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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
oscar_the_grouch
Beitrag 14.09.2014, 17:35
Beitrag #1351


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35 plus Verpackung denk ich, bin grad unterwegs.
Kann die RV ja immer noch zahlen, an mich dann.
Wusste nur nicht, das die das dann auch übernimmt.
Und was ist mit den Gerichtskosten? Irgenwie hab ich im Hinterkop das da was doppelt sein könnte.
Ich werd die beiden Bescheide mal einstellen wenn Dracula mich wieder freigibt.
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Cabronito
Beitrag 14.09.2014, 21:46
Beitrag #1352


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offtopic.gif Luke Evans?

wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 15.09.2014, 10:49
Beitrag #1353


bekennender Pfostenumfahrer
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Yep, genau jener welcher.
Aber BTT: War es nicht irgendwie so, das ich nicht den vollen Bgbs hätte zahlen müssen sondern nur die Gerichtskosten.
Irgendwas fiel doch weg und kam vom Gericht dazu ?
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rapit
Beitrag 15.09.2014, 10:58
Beitrag #1354


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umgekehrt: Du hättest bezahlen müssen nur den nackten BGB, ohne alle Kosten.


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tomcraft
Beitrag 15.09.2014, 16:10
Beitrag #1355


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Das stimmt nicht whistling.gif

Mit Einspruchsrücknahme ist der Bußgeldbescheid MIT Kosten fällig, so wie angegeben. ZUSÄTZLICH entstehen noch die Gerichtskosten, auch wie angegeben. Die Gebühren des BB fallen nur weg, wenn das AG verurteilt oder durch Beschluss nach § 72 OWiG entschieden hätte, nicht aber bei Einspruchsrücknahme.

Zitat (oscar_the_grouch @ 12.09.2014, 12:40) *
"Verfahren vor dem AG (Zurücknahme des Einspruchs) + Zustellung = 28,50 E "


Zitat (rapit @ 15.09.2014, 10:58) *
umgekehrt: Du hättest bezahlen müssen nur den nackten BGB, ohne alle Kosten.


Es gibt keinen Bußgeldbescheid ohne Kosten und Auslagen. Und nach Einspruchsrücknahme nur das ehemalige Verwarnungsgeld bezahlen geht eben auch nicht.
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rapit
Beitrag 15.09.2014, 16:14
Beitrag #1356


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Zitat (tomcraft @ 15.09.2014, 17:10) *
Mit Einspruchsrücknahme ist der Bußgeldbescheid MIT Kosten fällig,

ja, es geht doch aber drum, wer was bezahlen muss wavey.gif


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tomcraft
Beitrag 15.09.2014, 16:21
Beitrag #1357


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Ah ok, wegen RSV, jetzt verstehe ich wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.09.2014, 16:26
Beitrag #1358


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Es ging vor allem auch um mich erstmal, was ich bezahlen muß.
Ob wie wann mir die RV etwas wieder erstattet ist ja erst das zweite Thema.
Also Danke TC: Ich schulde den vollen BgB UND die Gerichtskosten der Stadt. Gut dann überweis ich die auch noch.
Schön das an besagten Ort nun neue Schilder hängen, sponsert bei oscar..... ranting.gif
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Cabronito
Beitrag 15.09.2014, 18:07
Beitrag #1359


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Kannst ja einen grünen Grouch hinten draufkleben.

wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 15.09.2014, 19:56
Beitrag #1360


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Wenn dann vorne, meinste das faellt in den naechsten 24 Jahren auf?
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Cabronito
Beitrag 15.09.2014, 23:57
Beitrag #1361


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Dem ein oder anderen VPler evtl.

wavey.gif


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rapit
Beitrag 09.04.2015, 13:12
Beitrag #1362


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Weil @Tönnchen ja seinen Faden seit Monaten ruhen lässt, kapere ich ihn mal und führe ihn zurück zu den Wurzeln: "Sondergenehmigung":
....


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Schlepper
Beitrag 09.04.2015, 14:07
Beitrag #1363


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Irgendwie sieht das wie ein Privatgrundstück aus. think.gif


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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rapit
Beitrag 09.04.2015, 14:14
Beitrag #1364


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Ist aber gepflastert wie der gesamte VBB.


