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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
Gast_er1sbg_*
Beitrag 19.08.2013, 22:47
Beitrag #501





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nein, natürlich nicht.
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Herrn Schorch
Beitrag 19.08.2013, 22:56
Beitrag #502


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Genau, denn dafür gibt es die von Dir schon mal angeführte "Negativliste". So lässt sich differenzieren, wer schon vorher dort stand und damit keine OWi begangen hat.

Würde man Deinen Argumenten folgen, könnte man sich die Listen sparen und müsste nur 72 Std. vorher die Schilder aufstellen. Wer dann ab Geltungszeit dort steht, könnte angezeigt und abgeschleppt werden.

Weil aber der richtige Weg schon lange gang und gäbe (und rechtskonform) ist, ist die Übertragung der 72 Std. auf Dauerdelikte Unsinn bzw. rechtswidrig.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 19.08.2013, 23:23
Beitrag #503





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Mir scheint wohl, du bringst jetzt was durcheinander. Wer vor Aufstellung der Vz dort geparkt hat, der begeht natürlich auch keine Owi (auch wenn er nach 72 Stunden abgeschleppt werden kann).
Das ändert nichs daran, das der Vt alle 72 Stunden nach seinem Fahrzeug sehen muss.
Nochmal zurück zum Thema Unterbrechung von Ordnungswidrigkeiten
Zitat
Eine Unterbrechung ergibt sich, wenn das Fahrzeug z.B. auch am nächsten Tag oder nach Ablauf eines zeitlich befristeten Haltverbots weiterhin falsch geparkt bleibt. In solchen Fällen besteht Tatmehrheit, so dass der betroffene erneut ein Verwarnungsgeld erhält.
Quelle:Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung/Schurig

Zitat (Mitleser @ 18.08.2013, 23:10) *
Kennt jemand eine andere Quelle für diese ***-Ansicht als Schurig?

Das OLG Jena wurde wie folgt zitiert:
Zitat
Dauerordnungswidrigkeiten sind Handlungen, bei denen der Täter den von ihm durch die Verwirklichung des Bußgeldtatbestands geschaffenen rechtswidrigen Zustand aufrecht erhält oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, sodass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes bezieht (vgl. Göhler, OWiG, 13. Aufl., vor § 19. Rdn. 17 m.w.N.).
OLG Jena
Durch eine unterbrochene Ordnungswidrigkeit (wie z, B. bei einer zeitlich beschränkten Parkscheinpflicht), wird der rechtswidrige Zustand nicht mehr aufrecht erhalten. Er beginnt in der Regel jedoch am nächsten Tag von vorn. Angeblich gibt es speziell zur Parkraumbewirtschaftung auch noch ein Urteil zu diesem Thema. Finden kann ich es momentan nicht.(wahrscheinlich von einem Berliner AG)
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2013, 01:42
Beitrag #504


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Zitat (Herrn Schorch @ 19.08.2013, 23:56) *
Weil aber der richtige Weg schon lange gang und gäbe (und rechtskonform) ist, ist die Übertragung der 72 Std. auf Dauerdelikte Unsinn bzw. rechtswidrig.


Wird ja auch von der BgS so gehandhabt und alle weiteren OWIs eingestellt, dabei seh ich so oft mehrere 10 E Zettel am Auto hängen, aber es gibt halt genügend Unwissende die das dann auch zahlen.

Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 00:23) *
Das ändert nichs daran, das der Vt alle 72 Stunden nach seinem Fahrzeug sehen muss.


Aua! Jetzt hab ich das Aufstöhnen von M bis hierher gehört.

Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 00:23) *
in der Regel jedoch am nächsten Tag von vorn. Angeblich gibt es speziell zur Parkraumbewirtschaftung auch noch ein Urteil zu diesem Thema. Finden kann ich es momentan nicht.(wahrscheinlich von einem Berliner AG)


Gut das der Polizeipräsident das (noch) nicht weiß laugh2.gif Der schreibt immer persönliche Entschuldigungsbriefe, wenn ich ihn freundlich darauf aufmerksam mache, das ich doch schon 14 Tage ununterbrochen "dort" stehe.
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Mitleser
Beitrag 20.08.2013, 08:09
Beitrag #505


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Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 00:23) *
Zitat
Eine Unterbrechung ergibt sich, wenn das Fahrzeug z.B. auch am nächsten Tag oder nach Ablauf eines zeitlich befristeten Haltverbots weiterhin falsch geparkt bleibt. In solchen Fällen besteht Tatmehrheit, so dass der betroffene erneut ein Verwarnungsgeld erhält.
Quelle:Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung/Schurig

Zitat (Mitleser @ 18.08.2013, 23:10) *
Kennt jemand eine andere Quelle für diese ***-Ansicht als Schurig?

