?
Das könnte mit dem Vz 295 etwas eng werden - schließlich müssen alle Normfahrzeuge noch legal auf die Spur fahren können.

Zitat (BajK @ 20.11.2013, 12:00) *
Oder auch moralisch verwerflich hier, schließlich steht das Zeichen nach dem Parkplatz.
Hier ist die Chance sehr hoch, dass der Richter nicht nach dem Buchstaben der StVO entscheidet.
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.11.2013, 01:04
Beitrag #775


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Zitat (rapit @ 20.11.2013, 09:51) *
ich glaube ich muss mir das nächste Woche Freitag mal persönlich ansehen.


Oh schade, bin ich grad unterwegs. Wollt schon immer mal im großen Apfel radeln shutup.gif
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Pia2012
Beitrag 22.11.2013, 07:22
Beitrag #776


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*augenreib*, lieber Herr Oscar, ich hab noch nie nich gelbe Zebras gesehen.....bei uns gibts sowas nüsch, nur weiße blink.gif wohnen Sie im VIP-Viertel einer Metropole? wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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rapit
Beitrag 23.11.2013, 14:14
Beitrag #777


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Zitat (Pia2012 @ 22.11.2013, 07:22) *
ich hab noch nie nich gelbe Zebras gesehen

Baustelle in Jena
Baustelle in Bonn
(die hat was für Schilda, so ganz ohne Gehweg am Ende des Zebras...)
Und in der Schweiz sind die immer gelb


--------------------
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Herrn Schorch
Beitrag 23.11.2013, 22:54
Beitrag #778


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Skandal! Während sich oscar hier als Staatsfeind Nr. 1 ausgibt, arbeitet er eigentlich für die Polizei Hamburg:
http://www.youtube.com/watch?v=-x9-erYf7JQ


--------------------
"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Cabronito
Beitrag 24.11.2013, 00:20
Beitrag #779


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Wissen wir doch schon längst.

Zitat (Cabronito @ 03.10.2013, 01:04) *
Zitat (ilam @ 02.10.2013, 11:35) *
Tja, ohne Uniform käme man bei vielen nicht auf die Idee, dass es cop.gif sind:

http://www.youtube.com/watch?v=n8y17rDHGtk

*duckundrenn*

Unser beweist da deutlich mehr Talent:

http://youtu.be/-x9-erYf7JQ

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Herrn Schorch
Beitrag 24.11.2013, 00:37
Beitrag #780


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Ach was. unsure.gif
Das kommt davon, wenn man hier ein paar Tage nicht alles liest. Mein Beitrag kann also gern entfernt werden.


--------------------
"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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ukr
Beitrag 24.11.2013, 11:28
Beitrag #781


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Zitat (rapit @ 23.11.2013, 14:14) *

Wenn schon Jena, dann doch bitte diesen hier:







whistling.gif
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.Andi.
Beitrag 24.11.2013, 12:33
Beitrag #782


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blink.gif
Können Dürfen gelbe Markierungen überhaupt ausgekreuzt werden?`

Und wie sieht beim 2. Bild die Beschilderung zur Engstelle aus, maximal 1,8m breite? unsure.gif
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ukr
Beitrag 24.11.2013, 12:35
Beitrag #783


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Ich verlinke mal lieber, sonst werden wir wegen OT von der Tonne überrollt.
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BajK
Beitrag 30.11.2013, 00:11
Beitrag #784


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Wir rekapitulieren nochmal:



Das kam letzte Woche:

Hmm, das Zeichen 314, das dort steht ist seit über 10 Jahren ungültig und ein Zeichen 318 habe ich an der genannten Stelle nicht vorgefunden think.gif

Und das heute:

(Nicht mal unterschrieben crybaby.gif )

Na dann warte ich mal den Bußgeldbescheid ab cop.gif
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bax
Beitrag 01.12.2013, 02:46
Beitrag #785


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In Bezug auf rückwirkend geltende Verkehrszeichen:

Wie ist das eigentlich mit personenbezogenen Behindertenparkplätzen? Die werden in München fast standardmäßig mit nur einem Z. 314 + Pfeil entgegen Fahrtrichtung ausgeschildert.