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dazydee
Beitrag 09.04.2015, 16:47
Beitrag #1365


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Ne, ist anders gepflastert und die die Pflasterung sagt aber eindeutig "Parkflächen".

Das Schild ist zwar eher vom Typ 9 von 10, gilt dann aber trotzdem nur für die Fahrbahn.


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rapit
Beitrag 09.04.2015, 17:14
Beitrag #1366


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Ich vermute ja, dass man während der Schultage den Parkplatz für die Lehrer der anliegenden Schule... - ach nein, Quatsch, so eine unzulässige Privilegierung würde eine Kommune doch niemals anordnen!


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.04.2015, 12:55
Beitrag #1367


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Zitat (dazydee @ 09.04.2015, 16:47) *
gilt dann aber trotzdem nur für die Fahrbahn.


... im VBB

Zitat (rapit @ 09.04.2015, 17:14) *
Ich vermute ja, dass man während der Schultage den Parkplatz für die Lehrer der anliegenden Schule... -


7-13 ... alle Lehrer Klischees bestätigt...
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rapit
Beitrag 10.04.2015, 14:01
Beitrag #1368


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.04.2015, 13:55) *
7-13 ... alle Lehrer Klischees bestätigt...

Der Lehrer, der nach 13 Uhr erst kommt, soll keinen reservierten Parkplatz mehr vorfinden. Der Parkplatz des Lehrers, der um 13 Uhr schon weg ist, soll der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Und zum VBB: Der Parkplatz ist nicht als VBB ausgeschildert, sondern hat eine separate Zufahrt, der VBB muss von anderer Seite her befahren werden und ist durch graue Pfosten getrennt.

Dem Rad Fahrenden sei geraten, über die Parkplatzzufahrt einzufahren und die Pfosten zu passieren, dann kann er nämlich a) schneller fahren und muss b) nicht so sehr auf die möglicherweise dort herumhüpfenden störenden Schulkinder achten, denn im Schritt fährt sich so schlecht Rad...


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Annatalk
Beitrag 11.04.2015, 20:13
Beitrag #1369


Neuling
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Einige sollten die Schilder lernen. Aber mir kommt das auch oft vor biggrin.gif


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Die größte Offenbarung ist die Stille.
Laotse

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200D
Beitrag 17.04.2015, 14:36
Beitrag #1370


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VBB=keine Fahrbahn=283er sinnlos.
Wenn der Parkplatz dann nicht mehr zum VBB gehört, auch egal, denn 283er gelten nur auf der Fahrbahn. Da sind aber Parkboxen. Ich sehe kein(e) Zusatzschild(er) "(auch) auf dem Seitenstreifen" thread.gif

Freies parken für freie Bürger...
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Cabronito
Beitrag 18.04.2015, 18:45
Beitrag #1371


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Freies Parken nur für 1/10 freien Bürgern.
Für 9/10 gilt StVO §0 MSDWGI.

wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.04.2015, 19:05
Beitrag #1372


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Warum soll überhaupt der ruhende Verkehr mit zusätzlichen Schildern in einem reglementiert werden?
Zusätzliche Schilder sind doch dort gar nicht vorgesehen? unsure.gif
Zitat
Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
Quelle


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Frechdachs75
Beitrag 18.04.2015, 21:16
Beitrag #1373


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Ja mit Betonung auf SOLLEN nicht angebracht werden.
Bei uns gibt es jede Menge Zeichen 314 (Rotenburg), teils mit Bewohner und Parkscheibenbeschränkung (30 Minuten bis 4 Std. je nach Standort).
Zeichen 283 sind auch einige angebracht im VBB. Achja Zeichen 136 (Kinder) gibt's auch im VBB. whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 18.04.2015, 22:42
Beitrag #1374


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Wenn du dich auch nicht dagegen wehrst.....
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rapit
Beitrag 02.11.2015, 17:10
Beitrag #1375


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Bitte benützen Sie eine weiße Parkscheibe mit weißen Ziffern...


Das Endeschild war entsprechend ausgestaltet, aber das Foto ist nichts geworden sadwalk.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 02.11.2015, 18:33
Beitrag #1376


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Jetzt reichts aber mal!! Ich habe ne schwarze und eine pinkfarbene, ne weisse leg ich mir nich zu!
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rapit
Beitrag 02.11.2015, 20:48
Beitrag #1377


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Kannst ja woandersd parken.