Das OLG Jena wurde wie folgt zitiert: [...]
Das OLG Jena sieht es unzweideutig genau anders als Schurig und hat daher die Entscheidung des AG, die auf einer Linie mit Dir und Schurig zu liegen scheint, glasklar aufgehoben.

Zitat (oscar_the_grouch @ 20.08.2013, 02:42) *
Aua! Jetzt hab ich das Aufstöhnen von M bis hierher gehört.
Lügner! Ich habe nur geweint, nicht gestöhnt. crybaby.gif
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 08:19
Beitrag #506





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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.08.2013, 02:42) *
Zitat (Herrn Schorch @ 19.08.2013, 23:56) *
Weil aber der richtige Weg schon lange gang und gäbe (und rechtskonform) ist, ist die Übertragung der 72 Std. auf Dauerdelikte Unsinn bzw. rechtswidrig.


Wird ja auch von der BgS so gehandhabt und alle weiteren OWIs eingestellt, dabei seh ich so oft mehrere 10 E Zettel am Auto hängen, aber es gibt halt genügend Unwissende die das dann auch zahlen.


Du verwechselst da immer noch was. Diese vielen 10 euro Zettel entstehen bsw. bei Parscheinautomaten oder angeordneten Parkscheinen. Hier wird nicht von einem Dauerdelikt ausgegangen, da die Ordnungswidrigkeit täglich unterbrochen wurde.

Bei Ordnungswidrigkeiten, die ununterbrochen bestehen bleiben(z.B. Parken auf Sperrfläche, Richtungspfeil, zeitlich unbegrenztes Haltverbot) wird von Dauerordnungswidrigkeiten ausgegangen. Da aber in dem Fall der Fahrzeughalter alle 3 Tage nach seinem Fahrzeug zu sehen hat, wird nach Ablauf von 72 Stunden auch hier die nächste Verwarnung fällig, sofern der ordnungswidrige Zustand dann nicht beseitigt wurde. wavey.gif
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hugo790
Beitrag 20.08.2013, 09:17
Beitrag #507


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@er1sbg:

Nur um zu sehen, ob ich deine Auffassung richtig verstanden habe:

a) Ich parke im Halteverbot, gehe aber davon aus, dass ich dort parken darf. Dann bekomme ich eine Verwarnung. Ich kontrolliere >72 Stunden lang nicht, ob mein Auto dort noch stehen darf und begehe damit eine zweite, neue Owi.

b) Ich parke nicht im Halteverbot. Kurz danach werden Halteverbotsschilder aufgestellt. Ich kontrolliere > 72 Stunden lang nicht, ob mein Auto dort noch stehen darf und begehe damit keine Owi.

Warum begehe ich im Fall a) gleich zwei Owis und im Fall b) keine?
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Achim
Beitrag 20.08.2013, 09:47
Beitrag #508


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Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 09:19) *
Da aber in dem Fall der Fahrzeughalter alle 3 Tage nach seinem Fahrzeug zu sehen hat, wird nach Ablauf von 72 Stunden auch hier die nächste Verwarnung fällig, sofern der ordnungswidrige Zustand dann nicht beseitigt wurde. wavey.gif

Liest Du gelegentlich, was Deine Vorposter schreiben blink.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2013, 10:35
Beitrag #509


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Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 09:19) *
Du verwechselst da immer noch was. Diese vielen 10 euro Zettel entstehen bsw. bei Parscheinautomaten oder angeordneten Parkscheinen. Hier wird nicht von einem Dauerdelikt ausgegangen, da die Ordnungswidrigkeit täglich unterbrochen wurde.


Warum hab ich gerade eine Melodie im Kopf?

"Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt"

Hast du gelesen das DER POLIZEIPRÄSIDENT, diese Taten regelmäßig einstellt, da sie eine Dauerordnungswidrigkeit darstellen? Ja ich rede von Parkscheinzonen !!
(mehrmals, persönliche Erfahrung!)
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 20:36
Beitrag #510





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Zitat (hugo790 @ 20.08.2013, 10:17) *
@er1sbg:

Nur um zu sehen, ob ich deine Auffassung richtig verstanden habe:

a) Ich parke im Halteverbot, gehe aber davon aus, dass ich dort parken darf. Dann bekomme ich eine Verwarnung. Ich kontrolliere >72 Stunden lang nicht, ob mein Auto dort noch stehen darf und begehe damit eine zweite, neue Owi.

b) Ich parke nicht im Halteverbot. Kurz danach werden Halteverbotsschilder aufgestellt. Ich kontrolliere > 72 Stunden lang nicht, ob mein Auto dort noch stehen darf und begehe damit keine Owi.