Sprich vor meinem Auto steht der Mast + Schild und ein Pfeil in meine Richtung. Hinter meinem Auto gibt es keine weiteren Schilder.
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Mitleser
Beitrag 01.12.2013, 12:48
Beitrag #786


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Eigentlich sind das dann nur Wünsche. Zusammen mit Bodenmarkierung aber extrem aufdrängende Wünsche. In beiden Fällen dürfte etliche Richter mit msdwgi eher der StVB/Bußgeldstelle als dem aufmüpfigen VT folgen.
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janr
Beitrag 01.12.2013, 16:01
Beitrag #787


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Zitat (bax @ 01.12.2013, 02:46) *
... Die werden in München fast standardmäßig mit nur einem Z. 314 + Pfeil entgegen Fahrtrichtung ausgeschildert. ...
Na ja think.gif



--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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rapit
Beitrag 01.12.2013, 20:19
Beitrag #788


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@oscar wavey.gif Wenn Du vom Apfel zurückbist: schräg ggü der Museumsinsel (kurz davor also) gibt es nette Parkplätze:

Das Mini-P mit "Bewohner oder Parkschein" ist vom Beginnbaum der 283-mit-DCfix-Zz-Kombination verdeckt, und kurz darauf kommt jener Ende-Schildabaum.
Der Parkscheinautomat weiter vorne hat mich auch nicht als "Verkehrseinrichtung" gestört, denn der muss "ganz offensichtlich" (wahrscheinlich als Schutz gegen Hochwasserschäden oder so) whistling.gif für den gegenüber am Spreeufer liegenden Parkscheinbereich dort aufgestellt sein...

So wurde das ein netter Abend unter den Gleisbögen ein paar Meter weiter. Große, gute haben die 12 "Religiösen", muss ich sagen rolleyes.gif


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BajK
Beitrag 11.01.2014, 12:17
Beitrag #789


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„das gegen Sie wegen der Handlung […] eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingestellt.

Der Bußgeldbescheid […] wird zurückgenommen.“ wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.01.2014, 12:21
Beitrag #790


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Zitat (rapit @ 01.12.2013, 20:19) *
So wurde das ein netter Abend unter den Gleisbögen ein paar Meter weiter. Große, gute haben die 12 "Religiösen", muss ich sagen rolleyes.gif

OT: hast du dir auch dieses Gebäude rein zufällig näher angeschaut? whistling.gif thread.gif


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erwin_a
Beitrag 11.01.2014, 12:41
Beitrag #791


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Zitat (BajK @ 11.01.2014, 12:17) *
„das gegen Sie wegen der Handlung […] eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß §47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingestellt.

Der Bußgeldbescheid […] wird zurückgenommen.“ wavey.gif

Das gegen dich gerichtete Ordnungswidrigkeiten- Verfahren wurde (wie so oft bei Geringfügigkeiten) nach pflichtbewusstem Ermessen eingestellt. Meinen Glückwunsch. wavey.gif
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Cabronito
Beitrag 11.01.2014, 14:46
Beitrag #792


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Da fragt man sich doch, warum nach pflichtbewußtem Ermessen überhaupt ein Verfahren eröffnet wurde.

wavey.gif


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Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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rapit
Beitrag 11.01.2014, 14:52
Beitrag #793


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einen Versuch war's wert.


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2014, 15:58
Beitrag #794


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Weil die Einwände wie immer vom selben Richter wie Vollstrecker geprüft wurden ( OAM) welcher leider nur seine Dienstpflichten erfüllte und keinerlei Veranlassung oder Dienstanweisung bestand, auch mal einen Blick in die StVO zu werden oder ausnahmsweise seinen Verstand zu benutzen.
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rapit
Beitrag 11.01.2014, 16:04
Beitrag #795


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2014, 15:58) *
einen Block in die StVO zu werden

Du redest Hornblowerisch mit Stilblütenakzent.

Die automatische Worterkennung beim iPhone kann man übrigens abschalten. laugh2.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2014, 15:58, editiert 16:04) *
einen Blick in die StVO zu werden

Jaja, das Edit machts besser.
Besser ist ja gut.
Aber gut wäre noch besser. scared.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2014, 19:52
Beitrag #796


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (rapit @ 11.01.2014, 16:04) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2014, 15:58) *
einen Block in die StVO zu werden

Du redest Hornblowerisch mit Stilblütenakzent.