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Pia2012
Beitrag 03.11.2015, 08:48
Beitrag #1378


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Oscar, was hast Du schon wieder angestellt? Oder knabberst Du an "Altsünden"?
Wenn das so weitergeht, adoptiere ich Dich und dann bekommst Du einen Aufsichts-Zivi UND einen "Anstands-Wawau".
Irgendwann hascht Dich mal Einer weg....ich mach mir ehrlich mütterliche Sorgen um Dich...

Woher kommt diese Behörden-Aversion? Es gibt so viele schöne Dinge im Leben, denen man seine Lebenszeit schenken kann; und die dann solchen Driss relativieren. Bei Dir nicht? wavey.gif laugh2.gif blink.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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nordpolcamper
Beitrag 03.11.2015, 08:56
Beitrag #1379


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Ich seh's genau andersrum, Oscar, was ist da los, so lange nichts mehr von deinen unterhaltsamen Parkausflügen gelesen weep.gif


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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rapit
Beitrag 03.11.2015, 09:06
Beitrag #1380


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Von der Advocard gekündigt worden? shutup.gif


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Commander
Beitrag 14.12.2015, 09:14
Beitrag #1381


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Oscars Einverständnis vorausgesetzt, hänge ich mich mal hier ran.
Ein Lichtblick der Rechtsprechung gegenüber manchen Vorgehensweisen von Verwaltungen (und vorigen Instanzen).
(Nun ja, dafür war der Betroffene allerdings auch Rechtsanwalt im Ruhestand.)

http://www.gn-online.de/Nachrichten/Falsch...eld-134513.html

Zusammenfassung:
1. Fzg. geparkt
2. danach wird ein Halteverbot ausgeschildert
3. Verwarnungsgeld
4. Widerspruch
5. Amtsgericht gibt Verwaltung recht (mit hanebüchenen Vorstellungen in der Urteilsbegründung*)
6. Rechtsbeschwerde
7. OLG gibt VT Recht (und teilt Seitenhieb gegen Kommune aus**)



* Die Vorstellung des AG:
„Der Betroffene hätte in Kenntnis, dass er den Pkw für einen längeren Zeitraum im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hatte, Maßnahmen zur Überprüfung möglicher Änderungen der Verkehrssituation treffen müssen.“ – Er hätte schließlich seine Frau beauftragen können, zwischendurch nachzuschauen, ob sich irgendwas verändert hat. Seine Frau hätte dann den Wagen umsetzen können. An der „Täterschaft“ des Gronauers gebe es keine Zweifel.


** Der Seitenhieb des OLG:
„So wird der Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen können und müssen, dass die Stadt zunächst eine Zone für kostenpflichtiges Parken einrichtet, um anschließend den kostenfreien Parkraum durch die Verhängung eines absoluten Halteverbots künstlich zu verknappen.“
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ukr
Beitrag 14.12.2015, 09:31
Beitrag #1382


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Jetzt müsste man als I-Tüpfelchen noch das Haltverbot beseitigen lassen. laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.12.2015, 13:27
Beitrag #1383


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Müßte man dafür nicht aber die zwingenden Gründe kennen warum selbst das Halten mit Fahrzeugen dort mittlerweile verboten ist?

Oder geht es doch um die absichtliche Verknappung von kostemlosen Parkraum? think.gif


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Explosiv
Beitrag 14.12.2015, 13:28
Beitrag #1384


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Wird man niemals nicht zugeben, aber
Ja


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ukr
Beitrag 14.12.2015, 14:09
Beitrag #1385


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.12.2015, 13:27) *
Müßte man dafür nicht aber die zwingenden Gründe kennen warum selbst das Halten mit Fahrzeugen dort mittlerweile verboten ist?
Die kann man sich ja mitteilen lassen. whistling.gif
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Frechdachs75
Beitrag 14.12.2015, 14:42
Beitrag #1386


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Da kann der Herr Rechtsanwalt ja froh sein das die nächsthöhere Instanz das OLG Oldenburg war und nicht etwa das OLG Frankfurt. whistling.gif
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rapit
Beitrag 11.02.2016, 10:50
Beitrag #1387


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Verflixt: meine private Parkmöglichkeit direkt am Rhein fällt weg, nachdem sie im Fernsehen kam.