Warum begehe ich im Fall a) gleich zwei Owis und im Fall b) keine?

Die Antwort hast du dir selbst gegeben
Zitat
a) Ich parke im Halteverbot


Zitat
b) Ich parke nicht im Halteverbot


Noch etwas zum Thema: "meine Auffasssung "
Ich schreibe nur dann etwas zu meiner Auffassung, wenn ich dies auch eindeutig betone.
Nicht jede Herleitung, jede Erläuterung lässt auf meine persönliche Meinung schliessen.
Es kann sogar vorkommen, dass ich Erklärungen suche, für Dinge die ich persönlich für falsch halte.
Auch gibt es sehr viele Dinge, die man rechtlich unterschiedlich bewerten kann. Daher ist ein "wahr" oder "falsch" oft auch bei gefestigter Meinung immer wieder zu hinterfragen.







Ich hab den Weg in dieses Forum gefunden um anderen Menschen zu helfen und dabei gleichzeitig etwas dazu zu lernen.
Leider habe ich mich dazu hinreißen lassen, ein Teil meiner Identität Preis zu geben.
So war es ein Leichtes mir Dinge zu entlocken, die ich so detailiert nie zum Gegenstand von Diskussionen machen wollte.

Ich werde zukünftig stärker darauf achten, meinen ursprünglichen Absichten gerecht zu werden.
Schliesslich kann ich nicht wissen, wer von euch noch Alles in Betracht zieht meine Dienststellenleitung über meine Aktivitäten zu informieren.
Ich liebe meinen Beruf. Meine Leidenschaft für das Verkehrsrecht und hier geführte Debatten könnte mich aus vertragsrechtlichen Gründen arbeitslos machen (obgleich ich die Auffasung vertrete, hier keine Erklärung abgegeben zu haben, die ich bei entsprechenden Fragen, den Bürgern auf der Straße nicht auch regelmäßig zu geben habe). weep.gif
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ukr
Beitrag 20.08.2013, 20:42
Beitrag #511


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Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 21:36) *
Schliesslich kann ich nicht wissen, wer von euch noch Alles in Betracht zieht meine Dienststellenleitung über meine Aktivitäten zu informieren.

Hat das jemand gemacht? blink.gif
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 20:44
Beitrag #512





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Ja, wie du sicherlich weist sind hier viele Experten (auch von Berliner Behörden) unter uns.
Einer davon war hier mein regelmäßiger Gesprächspartner. Ich hätte mich zur Warnung sehr über eine persönliche Nachricht von ihm gefreut. sadwalk.gif
Leider hatte er es vorgezogen mich in hitzige Debatten einzubinden, um dann irgendwann meine Dienststelle zu informieren. ranting.gif
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Tazmedic
Beitrag 20.08.2013, 20:47
Beitrag #513


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Das ist ja wohl das Allerletzte. Wer ist bitte so bekloppt und macht sowas?
Ich kann nur hoffen, dass es für Dich keine Unannehmlichkeiten zur Folge hat / hatte.

Ich schätze Deine Beiträge sehr, allerdings habe ich auch keine Probleme mit Deiner Berufsgruppe. Dies scheint bei manch anderen Usern hier leider anders zu sein.

Egal wer das war: er sollte sich in Grund und Boden schämen. Da wurden Grenzen übertreten und das muss... das darf nicht sein.


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Beste Grüße
Dirk


"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann...
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky.
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Herrn Schorch
Beitrag 20.08.2013, 20:57
Beitrag #514


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@ er1sbg:
Hier wurden ja in der Tat kontroverse Ansichten und auch Positionen vertreten, die von Dir als "behördliche Meinung" (Deines Bezirksamtes) dargestellt wurden.
Aber wie sollte denn hier ein Rückschluss auf Deine Person gezogen werden?


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 21:03
Beitrag #515





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Tazmedic,

Das siehst du völlig falsch.
Der Einzige der hier eine Grenze übertreten hat, war ich selbst.
Ich hatte am Anfang meiner Zeit im Forum geglaubt es könnte nützlich sein, wenn ich meinen Job bekannt mache.
Unterschätzt hatte ich das damit verbundene Interesse an meinen Beiträgen, aber auch den damit auf mich niedeprasselnden Frust.
So kam ich regelmäßig dazu, weitestgehend ungewollt Details meines Arbeitsalltags zu offenbaren.
Auch wollte ich Vorurteile gegen mein Amt abbauen und kleine Brücken schlagen. Ungewollt befand ich mich dabei immer an der Grenze zur Überschreitung meiner vertraglichen Pflicht gegenüber meinem Arbeitgeber.
Unfair ist es dennoch, hier anonym mit mir zu diskutieren und ungewarnt meine Dienststelle in Kenntnis zu setzen.
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Mr.T
Beitrag 20.08.2013, 21:05
Beitrag #516