Die automatische Worterkennung beim iPhone kann man übrigens abschalten. laugh2.gif



Die alten, gichtigen Finger sinds, Halsabschneider....

nachher gibts noch ein schönes Video das Berlin von seiner besten Seite zeigt, weniger Schilder sind besser, aber doch haarscharf an der StVO vorbei.....
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erwin_a
Beitrag 11.01.2014, 20:35
Beitrag #797


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2014, 15:58) *
Weil die Einwände wie immer vom selben Richter wie Vollstrecker geprüft wurden ( OAM)

think.gif Wer sollte innerhalb seiner Dienststelle den Sachverhalt besser beurteilen können als derjenige, der auch die Anzeige geschrieben hat? Er hat sich evtl. Bemerkungen gemacht oder sogar noch Erinnerungen.
Zitat
( OAM) welcher leider nur seine Dienstpflichten erfüllte

Meines Wissens hat ein OAM Mitarbeiter nur eine Dienstpflicht: Pflichtbewusstes Ermessen innerhalb seiner gesetzlichen Aufgaben. Wenn er die Anhörung des Betroffenen liest, ist es an ihm seine Meinung zu überdenken oder aber die Beibehaltung vorzuziehen.
Dass er immer zu der objektiv richtigen Entscheidung kommt, sei damit nicht gesagt.
Zitat
keinerlei Veranlassung oder Dienstanweisung bestand, auch mal einen Blick in die StVO zu werden

think.gif Ich kann mir solche konkreten Dienstanweisungen auch nicht vorstellen.

Vielleicht sollte man die Gemeinden verpflichten die Oscar-StVO bundesweit in den Ordnungsbehörden auszuhängen. wavey.gif
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Cabronito
Beitrag 12.01.2014, 00:34
Beitrag #798


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Zitat (erwin_a @ 11.01.2014, 20:35) *
think.gif Wer sollte innerhalb seiner Dienststelle den Sachverhalt besser beurteilen können als derjenige, der auch die Anzeige geschrieben hat?

Wie gut er den Sachverhalt beurteilen konnte erkennt man ja daran, dass das Verfahren eingestellt wurde. dry.gif

wavey.gif


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erwin_a
Beitrag 12.01.2014, 08:24
Beitrag #799


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Dass er den Sachverhalt "gut" beurteilen kann, war nicht Teil meiner Aussage. Nur will man ernsthaft annehmen, ein völlig Unbeteiligter (evtl. Vorgesetzter) kann sich besser zum Sachverhalt äußern?
Darüber hinaus sagt eine Verfahrenseinstellung nach §47 OwiG wenig darüber aus, wie objektiv richtig die Anzeige, bzw. die Beurteilung des Sachverhalts war. wavey.gif
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ulm
Beitrag 12.01.2014, 08:41
Beitrag #800


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Es kommt darauf an...

Der Anzeigeersteller hat vielleicht noch mehr Informationen ringsherum,
der unbeteiligte "Gutachter" kann unvoreingenommen die gegensätzlichen Darstellungen von Anzeigeersteller und Angezeigtem beurteilen.

Im Massengeschäft lässt sich eine Erwiderung durch den Anzeigeersteller bestimmt schneller abarbeiten,
qualitativ hochwertiger ist die Einbindung eines unbeteiligten Dritten, denn da wird sich der Anzeigeersteller schon vorher überlegen, ob er auch bei einem Einspruch die Anzeige "durchbringt" und daher nur "wasserdichte" Verstöße mit ausreichender Beweislage zur Anzeige bringen.

Im Ergebnis kann es sein, dass die Anzahl der Einsprüche sinkt und die Quote der erfolgreichen Einsprüche steigt.
Wenn nur "wasserdichte" Sachverhalte zur Anzeige kommen, steigt vermutlich auch die Akzeptanz durch den Verkehrsteilnehmer und die Anzahl der Beiträge im verkehrsportal sinkt...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.10.2025 - 16:09