Wie gut, dass ich in dem Örtchen noch andere Stellen kenne...


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Mitleser
Beitrag 11.02.2016, 10:58
Beitrag #1388


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Auf Höhe der "30" darfst Du doch weiterhin parken. whistling.gif
Für Parken nach dem Wiederholerschild müsste man vorab den Richter kennen.
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rapit
Beitrag 11.02.2016, 12:14
Beitrag #1389


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Nein, das 314er wird demontiert sadwalk.gif


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Kuli
Beitrag 11.02.2016, 13:02
Beitrag #1390


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Zitat (rapit @ 11.02.2016, 10:50) *
Verflixt: meine private Parkmöglichkeit direkt am Rhein fällt weg, nachdem sie im Fernsehen kam.
Klarer Fall von selbst Schuld tongue.gif tongue.gif
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rapit
Beitrag 10.02.2017, 23:18
Beitrag #1391


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Entstaub und Kaper-the-Faden:

Ist ein VZ 290.1 eine neue Regelung, die die Regelungen von 283/286 aufhebt?

Konkret fiktiv:

Ich parke gerne in der leider teilweise von dem rostigen dunklen querfahrenden Auto teilverdeckten Straße hinter dem VZ 290.1 kurz vor dem Vz 301.
Nur bis 3 Minuten. Um die Ecke ist ein Postlädchen, da kann man schön kurz reinhüpfen.
Brauche ich da jetzt eine Parkscheibe, oder kann ich bis 3 Minuten wegen des Vz 286 parken?
(Um die Frage zu umgehen, ob man bei Vz 290.1 mit Parkscheiben-Zz bis 3 Minuten eine Parkscheibe braucht oder nicht...).
Fiktiver Link aus der Vögelperspektive Kurzzeitparkplatz.


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treysis
Beitrag 10.02.2017, 23:48
Beitrag #1392


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Eine zeitlich beschränkte Haltverbotszone? Funktioniert das? Oder soll das heißen: Immer eingeschränktes Haltverbot. Aber von von 9-20 Uhr darf mit Parkscheibe 2 Stunden geparkt werden. Und Anwohner sind frei? Frei von was? Zonenregelung? Dürfen auch außerhalb von 9-20 Uhr für 2 Stunden mit Parkscheibe Parken? Oder brauchen die gar keine Parkscheibe?
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rapit
Beitrag 10.02.2017, 23:57
Beitrag #1393


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Zitat (treysis @ 10.02.2017, 23:48) *
soll das heißen

Die Formulierung gefällt mir...

Es soll heißen, dass das nur von 9-20 Uhr eine HV-Zone ist, in der man aber mit Parkscheibe 2 h parken darf. Bewohner aber dürfen immer (unbeschränkt).

Und insgesamt finde ich das auch ganz gelungen, egal, ob man die Schilder von oben nach unten las oder alle auf das 290er bezog, man kam zum selben Ergebnis.

Nur blöd, dass der Gesetzgeber diese Kombinationsmöglichkeit mit Einführung des 314.1 ohne Übergangsfrist gestrichen hat...
Aber das war ja erst "vor ein paar Wochen"
whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2017, 09:34
Beitrag #1394


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Ich hätte auf das komplett verzichtet und bereits dort die beginnen lassen - ohne Zusatzzeichen.

Die relevanten Zusatzzeichen hängen ja bereits unter den dort. Warum enthalten die dort aufgestellten Zeichen 315 eigentlich keine weißen Pfeile? think.gif


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ukr
Beitrag 11.02.2017, 09:35
Beitrag #1395


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315 mit "Bewohner frei" ist auch super
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2017, 09:37
Beitrag #1396


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Da spielt dann wieder die Reihenfolge, wie Zusatzzeichen aufgehängt werden, eine Rolle - oder etwa nicht? whistling.gif


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Explosiv
Beitrag 11.02.2017, 09:52
Beitrag #1397


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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2017, 11:23
Beitrag #1398


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Explosiv
Beitrag 11.02.2017, 11:32
Beitrag #1399


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Das ist nicht nur bewohnerfrei, das ist sogar sinnfrei. laugh2.gif wavey.gif


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rapit
Beitrag 11.02.2017, 13:49
Beitrag #1400


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Dazu gibt es doch sogar einen Spezialfaden, das kam ja jetzt zu Fernsehehren...


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