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Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 21:36) *
Schliesslich kann ich nicht wissen, wer von euch noch Alles in Betracht zieht meine Dienststellenleitung über meine Aktivitäten zu informieren.
Hier gibt es viele User, die im "real life" aktive Behördenmitarbeiter sind und hier über Fragen aus ihrem Aufgabengebiet diskutieren. Das ist legal und unproblematisch. Solche Diskussionen erweitern auch den Horizont des Behördenmitarbeiters. So Etwas sollte auch m Interesse des Dienstherrn sein.
Solange hier kein dienstliches Interna gepostet wird, werden entsprechende Aktivitäten von Behördenmitarbeitern keinerlei dienstliche Konsequenzen haben.

Und dienstliches Interna habe ich von dir hier noch nicht gelesen. Also: keep cool! cool.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 21:08
Beitrag #517





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Zitat (Herrn Schorch @ 20.08.2013, 21:57) *
@ er1sbg:
Aber wie sollte denn hier ein Rückschluss auf Deine Person gezogen werden?

Konkret meine Person ist noch nicht bekannt. Ich vermute, das dauert noch Tage oder nur Stunden.
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wernecmn
Beitrag 20.08.2013, 21:09
Beitrag #518


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Nur mal so: ich bin sauer über unsere örtliche Polizei, weil sie in einer mir bekannten Straße das illegale Parken nicht ahnden, obwohl es genug legale Parkmöglichkeiten gibt.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 21:10
Beitrag #519





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Zitat (Mr.T @ 20.08.2013, 22:05) *
Solange hier kein dienstliches Interna gepostet wird, werden entsprechende Aktivitäten von Behördenmitarbeitern keinerlei dienstliche Konsequenzen haben.

Und dienstliches Interna habe ich von dir hier noch nicht gelesen. Also: keep cool! cool.gif

Für deine aufmunternden Zeilen danke ich dir von Herzen!!! wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 20.08.2013, 21:18
Beitrag #520


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@ er1sbg:
Dann solltest Du mal so gut es geht geschmeidig bleiben. @Mr. T hat die persönliche Seite beschrieben.
Ich denke übrigens auch, dass von den Stammusern der Großteil bei Behörden arbeitet und wenn hier sachlich diskutiert wird, kann daraus einzelnen Personen kein Vorwurf erwachsen.

Im Zweifel kann "Deine Dienststelle" hier schließlich auch mitlesen. Und wenn es dann falsche Ansichten gibt (die hier diskutiert werden), sollte dies durchaus Konsequenzen haben - nämlich durch Änderung der dienstlichen Vorgaben. Es sollte dann nicht Dein Fehler sein, die Praxis hier angesprochen zu haben.
Wirklich interne und geheimhaltungsbedürftige Auskünfte von Deiner Seite wollen mir auch nicht einfallen. Und im Zweifel sagt man dann mal eben nichts.


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 20.08.2013, 21:26
Beitrag #521





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Ich ärger mich vor Allem über mich selbst.
Ich wünsche ernsthaft, es könnten meine sämtlichen Beiträge hier gelöscht werden. Dann könnt ich irgendwann anonym (und cleverer)von vorn anfangen.
wavey.gif



Der Account wurde mit Zustimmung von @er1sbg zum Schutz seiner Anonymität gelöscht
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Herrn Schorch
Beitrag 20.08.2013, 21:31
Beitrag #522


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Du bist doch anonym. Das Gegenteil sieht so aus.


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Tazmedic
Beitrag 20.08.2013, 22:21
Beitrag #523


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@er1sbg

Ich glaube nicht, dass ich das so falsch sehe. Wir bringen uns hier aus den verschiedensten Gründen ein. Sei es bei den einen das Interesse an den rechtlich Rahmenbedingungen für den STV, bei anderen vielleicht der Erfahrungsaustausch oder der Wille, möglichst viel dazu zu lernen. Vielfach sicher auch der Griff nach dem sprichwörtlichen Grashalm wenn der erste Griff (vor der Anmeldeung im VP) völlig in´s Klo ging. Dann noch die, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen gerne an andere weiter geben möchten. Ganz offensichtlich: allein die Beweggründe sind schon vielfältig.

Das mit dem Preis geben von Daten oder Infos zu Personen ist so eine Sache. Anfangs klappt das noch. Aber je sicherer und geborgener man sich fühlt, desto eher ist mal bereit, mehr über sich Preis zu geben. Ich oute mich hier mal als Moderator in einem recht großen medizinischem Forum. Da ging mir das ähnlich wie Dir, nur dass da niemand auf meinen Arbeitgeber zugegangen ist um mich anzuschwärzen. Vielmehr wollte man mit aller Macht persönlichen Kontakt zu mir aufbauen. Seitdem sehe ich das mit Hinweisen zu meiner reellen, meiner wirklichen Identität deutlich differenzierter.

Ich finde Deine Absichten absolut legitm und auch auch wünschenswert. Geschätzte 60% der Bürger kriegen doch schon einen geschwollenen Hals, wenn sie Euch nur sehen. Dabei macht Ihr nur Eure Arbeit und wer sich regelkonfom benimmt, hat Euch nicht zu fürchten. Wenn Du dann hier versuchst eine Brücke zu schlagen, so kann man das doch nur befürworten.

Also mein Nachbar aus dem Berliner Norden: Du machst das schon richtig so, wie Du es machst. Und wenn ich mal wieder in Deinem Beritt bin, parke ich mit Absicht falsch und lass mich gerne bei einer Tasse Kaffee von Dir (mündlich) verwarnen. laugh2.gif

Mist: mein neues Auto hat ja keinen VP-Aufkleber mehr. Mohoooooooooods: sagt mal......:gibt´s die Aufkleber noch ??

@ Mod-Team
Sorry für das lange Offtopic, aber das musste mal raus unsure.gif

Beste Grüße aus dem Berliner Südwesten !


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Dirk


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Mr.T
Beitrag 20.08.2013, 22:24
Beitrag #524


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Zitat (Tazmedic @ 20.08.2013, 23:21) *
Mohoooooooooods: sagt mal......:gibt´s die Aufkleber noch ??
Ja.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2013, 22:37
Beitrag #525


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Zum Glück leben wir noch in einer Demokratie wo auch für Beamte, Behördenmitarbeiter und JEDEN BÜRGER Meinungsfreiheit herrscht (noch sind wir nicht Uk/USA/CHINA/Sowjetunion cool.gif )
Selbst wenn du ihr deinen Klarnamen schreiben würdest, hast du bisher keinerlei Einzelfälle geschildert und ob du Behördenmeinung oder deine Meinung schreibst ist vollkommen wurscht. Ich sehe auch nicht wie man bei x-hundert OAMs in Mitte/Pankow etc nun gerade auf dich schliessen soll.
Jeder halbwegs normal denkende Dienstvorgesetzte (ok, Berlin.... huh.gif ) sollte jedenfalls genug Arsch in der Hose haben, dem "Anschwärzet" genau das mitzuteilen.
Relevant wäre wahrscheinlich nur wenn du "geheime" Dienstanweisungen ("oscar genrell immer verwarnen" o.ä.) posten würdest und selbst dann, darf das nicht zu Disziplinarmaßnahmen führen!

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Tazmedic
Beitrag 20.08.2013, 22:43
Beitrag #526


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.08.2013, 23:37) *
Relevant wäre wahrscheinlich nur wenn du "geheime" Dienstanweisungen ("oscar genrell immer verwarnen" o.ä.) posten würdest und selbst dann, darf das nicht zu Disziplinarmaßnahmen führen!

Die gibt´s ja nur in Charlottenburg / Wilmersdorf laugh2.gif laugh2.gif whistling.gif


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Dirk


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2013, 23:09
Beitrag #527


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und TXL.
Wobei, btt: dort gibt es zu 89% eine interne Dienstanweisung, Diplomaten weiter unbehelligt auf ihren angestammten Plätzen parken zu lassen, welche man jetzt ja mit Z283 "gesichert" hat. Da würd ich meiner Oma ihr Hühnerstall drauf verwetten!
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Tazmedic
Beitrag 20.08.2013, 23:18
Beitrag #528


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Die Wette würde ich mitgehen. Warum sollte sich dort auch jemand um die Diplomaten kümmern? Kommt doch eh nichts bei rum und man hat nur für die Tonne gearbeitet.
In Zehlendorf gurkt so eine bemitleidenswerter Mercedes mit Diplomatenkennzeichen und CD-Aufkleber rum, geht gerne bei Lidl einkaufen und hat ein schickes Magnetblaulicht auf dem Armaturenbrett stehen. Als der Typ das Ding nach dem Einkauf auf´s Dach pflanzte und wild blinkend seine Einkäufe nach Hause fuhr, war meine Toleranzgrenze überschritten. Email an die cop.gif geschickt. So mit Kennzeichen, Uhrzeit, Ort etc. Tenor der Antwort: tut uns leid, aber Fahrzeug gehört zu einer Botschaft und da kann es schon sein, dass der Einsatz von Randaleleuchte und Jubelhorn schon angezeigt war. Eine weitere Verfolgung dieses Vorfalls erscheint daher nicht angebracht.......
Ich schreibe mir wegen so einem Quatsch auf Arbeit teilweise einen Wolf und Mister von Irgendwo mit CD-Aufkleberchen und Diplo-Kennzeichen kann machen, was er möchte.....



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Beste Grüße
Dirk


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.08.2013, 01:39
Beitrag #529


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Aber nur weil der Fisch vom Kopf her stinkt. Man könnte wenn man denn wollte und die cop.gif nicht ebenso frustriert von den tgl in den Weg geworfenen Hindernissen wäre, wie du.
Auch an CDs kann man Owis heften und wenn es nur dazu dient, die dem Botschafter am Ende des Jahres beim Campus Empfang vor allen anderen auf den Tisch zu legen.
Wie gesagt, man muß nur wollen.
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Ichtyos
Beitrag 21.08.2013, 03:40
Beitrag #530


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Zitat (Herrn Schorch @ 20.08.2013, 22:18) *
Ich denke übrigens auch, dass von den Stammusern der Großteil bei Behörden arbeitet und wenn hier sachlich diskutiert wird, kann daraus einzelnen Personen kein Vorwurf erwachsen.
Ebbes bestreite ich vehement - es gibt zwar sicher einen guten Anteil an Behördenmitarbeitern. Aber der Großteil sind interessierte - und aus langer Erfahrung fachkundige - Laien.

Zitat (er1sbg @ 20.08.2013, 22:26) *
Ich ärger mich vor Allem über mich selbst.
Ich wünsche ernsthaft, es könnten meine sämtlichen Beiträge hier gelöscht werden. Dann könnt ich irgendwann anonym (und cleverer)von vorn anfangen.
Geht ohnehin nicht. Aber Dein Problem ist schon bei der Forenleitung angekommen - und glaub mir, da ist schon was in Arbeit. wavey.gif



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oscar_the_grouch
Beitrag 18.09.2013, 16:59
Beitrag #531


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Schade das der user *er1sbg* uns so früh verlassen hat. Nun wird Bill Murray nie erfahren, was er1sbg wohl zu diesem ganz neuen, frischen Tatbestand zu sagen hat.
Nun ja, Herr Marmota hat jedenfalls an die BgS dieses geantwortet: "Es gibt an genannter Stelle kein Zusatzeichen nach StVO, welches die Benutzung einer Parkscheibe vorschreibt"
Wer möchte mit Bill Murray wetten, dass ein Bußgeldbescheid "nach eingehender Prüfung der Einwände", durch die BgS folgt ?




ach ja,

Herr Marmota wurde durch das Informationsfreiheitsgesetz gezwungen ein aktuelle Foto von sich im Neuland zu veröffentlichen:

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oscar_the_grouch
Beitrag 25.09.2013, 20:52
Beitrag #532


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Man sage nicht, die Berliner Verwaltung wäre langsam. Genau eine Woche später....
Und ich bin mir sicher, das meine Einwände ausführlich geprüft wurden und im Zweifel (wenn sich derselbe Nörgler nun schon zum 5.Mal beschwert) hat auch bestimmt der OA Leiter mal drübergesehen und die Situation geprüft......

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QTV
Beitrag 25.09.2013, 21:00
Beitrag #533


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.09.2013, 21:52) *
schon zum 5.Mal

Tatsächlich? blink.gif
Schätzung oder gezählt?

Ich bewundere ja gleichermaßen deinen langen Atem wie die Sturheit, mit der die Behörde Unwahrheiten behauptet.

Hast du denn auch schon auf standardisierte Textbausteine umgestellt? biggrin.gif
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mir
Beitrag 25.09.2013, 21:27
Beitrag #534


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"Ihre Verwarnung wurde geprüft, die Fahrereigenschaft wird eingeräumt, im Ergebnis muß ich ihre Verwarnung jedoch bedauerlicherweise verwerfen."


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Herrn Schorch
Beitrag 25.09.2013, 21:28
Beitrag #535


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Wieso "Unwahrheiten"? Es ist doch allein festzustellen, dass es zu der besagten Beschilderung - wie auch hier in der Diskussion - offenbar unterschiedliche Auffassungen gibt.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.09.2013, 21:45
Beitrag #536


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Nö, deine Auffassung ist doch nur, wenn schon de(a)nn auch die exakt genaue Größe wie in Bild 318 vorgeschrieben.
Ansonsten ist das Schild was dort hängt, schwarz auf weiß 1989 ungültig geworden und wurde lt. Aufkleber 1991 hersgestellt/ausgeliefert (angebracht?).
Man kann sich gerne um Herzpfeile streiten, oder um unterschiedliche Größen von blauen Parkscheiben, aber nicht um meinen Fall.
@QTV: 2x aus "Kulanzgründen, wegen Geringfügigkeit eingestellt" und nun hab ich drei Bußgeldbescheide laufen.
Ich bin eigentlich nur gespannt, ob das AG die Sachen, nach meiner ausführlichen Begründung, nach §47 einstellt, oder ich wirklich vor Gericht erscheinen muß.
Diesmal gebe ich dem Anwalt nur EINEN Bescheid wenn es dazu kommt und werde auch die beiden Anderen nicht zusammenlegen lassen. Nach dem hoffentlich positiven Ausgang des Ersten, wirds dann richtig lustig... tongue.gif

Zitat (QTV @ 25.09.2013, 22:00) *
Hast du denn auch schon auf standardisierte Textbausteine umgestellt? biggrin.gif


klar hab ich die. An den Polizeipräsidenten.
Ihre Vorwürfe wurden geprüft, führten aber zu keiner anderen Entscheidung.

Je nach Wut und Lust und Laune muß ich wohl dann auch den PolPräs anzeigen wenn ich weitere Strafzettel an selber Stelle für ungerecht halte.
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Herrn Schorch
Beitrag 25.09.2013, 21:52
Beitrag #537


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.09.2013, 22:45) *
Nö, deine Auffassung ist doch nur, wenn schon de(a)nn auch die exakt genaue Größe wie in Bild 318 vorgeschrieben.

Das auch, gilt ja aber nur für die bunten Bleche, die aktuell gerne als zulässige Zz angesehen werden. Zz sind aber nicht (alle) verbindlich in der StVO festgeschrieben bzw. gibt es keinen gültigen Verweis dazu. Maßgeblich ist also, ob der Regelungswillen erkennbar ist > hier eindeutig ja. Außerdem ist die formale Rechtswidrigkeit für die Wirksamkeit unbeachtlich.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.09.2013, 22:07
Beitrag #538


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Ohne nochmal alles aufzuwärmen, sie sind ja nichtig, weil nicht existent, weil “§53 Abs. 4 StVO …..Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989“.
Aber lassen wir die Mühlen der Demokratie cool.gif arbeiten und schauen mal, was passiert.

Zitat (Herrn Schorch @ 25.09.2013, 22:52) *
Zz sind aber nicht (alle) verbindlich in der StVO festgeschrieben bzw. gibt es keinen gültigen Verweis dazu.


Entweder Stvo oder ZZ Liste der obersten SVB des Landes. Alles andere ist Steuergeldverschwendung und maximal moralisch zu beachten, wenn man denn auf dem hohen Roß reiten möchte.

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Herrn Schorch
Beitrag 25.09.2013, 22:14
Beitrag #539


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Ja, ich glaube, das hatten wir schon mal. Aber was soll nichtig sein, wenn es nichts gibt und die StVO definiert nun mal zahlreiche Zz nicht oder nicht hinreichend bzw. bildlich.


Zitat (oscar_the_grouch @ 25.09.2013, 23:07) *
Entweder Stvo oder ZZ Liste der obersten SVB des Landes.

Wo kommt dann sowas hier her:


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mir
Beitrag 25.09.2013, 22:20
Beitrag #540


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Oscar hat sich dazu schon ein Urteil in zweiter Instanz erstritten, insofern wird er dazu recht behalten.

Wenn ich mich richtig erinnere, benötigen Eigenkreationen die Genehmigung der höchsten Landesbehörde, ansonsten ergibt sich die Nichtigkeit aus der fehlenden Zuständigkeit. unsure.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.09.2013, 22:25
Beitrag #541


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Zitat (mir @ 25.09.2013, 23:20) *
Oscar hat sich dazu schon ein Urteil in zweiter Instanz erstritten, insofern wird er dazu recht behalten.


MOMENT. Das war ein anderer Fall, da ging es nicht um genrelle ZZ und die zweite Instanz regelte nur das Geldliche, bzw das man in solchen gleichlautenden Fällen maximal einen "ersetzt" bekommt.

Zitat (Herrn Schorch @ 25.09.2013, 23:14) *
Ja, ich glaube, das hatten wir schon mal. Aber was soll nichtig sein, wenn es nichts gibt und die StVO definiert nun mal zahlreiche Zz nicht oder nicht hinreichend bzw. bildlich.


Bleiben wir doch wie mein zukünftiger AR hart am Tatvorwurf. Der lautet sinngemäß, Vertoß gegen ZZ mit Bild 318.
Können wir uns darauf einigen, dass das was da hängt, NICHT Bild 318 wie in StVO definiert, ist ?
Wenn ja = kein Verstoß = Akte geschlossen.
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CvR
Beitrag 25.09.2013, 22:27
Beitrag #542


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Zitat (Herrn Schorch @ 25.09.2013, 22:14) *
Wo kommt dann sowas hier her:

Wo das herkommt, kann ich dir nicht sagen. Aber es wirkt auf mich sinnarm. Da dürfen also alle Busse durch - ausser leere Busse und Linienbusse? Angesichts der Tatsache, dass Linienbusse ohnehin auf festgelegten Routen verkehren, also kaum jemals von dem Schild betroffen sein dürften, unterscheidet es sich dann wohl hauptsächlich dadurch vom "KOM frei", dass es Busse auf Leerfahrten wie bspw. Überführungs- und Probefahrten ausschließt. Ob man dafür nun ein separates Schild braucht? rolleyes.gif


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Herrn Schorch
Beitrag 25.09.2013, 22:43
Beitrag #543


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.09.2013, 23:25) *
Können wir uns darauf einigen, dass das was da hängt, NICHT Bild 318 wie in StVO definiert, ist ?

think.gif
Guck mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057502460
Ich habe da mal was angefügt. Du brauchst dann - wie bei der schwarzen Parkscheibe - keine Fußgängerampel in Berlin mehr zu beachten.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.09.2013, 22:58
Beitrag #544


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Zitat (Herrn Schorch @ 25.09.2013, 23:43) *
Du brauchst dann - wie bei der schwarzen Parkscheibe - keine Fußgängerampel in Berlin mehr zu beachten.


Mach ich das ?
Macht doch in Berlin eh keiner aus den Touristen. whistling.gif
Du bist jedenfalls auf dem richtigen Weg, in ein paar Monaten wird auch wegen dir, der dann amtierende VM eine PK abhalten und alles Schilda für weiterhin gültig erklären, auf denen man ungefähr erkennen kann, was gemeint sein könnte.
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oscar_the_grouch
Beitrag 30.09.2013, 01:14
Beitrag #545


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Ich fange mal mit dem Zitat eines geschätzten Mitglieds an:

Zitat (Peter Lustig @ 28.09.2013, 18:40) *
Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots), ist ein rückwirkendes Schild für sich allein mangels definiertem Beginn des Haltverbotsereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313).



Habe ich direkt vor der Franz.Botschaft/Bundestag einen neuen Stammplatz gefunden ?
(ihr seht ALLE vorhandenen VZ)


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ukr
Beitrag 30.09.2013, 07:52
Beitrag #546


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Hast du. Dafür brauchst du übrigens nicht mal das verlinkte Zitat. Das ist eine Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg.
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Mitleser
Beitrag 30.09.2013, 07:56
Beitrag #547


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Zitat (ukr @ 30.09.2013, 08:52) *
Das ist eine Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg.
Wo?
Ich sehe eine sehr schmale Parkflächenmarkierung auf der Fahrbahn. Und daneben einen Seitenstreifen (aka Parkstreifen / -bucht). Und daneben einen Gehweg.
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ukr
Beitrag 30.09.2013, 08:09
Beitrag #548


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Na da. laugh2.gif

Für mich ist das ein komplett markiertes Rechteck. Nur hinten fehlt etwas - vermutlich Abrieb durch die dort einfahrenden Fahrzeuge.
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Herrn Schorch
Beitrag 30.09.2013, 08:50
Beitrag #549


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Also dort scheint schon eine "richtige Beschilderung" (also zumindest ein Anfang, Z 283-10) angeordnet zu sein:
http://goo.gl/maps/zX13o
Demnach offenbar ein Fall von VZ-Diebstahl. think.gif

@ oscar:
Da Dir der Umstand jetzt bekannt ist, darfst Du da auch nicht mehr parken! tongue.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 30.09.2013, 11:10
Beitrag #550


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Zitat (Herrn Schorch @ 30.09.2013, 09:50) *
@ oscar:
Da Dir der Umstand jetzt bekannt ist, darfst Du da auch nicht mehr parken! tongue.gif


Hmm google geht bei mir irgendwie nicht.... Ich muß mich also auf die aktuelle Situation vor Ort verlassen. cool.gif

@ukr: Das ist schlecht zu erkennen, aber genau das Rechteck ist auch ein abgesenkter "Seitenstreifenkasten", also wirklich kein Gehweg.

Und ansonsten versteh ich mal wieder nicht, warum nicht EIN Schilderbaum am ANFANG gereicht hätte. Dann wäre auch oscars Querulantentum nicht gleich wieder angestachelt worden.
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